Sanity Group GmbH
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Sanity Group GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Sanity Group GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Menschen durch den gezielten Einsatz von Cannabinoiden und die Nutzung des Endocannabinoidsystems zu verbessern. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht die Sanity Group im regelmäßigen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und bringt sich aktiv in Verbandsarbeiten ein.
Durch direkte Anschreiben oder Positionspapiere wird der Austausch mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Ministerialmitarbeitenden, gesucht.
Zudem sollen Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert werden, um dem Austausch und der Vernetzung zu relevanten Themen rund um Cannabis und der entsprechenden Regulierung eine Plattform zu bieten.
Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Arzneimittel; Strafrecht; Digitalisierung; Werbung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Straßenverkehr; Parlamentarisches Verfahren; Lebensmittelsicherheit; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; EU-Gesetzgebung; Verkehrspolitik; Gesundheitsversorgung; Industriepolitik; E-Commerce; Kleine und mittlere Unternehmen; Gesundheitsförderung; Lebens- und Genussmittelindustrie; Datenschutz und Informationssicherheit; Verbraucherschutz
Regelungsvorhaben:
- Cannabisgesetz (CanG): Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. Erleichterung des Zugangs von Patient:innen und Patienten zu cannabisbasierten Arzneimitteln.
- Säule 2 "Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten": Säule 2 sieht nach den Eckpunkten der Bundesregierung von April 2023 regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Wir setzen uns dafür ein, dass wissenschaftliche Cannabis-Forschungsprojekte in Deutschland eingeführt und möglichst praktikabel umgesetzt werden.
- Änderung MedCanG: Die Sanity Group schließt sich dem BPC an: Der BPC bewertet den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ des BMG vom 18. Juni 2025 als nicht zielführend und in Teilen unverhältnismäßig. Die vorgeschlagenen Regelungen stehen aus Sicht des BPC im Widerspruch zu übergeordneten gesundheitspolitischen Zielen wie Versorgungssicherheit, Patientenschutz und der Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere durch die Förderung der Telemedizin. Die vorgesehenen Änderungen würden faktisch zu einem pauschalen Verbot der telemedizinischen Versorgung sowie des Versandhandels von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken führen, zulasten der Patient:innen.
- Regelungen zur Arzneimittelversorgung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die im ApoVWG sowie den begleitenden Verordnungsänderungen vorgesehenen Regelungen zur Arzneimittelversorgung. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere mögliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsstrukturen, digitale Behandlungskonzepte, Vertriebswege verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie regulatorische Fragestellungen, die den Bereich Medizinalcannabis betreffen würden.
- Regelungen zur Medizinalcannabis-Arzneimittelversorgung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die im ApoVWG sowie den begleitenden Verordnungsänderungen vorgesehenen Regelungen zur Arzneimittelversorgung. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere mögliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsstrukturen, digitale Behandlungskonzepte, Vertriebswege verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie regulatorische Fragestellungen, die den Bereich Medizinalcannabis betreffen würden.
- Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis: Die Interessenvertretung betrifft die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Änderungen zur Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis. Ziel ist der Erhalt der Kostenübernahme von medizinischen Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Aus Sicht der Sanity Group sollte die Versorgung weiterhin auf medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Therapieentscheidung beruhen. Dabei wird die Annahme hinterfragt, dass Cannabisblüten grundsätzlich durch Extrakte oder andere cannabisbasierte Arzneimittel ersetzt werden können. Im Mittelpunkt stehen eine evidenzbasierte Bewertung der Versorgungsrealität sowie möglicher Auswirkungen auf Therapieerfolge, Versorgungssicherheit und gesundheitsökonomische Effekte.
Relationen
Keine Relationen.