Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.
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Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e. V. ist ein eingetragener Verein und vertritt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen aus der Bio-Lebensmittel- und Bio-Naturwarenbranche. Die Interessenvertretung erfolgt im Auftrag der Mitglieder des Verbandes, die insbesondere den Bereichen Bio-Einzelhandel und Bio-Filialisten, Bio-Herstellung sowie Bio-Großhandel angehören.
Zweck der Interessenvertretung ist die sachliche Information sowie der fachliche Austausch mit Organen, Mitgliedern, Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie mit Vertreter:innen der Bundesregierung zu Themen, die die Rahmenbedingungen für den Markt von Bio-Lebensmitteln und Bio-Naturwaren in Deutschland betreffen.
Die Tätigkeiten umfassen insbesondere die Darstellung branchenspezifischer Perspektiven, die Übermittlung von fachlichen Einschätzungen und Stellungnahmen, die Teilnahme an Gesprächen, Fachveranstaltungen und Dialogformaten sowie den Austausch zu regulatorischen, wirtschaftlichen und praktischen Fragestellungen entlang der Wertschöpfungskette von Bio-Lebensmitteln und Bio-Naturwaren.
Die Mitgliedsunternehmen des BNN haben ihren Sitz überwiegend in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie weiteren europäischen Staaten. Die Arbeit des Verbands wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Artenschutz/Biodiversität; Handwerk; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Lebensmittelsicherheit; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Land- und Forstwirtschaft
Regelungsvorhaben:
- Aufnahme von Kälteerzeugern, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln dienen, in die Liste der förderfähigen Geräte der Kälte-Klima-RiLi: Laut 2.1 der Richtlinie zur Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie) sind Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen, von der Förderung ausgenommen. Unsere Forderung lautet, auch Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln dienen, in die Liste der förderfähigen Geräte/Anlagen mitaufzunehmen und die Ausnahme für diese Geräte aufzuheben.
- Anerkennung der biologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft als Umwelthöchstleistung in der EmpCo: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie 2024/825 (EmpCo-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Es sollte dort ermöglicht werden, mit allgemeinen Umweltaussagen für Bio-zertifizierte Produkte zu werben, auch in Zusammenhang mit den Markenzeichen der Bio-Verbände; außerdem sollte eine angemessene Aufbrauchfrist zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung gewährt werden.
- Aufbrauchsfrist in der Umsetzung der Richtlinie 2024/825 (EmpCo) in nationales Recht: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie 2024/825 (EmpCo-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Es sollte dort eine angemessene Aufbrauchfrist für Lebensmittel und Verbrauchsgüter gewährt werden.
- Bezeichnungen von veganen / vegetarischen Alternativprodukten: In den Verhandlungen zur Änderung der Gemeinsamen Marktorganisation wird ein Verbot von Bezeichnungen für vegane / vegetarische Alternativprodukte diskutiert. Ziel der Stellungnahme ist es, Verbote abzuwenden.
Relationen
Keine Relationen.