Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG
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Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Takeda begleitet in Deutschland legislative und politische Initiativen und steht als kompetenter Dialogpartner zur Verfügung.
Ziel unserer politischen Interessenvertretung ist es versorgungs-, forschungs- und wirtschaftsbasierte Unternehmensperspektiven in politische Entscheidungsprozesse einzubringen und die Rahmenbedingungen für ein leistungsfähiges, nachhaltiges Gesundheitssystem mitzugestalten.
Unsere Interessenvertretung folgt unseren Takeda-Prioritäten in dieser unabänderlichen Reihenfolge:
(1) Patient: Unsere erste Priorität ist der Nutzen für Patientinnen und Patienten. Wir setzen uns für politischen Zugang zu innovativen, wirksamen und sicheren Therapien, verbesserte Versorgungspfade und höhere Ergebnisqualität ein.
(2) Trust: Wir kommunizieren transparent, sachorientiert und respektvoll mit politischen Entscheidungsträger:innen. Informationen stellen wir wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar bereit.
(3) Reputation: Verantwortungsvolle Interessenvertretung verstehen wir als Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung als forschendes Gesundheitsunternehmen.
(4) Business: Wirtschaftliche Interessen wie innovationsfreundliche und faire Rahmenbedingungen vertreten wir offen und im Einklang mit Patientensicherheit, Versorgungsqualität und nachhaltiger Finanzierung.
Wir setzen uns für zuverlässige und stabile Rahmenbedingungen für Produktion, Forschung und die faire Vergütung unserer Therapien ein.
Wir unterstützen die Aufrechterhaltung und Stärkung von Investitionsanreizen für pharmazeutische Unternehmer:innen am Pharma-Standort Deutschland. Hierdurch wollen wir Versorgung, Forschung und Wirtschaft am Standort Deutschland gleichermaßen sichern und stärken.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Industriepolitik; Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen: Im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wurde die Umsatzschwelle für Orphan Drugs abgesenkt. Takeda setzt sich für eine Revision dieser Maßnahme ein, da diese die bis dahin gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich seltene Erkrankungen gefährdet. Darüber hinaus setzt sich Takeda für eine Berechnung der Umsatzschwelle auf Nettobasis ein.
- "AMNOG-Leitplanken" revidieren: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden. Takeda setzt sich zudem dafür ein, dass der Abschlag auf Kombinationstherapien rediviert wird.
- EU-Pharma-Paket (EU General Pharmaceutical Legislative Revision): Auf europäischer Ebene finden Verhandlungen zum EU-Pharma-Paket statt, das Maßnahmen enthält, die eine Verbesserung der Versorgung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Arzneimitteln zum Ziel hat. Mit Blick auf die deutsche Positionierung im EU-Rat adressiert Takeda folgende Anliegen: Starken Unterlagenschutz (RDP) gewährleisten; starken Patentschutz erhalten – keine Kürzungen des Zeitraums der Marktexklusivität für Orphan Drugs, sondern eine Verlängerung, sowie keine Ausweitung der Bolar-Regelungen; Zulassungsverfahren flexibler gestalten und entbürokratisieren; Hoheit des Herstellers über Produktinformation beibehalten; Elektronische Patienteninformation (ePI) zügig und umfassend einführen; Regelung zu Lieferengpässe verhältnismäßig gestalten und zusätzliche Bürokratie vermeiden.
- Rahmenbedingungen für den Pharma-Standort Deutschland verbessern: Die forschungsstarken Regionen in der Welt stehen in einem harten Standort-Wettbewerb um die Ansiedlung von Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandorten für Zukunftstechnologien der medizinischen Biotechnologie. Hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Pharma-Standort Deutschland zu erhalten und wettbewerbfähig zu machen.
- Versorgung von Mädchen und Frauen mit ADHS verbessern: Das Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) ist ein Krankheitsbild, das bei Frauen und Mädchen verbreitet, aber in Deutschland unterdiagnostiziert und unterversorgt ist. Takeda setzt sich für eine Stärkung der Versorgung von Menschen mit ADHS ein. Mit Blick auf die bestehende Unterversorgung adressiert Takeda folgende Bedarfe: Stärkere Sensibilisierung von Fachpersonal für den Bereich ADHS bei Frauen; Entwicklung von frauenspezifischen Diagnosekriterien und -instrumenten; Ausbau niedrigschwelliger Versorgungsangebote u.a. via Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA); Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich ADHS bei Frauen im Erwachsenenalter; mehr Aufklärung und Verbreitung von Informationen über ADHS bei Frauen.
