Deutsche Telekom AG
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Deutsche Telekom AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Deutsche Telekom AG pflegt durch die Begleitung von konkreten Regelungsvorhaben oder Vorschlägen von und zu politischen Initiativen einen intensiven Dialog zu Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf nationaler sowie europäischer politischer Ebene.
In Deutschland finden hierzu Konsultationen im Rahmen von Gesprächen oder mit Korrespondenz unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (Bundeskanzleramt, Bundesministerien) sowie mit Mitgliedern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Deutschen Bundestags statt, um politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die unternehmerischen Belange der DT und der Telekommunikations- und Digitalbranche insgesamt mitzugestalten.
Dies betrifft insbesondere Regelungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung, der Telekommunikationsinfrastruktur (Breitband- und Mobilfunkausbau), des Datenschutzes und der Datenökonomie, der Künstlichen Intelligenz, der digitalen Souveränität sowie der Cybersicherheit. Dazu stellt die Deutsche Telekom AG den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern ihre fachliche Expertise mit Sicht aus der Praxis in persönlichen Gesprächen, in Anhörungen des Deutschen Bundestags, durch Positionspapiere oder mit Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben oder Verordnungen zur Verfügung.
Darüber hinaus werden unregelmäßig parlamentarische Abende, Fachgespräche sowie Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Mitglieder der Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestages eingeladen werden.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Ländlicher Raum; Kommunikations- und Informationstechnik; Datenschutz und Informationssicherheit; Internetpolitik; Energienetze; Rente/Alterssicherung; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Urheberrecht; Verbraucherschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Außenwirtschaft; Cybersicherheit; EU-Binnenmarkt; Verwaltungstransparenz/Open Government
Regelungsvorhaben:
- Anpassung der besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur vom 24.09.2021: Anpassung der FreqGebVO zur Anrechenbarkeit der Kosten der Erfüllung von Versorgungsauflagen auf die Zuteilungsgebühr. (Frequenzzuteilungen - vom 24.09.2021 (BGBI. I S. 4515)
- Anpassung der Frequenzverordnung vom 27.08.2013 (BGBI. I S. 3326): Anpassung der Frequenzverordnung entsprechend der Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2023.
Die Frequenzverordnung wurde zuletzt durch Artikel I der Verordnung vom 3. Juni 2021 (BGBI. I. S. 1372 geändert.)
- TKG: Erhaltung EU-rechtlich vorgegebener Freiräume für Investitionen/Wettbewerb beim Glasfaserausbau: Telekommunikationsgesetz (TKG) / Doppelausbau von Glasfasernetzen: Erhaltung der EU-rechtlich vorgegebenen Freiräume für Investitionen und Wettbewerb beim Glasfaserausbau. Keine gesetzlichen Einschränkungen oder planwirtschaftliche Steuerung privater Netzinvestitionen. Sicherstellung und Förderung des Infrastrukturwettbewerbs als Treiber des Glasfaserausbaus.
- Angemessene Umsetzung des Gesetzes zur NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG): Angemessene Umsetzung des gestärkten und harmonisierten Cybersecurity-Regulierungsrahmen, der durch die NIS-2 Richtlinie vorgegeben wird. Vermeidung unnötig komplexer Regelungen und unverhältnismäßiger Verpflichtungen für Unternehmen. Zugleich Forderung eines einheitlich hohen Schutzniveaus zur Stärkung der Cyberresilienz.
- Anpassung der TKMindestversorgungsverordnung (TKMV): Änderung der Leistungsparameter (insbesondere zur Download- und Uploadbandbreite und zur Latenz) im Rahmen der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten - TKMindestversorgungsverordnung. Verhinderung von Anpassungen, die im Widerspruch zum EU-Recht stehen und die den flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland gefährden.
- Harmonisierung des TKG und TDDDG (vormals TTDSG) an die EU-Verordnung 2024/1183: Im Rahmen des Large Scale Pilots POTENTIAL arbeiten Telekommunikationsanbieter und andere Industrien gemeinsam mit der Deutschen Bundesregierung an der Verwirklichung der eIDAS Verordnung 2024/1183 zu Use Cases einer EUDI Wallet. Dazu müssen nationale Gesetze an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Im Rahmen der Facharbeit wurden Änderungsvorschläge unterbreitet.
- Abkehr von der Aufstellungslösung nach §§ 289g und 315e HGB-E (RefE zum CSRD-UG): Unternehmen die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, haben ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der ESEF-VO festgelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) aufzustellen und ihre Nachhaltigkeitsangaben gemäß dem in der ESEF-VO dargelegten elektronischen Berichtsformat auszuzeichnen.
Diese sog. Aufstellungslösung wird von uns abgelehnt, da sie höheren Bürokratieaufwand und Rechtsunsicherheit verursacht, ohne dass damit ein Mehrwert für Adressaten der Unternehmensberichterstattung verbunden ist.
