Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V.
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Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) vertritt die Interessen der deutschen Erdöl-, Erdgas- und Lithium- und Heliumproduzenten, der Betreiber von Untergrundspeichern (Erdgas, H2 und CO2), der in dieser Industrie tätigen Dienstleister sowie die Interessen an der wirtschaftlichen Nutzung von Tiefengeothermie. Der Verband bündelt die Interessen seiner Mitglieder und vertritt diese aktiv und dialogorientiert nach außen. Er ist Informations- und Austauschplattform und arbeitet für die vertretenen Branchen auf einem weit differenzierten Feld, das von der Gestaltung der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bis hin zur Wirtschafts-, Umwelt-, Energiepolitik reicht. Ferner tritt der BVEG als Tarifpartner für Mitgliedsunternehmen auf.
Interessenbereiche: Klimaschutz; Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Öffentliches Recht; Energienetze; Immissionsschutz; Sonstige Interessenbereiche; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- Carbon Management: Das Regelungsvorhaben will grundsätzlich die Erkundung und kommerzielle Nutzung von CO2-Speicherstätten in Deutschland erlauben. Dafür braucht es:
- Ratifizierung Londoner Protokoll
- Die Feststellung des „besonderen bzw. überragenden öffentlichen Interesses“ sowie der „beschleunigte Ausbau als vorrangiger Belang“ wäre notwendig
- Speicherung von CO2 Offshore und Onshore ermöglich
- Scope für Speicherung über schwer vermeidbare Emissionen hinaus ausweiten, auch Gas-Kraftwerke
- Schneller Aufbau eines CO2 Netzes und Schaffung der entsprechenden Regulierung
- Syncronisierung mit Europäischem und internationelem Recht (CCD, ENZIA..)
- Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Das Gesetz etabliert die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes. Ziel der Interessensvertretung ist es, Impulse für stabile, rechtssichere und kapitalmarktfähige Finanzierungsbedingungen zu geben, die langfristige Investitionsentscheidungen ermöglichen. Darüber hinaus bedarf es einer Sychronisierung des Ausbaus der Netze mit dem der Speicher, inklusive Anschlussleitungen.
- KritisDachG: Der Schutz der IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen ist bereits im Gesetz über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) niedergelegt.
Das KRITIS-DachG wird für die Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen nach dem
„All-Gefahrenansatz“ (im Folgenden zur Abgrenzung von der IT-Sicherheit untechnisch
„physischer Schutz“) neben diese Regelungen treten, aber gleichzeitig eine größtmögliche Kohärenz vorsehen, indem die Schnittstellen zwischen den Bereichen berücksichtigt und
angeglichen, bzw. – soweit möglich und sinnvoll – übereinstimmend ausgestaltet werden. Hierbei müssen Anforderungen an kritische Infrastruktur praktikabel sein.
- Geothermiebeschleunigungsgesetz: Um den Ausbau von Geothermie, besonders Tiefengeothermie in Deutschland voranzutreiben, ist die Schaffung eines zuverlässlichen Rechts- und Regulierungsrahmens, ggfs. auch Förderung notwendig. Dabei müssen relevanten Regelungen auch im Sinne der Wärmewende (Klimaschutzziele) gedacht und angepasst werden. Mit Blick auf die geologischen und bohrtechnischen Herausforderungen des Geothermie, müssen auch Sicherheit und Genehmigung eine zentrale Rolle spielen.
- Harmonisierung der Änderung des Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelgesetzes mit dem EnergieStG: Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes werden nun die Anforderungen der geänderten europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG durch umfangreiche Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und begleitende Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes umgesetzt. Auf dieser Grundlage soll das Gesetz die Kontinuität der CO2-Bepreisung für sämtliche Brennstoffe sicherstellen, die derzeit vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst sind, jedoch keine Erweiterung dieses Handels darstellen.
- European Industrial Deal: Mit der bevorstehenden Umsetzung der Ziele der Antwerpen Erklärung im European Industrial Deal wird die Europäische Union versuchen, Klimaschutz, Wachstum und den Erhalt des Industrie-Standorts Europa in Einklang zu bringen. Maßgeblich sind hierfür eine Beachtung der Volkswirtschaftlichen Gesamtkosten aller Maßnahmen und die weitgehende Unabhängigkeit von Rohstoffen.
- IED-Umsetzung: Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) ist grundlegend neu gefasst worden und muss bis zum 1. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das BMUV hat am 28.11.2024 den Referentenentwurf für ein Artikelgesetz und den Referentenentwurf für eine Mantelverordnung zur IED-Umsetzung vorgelegt.
Entgegen der Ankündigung einer 1:1-Umsetzung geht der Entwurf in vielen Teilen über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen hinaus, führt zu neuer Bürokratie sowie zusätzlichen Kosten für die Betreiber.
- Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes: Die Industrieunternehmen Deutschlands stehen vor der Herausforderung, ihre CO2-Emissionen schnell, technisch effizient und kostengünstig zu reduzieren. Neben erneuerbarem Strom und klimaneutralem Wasserstoff spielt dabei Carbon Management eine zentrale Rolle: CO2 wird nach seiner Abscheidung (Carbon Capture) entweder genutzt oder eingespeichert .
CCS ermöglicht es Industrieunternehmen, trotz technisch oder wirtschaftlich unvermeidbarer CO2-Emissionen klimaneutral zu produzieren. Es ist damit auch eine Lösung für Industrien, die sonst keine Option haben, ihre Produktion zu vertretbaren Kosten zu dekarbonisieren.
