Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
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Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. ist das Kompetenzzentrum der Flüssiggas-Branche in Deutschland. Seit 1949 vertritt er die Interessen der vorwiegend mittelständischen Flüssiggasversorgungsunternehmen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Personenverkehr; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Automobilwirtschaft; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Erneuerbare Energien; Ländlicher Raum; Tourismus; Kleine und mittlere Unternehmen; Handwerk; E-Commerce; Güterverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; Immissionsschutz; Verkehrsinfrastruktur; Schifffahrt; Bauwesen und Bauwirtschaft; Fossile Energien; Schienenverkehr; Energienetze; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Aktualisierung straßenverkehrsrechtliche Regelung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen: Weiterentwicklung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, welche insbesondere in § 60 der StVZO verankert sind. Konkret Anpassung Verweis auf DVGW G 607 an aktuelle Verion (2026-06)
- Erwirkung einer positiveren Haltung zu gasförmigen Biobrennstoffen in der nationalen Biomassestrategie: Der DVFG vertritt die Forderung, dass biogene Brennstoffe eine stärkere Beachtung in der nationalen Biomassestrategie finden sollten. Eine Versorgung insbesondere mit biogenen Flüssiggasen ist Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende in strukturschwachen und nicht mit Fernwärme versorgbaren Gebieten.
- Rückführung des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf Umsetzung der EU-Vorgaben: Anpassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf eine 1:1-Umsetzung der übergeordneten Ziele der Europäischen Union.
- Beibehaltung der baurechtlichen Vorschriften im Kontext von Flüssiggasanlagen: Flüssiggas-Anlagen unterliegen dem Baurecht. Der DVFG setzt sich dafür ein, dass die baurechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes zur Errichtung und Prüfung von Flüssiggas-Anlagen bestehen bleiben.
- Emissionshandel, Schwerpunkt Anerkennung biogener Flüssiggase: Flüssiggas unterliegt dem nationalen Emissionshandel. Die Anerkennung biogener Flüssiggase im nationalen Emissionshandel ist unabhängig von den Vorgaben des nationalen Emissionshandels im gegenwärtigen Rechtssystem aufgrund der Infrastruktur des Flüssiggasbranche nicht möglich. Herkunftsnachweise berechtigen nicht zum Emissionsabzug. Der DVFG tritt daher für strukturelle Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein - bis hin zu einer eigenen Biobrennstoff-Nachhaltigkeitsverordnung.
- Überwachungsbedürftige Anlagen: Verhinderung einer Aufspaltung der Betriebssicherheitsverordnung: Das Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen und der Arbeitsmittel wird überarbeitet. Der DVFG setzt sich dafür ein, dass Änderungen weniger Bürokratiezubau bewirken.
- Novelle GEG: Statt der gebäudeindividuellen EE-Quoten im GModG soll ein allg. Quotensystems für Inverkehrbringer gelten: Das GModG führt viele Neuerungen im Gebäudesektor ein. Wir verfolgen einen grundsätzlichen Pfad weg von der Betrachtung individueller Gebäudequoten hin zu einem auf den Inverkehrbringer der Brennstoffe bozogenen Ansatz. Zudem werden für den Einsatz erneuerbarer Flüssiggase Übergangsbestimmungen benötigt, um bestehende Inventare im Massenbilanzierungssystem nicht zu gefährden. Wir setzen uns für einen Wegfall von Länderöffnungsklauseln ein. In unseren offiziellen Stellungnahmen wisen wir auf weitere technische Aspekte hin.
- European Tax Directive: Ausgewogene Energiebesteuerung - Flexibilität, Fairness und Kohärenz sichern: Der Deutsche Verband Flüssiggas drückt – in Anlehnung an seinen europäischen Dachverband Liquid Gas Europe - seine Haltung zur Fortentwicklung der European Tax Directive (ETD) aus. Die ETD muss ökologische Ambitionen mit wirtschaftlicher Realität und politischer Umsetzbarkeit verbinden. Angesichts unterschiedlicher nationaler Energiesysteme ist eine flexible Besteuerung erforderlich, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und gemeinsame Klimaziele zu unterstützen.
- Beibehaltung der definierten Gültigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes für Flüssiggas: Der Status von Flüssiggas im Energiewirtschaftsgesetz muss erhalten bleiben. Flüssiggas ist im EnWG verankert im Rahmen von §4 und §49 (Betrieb von öffentlichen Netzen und Anwendung des technischen Regelwerks). eine stärkere Einbindung ist nicht sachgerecht, es dürfen aber die bestehenden Anforderungen, z. B. durch ein Streichen der Definition, nicht gestrichen werden.
- Ausgestaltung der "Grüngasquote" für Inverkehrbringer im Wärmemarkt: Das "Eckpunktepapier" zur Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetz kündigt eine allgemeine "Grüngasquote" für Inverkehrbringer von Brennstoffen an. Ein Konzept soll zum Ende des Sommers von der BReg vorgelegt werden. Der FlüssigGas Verband unterstützt dieses Konzept und will seine Ausarbeitung aktiv unterstützen.
Relationen
Keine Relationen.