Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026
Text
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4350
21. Wahlperiode 02.03.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit
Deutschlands 2026
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 26. Februar
2026 gemäß Beschluss vom 22. Juni 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/1705.
GUTACHTEN
2026
GUTACHTEN ZU FORSCHUNG,
INNOVATION UND TECHNOLOGISCHER
LEISTUNGSFÄHIGKEIT
DEUTSCHLANDS
EXPERTENKOMMISSION
FORSCHUNG
UND INNOVATION
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 3 –
Unser Dank gilt
Joshua Allen, Dr. Román Arjona, Prof. Sam Arts,
Ph.D., Annabelle Ascher, Prof. Dr. Christian
Baccarella, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner,
Dr. Annette Barkhaus, Prof. Dr. Matthias Baum,
Dr. Christian Berghoff, Kevin Berghoff, Ute
Bernhardt, Prof. Dr. Jörn Block, Dr. Sarah
Bressan, Dr. Siegrun Brink, Prof. Dr. Tom Brökel,
Dr. Fleming Bruckmaier, Isinsu Bulus, Prof.
Dr. Uwe Cantner, Eric Canton, Ph.D., Dr. Effrosyni
Chelioti, Prof. Dr. Stefan Constantinescu, Dr. Jano
Costard, Prof. Dr. Dirk Czarnitzki, Barbara Diehl,
Daniele Dosi, Prof. Dr. Carsten Dreher, Lukas
Dreier, Anca Dumitrescu Goranov, Thomas Elsner,
Prof. Dr. Michael Eßig, Dr. Marc Evers, Prof.
Dr. Oliver Falck, Verena Fennemann, Andrea
Frank, Max Gahntz, Nikolaj Groeneweg, Dr. Oliver
Grün, Max Gulde, Ph.D., Michael Hagedorn,
Dr. Thomas Hahn, Leonard Hanschur, Bernd H.
Harder, Dr. Marton Herczeg, Rudolf Hielscher,
Tobias Hoffmann, Ph.D., Harald Holzer, Cécile
Huet, Ph.D., Prof. Dr. Christian Hummert,
Dr. Alexander Ilic, Dr. Thibauld Jongen, Robert
Jozic, Marc Kley, Dr. Katharina Kloke, Dr. Tina
Klüwer, Dr. Gesa Koglin, Prof. Dr. Dieter
Kranzlmüller, Prof. Dr. Rafaela Kraus, Dr. Ronald
Kriedel, Prof. Dr. Antonio Krüger, Shyam Krishna,
Ph.D., Claudia Labisch, Rafael Laguna de la Vera,
Dr. Rainer Lange, Dr. Ioannis Legouras,
Prof. Dr. Dr. h.c. Maria Leptin, Dr. Andreas Liebl,
Nathanael Liminski, Daniel Mack, David Mair,
Dr. Christoph March, Evangelia Markidou, Bertin
Martens, Ph.D., Dr. Michael May, Armando
Melone, Prof. Dr. Christoph Meyer, Dr. Uwe
Möller, Simon Moser, Dr. Simon Müller,
Maximilian Negele, Janis Neufeld, Eoghan O’Neill,
Ludger Odenthal, Dr. Johannes Otterbach, Prof.
Dr.-Ing. Christof Paar, Dr. Paolo Pasimeni, Viorel
Peca, Dr. Gisela Philipsenburg, Maurits Pino, Prof.
Dr. Rupprecht Podszun, Dr. Heiko Prange-Gstöhl,
Dr. Christian Rammer, Manfred Rauhmeier,
Dr. Christian Rebhan, Victoria Reichl, Dr. Paul
Richter, Felicitas Riedl, Prof. Dr.-Ing. Michael
Riesener, Henning Rockmann, Prof. Dr. Walter
Rosenthal, Melanie Rüther, Prof. Dr. Robert
Schlögl, Dr. Mario Scharfbillig, Michiel Scheffer,
Dr. Bettina Schelkle, Tillman Schenk, Dr. Carsten
Schierenbeck, Prof. Dr. Uwe Schimank, Antonio
Schmandke, Ph.D., Thomas Schmidt, Ralph
Schmitt-Nilson, Bente Schneider-Pott, Dr. Peter
Schniering, Prof. Dr. Helmut Schönenberger, Prof.
Dr. Ferdi Schüth, Prof. Fiona M. Scott Morton,
Ph.D., Dr. Marlène Siméon, Sabine Simmross,
Lucilla Sioli, Ph.D., Prof. Dr.-Ing. Philipp Slusallek,
Dominik Sobczak, Dr. Wieland Staessens, Jan-
Tjibbe Steeman, Philipp Steevens, Christoph J.
Stresing, Prof. Simone Tagliapietra, Ph.D.,
Dr. Philipp Tontsch, Prof. Dr. Reinhilde Veugelers,
Dr. Josef Waltl, Prof. Jonathan Wareham, Ph.D.,
Toby Webster, Lisa Wetzig, Dr. Angelo Wille, Prof.
Dr. Stefan Wrobel, Prof. Dr. Stefano Zacchiroli,
deren Expertise mit in das diesjährige Gutachten
eingeflossen ist.
Ferner danken wir allen Expertinnen und
Experten, die an der Erstellung der Studien zum
deutschen Innovationssystem mitgewirkt haben.
Die Expertenkommission weist darauf hin, dass
die im Gutachten dargelegten Positionen nicht
notwendigerweise die Meinungen der oben
genannten Personen wiedergeben.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 4 –
Mitglieder der Expertenkommission
Forschung und Innovation (EFI)
Prof. Dr. Irene Bertschek
(Vorsitzende)
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim,
Forschungsbereich Digitale Ökonomie, und Justus-
Liebig-Universität Gießen, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften, Professur für Ökonomie
der Digitalisierung
Prof. Dr. Guido Bünstorf
Universität Kassel, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften, Fachgebiet Wirtschaftspolitik,
Innovation und Entrepreneurship, und International
Center for Higher Education Research (INCHER)
Prof. Dr. Carolin Häussler
(stellvertretende Vorsitzende)
Universität Passau, Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät, Lehrstuhl für Organisation,
Technologiemanagement und Entrepreneurship
Prof. Dr. Joachim Henkel
Technische Universität München, TUM School of
Management, Dr. Theo Schöller-Stiftungslehrstuhl
für Technologie- und Innovationsmanagement
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
e. V. und Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und
Angewandte Ökonometrie an der Fakultät für
Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität
Bochum
Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter
Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
und Universität Siegen, Fakultät III
Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und
Wirtschaftsrecht, Professur für
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Management von kleinen und
mittleren Unternehmen und Entrepreneurship
Dieses Gutachten beruht auch auf der
sachkundigen und engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der EFI-Geschäftsstelle sowie der
Kommissionsmitglieder.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der EFI-Geschäftsstelle
Christine Beyer
Dr. Helge Dauchert
Dr. Lea Eilers
Dr. Friederike Heiny
Dr. Petra Meurer
Antje Michna
Dr. Christoph Oslislo
Dr. Frauke Stehr
Dr. Johannes Stiller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Kommissionsmitglieder
Dr. Marc Diederichs Universität Passau,
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl
für Organisation, Technologiemanagement und
Entrepreneurship
Dr. Daniel Erdsiek ZEW – Leibniz-Zentrum
für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
Mannheim, Forschungsbereich Digitale Ökonomie
Emil Etschmann Technische Universität
München, TUM School of Management, Dr. Theo
Schöller-Stiftungslehrstuhl für Technologie- und
Innovationsmanagement
Florian Neubauer, Ph.D. RWI – Leibniz-Institut
für Wirtschaftsforschung e. V.
Robin Nowak Universität Passau,
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für
Organisation, Technologiemanagement und
Entrepreneurship
Dr. Markus Rieger-Fels Institut für
Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
Maria Theißen Universität Kassel, Institut für
Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet
Wirtschaftspolitik, Innovation und Entrepreneurship
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 5 –
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 9
Kurzfassung 12
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND HERAUSFORDERUNGEN
A 1 Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland 20
A 2 Sicherheitsrelevante Forschung und Innovation 33
A 3 Europäische F&I-Politik 41
A 4 Ein 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt 47
KERNTHEMEN 2026
B 1 Innovationen im Mittelstand 54
B 2 Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem 72
B 3 Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in
Deutschland und Europa 102
A
B
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 7 –
VERZEICHNISSE
C 1 Verzeichnis der Abbildungen, Tabellen und Boxen 127
C 2 Abkürzungsverzeichnis 130
C 3 Aktuelle Studien zum deutschen Innovationssystem 133
C 4 Literaturverzeichnis 134
C 5 Endnotenverzeichnis 143
C 6 F&I-Dashboard 170
C
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 8 –
Vorwort
Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem (F&I-System) steht vor
großen Herausforderungen: Die wirtschaftliche Wachstumsschwäche hält
an. Neue Technologien, allen voran die künstliche Intelligenz, bergen große
Potenziale, stellen aber auch etablierte Geschäftsmodelle in Frage. Gleichzeitig
kommt die Digitalisierung nur schleppend voran. Geopolitische Spannungen
verschärfen den Innovationswettbewerb und die technologischen, oft
einseitigen Abhängigkeiten von Anbietern aus den USA oder China. Gefragt ist eine
beherzte F&I-Politik, die auf Schlüssel- und Zukunftstechnologien setzt,
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schafft und die Akteure des F&I-
Systems von bürokratischen Fesseln befreit.
Die neue Bundesregierung hat erste Schritte in diese Richtung unternommen.
Mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) hat sie ein starkes Signal für die
Priorität von F&I gesetzt und dabei den Fokus auf Schlüsseltechnologien wie
die künstliche Intelligenz gelegt. Die Einrichtung des Ministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung verdeutlicht, dass die Bundesregierung es ernst
damit meint, die Digitalisierung in Deutschland endlich mit Nachdruck
voranzutreiben und bürokratische Hürden abzubauen.
Mit ihrem Jahresgutachten unterbreitet die Expertenkommission für die
Weiterentwicklung der F&I-Politik Vorschläge, die dazu beitragen sollen, diesen
Weg erfolgreich fortzusetzen.
Der erste Teil des Jahresgutachtens enthält Überlegungen zur Umsetzung der
HTAD. Die HTAD wird ihr großes Potenzial nur dann entfalten können, wenn
von ihr kräftige Impulse für massive private Investitionen in F&I ausgehen, vor
allem in Schlüsseltechnologien. Um die dafür notwendigen
Rahmenbedingungen zu schaffen, braucht es starke Partner, auf nationaler wie auf europäischer
Ebene. Die Expertenkommission diskutiert, wie sich die europäische F&I-
Politik im Hinblick auf das 10. Forschungsrahmenprogramm stärken lässt und wie
die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts im Rahmen eines
sogenannten 28. Regimes überwunden werden kann. Begutachtet wird auch die
sicherheitsrelevante F&I, denn hier sind weitere Anstrengungen erforderlich,
um den anhaltenden geopolitischen Spannungen und hybriden
Bedrohungslagen wirksam zu begegnen.
In den Schwerpunktkapiteln im zweiten Teil des Jahresgutachtens greift die
Expertenkommission drei Bereiche auf, die wesentlich zur Leistungsfähigkeit
des deutschen F&I-Systems beitragen:
— den Mittelstand, dem rund 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland
angehören und der einen bedeutenden Beitrag zur Innovationskraft der
gesamten Wirtschaft leistet. Die Analysen zeigen auf, welche Hemmnisse
der Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen im Wege stehen
und mit welchen F&I-politischen Maßnahmen sie sich überwinden lassen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 9 –
— die Hochschulen, aus deren Forschung häufig neue und bahnbrechende
Ideen entstehen. Forschung, Lehre und Technologietransfer werden in
den Blick genommen und es werden Ideen zur Erweiterung der
Handlungsspielräume der Hochschulen entwickelt, damit sie den zunehmenden
Wettbewerbsanforderungen begegnen können.
— die künstliche Intelligenz, deren dynamische technologische Entwicklung
in Kombination mit ihren umfassenden Anwendungsmöglichkeiten hohe
Innovations- und Wachstumspotenziale birgt. Die Expertenkommission
befasst sich daher erneut mit dieser besonderen Schlüsseltechnologie und
legt eine Analyse der Stärken und Schwächen des KI-Standorts
Deutschland im internationalen Vergleich vor.
Mit F&I-Politik allein werden sich die großen Herausforderungen, vor denen
unsere Volkswirtschaft steht, nicht überwinden lassen. Gleichwohl wird es ohne
eine ambitionierte und mutige F&I-Politik kaum möglich sein, Voraussetzungen
zu schaffen für die notwendige Transformation der Wirtschaft und die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, für technologische Souveränität und
Sicherheit – und nicht zuletzt für mehr Wachstum und Wohlstand. Dies würde die
von Bundeskanzler Merz in seiner Neujahrsansprache angekündigte „Zeit des
Aufbruchs“ mit dem Leben füllen, das unser Gemeinwesen dringend braucht.
Berlin, 11. Februar 2026
Prof. Dr. Joachim Henkel
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter
Prof. Dr. Irene Bertschek
(Vorsitzende)
Prof. Dr. Guido Bünstorf
Prof. Dr. Carolin Häussler
(stv. Vorsitzende)
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 10 –
KURZFASSUNG
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 11 –
Kurzfassung
A Aktuelle Entwicklungen
und Herausforderungen
A 1 Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland
Angesichts ihrer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft und für die technologische Souveränität Deutschlands ist die
Fokussierung der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) auf ausgewählte
Schlüsseltechnologien ein wichtiges Signal. Im internationalen Vergleich
weist Deutschland vor allem Stärken in den Bereichen klimaneutrale
Energieerzeugung sowie klimaneutrale Mobilität auf. Bei den Schlüsseltechnologien
künstliche Intelligenz und Mikroelektronik ist Deutschland hingegen relativ
schwach positioniert. Das gilt weniger für die Forschung als primär für die
Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von
Schlüsseltechnologien hervorzubringen.
Mit den in der HTAD benannten Hebeln hat die Bundesregierung die zentralen
Ansatzpunkte zur Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems (F&I-
Systems) in Deutschland identifiziert. Ihre konsequente Umsetzung könnte zu
einer deutlichen Steigerung der F&I-Aktivitäten beitragen. Eine ambitionierte
F&I-Politik allein reicht allerdings nicht aus, um die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen in Deutschland zu steigern. Hierzu bedarf es als unabdingbarer
Grundvoraussetzung attraktiver allgemeiner Rahmenbedingungen für
unternehmerisches Handeln.
Im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten 360-Grad-Hightech-
Monitorings sollten die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der
Umsetzung der HTAD offengelegt werden. Die Expertenkommission
unterbreitet im vorliegenden Jahresgutachten diesbezüglich konkrete Vorschläge
zum methodischen Vorgehen. Die Outputseite der Schlüsseltechnologien zu
erfassen, ist beim Monitoring besonders herausfordernd. Die
Expertenkommission empfiehlt, die Diffusion der Schlüsseltechnologien beispielsweise mit
Hilfe webbasierter semantischer Verfahren zu betrachten.
A 2 Sicherheitsrelevante Forschung und Innovation
Damit die Politik in einem Umfeld sich wandelnder Bedrohungslagen
informiert und strategisch versiert handeln kann, muss sie auf Expertise zu
sicherheitsbezogenen Herausforderungen sowie zu den entsprechenden politischen
Handlungsoptionen zurückgreifen können. Die Expertenkommission empfiehlt
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 12 –
daher, im Bereich der sicherheitspolitisch relevanten Forschung und Lehre
exzellente Einrichtungen auf- bzw. auszubauen.
Neue technologische Lösungen zur Bewältigung sicherheitspolitischer
Herausforderungen werden nicht notwendigerweise von den etablierten Akteuren
hervorgebracht. Strukturen für Vernetzungs- und Beratungsaktivitäten können
dazu beitragen, die Potenziale von bisher nicht im Sicherheitsbereich tätigen
Akteuren zu erschließen. Das neue Innovationszentrum der Bundeswehr bietet
z. B. die Möglichkeit, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen
Akteuren des F&I-Systems und der Bundeswehr zu verbessern. Die Bundeswehr sollte
zudem eine Strategie für Gründungen aus der Bundeswehr entwickeln.
F&I-politische Aspekte sollten bei Beschaffungsprozessen für die Bundeswehr
vermehrt berücksichtigt werden. Es gilt, die vergaberechtlichen Möglichkeiten
der innovationsorientierten Beschaffung aktiv zu nutzen und hierfür die
organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
Darüber hinaus sollten Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich durch
den Ausbau der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND oder durch
die Gründung einer eigenständigen Agentur forciert werden.
A 3 Europäische F&I-Politik
Die EU-Kommission hat 2025 ihren Vorschlag für ein 10.
Forschungsrahmenprogramm (FP10) vorgelegt und angekündigt, dieses eng mit dem geplanten
Europäischen Wettbewerbsfonds (ECF) zu verknüpfen. Ziel ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Die Expertenkommission befürwortet dieses Ziel. Die Verknüpfung von ECF
und FP10 kann dazu führen, dass industrieorientierte, anwendungsnahe
Forschung ausgebaut wird. Außerdem kann die Verknüpfung beider Programme
kurzfristig den Transfer aus der Forschung in die Anwendung stärken und somit
zu mehr Wachstum bei den geförderten Unternehmen beitragen. Allerdings
birgt sie das Risiko, dass damit die Grundlagenforschung und die Förderung
neuer Ideen und bahnbrechender Innovationen, die eine wichtige Grundlage
für die langfristige Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sind,
zu kurz kommen. Die Verknüpfung der beiden Programme sollte daher mit
Augenmaß erfolgen.
Die Expertenkommission empfiehlt ferner, Sprunginnovationen gemeinsam
mit europäischen Partnerländern zu fördern. Die geplante Einführung ARPA-
ähnlicher Mechanismen im Europäischen Innovationsrat (EIC) wäre dafür ein
möglicher Schritt, der allerdings zwei Dinge voraussetzt: Der EIC muss zu einer
eigenständigen Organisation weiterentwickelt werden, die der Steuerung durch
die EU-Kommission entzogen ist. Ferner benötigt er einen mit den ARPA-
Institutionen vergleichbaren Kreis unabhängiger Programmmanagerinnen und
-manager. Ohne diese politische und operative Unabhängigkeit sollte die
Förderung von Sprunginnovationen durch Institutionen außerhalb bestehender
EU-Strukturen vorangetrieben werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 13 –
A 4 Ein 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt
Der nach wie vor stark fragmentierte europäische Binnenmarkt stellt Start-ups
und Scale-ups, die in andere EU-Länder expandieren wollen, vor
Herausforderungen. Die EU-Kommission plant, den Flickenteppich nationaler Vorschriften
mit einem sogenannten 28. Regime zu überwinden. Der Begriff 28. Regime
bezeichnet in diesem Kontext eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen
auf EU-Ebene, die zusätzlich zu den bestehenden gesellschaftsrechtlichen
Regelungen der 27 Mitgliedstaaten geschaffen wird. Für seine Ausgestaltung liegen
verschiedene Konzepte vor.
Die Expertenkommission sieht in den vorliegenden Konzepten wichtige
Ansätze, um die Fragmentierung des Binnenmarkts zumindest in Teilen zu
überwinden. Sie empfiehlt, die Ausgestaltung eines 28. Regimes an den
Bedürfnissen von Start-ups und Scale-ups auszurichten und keine komplizierten
Zugangskriterien zu formulieren. Ferner sollte eine neue Rechtsform für
Unternehmen mittels Verordnung und nicht mittels Richtlinie umgesetzt werden,
um ihre einheitliche Ausgestaltung in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Sollte sich für ein 28. Regime innerhalb der EU keine Mehrheit finden oder sich
eine Umsetzung per Verordnung nicht durchsetzen lassen, empfiehlt die
Expertenkommission die Umsetzung innerhalb einer Koalition der Willigen oder im
Rahmen einer gemeinsamen deutsch-französischen Harmonisierungsinitiative.
B Kernthemen 2026
B 1 Innovationen im Mittelstand
Der Mittelstand, der aus Unternehmen besteht, bei denen Eigentum und
Geschäftsführung zusammenfallen, zeichnet sich durch langfristige
Orientierung, regionale Verwurzelung und hohe unternehmerische Verantwortung aus.
