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Unternehmensnachfolge in Deutschland und Potentiale genossenschaftlicher und belegschaftsgetragener Eigentumsmodelle (Antwort zu Drs. 21/7147)

dip / drucksache 06.08.2026 · WP 21 · 21/7508 · Antwort · Original ↗

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Unternehmensnachfolge in Deutschland und Potentiale genossenschaftlicher und belegschaftsgetragener Eigentumsmodelle (Antwort zu Drs. 21/7147) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7508 21. Wahlperiode 06.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Conrad, Aaron Valent, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7147 – Unternehmensnachfolge in Deutschland und Potentiale genossenschaftlicher und belegschaftsgetragener Eigentumsmodelle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland befindet sich in einer strukturellen Nachfolgekrise von volkswirtschaftlicher Tragweite. Nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen jährlich zehntausende Unternehmen ohne tragfähige Nachfolgelösung da (www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen-nachfolg e-kfw-101.html). Bis zum Ende dieses Jahrzehnts streben rund 545 000 der insgesamt 3,87 Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland eine Nachfolge an (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Researc h/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Janua r-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf). Der DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2024 (DIHK: Deutsche Industrie- und Handelskammer) zeigt, dass 48 Prozent der übergabewilligen Unternehmerinnen und Unternehmer keine passende Nachfolge finden, während 36 Prozent der Übernahmeinteressierten an Finanzierungsproblemen scheitern (www.dihk.de/resource/blob/118956/41 074001e96a0f3c7d0c83c6c820bebc/dihk-report-unternehmensnachfolge-202 4-data.pdf). Die Unternehmensnachfolge-Börse nexxt-change des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der KfW Bankengruppe hat ihre Vermittlungsleistung von 1 268 erfolgreich angestoßenen Nachfolgen im Jahr 2010 auf 829 im Jahr 2022 abgebaut (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7208) – ein Rückgang um mehr als ein Drittel, während die Nachfolgelücke wächst. Dieses staatliche Instrument greift strukturell nicht. Gleichzeitig werden nach Auffassung der Fragestellenden bewährte, gemeinwohlorientierte Eigentumsmodelle – insbesondere die eingetragene Genossenschaft (eG) und genossenschaftliche Belegschaftsübernahmen (GenoESOP bzw. EuroESOP [Employee Stock Ownership Plan]) – von der aktuellen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung systematisch vernachlässigt. Im europäischen Vergleich ist Deutschland im Genossenschaftswesen auffällig schwach aufgestellt: Frankreich, Italien und Spanien weisen deutlich stärkere genossenschaftliche Beschäftigungsanteile auf. Das Vereinigte Königreich hat Employee Ownership Trusts (EOTs) seit 2014 steuerlich begünstigt – mit dem Ergebnis, dass 20 Prozent aller Unternehmensverkäufe im britischen Privatsektor inzwischen in EOT-Strukturen gehen (www.riba.org/work/insights-and- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. resources/employee-ownership-trusts-eot-no-longer-a-niche-ownership-struct ure/). In den USA existieren mehr als 6 500 ESOPs mit über 15 Millionen Beschäftigten – rund 10 Prozent des privaten Arbeitsmarkts (www.fr.de/wirtscha ft/warum-der-verkauf-an-die-belegschaft-oft-die-bessere-loesung-ist-9423918 4.html). Deutschland fehlt ein kohärenter Rechts- und Förderrahmen für solche Modelle.  1. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2025 mangels Nachfolgelösung insolvent gegangen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele Arbeitsplätze sind dadurch weggefallen (bitte nach Jahren sowie, soweit möglich, nach Bundesländern, Unternehmensgrößen und Branchen differenzieren)?  2. Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen und Handwerk gezogen (bitte begründen)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen insbesondere aufgrund der vielfältigen Ursachen, die zu Insolvenzen und Betriebsschließungen führen, keine statistischen Erhebungen zu Unternehmensinsolvenzen und damit verbundenen Arbeitsplatzverlusten vor, die auf mangelnde Nachfolgelösungen zurückzuführen sind.  3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der jährlich vollzogenen Unternehmensnachfolgen in Deutschland in den Jahren 2015 bis 2025 entwickelt, und wie viele Nachfolgen wurden durch Belegschaftsübernahmen (genossenschaftlich sowie nicht genossenschaftlich), familieninterne Weitergabe sowie externen Kauf vollzogen (bitte nach Jahren und Übertragungsarten differenzieren und, wenn möglich, nach Bundesländern angeben)? Eine amtliche Statistik zu erfolgten Unternehmensnachfolgen liegt nicht vor. Die Prozesse bzw. die „Erfassung“ von Unternehmensnachfolgen sind u. a. je nach Rechtsform, Anzahl der Gesellschafter oder Übernahme durch ein anderes Unternehmen sehr unterschiedlich, sodass keine statistische Auswertung möglich ist. Beispielsweise kann die Übernahme eines Einzelunternehmens, z. B. Gastwirtschaft, durch einen neuen Betreiber als Betriebsschließung und Neugründung mittels Gewerbeanzeige erfasst werden. Bei einer GmbH erfolgt in der Regel die Nachfolge durch Änderungen im Gesellschaftsvertrag, die im Handelsregister vollzogen werden.  4. Wie viele Unternehmerinnen und Unternehmer fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 keine geeignete Nachfolgerin oder keinen geeigneten Nachfolger (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern angeben)? a) In wie vielen dieser Fälle erfolgte stattdessen eine Veräußerung an Private-Equity-Gesellschaften, Finanzinvestoren oder ausländische Erwerber (bitte nach Jahren differenzieren)? b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)? Die Fragen 4 bis 4b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine validen Erhebungen zu den in der Frage erbetenen Fallzahlen für den Zeitraum 2020 bis 2025 vor. Die Bundesregierung verweist ergänzend auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Probleme bei Betriebsübergaben und - neugründungen“ auf Bundestagsdrucksache 21/4765.  5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der im Wettbewerbsreport Ostdeutschland 2026 des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. – geäußerten Bewertung, dass insbesondere der demografische Wandel und die damit zusammenhängende Gefahr, keine Betriebsnachfolge zu finden, zu ausfallenden Investitionen führen? Die Bundesregierung teilt die Analyse u. a. der KfW (KfW-Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 508), dass ungeklärte Nachfolgeentscheidungen die Investitionstätigkeit in den betroffenen Unternehmen hemmen.  6. Wie viele Insolvenzverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2025 in den Bereichen Handwerk, verarbeitendes Gewerbe und Einzelhandel eröffnet (bitte nach Jahren und Branchen differenzieren und, wenn möglich, nach Bundesländern angeben)? a) In wie vielen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung ein Scheitern der Unternehmensnachfolge mitursächlich? b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)? Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erhebt selbst keine Zahlen zum Insolvenzgeschehen. Detaillierte Daten zu Unternehmensinsolvenzen unter anderem nach Wirtschaftszweig und Bundesland sind in der Datenbank GENESIS-Online des Statistischen Bundesamtes verfügbar unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/onlin e/statistic/52411/details. Zu Frage 6a liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, sodass insoweit keine Schlussfolgerungen wie in Frage 6b erbeten gezogen werden können.  