Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wissenschaft und Forschung von kleinteiliger Bürokratie vorlegen
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Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wissenschaft und Forschung von kleinteiliger Bürokratie vorlegen
Antrag
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Alaa Alhamwi, Julian
Joswig, Rebecca Lenhard und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wissenschaft und
Forschung von kleinteiliger Bürokratie vorlegen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Freie Wissenschaft und Forschung schaffen Zukunft und legen die Grundlage für
Fortschritt zum Wohle von Mensch und Umwelt. Damit die Wissenschaft diese positive
Wirkung voll entfalten kann, brauchen Wissenschaftler*innen verlässliche
Finanzierung, gute Arbeitsbedingungen und ausreichend Zeit, um ihre Ideen umzusetzen und
in die Anwendung zu bringen. Das deutsche Wissenschaftssystem ist durch wachsende
Regelungsdichte bei gleichzeitig begrenzten Finanzmitteln stark belastet. Das führt
nicht nur zu hohem administrativen Aufwand in den Einrichtungen, sondern erzeugt
auch bei Wissenschaftler*innen Frustration. Forschende verwenden erhebliche Zeit
mit Bürokratie. Zeit, die für die eigentliche Forschungstätigkeit fehlt. Einfachere,
effizientere Förderprozesse könnten Ressourcen freisetzen, Motivation stärken und die
Umsetzung von Forschungsvorhaben deutlich beschleunigen. Doch die Bürokratie für
Hochschulen und Forschungseinrichtungen summiert sich inzwischen zunehmend –
von der Personalverwaltung aufgrund vieler befristet Beschäftigter bis zum Antrags-
und Berichtsaufwand für die Gewinnung von Drittmitteln. Hinzu kommen zahlreiche
Auflagen für Hochschulen und Institute im täglichen Geschäft, dem Bau und der
Sanierung ihrer Infrastrukturen, Vorschriften für Kooperationen mit anderen
Einrichtungen oder der Wirtschaft. Der Erfüllungsaufwand und die dafür notwendigen
Ressourcen werden immer größer, die Innovationskraft wird ausgebremst und die berechtigten
Forderungen nach einem Rückbau der Bürokratie in der Wissenschaft lauter.
Der Rückbau von Bürokratie darf dabei allerdings nicht zum Abbau von Grundrechten,
Prinzipien und Standards führen. Transparente, nachvollziehbare und faire Verfahren
sind die Grundlage für exzellente Wissenschaft: Fördergelder dürfen nicht nach
regionalen oder persönlichen Beziehungen, sondern nur für die besten Ideen vergeben
werden. Ohne verlässliche Karrierepfade, wirksame Gleichstellungsmaßnahmen und die
Förderung von Diversität verliert die Wissenschaft unzählige Talente. Und nur mit
klaren Standards für Klimaneutralität und Nachhaltigkeit bleibt die wissenschaftliche
Infrastruktur ein glaubwürdiger Ort, an dem neue Lösungen für unsere
Herausforderungen nicht nur erforscht, sondern auch praktisch umgesetzt werden. Solche
Standards erreicht man aber nicht zwangsläufig durch mehr, sondern vor allem durch
bessere und praxistaugliche Regelungen. Diese sollten geprägt sein von Vertrauen und
dem Ziel der Ermöglichung, statt Detailkontrolle und Misstrauen.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4221
21. Wahlperiode 23.02.2025
Wo Zielkonflikte entstehen, löst man diese nicht durch schöne Worte, beständiges
Ankündigen und die Schaffung neuer Stabstellen für Entbürokratisierung im Ministerium
auf, sondern mit konkreten Maßnahmen. In der vergangenen Wahlperiode war das
SPRIND-Freiheitsgesetz dafür ein besonderer Meilenstein. Unter der aktuellen
Bundesregierung fehlen im Bereich der Wissenschafts- und Forschungspolitik jedoch
solche Maßnahmen weitgehend. Die Anhebung der Schwelle für vereinfachte
Vergabeverfahren durch das Forschungsministerium ist richtig, setzt jedoch vor allem die
Vorarbeit der letzten Regierung um. Die Aufhebung von Hochschulrahmengesetz und
Graduiertenförderungsgesetz werden keinen Beitrag zum Rückbau der
Forschungsbürokratie leisten, weil sie mangels Anwendungsbereichs längst bedeutungslos sind. Um
einen wirklichen Mehrwert für die Wissenschaftler*innen und die Innovationskraft in
unserem Land zu erreichen, braucht es deutlich mehr. Wichtige Maßnahmen kann die
Bundesregierung selbst direkt und gesetzlich ergreifen, anderes zügig gemeinsam mit
den Ländern auf den Weg bringen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
aufbauend auf den Leitthemen der „Föderalen Modernisierungsagenda“ eine Agenda
zur nachhaltigen Entlastung der Wissenschaft von kleinteiliger Bürokratie und für gute
Verwaltung vorzulegen, die insbesondere folgende Aspekte umfasst:
1. Gute Rahmensetzung, verständlich, praxistauglich und verlässlich
a) Es wird eine Bund-Länder-Initiative zur Entbürokratisierung im
Wissenschaftsbereich angestoßen, um Standardisierung voranzutreiben und
einheitliche digitale Schnittstellen und Verfahren zwischen Bund und Ländern zu
etablieren.
