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ANGA Der Breitbandverband e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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ANGA Der Breitbandverband e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Breitbandverband ANGA vertritt die Interessen von rund 150 Unternehmen der deutschen Breitbandbranche. Die Mitglieder versorgen insgesamt mehr als 20 Millionen Kunden mit Fernsehen und Breitbandinternet. Gegenüber Politik und Marktpartnern setzt sich der Verband für investitions- und wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen ein. Die Netzbetreiber der ANGA treiben vor allem den Ausbau von Gigabit-Anschlüssen voran. Interessenbereiche: Internetpolitik; Datenschutz und Informationssicherheit; Massenmedien; Urheberrecht; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik Regelungsvorhaben: - Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG-Novelle): Das Filmförderungsgesetz soll überarbeitet und durch ein Gesetz zur Förderung europäischer Werke durch Direktinvestitionen und ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Filmvorhaben ergänzt werden. Die ANGA sieht in den Vorschlägen der BKM postive und negative Aspekte. - Überarbeitung TK-Mindestversorgungsverordnung: Der Gesetzgeber mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten geschaffen. Die entsprechende Verordnung wird zeitnah angepasst - Verabschiedung eines wirksamen Gesetzes zur Beschleunigung des Telekommunikations-Netzausbaus (Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz): Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren im Telekommunikations-Netzausbau. - Änderungen im Telekommunikationsgesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in den Glasfaserausbau: Die Einführung eines § 22a TKG, der in der vorgesehenen Ausgestaltung nicht erforderlich, investitionsgefährdend und mit dem EU-Recht unvereinbar ist, soll verhindert werden. Die Einführung eines § 22b TKG sollte so ausgestaltet werden, dass sie eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht vornimmt und nicht darüber hinausgeht. Die vorgeschlagene Regelung gefährdet dringend notwendige Investitionsanreize und ist EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, die beabsichtigte Änderung des § 144 TKG anzupassen, um einen umfänglichen Bestandsschutz für bestehende Kooperationen zwischen Gebäudeeigentümern und Netzbetreibern zu gewährleisten.

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