7. Wie haben sich die erfolgreichen Vermittlungen über die Unternehmensnachfolge-Börse nexxt-change, die dort neu veröffentlichten Inserate und deren Besucherzahlen in den Jahren 2023 bis 2025 entwickelt (bitte nach Jahren angeben), und welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus dem langjährigen Rückgang dieser Kennzahlen seit ihrem Höchststand im Jahr 2010 gezogen (bitte begründen)? Über die bundesweite Nachfolgebörse nexxt-change werden jährlich knapp 1 000 Unternehmensnachfolgen angestoßen (2023: 943, 2024: 945, 2025: 946). Diese Schätzung basiert auf den Angaben der Inserierenden bei der Löschung eines Inserats. Aus den Monitoring-Daten sind keine Rückschlüsse darauf möglich, ob es in diesen Fällen tatsächlich zu einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge kam. Jährlich werden über 7 000 Inserate neu eingestellt (im Jahr 2023: 7 824, im Jahr 2024: 7 723, im Jahr 2025: 7 824); die Besucherzahlen stellen sich wie folgt dar: im Jahr 2023: 599 960, im Jahr 2024: 701 959, im Jahr 2025: 421 463. Mit Blick auf etwaige Schlussfolgerungen aus der Entwicklung der Kennzahlen wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.  8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die häufigsten Gründe, aus denen Nachfolgen scheitern – laut DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2024 sind diese aufseiten der Abgebenden u. a. fehlende Nachfolger (48 Prozent), ein überhöhter Kaufpreis (37 Prozent), mangelnde Vorbereitung (41 Prozent), und aufseiten der Übernehmenden u. a. Finanzierungsprobleme (36 Prozent), kein passendes Unternehmen (38 Prozent)? a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche beabsichtigt sie zu ergreifen, um insbesondere die Finanzierungshürden für kapitalärmere Nachfolgeinteressierte zu senken? b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)? Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist in Bezug auf die vielfältigen branchenunabhängig und deutschlandweit existierenden finanziellen und nicht-finanziellen Instrumente, insbesondere Beratungs- und Finanzierungsangebote, auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Probleme bei Betriebsübergaben und -neugründungen“ auf Bundestagsdrucksache 21/4765.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die im ifo-Wettbewerbsreport Ostdeutschland 2026 geäußerte Tatsache, wonach Universitätsabsolventinnen und Universitätsabsolventen aus Ostdeutschland zu selten ihren ersten Job in Ostdeutschland antreten, weil Löhne zu niedrig sind und die Bekanntheit der Unternehmen zu gering ist, vor dem Hintergrund, dass Betriebsnachfolgen häufig aus der eigenen Belegschaft stammen? Zur Konkretisierung des Nachfolgepotenzials aus der Belegschaft geht das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn basierend auf Studien zu Unternehmensnachfolgen der letzten 40 Jahre davon aus, dass gut die Hälfte der Familienunternehmen innerhalb der Familie, rund 29 Prozent an Externe und etwa 17 Prozent an Beschäftigte übergeben werden. Aus Sicht der Bundesregierung kommt der Förderung von unternehmerischem Know-how bereits an Schulen, Hochschulen und Universitäten eine hohe Bedeutung zu, um frühzeitig für die Themen Selbständigkeit einschließlich der Unternehmensnachfolge zu sensibilisieren und die Chancen aufzuzeigen. Mit dem Initiativkreis „Gründung in school“ und dem Exist-Programm stärkt die Bundesregierung das Engagement insbesondere in den Bereichen Entrepreneurship Education an Schulen und Gründungen aus der Wissenschaft in allen Bundesländern. Bezüglich des Lohnniveaus in Ostdeutschland gilt, dass die Höhe der Löhne und Gehälter grundsätzlich von den Tarif- und Arbeitsvertragsparteien bestimmt wird. Die Bundesregierung kann jedoch sowohl durch lohnbezogene Rahmenbedingungen, insbesondere den gesetzlichen Mindestlohn und die Stärkung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen, als auch mittelbar durch regional-, struktur- und ansiedlungspolitische Maßnahmen zur Verringerung der Entgeltunterschiede beitragen. Entsprechende Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung und werden fortgeführt. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die volkswirtschaftlichen Folgen von Private-Equity-Übernahmen vormals mittelständischer Betriebe vor, insbesondere hinsichtlich Beschäftigung, Tarifbindung, Ausbildungskapazitäten, regionaler Steuerbasis und kommunaler Wertschöpfung? a) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung solche Betriebe nach der Übernahme umstrukturiert, verlagert oder zerschlagen (bitte nach den Jahren 2018 bis 2025 differenzieren)? b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)? Die Fragen 10 bis 10b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine systematischen Erkenntnisse über die volkswirtschaftlichen Folgen von Private-Equity-Übernahmen vormals mittelständischer Betriebe vor. Transaktionen, Bewertungen und Finanzierungsstrukturen bleiben oft vertraulich, da sie wettbewerbssensitiv sind und zwischen Fonds, Banken und Eigentümern privat verhandelt werden. Zu Teilfrage 10a liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, sodass insoweit keine Schlussfolgerungen wie in Frage 10b erbeten gezogen werden können. 11. Wie viel Kapital fließt nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich über Holdingstrukturen ausländischer Erwerber und Private-Equity-Fonds aus deutschen Mittelstandsunternehmen in Form von Gewinnausschüttungen, Managementgebühren, Lizenz- und Zinszahlungen an Konzernmütter ins Ausland ab (bitte nach den Jahren 2018 bis 2025 differenzieren)? a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die steuerliche Erosionswirkung solcher konzernintern organisierten Kapitalabflüsse auf das deutsche Steueraufkommen vor (bitte für die Jahre 2018 bis 2025 angeben)? b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)? Die Fragen 11 bis 11b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In Ermangelung dieser Erkenntnisse kann die Bundesregierung keine entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen. 12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass genossenschaftliche und belegschaftsgetragene Eigentumsmodelle – insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, im Handwerk, bei Betrieben der Branchen Wohnen, Energie, Bauen, Mobilität und Banken –, bei denen Gewinne, Steuern und Kaufkraft dauerhaft in der Region verbleiben, Entscheidungsmacht lokal verankert bleibt und kein renditebedingter Exit-Druck entsteht, strukturell besser als Private-Equity- Finanzierungen geeignet sind, um den dauerhaften Verbleib von Unternehmen, Technologien und Steuersubstrat in Deutschland zu sichern, und wenn ja, welche konkreten politischen Konsequenzen zieht sie daraus (bitte begründen)? Die Bundesregierung erkennt den volkswirtschaftlichen Nutzen von Genossenschaften und belegschaftsgetragenen Unternehmen an, sieht diese jedoch nicht per se als strukturell überlegen an. Beide Finanzierungsformen – genossenschaftliche Modelle und Private Equity – haben Stärken und Schwerpunkte, lassen aber keine zweifelsfreien pauschalen Rückschlüsse auf betriebswirtschaftliche Ergebnisse, regionale Implikationen oder erfolgreiche Unternehmensnachfolgen zu. Auch deshalb hält die Bundesregierung ein von Rechtsform bzw. Eigentumsmodellen unabhängiges Angebot zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen vor. 13. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung für die Nachfolgesicherung – das heißt den Erhalt von Betrieben und von Arbeitsplätzen vor dem Hintergrund einer Betriebsübernahme – in strukturschwachen Regionen und im ländlichen Raum, in denen der Wegfall eines Betriebs besonders weitreichende Folgen für die lokale Versorgung, Beschäftigung und Daseinsvorsorge hat (bitte begründen)? Zusätzlich zu dem in der Antwort zu Frage 8 genannten umfassenden Unterstützungsangebot können mit Mitteln der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) u. a. gewerbliche Investitionen in strukturschwachen Regionen gefördert werden, gegebenenfalls auch im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen. Dabei umfasst die GRW-Förderung insbesondere Errichtungs-, Erweiterungs-, Diversifizierungs- und Modernisierungsinvestitionen. Durch die GRW-Förderung werden Standortnachteile strukturschwacher Regionen ausgeglichen und der wachstumsnotwendige Strukturwandel erleichtert, um die Entwicklung insbesondere von Innovationen, Beschäftigung, Einkommen und Wachstum in den Fördergebieten zu stärken. Die Durchführung der GRW ist Sache der Länder. 