Mittelständische Unternehmen sind überwiegend kleine und mittlere
Unternehmen und seltener als nicht-mittelständische in forschungs- und
wissensintensiven Branchen tätig.
Unter Berücksichtigung von Strukturmerkmalen wie Größe und
Branchenzugehörigkeit gelang es mittelständischen Unternehmen im Zeitraum 2005 bis 2023
häufiger als vergleichbaren nicht-mittelständischen Unternehmen,
Produktoder Prozessinnovationen einzuführen. Zudem erzielten sie, trotz geringerer
Innovationsausgaben, höhere Umsatzanteile mit Produktinnovationen.
Innovierende Unternehmen sind produktiver als nicht-innovierende
Unternehmen mit vergleichbaren Eigenschaften. Bei mittelständischen Unternehmen
ist der Unterschied stärker ausgeprägt, insbesondere wenn sie gleichzeitig in
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Digitalisierung investieren. Innovationsaktivitäten und Produktivität
mittelständischer Unternehmen werden allerdings durch Bürokratie,
Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt. Zur
Stärkung der Innovationskraft schlägt die Expertenkommission daher Maßnahmen
vor, die die Rahmenbedingungen in diesen Bereichen verbessern.
Die Expertenkommission empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen:
— Der Antragsprozess für die Forschungszulage sollte weiter vereinfacht
werden, etwa durch schlankere Erstanträge, vereinfachte Folgeanträge
bei bereits geförderten Projekten und eine (teil-)automatisierte
Datenerfassung nach dem Once-Only-Prinzip.
— Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung und die Föderale
Modernisierungsagenda sollten entschlossen vorangetrieben und umgesetzt
werden, um bürokratische Hürden abzubauen sowie Verwaltungsverfahren zu
vereinfachen und zu digitalisieren.
— Wissen sowie Erfahrungen aus der Praxis sollten systematisch bei der
Ausgestaltung konkreter Regulierungen einbezogen werden. Hierzu sollten
verstärkt Praxischecks genutzt werden.
— Ein effektiver Regulierungsabbau sollte sich an der Kosten-Nutzen-
Relation einzelner Regulierungen im Kontext der Gesamtheit aller
Vorschriften und nicht an der reinen Zahl an Regulierungen orientieren.
Praxischecks sind starren Regeln – wie One-In-One(Two)-Out – vorzuziehen,
denn letztere berücksichtigen nicht den mit den einzelnen Regeln
verbundenen Aufwand.
— Das Once-Only-Prinzip muss zeitnah und konsequent umgesetzt
werden. Instrumente wie Rulemapping können dabei unterstützen, unnötige
Melde- und Dokumentationspflichten zu identifizieren und abzubauen.
— Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte muss vereinfacht und die
dazugehörigen Verfahren müssen beschleunigt werden. Die im
Koalitionsvertrag vorgesehene Work-and-Stay-Agentur kann alle Verfahren zur
Einreise, Anerkennung, Qualifikationen und Erteilung von Aufenthaltstiteln
integrieren. Entscheidend für ihren Erfolg sind eine praxisnahe
Ausgestaltung, regelmäßige Evaluierung und spürbare Entlastung von Fachkräften,
Studierenden und Unternehmen.
B 2 Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem
Der Wettbewerb im deutschen Hochschulsystem hat sich infolge gewachsener
formaler Autonomie der Hochschulen und der damit verbundenen Hinwendung
zu einer „Output-orientierten“ Steuerung deutlich intensiviert. Im Bereich
Forschung ist der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. In seiner aktuellen
Ausgestaltung und Umsetzung geht er mit einem erheblichen Personal- und
Ressourcenbedarf einher und kann besonders innovative Projektideen
benachteiligen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 15 –
Im Bereich Lehre hat sich der Wettbewerb um Studierende angesichts
stagnierender Studierendenzahlen und wachsender privater Angebote verschärft. Ein
qualitätsbasierter Wettbewerb wird jedoch durch fehlende Transparenz über
Lehrqualität, Studienerfolg und Arbeitsmarktergebnisse begrenzt. Gleichzeitig
verändern Anwendungen künstlicher Intelligenz die Kompetenzanforderungen
an Absolventinnen und Absolventen grundlegend. Deutschland ist
international ein attraktiver Studienstandort und weist hohe Bleibequoten
internationaler Studierender auf, deren Integration und Übergang in den deutschen
Arbeitsmarkt jedoch weiterhin auf Hürden stößt.
Der Technologietransfer als zentraler Pfeiler der „dritten Mission“ der
Hochschulen gewinnt politisch an Bedeutung, wird in der Praxis jedoch vielfach noch
nicht als Kernaufgabe behandelt. Forschungsbasierte akademische Gründungen
und Patentanmeldungen waren zuletzt rückläufig, obwohl die Forschung an
deutschen Hochschulen zunehmend innovationsrelevant ist. Zentrale
Hemmnisse sind unzureichend ausgestattete Transferstrukturen, fehlende Anreize für
Transferaktivitäten, langwierige IP-Verhandlungen sowie Brüche in der
Förderkette von der Forschung zur Anwendung.
Die Expertenkommission empfiehlt daher u. a. folgende Maßnahmen:
— Die strategische Handlungsfähigkeit der Hochschulen sollte gestärkt und
ihre Profilbildung erleichtert werden, indem die Finanzierung stärker an
den vielfältigen Aufgaben der Hochschulen ausgerichtet wird,
administrative Vorgaben abgebaut und Berufungsverfahren beschleunigt werden.
— Die wettbewerbliche Forschungsförderung sollte agiler und administrativ
weniger aufwendig ausgestaltet werden. Spitzenforschung sollte
konsequent und ausschließlich nach forschungsbezogenen Exzellenzkriterien
gefördert werden.
— Die Hochschullehre sollte so weiterentwickelt werden, dass sie den durch
künstliche Intelligenz veränderten Kompetenzanforderungen gerecht
wird. Arbeitsmarktbezogene Indikatoren zur Erfassung der Lehrqualität
sollten in der Breite etabliert, die Internationalisierung der Lehre
ausgebaut und der Übergang internationaler Absolventinnen und Absolventen
in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden.
— Der Wissenstransfer sollte als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen
institutionell verankert werden. Für den erfolgreichen Transfer ist eine
ganzheitliche und akteursoffene Gesamtstrategie erforderlich, die
insbesondere das hohe Innovationspotenzial exzellenter Forschung konsequent
hebt. Im Rahmen einer Initiative „Transferzeit“ sollten zeitliche Freiräume
für Transferaktivitäten geschaffen und IP-Transferprozesse beschleunigt
werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Technologietransfer sollten
zeitnah umgesetzt und mit dem EU-Fördersystem verzahnt werden.
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 16 –
B 3 Entwicklung und Anwendung von künstlicher
Intelligenz in Deutschland und Europa
Künstliche Intelligenz (KI) birgt enorme Innovationspotenziale und Chancen
für wirtschaftliches Wachstum. Sie verspricht Produktivitätssteigerungen
und ermöglicht neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Für
Deutschland und die EU sind die erfolgreiche Entwicklung und Anwendung
von KI daher ein zentraler Hebel, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit
der Unternehmen zu sichern, digitale Souveränität zu stärken und Wohlstand
langfristig zu erhalten.
Die Analyse zeigt deutlich: Deutschland und Europa verfügen zwar über starke
Forschungslandschaften und erste Erfolge bei der Anwendung von KI, liegen
aber im internationalen Vergleich, vor allem gegenüber den USA und China,
bei der Entwicklung von KI-Modellen und der Umsetzung von KI in die
Wertschöpfung zurück.
Um den Vorsprung der USA und Chinas aufzuholen und nicht weiter in
technologische Abhängigkeiten zu geraten, sollte die Bundesregierung ihre KI-
Strategie europäisch ausrichten. Es gilt, die europäische digitale Souveränität zu
stärken und zentrale Elemente der Wertschöpfung in Europa zu realisieren.
Dazu ist rasch eine leistungsfähige KI-Infrastruktur aufzubauen, exzellente
Forschung und Entwicklung zu fördern, ein innovationsfreundlicher
regulatorischer Rahmen zu schaffen sowie die breite wirtschaftliche Anwendung von
KI in Deutschland und der EU zu unterstützen.
Die Expertenkommission empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen:
— Um das Gesamtinvestitionsvolumen in KI in der EU zu erhöhen, werden
neben öffentlichen Fördermitteln dringend private Investitionen benötigt.
Dafür ist es unerlässlich, unternehmensfreundlichere Rahmenbedingungen
zu schaffen wie z. B. durch ein 28. Regime.
— Deutschland und die EU sollten beim Aufbau von Rechenzentren auf
europäischer Ebene dynamische Ausbauziele verfolgen. Um international
Anschluss zu halten, sollte sich die EU zum Ziel setzen, innerhalb der
nächsten fünf Jahre 10 bis 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität
bereitzustellen. Hierzu muss die Privatwirtschaft befähigt werden, den Ausbau
zügig voranzutreiben. Insofern Rechenzentren mit staatlichen Mitteln
aufgebaut werden, ist ein Begleitmonitoring einzurichten.
— Um die digitale Souveränität zu stärken und sicherheitsrelevante
Abhängigkeiten von außereuropäischen KI-Anbietern zu reduzieren sowie die
Entwicklung abgeleiteter Modelle zu erleichtern, sollte die Bundesregierung
durch eine Förderung auf eine privatwirtschaftliche europäische
Kooperation zur Entwicklung eines Open-Source-Grundlagenmodells hinwirken. Da
die Wettbewerbsfähigkeit solcher Modelle eine iterative Weiterentwicklung
erfordert, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten das Grundlagenmodell
dauerhaft als Ankerkunden unterstützen.
— Deutschland und seine europäischen Partner sollten Forschung und
Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben, die das Potenzial für den
nächsten grundlegenden Durchbruch in der globalen KI-Entwicklung bieten. In
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 17 –
Anbetracht hoher Stromkosten sollte die Erforschung und Entwicklung
energieeffizienter Modelle systematisch unterstützt werden.
— Ein Kernhemmnis für das Trainieren europäischer KI-Modelle ist der
rechtssichere Zugang zu Daten. Dazu sollte die Datenschutz-
Grundverordnung entsprechend angepasst werden, um das Trainieren von
Grundlagenmodellen zu erleichtern, und Möglichkeiten für das gemeinsame Trainieren
spezialisierter Modelle geschaffen werden (beispielsweise
Datentreuhändermodelle und der rechtssichere Einsatz von Privacy Enhancing
Technologies).
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 18 –
A
AKTUELLE
ENTWICKLUNGEN
UND HERAUS-
FORDERUNGEN
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 19 –
A
K
TU
ELLE EN
TW
ICKLU
N
GEN Die Bundesregierung hat nach ihrem
Amtsantritt sehr zügig ihre strategischen
Überlegungen zur Forschungs- und Innovationspolitik (F&I-
Politik) vorgestellt. Bereits im Juli 2025 wurde die
Hightech Agenda Deutschland (HTAD)
beschlossen,1 die die Zukunftsstrategie der
Vorgängerregierung ablöst. Für die Umsetzung der HTAD ist ein
finanzieller Gesamtrahmen von 18 Milliarden Euro
bis 2029 vorgesehen.
Kennzeichnend für die HTAD ist die Fokussierung
auf sechs sogenannte Schlüsseltechnologien (vgl.
Box A1-1), für die jeweils Stärken, Schwächen,
Chancen und Risiken identifiziert wurden. Jede
dieser Schlüsseltechnologien ist mit konkreten
Maßnahmen hinterlegt.
Zwei weitere inhaltliche Schwerpunkte der HTAD
betreffen Vorhaben für technologiegetriebene
Innovationen in fünf strategischen
Forschungsfeldern (vgl. Box A 1-4) sowie neun sogenannte Hebel
(vgl. Box A 1-5) zur Stärkung, Modernisierung und
zum Schutz des F&I-Systems. Im Abschnitt
„Ausblick und Umsetzung“ werden zudem die Themen
Technologie-Roadmaps, Weiterentwicklung des
Schlüsseltechnologieportfolios und Monitoring
ausgeführt. Vor diesem Hintergrund werden im
vorliegenden Kapitel notwendige Schritte zur
Umsetzung der HTAD diskutiert.
A 1-1 Schlüsseltechnologien
Fokussierung auf
Schlüsseltechnologien wichtiges Signal
Angesichts ihrer Bedeutung für die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und für die
technologische Souveränität Deutschlands ist die
Fokussierung der HTAD auf ausgewählte
Schlüsseltechnologien ein wichtiges Signal.
Schlüsseltechnologien haben eine große Bedeutung für
eine Volkswirtschaft, da sie sich durch besondere
Eigenschaften auszeichnen, die sie von anderen
Technologien unterscheiden. Dazu zählen eine
breite Anwendbarkeit in einer Vielzahl von
Technologiebereichen und Branchen, eine starke, nicht
substituierbare Komplementarität zu einer Vielzahl
anderer Technologien und ein hohes Potenzial für
Leistungssteigerungen bei einer
Schlüsseltechnologie selbst oder bei ihren Anwendungsbereichen.2
Dabei genügen allerdings nicht alle in der HTAD als
Schlüsseltechnologien aufgeführten Bereiche den
oben genannten Eigenschaften. So sind Technologien
für die klimaneutrale Mobilität keine
Schlüsseltechnologie im eigentlichen Sinne. Sie sind stattdessen
eher ein strategisches Forschungsfeld, das mehrere
unterschiedliche Technologien und Ziele umfasst,
beispielsweise alternative Antriebe, Batteriesysteme
sowie klimaneutrale Schiff- und Luftfahrt.
Ob sich die Fusion zu einer Schlüsseltechnologie
entwickeln wird, ist noch nicht absehbar. Zudem
sollten Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung
getrennt betrachtet werden, denn Fusion kann
zwar thematisch dem Bereich der klimaneutralen
Energieerzeugung zugeordnet werden, weist aber
forschungs- und entwicklungsseitig kaum
Gemeinsamkeiten mit anderen
Energieerzeugungstechnologien auf.
Andere Schlüsseltechnologien mit hoher Relevanz
für die deutsche Wirtschaft3 wiederum haben keine
Aufnahme in die HTAD gefunden. Beispielsweise
werden die Produktionstechnologien, zu denen
Advanced Manufacturing, Robotik und Photonik
Box A 1-1 Schlüsseltechnologien
der HTAD
— Künstliche Intelligenz
— Quantentechnologien
— Mikroelektronik
— Biotechnologie
— Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung
— Technologien für die klimaneutrale
Mobilität
A 1 Umsetzung der Hightech
Agenda Deutschland
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 20 –
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zählen, sowie die Materialtechnologien, die u. a.
Neue Werkstoffe und Nanotechnologien umfassen,
in der HTAD lediglich punktuell im Zusammenhang
mit anderen Themen erwähnt.4 Die
Produktionstechnologien werden in der HTAD in Form des
KI-Robotikboosters bei der Schlüsseltechnologie
Künstliche Intelligenz genannt. Die
Materialtechnologien finden im BMFTR-Fachprogramm zu
Materialinnovationen und in der EU-Initiative Advanced
Materials for Industrial Leadership Erwähnung.5
Schwächen vor allem bei den
Schlüsseltechnologien KI und Mikroelektronik
Um die Leistungsfähigkeit des deutschen F&I-
Systems in den in der HTAD ausgewiesenen
Technologien einzuordnen, werden im Folgenden sowohl die
Leistungsfähigkeit in der Forschung anhand
wissenschaftlicher Publikationen als auch die Fähigkeit zur
Entwicklung von Technologien mittels
transnationaler Patentanmeldungen erfasst und international
verglichen (vgl. Abbildungen A 1-2 und A 1-3).
Zur Beobachtung von Veränderungen im
Zeitverlauf sowie damit verbundenen
Positionsveränderungen der Vergleichsländer werden die Mittelwerte
der Jahre 2010 bis 2012 und 2020 bis 2022 bzw.
2021 bis 2023 berechnet und miteinander
verglichen. Der Veränderungsfaktor gibt an, wie sich die
Zahl der Publikations- und Patentanmeldungen im
Zeitverlauf verändert hat.6
Ein Blick auf die Publikationsdaten offenbart
Stärken des deutschen F&I-Systems in den
Schlüsseltechnologien klimaneutrale Energieerzeugung und
klimaneutrale Mobilität. Auch bei den
Publikationen im Bereich der Mikroelektronik weist
Deutschland eine vergleichsweise starke Position auf. Der
hohe Veränderungsfaktor (3,32) belegt zudem eine
hohe Entwicklungsdynamik in diesem
Technologiebereich. Dominiert wird die Mikroelektronik
allerdings von China, das sowohl das mit großem
Abstand höchste Publikationsaufkommen als auch
den mit Abstand höchsten Veränderungsfaktor
aufweist (7,60). Gleiches gilt für den Bereich KI, in
dem das chinesische Publikationsaufkommen fast
sieben Mal so hoch ist wie das deutsche. Insgesamt
nimmt Deutschland bei den Publikationsaktivitäten
zu allen in der HTAD aufgeführten
Schlüsseltechnologien eine Position im Mittelfeld ein.
Im Vergleich zu den wissenschaftlichen
Publikationen schneidet Deutschland bei den
Patentanmeldungen schlechter ab, und zwar bei vier von
sieben Schlüsseltechnologien. Zudem weisen
insbesondere die Patentanmeldungen in den Bereichen
Mikroelektronik und Biotechnologie niedrige
Veränderungsfaktoren, also eine geringe
Entwicklungsdynamik, auf (1,07 bzw. 1,02). Deutschland fällt
damit in diesen Schlüsseltechnologien gegenüber
den meisten Vergleichsländern zurück. Die beiden
europäischen Vergleichsländer Frankreich und das
Vereinigte Königreich weisen bei der
Mikroelektronik ebenfalls einen niedrigen Veränderungsfaktor
auf. In der Biotechnologie verzeichnet Frankreich
mit einem Veränderungsfaktor von 0,90 sogar
einen Rückgang der Patentanmeldungen. Darüber
hinaus haben Deutschland, Frankreich und das
Vereinigte Königreich bei den Patentanmeldungen
im Bereich KI Schwierigkeiten, mit der Dynamik in
China, Südkorea und den USA mitzuhalten.
Die Auswertungen bestätigen die
Analyseergebnisse, die die Expertenkommission bereits in ihrem
Gutachten 2022 vorgelegt hat: Deutschland ist bei
den Schlüsseltechnologien KI und Mikroelektronik
im internationalen Vergleich relativ schwach
positioniert. Das gilt weniger für die Forschung als primär
für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung
und Anwendung von Schlüsseltechnologien
hervorzubringen.
Die insgesamt schwächere Position Deutschlands
bei den Patentanmeldungen im Vergleich zu den
Publikationsaktivitäten kann ein Hinweis auf eine
Transferschwäche sein. Eine weitere Ursache
vermutet die Expertenkommission in der geringen
Anzahl multinationaler Unternehmen in diesen
Technologiebereichen, denn multinationale
Unternehmen zeichnen sich gegenüber kleineren, eher
national ausgerichteten Unternehmen durch
stärkere Patentierungsaktivitäten aus.
Eine starke Position bei den
Patentierungsaktivitäten nimmt Deutschland dagegen in den
Schlüsseltechnologien klimaneutrale Mobilität und
klimaneutrale Energieerzeugung ein. Im Bereich der
klimaneutralen Mobilität erreicht Deutschland
hinter China Platz zwei und im Bereich der
klimaneutralen Energieerzeugung hinter China und den
USA Platz drei. Allerdings erreicht Deutschland in
beiden Technologiebereichen nicht die
Entwicklungsdynamik Chinas.