- Versorgung mit Plasma- bzw. Immunglobulinpräparaten verbessern: Plasma- bzw. Immunglobulinpräparate werden aus humanem Blutplasma hergestellt und gelten daher als versorgungskritische Arzneimittel. Aufgrund eines unzureichenden Plasma-Spendeaufkommens bei gleichzeitig steigendem Bedarf ist die Versorgung von Patienten und Patientinnen anfällig für Engpässe.
Takeda setzt sich daher für mehr Aufmerksamkeit für die Plasmaspende ein sowie für eine Berücksichtigung der Besonderheiten von Plasma- und Immunglobulinpräparaten bei kostendämpfenden Maßnahmen wie Preismoratorium und Herstellerrabatt. Takeda befürwortet eine Befreiung des erweiterten Preismoratoriums für Immunglobulinpräparaten sowie die Streichung oder zumindest Reduktion des Herstellerrabatts für Plasmapräparate.
- Eine nachhaltige Zukunft durch Förderung von Umweltschutzmaßnahmen priorisieren: Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind für Takeda elementar. Takeda bekennt sich daher zum nachhaltigen Wirtschaften und investiert in eine grüne Zukunft. Um jedoch langfristig, erfolgreich und nachhaltig am Markt agieren und wettbewerbsfähig sein zu können, sind förderliche, verlässliche und stabile wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen notwendig, die Unternehmen die notwendigen Entscheidungsfreiräume bieten.
- Kein dynamischer Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Takeda ist u.a. bei der Regelung zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags betroffen. Takeda setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung.
- Besonderheiten der Orphan Drug Regelung beibehalten: Takeda forscht und vertreibt Arzneimittel im Bereich Seltene Leiden (Orphan Drugs). Die geplanten Anpassungen der ANMOG Leitplanken würde die Versorgung vulnerabler Patientengruppen gefährden und die Arzneimittelversorgung beeinflussen. Wir setzen uns daher für die Revision der AMNOG-Leitplanken ein.
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Verlässliche Rahmenbedingungen für Innovation und Standort: Innovationsfreundliche und verlässliche Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie und den Standort Deutschland erhalten.
- Versorgung mit Blutplasmapräparaten absichern: Sicherung der Versorgung mindestens durch konsequente Umsetzung der beschlossenen Ausnahme vom dynamischen Herstellerabschlag für Arzneimittel mit versorgungskritischen Wirkstoffen:
Begrüßung und Beibehaltung dieser gesetzlichen Ausnahme vom geplanten
dynamischen Herstellerabschlag. Reduzierung des allgemeinen Herstellerabschlages für Blutplasmapräparate auf max. 4 Prozent, um der besonderen und versorgungskritischen Stellung dieser
Präparate Rechnung zu tragen. Kein erweitertes Preismoratorium für sämtliche Immunglobuline: Ausnahme sämtlicher Immunglobuline vom erweiterten Preismoratorium durch Streichung
der zeitlichen Begrenzung auf Zulassungen nach dem 31. Dezember 2018.
- Standortklausel im Arzneimittelbereich zur Stärkung von Versorgungssicherheit und Investitionen in Europa: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Einführung einer europarechts- und beihilferechtskonformen Standortklausel im Rahmen des § 130a SGB V. Unternehmen mit nachweisbaren Investitionen in Forschung, Entwicklung, Produktion sowie Maßnahmen zur Stärkung resilienter Lieferketten und der Arzneimittelversorgung sollen bei der Ausgestaltung des zusätzlichen Herstellerabschlags berücksichtigt werden. Die Interessenvertretung bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, Nachweiskriterien und Anwendungsbereiche der Standortklausel sowie auf deren Ausrichtung an Aktivitäten innerhalb der EU bzw. des EWR.
Relationen
Keine Relationen.