14. Welche Maßnahmen, Programme und Beratungsangebote zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen unterhält die Bundesregierung derzeit, und welche Haushaltsmittel wurden dafür jeweils in den Jahren 2020 bis 2025 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)? Mit den ERP-Förderkrediten (European Recovery Program) und den Rückbürgschaften und Rückgarantien des Bundes stellt der Bund wichtige Programme zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen bereit. Einen wichtigen Beitrag bei der Beratung und Finanzierung von Unternehmensnachfolgen leisten die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Für Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbanken/ Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften steht ein Bürgschaftsrahmen (im Einzelplan 32 des Bundesfinanzministeriums) zur Verfügung. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden im Rahmen der Programme Rückbürgschaften und Rückgarantien des Bundes und des ERP-Förderkredits Gründung und Nachfolge (ab November 2024) in folgender Höhe Bürgschaften und Garantien ausgereicht (Neugeschäft Nachfolgen): 2020: 433,93 Mio. Euro 2021: 486,86 Mio. Euro 2022: 465,84 Mio. Euro 2023: 447,43 Mio. Euro 2024: 494,15 Mio. Euro 2025: 575,78 Mio. Euro. Zudem können Nachfolgen auch über den Mikromezzaninfonds Deutschland (MMF) finanziert werden. Das Programm richtet sich an Klein-/ Kleinstunternehmen (bestehende Unternehmen und Gründungen). Die Finanzierung in Form typisch stiller Beteiligungen ist auf maximal 150 000 Euro pro Unternehmen beschränkt. Der Anteil von Nachfolgefinanzierungen am Gesamtfinanzierungsvolumen wird nicht gesondert erfasst. Es wird nur erfasst, ob eine Gründung finanziert wird. Diese umfasst Neugründungen, Nachfolgen und tätige Beteiligungen. Die Finanzierung des MMF erfolgt aus dem ERP- Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF bzw. ESF Plus). Die Bürgschaftsbanken bieten neben der Finanzierungsunterstützung vielfältige Beratungsangebote (z. B. für das Handwerk bei Existenzgründung, zur Nachfolge aber auch für bestehende Betriebe) an. Es erfolgt keine Rechtsberatung, aber Beratung zu „kreditrelevanten Nachfolgethemen“ losgelöst von der Finanzierung, beispielsweise in Beratungssprechtagen gemeinsam mit der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Zudem wird die jeweils zuständige Handwerkskammer im Bürgschaftsprozess durch die Einholung einer allgemeinen Stellungnahme eingebunden. Ebenso gibt es bundesweit Beratungssprechtage der Bürgschaftsbanken in Kooperation mit den regionalen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern. Das Finanzierungsportal www.ermoeglicher.de ist ein bundesweites digitales Serviceangebot der Bürgschaftsbanken für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Über die Plattform können Finanzierungsvorhaben kostenlos und unverbindlich eingereicht werden. Die Bürgschaftsbanken prüfen die Vorhaben wettbewerbsneutral auf ihre Finanzierbarkeit, unterstützen gegebenenfalls bei der Strukturierung der Finanzierung sowie der Einbindung öffentlicher Förderprogramme und vermitteln bei Bedarf passende Finanzierungspartner. Gerade für Handwerksbetriebe bietet das Portal einen einfachen Zugang zu einer professionellen Vorprüfung von Investitions-, Gründungs- und Nachfolgefinanzierungen, insbesondere wenn Sicherheiten fehlen oder Finanzierungslösungen optimiert werden sollen. Als Beispiel wird auf das Angebot der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für das Handwerk verwiesen: https://handwerk-bw.ermoeglicher.de/de/. Außerdem wurden Nachfolgezentralen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern von den Bürgschaftsbanken gemeinsam mit den IHKn sowie den HWKn gegründet, um Unternehmensnachfolgen zu erleichtern. Sie fungieren als zentrale Anlaufstellen, informieren und beraten Übergebende sowie Nachfolgeinteressierte, vermitteln passende Kontakte über Matching-Verfahren und binden weitere Experten aus Finanzierung, Recht und Steuerberatung ein. Gerade für Handwerksbetriebe leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Unternehmen, Arbeitsplätzen und handwerklichem Know-how. 15. Plant die Bundesregierung eine externe Evaluation der Wirksamkeit der Unternehmensnachfolge-Börse nexxt-change, nachdem die letzte strukturierte Überprüfung bereits im Jahr 2013 (durch Ramboll Management Consulting) stattfand? a) Wenn ja, bis wann soll diese vorliegen? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung das Fehlen einer systematischen Erfolgskontrolle für ein seit über 20 Jahren betriebenes Bundesinstrument? Die Fragen 15 bis 15b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die in der Antwort zu Frage 7 erläuterten Monitoring-Ergebnisse sind ein Beleg für die bundesweite Bekanntheit und weiterhin intensive Nutzung der Nachfolgebörse nexxt-change. Derzeit bereitet die KfW einen Relaunch der Unternehmensnachfolgebörse vor. Im Vorfeld wurden bereits umfangreiche Nutzer- und Partnerbefragungen durchgeführt. Darüber hinaus werden insbesondere durch eine moderne IT- Lösung die Nutzerfreundlichkeit sowie die Funktionalitäten weiterentwickelt. Zusätzlich wird das Partnernetzwerk erweitert. Die KfW strebt an, den Relaunch im November 2026 abzuschließen. 16. In welchem Verhältnis standen in den Jahren 2020 bis 2025 die Haushaltsmittel für die Start-up-Förderung (Zukunftsfonds, HTGF [High- Tech Gründerfonds], SPRIND [Bundesagentur für Sprunginnovationen], DeepTech & Climate Fonds, KfW Capital, Wachstumsfonds u. a.) zu den Mitteln für den Erhalt und die Nachfolge bestehender mittelständischer Unternehmen (bitte nach Jahren gegenüberstellend in absoluten Zahlen ausweisen)? Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Haushaltsmitteln der Instrumente und Institutionen zur Finanzierung von Start-ups sowie zum Erhalt und zur Nachfolge bestehender mittelständischer Unternehmen: Haushaltsmittel in Mio. Euro (IST-Zahlen) 2020 2021 2022 2023 2024 2025 in Mio. Euro (IST-Zahlen) Relevante Programme der Start-up-Förderung Zukunftsfonds 5,7 7,0 21,0 27,9 32,9 Exist 115,4 125,3 137,9 128,0 116,7 89,1 INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (Bewilligungen) 41,1 47,7 48,9 29,6 37,9 16,4 SPRIND BMFTR (gesamte Haushaltsmittel für die SPRIND) 12 25 92 140 189 218 SPRIND BMWE (gesamte Haushaltsmittel für die SPRIND) 4 12 25 31 28 Erhalt und Nachfolge bestehender mittelständischer Unternehmen ausgereichte Bürgschaften und Garantien (im Rahmen der Programme Rückbürgschaften des Bundes, Rückgarantien des Bundes und ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (ab Nov. 2024), Gesamtgeschäft abzüglich Neugründungen) 1.253 1.130 1.075 1.006 1.018 1.170 Bezogen auf die Haushaltsmittel für die Unterstützung von Unternehmensnachfolgen wird zudem auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Die weiteren in der Frage genannten Instrumente bzw. Institutionen werden nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert. a) Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden in diesem Zeitraum durch Start-ups neu geschaffen (bitte nach Bundesländern angeben)? Laut einer Studie des Start-up-Verbands beschäftigten Start-ups und Scale-ups Ende des Jahres 2024 insgesamt rund 522 000 Menschen. Im Jahr 2020 lag die Zahl der Beschäftigten noch bei 415 000. Damit sind innerhalb von vier Jahren rund 100 000 neue Arbeitsplätze in deutschen Start-ups und Scale-ups entstanden. Detailliertere Informationen über diese Beschäftigungsverhältnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wurden in diesem Zeitraum durch nachfolgebedingte Betriebsschließungen vernichtet (bitte nach Bundesländern angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor; siehe auch die Antwort zu den Fragen 1 und 2. 