Ein Blick auf die Europäische Union als Ganzes (EU-
27) zeigt ähnliche Stärken und Schwächen, wie sie
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 21 –
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Abb. A 1-2 Mittelwert der Publikationen in den Schlüsseltechnologien der HTAD für
ausgewählte Länder und Regionen 2010 – 2012 und 2021 – 2023
VF VF
VF
VF
VF VF
VF
Kü
ns
tl
ic
he
In
te
lli
ge
nz
FR
JP
KR
DE
UK
US
EU-27
CN
6,00
4,25
9,33
6,84
6,02
6,05
4,86
6,94
0 12.000 24.000 36.000 48.000 60.000
Qu
an
te
nt
ec
hn
ol
og
ie
n
FR
JP
KR
DE
UK
CN
US
EU-27
1,58
1,45
2,82
1,86
2,20
4,86
2,01
1,88
0 400 800 1.200 1.600 2.000
Kl
im
an
eu
tr
al
e
En
er
gi
ee
rz
eu
gu
ng
FR
KR
JP
UK
DE
US
CN
EU-27
3,07
4,86
1,25
1,97
1,67
1,61
6,31
1,77
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000
Kl
im
an
eu
tr
al
e
M
ob
ili
tä
t
FR
UK
KR
DE
JP
US
CN
EU-27
2,47
1,91
2,75
2,30
2,14
3,71
2,31
2,35
0 1.300 2.600 3.900 5.200 6.500
M
ik
ro
el
ek
tr
on
ik
UK
KR
FR
JP
DE
US
EU-27
CN
3,29
5,95
2,31
2,78
3,32
2,28
2,76
7,60
0 1.200 2.400 3.600 4.800 6.000
Bi
ot
ec
hn
ol
og
ie
KR
FR
JP
DE
UK
CN
US
EU-27
4,21
1,32
1,57
1,57
1,29
7,19
1,45
1,79
0 7.000 14.000 21.000 28.000 35.000
Fu
si
on
KR
JP
UK
DE
FR
CN
US
EU-27
3,78
3,29
2,91
2,46
2,48
8,34
3,00
2,69
0 160 320 480 640 800
Frankreich
Vereinigtes Königreich
Japan Südkorea
EU-27
DeutschlandChina
USA
Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Publikationsanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2021 bis 2023.
Die Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2021 bis 2023.
Eine einzelne Publikation kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an,
wie sich die Publikationszahlen der letzten drei Jahre zu den Publikationszahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner
als eins bedeutet einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Publikationszahlen zwischen den
Betrachtungszeiträumen. Ein Veränderungsfaktor von eins bedeutet, dass sich die Publikationszahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen nicht verändert
haben. Aufgrund unterschiedlicher Datenquellen weicht die Darstellung der Publikationen in der Schlüsseltechnologie künstliche Intelligenz von
den Zahlen in Kapitel B3 leicht ab.
Quelle: OpenAlex. Eigene Berechnungen. Eigene Darstellung.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. A1-3 Mittelwert der transnationalen Patentanmeldungen in den
Schlüsseltechnologien der HTAD für ausgewählte Länder und Regionen 2010–2012
und 2020–2022
VF VF
VF
VF
VF VF
VF
Kü
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In
te
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ge
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FR
UK
DE
KR
JP
EU-27
CN
US
4,33
5,57
5,34
8,69
2,65
5,32
21,45
6,53
0 800 1.600 2.400 3.200 4.000
Qu
an
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ec
hn
ol
og
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n
KR
FR
UK
DE
JP
CN
EU-27
US
8,50
5,25
4,50
4,71
4,63
10,89
6,42
4,93
0 50 100 150 200 250
UK
FR
KR
JP
DE
US
CN
EU-27
1,21
1,64
1,98
0,96
1,12
1,09
5,68
1,47
0 600 1.200 1.800 2.400 3.000
Kl
im
an
eu
tr
al
e
M
ob
ili
tä
t
UK
KR
FR
JP
US
DE
CN
EU-27
1,73
2,91
1,85
1,20
2,06
1,54
10,22
1,62
0 600 1.200 1.800 2.400 3.000
M
ik
ro
el
ek
tr
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ik
FR
UK
DE
KR
EU-27
US
CN
JP
1,12
1,03
1,07
1,58
1,11
1,13
5,21
1,21
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500
Bi
ot
ec
hn
ol
og
ie
FR
UK
DE
KR
JP
CN
EU-27
US
0,90
1,37
1,02
2,62
1,19
4,33
1,08
1,26
0 800 1.600 2.400 3.200 4.000
FR
UK
DE
KR
JP
CN
EU-27
US
1,29
1,08
1,31
2,38
0,96
6,40
1,38
1,65
0 50 100 150 200 250
Kl
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an
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tr
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e
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ee
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Fu
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Frankreich
Vereinigtes Königreich
Japan Südkorea
EU-27
DeutschlandChina
USA
Transnationale Patentanmeldungen sind Anmeldungen in Patentfamilien mit mindestens einer Anmeldung bei der World Intellectual Property
Organization (WIPO) über das PCT-Verfahren oder einer Anmeldung am Europäischen Patentamt.
Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Patentanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2020 bis 2022. Die
Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2020 bis 2022. Ein
einzelnes Patent kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an, wie sich
die Patentzahlen der letzten drei Jahre zu den Patentzahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner als eins bedeutet
einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Patentzahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen. Ein
Download der
Abbildung
und Daten
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 22 –
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Abb. A1-2 Mittelwert der Publikationen in den Schlüsseltechnologien der HTAD für
ausgewählte Länder und Regionen 2010–2012 und 2021–2023
VF VF
VF
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VF VF
VF
Kü
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he
In
te
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FR
JP
KR
DE
UK
US
EU-27
CN
6,00
4,25
9,33
6,84
6,02
6,05
4,86
6,94
0 12.000 24.000 36.000 48.000 60.000
Qu
an
te
nt
ec
hn
ol
og
ie
n
FR
JP
KR
DE
UK
CN
US
EU-27
1,58
1,45
2,82
1,86
2,20
4,86
2,01
1,88
0 400 800 1.200 1.600 2.000
Kl
im
an
eu
tr
al
e
En
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gi
ee
rz
eu
gu
ng
FR
KR
JP
UK
DE
US
CN
EU-27
3,07
4,86
1,25
1,97
1,67
1,61
6,31
1,77
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000
Kl
im
an
eu
tr
al
e
M
ob
ili
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t
FR
UK
KR
DE
JP
US
CN
EU-27
2,47
1,91
2,75
2,30
2,14
3,71
2,31
2,35
0 1.300 2.600 3.900 5.200 6.500
M
ik
ro
el
ek
tr
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ik
UK
KR
FR
JP
DE
US
EU-27
CN
3,29
5,95
2,31
2,78
3,32
2,28
2,76
7,60
0 1.200 2.400 3.600 4.800 6.000
Bi
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ec
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ol
og
ie
KR
FR
JP
DE
UK
CN
US
EU-27
4,21
1,32
1,57
1,57
1,29
7,19
1,45
1,79
0 7.000 14.000 21.000 28.000 35.000
Fu
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KR
JP
UK
DE
FR
CN
US
EU-27
3,78
3,29
2,91
2,46
2,48
8,34
3,00
2,69
0 160 320 480 640 800
Frankreich
Vereinigtes Königreich
Japan Südkorea
EU-27
DeutschlandChina
USA
Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Publikationsanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2021 bis 2023.
Die Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2021 bis 2023.
Eine einzelne Publikation kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an,
wie sich die Publikationszahlen der letzten drei Jahre zu den Publikationszahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner
als eins bedeutet einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Publikationszahlen zwischen den
Betrachtungszeiträumen. Ein Veränderungsfaktor von eins bedeutet, dass sich die Publikationszahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen nicht verändert
haben. Aufgrund unterschiedlicher Datenquellen weicht die Darstellung der Publikationen in der Schlüsseltechnologie künstliche Intelligenz von
den Zahlen in Kapitel B3 leicht ab.
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. A 1-3 Mittelwert der transnationalen Patentanmeldungen in den
Schlüsseltechnologien der HTAD für ausgewählte Länder und Regionen 2010 – 2012
und 2020 – 2022
VF VF
VF
VF
VF VF
VF
Kü
ns
tl
ic
he
In
te
lli
ge
nz
FR
UK
DE
KR
JP
EU-27
CN
US
4,33
5,57
5,34
8,69
2,65
5,32
21,45
6,53
0 800 1.600 2.400 3.200 4.000
Qu
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KR
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UK
DE
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CN
EU-27
US
8,50
5,25
4,50
4,71
4,63
10,89
6,42
4,93
0 50 100 150 200 250
UK
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KR
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DE
US
CN
EU-27
1,21
1,64
1,98
0,96
1,12
1,09
5,68
1,47
0 600 1.200 1.800 2.400 3.000
Kl
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EU-27
1,73
2,91
1,85
1,20
2,06
1,54
10,22
1,62
0 600 1.200 1.800 2.400 3.000
M
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DE
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EU-27
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1,12
1,03
1,07
1,58
1,11
1,13
5,21
1,21
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500
Bi
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EU-27
US
0,90
1,37
1,02
2,62
1,19
4,33
1,08
1,26
0 800 1.600 2.400 3.200 4.000
FR
UK
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KR
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EU-27
US
1,29
1,08
1,31
2,38
0,96
6,40
1,38
1,65
0 50 100 150 200 250
Kl
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gi
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Frankreich
Vereinigtes Königreich
Japan Südkorea
EU-27
DeutschlandChina
USA
Transnationale Patentanmeldungen sind Anmeldungen in Patentfamilien mit mindestens einer Anmeldung bei der World Intellectual Property
Organization (WIPO) über das PCT-Verfahren oder einer Anmeldung am Europäischen Patentamt.
Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Patentanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2020 bis 2022. Die
Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2020 bis 2022. Ein
einzelnes Patent kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an, wie sich
die Patentzahlen der letzten drei Jahre zu den Patentzahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner als eins bedeutet
einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Patentzahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen. Ein
Veränderungsfaktor von eins bedeutet, dass sich die Patentzahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen nicht verändert haben. Aufgrund
unterschiedlicher Ab grenzungen weicht die Darstellung der Publikationen in der Schlüsseltechnologie künstliche Intelligenz von den Zahlen in
Kapitel B 3 leicht ab.
Quelle: Patstat. Eigene Berechnungen. Eigene Darstellung.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 23 –
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auch für Deutschland diagnostiziert werden. So
sind die EU-27 bei den Publikationsaktivitäten
stark und liegen, abgesehen von den Bereichen KI
und Mikroelektronik, in allen
Schlüsseltechnologien vor den Vergleichsländern. Bei KI und
Mikroelektronik führt China. Die EU-27 folgen mit
deutlichem Abstand auf Position zwei noch vor den USA.
Ein weniger positives Bild zeigt sich bei den
Patentanmeldungen. So erreichen die EU-27 im Bereich
Mikroelektronik lediglich Position vier hinter
Japan, China und den USA. Sie weisen zudem eine
geringere Wachstumsdynamik auf. Auch bei den KI-
Patentanmeldungen können die EU-27 nicht zu den
führenden KI-Nationen USA und China
aufschließen und verbleiben mit klarem Abstand auf
Position drei. Stärken zeigen die EU-27 hingegen bei der
klimaneutralen Mobilität und der klimaneutralen
Energieerzeugung. In diesen beiden
Technologiebereichen nehmen sie eine klare Führungsposition
vor China und den USA ein.
Die dynamischsten Entwicklungen von allen
Vergleichsländern verzeichnen China und Südkorea.
Sie erzielen bei fast allen hier betrachteten
Technologien die höchsten Veränderungsfaktoren, und
zwar sowohl bei wissenschaftlichen Publikationen
als auch bei Patentanmeldungen. Einzige Ausnahme
bilden die Publikationen zur klimaneutralen
Mobilität, hier weisen die USA die höchste
Entwicklungsdynamik auf.
Entwicklung von
Schlüsseltechnologien beobachten
Um Schlüsseltechnologien zielgerichtet zu fördern,
bedarf es der systematischen Beobachtung ihrer
Entwicklung und ihres Umfelds sowie der
frühzeitigen Identifikation neu aufkommender
Schlüsseltechnologien. Akteure aus Politik, Wissenschaft
und Wirtschaft erhalten so anhand klarer und
operationalisierbarer Kriterien einen Überblick über
bestehende und aufkommende
Schlüsseltechnologien, deren Reifegrade sowie Anwendungsbereiche
und haben damit eine Entscheidungsgrundlage für
entsprechende Fördermaßnahmen.7
Während etablierte Schlüsseltechnologien
vergleichsweise präzise identifiziert werden können,
ist die Identifikation neu aufkommender
Schlüsseltechnologien – sogenannter
Zukunftstechnologien – deutlich anspruchsvoller, da sie noch nicht
oder erst ansatzweise die für Schlüsseltechnologien
charakteristischen Kriterien aufweisen (s. o.). Diese
Zukunftstechnologien bieten allerdings ein hohes
wirtschaftliches Potenzial, das sich durch ein
frühzeitiges Engagement (Beforschung und Nutzung)
erschließen lässt.
Um Zukunftstechnologien frühzeitig zu erkennen
und die Entwicklung von Schlüsseltechnologien zu
verfolgen, ist eine kontinuierliche Anwendung von
Foresight- und Monitoring-Instrumenten
notwendig. Dabei sind sowohl technologische Reifegrade
als auch wirtschaftliche und gesellschaftliche
Wirkpotenziale zu erfassen. Ein solches
wissenschaftsgeleitetes Vorgehen ist wichtig, um zu verhindern,
dass einzelne Technologien oder Wirtschaftszweige
aus partikularen Interessen heraus als
Schlüsseltechnologien klassifiziert werden, um eine
privilegierte staatliche Förderung durchzusetzen.
Das BMFTR hat bereits einen Monitoring-Prozess
aufgesetzt, der Entwicklungen bei
Schlüsseltechnologien und anderen Technologien mittels Daten
zu Patenten, Publikationen,
Unternehmensgründungen und internationalem Handel erfasst. Die
Expertenkommission sieht dies als einen ersten
wichtigen Schritt. Sie empfiehlt zugleich, die
bestehenden Strukturen im Sinne eines von politischen
und wirtschaftlichen Lobbygruppen unabhängigen
Monitoring- und Foresight-Prozesses auszubauen.8
Dabei sollten auch weitere Faktoren wie die
gesellschaftliche Akzeptanz von Technologien und die
Marktdurchdringung berücksichtigt werden.
Technologie-Roadmaps flexibel gestalten
Derzeit entwickelt die Bundesregierung unter
Beteiligung von Stakeholdern Technologie-Roadmaps
für die einzelnen Schlüsseltechnologien der HTAD.
Bei Roadmaps handelt es sich um strategische
Planungsinstrumente, die zum einen
Maßnahmenbündel und Meilensteine umfassen und zum anderen
Rückkopplungsschleifen beinhalten, die ggf. zu
Richtungsänderungen oder auch zum Abbruch von
Vorhaben führen können.9 Roadmapping bedeutet,
unter Unsicherheit zu navigieren. Daher sollten
Roadmaps so flexibel gestaltet werden, dass sie in
Abhängigkeit von sich ändernden
Umfeldbedingungen und von Erfahrungen mit der Umsetzung der
Roadmaps aufwandsarm angepasst werden
können. Dies schließt auch ein, die im Rahmen einer
Roadmap geplanten Fördermaßnahmen ggf.
abzubrechen. Um auf unterschiedliche Entwicklungen,
auch auf internationaler Ebene, vorbereitet zu sein,
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 24 –
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bietet es sich an, in den Roadmaps mit Szenarien
zu arbeiten.
Für jede Roadmap ist eine längerfristige Vision
erforderlich, die die Perspektiven der
unterschiedlichen Akteure des F&I-Systems zusammenführt –
beispielsweise zur Frage, wie die Mobilität im
Jahr 2035 aussehen soll. Diese Vision ist sodann
auf kurz- und mittelfristige auf das F&I-System
bezogene Ziele und Meilensteine
herunterzubrechen. Die Ziele sollten messbar sein und mit dem
360-Grad-Hightech-Monitoring verknüpft werden
(vgl. Abschnitt A 1-3).
Die Roadmaps müssen je nach Technologie
unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Bei einer
Technologie mit niedrigem Technologiereifegrad sollte
beispielsweise die Forschungsförderung stärker im
Fokus stehen als bei einer Technologie mit hohem
Technologiereifegrad, deren Diffusion forciert
werden soll. Ebenso gibt es bei Fragen der rechtlichen
Rahmenbedingungen oder der bürokratischen
Belastungen je nach Technologie erhebliche
Unterschiede. Nicht zuletzt sollte das jeweilige
internationale Umfeld berücksichtigt werden.
Zwischen den verschiedenen Technologie-
Roadmaps bestehen zum Teil erhebliche thematische
Überschneidungen, beispielsweise zwischen KI
und Mikroelektronik. Im Hinblick auf die zeitliche
Abfolge von Maßnahmen sollten die Roadmaps
daher aufeinander abgestimmt werden.
Beim Roadmapping ist die Beteiligung von
Stakeholdern geboten, um deren Know-how in den Prozess
einfließen zu lassen, sie für eine aktive Mitwirkung
zu gewinnen und die Akzeptanz für die HTAD zu
stärken. Dabei sollten (potenzielle) F&I-Akteure
aller Phasen des Innovationsprozesses sowie
Anwenderinnen und Anwender in den Blick genommen
werden. Da Beteiligungsprozesse zeitaufwendig
sind, ist zwischen der Breite der Beteiligung und der
Geschwindigkeit sorgfältig abzuwägen.
A 1-2 Strategische Forschungsfelder
und Rahmenbedingungen
Missionsorientierten
Politikansatz weiterhin verfolgen
Die HTAD benennt fünf strategische
Forschungsfelder (vgl. Box A 1-4), die jeweils mit
technologiegetriebenen Vorhaben hinterlegt sind. Für diese
Forschungsfelder gilt es sorgfältig zu klären, worin
jeweils der strategische Aspekt liegt.10 Hierzu muss
die Bundesregierung ihre diesbezüglichen
politischen Ziele benennen, die damit verbundenen
Forschungslücken identifizieren und die F&I-
politischen Maßnahmen darauf ausrichten.
Die Bundesregierung bezieht sich in der HTAD nicht
explizit auf den Ansatz der Neuen
Missionsorientierung, der auf die Bewältigung großer
gesellschaftlicher Herausforderungen gerichtet ist und auf einen
transformativen Wandel von Wirtschaft und
Gesellschaft abzielt.11 Nichtsdestoweniger ist anzuraten,
zentrale Elemente der Neuen Missionsorientierung
bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der
HTAD einzusetzen, also ambitionierte, aber
realistische Ziele zu definieren sowie ein darauf gerichtetes,
interministeriell koordiniertes Maßnahmenbündel
umzusetzen und dadurch F&I-Akteure in den
strategischen Forschungsfeldern zu mobilisieren.12
Hebelwirkung nutzen
Die HTAD benennt neun Hebel zur Stärkung und
Modernisierung sowie zum Schutz des F&I-Systems
(vgl. Box A 1-5). Darüber hinaus sollen diese Hebel
den geplanten Investitionen in die
Schlüsseltechnologien die nötige Schubkraft verleihen.13 Die ersten
acht Hebel setzen an den bekannten
Grundvoraussetzungen eines leistungsfähigen F&I-Systems
an und betreffen insbesondere den Wissens- und
Technologietransfer, die Stärkung von
Kompetenzen, Fragen der Finanzierung und des Ausbaus
der Forschungsinfrastruktur sowie internationale
Kooperationen. Der neunte Hebel ist auf die
zivilmilitärische Zusammenarbeit ausgerichtet.
Mit den in der HTAD genannten Hebeln hat die
Bundesregierung die zentralen Ansatzpunkte zur
Stärkung des F&I-Systems in Deutschland identi-
Box A 1-4 Strategische Forschungsfelder
der HTAD
— Luft- und Raumfahrt
— Gesundheitsforschung
— Sicherheits- und Verteidigungsforschung
— Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung
— Geistes- und Sozialwissenschaften
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 25 –
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fiziert. Ihre konsequente Umsetzung könnte zu
einer deutlichen Steigerung der F&I-Aktivitäten in
Deutschland beitragen.
Zu bedenken ist allerdings, dass eine ambitionierte
F&I-Politik allein nicht ausreicht, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu
steigern. Hierzu bedarf es als unabdingbarer
Grundvoraussetzung attraktiver allgemeiner
Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln, wie z. B.
eines international wettbewerbsfähigen
Steuersystems sowie eines flexiblen Arbeitsrechts. F&I-
Politik kann die Wirkmächtigkeit unternehmerischen
Handelns zwar verbessern, nicht aber ersetzen.
Innovationsfreiheitsgesetz beherzt angehen
In der HTAD wird ein Innovationsfreiheitsgesetz
angekündigt, „um Forschung und Entwicklung
mehr Freiheit zu geben und auch Unternehmen von
kleinteiliger Förderbürokratie zu entfesseln“.14 Ein
solches Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Die
Bundesregierung geht damit ein längst überfälliges
Vorhaben an.