b) Die Einhaltung von Standards für Nachhaltigkeit, Diversität,
gesellschaftlichen Transfer, gute Arbeitsbedingungen und Chancengerechtigkeit ist über
institutionelle Audits sicherzustellen. Einmal zertifizierte Einrichtungen
werden von projektbezogenen Einzelnachweisen zu diesen Kriterien befreit,
um die Forschenden von redundanten Berichtspflichten zu entlasten. Die
großen Bund-Länder-Programme zur Wissenschafts- und
Hochschulfinanzierung sind statt auf kleinteilige Input-Steuerung auf Erkenntnisgewinn und
gesellschaftlichen Mehrwert auszurichten und den Einrichtungen
verlässliche und dynamisierte Mittel und Freiräume für die selbstbestimmte
Umsetzung zu garantieren.
c) Klein- und kleinstteilige Forschungsförderprogramme des Bundes sind auf
wenige globale Budgets zu reduzieren, Laufzeiten auf mindestens drei Jahre
festzulegen. Wo der Bund Mittel im wettbewerblichen Verfahren vergibt,
muss der zu erbringende Antragsaufwand angemessen sein und gegenüber
anderen Vergabeverfahren klare Vorteile für die Wissenschaft mit sich
bringen.
d) Bei neuen Vorgaben und Verfahren mit Auswirkung auf die Wissenschaft
müssen zukünftig vorab verbindlich Praxis- und Digital-Checks
durchgeführt werden, die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in die
Konsultationen einbeziehen.
e) Es bedarf der Abschaffung der Umsatzsteuer bei Hochschul- und
Wissenschaftskooperationen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von
Forschungsinfrastruktur und gemeinsamer Berufungen.
f) Die angekündigte Weiterentwicklung des Besserstellungsverbot ist
unverzüglich umzusetzen, damit öffentlich geförderte
Wissenschaftseinrichtungen und industrienahe Forschungseinrichtungen Forschungs- und
Leitungspersonal in begründeten Fällen auch übertariflich bezahlen können ohne
aufwendig Einzelgenehmigung einzuholen zu müssen.
g) Gemeinsam mit den Ländern ist eine Initiative zur Entbürokratisierung
anzustoßen, um Verfahren länderübergreifend zu vereinfachen, einheitliche
Schnittstellen zu etablieren, auf eine Harmonisierung wesentlicher
Grundsätze in der Wissenschaftsverwaltung und Förderpraxis hinzuwirken und den
länderübergreifenden Austausch und die Umsetzung von Best-Practice-
Verfahren zu befördern. Ziel ist die gegenseitige Anerkennung von
Genehmigungen und Prüfungen, die durch eine staatliche Stelle erfolgt sind.
h) Bei der Entwicklung von einfacher, bürokratiearmer Verwaltungspraxis ist
die Einbeziehung der Beschäftigten an den Einrichtungen zu befördern und
mehr Spielraum für die Umsetzung solcher Bottom-Up-Ansätze zu schaffen.
Die Menschen in der Verwaltung wissen oft am besten, wo es hakt.
2. Weniger Bürokratie, klare Verfahren und schnelle Entscheidungen
a) Der Anteil verlässlicher Grundfinanzierung für Hochschulen und
Forschungseinrichtungen ist gemeinsam mit den Ländern zu erhöhen und
insbesondere der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ über 2027
hinaus bürokratiearm und unter Berücksichtigung der Inflation zu
dynamisieren. Die Länder werden verpflichtet, die Mittel in die Grundfinanzierung der
Hochschulen zu überführen. Die Programmpauschale für indirekte Kosten
ist so anzuheben, dass sie die echten Verwaltungskosten abdeckt.
b) Dokumentations- und Berichtspflichten sind drastisch zu reduzieren.
