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Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV)

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der GKV ist die Spitzenorganisation der deutschen Kunststoff verarbeitenden Industrie. Als Dachverband bündelt und vertritt er die gemeinsamen Interessen seiner Trägerverbände und agiert dabei als Sprachrohr gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der GKV hat satzungsgemäß die Aufgabe, alle gemeinsamen Interessen der in ihm zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände auf nationaler und internationaler Ebene wahrzunehmen und zu fördern. Thematische Schwerpunkte der Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene bilden z.Zt. das Ressourcenschutzrecht (u.a. KrWG, VerpackG, EWKFondsG und die einschlägigen europäischen Rechtsnormen) sowie branchenrelevante Teile des Produkt- und Stoffrechts. Der Verband setzt sich u.a. für einen Ausbau der Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen und die Erhaltung des risikobasierten Ansatzes im Stoffrecht ein. Weiterhin richtet sich die Interessenvertretung des Verbandes auf branchenrelevante Aspekte des Energiewirtschafts-, Umweltenergie- und Energiesteuerrechts (bspw. EnWG, EEG, StromStG). Auf diesem Gebiet setzt sich der Verband für international wettbewerbsfähige Energie- und Stromkosten und für eine Förderung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes in Kunststoffverarbeitungsbetrieben ein. Weiterhin befasst sich die Interessenvertretung des Verbandes mit Aspekten des allgemeinen Wirtschaftsrechts (bspw. für auf den Erhalt des AGB-Rechts im B2B-Geschäftsverkehr) sowie mit der Förderung der Berufsausbildung und der Forschung und Entwicklung in der Kunststoff verarbeitenden Industrie. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Gesetzgebung; Zivilrecht; Berufliche Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Erneuerbare Energien; Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Binnenmarkt; Energienetze; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Umlage des EU-Eigenmittels auf Inverkehrbringer nicht-recycelter Kunststoffverpackungen: In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode wurde vereinbart: "Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird [...] auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt." Da von einer solchen Abgabe Fehlanreize, etwa durch Ausweichbewegungen auf ökologisch oft nachteiligere Materialien und wesentlich weniger gut recycelbare Verbunde zu erwarten sind, setzt sich der GKV stattdessen für das ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Fondsmodell für recyclingfreundliches Verpackungsdesign und die Ausweitung des Einsatzes nicht-fossiler Rohstoffe (insbesondere Rezyklate und zertifizierte Biomasse) ein. - Fluorkunststoffe im Beschränkungsverfahren nach REACH-VO: Fluorkunststoffe sind wichtige Werkstoffe für eine Vielzahl industrieller Produkte und Anwendungen, u.a. für den Ausbau Erneuerbarer Energien-Technologien, die Halbleiterproduktion und die Medizintechnik. Der GKV setzt sich dafür ein, dass Stoffbeschränkungen ausschließlich risikobasiert erfolgen und tritt für eine Herausnahme von Fluorkunststoffen aus dem PFAS-Beschränkungsverfahren nach der europäischen REACH-VO ein. - Vorschlag für eine Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat: Der GKV setzt sich für die Berücksichtigung der Belange der von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägten Kunststoff verarbeitenden Industrie und bürokratiearme Regelungen bei der geplanten europäischen Verordnung zur Verringerung des Eintrags von Kunststoffgranulat in die natürliche Umwelt ein. - EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Der GKV wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem am 4. März 2024 vereinbarten Kompromiss zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Durch die betreffenden Vorschriften würden u.a. die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen (inklusive Gartenbau) gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100 Prozent erhöht, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist und Lieferketten gefährdet. - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Der GKV benennt erforderliche Schwerpunkte des Bürokratieabbaus aus Sicht mittelständischer Kunststoffverarbeitungsbetriebe. - Erhaltung des AGB-Rechts im B2B-Geschäftsverkehr: Wir setzen uns für die Erhaltung des AGB-Rechts im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ein.

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