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Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wissenschaft und Forschung von kleinteiliger Bürokratie vorlegen

dip / drucksache 23.02.2026 · WP 21 · 21/4221 · Antrag · Original ↗

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Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wissenschaft und Forschung von kleinteiliger Bürokratie vorlegen Antrag der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Alaa Alhamwi, Julian Joswig, Rebecca Lenhard und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wissenschaft und Forschung von kleinteiliger Bürokratie vorlegen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Freie Wissenschaft und Forschung schaffen Zukunft und legen die Grundlage für Fortschritt zum Wohle von Mensch und Umwelt. Damit die Wissenschaft diese positive Wirkung voll entfalten kann, brauchen Wissenschaftler*innen verlässliche Finanzierung, gute Arbeitsbedingungen und ausreichend Zeit, um ihre Ideen umzusetzen und in die Anwendung zu bringen. Das deutsche Wissenschaftssystem ist durch wachsende Regelungsdichte bei gleichzeitig begrenzten Finanzmitteln stark belastet. Das führt nicht nur zu hohem administrativen Aufwand in den Einrichtungen, sondern erzeugt auch bei Wissenschaftler*innen Frustration. Forschende verwenden erhebliche Zeit mit Bürokratie. Zeit, die für die eigentliche Forschungstätigkeit fehlt. Einfachere, effizientere Förderprozesse könnten Ressourcen freisetzen, Motivation stärken und die Umsetzung von Forschungsvorhaben deutlich beschleunigen. Doch die Bürokratie für Hochschulen und Forschungseinrichtungen summiert sich inzwischen zunehmend – von der Personalverwaltung aufgrund vieler befristet Beschäftigter bis zum Antrags- und Berichtsaufwand für die Gewinnung von Drittmitteln. Hinzu kommen zahlreiche Auflagen für Hochschulen und Institute im täglichen Geschäft, dem Bau und der Sanierung ihrer Infrastrukturen, Vorschriften für Kooperationen mit anderen Einrichtungen oder der Wirtschaft. Der Erfüllungsaufwand und die dafür notwendigen Ressourcen werden immer größer, die Innovationskraft wird ausgebremst und die berechtigten Forderungen nach einem Rückbau der Bürokratie in der Wissenschaft lauter. Der Rückbau von Bürokratie darf dabei allerdings nicht zum Abbau von Grundrechten, Prinzipien und Standards führen. Transparente, nachvollziehbare und faire Verfahren sind die Grundlage für exzellente Wissenschaft: Fördergelder dürfen nicht nach regionalen oder persönlichen Beziehungen, sondern nur für die besten Ideen vergeben werden. Ohne verlässliche Karrierepfade, wirksame Gleichstellungsmaßnahmen und die Förderung von Diversität verliert die Wissenschaft unzählige Talente. Und nur mit klaren Standards für Klimaneutralität und Nachhaltigkeit bleibt die wissenschaftliche Infrastruktur ein glaubwürdiger Ort, an dem neue Lösungen für unsere Herausforderungen nicht nur erforscht, sondern auch praktisch umgesetzt werden. Solche Standards erreicht man aber nicht zwangsläufig durch mehr, sondern vor allem durch bessere und praxistaugliche Regelungen. Diese sollten geprägt sein von Vertrauen und dem Ziel der Ermöglichung, statt Detailkontrolle und Misstrauen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/4221 21. Wahlperiode 23.02.2025 Wo Zielkonflikte entstehen, löst man diese nicht durch schöne Worte, beständiges Ankündigen und die Schaffung neuer Stabstellen für Entbürokratisierung im Ministerium auf, sondern mit konkreten Maßnahmen. In der vergangenen Wahlperiode war das SPRIND-Freiheitsgesetz dafür ein besonderer Meilenstein. Unter der aktuellen Bundesregierung fehlen im Bereich der Wissenschafts- und Forschungspolitik jedoch solche Maßnahmen weitgehend. Die Anhebung der Schwelle für vereinfachte Vergabeverfahren durch das Forschungsministerium ist richtig, setzt jedoch vor allem die Vorarbeit der letzten Regierung um. Die Aufhebung von Hochschulrahmengesetz und Graduiertenförderungsgesetz werden keinen Beitrag zum Rückbau der Forschungsbürokratie leisten, weil sie mangels Anwendungsbereichs längst bedeutungslos sind. Um einen