CCS hält Technologie und Wertschöpfung im Land und reduziert die kommerzielle Verhandlungsposition gegenüber ausländischen CO2-Speicherunternehmen verbessert.
- Erdgasförderung in Deutschland: Bezahlbare Energie ist von zentraler Bedeutung, wenn Deutschland wettbewerbsfähig bleiben und seine Energietransformation erfolgreich umsetzen will.
Deutschland befindet sich nicht zuletzt aufgrund erheblich gestiegener Großhandelskosten für Erdgas und Strom in einer Energiepreiskrise. Diese Krise muss aktiv und strategisch angegangen werden: mit einer langfristig angelegten Gasversorgungsstrategie können Versorgungssicherheit und bezahlbare Erdgas-Preise erreicht werden. Günstigere Gaspreise sorgen für eine Senkung der Strompreise an den Großhandelsmärkten. Elemente dieser Strategie: eine Importstrategie für Pipeline-Gas und LNG und der Ausbau der heimischen Gasproduktion.
- Transformation, die Deutschland wettbewerbsfähig macht: Deutschland steht vor einer gewaltigen Aufgabe: Inmitten einer schwierigen Lage für die Volkswirtschaft steht auch der Erfolg der Energie- und Klimapolitik und damit die Transformation insgesamt auf der Kippe. Zwar sind die CO2-Emissionen seit 1990 um mehr als 40 Prozent gesunken, und erneuerbare Energien haben inzwischen einen Anteil von ca. 20 Prozent am Energieverbrauch sowie rund 60 Prozent am Strommix. Aber diese Erfolge verschaffen keine verlässliche Perspektive für ein Gelingen der Transformation insgesamt: dauerhaft nicht wettbewerbsfähige Energiepreise beschleunigte Deindustriali-sierung, der Verlust hochqualifizierter und gut bezahlter Arbeitsplätze, enormer Investitionsbedarf in Infrastruktur und keine realistische Aussicht, das Klimaziel für 2030 zu erreichen.
- Gasförderung in Meeresschutzgebieten: Beibehaltung der bestehenden Regelungen zur Erdgas- und Erdölförderung in der Nordsee nach höchsten Anforderungen und im Ausnahmefall. Die Erdgas- und Erdölförderung in Deutschland ist ein wichtigen Beitrag zur Energieversorgung Deutschlands. Höchste Umweltstandards und im Einklang mit den eng gesetzten Rahmenbedingungen müssen Kohlenwasserstoffe auch weiterhin aufgesucht werden können. Heimisches Erdgas trägt zum Klimaschutz aktiv bei, denn es vermeidet alternativ erforderliche LNG-Importe, die mit bis zu 30% schlechterer CO2-Bilanz (z.B. aus den USA) importiert werden müssten.
- Schaffung eines nachhaltigen Fahrplans für eine resiliente Rohstoffversorgung: Lösungsansätze für eine bessere, nachhaltigere und versorgungssichere heimische Rohstoffproduktion anbieten. Dies sollte in verschieden Gesetzen und Verordnungen (z.B. BImSchG, WHG, BBergG) verankert werden.
- Gesetz zur Änderungen der Wärmeplanungsgesetzes: BVEG bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes als einen Beitrag zur Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens für die kommunale Wärmeplanung. Bestehende Regelungen sind zu konkretisieren, Anwendungsspielräume zu strukturieren und einzelne Verfahrensschritte müssen weiter ausgestaltet werden.
1.Klarstellungen zentraler Begriffsdefinitionen (Wärmenetzbetreiber, sowie Ergänzung der Wärmeplanung)
2.Ausgestaltung Prüfgebiete für verschiedene Infrastrukturoptionen (Wärme-, H2- und Biogasnetze)
3.Anpassungen Datennutzung und -verarbeitung zur Effizienzsteigerung in den Planungsverfahren
4.Differenzierung nach Gemeindegrößen und Verfahrensvereinfachungen
5.Anpassung von Fristen und Konkretisierung fachlicher Anforderungen durch Bezug auf technische Leitfäden
- Verbesserungen und Bürokratierückbau beim Strahlenschutzrecht: In der Summe befürworten wir den Gesetzesentwurf. Die hier vorgelegten Änderungsvorschläge zielen auf Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und die weitere Verfahrensbeschleunigung ab, vor allem beim Entlassungsverfahren.
- Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie: Wir teilen die in der uns vorliegenden Stellungnahme des BDI vorgebrachten Punkte, dass die EU-Luftqua-litätsrichtlinie und deren Umsetzung zu weiteren Investitionshemmnissen in der Industrie führen würden, die gerade auch die von uns vertretenen Unternehmen treffen würde.
Grundsätzlich sollte die Bundesregierung daher an zwei Stellen ansetzen: einerseits empfehlen wir, sich für Änderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie auf der europäischen Ebene einzusetzen, begleitet von einer „stop-the-clock-Regelung“. Zum anderen sollten alle Spielräume genutzt werden, um bei der Umsetzung der Richtlinie die Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit von industriellen Anlagen zu minimieren – hierfür bietet sich vor allem die TA-Luft an.
- Umsetzung der EU-Methanverordnung: Ziel ist eine praktistaugliche Umsetzung der EU-Methanverordnung. Insbesondere enge Fristen, komplexe Anforderungen und unklare Umsetzungsregeln könnten dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Erdgas-Importe ab 2027 nicht regelkonform verfügbar wäre und die heimische Gasproduktion unangemessen belastet würde – mit möglichen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Kosten. Zugleich bekräftigen wir das Ziel, Methanemissionen wirksam zu reduzieren.
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