Box A 1-5 Hebel der HTAD
— Hebel 1: Den Wissens- und
Technologietransfer zwischen allen Innovationsakteuren
beschleunigen.
— Hebel 2: Innovationsakteure im Land spürbar
von kleinteiliger Förderbürokratie entlasten
und den rechtlichen Rahmen durch
Strukturreformen für ein lebendiges Innovations-
und Transfergeschehen modernisieren.
— Hebel 3: Neue Finanzierungsinstrumente für
Forschung und Entwicklung etablieren sowie
den Wagniskapitalmarkt weiterentwickeln
und Wagniskapital-Investitionen attraktiver
machen, um eine bessere Hebelwirkung
öffentlicher Innovationsfinanzierung zu
erreichen.
— Hebel 4: Resilienz im Wissenschaftssystem
stärken, Forschungssicherheit,
Wissenschaftskommunikation und Partizipation als
Querschnittsaufgabe ausbauen.
— Hebel 5: Fachkräfte und Talente gewinnen,
unterstützen und halten – im Inland und aus
dem Ausland.
— Hebel 6: Die europäische und internationale
Zusammenarbeit in Forschung und
Innovation ausbauen und stärker auf die Prioritäten
der Hightech Agenda Deutschland
ausrichten.
— Hebel 7: Versorgung mit kritischen
Rohstoffen und Materialien sicherstellen und die
industrielle Basis für den Hightech-Standort
Deutschland stärken.
— Hebel 8: Strategisch in Infrastrukturen für
die Forschung investieren, um die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Deutschland auszubauen und den
Investitionsstau im Wissenschaftssystem
anzugehen.
— Hebel 9: Hemmnisse, die zivil-militärische
Forschungskooperationen erschweren,
abbauen und Zusammenarbeit stärken.
Angesichts der durchgängig hohen Belastung von
F&I-Akteuren durch eine kleinteilige
Förderbürokratie könnte ein Innovationsfreiheitsgesetz quer
durch alle Bereiche der HTAD positive Wirkungen
entfalten. Insbesondere Antragsverfahren und
Nachweispflichten sollten verschlankt werden,
zugleich sollte eine flexible Bewirtschaftung der
Projektmittel möglich sein. Grundsätzlich ist dabei
eine Abkehr von einer primär inputorientierten hin
zu einer ergebnisorientierten Kontrolle der
Fördermittelverwendung anzustreben.15
Die Bundesregierung kann zum Abbau der
Förderbürokratie bei öffentlichen Einrichtungen auf
zahlreiche Vorarbeiten zugreifen (vgl. Kapitel B 2).
Über den Abbau der Förderbürokratie hinaus gilt es,
wie in der Modernisierungsagenda der
Bundesregierung angekündigt, auch innovationsfreundliche
Rahmenbedingungen zu schaffen.16 Dazu sollten
wichtige Vorhaben wie das Reallaboregesetz und
das Forschungsdatengesetz endlich verwirklicht
sowie der Transfer von geistigem Eigentum und die
Mobilität zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und
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Verwaltung erleichtert werden. Dringend
erforderlich sind auch bundesweit einheitliche und
innovationsfreundliche Regelungen zum Datenschutz.
A 1-3 360-Grad-Hightech-Monitoring
Die HTAD sieht die Einführung eines sogenannten
360-Grad-Hightech-Monitorings für eine
wirkungsorientierte Forschungs-, Technologie- und
Innovationspolitik vor (vgl. Abbildung A 1-6). Integraler
Bestandteil soll ein digitales Dashboard sein, das
„die aktuelle Leistungsfähigkeit des Forschungs-
und Technologiesystems inklusive der
Entwicklungen der priorisierten Schlüsseltechnologien sowie
den Fortschritt bei den Technologie-Roadmaps […]
visualisieren und jederzeit abrufbar machen“ soll.17
Darüber hinaus plant die Bundesregierung „eine
externe Analyse der Wirksamkeit der Roadmap-
Prozesse auf die Entwicklungen im Forschungs- und
Technologiesystem“.18
Im digitalen Dashboard will die Bundesregierung
die entsprechenden Daten zusammenführen.19 Sie
kann dabei auf dem Monitoring-Prozess des BMFTR
aufbauen. Zusätzlich zu den klassischen
Publikations- und Patentanalysen könnten auch die Inhalte
von Publikations- und Patentdaten näher analysiert
werden. Verfahren, die die semantische Ähnlichkeit
zwischen Patent- und Publikationstexten messen,
können Aufschluss darüber geben, inwieweit
wissenschaftliche Erkenntnisse aus Publikationen in
Patente eingehen.20
Die Fortschritte entlang der Technologie-Roadmaps
sollten anhand der formulierten Meilensteine und
Indikatoren dargestellt werden. Als Basis für eine
kontinuierliche Anpassung der Roadmaps sollte das
360-Grad-Hightech-Monitoring eine
Umfeldbeobachtung enthalten – etwa zu geopolitischen
Entwicklungen, zum Zugang zu Rohstoffen oder zur
Verfügbarkeit von Fachkräften und Kompetenzen.
3,5-Prozent-Ziel mit Nachdruck verfolgen
Nachhaltige Steigerungen der Produktivität und
damit langfristiges Wachstum lassen sich nur durch
ein hohes Niveau an FuE-Investitionen realisieren.21
Die FuE-Intensität, also der Anteil der FuE-Ausgaben
von Wirtschaft, Hochschulen und Staat am
Bruttoinlandsprodukt, ist ein zentraler Indikator, der in das
360-Grad-Monitoring einbezogen werden sollte.22
Die beiden vorhergehenden Bundesregierungen
hatten sich dem Ziel verpflichtet, in Deutschland
bis 2025 eine FuE-Intensität in Höhe von 3,5-
Prozent zu erreichen.23 Diese stagniert jedoch seit
mehreren Jahren und betrug im Jahr 2024, auf das
sich der neueste verfügbare Wert bezieht,
lediglich 3,13 Prozent. Es ist daher davon auszugehen,
Abb. A 1-6 Schema 360-Grad-Hightech-Monitoring gemäß HTAD
360-Grad-
Hightech-
Monitoring
Entwicklung des
deutschen Forschungs-,
Technologie- und
Innovationsstandorts
Roadmap-
Fortschritt
Handlungsleitend
Wirkungsanalyse
Digitales Dashboard
mit Leitindikatoren,
Trends („Ampeln“) zur
Wettbewerbsfähigkeit
und Souveränität in
Schlüsseltechnologien
sowie zu
Umsetzungsständen und Roadmaps
Begleitende
externe Analyse,
Verzahnung mit
Begleitforschung
und Monitoring
auf Fachebene
Quelle: BMFTR (2025).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
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dass das 3,5-Prozent-Ziel auch 2025 nicht erreicht
wurde.
Die aktuelle Bundesregierung sollte das 3,5-Prozent-
Ziel mit Nachdruck verfolgen. Da die FuE-Ausgaben
zu rund zwei Dritteln von Unternehmen getätigt
werden, müssen sowohl für etablierte Unternehmen
als auch für Start-ups starke FuE-Anreize gesetzt
werden – nicht nur durch FuE-Förderung, sondern
vor allem durch Rahmenbedingungen, die den
ökonomischen Erfolg von FuE-basierten Innovationen
begünstigen. Zudem ist die FuE in
außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
verlässlich zu unterstützen. Hierfür müssen ausreichend
Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt werden.
Finanzielle Anstrengungen der Bundesregierung
bei der Umsetzung der HTAD offenlegen
Im Rahmen des Monitorings sollten auch die
finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der
Umsetzung der HTAD offengelegt werden.
Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der
Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des
F&I-Systems zu mobilisieren (vgl. Abschnitt A 1-4).
Hierzu bieten sich die folgenden Maßnahmen an
(vgl. Box A 1-7):
— Die haushaltswirksamen Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien sollten in gebündelter Weise
dargestellt werden. Sie sind derzeit nur in
verschiedenen Einzelplänen der Ministerien
sowie in Wirtschaftsplänen der
Sondervermögen enthalten.
— Der Förderkatalog des Bundes enthält
Informationen zur laufenden und bereits
abgeschlossenen Projektförderung des Bundes.
Hier sollte eine Zuordnung der
Projektförderung zu den Schlüsseltechnologien der HTAD
angestrebt werden.
— Selbst eine umfassende Umsetzung der HTAD
kann für sich allein genommen nur wenig
bewegen: Ihre volle Wirkung wird sie vielmehr
nur dann entfalten können, wenn die
Bundesregierung insgesamt in ausreichendem Maße
Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung,
neue Technologien, Umwelt- und Klimaschutz
sowie moderne Infrastruktur vornimmt.
Deshalb sollte für den Bundeshaushalt eine
Zu kunfts quote eingeführt werden.
Box A1-7 Vorschläge zur Offenlegung
der finanziellen Anstrengung der
Bundesregierung bei der Umsetzung
der HTAD
Gebündelte Darstellung der haushaltswirksamen
Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien
Um die haushaltswirksamen Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien in gebündelter Weise darzustellen,
bestehen im Grundsatz zwei Möglichkeiten:
— Allen Flaggschiff-Maßnahmen der HTAD
könnten die entsprechenden Haushaltstitel
zugeordnet werden,26 um auf dieser
Grundlage einen Überblick über die im jeweiligen
Jahr bereitgestellten Haushaltsmittel zu
schaffen.
— Um alle schlüsseltechnologiebezogenen
Haushaltstitel zu identifizieren, könnte vom
engen HTAD-Bezug abgerückt werden, und
zwar mittels einer Methodik, die im Rahmen
einer aktuellen Studie zur Berechnung des
Digitalhaushalts entwickelt wurde. Diese
Methodik zur Analyse des Bundeshaushalts
führt Textanalysen anhand von
Schlagwörtern durch, wendet Machine-Learning-
Ansätze an und nutzt Zusatzinformationen der
Bundesverwaltung.27
Unabhängig davon, welches Vorgehen zur
Identifizierung der haushaltswirksamen Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien gewählt wird, sollte im Nachhinein immer
ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen werden.
Zuordnung der Projekte im Förderkatalog des
Bundes zu den Schlüsseltechnologien der HTAD
Im Förderkatalog des Bundes werden die
einzelnen Projekte auf Basis der
Leistungsplansystematik (LPS) des Bundes thematisch zugeordnet.28 Die
LPS eignet sich zwar als Ausgangspunkt für die
Zuordnung der Projekte zu den
Schlüsseltechnologien der HTAD, ist aber für sich genommen
nicht ausreichend.29 Zum einen lassen sich nicht
alle Schlüsseltechnologien klar abgegrenzten
Bündeln von LPS-Klassen zuordnen. Zum anderen
sind Mehrfachzuordnungen bei der LPS nicht
möglich, sodass bei technologieübergreifenden
Projekten – wenn beispielsweise KI in der
Biotechnologie genutzt wird – ein Informationsverlust
entsteht.
Um die Anzahl der Projekte und die
Projektvolumina in den einzelnen Schlüsseltechnologien der
HTAD annäherungsweise zu erfassen, sollte der
Förderkatalog des Bundes mit Hilfe eines
kombinierten Vorgehens ausgewertet werden. Im ersten
Schritt wird für jede Schlüsseltechnologie ein
passendes Bündel an LPS-Klassen identifiziert.30
Im zweiten Schritt werden projektbasierte
Textfilter entwickelt, die Schlüsselbegriffe, Synonyme
und verwandte Konzepte der jeweiligen Bereiche
abdecken. Im dritten Schritt werden dann LPS-
und Textfilter kombiniert, sodass Projekte
entweder über die LPS-Filter oder über die Textfilter als
relevant eingestuft werden. Dieses methodische
Vorgehen wurde im Rahmen einer im Auftrag der
Expertenkommission durchgeführten Studie
entwickelt und bereits erfolgreich angewendet.31
Für das 360-Grad-Monitoring ist darüber hinaus
die Entwicklung eines Klassifizierungsmodells
angezeigt, das zwischen FuE-basierten und
sonstigen Projekten unterscheidet.
Einführung einer Zukunftsquote
Eine Zukunftsquote einzuführen bedeutet, im
Haushalt einen festen Anteil für Investitionen in
den Bereichen Bildung, Forschung, neue
Technologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie moderne
Infrastruktur, u.a. für Digitalisierung, vorzusehen.
Im Nachhinein sollte ein Soll-Ist-Vergleich
vorgenommen werden, um zu prüfen, ob die vorab
geplanten Zukunftsinvestitionen wie geplant
realisiert wurden. Eine Methodik zur Berechnung
einer Zukunftsquote wurde bereits entwickelt und
auf den Bundeshaushalt und den Haushalt der EU
angewendet.32
Diffusion der
Schlüsseltechnologien berücksichtigen
Beim Monitoring ist es besonders herausfordernd,
die Outputseite der Schlüsseltechnologien zu
erfassen. So lassen sich Außenhandels- oder
Wertschöpfungsdaten zwar FuE-intensiven Gütern sowie
FuE-intensiven Industrien und
wissensintensiven Dienstleistungen zuordnen, jedoch nicht den
Schlüsseltechnologien der HTAD. Differenzierte
Patentanalysen sind möglich, allerdings schlagen
sich Patente nicht unmittelbar in Wertschöpfung
nieder. Als Maße für den Transfer von Technologien
in die Anwendung können zwar die Anzahl
einschlägiger Start-ups und Investitionen in Wagniskapital
herangezogen werden. Doch beide Maße sind
ebenfalls nur Annäherungen an den Output.
Daher wäre es wünschenswert, auch die Diffusion
der Schlüsseltechnologien zu betrachten.
Webbasierte semantische Verfahren können dabei zur
Identifizierung der Organisationen dienen, die
Schlüsseltechnologien entwickeln oder nutzen. Die
Expertenkommission hat eine solche Analyse
beispielhaft für zwei Schlüsseltechnologien der HTAD
in Auftrag gegeben (vgl. Box A 1-8).
Evaluation bei Maßnahmenplanung mitdenken
Unzureichende Datenverfügbarkeit und
Datenqualität erschweren häufig die Durchführung
aussagekräftiger Kausalanalysen oder verhindern sie sogar.
Deshalb sind schon bei der Maßnahmenplanung die
Voraussetzungen für die Erhebung der erforderlichen
Daten zu schaffen.24 Da die Maßnahmen der HTAD
nicht isoliert voneinander eingesetzt werden,
sondern vielmehr in unterschiedlichsten Kombinationen
wirksam werden, ist es nicht nur notwendig, die
Wirkung einzelner Maßnahmen zu betrachten, sondern
auch ihr Zusammenwirken zu evaluieren. Diese
Evaluationen sind allerdings sehr anspruchsvoll.25
A 1-4 Kooperation und
Kommunikation stärken
Interministerielle und europäische
Zusammenarbeit stärken
Eine weitere Bedingung für das Gelingen der HTAD
ist eine funktionierende interministerielle
Zusammenarbeit. Da aufgrund des veränderten Zuschnitts
des BMFTR – anders als ursprünglich avisiert – die
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dass das 3,5-Prozent-Ziel auch 2025 nicht erreicht
wurde.
Die aktuelle Bundesregierung sollte das 3,5-Prozent-
Ziel mit Nachdruck verfolgen. Da die FuE-Ausgaben
zu rund zwei Dritteln von Unternehmen getätigt
werden, müssen sowohl für etablierte Unternehmen
als auch für Start-ups starke FuE-Anreize gesetzt
werden – nicht nur durch FuE-Förderung, sondern
vor allem durch Rahmenbedingungen, die den
ökonomischen Erfolg von FuE-basierten Innovationen
begünstigen. Zudem ist die FuE in
außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
verlässlich zu unterstützen. Hierfür müssen ausreichend
Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt werden.
Finanzielle Anstrengungen der Bundesregierung
bei der Umsetzung der HTAD offenlegen
Im Rahmen des Monitorings sollten auch die
finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der
Umsetzung der HTAD offengelegt werden.
Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der
Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des
F&I-Systems zu mobilisieren (vgl. Abschnitt A 1-4).
Hierzu bieten sich die folgenden Maßnahmen an
(vgl. Box A 1-7):
— Die haushaltswirksamen Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien sollten in gebündelter Weise
dargestellt werden. Sie sind derzeit nur in
verschiedenen Einzelplänen der Ministerien
sowie in Wirtschaftsplänen der
Sondervermögen enthalten.
— Der Förderkatalog des Bundes enthält
Informationen zur laufenden und bereits
abgeschlossenen Projektförderung des Bundes.
Hier sollte eine Zuordnung der
Projektförderung zu den Schlüsseltechnologien der HTAD
angestrebt werden.
— Selbst eine umfassende Umsetzung der HTAD
kann für sich allein genommen nur wenig
bewegen: Ihre volle Wirkung wird sie vielmehr
nur dann entfalten können, wenn die
Bundesregierung insgesamt in ausreichendem Maße
Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung,
neue Technologien, Umwelt- und Klimaschutz
sowie moderne Infrastruktur vornimmt.
Deshalb sollte für den Bundeshaushalt eine
Box A 1-7 Vorschläge zur Offenlegung
der finanziellen Anstrengung der
Bundesregierung bei der Umsetzung
der HTAD
Gebündelte Darstellung der haushaltswirksamen
Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien
Um die haushaltswirksamen Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien in gebündelter Weise darzustellen,
bestehen im Grundsatz zwei Möglichkeiten:
— Allen Flaggschiff-Maßnahmen der HTAD
könnten die entsprechenden Haushaltstitel
zugeordnet werden,26 um auf dieser
Grundlage einen Überblick über die im jeweiligen
Jahr bereitgestellten Haushaltsmittel zu
schaffen.
— Um alle schlüsseltechnologiebezogenen
Haushaltstitel zu identifizieren, könnte vom
engen HTAD-Bezug abgerückt werden, und
zwar mittels einer Methodik, die im Rahmen
einer aktuellen Studie zur Berechnung des
Digitalhaushalts entwickelt wurde. Diese
Methodik zur Analyse des Bundeshaushalts
führt Textanalysen anhand von
Schlagwörtern durch, wendet Machine-Learning-
Ansätze an und nutzt Zusatzinformationen der
Bundesverwaltung.27
Unabhängig davon, welches Vorgehen zur
Identifizierung der haushaltswirksamen Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich der
Schlüsseltechnologien gewählt wird, sollte im Nachhinein immer
ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen werden.
Zuordnung der Projekte im Förderkatalog des
Bundes zu den Schlüsseltechnologien der HTAD
Im Förderkatalog des Bundes werden die
einzelnen Projekte auf Basis der
Leistungsplansystematik (LPS) des Bundes thematisch zugeordnet.28 Die
LPS eignet sich zwar als Ausgangspunkt für die
Zuordnung der Projekte zu den
Schlüsseltechnologien der HTAD, ist aber für sich genommen
nicht ausreichend.29 Zum einen lassen sich nicht
alle Schlüsseltechnologien klar abgegrenzten
Bündeln von LPS-Klassen zuordnen. Zum anderen
sind Mehrfachzuordnungen bei der LPS nicht
möglich, sodass bei technologieübergreifenden
Projekten – wenn beispielsweise KI in der
Biotechnologie genutzt wird – ein Informationsverlust
entsteht.
Um die Anzahl der Projekte und die
Projektvolumina in den einzelnen Schlüsseltechnologien der
HTAD annäherungsweise zu erfassen, sollte der
Förderkatalog des Bundes mit Hilfe eines
kombinierten Vorgehens ausgewertet werden. Im ersten
Schritt wird für jede Schlüsseltechnologie ein
passendes Bündel an LPS-Klassen identifiziert.30
Im zweiten Schritt werden projektbasierte
Textfilter entwickelt, die Schlüsselbegriffe, Synonyme
und verwandte Konzepte der jeweiligen Bereiche
abdecken. Im dritten Schritt werden dann LPS-
und Textfilter kombiniert, sodass Projekte
entweder über die LPS-Filter oder über die Textfilter als
relevant eingestuft werden. Dieses methodische
Vorgehen wurde im Rahmen einer im Auftrag der
Expertenkommission durchgeführten Studie
entwickelt und bereits erfolgreich angewendet.31
Für das 360-Grad-Monitoring ist darüber hinaus
die Entwicklung eines Klassifizierungsmodells
angezeigt, das zwischen FuE-basierten und
sonstigen Projekten unterscheidet.