wirklichen Mehrwert für die Wissenschaftler*innen und die Innovationskraft in unserem Land zu erreichen, braucht es deutlich mehr. Wichtige Maßnahmen kann die Bundesregierung selbst direkt und gesetzlich ergreifen, anderes zügig gemeinsam mit den Ländern auf den Weg bringen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, aufbauend auf den Leitthemen der „Föderalen Modernisierungsagenda“ eine Agenda zur nachhaltigen Entlastung der Wissenschaft von kleinteiliger Bürokratie und für gute Verwaltung vorzulegen, die insbesondere folgende Aspekte umfasst: 1. Gute Rahmensetzung, verständlich, praxistauglich und verlässlich a) Es wird eine Bund-Länder-Initiative zur Entbürokratisierung im Wissenschaftsbereich angestoßen, um Standardisierung voranzutreiben und einheitliche digitale Schnittstellen und Verfahren zwischen Bund und Ländern zu etablieren. b) Die Einhaltung von Standards für Nachhaltigkeit, Diversität, gesellschaftlichen Transfer, gute Arbeitsbedingungen und Chancengerechtigkeit ist über institutionelle Audits sicherzustellen. Einmal zertifizierte Einrichtungen werden von projektbezogenen Einzelnachweisen zu diesen Kriterien befreit, um die Forschenden von redundanten Berichtspflichten zu entlasten. Die großen Bund-Länder-Programme zur Wissenschafts- und Hochschulfinanzierung sind statt auf kleinteilige Input-Steuerung auf Erkenntnisgewinn und gesellschaftlichen Mehrwert auszurichten und den Einrichtungen verlässliche und dynamisierte Mittel und Freiräume für die selbstbestimmte Umsetzung zu garantieren. c) Klein- und kleinstteilige Forschungsförderprogramme des Bundes sind auf wenige globale Budgets zu reduzieren, Laufzeiten auf mindestens drei Jahre festzulegen. Wo der Bund Mittel im wettbewerblichen Verfahren vergibt, muss der zu erbringende Antragsaufwand angemessen sein und gegenüber anderen Vergabeverfahren klare Vorteile für die Wissenschaft mit sich bringen. d) Bei neuen Vorgaben und Verfahren mit Auswirkung auf die Wissenschaft müssen zukünftig vorab verbindlich Praxis- und Digital-Checks durchgeführt werden, die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in die Konsultationen einbeziehen. e) Es bedarf der Abschaffung der Umsatzsteuer bei Hochschul- und Wissenschaftskooperationen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Forschungsinfrastruktur und gemeinsamer Berufungen. f) Die angekündigte Weiterentwicklung des Besserstellungsverbot ist unverzüglich umzusetzen, damit öffentlich geförderte Wissenschaftseinrichtungen und industrienahe Forschungseinrichtungen Forschungs- und Leitungspersonal in begründeten Fällen auch übertariflich bezahlen können ohne aufwendig Einzelgenehmigung einzuholen zu müssen. g) Gemeinsam mit den Ländern ist eine Initiative zur Entbürokratisierung anzustoßen, um Verfahren länderübergreifend zu vereinfachen, einheitliche Schnittstellen zu etablieren, auf eine Harmonisierung wesentlicher Grundsätze in der Wissenschaftsverwaltung und Förderpraxis hinzuwirken und den länderübergreifenden Austausch und die Umsetzung von Best-Practice- Verfahren zu befördern. Ziel ist die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen und Prüfungen, die durch eine staatliche Stelle erfolgt sind. h) Bei der Entwicklung von einfacher, bürokratiearmer Verwaltungspraxis ist die Einbeziehung der Beschäftigten an den Einrichtungen zu befördern und mehr Spielraum für die Umsetzung solcher Bottom-Up-Ansätze zu schaffen. Die Menschen in der Verwaltung wissen oft am besten, wo es hakt. 2. Weniger Bürokratie, klare Verfahren und schnelle Entscheidungen a) Der Anteil verlässlicher Grundfinanzierung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist gemeinsam mit den Ländern zu erhöhen und insbesondere der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ über 2027 hinaus bürokratiearm und unter Berücksichtigung der Inflation zu dynamisieren. Die Länder werden verpflichtet, die Mittel in die Grundfinanzierung der Hochschulen zu überführen. Die Programmpauschale für indirekte Kosten ist so anzuheben, dass sie die echten Verwaltungskosten abdeckt. b) Dokumentations- und Berichtspflichten sind