- Gestaltung des TKG-Änderungsgesetzes 2026 zur Beschleunigung und Erleicherung des Ausbaus von TK-Netzen: Die Interessenvertretung bezieht sich auf den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026)“ des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Ziel der Stellungnahme ist es, den Referentenentwurf mit Blick auf den Abbau von Ausbau- und Wettbewerbshürden sowie von Bürokratie gezielt weiterzuentwickeln und wirksam auszugestalten.
- Gestaltung des marktgetriebenen Übergangs von Kupfer- zu Glasfasernetzen: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die „Eckpunkte für eine Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration“ des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Ziel der Stellungnahme zum Konsultationspapier ist es, auf die Risiken und rechtlichen Grenzen geplanter Vorgaben zur Kupfernetzabschaltung hinzuweisen und für einen marktgetriebenen Glasfaserausbau ohne staatlich erzwungene Eingriffe zu werben.
- Rechtssichere Rahmenbedingungen für Mindestspeicherung von IP-Adressen: Wesentliches Ziel ist die Sicherstellung rechtssicherer und praktikabler Rahmenbedingungen bei der Einführung einer Speicherverpflichtung von IP-Adressen und einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten. Nach den Problemen mit früheren Vorratsdatenspeicherungen müssen neue Regelungen vor allem Rechtssicherheit bieten.
- Reform der privaten Altersvorsorge - Ergänzung Gesetzentwurf: Der Entwurf des sog, Altersvorsorgereformgesetzes soll das bisherige Riester-System ersetzen bzw. grundlegend reformieren. Dies schafft eine erhebliche regulatorische Asymmetrie zur etablierten zweiten Säule, der betrieblichen Altersversorgung. Die gezielte Liberalisierung nur einer Säule birgt die Gefahr, das bewährte und erfolgreiche System der bAV systematisch zu benachteiligen. Anstatt das Gesamtsystem zu stärken, könnte die Reform schlimmstenfalls die Alterssicherung destabilisieren und das übergeordnete Ziel einer stabilen, ausbalancierten und säulenübergreifenden Altersversorgung konterkarieren. Intention ist es, dieses Ungleichgewicht durch „minimale“ Ergänzungen im Gesetzestext zu vermeiden und das angestrebte gesetzgeberische Ziel zu unterstützen bzw. zu erreichen.
- Gesetz zur Umsetzung der E-Evidence VO: Wesentliches Ziel im Rahmen der nationalen Umsetzung ist die Sicherstellung rechtssicherer und praktikabler Rahmenbedingungen, unter anderem durch eine Konkretisierung des Zugangs zum dezentralen IT-System sowie die Klärung von Vergütungseinzelheiten. Gleichzeitig soll die Bundesregierung dazu bewogen werden, keine übermäßigen technischen und juristischen Anforderungen gegenüber den Diensteanbietern festzulegen. Sicherheitstechnische Risiken bei Anfragen müssen ausreichend reduziert werden.
- Digitale Souveränität Europas: Zuweisung des oberen 6-GHz-Bands für Mobilfunk: Die Radio Spectrum Policy Group (RSPG) der EU-Kommission berät über die zukünftige Nutzung des oberen 6-GHz-Bandes. Für Mobilfunkbetreiber ist die Zuweisung dieses Bands von großer Bedeutung, da es das notwendige Spektrum für eine effiziente, sichere und moderne Ausstattung von Mobilfunknetzen liefert. Diese Entscheidung ist zukunftsweisend für die Weiterentwicklung moderner Mobilfunknetze und die digitale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Es wird vorgeschlagen, das Band vollständig dem Mobilfunk zuzuweisen, um eine effiziente Nutzung sicherzustellen und die technologische Führungsrolle Europas zu stärken.
- Novellierung des Arbeitszeitgesetzes: Im Koalitionsvertrag ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes angekündigt. In der Diskussion sind insbesondere Änderungen zur täglichen/wöchentlichen Höchstarbeitszeit, zu Ruhepausen und zur Zeiterfassung. Ziel der Interessenvertretung ist es, die betriebliche Situation und die Notwendigkeiten in Bezug auf die in Diskussion befindlichen Änderungen darzustellen.
- Rückführung gebrauchter Handys in den Wertstoffkreislauf i. R. d. KrWG-Novelle erleichtern: Die Rückführung gebrauchter Handys in den Wertstoffkreislauf sollte insbes. dadurch erleichtert werden, dass sie innerhalb eines qualifizierten Rücknahmesystems außerhalb des Abfallregimes auf dem regulären Postweg von Verbrauchern zu einer Erstbehandlungsanlage transportiert werden dürfen, auch wenn vor dem Versand noch nicht abschließend feststeht, ob eine unmittelbare Wiederverwendung, Reparatur bzw. Aufbereitung, Teilegewinnung oder Recycling erfolgt. Dies würde die Rückführungsquote deutlich erhöhen.
Relationen
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