Einführung einer Zukunftsquote
Eine Zukunftsquote einzuführen bedeutet, im
Haushalt einen festen Anteil für Investitionen in
den Bereichen Bildung, Forschung, neue
Technologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie moderne
Infrastruktur, u. a. für Digitalisierung, vorzusehen.
Im Nachhinein sollte ein Soll-Ist-Vergleich
vorgenommen werden, um zu prüfen, ob die vorab
geplanten Zukunftsinvestitionen wie geplant
realisiert wurden. Eine Methodik zur Berechnung
einer Zukunftsquote wurde bereits entwickelt und
auf den Bundeshaushalt und den Haushalt der EU
angewendet.32
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Box A 1-8 Vorschlag zur Messung der
Diffusion von Schlüsseltechnologien
der HTAD
Im Rahmen einer von der Expertenkommission in
Auftrag gegebenen Studie wurden mit einem
webbasierten und KI-gestützten Verfahren
relevante Akteure in den Schlüsseltechnologien
künstliche Intelligenz und klimaneutrale Mobilität
identifiziert. Die Schlüsseltechnologie
klimaneutrale Mobilität wurde beispielhaft anhand der
Technologiebereiche alternative Antriebe und
klimafreundliche Kraftstoffe untersucht.33 Dabei
wurden Organisationen in China, Deutschland,
Frankreich, den USA und dem Vereinigten
Königreich betrachtet.
Ein Vorteil von webbasierten Verfahren liegt darin,
dass damit viele Organisationen erfasst werden
können und sich Informationen aktuell, kurzfristig
und je nach Bedarf mehrmals pro Jahr erheben
lassen. Eine Belastung von Organisationen,
insbesondere von Unternehmen, durch das Ausfüllen
von Fragebögen – und als Konsequenz geringe
Antwortquoten – werden dadurch vermieden.
Zudem sind Umfragen in der Regel mit hohen
Kosten und beträchtlichem Zeitaufwand
verbunden.34 Nachteilig bei webbasierten Verfahren ist
jedoch, dass die Unternehmen, die keine Webseite
haben, nicht erfasst werden. Zudem schützen
manche Unternehmen ihre Webseite gegen
Zugriffe oder berichten über bestimmte Themen nur
selektiv. Das kann zu Verzerrungen bei den
Ergebnissen führen.
Ausgehend von einer Grundgesamtheit von ca.
acht Millionen identifizierten webaktiven
Organisationen in den betrachteten Ländern wurden
mittels eines regelbasierten Crawlings zunächst
diejenigen Organisationen identifiziert, deren
Webauftritte eine signifikante Dichte
technologierelevanter Stichworte aufweisen. Im Bereich
künstliche Intelligenz wurden daraus Stichproben
gezogen und durch KI-gestützte semantische
Verfahren validiert. Dieses Vorgehen reduziert
Fehltreffer (beispielsweise Inhalte mit reiner
Berichterstattung) und ermöglicht eine
Klassifizierung in KI-native Organisationen, deren zentrales
Geschäftsmodell auf KI-Technologien basiert,
sowie KI-integrierende Organisationen, die
KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios
einbetten. Die resultierenden Kennzahlen basieren
auf einer statistischen Hochrechnung der
validierten Stichproben.
Mit der verwendeten Methodik könnten künftig
auch regionale Auswertungen vorgenommen und
zeitliche Entwicklungen betrachtet werden.
Der Studie zufolge weist das Vereinigte Königreich
mit 0,95 Prozent den höchsten Anteil von
Organisationen mit Aktivitäten im Bereich künstliche
Intelligenz auf, gefolgt von den USA (vgl.
Abbildung A 1-9). In Deutschland sind 0,58 Prozent der
erfassten Organisationen im Bereich künstliche
Intelligenz aktiv. Darunter finden sich deutlich
häufiger KI-integrierende Organisationen
(0,46 Prozentpunkte) als KI-native Organisationen
(0,12 Prozentpunkte).
Für den Technologiebereich alternative Antriebe
und klimafreundliche Kraftstoffe werden
potenzielle Akteure anhand der Dichte relevanter
Stichworte in ihren Webauftritten identifiziert. Eine
nachgelagerte Validierung erfolgt nicht.
Deutschland und das Vereinigte Königreich weisen unter
den betrachteten Ländern mit jeweils rund
0,03 Prozent den höchsten Anteil aktiver
Organisationen im Technologiebereich alternative
Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe auf.
Frankreich folgt mit 0,02 Prozent (vgl. Abbildung
A 1-10).
In China sind die Anteile der als aktiv
identifizierten Organisationen in beiden
Technologiebereichen geringer als in den westlichen
Vergleichsländern. Dies könnte u. a. auf
Besonderheiten der chinesischen
Wirtschaftsstruktur zurückzuführen sein. Diese ist zwar
durch einzelne große Technologieunternehmen
gekennzeichnet, die Breite der chinesischen
Wirtschaft liegt jedoch im Vergleich zu
westlichen Ländern technologisch zurück.
Abb. A1-9 Anteil KI-integrierender und KI-nativer Organisationen
in ausgewählten Ländern
0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0
China
Deutschland
Frankreich
USA
Vereinigtes
Königreich
KI-integrierend KI-nativ
0,79 0,16
0,60 0,21
0,48 0,13
0,46
0,25 0,14
0,12
Prozent
Lesebeispiel: 0,58 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv. 0,46 bzw. 0,12 Prozent
der erfassten deutschen Organisationen sind KI-integrierende bzw. KI-native Organisationen.
Die hier verwendete Identifikation der Organisationen, die im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv sind, weicht von derjenigen in Kapitel
B 3-3 ab. Diese Auswertung identifiziert lediglich Organisationen als aktiv, die KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios einbetten
oder deren Geschäftsmodell auf KI basiert. In Kapitel B 3-3 werden hingegen alle Unternehmen als aktiv identifiziert, die in ihren Produkten
oder Prozessen mindestens eine KI-Technologie nutzen.
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Kinne und istari.ai GmbH (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. A1-10 Anteil der Organisationen mit Aktivität im Themenbereich der alternativen
Antriebe und klimaneutralen Kraftstoffe in ausgewählten Ländern
0,000 0,005 0,010 0,015 0,020 0,025 0,030
China
USA
Frankreich
Vereinigtes
Königreich
Deutschland 0,029
0,027
0,020
0,018
Prozent
0,003
Lesebeispiel: 0,029 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Themenbereich der alternativen Antriebe und klimaneutralen
Kraftstoffe aktiv.
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Kinne und istari.ai GmbH (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 30 –
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Box A1-8 Vorschlag zur Messung der
Diffusion von Schlüsseltechnologien
der HTAD
Im Rahmen einer von der Expertenkommission in
Auftrag gegebenen Studie wurden mit einem
webbasierten und KI-gestützten Verfahren
relevante Akteure in den Schlüsseltechnologien
künstliche Intelligenz und klimaneutrale Mobilität
identifiziert. Die Schlüsseltechnologie
klimaneutrale Mobilität wurde beispielhaft anhand der
Technologiebereiche alternative Antriebe und
klimafreundliche Kraftstoffe untersucht.33 Dabei
wurden Organisationen in China, Deutschland,
Frankreich, den USA und dem Vereinigten
Königreich betrachtet.
Ein Vorteil von webbasierten Verfahren liegt darin,
dass damit viele Organisationen erfasst werden
können und sich Informationen aktuell, kurzfristig
und je nach Bedarf mehrmals pro Jahr erheben
lassen. Eine Belastung von Organisationen,
insbesondere von Unternehmen, durch das Ausfüllen
von Fragebögen – und als Konsequenz geringe
Antwortquoten – werden dadurch vermieden.
Zudem sind Umfragen in der Regel mit hohen
Kosten und beträchtlichem Zeitaufwand
verbunden.34 Nachteilig bei webbasierten Verfahren ist
jedoch, dass die Unternehmen, die keine Webseite
haben, nicht erfasst werden. Zudem schützen
manche Unternehmen ihre Webseite gegen
Zugriffe oder berichten über bestimmte Themen nur
selektiv. Das kann zu Verzerrungen bei den
Ergebnissen führen.
Ausgehend von einer Grundgesamtheit von ca.
acht Millionen identifizierten webaktiven
Organisationen in den betrachteten Ländern wurden
mittels eines regelbasierten Crawlings zunächst
diejenigen Organisationen identifiziert, deren
Webauftritte eine signifikante Dichte
technologierelevanter Stichworte aufweisen. Im Bereich
künstliche Intelligenz wurden daraus Stichproben
gezogen und durch KI-gestützte semantische
Verfahren validiert. Dieses Vorgehen reduziert
Fehltreffer (beispielsweise Inhalte mit reiner
Berichterstattung) und ermöglicht eine
Klassifizierung in KI-native Organisationen, deren zentrales
Geschäftsmodell auf KI-Technologien basiert,
sowie KI-integrierende Organisationen, die
KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios
einbetten. Die resultierenden Kennzahlen basieren
auf einer statistischen Hochrechnung der
validierten Stichproben.
Mit der verwendeten Methodik könnten künftig
auch regionale Auswertungen vorgenommen und
zeitliche Entwicklungen betrachtet werden.
Der Studie zufolge weist das Vereinigte Königreich
mit 0,95 Prozent den höchsten Anteil von
Organisationen mit Aktivitäten im Bereich künstliche
Intelligenz auf, gefolgt von den USA (vgl.
Abbildung A1-9). In Deutschland sind 0,58 Prozent der
erfassten Organisationen im Bereich künstliche
Intelligenz aktiv. Darunter finden sich deutlich
häufiger KI-integrierende Organisationen
(0,46 Prozentpunkte) als KI-native Organisationen
(0,12 Prozentpunkte).
Für den Technologiebereich alternative Antriebe
und klimafreundliche Kraftstoffe werden
potenzielle Akteure anhand der Dichte relevanter
Stichworte in ihren Webauftritten identifiziert. Eine
nachgelagerte Validierung erfolgt nicht.
Deutschland und das Vereinigte Königreich weisen unter
den betrachteten Ländern mit jeweils rund
0,03 Prozent den höchsten Anteil aktiver
Organisationen im Technologiebereich alternative
Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe auf.
Frankreich folgt mit 0,02 Prozent (vgl. Abbildung
A1-10).
In China sind die Anteile der als aktiv
identifizierten Organisationen in beiden
Technologiebereichen geringer als in den westlichen
Vergleichsländern. Dies könnte u.a. auf
Besonderheiten der chinesischen
Wirtschaftsstruktur zurückzuführen sein. Diese ist zwar
durch einzelne große Technologieunternehmen
gekennzeichnet, die Breite der chinesischen
Wirtschaft liegt jedoch im Vergleich zu
westlichen Ländern technologisch zurück.
Abb. A 1-9 Anteil KI-integrierender und KI-nativer Organisationen
in ausgewählten Ländern
0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0
China
Deutschland
Frankreich
USA
Vereinigtes
Königreich
KI-integrierend KI-nativ
0,79 0,16
0,60 0,21
0,48 0,13
0,46
0,25 0,14
0,12
Prozent
Lesebeispiel: 0,58 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv. 0,46 bzw. 0,12 Prozent
der erfassten deutschen Organisationen sind KI-integrierende bzw. KI-native Organisationen.
Die hier verwendete Identifikation der Organisationen, die im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv sind, weicht von derjenigen in Kapitel
B 3-3 ab. Diese Auswertung identifiziert lediglich Organisationen als aktiv, die KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios einbetten
oder deren Geschäftsmodell auf KI basiert. In Kapitel B 3-3 werden hingegen alle Unternehmen als aktiv identifiziert, die in ihren Produkten
oder Prozessen mindestens eine KI-Technologie nutzen.
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Kinne und istari.ai GmbH (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. A 1-10 Anteil der Organisationen mit Aktivität im Themenbereich der alternativen
Antriebe und klimaneutralen Kraftstoffe in ausgewählten Ländern
0,000 0,005 0,010 0,015 0,020 0,025 0,030
China
USA
Frankreich
Vereinigtes
Königreich
Deutschland 0,029
0,027
0,020
0,018
Prozent
0,003
Lesebeispiel: 0,029 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Themenbereich der alternativen Antriebe und klimaneutralen
Kraftstoffe aktiv.
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Kinne und istari.ai GmbH (2026).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
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Zuständigkeiten für Innovations- und
Technologiepolitik nicht unter einem Dach zusammengeführt
wurden, weist die F&I-Politik weiterhin zahlreiche
interministerielle Schnittstellen auf. Eine intensive,
lösungsorientierte Zusammenarbeit der Ressorts ist
somit umso dringlicher. Die Ansiedlung der HTAD-
Stabsstelle bei der Bundesforschungsministerin
könnte in diesem Kontext förderlich sein. Die
Erfahrungen der vergangenen Legislaturperioden haben
gezeigt, wie herausfordernd diese interministerielle
Zusammenarbeit ist.
Interministerielle Kooperationsstrukturen sollten
anhand positiver wie negativer Erfahrungen, die in
der vergangenen Legislaturperiode – z. B. im
Kontext der Zukunftsstrategie – gesammelt wurden,
weiterentwickelt werden, damit die HTAD zu einer
Strategie der gesamten Bundesregierung und damit
aller Ministerien wird. Der im November 2025
einberufene Strategiekreis für Technologie und
Innovation im Bundeskanzleramt, der neben
einschlägigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft
und Wirtschaft auch die des BMF, des BMWE, des
BMFTR sowie des BMDS umfasst, könnte hier eine
unterstützende Funktion einnehmen.35
Bislang fehlen in der HTAD eine klare
Willensbekundung zur interministeriellen Zusammenarbeit sowie
konkrete Ausführungen zu ihrer Umsetzung. Positiv
ist hingegen die starke Betonung europäischer und
internationaler Zusammenarbeit. Neben dem
grundsätzlichen Bekenntnis zur internationalen
Kooperation finden sich zahlreiche konkrete Maßnahmen, die
im Verbund mit europäischen und internationalen
Partnern umgesetzt werden sollen. Die Bereitschaft
zur internationalen Kooperation ist insbesondere
im Kontext der Förderung von
Schlüsseltechnologien von hoher Bedeutung. Um den internationalen
Anschluss bei der Entwicklung und Anwendung von
Schlüsseltechnologien nicht zu verlieren, werden
Deutschland und seine europäischen Partner ihre
Kapazitäten und Aktivitäten weiter bündeln müssen.
Zusammenarbeit mit den Ländern vorantreiben
Die HTAD kann von der Bundesregierung nicht im
Alleingang umgesetzt werden. Es bedarf der
Beteiligung aller Akteure im F&I-System und insbesondere
der Bundesländer. Um einen Ausgleich zwischen
erforderlicher Beteiligung und notwendiger Agilität
herzustellen, ist eine selektive Form der Beteiligung
anzuraten. Ein solcher Ansatz steht zwar in einem
Spannungsverhältnis zu der in Deutschland
vorherrschenden Tradition der umfassenden Beteiligung,36
würde jedoch den Umsetzungsprozess aller
Voraussicht nach sehr beschleunigen.37 Die Möglichkeiten
einer selektiven Beteiligung der Bundesländer, so
hat es der Stifterverband im Rahmen eines Policy
Papers skizziert,38 ergibt sich demnach aus den in
der HTAD angelegten Ansätzen für ein
differenziertes Vorgehen. So wirbt die HTAD explizit „für ein
gemeinsames Verständnis über regionale
Prioritäten“, die den „Aufbau von Hightech-Regionen mit
klaren Kompetenzprofilen in den jeweiligen Teilen
Deutschlands“ stärken sollen.39 Darüber hinaus setzt
die HTAD auf wettbewerbliche und selektive
Verfahren beispielsweise zur Auswahl von Standorten,
Infrastrukturen und Clustern,40 was im Ergebnis eine
unterschiedliche Einbindung der Länder impliziert.
Damit eine selektive Beteiligung nicht als
willkürliche Ungleichbehandlung wahrgenommen wird,
bedarf es klarer und transparenter
Auswahlkriterien wie der erwarteten Effektivität einer
Maßnahme oder der Bereitschaft der jeweiligen
Bundesländer zur Ko-Finanzierung von Maßnahmen.
So könnte die Bundesregierung jeweils geeignete
Bundesländer auswählen, die bei der Förderung
einzelner Schlüsseltechnologien oder ausgewählter
Vorhaben federführend mitwirken.41
HTAD-Ziele und Stand der Umsetzung
transparent kommunizieren
Der Erfolg der Hightech-Agenda hängt nicht allein
vom Engagement der Bundesregierung, sondern
zu einem wesentlichen Teil auch von dem der
Akteure im deutschen F&I-System ab. Die HTAD
muss daher effektiv kommuniziert werden, um
die relevanten Akteure zu mobilisieren. Die
hochkarätig besetzte Auftaktveranstaltung zur HTAD
war in diesem Kontext ein wichtiges Startsignal.42
Auch die Umsetzung der HTAD sollte transparent
dargestellt werden. Um glaubwürdig zu sein, ist es
essenziell, nicht nur Erfolge, sondern auch
Verzögerungen zu dokumentieren. Ebenso wichtig ist
es, die gesellschaftliche Akzeptanz und Offenheit
gegenüber neuen Technologien zu fördern.
Bundesregierung und Wissenschaftseinrichtungen sollten
daher über die Potenziale und Risiken solcher
Technologien transparent und wissenschaftlich basiert
informieren.
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A 2 Sicherheitsrelevante Forschung
und Innovation
Aufgrund geopolitischer Spannungen rücken
sicherheitspolitische Fragen zunehmend auf
die Agenda der Bundesregierung. Die
Sicherheitspolitik umfasst dabei die Dimensionen der äußeren
und der inneren Sicherheit sowie der Betriebs- und
der Versorgungssicherheit.43 Hybride
Bedrohungslagen44 – die neben militärischen Gefahren auch
wirtschaftlichen Druck, Cyberangriffe und
Desinformation in den (sozialen) Medien umfassen
können – stellen die Politik sowohl in strategischer
als auch in technologischer Hinsicht vor neue
Herausforderungen.
Ziel und Anspruch sollte es daher sein,
gemeinsam mit den europäischen Partnern
sicherheitsstrategische Kernkompetenzen und Innovationen
zu stärken und Abhängigkeiten von anderen
Ländern zu verringern. Das vorliegende Kapitel greift
ausgewählte Aspekte sicherheitsrelevanter
Forschung und Innovation (F&I) auf, die die Stärkung
der sicherheitspolitischen Strategiefähigkeit (vgl.
Abschnitt A 2-1), die Erweiterung des
Akteurskreises bei sicherheitsrelevanter F&I (vgl. Abschnitt
A 2-2) sowie die Förderung von Innovationen
im Verteidigungsbereich durch
beschaffungsseitige Maßnahmen und Sprunginnovationen (vgl.
Abschnitt A 2-3) betreffen.
Maßnahmen zur Stärkung der Strategiefähigkeit in
der Sicherheitspolitik waren z. B. die Entwicklung
der Nationalen Sicherheitsstrategie in der
vergangenen und die Gründung des Nationalen
Sicherheitsrats in der laufenden Legislaturperiode.45 Die
Expertenkommission empfiehlt, mit Hilfe
geeigneter Strukturen und Formate sicherheitsrelevantes
Know-how aufseiten der Wissenschaft zu nutzen
und auszubauen, um die Strategiefähigkeit der
Bundesregierung weiter zu erhöhen.
Der Kreis der Akteure aus Wissenschaft und
Wirtschaft, die sicherheitsrelevante F&I betreiben, sollte
erweitert werden. Zudem sollte die Vernetzung der
Akteure befördert und stärker koordiniert werden.
Dadurch können F&I-Aktivitäten
bedarfsorientierter ausgerichtet werden, die Absorptionsfähigkeit
von zusätzlichen F&I-Mitteln und einem erhöhten
Beschaffungsvolumen gesteigert sowie
kapazitätsbedingte Preissteigerungen gedämpft werden.
Durch eine stärkere Vernetzung der Akteure
können Innovationen im Verteidigungsbereich forciert
und die für die Verteidigung relevante Resilienz und
Anpassungsfähigkeit erhöht werden.
