BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Text
BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) setzt sich für bestmögliche Rahmenbedigungen für den Glasfaserausbau und den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder bauen und betreiben Glasfasernetze, sind Hersteller von Komponenten für Telekommunikationsnetze und Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation.
Um die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten tritt der BREKO bzw. die im Verband damit betrauten Person in Kontakt mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie den Bundesministerien.
Interessenbereiche: Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kommunikations- und Informationstechnik; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Wettbewerbsrecht; EU-Gesetzgebung; Internetpolitik; Klimaschutz; Verbraucherschutz; Ländlicher Raum; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"
Regelungsvorhaben:
- Anpassung und Umsetzung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: Die Interessenvertretung bezieht sich auf den Referentenentwurf und die Umsetzung des NIS2UmsuCG und zielt darauf ab, die Pflichten zum Einsatz kritischer Komponenten verhältnismäßig auszugestalten, sie auf Netze mit erhöhter Kritikalität zu begrenzen bzw. in die Bereichsausnahme einzubeziehen. Darüber hinaus wird eine Umsetzungsfrist von mindestens zwölf Monaten nach Inkrafttreten des vollständigen Regelungswerks bevorzugt.
- Vermeidung von strategischem Doppelausbau von Glasfasernetzen: Ein strategischer Doppelausbau von Glasfasernetzen durch das marktbeherrschende Unternehmen bremst den Glasfaserausbau und gefährdet die Glasfaser-Ziele der Bundesregierung.
Die Interessenvertretung zielt darauf ab, dass Legislative oder Exekutive wirksame Maßnahmen ergreifen den strategischen Doppelausbau von Glasfasernetzen durch das marktbeherrschende Unternehmen zu verhindern.
- Förderung eines wettbewerbskonformen Übergangs von Kupfer- auf Glasfasernetze: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Kupfer Glasfaser Migration und zielt darauf ab, eine diskriminierungsfreie Abschaltung des Kupfernetzes sicherzustellen, indem die Bundesnetzagentur vor den ersten Abschalteanträgen ein Regulierungskonzept mit objektiven Kriterien für die Aufhebung von Regulierungsverpflichtungen nach § 34 TKG festlegt und die Abschaltung auch in von Wettbewerbern ausgebauten Gebieten ermöglicht.
- Vorschläge zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Mobilfunkmarkt: Die Interessenvertretung zielt darauf ab, den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zu stärken. Dafür wird die Einführung eines allgemeinen Diskriminierungsverbots gegenüber Diensteanbietern und MVNOs gefordert. Der BREKO spricht sich dafür aus, dass die Bundesnetzagentur den etablierten Mobilfunknetzbetreibern eine Diensteanbieterverpflichtung auferlegt, um Mobilfunkdiensteanbietern ohne eigenes Mobilfunknetz zu ermöglichen, leistungsfähige Endkundenangebote machen zu können.
- Ausgestaltung und Evaluation der Telekommunikation-Mindestversorgungsverordnung (TKMV): Änderung der Leistungsparameter (insbesondere zur Download- und Uploadbandbreite und zur Latenz) im Rahmen der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.
Die Interessenvertretung zielt darauf ab, dass Änderungen des Bandbreitenbedarfs mit einer sachlichen Notwendigkeit begründet werden müssten.
- Aufnahme der Glasfasertechnologie in die EU-Taxonomie: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Erweiterung der EU-Taxonomie und zielt darauf ab, den Ausbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Glasfasernetzen als taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten anzuerkennen und grüne Investitionen in die Branche zu ermöglichen. Sie strebt eine schnelle, schlanke und unbürokratische Ausgestaltung mit klaren technischen Bewertungskriterien ohne zusätzliche Detailvorgaben aus dem geplanten Verhaltenskodex an und setzt auf Entlastungen bei ESG-Berichtspflichten im Sinne der angekündigten Vereinfachungen auf EU-Ebene.
