Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V.
Text
Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Vertretung der Interessen der Praxis von Evangelischer Erwachsenenbildung im Blick auf Regelungen, die ab, allgemeine Weiterbildung/Erwachsenenbildung betreffend. Die Interessenvertretungsarbeit zielt darauf ab, für die zugehörigen Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung und ihre übergeordneten Strukturen gute Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu erhalten, in denen sie ihren öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen können. Dazu wird vielfältig auch mit weiteren Organisationen im Kontext Weiterbildung kooperiert. Zur Vertretung der Interessen werden auf Grundlage der fachlichen Expertise im EEB Bundesverband Instrumente wie Pressemitteilungen, Stellungnahmen oder Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erstellt und an die jeweils relevante politische Ebene oder Einheit, z.B. Bundesministerien, MdB, MdL, Landes- und Bundesbehörden übermittelt.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Berufliche Bildung; Integration; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"
Regelungsvorhaben:
- Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an die Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 1. Januar 2025: Den Umsatzsteueranwendungserlass an die Neuregelung des § 4 Nr.
21 UStG anzupassen.
- Mitwirkung bei der Erstellung eines Informationsblatts zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG: Entwicklung einer Handreichung um die Transparenz und
Handlungssicherheit bei der Abgrenzung umsatzsteuerbefreiter Bildungsleistungen zu erhöhen.
- Selbständige Tätigkeiten in der Erwachsenen- und Weiterbildung: Nachfolgeregelung zu § 127 SGB 4: Rechtliche Absicherung selbständiger Tätigkeiten in der gemeinwohlorientierten Erwachsenen- und Weiterbildung über die Geltungsdauer von § 127 SGB 4 (Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten) hinaus.
- Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern Sechste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung: Administrativer Aufwand / Verlagerung von Prüfprozessen
Auswirkungen auf Frauen und Vereinbarkeit mit den Gleichstellungszielen
Fehlende Berücksichtigung der Trägerinfrastruktur bei den Regelungsfolgen
Relationen
Keine Relationen.