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Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die 17 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften sowie 15 Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) sind im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) zusammengeschlossen. Der VDB nimmt die Interessenvertretung hinsichtlich Reglungsvorhaben betreffend der Finanzwirtschaft sowie Wirtschaftsförderung wahr. Der VDB übermittelt und veröffentlicht Stellungnahmen, Positionspapiere, Studien, Regelungsvorschläge und weitere Publikationen, um auf seine Forderungen aufmerksam zu machen, und sendet diese auch direkt an Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesministerien sowie deren Mitarbeitende. Interessenbereiche: Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Bank- und Finanzwesen; Handel und Dienstleistungen; Parlamentarisches Verfahren Regelungsvorhaben: - CRR III UMSETZUNG: Bei der Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI) droht eine unangemessen starke Erhöhung des Risikogewichts von Risikopositionen gegenüber Instituten ohne Rating wie den Bürgschaftsbanken. Diese Erhöhung wirkt sich empfindlich auf die Förderbedingungen zwischen den Bürgschaftsbanken und ihren KMU-Finanzierungspartnern, den Hausbanken, aus. Besonders problematisch sind die steigenden Eigenkapitalanforderungen für BBen bei der Garantie von "typisch stillen Beteiligungen" der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Es ist bislang keine risikoangemessene Regelung vorgesehen.In § 2 Abs. 9c. KWG sollten passende Regelungen für die Umsetzung bei den BBen aufgenommen werden, um deren Bürgschaften und Garantien angemessen zu regeln. - Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz: Die von den Bürgschaftsbanken gewährten Sicherheiten stellen vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken dar und reduzieren die Eigenkapitalunterlegung zugunsten der Kreditinstitute. Die Tätigkeit der Bürgschaftsbanken wird nur ermöglicht durch die teilweise staatliche Rückverbürgung der ausgegebenen Bürgschaften bzw. Garantien und damit einhergehend der Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund nimmt der VDB die Möglichkeit zur Stellungnahme gern wahr und gibt gern weitere Anregungen, um das Ziel einer proportionalen Bankenaufsicht und auch einer tatsächlichen Bü- rokratieentlastung weiter voranzutreiben und gerade im Hinblick auf kleine Spezialkreditinstitute zentrale Punkte aufzunehmen.

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