17. Wie viele eingetragene Genossenschaften gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte den aktuellen Stand angeben und zwischen Wohnungsgenossenschaft, Konsumgenossenschaft, Produktionsgenossenschaft, Kreditgenossenschaft, Dienstleistungsgenossenschaft, Energiegenossenschaft, Sozialgenossenschaft, Bildungs- und Kulturgenossenschaft, Digitalgenossenschaft differenzieren)? Aktuell gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung rund 7 000 eingetragene Genossenschaften. Davon 646 Genossenschaftsbanken, 1 599 Raiffeisengenossenschaften, 1 440 Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, 1 020 Energiegenossenschaften, 540 Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften sowie 2 000 Wohnungsgenossenschaften. a) Wie hat sich die jeweilige Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Im Jahr 2015 gab es bundesweit ca. 7 800 Genossenschaften. Die Zahl der Genossenschaftsbanken lag bei rund 1 100. Die Zahl der Raiffeisengenossenschaften lag bei rund 2 300. Die Zahl der gewerblichen Genossenschaften lag bei rund 2 500. Die Zahl der Wohnungsgenossenschaften lag bei rund 1 900. b) Wie hoch ist Deutschlands Geno-Ratio (Genossenschaften je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) aktuell im Vergleich zu den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dem Vereinigten Königreich und der Schweiz? Die GenoRatio in Deutschland liegt ausgehend von rund 7 000 Genossenschaften bei 83,2 Millionen Einwohnern bei 0,084. Der Bunderegierung liegen keine offiziellen Vergleichszahlen vor. c) Welche Ursachen identifiziert die Bundesregierung für Deutschlands Position in diesem Vergleich? Unabhängig von den fehlenden offiziellen Vergleichszahlen (vgl. Antwort zu Frage 17b) sind Vergleiche ohnehin nur bedingt möglich, weil Genossenschaften in Deutschland, anders als in manchen der in der Frage 17b genannten Staaten, in der Regel Wirtschaftsunternehmen sind. d) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung der genossenschaftlichen Wirtschaft (bitte begründen)? Die Bundesregierung verfolgt mit der Modernisierung des Genossenschaftsrechts (siehe die Antwort zu Frage 22) das Ziel der Stärkung der genossenschaftlichen Wirtschaft. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern. 18. Welche europäischen Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung Modelle der Belegschaftsbeteiligung (ESOPs, Employee Ownership Trusts, genossenschaftliche Belegschaftsübernahmen) staatlich gefördert oder steuerlich begünstigt? Die Bundesregierung verweist auf die Ergebnisse der Studie „Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland und Europa – Entwicklungsperspektiven“, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt wurde (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikati onen/Studien/verbreitung-der-mitarbeiterkapitalbeteiligung-in-deutschland-un d-europa.pdf), und die in den letzten Jahren vorgenommenen Verbesserungen in der Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland im Rahmen des Fondsstandortgesetzes und des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. a) Warum hat die Bundesregierung bisher keinen vergleichbaren Rechtsrahmen für den seit 2014 im Vereinigten Königreich steuerlich begünstigten Employee Ownership Trust geschaffen, der dort mittlerweile die zweithäufigste Nachfolgeform darstellt? Wie in der Start-up- und Scale-up-Strategie dargelegt, wird die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine praxisnahe Anpassung des Steuer- und Sozialversicherungsrechts weiter stärken. b) Welche konkreten rechtlichen, steuerlichen und kulturellen Ursachen identifiziert die Bundesregierung für die im europäischen Vergleich geringe Entwicklung des Genossenschaftswesens in Deutschland? Ein Vergleich ist nur bedingt möglich; siehe die Antwort zu Frage 17c. 19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die bislang fehlende eigenständige Berücksichtigung genossenschaftlicher Eigentums- und Unternehmensformen in der Wirtschaftspolitik auf Bundesebene ein strukturelles Defizit darstellt, obwohl mehrere Bundesländer die genossenschaftliche Selbsthilfe bzw. das Genossenschaftswesen ausdrücklich im Verfassungsauftrag formulieren (z. B. Artikel 153 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern; Artikel 44 der Verfassung des Landes Hessen; Artikel 28 der Verfassung für das Land Nordrhein- Westfalen; Artikel 54 der Verfassung des Saarlandes), dem die Wirtschaftspolitik des Bundes aber bislang nicht entspricht (bitte begründen), wenn nein, welche ausschließlich oder vorrangig auf Genossenschaften zugeschnittene Programme, Finanzierungsinstrumente, Gründungs- oder Beratungsförderungen hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode geschaffen oder verbindlich geplant, und in welcher Form erfolgt hierzu eine Abstimmung mit den Ländern? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Bund und Länder unterstützen Neu- und Nachfolgegründungen mit zahlreichen Angeboten, unabhängig von Rechtsform bzw. Eigentumsmodell. 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das österreichische Modell des Energy Sharing über Energiegemeinschaften, insbesondere hinsichtlich Anzahl und Wirkungen, und warum hat Deutschland trotz der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Artikel 22, RED II) und des Elektrizitätsbinnenmarkt-Pakets (Clean Energy for All Europeans) bislang keinen vergleichbar funktionsfähigen Rechtsrahmen für Energy Sharing in Genossenschaftsform geschaffen? Sämtliche Mitgliedstaaten sind verpflichtet, das sogenannte Energy Sharing nach Artikel 15a der novellierten Strommarktrichtlinie (EU) 2019/944 in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2024/1711 in nationales Recht umzusetzen. Im österreichischen Elektrizitätswirtschaftsgesetz in der Fassung vom 23. Dezember 2025 ist dies durch § 68 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) geschehen. Unter anderem können nach § 67 Absatz 3 ElWG auch Erneuerbare- Energien-Gemeinschaften an der gemeinsamen Energienutzung teilnehmen. In Deutschland wurde Artikel 15a der Richtlinie mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347) durch die Ergänzung des § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in nationales Recht umgesetzt. Die Netzbetreiber sind danach verpflichtet, ab dem 1. Juni 2026 die gemeinsame Nutzung von Elektrizität innerhalb eines Bilanzierungsgebietes zu ermöglichen. Durch die Fassung des § 42c Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 EnWG wurde sichergestellt, dass Bürgerenergiegesellschaften am Energy Sharing teilnehmen können. Insoweit wurde ein vergleichbarer Rechtsrahmen auch in Deutschland geschaffen. 21. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass eine konsequente Einführung von Energy Sharing über genossenschaftliche Energiegemeinschaften – analog zum österreichischen Modell – gleichzeitig drei politische Kernziele erfüllen würde, nämlich Senkung der Strompreise für einkommensschwache Haushalte und Betriebe, Beschleunigung der dezentralen Energiewende und Stärkung lokaler genossenschaftlicher Strukturen (bitte begründen), und wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung, einen entsprechenden Rechtsrahmen vorzulegen? Es liegen keine Informationen dazu vor, dass in Deutschland der im Rahmen eines Energy-Sharing-Modells gelieferte Strom für den Letztverbraucher grundsätzlich günstiger ist als Strom, der im Rahmen eines am Markt angebotenen Vertrags geliefert wird. Zur Umsetzung der gemeinsamen Nutzung elektrischer Energie sind komplexe Prozesse erforderlich, die die Beteiligten vor Herausforderungen stellen und eine intensive Abstimmung der Akteure erfordern. Dem Vernehmen nach sind Energy-Sharing-Modelle in Österreich deshalb attraktiv, weil die Netznutzungsentgelte für Netzbenutzer einer Erneuerbare- Energie-Gemeinschaft nach § 5 Absatz 1a der Systemnutzungsentgelte- Verordnung um bis zu 57 Prozent ermäßigt werden können. Vergleichbare Netzentgeltermäßigungen, für die in Deutschland die Bundesnetzagentur allein und unabhängig zuständig ist, gibt es in Deutschland derzeit nicht. 