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Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.

lobbyregister / register_entry 11.03.2022 · Original ↗

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Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. Tätigkeit: Berufsverband Zum Zweck der Interessenvertretung führen wir Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Vertreter/innen von Bundesministerien sowie weiteren politischen Entscheidungsträger/innen, um auf notwendige gesetzgeberische Anpassungen für Gründer/innen, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen aufmerksam zu machen. Hierzu erstellen und übermitteln wir Positionspapiere, Stellungnahmen und konkrete Änderungsvorschläge zu Regelungsvorhaben aus den Bereichen soziale Absicherung, Rechtssicherheit, Bürokratieabbau und Gründungsförderung. Wir organisieren Fachgespräche, digitale Austauschformate und Informationsveranstaltungen, an denen regelmäßig Abgeordnete und Regierungsvertreter/innen teilnehmen. Darüber hinaus vernetzen wir unsere Mitglieder mit politischen Akteur/innen, um deren Praxiserfahrungen unmittelbar in den politischen Prozess einzubringen. Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Kultur; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Unfallversicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Strafrecht; Sonstige Interessenbereiche; Digitalisierung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Politisches Leben, Parteien; Krankenversicherung; Staatsorganisation; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Schulische Bildung; Arbeitslosenversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Rente/Alterssicherung; Grundsicherung; Wettbewerbsrecht Regelungsvorhaben: - Rechtssichere Statusfeststellung: Wir setzen uns für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV) ein, um Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen zu erreichen. Die aktuell geltende Praxis der Deutschen Rentenversicherung führt zu hoher Rechtsunsicherheit und Verlust von Wettbewerbsfähigkeit bei Auftraggebern wie -nehmern, der Existenzbedrohung insb. kleinerer Auftraggeber, der extremen Bürokratisierung der Auftragsvergabe, einer Verdrängung von Selbstständigen in Zeitarbeit und der Verlagerung von innovativen Projekten ins Ausland. Dies ist verbunden mit der Abwanderung insbesondere von jungen und hochqualifizierten Erwerbstätigen und einer Verschärfung des Fachkräftemangels. - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit mit Augenmaß: Eng mit dem Anliegen "Rechtssichere Statusfeststellung" hängt die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit (Interinstitutionelles Dossier: 2021/0414(COD) zusammen, deren Umsetzung in deutsches Recht mit Augenmaß erfolgen muss. Ansonsten sehen wir die Gefahr einer zusätzlichen Erhöhung der Rechtsunsicherheit– aufgrund der unscharfen Plattform-Definition, fehlender Kriterien für Scheinselbstständigkeit und der Einführung einer Beweislastumkehr. - Beitragsgerechtigkeit: Faire Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige: 72 Prozent der Solo-Selbstständigen sind gesetzlich kranken und -pflegeversichert. Sie müssen mindestens 20 % höhere Beiträge bezahlen als Arbeitnehmer (AN) mit vergleichbarem Einkommen und deren Arbeitgeber (AG) zusammen. Dies führt zu einem mindestens 10 % niedrigeren Nettoeinkommen und verzerrt den Wettbewerb zu Lasten kleinerer Unternehmen, erschwert zudem den Zugang zu Sozialleistungen. Von diesen Folgen sind weibliche Selbstständige in besonderem Maße betroffen. Hierfür gibt es drei Gründe. 1) Für Selbstständige gelten 2,33-mal so hohe Mindestbeiträge wie für AG und AN zusammen. 2) Der rechnerische AG-Beitrag zählt (anders als bei AG) nicht als Betriebsausgabe und muss nochmals verbeitragt werden. 3) Auch Zinsen, Mieteinnahmen und weitere Einkunftsarten sind zu verbeitragen. - Faire Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige (AVP): Die AVP muss Rücksicht auf die große Mehrheit der Bestands-Selbstständigen nehmen, die gut für ihr Alter vorsorgt hat und hierzu langfristige Verpflichtungen eingegangen ist. Deshalb begrüßen wir, dass eine AVP nur für künftige Selbstständige gelten soll. Der Bestandsschutz darf nicht umgangen werden, indem Bestandsselbstständige durch ein übergriffiges Statusfeststellungsverfahren "durch die Hintertür" in Pflichtversicherte umgewandelt werden und setzt deshalb eine rechtssichere Statusfeststellung voraus. Künftige Selbstständige müssen sich die Rentenversicherungsbeiträge