drastisch zu reduzieren. Redundante Berichtspflichten sind abzuschaffen. Grundprinzip muss sein: mehr Vertrauen in Wissenschafts- und Hochschuleinrichtungen anstatt Detailkontrolle. Damit werden Ressourcen für Kernaufgaben freigesetzt. Antragsverfahren sind zu vereinfachen, kürzere Anträge und schnellere Bewilligungen und ein „Trust Based Funding“ einzuführen, d. h. weniger ex-ante Kontrolle, mehr ex-post Evaluation. Statt kleinteiliger Input-Steuerung ist die Förderung auf Erkenntnisgewinn und gesellschaftlichen Mehrwert auszurichten. c) Die Verwaltungspraxis der Drittmittelförderung des Bundes ist zu harmonisieren, Förderrichtlinien sind zu vereinheitlichen, Einzelnachweise sind bei Projekten unter 5 Mio. EUR durch Pauschalen zu ersetzen und die Flexibilität in der Bewirtschaftung ist zu erhöhen. Bei Geförderten, die eine Förderhistorie von über fünf Jahren haben und bei denen es keine Beanstandung in den letzten drei Jahren gab, findet anstatt einer Vollprüfung nur eine Stichprobenprüfung statt. d) Die Laufzeiten von Drittmittelprojekten sind insgesamt anzuheben und verlässliche Mindestvertragslaufzeiten für Beschäftigte verbindlich zu machen, um so neben dem Abbau von Bürokratie auch die Attraktivität der Stellen für qualifiziertes Personal zu steigern. e) Um die unverhältnismäßig hohe Personalfluktuation und das damit verbundene Bürokratieaufkommen zurückzufahren sowie das deutsche Wissenschaftssystem für nationale und internationale Spitzenköpfe attraktiver zu gestalten, ist im Rahmen eines gemeinsamen Bund-Länder-Programms der Ausbau wissenschaftlicher Tenure-Track-Stellen im Mittelbau neben der Professur zu befördern. 3. Schnellere und einfachere Verfahren a) Im Rahmen der sog. „Schnellbauinitiative“ sind die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich zu erhöhen und gemeinsam mit den Ländern vereinfachte Verfahren zur Zeit- und Kostenersparnis für den Hochschul- und Forschungsbau sowie die digitale Modernisierung zu etablieren. Genehmigungsverfahren für Forschungsbauten sind zu straffen mit dem Ziel, die Dauer zu halbieren. Prüfverfahren sind parallel statt sequentiell durchzuführen. b) Die Einwanderung von Fachkräften ist weiter zu befördern, die Visavergabe vollständig zu digitalisieren, Wartezeiten insbesondere für Studierende und Forschende konsequent zu reduzieren und bürokratische Hürden bei der Ankerkennung ausländischer Abschlüsse weiter abzubauen. Die Anerkennung bereits erworbener Studienleistungen und die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen, z. B. von Berufsabschlüssen, sollte standardisiert, harmonisiert und digitalisiert werden. c) Um Innovationen und Ausgründungen zu befördern, ist der Wissens- und Technologietransfer als gemeinnütziger Zweck anzuerkennen. Zusätzliche Spielräume im Gemeinnützigkeitsrecht, etwa durch Freiräume für die Produktion von Kleinserien, können den Transfer weiter befördern. d) Forschungseinrichtungen ist größere Rechtssicherheit bei Ausgründungen und IP-Übertragungen zu gewährleisten, wo diese noch nicht ausreichend vorhanden sind. Es sind in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern unverzüglich standardisierte Musterverträge (Standard-IP-Toolkits) für Ausgründungen und Kooperationen verbindlich vorzusehen. Ziel ist ein Fast-Track-Transfer, bei dem Verhandlungen über geistiges Eigentum innerhalb von maximal acht Wochen abgeschlossen sein sollen, um den Markteintritt von Innovationen nicht zu verzögen. Die Übertragung von IP an Startups aus den Hochschulen soll gegen eine reine erfolgsbasierte Vergütung ohne Vorab-Zahlungen ermöglicht werden. 4. Effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen a) Der Weg der ressortübergreifenden Zusammenarbeit in der Forschungs- und Innovationsförderung, wie er im Rahmen der Zukunftsstrategie begonnen wurde, ist fortzusetzen. Insbesondere die aktuell zersplitterten Zuständigkeiten zwischen Forschungs- und Wirtschaftsministerium sind besser aufeinander abzustimmen. b) Nachdem die Bundesregierung die Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) abgebrochen hat, ist unverzüglich eine neue Initiative für eine bürokratiearme, akteursoffene Agentur zur Transferförderung zu starten und dabei auf die Vorarbeiten der Vorgängerregierung bis Mai 2025 aufzubauen sowie sich an den erfolgreichen Ansätzen der SPRIND zu orientieren. c) Es ist eine Strukturreform der Projektträger anzustoßen, die den administrativen Verwaltungsaufwand reduziert, Verfahren angleicht und mehr Freiheit in der Forschungsförderung eröffnet. Im Falle von Projektträgerwechseln ist standardmäßig eine Effizienzprüfung vorzunehmen, die insbesondere auch den damit verbundenen Aufwand für die Wissenschaftseinrichtungen berücksichtigt. d) Um Tierversuche konsequent zu reduzieren und – wo immer möglich – zu ersetzen, muss die Entwicklung innovativer, tierfreier Methoden stärker gefördert und strukturelle Hürden für ihren Einsatz abgebaut werden. Darüber hinaus ist gemeinsam mit den Ländern auf eine bundeseinheitliche Auslegung und Anwendung des Tierschutzrechts in der Forschung hinzuwirken und gleiche Standards in Tierschutz, Genehmigungsprozessen und Verfahrensdauern zu befördern. Dabei ist zugleich sicherzustellen, dass der Schutz der betroffenen Tiere als eigenständiges Ziel verfolgt wird. e) Die öffentliche Beschaffung soll vereinfacht und selbst zum Innovationstreiber werden, indem beispielsweise die Gewichtung der Eignungskriterien durch eine Innovationsprämie ergänzt wird. Verbindliche Quoten und flexible Budgets für innovative Beschaffung sollen regional ausgetestet werden. 5. Digitale Verfahren, effizient und serviceorientiert a) Es ist schnellstmöglich ein Forschungsdatengesetz vorzulegen, das insbesondere den Austausch von und den Zugang zu Forschungsdaten für die Wissenschaft verbessert und die datenschutzkonforme, technische Verknüpfung von Forschungsdaten erleichtert. b) Neben der Verknüpfung und verbesserten Bereitstellung von Daten aus der öffentlichen Hand sind perspektivisch auch weitere Datenquellen hinzuzuziehen und rechtssichere Voraussetzungen für Datenkooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu ermöglichen. c) Mit einem Beschlagnahmungsverbot von Forschungsdaten und einem Zeugnisverweigerungsrecht für Forschende ist der Schutz vertraulicher Daten zu gewährleisten. Politischen Eingriffen in wissenschaftliche Datenbestände ist entschieden entgegenzuwirken. d) Für länderübergreifende Forschungsvorhaben ist, orientiert am Gesundheitsdatennutzungsgesetz, die Datenschutzaufsicht durch eine*n federführende*n Landesdatenschutzbeauftragte*n zu koordinieren. Über die Umsetzung dieser Agenda ist dem Deutschen Bundestag einmal jährlich Bericht zu erstatten. Berlin, den 23. Februar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Zu 1a) Mit ihren gemeinsamen Programmen haben Bund und Länder eine verlässliche Grundlage für die Hochschul- und Wissenschaftsfinanzierung geschaffen. Insbesondere der Pakt für Forschung und Innovation hat den außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowohl finanzielle Planungssicherheit als auch einen Zielrahmen gegeben, der ausreichend Spielraum für die individuelle Umsetzung schafft. Die außeruniversitären Forschungsorganisationen erstatten darüber regelmäßig Bericht. Dieses Modell eines grundsätzlichen Zielrahmens mit großen Freiheiten in der Umsetzung und einem Fokus auf den Ergebnissen ist noch stärker in der Wissenschaftspolitik des Bundes zu verankern. Dabei ist der Fokus auf wenige, große Programme mit vereinfachten Berichtspflichten und globalen Budgets zu legen statt kleinteiliger Einzelprogramme. Zu 1b) Wettbewerbliche Fördermittelvergabe durch den Bund kann wichtige Dynamiken und zusätzliche Impulse freisetzen. Wenn dies, wie aktuell in Teilen der Forschungsförderung des Bundes, aber zu klein- und kleinstteiliger Administration führt, gehen wertvolle Ressourcen verloren. Zu geringe Förderquoten verschärfen die Schieflage weiter. Globale Budgets und längere Förderdauern in der Forschungs- und Wissenschaftsfinanzierung des Bundes können hier für mehr Gleichgewicht sorgen. Zu 1c) Mit dem Verfahren der Praxis-Checks hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahr 2023 ein