22. Welchen Stand hat die angekündigte Novellierung des Genossenschaftsgesetzes (GenG)? a) Wann ist mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zu rechnen? Die Fragen 22 und 22a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Novellierung des Genossenschaftsgesetzes wurde am 15. Juli 2026 der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vom Bundeskabinett beschlossen (www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahr en/DE/2025_Genossenschaftsrecht.html). Der Referentenentwurf lag seit dem 25. Juni 2025 vor. b) Plant die Bundesregierung im Rahmen dieser Novelle, den Typus der Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft gesetzlich zu definieren, Musterstatuten zu ermöglichen und eine Sicherungseinrichtung für Übernahmekredite zu schaffen (bitte begründen? Nein. Seit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes (GenG) im Jahr 2006 wird in § 1 GenG auf die bisherige beispielhafte Aufzählung einzelner Genossenschaftsarten verzichtet, weil sie teilweise überholt war und ist und für deren Fortbestand in aktualisierter Form kein Bedürfnis besteht. Eine ausdrückliche Nennung der Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft als Genossenschaftsart im GenG wäre also systemfremd. Für die Erstellung von Mustersatzungen und die Schaffung einer Sicherungseinrichtung für Übernahmekredite ist keine Regelung im GenG erforderlich. Die bestehende Praxis (seitens der Genossenschaftsverbände werden Mustersatzungen erstellt; die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist eine auf freiwilliger Basis entstandene, privatrechtlich organisierte und verwaltete Selbsthilfeeinrichtung der genossenschaftlichen Finanz-Gruppe) zeigt, dass beides ohne gesetzliche Regelung auf freiwilliger Basis möglich ist. 23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um steuerliche Hemmnisse bei genossenschaftlichen Belegschaftsübernahmen zu beseitigen, insbesondere hinsichtlich a) rechtssicherer Einbringungen und Formwechsel (§ 6 Absatz 5 und § 34a des Einkommensteuergesetzes (EStG)), Einbringungen und Formwechsel sind bereits jetzt rechtssicher möglich. § 6 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes (EstG) regelt die Übertragung und Überführung von Einzelwirtschaftsgütern zum Buchwert zwischen verschiedenen Betriebsvermögen, jedoch keine Einbringungen oder Formwechsel. Hemmnisse bei genossenschaftlichen Belegschaftsübernahmen sind in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Bei einem Formwechsel hat der bisherige Einzel- oder Mitunternehmer im Rahmen der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) den nachversteuerungspflichtigen Betrag nachzuversteuern. Bei Vorliegen einer unbilligen Härte kann die Nachversteuerung auf Antrag über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ratierlich gestundet werden. Steuerliche Hemmnisse im Zusammenhang mit genossenschaftlichen Belegschaftsübernahmen sind nicht bekannt. b) nachfolgepolitischer Flankierung von Veräußerungsgewinnen (§ 6b EStG), § 6b EStG regelt die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter des Betriebsvermögens. Dadurch wird eine Steuerstundung erwirkt, die die Investition in neue Wirtschaftsgüter erleichtern soll. Steuerliche Hemmnisse des § 6b EStG bei genossenschaftlichen Belegschaftsübernahmen sind nicht bekannt. c) der Lösung von Doppelbesteuerungsproblemen beim schrittweisen Erwerb durch Belegschaften im Körperschaftsteuerrecht, Der schrittweise Erwerb von Beteiligungen löst für sich keine Doppelbesteuerung aus. Sofern die Frage darauf abzielt, dass Dividenden nicht der Steuerbefreiung nach § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes unterliegen, solange die Beteiligung einer Genossenschaft an einer Körperschaft weniger als 10 Prozent beträgt, beruht dies auf der gesetzgeberischen Grundentscheidung, in- und ausländische Portfoliodividenden der Besteuerung zu unterwerfen. d) der steuerlichen Behandlung unterwertiger, beschäftigungssichernder Unternehmensübertragungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht (bitte jeweils begründen)? Der Koalitionsvertrag enthält keine Maßnahmen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. 24. Plant die Bundesregierung, KfW, KfW Capital und Landesbeteiligungsgesellschaften ausdrücklich zu verpflichten, Genossenschaften – insbesondere Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaften – als förderberechtigte Zielgesellschaften aufzunehmen, und wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass öffentliche Mittel renditeorientierte Exit-Modelle bevorzugen, während gemeinwohlorientierte Belegschaftsübernahmen ausgeschlossen bleiben? Die KfW setzt zusammen mit den Hausbanken die ERP-Kreditprogramme der Mittelstandsfinanzierung um. Genossenschaften sind hier grundsätzlich antragsberechtigt, soweit sie die übrigen Voraussetzungen der jeweiligen Programme erfüllen. Die KfW Capital investiert in Fonds, nicht unmittelbar in Unternehmen. Es ist daher auch nicht geplant, KfW Capital zu verpflichten, Genossenschaften als förderberechtigte Zielgesellschaften zu berücksichtigen. Gleichwohl ist es der KfW Capital möglich, in Fonds zu investieren, die ihrerseits in Genossenschaften investieren. Die Landesbeteiligungsgesellschaften liegen in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung setzt ihre Finanzierungsprogramme mit KfW und KfW Capital, aber auch mit weiteren Partnern um. Insbesondere die Programme, die gemeinsam mit den Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften umgesetzt werden, richten sich an nicht-exitorientierte Unternehmen. Die Rahmenbedingungen, unter denen Genossenschaften finanziert werden können, sind in diesen Programmen klar definiert. 25. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Vorschlag der EU-Kommission zu einem 28. Regime für EU- Unternehmen auf Unternehmen mit gebundenem Vermögen (bitte begründen), und welche konkreten rechtlichen Unterschiede und Vorteile zeichnen sich beim 28. Regime gegenüber der eingetragenen Genossenschaft ab, insbesondere im Hinblick auf Haftung, Mitbestimmung, Kapitalbindung und Gewinnverwendung? Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue unionsweite 28. Gesellschaftsform (28. Regime) zielt insbesondere darauf, Start-ups und Scale-ups den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern. Hierfür wird nach dem Regelungsvorschlag den Gesellschaftern eine weitreichende Satzungsautonomie gewährt. Dies schließt die Möglichkeit freier Anteilsveräußerung und Gewinnverwendung ein. Die Gesellschafter sollen grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Letzteres trifft auch auf die Genossenschaft zu. Im Gegensatz zur Satzungsfreiheit gilt für Genossenschaften allerdings Satzungsstrenge, d. h. die Satzung der Genossenschaft darf vom Genossenschaftsgesetz nur abweichen, wenn das Gesetz dies ausdrücklich gestattet. Auch sind Genossenschaftsanteile nicht am Markt handelbar, sondern ein ausgeschiedenes Genossenschaftsmitglied erhält grundsätzlich nur das zurück, was es eingezahlt hat. Gewinne der Genossenschaft können an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Die Zielsetzung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll nach dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode auch in einer genossenschaftsähnlichen Ausgestaltung auf die dauerhafte und unumkehrbare Bindung des Gesellschaftsvermögens gerichtet sein. Bei den Beratungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass der Schutz der Unternehmensmitbestimmung nicht unterminiert werden darf. 26. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die mit dem 28. Regime angestrebten Ziele – dauerhafter Erhalt von Unternehmen in beschäftigungsorientiertem Eigentum, Bindung von Vermögen an den Unternehmenszweck – nicht gleichermaßen durch eine gezielte Stärkung des bestehenden Genossenschaftsrechts (GenG) erreichbar wären (bitte begründen)? Der Vorschlag der Europäischen Kommission verfolgt in erster Linie die Ziele, die grenzüberschreitende Gründung, Tätigkeit und Finanzierung von Gesellschaften zu erleichtern. a) Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt, und welche Stakeholder (insbesondere Gewerkschaften, Genossenschaftsverbände, Arbeitnehmerorganisationen) wurden dabei einbezogen? Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit den betroffenen Verbänden und den Gewerkschaften. Soweit es um die Vermögensbindung geht, sieht das im März 2026 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen vor, dass gewisse Änderungen des Genossenschaftsgesetzes erfolgen sollten, um auch einer eingetragenen Genossenschaft die Möglichkeit zu geben, in ihrer Satzung eine Vermögensbindung festzulegen. Das Rahmenkonzept wurde zur Stellungnahme versendet und es hat eine Anhörung stattgefunden; beteiligt waren jeweils auch Genossenschaftsverbände und Arbeitnehmerorganisationen. b) Wann ist mit einem Referentenentwurf zu rechnen? Ob ein nationales Ausführungsgesetz zu der Verordnung über das 28. Regime erforderlich ist, kann erst nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens beurteilt werden. Dementsprechend kann ein Zeitpunkt für die Vorlage des Referentenentwurfs nicht genannt werden. Soweit es um die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen geht, soll ein Referentenentwurf nach Auswertung der Stellungnahmen zum Rahmenkonzept erstellt werden. c) Wie wird sichergestellt, dass das neue Regime nicht zur Umgehung bestehender Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Mitbestimmungsgesetz genutzt werden kann? Der Vorschlag der Europäischen Kommission soll arbeitsrechtliche Regelungen einschließlich der Betriebsverfassung unberührt lassen, worauf in den Verhandlungen zu achten ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von genossenschaftlich organisierten Belegschaftsübernahmen (GenoESOP bzw. EuroESOP) als Instrument für Unternehmensnachfolgen, und wie schätzt sie deren Potential ein vor dem Hintergrund, dass es in den USA mehr als 6 500 ESOPs mit über 15 Millionen Beschäftigten gibt (was rund 10 Prozent des privaten Arbeitsmarkts entspricht), das Modell in mehr als 20 Ländern weiterentwickelt wird und das slowenische Institute for Economic Democracy – IED – gemeinsam mit dem deutschen IfU-Institut für Unternehmensdemokratie ein standardisiertes Übernahmemodell für den EU-Kontext geschaffen hat? Der Bundesregierung sind verschiedene Modelle aus anderen Ländern bekannt. Wie bereits in der Antwort zu Frage 12 dargelegt, erkennt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Nutzen von Genossenschaften und belegschaftsgetragenen Unternehmen durchaus an, sieht diese jedoch nicht per se als strukturell überlegen an. 28. Welche rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Hindernisse identifiziert die Bundesregierung für die Umsetzung von GenoESOP bzw. EuroESOP im deutschen Rechtsrahmen? a) Plant die Bundesregierung die Beseitigung der Hindernisse (bitte begründen)? b) Ist die Bundesregierung bereit, ein Pilotprogramm für genossenschaftliche Belegschaftsnachfolgen aufzulegen, das rechtliche Begleitung, KfW-Finanzierungszugang und steuerliche Erleichterungen kombiniert (bitte begründen), und wenn ja, bis wann? Die Fragen 28 bis 28b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie in der Start-up- und Scale-up-Strategie dargelegt, wird die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine praxisnahe Anpassung des Steuer- und Sozialversicherungsrechts weiter stärken (siehe auch die Antwort zu Frage 18a). 29. Welche Haushaltsmittel wurden jeweils in den Jahren 2020 bis 2025 konkret für die Förderung von Mitarbeiterbeteiligung und Belegschaftsübernahmen aufgewendet, und wie stehen diese im Verhältnis zu den Mitteln für Wagniskapitalfinanzierung und Start‑up-Ökosysteme? Die bereitgestellten Haushaltsmittel für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung (z. B. EStG, Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen des 5. Vermögensbildungsgesetzes) können nicht im Hinblick auf Belegschaftsübernahmen konkretisiert werden. Zu den Haushaltsmitteln für Wagniskapitalfinanzierung und Start-up- Ökosysteme wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 30. Warum hat die Bundesregierung trotz der seit Jahren vorliegenden strukturellen Nachfolgekrise keine Gesamtstrategie vorgelegt, die Rechtsrahmen (GenG-Novelle, steuerliche Anpassungen), Förderprogramme (KfW, Bürgschaftsbanken) und Beratungsstrukturen (nexxt-change, IHK- Netzwerk) kohärent verbindet, und plant die Bundesregierung, eine solche integrierte Nachfolgestrategie einzuführen, und wenn ja, bis wann (bitte jeweils begründen)? Die Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen zu verbessern ist ein permanentes und zentrales Ziel der Mittelstandspolitik der Bundesregierung. Bereits in der Vergangenheit wurden in mehreren Gründungsinitiativen, u. a. „GründungsoffensiveGO“, „Neue Gründerzeit“, „Gründerland Deutschland“, entsprechende Schwerpunkte gesetzt und insbesondere die Kooperation zwischen den zahlreichen Akteuren aus dem Bereich der Nachfolgeunterstützung sowie die Vernetzung der verschiedenen Unterstützungsangebote gestärkt. Neben der Bundesregierung unterstützen auch die Länder, Kammern, Verbände und viele weitere Organisationen und Netzwerke, dass der Generationswechsel im Mittelstand gelingt. Beispielsweise wird insbesondere durch das Partnernetzwerk der Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org, das institutionell von der Bundesregierung geförderte RKW-Kompetenzzentrum (www.chance-unternehmensna chfolge.de/) sowie zahlreiche weitere Informations- und Beratungsangebote sichergestellt, dass bundesweit Übergabeinteressierte und Übergebende frühzeitig und zielgerichtet unterstützt werden. 31. Plant die Bundesregierung, Beschäftigten bei drohender Betriebsschließung aufgrund von fehlender Nachfolge ein gesetzlich verankertes Informations- und Angebotsrecht einzuräumen, das ihnen die Möglichkeit gibt, eine kollektive Belegschaftsübernahme zu prüfen und zu initiieren, bevor das Unternehmen liquidiert oder an externe Investoren veräußert wird, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant keine der vorgenannten gesetzlichen Anpassungen, die insbesondere mit hohem bürokratischem Aufwand für die Übergebenden verbunden wären und in vielen Fällen, z. B. mangels Bereitschaft aus der Belegschaft, mangelnde Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts, den Nachfolgeprozess verzögern bzw. belasten würden. 