Damit die Bundeswehr zu einer technologisch
führenden und damit leistungsfähigen Streitkraft
werden kann, sollten F&I-politische Aspekte bei der
Beschaffung vermehrt berücksichtigt und
Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich ermöglicht
werden. Dies ist angesichts der geplanten massiven
Erhöhung der Verteidigungsausgaben46 sowie der
hohen Bedeutung neuer Technologien für
Abschreckung und Verteidigung besonders wichtig. Eine
hohe technologische Leistungsfähigkeit im
Verteidigungsbereich und im zivilen Sektor
beeinflussen sich – aufgrund von Spillover-Effekten und des
Dual-Use-Charakters vieler Technologien –
gegenseitig und stärken insgesamt die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie die technologische
Souveränität.47
A 2-1 Sicherheitspolitische
Strategiefähigkeit erhöhen
Sicherheitspolitische Kompetenz stärken
Sicherheitspolitische Strategiefähigkeit beinhaltet,
auf Krisen und Konflikte vorbereitet zu sein, klare
Ziele zu verfolgen und politische Entscheidungen
vorzubereiten.48 Damit die Politik in einem Umfeld
sich wandelnder Bedrohungslagen informiert und
strategisch versiert handeln kann, muss sie auf
Expertise zu sicherheitsbezogenen
Herausforderungen sowie zu den entsprechenden politischen
Handlungsoptionen zurückgreifen können.
Um dies zu erreichen, sollten einschlägige
Forschung und Lehre sowie Wissenstransfer gestärkt
werden. So konstatiert die Enquete-Kommission
„Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte
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Engagement Deutschlands“ in ihrem
Abschlussbericht, dass „das Wissen über Ursachen, Verlauf und
Auswirkungen von Kriegen und Gewaltkonflikten
in verschiedenen Weltregionen an deutschen
Hochschulen, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und Think Tanks ausgebaut“ und der Austausch
zwischen Wissenschaft, Politik und Einsatzpraxis
gefördert werden sollten.49 Über die Friedens- und
Konfliktforschung hinaus besteht Bedarf vor allem
in den Bereichen der Strategischen Studien, der
Sicherheitsstudien und der
Nachrichtendienstlichen Studien.
Um für diese sicherheitspolitisch relevanten
Forschungsfelder exzellente Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler zu gewinnen, sind attraktive
Bedingungen für die offene anwendungsbezogene
Grundlagenforschung notwendig. Durch
sicherheitsbezogene Inhalte in der Hochschullehre
können in diesem Themenfeld Fachkräfte ausgebildet
und es kann wissenschaftlicher Nachwuchs
gewonnen werden.
Sicherheitspolitisch relevante Forschung und Lehre
im Sicherheitsbereich können etwa über die
Förderung einschlägiger universitärer Studiengänge
oder über die Einrichtung weiterer spezialisierter
Institute oder Stiftungsprofessuren ausgebaut
werden.50 Gleichzeitig werden zwischen Forschung
und Politik Kanäle des Wissenstransfers benötigt –
etwa über Auftragsforschung, (institutionalisierte)
Dialogformate oder das temporäre Einbinden
von Forscherinnen und Forschern in die
Ressortarbeit.51
Internationale Beispiele für eine starke
institutionelle Verankerung der sicherheitspolitisch
relevanten Forschung und Lehre sowie des
Wissenstransfers sind etwa das Center for Security Studies an
der ETH Zürich, das National Security College an
der Australian National University und die School
of Security Studies am King’s College London (vgl.
Box A 2-1).
Die Expertenkommission spricht sich dafür aus,
im Bereich der sicherheitspolitisch relevanten
Forschung und Lehre eine kleine Anzahl von
exzellenten Einrichtungen auf- bzw. auszubauen. Dieser
Auf- bzw. Ausbau sollte gemeinsam vom Bund
und dem jeweiligen Sitzland gefördert werden.
Bei positiver Evaluation kann sich, wie bei den KI-
Kompetenzzentren, eine institutionelle Förderung
anschließen.
Förderung sicherheitsrelevanter
Forschung bedarfsgerecht ausrichten
Um auf zukünftige Herausforderungen sowohl
im sicherheitspolitisch-strategischen als auch im
-technologischen Bereich vorbereitet zu sein, ist die
sicherheitsbezogene Forschungsförderung des
Bundes stärker als bisher auf die mittel- bis langfristig
zu erwartenden Bedarfe auszurichten. Die
Expertenkommission unterstützt deshalb ausdrücklich
den Vorschlag des Wissenschaftsrats, ein
Strategisches Dialogforum einzurichten.52 Sie stimmt mit
dem Wissenschaftsrat darin überein, dass ein allein
entlang der Ressortlogiken oder der Bedürfnisse
von Unternehmen oder anderen Akteuren
ermittelter Forschungsbedarf der komplexen
Sicherheitslage nicht länger gerecht wird.
Das Strategische Dialogforum institutionalisiert
gemäß dem Vorschlag des Wissenschaftsrats einen
regelmäßigen und systematischen Austausch von
wissenschaftlichen sowie sicherheitspolitisch
relevanten Akteuren, zu denen etwa Verantwortliche
aus Kanzleramt und Ministerien sowie
Vertreterinnen und Vertreter aus Bundeswehr, Polizei,
Technischem Hilfswerk und einschlägigen
Unternehmen gehören. Durch einen – dem Geheimschutz
unterliegenden – Austausch zu wissenschaftlichen
Erkenntnissen sowie zu verteidigungs- und
sicherheitsrelevanten Bedarfen kann das Strategische
Dialogforum eine Grundlage für eine
bedarfsgerechte und effiziente Forschungsförderung sein. Es
bietet sich an, das Strategische Dialogforum
organisatorisch an den neu gegründeten Nationalen
Sicherheitsrat anzugliedern.53
A 2-2 Kreis der Akteure bei
sicherheits relevanter Forschung
und Innovation erweitern
Wissenschaftliche und
unternehmerische Potenziale erschließen
Der Kreis der Akteure, die sicherheitsrelevante
F&I betreiben, sollte erweitert werden. Um die
drängenden und sich wandelnden
sicherheitspolitischen Herausforderungen bewältigen zu
können, sind neue, insbesondere technologische
Lösungen erforderlich, die nicht
notwendigerweise von den etablierten Akteuren
hervorgebracht werden. Es gilt daher, die
wissenschaftlichen und unternehmerischen Potenziale von bisher
Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 34 –
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nicht im Sicherheitsbereich tätigen Akteuren zu
erschließen.
Der Sicherheitsbereich erfährt sowohl in der
Wissenschaft als auch in der Wirtschaft einen
Bedeutungszuwachs, wie zwei kürzlich durchgeführte
Befragungen belegen.
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
befragte im Zeitraum Dezember 2024 bis Februar
2025 die Leitungen der deutschen Hochschulen zu
sicherheitsrelevanter Forschung. 161
Hochschulleitungen nahmen teil.58 Auf die Frage, wie sich die
Bedeutung sicherheitsrelevanter Forschung in den
letzten fünf Jahren bei ihnen entwickelt hat, gaben
16,0 Prozent eine sehr deutliche und 37,0 Prozent
eine leichte Zunahme an (vgl. Abbildung A 2-2). Die
wichtigsten Herausforderungen bei
sicherheitsrelevanter Forschung waren ein erhöhter
bürokratischer Aufwand sowie die Einhaltung und Gewähr-
Box A 2-1 Beispiele für die
institutionelle Verankerung von
sicherheitspolitisch relevanter
Forschung und Lehre sowie
Wissenstransfer
Center for Security Studies an der ETH Zürich
Das Center for Security Studies (CSS) an der ETH
Zürich versteht sich als Kompetenzzentrum für
Schweizer und internationale Sicherheitspolitik,
das sicherheitsrelevante Forschung mit
Politikberatung verbindet.54 Es unterhält eine strategische
Partnerschaft mit dem Eidgenössischen
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS) sowie dem Eidgenössischen
Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Gemeinsam mit den politikwissenschaftlichen
Professuren der ETH Zürich und der Universität
Zürich bildet das CSS das Center for Comparative
and International Studies (CIS). Die Forschung
erfolgt in den Clustern „Digitale Technologien und
Sicherheitspolitik“, „Konfliktlösung und Prävention“
sowie „Strategischer Wettbewerb im Zeitalter der
Komplexität“. Das CSS ist im Departement für
Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften
(D-GESS) der ETH Zürich sowie im CIS der ETH
Zürich und der Universität Zürich in die Lehre
eingebunden und deckt dort sicherheitspolitische
Themen ab.
National Security College an der Australian
National University
Das National Security College (NSC) an der
Australian National University (ANU) ist eine
gemeinsame Initiative der australischen Regierung und
der ANU mit dem Ziel, die nationalen Kompetenzen
zu stärken und die Debatte über neue
sicherheitsbezogene Herausforderungen und politische
Optionen fundiert zu vertiefen.55 Gemäß der
gemeinsamen Charta von Regierung und ANU soll das NSC
die Sicherheitskompetenzen Australiens verbessern
sowie durch seine Programme in den Bereichen
Führungskräfte- und Fachkräfteentwicklung,
akademische Lehre und Forschung,
Zukunftsanalyse, politisches Engagement, Dialog und
Öffentlichkeitsarbeit die Fach-Community stärken.56
School of Security Studies am King’s College
London
Die School of Security Studies am King’s College
London gehört der Faculty of Social Science &
Public Policy an und umfasst das Department of
War Studies, das Defence Studies Department und
das King’s Institute for Applied Security Studies.57
Die School of Security Studies ist nach eigenen
Angaben eine der weltweit größten
multidisziplinären Wissenschaftseinrichtungen, die sich mit der
Lehre und Forschung zu allen Aspekten von
Konflikten, Krieg, Sicherheit und Verteidigung befassen.
leistung von Sicherheitsstandards – sie wurden von
70,1 bzw. 66,7 Prozent der Hochschulleitungen als
(eher) relevant eingestuft.
Eine im Jahr 2025 vom ZEW – Leibniz-Zentrum für
Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
Mannheim durchgeführte Unternehmensbefragung zeigt,
dass seitens der Wirtschaft Interesse besteht, sich
im Bereich Sicherheit und Verteidigung verstärkt zu
engagieren (vgl. Abbildung A 2-3). Zum
Befragungszeitpunkt umfasste das Produkt- oder
Dienstleistungsportfolio von 15,9 Prozent der Unternehmen
im Verarbeitenden Gewerbe die Bereiche
Sicherheit und Verteidigung; gut die Hälfte von ihnen
(8,3 Prozent) plante hier eine Intensivierung. In
der Informationswirtschaft waren 10,5 Prozent
der Unternehmen in den Bereichen Sicherheit und
Verteidigung tätig, knapp zwei Drittel (6,8
Prozent) planten eine Intensivierung. Bei 6,1 Prozent
der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe und
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 35 –
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bei 3,3 Prozent der Unternehmen in der
Informationswirtschaft umfasste das Produkt- oder
Dienstleistungsportfolio zum Befragungszeitpunkt zwar
noch nicht die Bereiche Sicherheit oder
Verteidigung, aber eine Ausweitung des Portfolios auf diese
Bereiche war vorgesehen.
Vernetzung und Kooperation von
F&I-Akteuren stärken
Strukturen für Vernetzungs- und
Beratungsaktivitäten helfen Akteuren des F&I-Systems aus
Wissenschaft oder Wirtschaft, neue Tätigkeitsfelder im
Sicherheitsbereich zu erschließen, (neue)
Kooperationen einzugehen und Kunden zu identifizieren.
Hilfreich sind die Unterstützung von Start-ups
oder weitere Maßnahmen des Wissenstransfers, die
Informationsbeschaffungs- und Anbahnungskosten
reduzieren können. So sehen Wirtschaftsverbände
eine bessere Vernetzung und Kooperationen der
Akteure als notwendig an.59
Einige Strukturen und Einrichtungen verfolgen im
Sicherheitsbereich bereits diese oder ähnliche
Zielsetzungen, beispielsweise der Palladion Defence
Accelerator der Universität der Bundeswehr
München, der an den Defence Innovation Accelerator for
the North Atlantic (DIANA) der NATO
angeschlossen ist,60 der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr
(CIHBw),61 der von der Deutschen
Raumfahrtagentur betriebene Space Innovation Hub62 und der
Digital Hub Security & Defense München, der zur
Digital Hub Initiative (de:hub) der Bundesregierung
zählt.63
Abb. A 2-2 Entwicklung der Bedeutung sicherheitsrelevanter Forschung an Hochschulen
in den fünf der Befragung vorausgegangenen Jahren (Befragung Winter 2024 /2025)
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
leicht abgenommen gleich geblieben
leicht zugenommen deutlich zugenommen
1,2 16,045,7 37,0
Prozent
Lesebeispiel: 37,0 Prozent der an der Befragung des Hochschulbarometers 2025 teilnehmenden Hochschulleitungen gaben an, dass die
Bedeutung sicherheitsrelevanter Forschung in den fünf der Befragung vorausgegangenen Jahren leicht zugenommen hat.
Quelle: Hochschul-Barometer 2025 in Gebert et al. (2025), Burk und Hetze (2025).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
und Daten
Weitere Strukturen befinden sich derzeit im
Aufbau, unter ihnen das Innovationszentrum der
Bundeswehr in Erding (vgl. Box A 2-4) und die
Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung.64
Die Bundeswehr als Kooperationspartnerin für
F&I-Projekte oder als Kundin für neue Lösungen zu
gewinnen, gilt u. a. aufgrund der erhöhten
Sicherheitserfordernisse als besonders schwierig. Die
Expertenkommission begrüßt, dass die
Bundesregierung Strukturen schafft, die darauf gerichtet
sind, den Austausch und die Zusammenarbeit
zwischen Akteuren des F&I-Systems und der
Bundeswehr zu verbessern. Der Aufbau weiterer
Innovationszentren der Bundeswehr, die auf diejenigen
Bedarfe ausgerichtet sind, die das
Innovationszentrum in Erding nicht abdeckt – etwa die der
Marine –, kann Vernetzung und Kooperation der
Akteure weiter stärken. Bei der Entwicklung von
Innovationszentren sollte stets eine
Aufgeschlossenheit der Bundeswehr für eine Zusammenarbeit
mit neuen Akteuren entlang des gesamten F&I-
Prozesses gewährleistet sein.
Die Bundesregierung kündigte in der 2025
verabschiedeten Hightech Agenda Deutschland (HTAD)
an, „in ausgewählten Technologiefeldern in ‚
Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung’ die
Kooperation zwischen ziviler und militärischer
Forschung und Entwicklung“ zu fördern.65 Diese
Maßnahme ist dem strategischen
Forschungsfeld „Sicherheits- und Verteidigungsforschung“
zugeordnet. Ende 2026 soll ein erster Hub
etabliert werden, weitere sollen folgen.66 Die
Expertenkommission empfiehlt, beim Aufbau der Hubs
auf die Erfahrungen bestehender Innovation Hubs
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. A2-3 Verbreitung der Bereiche Sicherheit und Verteidigung als Teil des
Unternehmensportfolios, Anteil Unternehmen in Prozent
Prozent
Prozent
Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten und Intensivierung geplant
Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten, aber keine Intensivierung geplant
Bereiche derzeit nicht im Unternehmensportfolio enthalten, aber entsprechende Ausweitung geplant
8,3 7,6 6,1 22,0
10,3 5,3 15,0 30,6
15,0 5,6 8,0 28,5
4,0 9,2 3,1 16,4
6,8 3,7 3,3 13,8
19,4 5,9 9,0 34,4
12,8 3,4 6,6 22,8
4,0 3,7 1,9 9,6
Verarbeitendes
Gewerbe
5–19
Beschäftigte
20–99
Beschäftigte
>= 100
Beschäftigte
Informationswirtschaft
5–19
Beschäftigte
20–99
Beschäftigte
>= 100
Beschäftigte
20 30 40 50100
20 30 40 50100
Lesebeispiel: Im Verarbeitenden Gewerbe sind bei 10,3 Prozent der Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten die Bereiche Sicherheit und
Verteidigung im Unternehmensportfolio enthalten und es ist eine Intensivierung dieser Bereiche geplant.
Rundungsdifferenzen sind möglich.
Quelle: ZEW Konjunkturumfrage Informationswirtschaft 3. Quartal 2025.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Box A2-4 Innovationszentrum der
Bundeswehr in Erding
In Erding wird derzeit ein erstes
Innovationszentrum der Bundeswehr etabliert, das „die
technologie-getriebenen Innovationen zentral
koordinieren und steuern und direkt vor Ort
Truppe, militärische Forschung und Erprobung und
das zivile Innovations-Ökosystem
zusammenbringen“ soll.67 Nukleus des Innovationszentrums war
das Innovationslabor System Soldat des
Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und
Betriebsstoffe.68 In räumlichem Zusammenhang mit dem
Innovationszentrum der Bundeswehr entsteht das
von der Bayerischen Staatsregierung
vorangetriebene Defence Lab Erding.69
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Weitere Strukturen befinden sich derzeit im
Aufbau, unter ihnen das Innovationszentrum der
Bundeswehr in Erding (vgl. Box A 2-4) und die
Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung.64
Die Bundeswehr als Kooperationspartnerin für
F&I-Projekte oder als Kundin für neue Lösungen zu
gewinnen, gilt u. a. aufgrund der erhöhten
Sicherheitserfordernisse als besonders schwierig. Die
Expertenkommission begrüßt, dass die
Bundesregierung Strukturen schafft, die darauf gerichtet
sind, den Austausch und die Zusammenarbeit
zwischen Akteuren des F&I-Systems und der
Bundeswehr zu verbessern. Der Aufbau weiterer
Innovationszentren der Bundeswehr, die auf diejenigen
Bedarfe ausgerichtet sind, die das
Innovationszentrum in Erding nicht abdeckt – etwa die der
Marine –, kann Vernetzung und Kooperation der
Akteure weiter stärken. Bei der Entwicklung von
Innovationszentren sollte stets eine
Aufgeschlossenheit der Bundeswehr für eine Zusammenarbeit
mit neuen Akteuren entlang des gesamten F&I-
Prozesses gewährleistet sein.
Die Bundesregierung kündigte in der 2025
verabschiedeten Hightech Agenda Deutschland (HTAD)
an, „in ausgewählten Technologiefeldern in ‚
Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung’ die
Kooperation zwischen ziviler und militärischer
Forschung und Entwicklung“ zu fördern.65 Diese
Maßnahme ist dem strategischen
Forschungsfeld „Sicherheits- und Verteidigungsforschung“
zugeordnet. Ende 2026 soll ein erster Hub
etabliert werden, weitere sollen folgen.66 Die
Expertenkommission empfiehlt, beim Aufbau der Hubs
auf die Erfahrungen bestehender Innovation Hubs
Download der
Abbildung
und Daten
Abb. A 2-3 Verbreitung der Bereiche Sicherheit und Verteidigung als Teil des
Unternehmensportfolios, Anteil Unternehmen in Prozent
Prozent
Prozent
Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten und Intensivierung geplant
Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten, aber keine Intensivierung geplant
Bereiche derzeit nicht im Unternehmensportfolio enthalten, aber entsprechende Ausweitung geplant
8,3 7,6 6,1 22,0
10,3 5,3 15,0 30,6
15,0 5,6 8,0 28,5
4,0 9,2 3,1 16,4
6,8 3,7 3,3 13,8
19,4 5,9 9,0 34,4
12,8 3,4 6,6 22,8
4,0 3,7 1,9 9,6
Verarbeitendes
Gewerbe
5–19
Beschäftigte
20–99
Beschäftigte
>= 100
Beschäftigte
Informationswirtschaft
5–19
Beschäftigte
20–99
Beschäftigte
>= 100
Beschäftigte
20 30 40 50100
20 30 40 50100
Lesebeispiel: Im Verarbeitenden Gewerbe sind bei 10,3 Prozent der Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten die Bereiche Sicherheit und
Verteidigung im Unternehmensportfolio enthalten und es ist eine Intensivierung dieser Bereiche geplant.
Rundungsdifferenzen sind möglich.
Quelle: ZEW Konjunkturumfrage Informationswirtschaft 3. Quartal 2025.
