1&1 Versatel GmbH
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1&1 Versatel GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
1&1 Versatel ist als Glasfaser-Spezialist für Firmenkunden einer der führenden Telekommunikationsanbieter von Daten-, Internet- und Sprachdiensten in Deutschland. Das Unternehmen ist eine Tochter der 1&1 AG und somit Teil der United Internet Gruppe. 1&1 Versatel betreibt mit über 68.000 Kilometern Glasfaser-Strecke eines der größten und leistungsfähigsten Netze Deutschlands – es ist in über 350 Städten verfügbar. Dank der leistungsstarken Infrastruktur, des umfassenden Produktportfolios sowie der konsequenten Ausrichtung auf Unternehmensanforderungen bietet 1&1 Versatel Lösungen für Kunden jeder Größenordnung. 1&1 Versatel forciert als Treiber der Gigabit-Gesellschaft den kontinuierlichen Ausbau des Glasfasernetzes für Deutschland.
Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG. Die Interessenvertretung der 1&1 Versatel GmbH wird grundsätzlich durch die United Internet AG wahrgenommen.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestags zu Themen geführt, die Auswirkungen auf die unternehmerische Tätigkeit der 1&1 Versatel GmbH haben. Einen Schwerpunkt bilden dabei aktuelle Entwicklungen im Bereich der Telekommunikationspolitik.
Interessenbereiche: Parlamentarisches Verfahren; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Datenschutz und Informationssicherheit; Cybersicherheit; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wettbewerbsrecht; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Digitalisierung
Regelungsvorhaben:
- Sicherstellung, dass es zu keinen Überschneidungen und Widersprüchen zwischen den Vorgaben des TKG und den Bestimmungen in anderen Fachgesetzen kommt: Sicherstellung überschneidungs- und widerspruchsfreier Vorgaben im Verhältnis zu anderen Regelungsvorhaben mit Auswirkungen auf den Telekommunikationssektor.
- Rechtssichere, verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Vorgaben zur IP-Adressspeicherung: Wir sprechen uns im laufenden Gesetzgebungsprozess zur Einführung einer IP-Adressspeicherung für rechtssichere, verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Vorgaben aus.
- Sicherstellung, dass im TKG-Änderungsgesetz der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt gesichert sowie Anbieter- und Produktvielfalt gestärkt werden: Sicherstellung, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2026) der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt gesichert sowie Anbieter- und Produktvielfalt gestärkt werden.
Relationen
Keine Relationen.