32. Inwiefern fließen Besonderheiten bei der Bewertung von Handwerksbetrieben, die häufig dem branchenspezifischen AWH-Standard (AWH: [Arbeitsgemeinschaft Wertermittlung im Handwerk]) folgt, der immaterielle Werte wie Kundenstamm, Reputation oder handwerkliches Knowhow einbezieht, in die Förder- und Beratungspraxis der Bundesregierung (z. B. bei KfW-Finanzierungen oder nexxt-change) ein, und plant die Bundesregierung, die Anwendung des AWH-Standards als verbindliche oder empfohlene Grundlage für öffentlich geförderte Nachfolgeberatungen zu verankern (bitte begründen)? Die Ermittlung eines realistischen Kaufpreises ist eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge. Die Bundesregierung informiert daher umfassend über spezielle Tools zur Kaufpreisermittlung, u. a. auf den einschlägigen Webseiten (www.nexxt-chang e.org, www.chance-unternehmensnachfolge.de). Darüber hinaus bieten insbesondere Nachfolge-Expertinnen und -Experten, u. a. der Kammern, sowie Steuerberaterinnen und -steuerberater sowie Unternehmensberaterinnen und - berater kompetente Unterstützung bei der Kaufpreisermittlung an. Hinsichtlich der Möglichkeiten einer finanziellen Förderung von Beratungsleistungen siehe die Antwort zu Frage 34, die nicht nur auf das Handwerk begrenzt ist. 33. Welche spezifischen Finanzierungsinstrumente (z. B. Nachrangdarlehen, Bürgschaften der Bürgschaftsbanken, MBG-Beteiligungen (MBG: [ Mittelständische Beteiligungsgesellschaft]) stehen Handwerksnachfolgerinnen und Handwerksnachfolgern zur Verfügung vor dem Hintergrund, dass Handwerksbetriebe häufig eine geringe Eigenkapitalquote und eine hohe Abhängigkeit von persönlichen Sicherheiten der Inhaberin bzw. des Inhabers aufweisen? Für Nachfolgefinanzierungen im Handwerk stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbanken, Beteiligungen Mittelständischer Beteiligungsgesellschaften (MBG) und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (ERP-FGN) zur Verfügung. Im Rahmen des Programms ERP-FGN werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert mit bis zu 500 000 Euro pro Gesellschafter. Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln, auch verbürgten Krediten, möglich. Der Kredit wird – bis auf die persönliche Haftung als Kreditnehmer – ohne jegliche Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Die Bürgschaftsbanken vergeben Bürgschaften bis 2 Mio. Euro und die MBGen Beteiligungen bis 2,5 Mio. Euro. Die MBGen vergeben in der Regel typisch stille Beteiligungen, durch die die wirtschaftliche Eigenkapitalquote des Unternehmens verbessert wird. Hier stehen nicht die persönlichen Sicherheiten im Vordergrund, sondern die persönliche Qualifikation und die Erfolgsaussichten des Vorhabens. Auch durch die Mikromezzaninfinanzierungen des MMF (siehe die Antwort zu Frage 14) wird die wirtschaftliche Eigenkapitalquote der Unternehmen verbessert. a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewilligungsquoten jeweils in den Jahren 2015 bis 2025 entwickelt? Bei den Bürgschaftsbanken und MBGen erfolgt keine separate Ausweisung von Bewilligungsquoten für einzelne Branchen. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass die Bewilligungsquote im Handwerk von der durchschnittlichen Quote abweicht. b) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Zusammenarbeit zwischen KfW, Bürgschaftsbanken und Handwerkskammern bei der Nachfolgefinanzierung zu verbessern (bitte begründen)? Die bundesweite Zusammenarbeit zwischen KfW, Bürgschaftsbanken und Kammern erfolgt bereits erfolgreich. Das Programm „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“ wird als Kooperationsvorhaben zwischen der KfW und den Bürgschaftsbanken durchgeführt. Die KfW stellt ein Refinanzierungsdarlehen zur Verfügung, für das eine Bürgschaftsbank gegenüber der Hausbank eine hundertprozentige Garantie übernimmt. Die Bürgschaftsbanken übernehmen die Risikoprüfung und Entscheidung zur Übernahme einer Garantie. Die Refinanzierung kann die KfW im Anschluss, basierend auf der Garantieentscheidung der Bürgschaftsbank, zusagen. Der Bund übernimmt gegenüber den Bürgschaftsbanken eine Rückgarantie in Höhe von 80 Prozent, das Risiko der privaten Bürgschaftsbanken beträgt somit 20 Prozent. 34. In welchem Umfang werden Handwerkskammern und Innungen bei ihrem Angebot von umfangreichen Beratungs- und Vermittlungsleistungen für Betriebsnachfolgen durch Bundesmittel unterstützt? Die Bundesregierung fördert Kurzberatungen durch Handwerkskammern und -verbände mit Personalkostenzuschüssen für rund 440 Betriebsberatungsstellen. Diese können auch zur Betriebsnachfolgen beraten. a) Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser dezentralen Angebote im Vergleich zur zentralen Plattform nexxt-change ein? Die Beratung durch Handwerkskammern und -verbände ermöglicht individuelle Beratungen unter Berücksichtigung der regionalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Damit wird das Angebot der bundesweiten Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change ergänzt. b) Plant die Bundesregierung, die Handwerkskammern stärker in eine kohärente nationale Nachfolgestrategie einzubinden (bitte begründen)? Die Handwerkskammern sind bereits heute insbesondere als Regionalpartner der Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change aktiv in das bundesweite Netzwerk zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen eingebunden. 35. Welche spezifischen Förderprogramme existieren, um Handwerksbetriebe im Nachfolgeprozess bei der Digitalisierung (z. B. Einführung von ERP-[Enterprise Resource Planning)]-, CRM-[Customer Relationship Management]-Systemen, KI-gestützter Planung) zu unterstützen vor dem Hintergrund, dass die digitale Transformation ein zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit und damit die Übernahmeattraktivität von Handwerksbetrieben ist, und inwiefern wird der digitale Reifegrad bei der öffentlichen Nachfolgeberatung oder Nachfolgefinanzierung berücksichtigt? Der Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Start-ups und Handwerksbetriebe durch praxisnahen Wissenstransfer zu allen Themen der Digitalisierung, KI-Anwendung und -Readiness sowie IT- und Cybersicherheit. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch eine strategische Digitalisierung, die Einführung von KI und eine verstärkte IT- und Cybersicherheit nachhaltig zu erhöhen. Mittelstand-Digital besteht aus zwei Initiativen: dem bundesweiten Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren sowie der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft. Das Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren (zurzeit 19 Zentren) bietet im ganzen Bundesgebiet kompetente und anbieterneutrale Anlaufstellen zur Information, Sensibilisierung und Qualifikation: Hier können KMU, Start-ups und Handwerksbetriebe durch Schulungen, Praxisbeispiele, Demonstratoren, Informationsveranstaltungen und Materialien sowie im gegenseitigen Austausch die Chancen und Vorteile der Digitalisierung erleben. Das jetzige Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren läuft schrittweise bis Ende 2026 aus. Ab Januar 2027 startet ein neues, verschlanktes Netzwerk, das aus sechs regionalen Zentren zur Flächenabdeckung des Bundesgebiets und einer noch nicht feststehenden Anzahl an Branchen- und Themenzentren. Mit dem Mittelstand-Digital-Zentrum Handwerk stand seit dem 1. Juli 2021 ein explizit auf die Bedürfnisse von Handwerksbetrieben zugeschnittenes, bundesweites Unterstützungsangebot zum Einsatz neuer Produktions- und Automatisierungstechnologien und digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verfügung. Das Zentrum hat darüber hinaus Expertise zu IT- gestützten Geschäftsmodellen und Digitalisierung des Prozessmanagements aufgebaut sowie zu digitalem Bauen und Building Information Modeling (BIM). Die Förderung ist nach einer Verlängerung zum 30. Juni 2026 ausgelaufen. Bis Ende des Jahres können Handwerksbetriebe sich auch an alle weiteren Mittelstand- Digital-Zentren im Bundesgebiet sowie an die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand wenden. Nachfolgebezogene Digitalisierungsfragen können in allen verfügbaren Anlaufstellen bearbeitet werden. 