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Box A 2-4 Innovationszentrum der
Bundeswehr in Erding
In Erding wird derzeit ein erstes
Innovationszentrum der Bundeswehr etabliert, das „die
technologie-getriebenen Innovationen zentral
koordinieren und steuern und direkt vor Ort
Truppe, militärische Forschung und Erprobung und
das zivile Innovations-Ökosystem
zusammenbringen“ soll.67 Nukleus des Innovationszentrums war
das Innovationslabor System Soldat des
Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und
Betriebsstoffe.68 In räumlichem Zusammenhang mit dem
Innovationszentrum der Bundeswehr entsteht das
von der Bayerischen Staatsregierung
vorangetriebene Defence Lab Erding.69
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zurückzugreifen, Synergien zu nutzen und
Doppelstrukturen zu vermeiden. Es sollten
unterschiedliche Konzepte erprobt und Politiklernen durch
aussagekräftige Evaluationen ermöglicht werden.
Relevant ist hierbei, ob die konkreten Projekte in
den Hubs zu einer Erhöhung der Sicherheit
beitragen, ob seitens der Projektpartner nachhaltige
Strukturen und Netzwerke geschaffen werden und
inwieweit private Mittel aktiviert werden können.
Strategie für Gründungen aus der
Bundeswehr entwickeln
Durch ihre Kenntnisse über die Bedarfe und
Strukturen in der Bundeswehr können Soldatinnen
und Soldaten eine wertvolle Quelle für neue
Produktideen sein. Ein Weg, solche Produktideen zu
realisieren, sind Unternehmensgründungen der
ideengebenden Soldatinnen und Soldaten. Ein
prominentes Beispiel ist das Unternehmen ARX
Robotics Landsysteme, das von drei Offizieren der
Bundeswehr gegründet wurde.70
Die Expertenkommission regt an, Gründungen aus
der Bundeswehr aktiv zu unterstützen und dafür
eine Strategie zu entwickeln, die soweit wie möglich
an bestehende Programme anknüpft,71 aber auch
den Besonderheiten des Verteidigungssektors
Rechnung trägt. So könnte etwa Berufssoldatinnen und
-soldaten zum Ende ihrer Dienstzeit eine
„Gründerzeit“ angeboten werden, in der sie die
Unternehmensgründung vorbereiten und einen
Prototyp entwickeln können. Die Bundeswehr könnte in
dieser Zeit aktiv unterstützen, z. B. indem sie
Testmöglichkeiten für Prototypen bereitstellt.
A 2-3 Innovationen im
Verteidigungsbereich befördern
Potenziale der innovationsorientierten
Beschaffung von Verteidigungsgütern nutzen
Am 15. Januar 2026 hat der Bundestag das Gesetz
zur beschleunigten Planung und Beschaffung für
die Bundeswehr
(Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) verabschiedet. Das
Gesetz ist befristet und wird mit Ablauf des Jahres
2035 außer Kraft treten.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Vergabe öffentlicher
Aufträge und die Errichtung verteidigungswichtiger
Anlagen zu beschleunigen sowie die
innovationsorientierte Beschaffung zu stärken,72 um
„perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat
reagieren zu können“.73
Die Expertenkommission begrüßt, dass der
Gesetzgeber mit dem
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz auch die innovationsorientierte
Beschaffung in den Blick nimmt (vgl. Box A 2-5).74
Das Gesetz überträgt das Instrument der
Innovationspartnerschaften ausdrücklich auch auf
verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche
Aufträge, präzisiert die Möglichkeiten der
Durchführung von Markterkundungen und spricht die
Möglichkeit funktionaler
Leistungsbeschreibungen an. Diese Instrumente standen zwar im
Prinzip bereits zuvor zur Verfügung,75 erfahren aber
nun eine Stärkung. Darüber hinaus ermöglicht das
Gesetz Wettbewerbe zur Entwicklung innovativer
Konzepte und die Vereinbarung von Updates und
Upgrades bei IT-Leistungen.
Innovationspartnerschaft, Markterkundung,
funktionale Leistungsbeschreibung und Wettbewerbe
stehen für die vergaberechtlichen Möglichkeiten
einer innovationsorientierten öffentlichen
Beschaffung – es gilt nun, diese Potenziale zu nutzen.
Zuständig für die bedarfsgerechte Ausstattung
der Bundeswehr ist das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw). Es ist erforderlich, die
dort vorhandenen technischen, rechtlichen und
betriebswirtschaftlichen Kompetenzen verstärkt
für ein strategisches Beschaffungsmanagement zu
erschließen und auszubauen.76 Bislang hat die
Bundeswehr ihren strategischen Beschaffungsprozess
zweigeteilt – in einen Planungsprozess und einen
Beschaffungsprozess im engeren Sinne.77
Zukünftig sollte das Wissen über am Markt vorhandene
Innovationen und Innovationspotenziale deutlich
früher in den Gesamtprozess integriert werden.78 Es
stellt sich jedoch – bei aller Kompetenz, über die das
BAAINBw verfügt – die Frage, wie die Etablierung
einer Kultur der innovationsorientierten
Beschaffung innerhalb der bestehenden Strukturen
gelingen kann. Die etablierten Prozesse sind vor allem
auf die Realisierung des niedrigsten Preises und auf
Rechtssicherheit ausgerichtet.79
Innerhalb des BAAINBw sollte deshalb ein
eigenständiger „Arm“ aufgebaut werden, der für die
Beschaffung innovativer Produkte und Leistungen
für die Bundeswehr zuständig ist. Notwendig sind
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hier ein hohes Maß an Freiheit und eine positive
Fehlerkultur. Es ist angebracht, die
innovationsorientierte Beschaffung eng mit dem
Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding zu verknüpfen,86
in dem technologische Innovationen entwickelt und
erprobt werden sollen, und perspektivisch ggf. auch
mit weiteren Innovationszentren der Bundeswehr.
Um der innovationsorientierten Beschaffung
schnell mehr Gewicht zu verleihen, wäre die –
ggf. befristete – Einführung einer Quote denkbar.
So könnte etwa ein vorab festgelegter Anteil des
Beschaffungsbudgets im Rahmen
innovationsorientierter Beschaffungsinstrumente – also etwa unter
Box A 2-5 Instrumente der
innovationsorientierten Beschaffung im Gesetz
zur beschleunigten Planung und
Beschaffung für die Bundeswehr
Innovationspartnerschaft
Gemäß § 14 Abs. 1 BwBBG kann die
Auftragsvergabe bei Beschaffungen für die Bundeswehr, wie
im zivilen Bereich bereits etabliert (§ 19
Vergabeverordnung), auch als Innovationspartnerschaft
ausgestaltet werden.80 Voraussetzung ist, dass ein
Beschaffungsbedarf nicht durch auf dem Markt
bereits verfügbare Liefer- oder Dienstleistungen
befriedigt werden kann.
Innovationspartnerschaften werden im Rahmen eines mehrstufigen
Vergabeverfahrens geschlossen.81 Die
Innovationspartnerschaften selbst bestehen aus zwei Phasen:
(1) Die Forschungs- und Entwicklungsphase
umfasst die Herstellung von Prototypen oder die
Entwicklung der Dienstleistung. (2) In der
Leistungsphase wird die aus der Partnerschaft
hervorgegangene Leistung erbracht. Für beide Phasen
werden Zwischenziele festgelegt, bei deren
Erreichen jeweils eine Vergütung gezahlt wird. Der
öffentliche Auftraggeber kann auf der Grundlage
der Zwischenziele am Ende jedes
Entwicklungsabschnitts entscheiden, ob er die
Innovationspartnerschaft beendet.82
Zwar wurde die Innovationspartnerschaft neu
eingeführt, aber es wäre auch möglich gewesen,
ein Verhandlungsverfahren so auszugestalten,
dass es einer Innovationspartnerschaft
entspricht.83
Markterkundungen
§ 14 Abs. 2 BwBBG stellt klar, dass die
öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung eines
Vergabeverfahrens Markterkundungen zur Vorbereitung
der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der
Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und
-anforderungen durchführen dürfen.84 Zudem dürfen
öffentliche Auftraggeber im Rahmen der
Markterkundung den Rat von Marktteilnehmern einholen
oder annehmen und diesen Rat für die Planung
und Durchführung des Vergabeverfahrens nutzen.
Funktionale Leistungsbeschreibungen
Laut § 14 Abs. 3 BwBBG soll der Auftraggeber –
sofern keine marktverfügbaren Leistungen
vorliegen – prüfen, ob die Leistungsanforderungen in
Form funktionaler Leistungsbeschreibungen
innovationsoffen ausgeschrieben werden können.85
Auftraggeber sollen, so die Gesetzesbegründung,
nachdrücklich angeregt werden, insbesondere bei
Fehlen marktverfügbarer Leistungen häufiger und
weitgehender von funktionalen Anforderungen in
der Leistungsbeschreibung Gebrauch zu machen,
um Innovationen zu fördern.
Wettbewerbe
Auftraggeber können gemäß § 14 Abs. 4 BwBBG
Wettbewerbe zur Entwicklung innovativer
Konzepte ausloben.
Vereinbarung von Updates und Upgrades
§ 14 Abs. 5 BwBBG ermöglicht, bei der Vergabe
von IT-Leistungen und der Vergabe von Aufträgen,
die auch IT-Leistungen umfassen, angemessene
Updates und Upgrades zu vereinbaren.
Verwendung von Innovationspartnerschaften oder
funktionalen Leistungsbeschreibungen – zu
verausgaben sein.
Darüber hinaus wäre es denkbar, den militärischen
Einheiten der Bundeswehr ein begrenztes
Beschaffungsbudget zur Verfügung zu stellen, um –
ausgehend von den eigenen Bedarfen – die Nutzung von
am Markt verfügbaren Produkten und
Dienstleistungen in der Bundeswehr zu testen. Eine derartige
Dezentralisierung innovationsorientierter
Beschaffung kann nur dann ihre volle Wirkung entfalten,
wenn die Erfahrungen mit diesen Produkten und
Dienstleistungen innerhalb der Bundeswehr geteilt
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und im Rahmen des strategischen
Beschaffungsmanagements systematisch ausgewertet werden.87
Ein Beispiel für eine dezentrale Beschaffung ist das
Innovationsprojekt „Bottom-up Drone Innovation“
(BUDI) der Schweizer Armee, bei dem dezentral
handelsübliche Drohnen angekauft wurden.88
Entstehung von Sprunginnovationen forcieren
Obschon das Gesetz zur beschleunigten Planung
und Beschaffung für die Bundeswehr die
innovationsorientierte Beschaffung stärken kann, sind die
Beschaffungsstrukturen nicht darauf ausgerichtet,
die Entstehung von Sprunginnovationen zu
fördern.89 Sie sollte daher außerhalb der klassischen
Beschaffungsstrukturen und -prozesse gefördert
werden.
Derzeit verfügt Deutschland über zwei Agenturen
zur Förderung von Sprunginnovationen: die
Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND und
die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
(Cyberagentur) (vgl. Box A 2-6). Beide Agenturen
decken jedoch Sprunginnovationen im
Verteidigungsbereich nur begrenzt ab. Die SPRIND ist zwar
mittlerweile auch im Dual-Use-Bereich tätig,90 aber
im Hinblick auf die Förderung von
Sprunginnovationen für die Bundeswehr derzeit nicht in
geeigneter Weise aufgestellt.91 Die Cyberagentur wiederum
kann die Förderung von Sprunginnovationen durch
die inhaltliche Ausrichtung auf Cybersicherheit und
die Fokussierung auf niedrige
Technologiereifegrade nicht für den gesamten Verteidigungsbereich
abdecken.
Box A 2-6 Agenturen in Deutschland zur
Förderung von Sprunginnovationen
Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND
Die SPRIND wurde 2019 gegründet, um im zivilen
Bereich gezielt Sprunginnovationen zu fördern.93
Ende 2023 trat das SPRIND-Freiheitsgesetz in
Kraft, das die Möglichkeiten der SPRIND, agil zu
handeln, erweiterte und den Tätigkeitsbereich der
SPRIND nicht auf Sprunginnovationen im zivilen
Bereich beschränkt.94 Aufgabe der SPRIND ist es,
Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren
und zu fördern.95 Sie konzentriert sich auf Projekte
der Technologiereifegrade 3 bis 7.96
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
Die Cyberagentur ist eine 2020 gegründete
Gesellschaft, die als Projektträger tätig ist mit dem
Ziel, innovative Lösungen im Bereich der
Cybersicherheit voranzutreiben.97 Dabei hat die
Cyberagentur die voraussichtlich in zehn bis 15 Jahren
bestehenden Bedarfe zum Schutz der inneren und
äußeren Sicherheit im Blick. Sie beauftragt
Forschungsvorhaben der anwendungsbezogenen
Grundlagenforschung im Bereich der
Technologiereifegrade 1 bis 4.98 Die Ergebnisse der Projekte
werden dem Bund zur Verfügung gestellt.
Verschiedene Akteure schlagen für den
Verteidigungsbereich die Gründung einer europäischen
Agentur für Sprunginnovationen vor.92 Die
Expertenkommission empfiehlt der Bundesregierung
jedoch, Sprunginnovationen im
Verteidigungsbereich zunächst im nationalen Rahmen zu fördern,
sei es durch den Ausbau der SPRIND oder durch
Gründung einer eigenständigen Agentur. So werden
langwierige Abstimmungsprozesse im Zuge einer
Gründung auf europäischer Ebene vermieden. Diese
nationale Agentur kann dann strategische
Partnerschaften mit Agenturen sowohl anderer EU-Staaten
als auch anderer NATO-Staaten schließen oder zu
einer europäischen Agentur ausgebaut werden (vgl.
Kapitel A 3).
Die Arbeit der mit hohen Freiheitsgraden
auszustattenden Agentur sollte auf ein breites Spektrum
an Technologiereifegraden ausgerichtet sein. Damit
die Ergebnisse erfolgreicher Projekte mittel- bis
langfristig tatsächlich zu einer höheren
Verteidigungsfähigkeit führen können, ist eine enge
Anbindung an die Bundeswehr vonnöten. Die (geplanten)
Innovationszentren der Bundeswehr können dabei
eine Brückenfunktion einnehmen.
Um die Potenziale der Cyberagentur zu stärken,
spricht sich die Expertenkommission dafür aus,
auch deren Möglichkeiten, agil zu handeln, zu
erweitern. Darüber hinaus sollte der Auftrag der
Cyberagentur so erweitert werden, dass sie auch
Anschlussprojekte mit höheren
Technologiereifegraden fördern kann.
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A 3 Europäische F&I-Politik
Der Plan zur Einrichtung des ECF wurde im Juli
2025 vorgestellt und beruft sich auf den
sogenannten Draghi-Bericht.106 Das übergeordnete Ziel des
ECF besteht laut EU-Kommission darin, die
Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern,
insbesondere in als strategisch betrachteten Sektoren und
Technologien wie künstliche Intelligenz, Raumfahrt
und Biotechnologie.107 Durch die Verknüpfung des
FP10 mit dem ECF soll ein nahtloser Übergang von
der Grundlagenforschung und der angewandten
Forschung hin zu Start-ups und weiterem
Unternehmenswachstum ermöglicht werden.108
Die Expertenkommission weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass Wettbewerbsfähigkeit
strenggenommen eine Eigenschaft von
Unternehmen und nicht von Staaten oder Staatenverbünden
ist. Staaten schaffen lediglich den Rahmen, der es
Unternehmen ermöglicht oder erschwert,
wettbewerbsfähig zu sein. Aus Gründen der Einfachheit
und in Übereinstimmung mit der gängigen
Sprachpraxis wird im Folgenden dennoch die verkürzte
Formulierung „Wettbewerbsfähigkeit der EU“
verwendet.
A 3-1 Grundlagenforschung
in FP10 erhalten
Enge Verknüpfung von ECF und FP10 geplant
Die von der EU-Kommission angekündigte enge
Verknüpfung von ECF und FP10 wird vor allem in
der thematischen Ausrichtung der „Säule II
Wettbewerbsfähigkeit und Gesellschaft“ des FP10
deutlich. Die Säule II umfasst die Verbundforschung
und bildet mit einem Budget von 76 Milliarden
Euro den finanziellen Schwerpunkt des FP10 (vgl.
Abb. A 3-1).
Die im Teil „Wettbewerbsfähigkeit“ aufgeführten
thematischen Schwerpunkte decken sich mit den
Schwerpunkten („policy windows“) des ECF. Diese
sind 1. Umstellung auf saubere Energie und
Dekarbonisierung der Industrie; 2. Gesundheit,
Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie; 3.
Digitale Führungsrolle; 4. Resilienz und Sicherheit,
Die F&I-Politik der Europäischen Union (EU)
verfolgt das Ziel, mittels Bündelung
nationaler Ressourcen einen europäischen Mehrwehrt zu
erzeugen. Durch ein koordiniertes Vorgehen und
gemeinsame Investitionen in Forschung und
Innovation (F&I) sollen Größenvorteile genutzt sowie
Risikoteilung und grenzüberschreitende
Kooperationen ermöglicht werden.99
Zentrales Instrument der europäischen F&I-Politik
sind die mehrjährigen Rahmenprogramme für
Forschung und Innovation. Das aktuelle
Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa (FP9) mit
seiner Laufzeit von 2021 bis 2027 soll u. a. die
Hervorbringung und Verbreitung exzellenter
Erkenntnisse und hochwertiger Technologien unterstützen,
Talente auf allen Ebenen gewinnen, zur
Bewältigung der globalen Herausforderungen –
einschließlich des Klimawandels und der Nachhaltigkeitsziele
der Vereinten Nationen – beitragen und die
Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken.100
Im Juli 2025 hat die EU-Kommission ihren
Vorschlag für ein 10. Forschungsrahmenprogramm
(FP10) vorgelegt, das von 2028 bis 2034 laufen
soll.101 Für die Finanzierung des Programms sieht
die EU-Kommission Mittel in Höhe von 175
Milliarden Euro vor, was eine deutliche Aufstockung
gegenüber dem mit 95,5 Milliarden Euro
ausgestatteten laufenden FP9 bedeutet.102 Zugleich hat sich
die Ausrichtung des FP10 gegenüber dem FP9
verschoben: Angesichts der anhaltenden
Wachstumsschwäche in vielen europäischen Mitgliedstaaten
wird die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als
zentrales Ziel des künftigen
Forschungsrahmenprogramms formuliert. Diese stärkere Fokussierung auf
das Thema Wettbewerbsfähigkeit wird auch durch
die Pläne der EU-Kommission deutlich, das FP10
eng mit dem geplanten Europäischen
Wettbewerbsfonds (European Competitiveness Fund, ECF)103 zu
verknüpfen.104 Mit einem vorgeschlagenen Budget
von 234,3 Milliarden Euro ist der ECF – ebenso wie
das FP10 – Bestandteil des Entwurfs für den neuen
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der den
Zeitraum 2028 bis 2034 umfasst.105
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Verteidigungsindustrie und Weltraum. Aufgabe des
FP10 soll es sein, Forschungs- und
Innovationsaktivitäten gemäß diesen ECF-Themenschwerpunkten
zu unterstützen.109 Die thematische Verknüpfung
der Säule II des FP10 mit den Schwerpunkten des
ECF soll zu einem besseren Ineinandergreifen von
Forschung und Anwendung beitragen. Wie die
Abstimmung zwischen den beiden Programmen
organisiert werden soll, ist allerdings noch nicht
geklärt.
Im laufenden FP9 steuern die den einzelnen
Schwerpunktthemen zugeordneten
Programmausschüsse (Programme Committees), in denen
auch die zuständigen nationalen Fachministerien
vertreten sind, die in Säule II organisierte
Verbundforschung. Zudem können Forscherinnen
und Forscher aus Deutschland über die vom Bund
finanzierten nationalen Kontaktstellen eigene
Themenvorschläge einbringen. Damit besteht für
Mitgliedstaaten sowie für Forscherinnen und Forscher
die Möglichkeit, auf die Ausrichtung der Verbund-
Abb. A 3-1 Struktur des geplanten EU-Forschungsrahmenprogramms „FP10“
(2028 – 2034)
*Kohärent mit den Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF).
