Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
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Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Tätigkeit: Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung
Zweck der Stiftung Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY ist die Förderung der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung, den Bau und Betrieb von Beschleunigern und deren wissenschaftliche Nutzung, die Forschung mit Photonen und auf den Gebieten der Teilchen- und Astroteilchenphysik sowie Entwicklungsarbeiten, die damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung verfolgt als Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft und ist in das an diesen Zielen orientierte Finanzierungsverfahren eingebunden.
Zum Zwecke der Interessensvertretungstätigkeit pflegen wir Kontakte in die Politik, laden zu Besuchen an unser Zentrum ein, um unsere Forschungsarbeit zu demonstrieren, organisieren Parlamentarische Hintergrundgespräche, um über DESY und unsere Zukunftsprojekte zu informieren, und organisieren weitere Aktivitäten und setzen uns damit aktiv für die Finanzierung unseres Zentrums und weiterer Forschungsvorhaben ein.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Wir als außeruniversitäre Forschungseinrichtung wollen ausgenommen werden von der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht von Unternehmen. Und schlagen eine Alternative vor.
- Anpassung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes in Hinblick auf Genehmigungsverfahren nach § 65 BHO: § 5 WissFG sollte um einen Satz ergänzt werden, dass das Genehmigungsverfahren nach § 65 BHO auf Beteiligungen an Unternehmen zum Zwecke des Technologietransfers keine Anwendung findet. Der in der Stellungnahme unter 2. enthaltene Vorschlag der Ergänzung zum Genehmigungsverfahren würde auch für DESY eine erhebliche Erleichterung zur Gründung einer Tech GmbH mit sich bringen, was klare Vorteile hätte, um Ergebnisse der Grundlagenforschung in die Anwendung zu bringen. Selbst wenn das Verfahren nicht komplett wegfällt, jedoch zumindest erleichtert würde, wäre dies für DESY vorteilhaft, z. B. mit einer Ergänzung, dass das Unternehmen nicht mit dem privaten Markt konkurrieren soll.
- Anregungen zum geplanten Innovationsfreiheitsgesetz: Im Rahmen eines Besuchs von Bundestagsabgeordneten wurden aus Sicht des DESY bestehende rechtliche und administrative Hemmnisse für den Technologietransfer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen dargestellt und mögliche Ansatzpunkte für das geplante Innovationsfreiheitsgesetz aufgezeigt. Konkret wurde angeregt, rechtssichere unternehmerische Handlungsspielräume für Transferaktivitäten zu schaffen, zum einen durch die Anerkennung von Transfertätigkeiten als gemeinnützigen Zweck, zum anderen durch die Übertragung von Transfertätigkeiten an Transfergesellschaften.
Relationen
Keine Relationen.