erfolgreiches Verfahren zum Abbau von Bürokratie entwickelt, das auch Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verankert haben. Für eine wirksame Umsetzung der Praxis-Checks für Wissenschaft und Innovationskraft muss das BMFTR allerdings nicht nur die Perspektive der Wissenschaft in allen seinen eigenen Vorhaben einbeziehen, sondern auch noch stärker in den Ressortkreis einbringen. Denn zahlreiche bestehende und geplante Regelungen haben direkte und indirekte Auswirkung auf die Wissenschaft, die es abzuwägen und forschungsfreundlich umzusetzen gilt – von der Auswirkung der Exportkontrolle auf die Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen bis zum Vergaberecht. Für wirksame Digital-Checks ist vor der Einführung neuer Regelungen sicherzustellen, dass diese einfach, digital und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden können, insbesondere hinsichtlich Medienbruchfreiheit, Once-Only-Prinzip, Automatisierbarkeit und Interoperabilität. Zu 1d) Die stärkere Kooperation zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen ist zentral für ein innovatives Forschungssystem, das interdisziplinär zusammenarbeitet statt „versäult“. Die aktuelle Anwendung des Umsatzsteuerrechts erschwert jedoch die gemeinsame Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, obwohl kein Leistungsaustausch erfolgt. Orientiert an der Rechtsprechung in Hamburg sollte bundesweit klargestellt werden, dass diese Kooperationen umsatzsteuerfrei zu stellen sind. Zu 1e) Als Zuwendungsempfänger unterliegen öffentlich geförderte Wissenschaftseinrichtungen dem Besserstellungsverbot. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz schafft bereits wichtige Ausnahmen, damit verschiedene Forschungsorganisationen ihren Forscher*innen national und international wettbewerbsfähige Gehälter zahlen können. Auf die Initiative von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen hat der Bundesrat bereits gefordert, diese Ausnahme auf weitere, öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen auszuweiten. Die anschließend von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung ist schnellstmöglich umzusetzen. Um jedoch wirklich die von Bundesministerin Bär „Rundum-Sorglos-Pakete“ für Forscher*innen anbieten zu können, braucht es weitere Anpassungen, etwa bei der Erstattung von Pflegekosten für Angehörige oder der Bereitstellung von vergünstigten Dienstwohnungen in Ballungszentren. Zu 1f) Aufgrund der föderalen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern unterscheiden sich die Praxis der Wissenschaftsverwaltung und Forschungsförderung zum Teil stark. Im Rahmen der GWK kann die Bundesregierung hier gemeinsam mit den Ländern Verbesserungen vorantreiben und Impulse für mehr Harmonisierung zwischen den Ländern geben. Zugleich bietet der Föderalismus großes Innovationspotenzial für die Entwicklung und Umsetzung zunächst auf der Ebene einzelner Länder, die dann im Rahmen eines Best-Practice-Austausches zwischen den Regierungen bundesweit beispielgebend für gute Verwaltungsverfahren werden können. Zu 1g) Eine besonders große Expertise für den Umgang mit Verwaltungsvorschriften sowie den Abbau überflüssiger Regelungen liegt bei den Menschen, die täglich damit zu tun – und oft auch zu kämpfen – haben. Solche Bottom- Up-Verfahren zum Bürokratieabbau, wie sie sich beispielsweise bereits an der Universität Kassel bewährt haben, sind darum nachhaltig zu stärken. Zu 2a) Eine gute Grundfinanzierung schafft Planungssicherheit und sichert Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Freiheit und Unabhängigkeit. Drittmittel für die Forschung sind eine wichtige Ergänzung, die zusätzliche Dynamik entfachen können – doch mit ihnen wächst auch immer der Verwaltungsaufwand. Um auch die Hochschulen auf Dauer abzusichern und ihre Verwaltung zu entlasten, muss der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ auch über 2027 jährlich gemeinsam mit den Ländern verlässlich mehr Mittel bereitstellen, damit Hochschulen ein Ort zukunftsweisender Lehre, Forschung und guter Arbeit bleiben können. Die Programmpauschale soll absichern, dass