- Anpassung der StVO für Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Mobilfunk- und Festnetzausbaus mithilfe verkehrsrechtlicher Anordnungen: Die Interessenvertretung bezieht sich auf verkehrsrechtliche Anordnungen für Bauarbeiten im Telekommunikationsausbau und zielt darauf ab, § 45 StVO so zu ändern, dass verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) nach Ablauf einer Anzeigefrist als erteilt gelten. Zugleich wird angestrebt, dringende Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an TK-Linien von der VAO-Pflicht auszunehmen und hilfsweise eine Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO zu schaffen, damit die für die Planung von Ausbauprojekten eingesetzten Unternehmen (Planungsbüros) die VAO selbst erlassen können.
- Ausgestaltung und Vorschläge für eine wettbewerbsfördernde Änderung des TKG: Der BREKO begrüßt und unterstützt das mit den vorgeschlagenen Eckpunkten verfolgte Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig begrüßt der BREKO auch den mit den Eckpunkten verfolgten Weg, schon vor einem Referentenentwurf darüber zu diskutieren, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvollerweise ergriffen werden sollten. Mit Blick auf den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland plädiert der BREKO dafür, die geplanten Gesetzesänderungen ausschließlich auf Maßnahmen zu beschränken, die positive Anreize für weitere Investitionen in den Netzausbau setzen, Verwaltungsverfahren vereinfachen und bestehende Bürokratie abbauen.
- Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern und der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren: Der BREKO verfolgt mit der Stellungnahme das Ziel, Änderungen am Referentenentwurf zur Einführung einer IP-Adressdatenspeicherung zu erwirken. Konkret soll die geplante generelle Speicherpflicht von IP-Adressdaten in ihrer jetzigen Form verhindert oder angepasst werden. Ziel ist es, eine Beschränkung auf eine Sicherungsanordnung zu erreichen sowie Ausnahmen oder Entlastungsregelungen für kleinere und mittlere Netzbetreiber, insbesondere im Hinblick auf CGNAT-Technologie, umzusetzen, um unverhältnismäßige technische und wirtschaftliche Belastungen für Netzbetreiber zu vermeiden.
- Praxisnahe Ausgestaltung und Anpassung des Entwurfs für eine Verordnung zur Neufassung der Notrufverordnung: Ziel der Interessenvertretung ist es, eine praxisgerechte und einheitliche Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der BFSG-Verordnung für Telekommunikationsdienste sicherzustellen. Insbesondere sollen die Anforderungen zum „Text in Echtzeit“ sowie weitere barrierefreiheitsbezogene Pflichten durch klare Auslegungshinweise, abgestimmte technische Standards, realistische Umsetzungsfristen und definierte Anwendungsbereiche für Netze, Endgeräte und Dienste konkretisiert werden
- Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau in Gebäuden (Netzebene 4): Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Glasfasernetze auf der Netzebene 4. Insbesondere sollen klare Regelungen zu Eigentümerzustimmung, Mitnutzung vorhandener Infrastruktur und Vollausbau geschaffen werden, die zugleich Investitionssicherheit für ausbauende Unternehmen und faire Wettbewerbsbedingungen im Gebäude gewährleisten.
- Verbesserung der regulatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen für nachhaltige und wettbewerbsfähige Rechenzentren in Deutschland: Der BREKO setzt sich für bessere gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen für den Betrieb und Ausbau von Rechenzentren in Deutschland ein. Ziel ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Sicherstellung leistungsfähiger Strom-, Netz- und Glasfaserinfrastrukturen, technologieoffene Nachhaltigkeitsvorgaben sowie gezielte Investitions- und Standortanreize. Zudem sollen kleine und mittlere Rechenzentrumsbetreiber angemessen berücksichtigt und praxistaugliche Anforderungen im Energieeffizienz-, IT-Sicherheits- und Infrastrukturrecht geschaffen werden, um digitale Souveränität, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.
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