Redundante Berichtspflichten sind abzuschaffen. Grundprinzip muss sein: mehr
Vertrauen in Wissenschafts- und Hochschuleinrichtungen anstatt
Detailkontrolle. Damit werden Ressourcen für Kernaufgaben freigesetzt.
Antragsverfahren sind zu vereinfachen, kürzere Anträge und schnellere Bewilligungen
und ein „Trust Based Funding“ einzuführen, d. h. weniger ex-ante Kontrolle,
mehr ex-post Evaluation. Statt kleinteiliger Input-Steuerung ist die
Förderung auf Erkenntnisgewinn und gesellschaftlichen Mehrwert auszurichten.
c) Die Verwaltungspraxis der Drittmittelförderung des Bundes ist zu
harmonisieren, Förderrichtlinien sind zu vereinheitlichen, Einzelnachweise sind bei
Projekten unter 5 Mio. EUR durch Pauschalen zu ersetzen und die
Flexibilität in der Bewirtschaftung ist zu erhöhen. Bei Geförderten, die eine
Förderhistorie von über fünf Jahren haben und bei denen es keine Beanstandung
in den letzten drei Jahren gab, findet anstatt einer Vollprüfung nur eine
Stichprobenprüfung statt.
d) Die Laufzeiten von Drittmittelprojekten sind insgesamt anzuheben und
verlässliche Mindestvertragslaufzeiten für Beschäftigte verbindlich zu machen,
um so neben dem Abbau von Bürokratie auch die Attraktivität der Stellen
für qualifiziertes Personal zu steigern.
e) Um die unverhältnismäßig hohe Personalfluktuation und das damit
verbundene Bürokratieaufkommen zurückzufahren sowie das deutsche
Wissenschaftssystem für nationale und internationale Spitzenköpfe attraktiver zu
gestalten, ist im Rahmen eines gemeinsamen Bund-Länder-Programms der
Ausbau wissenschaftlicher Tenure-Track-Stellen im Mittelbau neben der
Professur zu befördern.
3. Schnellere und einfachere Verfahren
a) Im Rahmen der sog. „Schnellbauinitiative“ sind die zur Verfügung
stehenden Mittel deutlich zu erhöhen und gemeinsam mit den Ländern
vereinfachte Verfahren zur Zeit- und Kostenersparnis für den Hochschul- und
Forschungsbau sowie die digitale Modernisierung zu etablieren.
Genehmigungsverfahren für Forschungsbauten sind zu straffen mit dem Ziel, die
Dauer zu halbieren. Prüfverfahren sind parallel statt sequentiell
durchzuführen.
b) Die Einwanderung von Fachkräften ist weiter zu befördern, die Visavergabe
vollständig zu digitalisieren, Wartezeiten insbesondere für Studierende und
Forschende konsequent zu reduzieren und bürokratische Hürden bei der
Ankerkennung ausländischer Abschlüsse weiter abzubauen. Die Anerkennung
bereits erworbener Studienleistungen und die Anrechnung
außerhochschulisch erworbener Kompetenzen, z. B. von Berufsabschlüssen, sollte
standardisiert, harmonisiert und digitalisiert werden.
c) Um Innovationen und Ausgründungen zu befördern, ist der Wissens- und
Technologietransfer als gemeinnütziger Zweck anzuerkennen. Zusätzliche
Spielräume im Gemeinnützigkeitsrecht, etwa durch Freiräume für die
Produktion von Kleinserien, können den Transfer weiter befördern.
d) Forschungseinrichtungen ist größere Rechtssicherheit bei Ausgründungen
und IP-Übertragungen zu gewährleisten, wo diese noch nicht ausreichend
vorhanden sind. Es sind in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
unverzüglich standardisierte Musterverträge (Standard-IP-Toolkits) für
Ausgründungen und Kooperationen verbindlich vorzusehen. Ziel ist ein
Fast-Track-Transfer, bei dem Verhandlungen über geistiges Eigentum
innerhalb von maximal acht Wochen abgeschlossen sein sollen, um den
Markteintritt von Innovationen nicht zu verzögen. Die Übertragung von IP
an Startups aus den Hochschulen soll gegen eine reine erfolgsbasierte
Vergütung ohne Vorab-Zahlungen ermöglicht werden.
4. Effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen
a) Der Weg der ressortübergreifenden Zusammenarbeit in der Forschungs- und
Innovationsförderung, wie er im Rahmen der Zukunftsstrategie begonnen
wurde, ist fortzusetzen. Insbesondere die aktuell zersplitterten
Zuständigkeiten zwischen Forschungs- und Wirtschaftsministerium sind besser
aufeinander abzustimmen.
b) Nachdem die Bundesregierung die Gründung der Deutschen Agentur für
Transfer und Innovation (DATI) abgebrochen hat, ist unverzüglich eine
neue Initiative für eine bürokratiearme, akteursoffene Agentur zur
Transferförderung zu starten und dabei auf die Vorarbeiten der Vorgängerregierung
bis Mai 2025 aufzubauen sowie sich an den erfolgreichen Ansätzen der
SPRIND zu orientieren.
c) Es ist eine Strukturreform der Projektträger anzustoßen, die den
administrativen Verwaltungsaufwand reduziert, Verfahren angleicht und mehr Freiheit
in der Forschungsförderung eröffnet. Im Falle von Projektträgerwechseln ist
standardmäßig eine Effizienzprüfung vorzunehmen, die insbesondere auch
den damit verbundenen Aufwand für die Wissenschaftseinrichtungen
berücksichtigt.
d) Um Tierversuche konsequent zu reduzieren und – wo immer möglich – zu
ersetzen, muss die Entwicklung innovativer, tierfreier Methoden stärker
gefördert und strukturelle Hürden für ihren Einsatz abgebaut werden. Darüber
hinaus ist gemeinsam mit den Ländern auf eine bundeseinheitliche
Auslegung und Anwendung des Tierschutzrechts in der Forschung hinzuwirken
und gleiche Standards in Tierschutz, Genehmigungsprozessen und
Verfahrensdauern zu befördern. Dabei ist zugleich sicherzustellen, dass der Schutz
der betroffenen Tiere als eigenständiges Ziel verfolgt wird.
e) Die öffentliche Beschaffung soll vereinfacht und selbst zum
Innovationstreiber werden, indem beispielsweise die Gewichtung der Eignungskriterien
durch eine Innovationsprämie ergänzt wird. Verbindliche Quoten und
flexible Budgets für innovative Beschaffung sollen regional ausgetestet
werden.
5. Digitale Verfahren, effizient und serviceorientiert
a) Es ist schnellstmöglich ein Forschungsdatengesetz vorzulegen, das
insbesondere den Austausch von und den Zugang zu Forschungsdaten für die
Wissenschaft verbessert und die datenschutzkonforme, technische
Verknüpfung von Forschungsdaten erleichtert.
b) Neben der Verknüpfung und verbesserten Bereitstellung von Daten aus der
öffentlichen Hand sind perspektivisch auch weitere Datenquellen
hinzuzuziehen und rechtssichere Voraussetzungen für Datenkooperationen
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu ermöglichen.
c) Mit einem Beschlagnahmungsverbot von Forschungsdaten und einem
Zeugnisverweigerungsrecht für Forschende ist der Schutz vertraulicher Daten zu
gewährleisten. Politischen Eingriffen in wissenschaftliche Datenbestände ist
entschieden entgegenzuwirken.
d) Für länderübergreifende Forschungsvorhaben ist, orientiert am
Gesundheitsdatennutzungsgesetz, die Datenschutzaufsicht durch eine*n
federführende*n Landesdatenschutzbeauftragte*n zu koordinieren.
Über die Umsetzung dieser Agenda ist dem Deutschen Bundestag einmal jährlich
Bericht zu erstatten.
Berlin, den 23. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu 1a)
Mit ihren gemeinsamen Programmen haben Bund und Länder eine verlässliche Grundlage für die Hochschul-
und Wissenschaftsfinanzierung geschaffen. Insbesondere der Pakt für Forschung und Innovation hat den
außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowohl finanzielle Planungssicherheit als auch einen Zielrahmen
gegeben, der ausreichend Spielraum für die individuelle Umsetzung schafft. Die außeruniversitären
Forschungsorganisationen erstatten darüber regelmäßig Bericht. Dieses Modell eines grundsätzlichen Zielrahmens mit großen
Freiheiten in der Umsetzung und einem Fokus auf den Ergebnissen ist noch stärker in der Wissenschaftspolitik
des Bundes zu verankern. Dabei ist der Fokus auf wenige, große Programme mit vereinfachten Berichtspflichten
und globalen Budgets zu legen statt kleinteiliger Einzelprogramme.