der Verwaltungsaufwand und indirekte Kosten durch Drittmittelprogramme nicht zulasten anderer Tätigkeiten gehen. Die nun zwischen Bund und Ländern vereinbarte Erhöhung auf 25 Prozent ist ein wichtiger Schritt, bleibt allerdings unter anderem hinter den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und dem Koalitionsvertrag zurück. Das macht ein baldiges Nachsteuern nötig. Zu 2b) Damit öffentliche Drittmittelförderung ihr volles Potenzial entfalten kann, muss sie möglichst anwender*innenfreundlich gestaltet werden. Das Handbuch zur Projektförderung des Bundes in der Forschung spricht im wahrsten Sinne des Wortes Bände und sollte wie die Zuwendungsrichtlinien des Bundes nachhaltig vereinfacht werden. Forschungsprojekte sind in ihrem genauen Ablauf nicht immer detailliert planbar und brauchen hinreichend Freiräume, etwa durch die überjährige Verwendung der Gelder. Zu 2c) Viele Wissenschaftler*innen qualifizieren sich auf drittmittelfinanzierten Stellen. Damit diese ausreichend Zeit für ihre eigene wissenschaftliche Arbeit haben und auch im Falle von Mutterschutz und Elternzeit genug Spielraum für eine Verlängerung der Beschäftigung besteht, sind die Laufzeit von Drittmittelprojekten insgesamt anzuheben. Dies senkt zudem den Verwaltungsaufwand für die Beantragung von Anschlussprojekten und wurde im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart. Bisher hat die Bundesregierung jedoch keine Maßnahmen dahingehend unternommen (vgl. Drs. 21/1232). Zu 2d) Ein wesentlicher Faktor für den Umfang der Bürokratie an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind befristete Beschäftigungsverhältnisse. Um den Aufbau von Dauerstellen zu unterstützen, ist gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für ein befristetes Programm zum Ausbau wissenschaftlicher Dauerstellen neben der Professur vorzulegen. Bei der Ausgestaltung des Konzepts ist insbesondere auf die positive Erfahrung des Bund- Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zur Schaffung zusätzlicher Tenure- Track-Professuren zurückzugreifen. Zu 2e) Als Empfängerinnen öffentlicher Gelder tragen Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine besondere Verantwortung im Umgang mit ihren Zuwendungen. Für den effizienten Umgang mit Steuergeldern gehört dabei auch, dass sie vor allem ihrem eigentlichen Zweck zufließen – der Förderung von Forschung, Lehre und Innovation. Die forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards sowie die Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien bei der DFG sind Beispiele, wie zentrale Standards wissenschaftsadäquat in der Förderung verankert werden können. Insbesondere bei Einrichtungen mit einer Geschichte fehlerfreier Mittelverwendung kann durch einen stärkeren Fokus auf den Output statt kleinteiliger Prozesskontrolle viel kleinteilige Bürokratie eingespart werden. Dokumentations- und Berichtspflichten können beispielsweise durch die Pauschalierung von Kostensätzen für Dienstreisen und Veranstaltungen sowie die Deckungsfähigkeit von Personal- und Sachkosten in der Projektförderung reduziert werden. Zu 3a) Angesichts des enormen Sanierungsstaus auf dem Campus ist neben der Bereitstellung ausreichender Mittel für Modernisierung und Neubau (vgl. Drs. 21/2047) gemeinsam mit den Ländern eine Offensive für die Beschleunigung von Planung und Bau voranzutreiben. Mit standardisierten Verfahren, digitalen Genehmigungsprozesse, klaren Fristen und einer engen Abstimmung zwischen Bund und Ländern können Bauprojekte schneller realisiert werden. Beschleunigung darf aber nicht auf Kosten von Nachhaltigkeit gehen. Im Gegenteil: Mit klaren Regeln, moderner Planung und digitalen Prozessen erreichen wir Klimaneutralität und Effizienz schneller und besser. Wenn bereits in der Planung der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes mitberücksichtigt wird, macht es zudem das Bauen nicht nur nachhaltiger, sondern insgesamt auch günstiger. Zu 3b) Unser Land ist auf die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte angewiesen – nicht nur in Wissenschaft und Forschung. Die Durchlässigkeit zwischen und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung muss weiter verbessert werden. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und der Digitalisierung der Visavergabe wurden in der letzten Wahlperiode wichtige Grundsteine gelegt, auf die es nun weiter aufzubauen gilt. Die Visavergabe ist komplett zu digitalisieren, Wartezeiten zu verkürzen und Berufs- und Bildungsabschlüsse leichter und schneller anzuerkennen. Der Regelfall ist die automatische Anerkennung. Eine Ablehnung erfordert den Nachweis eines erheblichen Unterschieds zur vergleichbaren nationalen Qualifikation, soweit diese nicht durch nachgewiesene Berufserfahrung oder sonstige Qualifikationen ausgeglichen werden können. Die Beweislast liegt bei der anerkennenden Stelle. Zu 3c) Damit Innovationen aus dem Labor noch schneller in die praktische Anwendung kommen, sind neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung auch der Transfer als gemeinnütziger Zweck anzuerkennen, soweit dies im Rahmen des europäischen Beihilferechts möglich ist. Zusätzlich können Spielräume bei der Produktion von Kleinserien sowie der Softwarelizensierung dazu beitragen, den Innovationsprozess zu beschleunigen. Zu 3d) Damit motivierte Menschen mit neuen Ideen ihre Arbeit noch besser in wirksame Innovationen und nachhaltige Geschäftsmodelle verwandeln können, braucht es weitere Vereinfachungen im Transfer. Das betrifft insbesondere mehr Rechtssicherheit und einheitliche Standards bei Ausgründungen und der Übertragung von geistigem Eigentum. Öffentlich investierte Forschungsgelder werden so neue Potenziale für Wirtschaft und Gesellschaft erschließen, die bislang ungenutzt sind. Zu 4a) Eine wirkungsvolle Forschungspolitik erfordert gute, ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen allen Ministerien. Die „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ hat mit der Einrichtung interministerieller Missionsteams erstmals Ressort-Silos aufgebrochen, um die Forschungsförderung des Bundes inhaltlich und operativ zu harmonisieren. Ob dieser Weg im Rahmen der „Hightech-Agenda für Deutschland“ fortgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Hinsichtlich der Innovationspolitik ist allerdings eher eine weitere Zersplitterung zu beobachten, da zentrale Zuständigkeiten zwischen BMFTR und BMWE verteilt sind. Zu 4b) Das Potenzial von Innovations- und Transferagenturen müssen wir voll nutzen. Dafür brauchen sie einen Rahmen, der sie flexibel und weitestgehend unabhängig arbeiten lässt. Das SPRIND-Freiheitsgesetz von 2023 war ein wichtiger Schritt, um diese Freiheit zu geben. Mit dem Gründungsprozess der DATI wurde ein weiterer Impuls für eine unabhängige, flexible und akteursoffene Agentur gesetzt, den die Koalition aus Union und SPD jedoch jäh gestoppt hat. Es ist aber noch nicht zu spät, an die Vorarbeiten der DATI aufzubauen und eine Transferagentur zu schaffen, die Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und gesellschaftliche Initiativen zusammenbringt und gezielt fördert. Zu 4c) Die Projektträger des Bundes leisten einen zentralen Beitrag für die verlässliche Durchführung der Forschungsförderung des Bundes und sind wichtige Anlaufstelle für viele Wissenschaftler*innen. Damit sie diese zukünftig noch besser unterstützen können, müssen die Abläufe weiter digitalisiert und die Förderverfahren flexibilisiert werden. Insbesondere durch die Gewährung von Personalpauschalen sowie die überjährige Verwendung von Forschungsmitteln kann das Bürokratieaufkommen signifikant gesenkt werden. Die Entscheidung zwischen der Administration durch eine Bundesbehörde versus eines Projektträgerwettbewerbs bedarf einer substantiierten Erhebung des Aufwands und der Wirtschaftlichkeit. Zu 4d) Zur Umsetzung des 3R-Prinzips zur Vermeidung (Replace), Verringerung (Reduce) und Verbesserung (Refine) von Tierversuchen im Sinne des Tierschutzes und für einen modernen Forschungsstandort ist die Entwicklung von innovativen, tierfreien Methoden (New Approach Methodologies) und ihr Transfer in die Anwendung zentral. Um diesen Methoden schneller zum Durchbruch zu verhelfen, ist