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Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BVCW) ist der Fachverband der legalen Cannabiswirtschaft in Deutschland, der die Themen und Interessen seiner Mitgliedsunternehmen v.a. zu folgenden Bereichen vertritt: Medizinalcannabis, Nutzhanf als nachwachsender Rohstoff für Textilien (Bekleidung und technische Textilien), für Lebensmittel (Speiseöl, Samen / Nüsse, Tee, Proteinpulver, Mehl, Getränke, Süßwaren, etc.), zur Zellulosegewinnung (Papier, Bioplastik u. a.), Baustoffe (Dämmstoffe, Hanfbeton, Hanfkalk, Dichtungshanf / Werg, etc.), Landwirtschaft- und Tierhaltung (Tierfutter, Futterzusatz, Tiereinstreu, Schutzstreifen, Kompost etc.), Körperpflegeprodukte (Salben, Cremes, Seifen, Haarpflegeprodukte, etc.), Öle (ätherisches Öl, technisches Öl sowie Öl zur Holzpflege) sowie Nutzhanf zur Bodenregeneration und Schutz vor Bodenerosion, Cannabis als Genussmittel, Nahrungsergänzungsmittel, potentielles und traditionelles Heilmittel und damit verwandte Produkte. Zusätzlich vertritt der BvCW auch Unternehmen der damit verbundenen Wirtschaftsbereiche, wie z.B. die weiterverarbeitende Industrie und Unternehmen aus den Bereichen Analytik, Beleuchtung, Bewässerung, Düngung, Qualitätssicherung, Sicherheitstechnik, Beratung, Finanzdienstleister, Versicherungen, Schulung, Logistik, Maschinenbau und anderer Dienstleistungen in seinem Bereich. Der BvCW sieht eine seiner Hauptaufgaben darin, relevante Themen für seine Mitglieder und beteiligte politische Akteure fachlich aufzubereiten und künftige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und einzuordnen. Der BvCW vertritt die Interessen seiner Mitglieder dabei auch im Dialog mit Politik, Behörden, Wissenschaft und Medien. Der Kontakt des BvCW zu Organen der Legislative und der Exekutive konzentriert sich hierbei auf praktische Umsetzungen und Auswirkungen der aktuellen und kommenden Regulierungen und schlägt Verbesserungen in verschiedenen Umsetzungen vor. Ihm stehen ein Wissenschaftlicher Beirat und ein Qualitätsbeirat zur Seite. Über den Bundestag und die Bundesregierung hinaus gibt der BvCW auch Stellungnahmen auf europäischer Ebene und Landesebene sowie im Rahmen von Self-Governance-Gremien (z. B. G-BA & MD Bund) ab. Außerdem hat der der BvCW im Mai 2024 die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen (BCAv) als Teilorganisation zur Interessenvertretung der nichtkommerziellen Anbauvereinigungen und der sie umgebenden Wirtschaftsakteure gegründet. Diese hat mit der Internetseite www.anbauverband.de einen eigenen Außenauftritt. Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Lebens- und Genussmittelindustrie; Industriepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Land- und Forstwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Cannabis-Gesetz (CanG): Möglichst praktibable Regulierung im Sinne der Betroffenen Unternehmen und betroffenen Personen zu o.a. Bereichen. - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes: Erhalt der Versandmöglichkeit sowie der telemedizinischen Verschreibungsmöglichkeit von Medizinalcannabis für Selbstzahler. - Beim Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz haben wir uns gegen Verschlechterungen bei Medizinalcannabis eingesetzt.: Der BvCW setzt sich für die Integrität des Marktes für Medizinalcannabis ein und bewertet die aktuell vorgeschlagenen Einschränkungen in der Gesamtbetrachtung als unverhältnismäßig und zu weit gehend im Hinblick auf die negativen Auswirkungen für Patient:innen in Deutschland. Die arzneimittelrechtliche Gesamtverantwortung und Qualitätssicherung sollte aus Sicht des BvCW eindeutig bei der Apotheke verbleiben und nicht zum Teil auf die Logistikdienstleister übertragen werden. - GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Der BvCW empfiehlt, die geplante Neuregelung nicht weiter zu verfolgen, da diese die Versorgungssicherheit schwerkranker Patientinnen und Patienten gefährdet und nicht geeignet ist, ein relevantes Einsparpotenzial für die gesetzlichen Krankenkassen zu entfalten.

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