IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.
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IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. vertritt als Branchenverband die Interessen von rund 300 Herstellern von Kunststoffverpackungen und Folien in Deutschland. Die mittelständisch geprägte Branche hat über 90.000 Beschäftigte und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 25 Mrd. Euro. Als starker Wirtschaftsverband ist die IK die Stimme der Kunststoffverpackungsindustrie in Deutschland und Europa.
Zu unseren zentralen Aufgaben gehört die politische Interessenvertretung in Brüssel, Berlin und den Bundesländern sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die Branche und ihre vielfältigen Produkte. Außerdem wirken wir bei technischen Normen und Regelwerken mit, erbringen umfangreiche Serviceleistungen für unsere Mitglieder und organisieren praxisnahe Seminare und Tagungen in der IK-Akademie. Daneben verstehen wir uns auch als Plattform für den Austausch, als Mittler zwischen den Akteuren sowie als aktiver Begleiter der Weiterentwicklung unserer Industrie. Wir stellen uns engagiert, offen, selbstbewusst, mit Verantwortung und innovativen Ideen den Herausforderungen der Zukunft.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Gesetzgebung; Wettbewerbsrecht; Land- und Forstwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; E-Commerce; Öffentliches Recht; Industriepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebensmittelsicherheit; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Güterverkehr; EU-Binnenmarkt; Lebens- und Genussmittelindustrie; Klimaschutz; Immissionsschutz
Regelungsvorhaben:
- Umlage des EU-Eigenmittels auf Inverkehrbringer nicht-recycelter Kunststoffverpackungen: In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode wurde vereinbart: "Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird [...] auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt." Da von einer solchen Abgabe Fehlanreize, etwa durch Ausweichbewegungen auf ökologisch oft
nachteiligere Materialien und wesentlich weniger gut recycelbare Verbunde zu erwarten sind, setzt sich die IK stattdessen für das ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Fondsmodell für recyclingfreundliches Verpackungsdesign und die Ausweitung des Einsatzes nicht-fossiler Rohstoffe (insbesondere Rezyklate und zertifizierte Biomasse) ein.
- EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die IK wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem vorläufigen Kompromiss für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), denn dadurch sollen z.B. 100%-Mehrwegquoten für viele industrielle u. gewerbliche Transport- u. Verkaufsverpackungen im innerstaatlichen Handel eingeführt werde, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist u. Lieferketten gefährdet. Außerdem drohen unbegründete Verbote nur v. Verpackungen u. Folien aus Kunststoff sowie ungerechtfertigte Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien von den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit u. den Rezyklateinsatz.
- Novelle des § 21 VerpackG - Ökomodulierung: Die IK setzt sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine zügige Reform des § 21 VerpackG ein, um auch in Deutschland eine wirksame Ökomodulierung der Lizenzentgelte zu erreichen. Eine solche Reform ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, in dem es heißt: „Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell belohnen wir ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz.“
- 18. Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Die IK setzt sich für einen wissenschaftlich fundierten Ansatz bei der Entwicklung von Rechtsvorschriften für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff und für eine praktikable Lösung zur Gewährleistung der Sicherheit von Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt ein.
- Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKfondsG): Bürokratieabbau beim Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz, Aussetzung der Prüfpflicht. Es geht um die europarechtskonforme, unbürokratische und diskrimierungsfreie Anwendung des EWKFondsG
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