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VKE-Kosmetikverband

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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VKE-Kosmetikverband Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Zentrale Aufgabe des Verbands ist die aktive Mitgestaltung gesetzlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Hersteller und Lieferanten selektiv vertriebener Kosmetik. Im Fokus stehen die strategische Vernetzung, der fachliche Austausch sowie die gezielte Zusammenarbeit von Mitgliedsunternehmen mit relevanten Stakeholdern aus weiteren Industrien, Handel, Medien, Wissenschaft und Politik. Im Rahmen seiner Interessenvertretung bringt der Verband auch eigene Positionen in politische Entscheidungsprozesse ein, verfasst Stellungnahmen und übermittelt diese an Abgeordnete sowie an Institutionen der Bundesregierung. Ziel dabei ist es, auf branchenspezifische Herausforderungen aufmerksam zu machen und konkrete Impulse für praxistaugliche, zukunftsorientierte Regulierungen zu setzen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem kontinuierlichen Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern. Der Verband nimmt dabei aktiv an politischen Veranstaltungen teil und organisiert eigene Formate, um den Austausch zwischen Politik und Selektivkosmetikbranche zu fördern. Dabei versteht er sich als kompetenter Ansprechpartner für alle Belange der selektiv vertriebenen Kosmetik. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Werbung; Urheberrecht; E-Commerce; Wettbewerbsrecht Regelungsvorhaben: - Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL // Urban Waste Water Treatment Directive UWWTD) - Übermäßige Inanspruchnahme der Kosmetikhersteller verhindern: Die EU hat die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/3019) beschlossen. Sie sieht unter anderem die Einführung einer zusätzlichen, vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen vor. Die damit verbundenen Kosten sollen zu mindestens 80% von der Kosmetik- und Pharmabranche getragen werden (sog. Extended Producer Responsibility, EPR). Der VKE unterstützt zwar die KARL, wirkt jedoch auf Änderungen in Art. 9 und 10 der Richtlinie zur EPR sowie die derzeit geplante Umsetzung hin. Das Konzept der EPR sollte zurückgenommen oder so überarbeitet werden, dass die Kosten der vierten Reinigungsstufe verursachergerecht - also substanzbasiert statt sektorbasiert - sowie auch im Übrigen europarechts- und verfassungskonform verteilt werden.

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