Säule I
Europäischer
Forschungsrat (ERC)
MarieSkłodowska
CurieMaßnahmen
Wissenschaft im Dienste
der EUPolitik
44,079 Mrd. EUR
WISSENSCHAFTS-
EXZELLENZ
Säule II
Wettbewerbsfähigkeit*:
1. Umstellung auf
saubere Energie
und Dekarbonisierung
der Industrie
2. Gesundheit,
Biotechnologie, Landwirtschaft
und Bioökonomie
3. Digitale Führungsrolle
4. Resilienz und
Sicherheit,
Verteidigungsindustrie und Weltraum
Gesellschaft:
1. Globale
gesellschaftliche Herausforderungen
2. EU-Missionen
3. Fazilität für das Neue
Europäische Bauhaus
75,876 Mrd. EUR
WETTBEWERBS-
FÄHIGKEIT UND
GESELLSCHAFT
Säule III
Europäischer
Innovationsrat (EIC)
Innovationsökosysteme
und das Wissensdreieck
38,785 Mrd. EUR
INNOVATION
Säule IV
Politische Maßnahmen
des EFR
Forschungs und
Technologieinfrastrukturen
Ausweitung der
Beteiligung und Verbreitung
von Exzellenz
16,262 Mrd. EUR
EUROPÄISCHER
FORSCHUNGSRAUM
(EFR)
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf European Commission (2025e).
© EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026.
Download der
Abbildung
forschung Einfluss zu nehmen. Ob es diese
Möglichkeit im FP10 noch geben wird, ist offen. Zwar ist die
Einrichtung eines mit Expertinnen und Experten
besetzten Strategic Stakeholder Boards
angekündigt, über die Besetzung des Boards soll aber die
EU-Kommission entscheiden.
Schwächung der
Grundlagenforschung befürchtet
An der geplanten Verknüpfung von FP10 und ECF
wird von europäischen und deutschen
Wissenschaftsverbänden zum Teil deutliche Kritik
geäußert.110 So wird befürchtet, dass durch die
Verknüpfung insbesondere die Programme der Säulen II und
III des FP10 stärker als bisher an wirtschaftliche
oder industriepolitische Ziele der EU-
Kommission gebunden werden.111 Mit diesen Zielen nicht
kongruente oder risikoreiche Forschungsprojekte
könnten dadurch benachteiligt werden.112
Wissenschaftsverbände sehen die Gefahr, dass es im FP10
noch engere thematische Vorgaben geben könnte,
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die den Entdeckungsraum der Forscherinnen und
Forscher begrenzen.113 Sie verweisen in diesem
Zusammenhang darauf, dass durch Neugier
getriebene Forschung eine der zentralen Grundlagen für
die wissenschaftliche Stärke ist, da sie neues
Wissen erschließt, aus dem viele Erkenntnisse
hervorgehen, die wiederum neue Technologien mit dem
Potenzial zur gesellschaftlichen Transformation
hervorbringen.114 Bereits im sogenannten Heitor-
Bericht war gefordert worden, die engen
thematischen Vorgaben innerhalb der
Forschungsrahmenprogramme zu lockern.115 Darüber hinaus wird von
Wissenschaftsverbänden befürchtet, eine enge
Ausrichtung des FP10 an den bislang nicht
konkretisierten industrie- und anwendungsorientierten Zielen
des ECF werde zu einer Fokussierung auf höhere
Technology Readiness Levels (TRL) und damit
zu einer Schwächung der Grundlagenforschung
führen.116
Unabhängig von der Diskussion um mögliche
Folgen der Verknüpfung von ECF und FP10 gibt es
Hinweise auf einen grundsätzlichen Reformbedarf
der Verbundforschung in Säule II.
Wissenschaftsorganisationen kritisieren schon für das laufende
FP9, dass die Verbundforschung in Säule II stark
auf kurzfristig kommerzialisierbare Ziele im hohen
TRL-Bereich und in vorgegebenen Themenfeldern
ausgerichtet ist und zu wenig Raum für
Grundlagenforschung und bahnbrechende Innovationen
lässt.117 Zudem sei sie primär auf etablierte
Unternehmen ausgerichtet.118
Ferner stehen die formalen
Kooperationsanforderungen in der Kritik, weniger an
wissenschaftlichen als vielmehr an politischen Zielsetzungen
wie regionalen und disziplinären Proporz-
Anforderungen ausgerichtet zu sein.119 Kritisiert werden
auch die hohen administrativen Kosten, die mit
Bewerbung und Teilnahme an
Verbundforschungsprojekten verbunden sind.120 Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die hohen administrativen Kosten
ein allgemeines Problem der Teilnahme am EU-
Forschungsrahmenprogramm darstellen, weshalb für
die administrative und finanzielle Projektsteuerung
zunehmend spezialisierte private Dienstleister
herangezogen werden.121
Verknüpfung von ECF und FP10
mit Augenmaß vorantreiben
Die Expertenkommission befürwortet die Absicht
der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der
EU durch die Einrichtung des ECF zu verbessern. Sie
gibt aber zu bedenken, dass die Verknüpfung von
ECF und FP10 (insbesondere Säule II) dazu führen
kann, dass industrieorientierte, anwendungsnahe
Forschung auf Kosten von Grundlagenforschung
und von auf bahnbrechende neue Ideen gerichteter
Forschung ausgebaut wird. Dieses Vorgehen kann
zwar kurzfristig den Transfer aus der Forschung
in die Anwendung stärken und somit zu mehr
Wachstum bei den geförderten Unternehmen
führen. Allerdings birgt es das Risiko, dass damit die
Förderung neuer Ideen und bahnbrechender
Innovationen, die eine wichtige Grundlage für die
langfristige Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und
Wachstum sind, zu kurz kommt. Die Verknüpfung
von Säule II des FP10 (Verbundforschung) und des
ECF sollte daher mit Augenmaß erfolgen.
Ansonsten ist zu befürchten, dass eine noch stärkere
politische Steuerung die oben beschriebenen Defizite
verschärft.
Ferner sollten die Rahmenbedingungen der
Verbundforschung im FP10 dringend überarbeitet
werden. Dabei ist es wichtig, die Verbundforschung
für Impulse aus der Wissenschaft offenzuhalten
und nicht ausschließlich auf anwendungsbezogene
Forschungsprojekte in hohen TLR-Bereichen
auszurichten, die vom ECF vorgegeben werden. Um Raum
für neue Ideen zu schaffen, müsste zumindest ein
Teil der Forschungsförderung für Projekte ohne
enge thematische Vorgaben zur Verfügung gestellt
werden. Darüber hinaus sollte es mehr
Freiheitsgrade dahingehend geben, dass Umfang und Format
von Kooperationen bottom-up durch die
Forscherinnen und Forscher bestimmt und nicht top-down
vorgegeben werden.
In diesem Zusammenhang weist die
Expertenkommission auf die im Heitor-Bericht formulierte
Empfehlung hin, stärker mit neuen Förderinstrumenten
wie Innovationspreisen, ARPA-ähnlichen Projekten
sowie innovativen Methoden zur Identifizierung
und Begutachtung von Forschungsvorhaben zu
experimentieren.122
A 3-2 Sprunginnovationen ermöglichen
Voraussetzungen für ARPA-ähnliche
Arbeitsweise im EIC bislang nicht gegeben
Die EU-Kommission hat angekündigt, den
Europäischen Innovationsrat (European Innovation
Council, EIC) in Säule III ausbauen zu wollen. So
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soll der EIC künftig mehr ARPA-ähnliche
Mechanismen einführen, um bahnbrechende Innovationen
voranzutreiben.123 Die US-amerikanischen ARPA-
Einrichtungen zeichnen sich durch hohe operative
Autonomie, flache Hierarchien sowie flexible
Personal- und Finanzierungsregeln aus. Zentrale Akteure
sind befristet eingesetzte Programmmanagerinnen
und -manager, die mit großem Ermessensspielraum
missionsorientierte Programme entwickeln,
Projekte nach eigenem fachlichem Ermessen auswählen
sowie portfoliobasiert und entlang klar definierter
Meilensteine steuern. Ziel ist es, Technologien in
frühen, risikoreichen TRL-Phasen gezielt
weiterzuentwickeln und zur Einsatzreife zu bringen.124 Ein
bekanntes ARPA-Instrument sind die sogenannten
Challenges – Innovationswettbewerbe, mit denen
gezielt Durchbrüche in klar umrissenen
Problembereichen angestoßen werden sollen.
Ferner soll der EIC – zusätzlich zu seinen zivilen
Projekten – Projekte bzw. Unternehmen aus dem
Bereich Dual Use fördern.125 Die Ankündigung,
die bislang ausschließlich zivile Orientierung des
EIC und der europäischen
Forschungsrahmenprogramme aufzugeben, wird von einigen
Wissenschaftsverbänden kritisch kommentiert.126 Es wird
u. a. moniert, dass der Rückgriff auf Mittel aus dem
Forschungsrahmenprogramm zur Finanzierung
von Verteidigungs- und Dual-Use-Aktivitäten den
Mittelumfang für die zivile Forschung massiv
reduzieren würde.127
Unabhängig von der Kritik an der Aufhebung der
ausschließlich zivilen Orientierung des EIC wird
bemängelt, dass der EIC gar nicht über die
Voraussetzungen für eine ARPA-ähnliche Arbeitsweise
verfügt, da jede ARPA-ähnliche Institution in ihrer
operativen Arbeit unabhängig von politischer
Steuerung und Kontrolle sein müsse.128 Diese
Voraussetzung ist beim EIC nicht gegeben. Der EIC ist
keine eigenständige Organisation. Seine zentralen
Förderinstrumente – Accelerator, Transition und
Pathfinder – werden von der Exekutivagentur für
den Europäischen Innovationsrat und KMU (EIS-
MEA) verwaltet, die der EU-Kommission
untersteht. Das EIC Board und sein Präsident werden von
der EU-Kommission ernannt und haben lediglich
eine beratende Funktion; die Entscheidungsgewalt
liegt bei der EU-Kommission.129 Ferner verfügt der
EIC nicht in vergleichbarem Maße wie die ARPA-
Einrichtungen über unabhängige
Programmmanagerinnen und -manager. Aus diesem Grund hat das
EIC Board der EU-Kommission eine größere
Autonomie der Programmmanagerinnen und -manager
vorgeschlagen.130 Abgesehen von ihrer fehlenden
Unabhängigkeit stehen die
Programmmanagerinnen und -manager vor der Herausforderung, jeweils
eine hohe Zahl an Projekten betreuen zu müssen.131
Eine enge Projekt-Begleitung, wie sie bei den ARPA-
Einrichtungen praktiziert wird, ist daher kaum
möglich. Ein weiterer Unterschied zwischen dem
EIC und den ARPA-Institutionen besteht
hinsichtlich der administrativen Abläufe. Während die
ARPA-Institutionen als sehr agil beschrieben
werden,132 gelten die Auswahlmechanismen des EIC als
bürokratisch.133
Ein zusätzliches Problem bei der
Implementierung ARPA-ähnlicher Strukturen liegt in der für
die EU bislang unüblichen Praxis, die Fortschritte
von geförderten Projekten konsequent anhand
vorab definierter Kriterien zu bemessen und die
Förderung einzustellen, wenn die Fortschritte
ausbleiben.
Förderung von Sprunginnovationen mit
europäischen Partnern ausbauen
Die Expertenkommission erachtet es als
notwendig, Sprunginnovationen nicht nur auf nationaler
Ebene, sondern auch gemeinsam mit europäischen
Partnerländern zu fördern. Die geplante
Einführung ARPA-ähnlicher Mechanismen im EIC wäre
dafür ein möglicher Schritt. Um diese Mechanismen
zu schaffen, bedarf es allerdings zweier
grundsätzlicher Voraussetzungen, die bislang nicht erfüllt sind:
Der EIC muss zu einer eigenständigen Organisation
weiterentwickelt werden, die der Steuerung durch
die EU-Kommission entzogen ist. Darüber hinaus
benötigt der EIC einen mit den ARPA-Institutionen
vergleichbaren Kreis unabhängiger
Programmmanagerinnen und -manager. Sollte die EU-
Kommission nicht bereit sein, dem EIC diese notwendige
politische und operative Unabhängigkeit,
beispielsweise mittels eines EIC-Freiheitsgesetzes,
zuzubilligen, rät die Expertenkommission, die Förderung
von Sprunginnovationen durch Institutionen
außerhalb bestehender EU-Strukturen
voranzutreiben.
Grundsätzlich skeptisch ist die
Expertenkommission hinsichtlich der Förderung von
Sprunginnovationen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich
auf EU-Ebene. Die EU verfügt über keine eigenen
militär- und sicherheitspolitischen Fähigkeiten und
Entscheidungskompetenzen, da Sicherheits- und
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Verteidigungspolitik in Europa nach wie vor
nationalstaatlich organisiert sind.134 Die Entwicklung
innovativer Lösungen für die Bedarfe im
Sicherheits- und Verteidigungsbereich sollte daher über
die entsprechend ausgerichteten internationalen
Organisationen, beispielsweise über die NATO, oder
direkt von den europäischen Staaten – einzeln oder
im Verbund – organisiert werden. Mit dem Defence
Innovation Accelerator for the North Atlantic
(DIANA) hat die NATO bereits eine Institution zur
Förderung sicherheits- und verteidigungsrelevanter
Innovationen geschaffen. DIANA verfügt zwar über
ARPA-ähnliche Elemente, ist allerdings hinsichtlich
der Mittelausstattung nicht mit den ARPA-
Institutionen zu vergleichen.135
Um zügig mit der Förderung von
Sprunginnovationen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich
beginnen zu können, empfiehlt die
Expertenkommission den Aufbau ARPA-ähnlicher Strukturen
auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung könnte
dazu die Bundesagentur für Sprunginnovationen
(SPRIND) um einen militärischen Arm erweitern
oder eine eigenständige militärisch ausgerichtete
Innovationsagentur nach dem Vorbild der SPRIND –
und mit ähnlichen Freiheiten – aufbauen.136 Diese
Agentur sollte von Beginn an Kooperationen mit
vergleichbaren Institutionen in europäischen
Partnerländern anstreben. Das Ende 2025 von der
SPRIND in enger Zusammenarbeit mit der
schwedischen Innovationsagentur Vinnova gestartete
Projekt „Anti-Drone Response 2.0“ könnte hierfür
ein Vorbild sein.137
A 3-3 Erfolgsbedingungen für ERC sichern
ERC auf wissenschaftliche
Exzellenz ausgerichtet
Der Europäische Forschungsrat (ERC) ist zentraler
Bestandteil der „Säule I Wissenschaftsexzellenz“
des EU-Forschungsrahmenprogramms und gilt
als Erfolgsgeschichte europäischer
Forschungspolitik. Er fördert themenoffen exzellente
Grundlagenforschung, für die Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler Projekte zu Themen eigener Wahl
einreichen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt
ausschließlich nach wissenschaftlicher Exzellenz.
Die Förderung durch den ERC steht auch den
Forscherinnen und Forschern offen, die außerhalb
Europas arbeiten, sofern sie für die Arbeit an dem
geförderten Projekt nach Europa kommen. Damit
trägt der ERC dazu bei, hervorragende
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine
Tätigkeit in Europa zu gewinnen.
Darüber hinaus nimmt der ERC eine
komplementäre Rolle zum EIC ein, was in den Übergängen
von ERC-geförderten Projekten in die EIC-
Förderinstrumente sichtbar wird. Mittels
sogenannter Proof of Concept Grants (PoC Grants) können
ERC-geförderte Projekte Machbarkeit, Verwertung
und Marktpotenzial ihrer Ergebnisse prüfen und
sich u. a. für das Förderinstrument EIC Transition
qualifizieren. Fast 50 Prozent der erfolgreichen
EIC-Transition-Anträge gehen auf ERC PoC Grants
zurück.138 Auf diese Weise gelangen Ergebnisse aus
der ERC-geförderten Grundlagenforschung
systematisch in die Anwendung. Eine Öffnung dieser
Verbindung für Forschungsprojekte aus den
nationalen Fördersystemen besteht bislang nicht, wird
jedoch vom EIC Board empfohlen, um
vielversprechende Ideen ohne langwierige Prüfung in eine
Förderung zu überführen.139
Der Erfolg des ERC beruht im Wesentlichen auf
seiner Unabhängigkeit von politischen, regionalen
oder thematischen Vorgaben sowie auf
transparenten und qualitätsgesicherten Auswahlverfahren.
Internationale Entwicklungen zeigen deutlich, wie
fragil die Unabhängigkeit der Forschung und auch
der Forschungsförderung ist. Potenzielle
Einfallstore für eine politische Einflussnahme gibt es auch
beim ERC. So ist der ERC keine eigenständige
Einrichtung mit dauerhaftem Mandat, sondern Teil des
EU-Forschungsrahmenprogramms. Bei der
Umsetzung der Fördermaßnahmen ist der ERC ebenfalls
nicht unabhängig; hierfür ist eine Exekutivagentur
der EU-Kommission (ERCEA) zuständig.
Im aktuellen Kommissionsvorschlag für das FP10
ist zwar ein eindeutiges Mandat für den ERC
vorgesehen, das auf die Förderung exzellenter Forschung
ausgerichtet ist. Gleichwohl soll der ERC eng an den
ECF angebunden werden, und für alle europäischen
Fördereinrichtungen und -programme sollen
einheitliche Verfahrensregeln gelten. Hieraus könnte
zukünftig etwa abgeleitet werden, dass der ERC
seine Gutachterinnen und Gutachter nicht mehr
frei auswählen darf, sondern wie die anderen EU-
Programme für die Begutachtung auf
Personenpools zurückgreifen muss. In diesem
Zusammenhang könnte der Vorschlag der EU-Kommission, die
Amtszeit für die Präsidentin oder den Präsidenten
des ERC von maximal vier plus vier Jahren auf
maximal zwei plus zwei Jahre zu verkürzen, als Versuch
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Schwerpunktsetzungen oder eine Orientierung
an regionalen Ausgleichszielen oder dem Proporz
zwischen den Mitgliedstaaten sollte explizit
ausgeschlossen werden.
Die Expertenkommission spricht sich ferner dafür
aus, die Bewerbung auf PoC Grants des ERC für
exzellente Forschungsprojekte aus den nationalen
Fördersystemen, beispielsweise DFG-geförderte
Projekte, zu öffnen. Zudem sollten für Vorhaben,
die für die PoC Grants des ERC positiv begutachtet,
aber nicht gefördert wurden, Wege in die nationale
Förderung geschaffen werden (vgl. Kapitel B 2). Mit
dem Seal of Excellence des EIC wurde bereits ein
Instrument geschaffen, das für den Übergang von
positiv evaluierten EIC-Transition- und -
Accelerator-Projekten in nationale Fördersysteme genutzt
werden kann.141 Von dieser Option sollte künftig
auch Deutschland Gebrauch machen.
interpretiert werden, die Einflussmöglichkeiten der
EU-Kommission auf den ERC auszuweiten.
Unabhängigkeit des ERC erhalten
Um die wissenschaftliche Exzellenz und
Unabhängigkeit des ERC dauerhaft zu sichern, empfiehlt die
Expertenkommission der Bundesregierung, sich bei
der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass dem
ERC der Status einer unabhängigen Einrichtung
verliehen wird – vergleichbar dem der
Europäischen Investitionsbank – und er mit einem stabilen
Langzeitbudget ausgestattet wird.140 Ferner sollte
die vierjährige Amtszeit der Präsidentin bzw. des
Präsidenten unverändert beibehalten werden. Die
Expertenkommission empfiehlt zudem, das Mandat
des ERC weiterhin ausschließlich auf die
themenoffene Förderung exzellenter Forschung
auszurichten. Eine Ausrichtung der Förderung auf politische
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A 4 Ein 28. Regime für den
europäischen Binnenmarkt
Europäische Unternehmen befinden sich dadurch
gegenüber Wettbewerbern aus den USA oder China
im Nachteil, die ihre Geschäftsmodelle auf ihren
deutlich größeren heimischen Märkten günstiger
und schneller skalieren können. Die
Fragmentierung des europäischen Marktes schmälert dadurch
die Renditeerwartungen und damit die
Attraktivität, in europäische Unternehmen zu investieren.
Vor allem für Start-ups und Scale-ups ist dies
problematisch. Die EU verwendet dabei den Begriff
Scale-ups für Unternehmen, die über die
Gründungsphase hinausgelangt sind und ihr Wachstum,
z. B. Beschäftigtenzahl, Umsatz, Marktexpansion,
deutlich steigern.147
Fragmentierung des Binnenmarkts für
Start-ups und Scale-ups überwinden
Die Größe des europäischen Binnenmarkts bietet
Unternehmen erhebliche Wachstumschancen, die
nach einer Überwindung der bestehenden
Fragmentierung durch einheitliche Rahmenbedingungen
und verbesserte Marktzugänge noch deutlich bess
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Relationen
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