Zu 1b)
Wettbewerbliche Fördermittelvergabe durch den Bund kann wichtige Dynamiken und zusätzliche Impulse
freisetzen. Wenn dies, wie aktuell in Teilen der Forschungsförderung des Bundes, aber zu klein- und kleinstteiliger
Administration führt, gehen wertvolle Ressourcen verloren. Zu geringe Förderquoten verschärfen die Schieflage
weiter. Globale Budgets und längere Förderdauern in der Forschungs- und Wissenschaftsfinanzierung des
Bundes können hier für mehr Gleichgewicht sorgen.
Zu 1c)
Mit dem Verfahren der Praxis-Checks hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahr 2023
ein erfolgreiches Verfahren zum Abbau von Bürokratie entwickelt, das auch Union und SPD in ihrem
Koalitionsvertrag verankert haben. Für eine wirksame Umsetzung der Praxis-Checks für Wissenschaft und
Innovationskraft muss das BMFTR allerdings nicht nur die Perspektive der Wissenschaft in allen seinen eigenen Vorhaben
einbeziehen, sondern auch noch stärker in den Ressortkreis einbringen. Denn zahlreiche bestehende und geplante
Regelungen haben direkte und indirekte Auswirkung auf die Wissenschaft, die es abzuwägen und
forschungsfreundlich umzusetzen gilt – von der Auswirkung der Exportkontrolle auf die Veröffentlichung
wissenschaftlicher Publikationen bis zum Vergaberecht. Für wirksame Digital-Checks ist vor der Einführung neuer Regelungen
sicherzustellen, dass diese einfach, digital und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden können,
insbesondere hinsichtlich Medienbruchfreiheit, Once-Only-Prinzip, Automatisierbarkeit und Interoperabilität.
Zu 1d)
Die stärkere Kooperation zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen ist zentral für ein
innovatives Forschungssystem, das interdisziplinär zusammenarbeitet statt „versäult“. Die aktuelle Anwendung des
Umsatzsteuerrechts erschwert jedoch die gemeinsame Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, obwohl kein
Leistungsaustausch erfolgt. Orientiert an der Rechtsprechung in Hamburg sollte bundesweit klargestellt werden, dass
diese Kooperationen umsatzsteuerfrei zu stellen sind.
Zu 1e)
Als Zuwendungsempfänger unterliegen öffentlich geförderte Wissenschaftseinrichtungen dem
Besserstellungsverbot. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz schafft bereits wichtige Ausnahmen, damit verschiedene
Forschungsorganisationen ihren Forscher*innen national und international wettbewerbsfähige Gehälter zahlen können. Auf
die Initiative von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen hat der Bundesrat bereits gefordert, diese
Ausnahme auf weitere, öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen auszuweiten. Die anschließend von der
Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung ist schnellstmöglich umzusetzen. Um jedoch
wirklich die von Bundesministerin Bär „Rundum-Sorglos-Pakete“ für Forscher*innen anbieten zu können, braucht es
weitere Anpassungen, etwa bei der Erstattung von Pflegekosten für Angehörige oder der Bereitstellung von
vergünstigten Dienstwohnungen in Ballungszentren.
Zu 1f)
Aufgrund der föderalen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern unterscheiden sich die Praxis der
Wissenschaftsverwaltung und Forschungsförderung zum Teil stark. Im Rahmen der GWK kann die
Bundesregierung hier gemeinsam mit den Ländern Verbesserungen vorantreiben und Impulse für mehr Harmonisierung
zwischen den Ländern geben. Zugleich bietet der Föderalismus großes Innovationspotenzial für die Entwicklung
und Umsetzung zunächst auf der Ebene einzelner Länder, die dann im Rahmen eines Best-Practice-Austausches
zwischen den Regierungen bundesweit beispielgebend für gute Verwaltungsverfahren werden können.
Zu 1g)
Eine besonders große Expertise für den Umgang mit Verwaltungsvorschriften sowie den Abbau überflüssiger
Regelungen liegt bei den Menschen, die täglich damit zu tun – und oft auch zu kämpfen – haben. Solche Bottom-
Up-Verfahren zum Bürokratieabbau, wie sie sich beispielsweise bereits an der Universität Kassel bewährt haben,
sind darum nachhaltig zu stärken.