36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von Nachfolgeprozessen auf die Beschäftigungsstabilität im Handwerk vor dem Hintergrund, dass der Erfolg einer Handwerksnachfolge maßgeblich von der Übernahme und Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängt? Für Unternehmen ist die Nachfolgeplanung auch ein Thema der Fachkräftesicherung. Sie bietet die Chance, Wissen im Unternehmen zu halten, Nachwuchskräfte aufzubauen und Verantwortung schrittweise zu übergeben. Verschiedene Berichte und Studien heben die zentrale Bedeutung qualifizierter Mitarbeitender für die Stabilität von Handwerksbetrieben während und nach Nachfolgeprozessen hervor. Nach einer Befragung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Thema „Betriebsnachfolge im Handwerk“ im Jahr 2020 zählt die Suche nach einem geeigneten Nachfolger (57 Prozent) zu den zentralen Herausforderungen für das Gelingen einer Betriebsübergabe. Nach einer aktuellen Studie des Kompetenzzentrums für Fachkräftesicherung (KOFA kompakt 7/2026) fehlen aktuell Fachkräfte in mehr als jedem zweiten Handwerksberuf. Danach fehlen rund 79 000 Gesellinnen und Gesellen sowie rund 8 000 Meisterinnern und Meister. a) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Nachfolgerinnen und Nachfolger bei der Personalübernahme (z.  B. durch Qualifizierungszuschüsse, Coaching zur Führungskräfteentwicklung) zu unterstützen (bitte begründen)? Wie bereits in der Antwort zu Frage 34 dargelegt, fördert die Bundesregierung Kurzberatungen durch Handwerkskammern und -verbände, auch zu Betriebsnachfolgen. b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen (bitte begründen)? Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung erfolgreicher Betriebsübergaben für die Beschäftigungsstabilität bewusst und unterstützt Unternehmensnachfolgen – nicht nur im Handwerk – daher mit zahlreichen Angeboten; siehe ergänzend beispielsweise die Antwort zu Frage 14. 37. Liegen der Bundesregierung regionalisierte Daten zur Nachfolgesituation im Handwerk vor? Der Bundesregierung liegen keine regionalisierten Daten zur Nachfolgesituation im Handwerk vor. a) Welche spezifischen Strategien verfolgt die Bundesregierung, um handwerkliche Nachfolgen in strukturschwachen Regionen zu sichern? Die Unterstützungsinstrumente der Bundesregierung für Unternehmensnachfolgen können grundsätzlich bundesweit in Anspruch genommen werden. b) Werden Programme der regionalen Wirtschaftsförderung (z. B. die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) gezielt für Handwerksnachfolgen eingesetzt (bitte begründen)? Wie bereits in der Antwort zu Frage 13 dargelegt, können mit Mitteln der GRW u. a. gewerbliche Investitionen in strukturschwachen Regionen gefördert werden, gegebenenfalls auch im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen, wobei die Durchführung der GRW Sache der Länder ist. c) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen gezogen (bitte begründen)? Da der Bundesregierung keine regionalisierten Daten zur Nachfolgesituation im Handwerk vorliegen, können hieraus auch keine Schlüsse gezogen werden. 38. Welche spezifischen Hemmnisse sieht die Bundesregierung für genossenschaftliche Nachfolgen im Handwerk, z. B. in Form der Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft (GenoESOP)? a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen (bitte begründen? Die Fragen 38 und 38a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine spezifischen Erkenntnisse vor. b) Plant die Bundesregierung, im Rahmen der GenG-Novelle Erleichterungen für Handwerksgenossenschaften zu schaffen (bitte begründen)? Die im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgesehenen Erleichterungen gelten für alle Arten von Genossenschaften, d. h. auch für Handwerksgenossenschaften. 39. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zum Bestand von Handwerksbetrieben in Deutschland in den Beschäftigtengrößenklassen 10 bis 49 sowie 50 bis 249 Beschäftigte vor? Nach der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamtes beschäftigten im Jahr 2024 109 033 Handwerksunternehmen zwischen zehn und 49 Personen. 14 944 Handwerksunternehmen beschäftigten 50 Personen oder mehr. Die Handwerkszählung liefert keine weitere Unterteilung bis zu einem Wert von 249 Beschäftigten. a) Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland und Gewerk aufschlüsseln)? Eine Aufschlüsselung nach Jahr, Gewerk und Bundesland ist nicht darstellbar, u. a. da zum Handwerk knapp 130 Gewerke gezählt werden. Die nachfolgende Grafik beschränkt sich daher auf die Entwicklung der letzten zehn Jahre in Zweijahresabständen, aufgeschlüsselt nach den sieben Gewerbegruppen des Handwerks. Anzahl Handwerksunternehmen Gewerbegruppe (Anzahl tätige Personen) 2014 2016 2018 2020 2022 2024 Bauhauptgewerbe (zehn bis 49 tätige Personen) 17 994 17 100 17 754 18 629 18 683 19 257 Bauhauptgewerbe (über 50 tätige Personen) 1 698 1 727 1 937 2 045 2 049 2 058 Ausbaugewerbe (zehn bis 49 tätige Personen) 33 004 31 241 32 803 33 816 34 449 37 876 Ausbaugewerbe (über 50 tätige Personen) 2 454 2 543 2 779 2 909 2 903 3 211 Handwerke für den gewerblichen Bedarf (zehn bis 49 tätige Personen) 18 406 17 548 18 133 18 088 18 016 20 921 Handwerke für den gewerblichen Bedarf (über 50 tätige Personen) 4 329 4 332 4 486 4 331 4 271 5 123 Kraftfahrzeuggewerbe (zehn bis 49 tätige Personen) 11 024 10 396 10 661 10 620 10 370 11 827 Kraftfahrzeuggewerbe (über 50 tätige Personen) 1 517 1 566 1 662 1 673 1 599 1 749 Lebensmittelgewerbe (zehn bis 49 tätige Personen) 10 493 9 514 9 167 8 613 7 985 7 840 Anzahl Handwerksunternehmen Gewerbegruppe (Anzahl tätige Personen) 2014 2016 2018 2020 2022 2024 Lebensmittelgewerbe (über 50 tätige Personen) 1 814 1 807 1 846 1 780 1 724 1 975 Gesundheitsgewerbe (zehn bis 49 tätige Personen) 4 985 4 674 4 719 4 636 4 567 5 009 Gesundheitsgewerbe (über 50 tätige Personen) 354 393 434 440 446 508 Handwerke für den privaten Bedarf (zehn bis 49 tätige Personen) 5 604 5 084 5 209 5 559 5 326 6 303 Handwerke für den privaten Bedarf (über 50 tätige Personen) 400 386 377 351 312 320 b) Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung aus diesen Zahlen gezogen (bitte begründen)? Die Zahlen zeigen, dass die Anzahl der Betriebe in den genannten Beschäftigtengrößenklassen innerhalb der letzten zehn Jahre überwiegend gestiegen ist. Nur im Bereich der Lebensmittelgewerbe in der Beschäftigtengrößenklasse zehn bis 49 und bei den Handwerken für den privaten Bedarf mit über 50 tätigen Personen hat sich die Anzahl der Betriebe reduziert. Isoliert betrachtet lassen sich aus den Zahlen keine belastbaren Schlussfolgerungen ziehen. 40. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Betriebsschließungen durch fehlende Betriebsnachfolgen, dass laut ifo-Wettbewerbsbericht Ostdeutschland 2026 Neugründungen nicht ausreichen, um Schließungen auszugleichen (bitte insbesondere auf mögliche Unterschiede zwischen ländlichen und urbanen Räumen eingehen)? Mit der Start-up- und Scale-up-Strategie hat die Bundesregierung am 22. Juli 2026 über 150 konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Gründungsstandort Deutschland insgesamt zu stärken. Aktuelle jährliche Analysen zur Entwicklung von Existenzgründungen und Unternehmensschließungen in Deutschland (siehe IfM Bonn: www.ifm-bonn.org/s tatistiken/gruendungen-und-unternehmensschliessungen/gewerbliche-existenzg ruendungen-und-liquidationen) teilen die in der Frage zitierte Einschätzung des Risikos nicht in Gänze. Insgesamt ist die Gründungsdynamik in Deutschland zwischen den Regionen unterschiedlich (siehe NUI-Regionenranking des IfM Bonn, www.ifm-bonn.org/statistiken/gruendungen-und-unternehmensschliessu ngen/nui-indikator/regionenranking). Der Bundesregierung sind die Herausforderungen für das Gelingen von Betriebsnachfolgen, insbesondere auch in Ostdeutschland, durchaus bewusst. So bestehen erhöhte (Finanzierungs-)Risiken z. B. in einzelnen Branchen, die von starken strukturellen Veränderungen betroffen sind. Denn im Falle von Betriebsnachfolgen gilt es, tragfähige Geschäftskonzepte und Perspektiven zu entwickeln, um die Betriebe fortführen zu können. In ländlichen und strukturschwachen Gebieten können zusätzliche Effekte, z. B. geringere Nachfrage und negative Bevölkerungsentwicklung, die branchenspezifischen Herausforderungen zusätzlich verstärken. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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