leisten können, dies setzt Beitragsgerechtigkeit voraus. Das vorgesehene Opt-out bietet eine echte Wahlmöglichkeit nur dann, wenn es nicht auf Basis-Rentenversicherungen begrenzt ist. - Altersvorsorge-Depot (AV-Depot): Wir fordern die Einführung eines insolvenz- und pfändungssicheren AV-Depots, mit dem alle Bürger gezielt für ihr Alter vorsorgen können. Als Anlageinstrument sollen vor allem ETFs dienen, die breit diversifiziert sind und sich durch niedrige Kosten auszeichnen. Sie sollen mit vergleichbaren steuerlichen Vorteilen ausgestattet sein wie Basis-Rentenverträge und die Umwandlung in eine Rente oder einen Auszahlplan ermöglichen. Dabei soll jederzeit ein Anbieterwechsel möglich sein, um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. AV-Depots sollten bei der AVP als Opt-out anerkannt werden, vor allem aber – als Lehre aus der Corona-Krise – den Bestandsselbstständigen eine insolvenz- und pfändungssichere private Altersvorsorge ermöglichen. - Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige (BAV): Oft wird beklagt, Selbstständige sorgten nicht ausreichend für ihr Alter vor. Konsequenterweise sollte Selbstständigen deshalb ermöglicht werden, die als Angestellte begonnene BAV auch nach der Gründung mit denselben Vergünstigungen fortführen zu können. Da sie Arbeitgeber und -nehmer in einer Person sind und entsprechend auch beide Beitragsanteile alleine tragen müssen, sollten ihnen dabei im Sinne einer Gleichbehandlung auch dieselben Vorteile wie Arbeitgebern und -nehmern zugute kommen. Um allen Bürgern die Vorteile einer kostengünstigen privaten Altersvorsorge zu eröffnen, sollten AV-Depots generell als BAV-Durchführungsweg zugelassen werden. - Faire Mutterschutzleistungen für Selbstständige: Selbstständige bezahlen höhere Krankenversicherungsbeiträge als Angestellte, erhalten aber häufig geringere Leistungen. Besonders bedrückend ist dies in Hinblick auf Mutterschutzleistungen, da diese erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen haben. Während der Schwangerschaft, aber auch bei einer Arbeitsunfähigkeit bestehen in GKV und PKV erhalten selbstständige Frauen keine oder geringere Leistungen. Gegenüber Angestellten stehen sie zudem vor dem Problem der Absicherung von Betriebskosten. Hinzu kommen Nachteile beim Elterngeld. - Fluktuierendes Einkommen, Gleichbehandlung mit Bauern: Anders als bei Angestellten schwanken die Einkünfte von vielen Selbstständigen über die Jahre hinweg erheblich, es kann sogar Jahre mit einem negativen Verlust geben. Dies führt dazu, dass Selbstständige aufgrund von Steuerprogression und Beitragsbemessungsgrenzen bei gleichem durchschnittlichem Einkommen deutlich höhere Steuern und Sozialabgaben als Angestellte bezahlen müssen. Wir fordern deshalb eine steuerliche Gewinnglättung, wie sie für Bauern beschlossen wurde. - Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich: Wir setzen uns für eine umfassende Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen gemäß Artikel 132 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) ein. Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 widerspricht den EU-Vorgaben und schafft unnötige Bürokratie sowie Rechtsunsicherheit für Bildungsträger und freiberufliche Lehrende. Eine steuerliche Benachteiligung von Bildungsanbietern gefährdet den Zugang zu Bildung. Wir fordern eine rechtssichere, europarechtskonforme Umsetzung, die alle Bildungsformen umfasst und freiberufliche Lehrende schützt. - Bürokratische Entlastung für Solo-Selbstständige: Wir setzen uns für einen effizienten und praxisorientierten Staat ein - Aktivrente auch für Selbstständige: Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung, um Diskriminierung zu vermeiden und das Fachkräftepotenzial vollständig zu nutzen. - Erweiterung der Befugnisse von Bilanzbuchhaltern: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Steuerberatungsgesetzes im Rahmen des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/4550) dahingehend, dass qualifizierte Berufsgruppen wie Bilanzbuchhalter/innen und Steuerfachwirt/innen eigenständig erweiterte Befugnisse erhalten, insbesondere zur Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und in definiertem Umfang Steuererklärungen. Zudem sollen praxisgerechte Schwellenwerte festgelegt und rechtssichere Rahmenbedingungen für eine arbeitsteilige Erbringung steuerlicher Leistungen geschaffen werden. Ergänzend wird eine Anpassung des Gewerbesteuerfreibetrags angestrebt.

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