Zu 2a)
Eine gute Grundfinanzierung schafft Planungssicherheit und sichert Hochschulen und Forschungseinrichtungen
ihre Freiheit und Unabhängigkeit. Drittmittel für die Forschung sind eine wichtige Ergänzung, die zusätzliche
Dynamik entfachen können – doch mit ihnen wächst auch immer der Verwaltungsaufwand. Um auch die
Hochschulen auf Dauer abzusichern und ihre Verwaltung zu entlasten, muss der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre
stärken“ auch über 2027 jährlich gemeinsam mit den Ländern verlässlich mehr Mittel bereitstellen, damit
Hochschulen ein Ort zukunftsweisender Lehre, Forschung und guter Arbeit bleiben können. Die Programmpauschale
soll absichern, dass der Verwaltungsaufwand und indirekte Kosten durch Drittmittelprogramme nicht zulasten
anderer Tätigkeiten gehen. Die nun zwischen Bund und Ländern vereinbarte Erhöhung auf 25 Prozent ist ein
wichtiger Schritt, bleibt allerdings unter anderem hinter den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und dem
Koalitionsvertrag zurück. Das macht ein baldiges Nachsteuern nötig.
Zu 2b)
Damit öffentliche Drittmittelförderung ihr volles Potenzial entfalten kann, muss sie möglichst
anwender*innenfreundlich gestaltet werden. Das Handbuch zur Projektförderung des Bundes in der Forschung spricht im
wahrsten Sinne des Wortes Bände und sollte wie die Zuwendungsrichtlinien des Bundes nachhaltig vereinfacht
werden. Forschungsprojekte sind in ihrem genauen Ablauf nicht immer detailliert planbar und brauchen
hinreichend Freiräume, etwa durch die überjährige Verwendung der Gelder.
Zu 2c)
Viele Wissenschaftler*innen qualifizieren sich auf drittmittelfinanzierten Stellen. Damit diese ausreichend Zeit
für ihre eigene wissenschaftliche Arbeit haben und auch im Falle von Mutterschutz und Elternzeit genug
Spielraum für eine Verlängerung der Beschäftigung besteht, sind die Laufzeit von Drittmittelprojekten insgesamt
anzuheben. Dies senkt zudem den Verwaltungsaufwand für die Beantragung von Anschlussprojekten und wurde
im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart. Bisher hat die Bundesregierung jedoch keine Maßnahmen
dahingehend unternommen (vgl. Drs. 21/1232).
Zu 2d)
Ein wesentlicher Faktor für den Umfang der Bürokratie an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind
befristete Beschäftigungsverhältnisse. Um den Aufbau von Dauerstellen zu unterstützen, ist gemeinsam mit den
Ländern ein Konzept für ein befristetes Programm zum Ausbau wissenschaftlicher Dauerstellen neben der
Professur vorzulegen. Bei der Ausgestaltung des Konzepts ist insbesondere auf die positive Erfahrung des Bund-
Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zur Schaffung zusätzlicher Tenure-
Track-Professuren zurückzugreifen.
Zu 2e)
Als Empfängerinnen öffentlicher Gelder tragen Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine besondere
Verantwortung im Umgang mit ihren Zuwendungen. Für den effizienten Umgang mit Steuergeldern gehört dabei
auch, dass sie vor allem ihrem eigentlichen Zweck zufließen – der Förderung von Forschung, Lehre und
Innovation. Die forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards sowie die Verankerung von
Nachhaltigkeitskriterien bei der DFG sind Beispiele, wie zentrale Standards wissenschaftsadäquat in der Förderung
verankert werden können. Insbesondere bei Einrichtungen mit einer Geschichte fehlerfreier Mittelverwendung kann
durch einen stärkeren Fokus auf den Output statt kleinteiliger Prozesskontrolle viel kleinteilige Bürokratie
eingespart werden. Dokumentations- und Berichtspflichten können beispielsweise durch die Pauschalierung von
Kostensätzen für Dienstreisen und Veranstaltungen sowie die Deckungsfähigkeit von Personal- und Sachkosten
in der Projektförderung reduziert werden.
Zu 3a)
Angesichts des enormen Sanierungsstaus auf dem Campus ist neben der Bereitstellung ausreichender Mittel für
Modernisierung und Neubau (vgl. Drs. 21/2047) gemeinsam mit den Ländern eine Offensive für die
Beschleunigung von Planung und Bau voranzutreiben. Mit standardisierten Verfahren, digitalen Genehmigungsprozesse,
klaren Fristen und einer engen Abstimmung zwischen Bund und Ländern können Bauprojekte schneller realisiert
werden. Beschleunigung darf aber nicht auf Kosten von Nachhaltigkeit gehen. Im Gegenteil: Mit klaren Regeln,
moderner Planung und digitalen Prozessen erreichen wir Klimaneutralität und Effizienz schneller und besser.
Wenn bereits in der Planung der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes mitberücksichtigt wird, macht es zudem
das Bauen nicht nur nachhaltiger, sondern insgesamt auch günstiger.