neben der gezielten Entwicklungsförderung auch eine schnellere Validierung und Harmonisierung der Zulassungsvoraussetzungen notwendig. Wo Tierversuche derzeit noch nicht ersetzt werden können, brauchen alle Beteiligten Rechtssicherheit, verlässliche Verfahren und möglichst bundeseinheitliche Standards was z. B. Verfahrensdauern, Bewertungskriterien und Ausstattung der Behörden angeht. Dafür ist unter anderem die Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sowie der „Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren“ überfällig. Zu 4e) Mit der öffentlichen Beschaffung verfügt der Staat über einen relevanten Hebel zur Förderung von Innovationen, den er zukünftig noch stärker einsetzen sollte. Um Innovationen zu fördern, muss die öffentliche Beschaffung dringend vereinfacht und selbst zum Innovationstreiber werden. Durch eine Veränderung der Gewichtung der Eignungskriterien durch eine Innovationsprämie könnten Innovationen praxisnah gefördert werden. Durch eine Innovationsprämie würden Innovationen deutlich positiv in die Bewertung der Angebote einfließen. Auch verbindliche Quoten und flexible Budgets für innovative Beschaffung könnten zur Weiterentwicklung der Beschaffung beitragen. und sollten in Pilotprojekten ausgetestet werden. Der Staat als Ankerkunde kann Technologieentwicklung beschleunigen und innovative Produkte unterstützen. Durch den verstärkten Einsatz von Open Source Technologien werden Abhängigkeiten von wenigen, oftmals sehr teuren Anbietern verringert und die digitale Souveränität zugleich erhöht. Zu 5a) Die konkreten Anforderungen aus Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft an ein „Forschungsdatengesetz“ hat das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung in der vergangenen Legislaturperiode in einer umfassenden Stakeholder-Konsultation breit herausgearbeitet. Ferner wurden neben Eckpunkten für ein „Forschungsdatengesetz“ auch bereits ein Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung“ erstellt und im Rahmen einer umfangreichen Ressortabstimmung wesentliche Vorarbeit für einen Gesetzesentwurf erarbeitet (vgl. auch Drs. 21/2044). Zu 5b) Weitere Datenquellen können neben Förder- und Forschungsdaten aus wissenschaftlichen Surveys auch Daten von Unternehmen, Sozialdaten oder Sozialversicherungsdaten sein. Forschungseinrichtungen und Unternehmen sollten perspektivisch gemeinsam geeignete Modelle zur verantwortungsvollen Nutzung dieser Daten entwickeln und somit auch neue Datenarten und -produkte für die Forschung verfügbar gemacht werden. Hierbei müssen selbstverständlich geltende datenschutzrechtliche Vorhaben beachtet und eingehalten werden. Zu 5c) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25. September 2023 (1 BvR 2219/20) den Schutz von vertraulich erhobenen Forschungsdaten als fundamentalen Bestandteil der Forschungsfreiheit bestätigt. In der Begründung des Urteils wurde ferner hervorgehoben, dass der Zugriff auf vertrauliche Forschungsdaten durch staatliche Stellen nur in sehr wenigen, durch das Grundgesetz klar definierten Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Wo wertvolle Datenbestände der Forschung derzeit von Manipulation und Lösung bedroht sind, muss die Bundesregierung gemeinsam mit unseren europäischen Partnern schnellstmöglich die Sicherung dieser Datenbestände sicherstellen. Zu 5d) Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz hat bewiesen, dass eine federführende Datenschutzaufsicht bei länderübergreifenden Forschungsvorhaben eine spürbare Verbesserung für die Forschungspraxis – und damit am Ende auch für das Wohl der Patient*innen – mit sich bringt, ohne Abstriche beim Datenschutz zu machen. Dieses Prinzip gilt es auch auf länderübergreifende Forschungsvorhaben in anderen Bereichen zu übertragen. Zudem ist der Best-Practice-Austausch zwischen den Ländern zu befördern, wie die Datenerhebung beispielsweise für die Hochschulstatistik und andere wissenschaftsrelevante Bereiche datenschutzkonform und bürokratiearm erfolgen kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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