Zu 3b)
Unser Land ist auf die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte angewiesen – nicht nur in Wissenschaft und
Forschung. Die Durchlässigkeit zwischen und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung muss
weiter verbessert werden. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und der Digitalisierung der Visavergabe
wurden in der letzten Wahlperiode wichtige Grundsteine gelegt, auf die es nun weiter aufzubauen gilt. Die
Visavergabe ist komplett zu digitalisieren, Wartezeiten zu verkürzen und Berufs- und Bildungsabschlüsse leichter
und schneller anzuerkennen. Der Regelfall ist die automatische Anerkennung. Eine Ablehnung erfordert den
Nachweis eines erheblichen Unterschieds zur vergleichbaren nationalen Qualifikation, soweit diese nicht durch
nachgewiesene Berufserfahrung oder sonstige Qualifikationen ausgeglichen werden können. Die Beweislast liegt
bei der anerkennenden Stelle.
Zu 3c)
Damit Innovationen aus dem Labor noch schneller in die praktische Anwendung kommen, sind neben der
Förderung von Wissenschaft und Forschung auch der Transfer als gemeinnütziger Zweck anzuerkennen, soweit dies
im Rahmen des europäischen Beihilferechts möglich ist. Zusätzlich können Spielräume bei der Produktion von
Kleinserien sowie der Softwarelizensierung dazu beitragen, den Innovationsprozess zu beschleunigen.
Zu 3d)
Damit motivierte Menschen mit neuen Ideen ihre Arbeit noch besser in wirksame Innovationen und nachhaltige
Geschäftsmodelle verwandeln können, braucht es weitere Vereinfachungen im Transfer. Das betrifft
insbesondere mehr Rechtssicherheit und einheitliche Standards bei Ausgründungen und der Übertragung von geistigem
Eigentum. Öffentlich investierte Forschungsgelder werden so neue Potenziale für Wirtschaft und Gesellschaft
erschließen, die bislang ungenutzt sind.
Zu 4a)
Eine wirkungsvolle Forschungspolitik erfordert gute, ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen allen
Ministerien. Die „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ hat mit der Einrichtung interministerieller
Missionsteams erstmals Ressort-Silos aufgebrochen, um die Forschungsförderung des Bundes inhaltlich und operativ
zu harmonisieren. Ob dieser Weg im Rahmen der „Hightech-Agenda für Deutschland“ fortgesetzt wird, ist
derzeit noch offen. Hinsichtlich der Innovationspolitik ist allerdings eher eine weitere Zersplitterung zu beobachten,
da zentrale Zuständigkeiten zwischen BMFTR und BMWE verteilt sind.
Zu 4b)
Das Potenzial von Innovations- und Transferagenturen müssen wir voll nutzen. Dafür brauchen sie einen
Rahmen, der sie flexibel und weitestgehend unabhängig arbeiten lässt. Das SPRIND-Freiheitsgesetz von 2023 war
ein wichtiger Schritt, um diese Freiheit zu geben. Mit dem Gründungsprozess der DATI wurde ein weiterer
Impuls für eine unabhängige, flexible und akteursoffene Agentur gesetzt, den die Koalition aus Union und SPD
jedoch jäh gestoppt hat. Es ist aber noch nicht zu spät, an die Vorarbeiten der DATI aufzubauen und eine
Transferagentur zu schaffen, die Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und gesellschaftliche
Initiativen zusammenbringt und gezielt fördert.
Zu 4c)
Die Projektträger des Bundes leisten einen zentralen Beitrag für die verlässliche Durchführung der
Forschungsförderung des Bundes und sind wichtige Anlaufstelle für viele Wissenschaftler*innen. Damit sie diese zukünftig
noch besser unterstützen können, müssen die Abläufe weiter digitalisiert und die Förderverfahren flexibilisiert
werden. Insbesondere durch die Gewährung von Personalpauschalen sowie die überjährige Verwendung von
Forschungsmitteln kann das Bürokratieaufkommen signifikant gesenkt werden. Die Entscheidung zwischen der
Administration durch eine Bundesbehörde versus eines Projektträgerwettbewerbs bedarf einer substantiierten
Erhebung des Aufwands und der Wirtschaftlichkeit.
Zu 4d)
Zur Umsetzung des 3R-Prinzips zur Vermeidung (Replace), Verringerung (Reduce) und Verbesserung (Refine)
von Tierversuchen im Sinne des Tierschutzes und für einen modernen Forschungsstandort ist die Entwicklung
von innovativen, tierfreien Methoden (New Approach Methodologies) und ihr Transfer in die Anwendung
zentral. Um diesen Methoden schneller zum Durchbruch zu verhelfen, ist neben der gezielten Entwicklungsförderung
auch eine schnellere Validierung und Harmonisierung der Zulassungsvoraussetzungen notwendig. Wo
Tierversuche derzeit noch nicht ersetzt werden können, brauchen alle Beteiligten Rechtssicherheit, verlässliche
Verfahren und möglichst bundeseinheitliche Standards was z. B. Verfahrensdauern, Bewertungskriterien und
Ausstattung der Behörden angeht. Dafür ist unter anderem die Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sowie der „Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu
anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren“ überfällig.
Zu 4e)
Mit der öffentlichen Beschaffung verfügt der Staat über einen relevanten Hebel zur Förderung von Innovationen,
den er zukünftig noch stärker einsetzen sollte. Um Innovationen zu fördern, muss die öffentliche Beschaffung
dringend vereinfacht und selbst zum Innovationstreiber werden. Durch eine Veränderung der Gewichtung der
Eignungskriterien durch eine Innovationsprämie könnten Innovationen praxisnah gefördert werden. Durch eine
Innovationsprämie würden Innovationen deutlich positiv in die Bewertung der Angebote einfließen. Auch
verbindliche Quoten und flexible Budgets für innovative Beschaffung könnten zur Weiterentwicklung der
Beschaffung beitragen. und sollten in Pilotprojekten ausgetestet werden. Der Staat als Ankerkunde kann
Technologieentwicklung beschleunigen und innovative Produkte unterstützen. Durch den verstärkten Einsatz von Open
Source Technologien werden Abhängigkeiten von wenigen, oftmals sehr teuren Anbietern verringert und die
digitale Souveränität zugleich erhöht.
Zu 5a)
Die konkreten Anforderungen aus Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft an ein „Forschungsdatengesetz“ hat
das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung in der vergangenen Legislaturperiode in einer
umfassenden Stakeholder-Konsultation breit herausgearbeitet. Ferner wurden neben Eckpunkten für ein
„Forschungsdatengesetz“ auch bereits ein Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu
und zur Nutzung von Daten für die Forschung“ erstellt und im Rahmen einer umfangreichen Ressortabstimmung
wesentliche Vorarbeit für einen Gesetzesentwurf erarbeitet (vgl. auch Drs. 21/2044).
Zu 5b)
Weitere Datenquellen können neben Förder- und Forschungsdaten aus wissenschaftlichen Surveys auch Daten
von Unternehmen, Sozialdaten oder Sozialversicherungsdaten sein. Forschungseinrichtungen und Unternehmen
sollten perspektivisch gemeinsam geeignete Modelle zur verantwortungsvollen Nutzung dieser Daten entwickeln
und somit auch neue Datenarten und -produkte für die Forschung verfügbar gemacht werden. Hierbei müssen
selbstverständlich geltende datenschutzrechtliche Vorhaben beachtet und eingehalten werden.
Zu 5c)
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25. September 2023 (1 BvR 2219/20) den Schutz
von vertraulich erhobenen Forschungsdaten als fundamentalen Bestandteil der Forschungsfreiheit bestätigt. In
der Begründung des Urteils wurde ferner hervorgehoben, dass der Zugriff auf vertrauliche Forschungsdaten
durch staatliche Stellen nur in sehr wenigen, durch das Grundgesetz klar definierten Ausnahmefällen
gerechtfertigt ist. Wo wertvolle Datenbestände der Forschung derzeit von Manipulation und Lösung bedroht sind, muss die
Bundesregierung gemeinsam mit unseren europäischen Partnern schnellstmöglich die Sicherung dieser
Datenbestände sicherstellen.
Zu 5d)
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz hat bewiesen, dass eine federführende Datenschutzaufsicht bei
länderübergreifenden Forschungsvorhaben eine spürbare Verbesserung für die Forschungspraxis – und damit am Ende auch
für das Wohl der Patient*innen – mit sich bringt, ohne Abstriche beim Datenschutz zu machen. Dieses Prinzip
gilt es auch auf länderübergreifende Forschungsvorhaben in anderen Bereichen zu übertragen. Zudem ist der
Best-Practice-Austausch zwischen den Ländern zu befördern, wie die Datenerhebung beispielsweise für die
Hochschulstatistik und andere wissenschaftsrelevante Bereiche datenschutzkonform und bürokratiearm erfolgen
kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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