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Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026

dip / drucksache 02.03.2026 · WP 21 · 21/4350 · Unterrichtung · Original ↗

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Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/4350 21. Wahlperiode 02.03.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 26. Februar 2026 gemäß Beschluss vom 22. Juni 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/1705. GUTACHTEN 2026 GUTACHTEN ZU FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGISCHER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DEUTSCHLANDS EXPERTENKOMMISSION FORSCHUNG UND INNOVATION Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 3 – Unser Dank gilt Joshua Allen, Dr. Román Arjona, Prof. Sam Arts, Ph.D., Annabelle Ascher, Prof. Dr. Christian Baccarella, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Dr. Annette Barkhaus, Prof. Dr. Matthias Baum, Dr. Christian Berghoff, Kevin Berghoff, Ute Bernhardt, Prof. Dr. Jörn Block, Dr. Sarah Bressan, Dr. Siegrun Brink, Prof. Dr. Tom Brökel, Dr. Fleming Bruckmaier, Isinsu Bulus, Prof. Dr. Uwe Cantner, Eric Canton, Ph.D., Dr. Effrosyni Chelioti, Prof. Dr. Stefan Constantinescu, Dr. Jano Costard, Prof. Dr. Dirk Czarnitzki, Barbara Diehl, Daniele Dosi, Prof. Dr. Carsten Dreher, Lukas Dreier, Anca Dumitrescu Goranov, Thomas Elsner, Prof. Dr. Michael Eßig, Dr. Marc Evers, Prof. Dr. Oliver Falck, Verena Fennemann, Andrea Frank, Max Gahntz, Nikolaj Groeneweg, Dr. Oliver Grün, Max Gulde, Ph.D., Michael Hagedorn, Dr. Thomas Hahn, Leonard Hanschur, Bernd H. Harder, Dr. Marton Herczeg, Rudolf Hielscher, Tobias Hoffmann, Ph.D., Harald Holzer, Cécile Huet, Ph.D., Prof. Dr. Christian Hummert, Dr. Alexander Ilic, Dr. Thibauld Jongen, Robert Jozic, Marc Kley, Dr. Katharina Kloke, Dr. Tina Klüwer, Dr. Gesa Koglin, Prof. Dr. Dieter Kranzlmüller, Prof. Dr. Rafaela Kraus, Dr. Ronald Kriedel, Prof. Dr. Antonio Krüger, Shyam Krishna, Ph.D., Claudia Labisch, Rafael Laguna de la Vera, Dr. Rainer Lange, Dr. Ioannis Legouras, Prof. Dr. Dr. h.c. Maria Leptin, Dr. Andreas Liebl, Nathanael Liminski, Daniel Mack, David Mair, Dr. Christoph March, Evangelia Markidou, Bertin Martens, Ph.D., Dr. Michael May, Armando Melone, Prof. Dr. Christoph Meyer, Dr. Uwe Möller, Simon Moser, Dr. Simon Müller, Maximilian Negele, Janis Neufeld, Eoghan O’Neill, Ludger Odenthal, Dr. Johannes Otterbach, Prof. Dr.-Ing. Christof Paar, Dr. Paolo Pasimeni, Viorel Peca, Dr. Gisela Philipsenburg, Maurits Pino, Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Dr. Heiko Prange-Gstöhl, Dr. Christian Rammer, Manfred Rauhmeier, Dr. Christian Rebhan, Victoria Reichl, Dr. Paul Richter, Felicitas Riedl, Prof. Dr.-Ing. Michael Riesener, Henning Rockmann, Prof. Dr. Walter Rosenthal, Melanie Rüther, Prof. Dr. Robert Schlögl, Dr. Mario Scharfbillig, Michiel Scheffer, Dr. Bettina Schelkle, Tillman Schenk, Dr. Carsten Schierenbeck, Prof. Dr. Uwe Schimank, Antonio Schmandke, Ph.D., Thomas Schmidt, Ralph Schmitt-Nilson, Bente Schneider-Pott, Dr. Peter Schniering, Prof. Dr. Helmut Schönenberger, Prof. Dr. Ferdi Schüth, Prof. Fiona M. Scott Morton, Ph.D., Dr. Marlène Siméon, Sabine Simmross, Lucilla Sioli, Ph.D., Prof. Dr.-Ing. Philipp Slusallek, Dominik Sobczak, Dr. Wieland Staessens, Jan- Tjibbe Steeman, Philipp Steevens, Christoph J. Stresing, Prof. Simone Tagliapietra, Ph.D., Dr. Philipp Tontsch, Prof. Dr. Reinhilde Veugelers, Dr. Josef Waltl, Prof. Jonathan Wareham, Ph.D., Toby Webster, Lisa Wetzig, Dr. Angelo Wille, Prof. Dr. Stefan Wrobel, Prof. Dr. Stefano Zacchiroli, deren Expertise mit in das diesjährige Gutachten eingeflossen ist. Ferner danken wir allen Expertinnen und Experten, die an der Erstellung der Studien zum deutschen Innovationssystem mitgewirkt haben. Die Expertenkommission weist darauf hin, dass die im Gutachten dargelegten Positionen nicht notwendigerweise die Meinungen der oben genannten Personen wiedergeben. Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 4 – Mitglieder der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) Prof. Dr. Irene Bertschek (Vorsitzende) ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim, Forschungsbereich Digitale Ökonomie, und Justus- Liebig-Universität Gießen, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Professur für Ökonomie der Digitalisierung Prof. Dr. Guido Bünstorf Universität Kassel, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Fachgebiet Wirtschaftspolitik, Innovation und Entrepreneurship, und International Center for Higher Education Research (INCHER) Prof. Dr. Carolin Häussler (stellvertretende Vorsitzende) Universität Passau, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Organisation, Technologiemanagement und Entrepreneurship Prof. Dr. Joachim Henkel Technische Universität München, TUM School of Management, Dr. Theo Schöller-Stiftungslehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. und Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn und Universität Siegen, Fakultät III Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Management von kleinen und mittleren Unternehmen und Entrepreneurship Dieses Gutachten beruht auch auf der sachkundigen und engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFI-Geschäftsstelle sowie der Kommissionsmitglieder. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFI-Geschäftsstelle Christine Beyer Dr. Helge Dauchert Dr. Lea Eilers Dr. Friederike Heiny Dr. Petra Meurer Antje Michna Dr. Christoph Oslislo Dr. Frauke Stehr Dr. Johannes Stiller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommissionsmitglieder Dr. Marc Diederichs Universität Passau, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Organisation, Technologiemanagement und Entrepreneurship Dr. Daniel Erdsiek ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim, Forschungsbereich Digitale Ökonomie Emil Etschmann Technische Universität München, TUM School of Management, Dr. Theo Schöller-Stiftungslehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement Florian Neubauer, Ph.D. RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. Robin Nowak Universität Passau, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Organisation, Technologiemanagement und Entrepreneurship Dr. Markus Rieger-Fels Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn Maria Theißen Universität Kassel, Institut für Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet Wirtschaftspolitik, Innovation und Entrepreneurship Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 5 – Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 Kurzfassung 12 AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND HERAUSFORDERUNGEN A 1 Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland 20 A 2 Sicherheitsrelevante Forschung und Innovation 33 A 3 Europäische F&I-Politik 41 A 4 Ein 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt 47 KERNTHEMEN 2026 B 1 Innovationen im Mittelstand 54 B 2 Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem 72 B 3 Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in Deutschland und Europa 102 A B Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 7 – VERZEICHNISSE C 1 Verzeichnis der Abbildungen, Tabellen und Boxen 127 C 2 Abkürzungsverzeichnis 130 C 3 Aktuelle Studien zum deutschen Innovationssystem 133 C 4 Literaturverzeichnis 134 C 5 Endnotenverzeichnis 143 C 6 F&I-Dashboard 170 C Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 8 – Vorwort Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem (F&I-System) steht vor großen Herausforderungen: Die wirtschaftliche Wachstumsschwäche hält an. Neue Technologien, allen voran die künstliche Intelligenz, bergen große Potenziale, stellen aber auch etablierte Geschäftsmodelle in Frage. Gleichzeitig kommt die Digitalisierung nur schleppend voran. Geopolitische Spannungen verschärfen den Innovationswettbewerb und die technologischen, oft einseitigen Abhängigkeiten von Anbietern aus den USA oder China. Gefragt ist eine beherzte F&I-Politik, die auf Schlüssel- und Zukunftstechnologien setzt, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schafft und die Akteure des F&I- Systems von bürokratischen Fesseln befreit. Die neue Bundesregierung hat erste Schritte in diese Richtung unternommen. Mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) hat sie ein starkes Signal für die Priorität von F&I gesetzt und dabei den Fokus auf Schlüsseltechnologien wie die künstliche Intelligenz gelegt. Die Einrichtung des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung verdeutlicht, dass die Bundesregierung es ernst damit meint, die Digitalisierung in Deutschland endlich mit Nachdruck voranzutreiben und bürokratische Hürden abzubauen. Mit ihrem Jahresgutachten unterbreitet die Expertenkommission für die Weiterentwicklung der F&I-Politik Vorschläge, die dazu beitragen sollen, diesen Weg erfolgreich fortzusetzen. Der erste Teil des Jahresgutachtens enthält Überlegungen zur Umsetzung der HTAD. Die HTAD wird ihr großes Potenzial nur dann entfalten können, wenn von ihr kräftige Impulse für massive private Investitionen in F&I ausgehen, vor allem in Schlüsseltechnologien. Um die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, braucht es starke Partner, auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Die Expertenkommission diskutiert, wie sich die europäische F&I- Politik im Hinblick auf das 10. Forschungsrahmenprogramm stärken lässt und wie die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts im Rahmen eines sogenannten 28. Regimes überwunden werden kann. Begutachtet wird auch die sicherheitsrelevante F&I, denn hier sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den anhaltenden geopolitischen Spannungen und hybriden Bedrohungslagen wirksam zu begegnen. In den Schwerpunktkapiteln im zweiten Teil des Jahresgutachtens greift die Expertenkommission drei Bereiche auf, die wesentlich zur Leistungsfähigkeit des deutschen F&I-Systems beitragen: — den Mittelstand, dem rund 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland angehören und der einen bedeutenden Beitrag zur Innovationskraft der gesamten Wirtschaft leistet. Die Analysen zeigen auf, welche Hemmnisse der Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen im Wege stehen und mit welchen F&I-politischen Maßnahmen sie sich überwinden lassen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 9 – — die Hochschulen, aus deren Forschung häufig neue und bahnbrechende Ideen entstehen. Forschung, Lehre und Technologietransfer werden in den Blick genommen und es werden Ideen zur Erweiterung der Handlungsspielräume der Hochschulen entwickelt, damit sie den zunehmenden Wettbewerbsanforderungen begegnen können. — die künstliche Intelligenz, deren dynamische technologische Entwicklung in Kombination mit ihren umfassenden Anwendungsmöglichkeiten hohe Innovations- und Wachstumspotenziale birgt. Die Expertenkommission befasst sich daher erneut mit dieser besonderen Schlüsseltechnologie und legt eine Analyse der Stärken und Schwächen des KI-Standorts Deutschland im internationalen Vergleich vor. Mit F&I-Politik allein werden sich die großen Herausforderungen, vor denen unsere Volkswirtschaft steht, nicht überwinden lassen. Gleichwohl wird es ohne eine ambitionierte und mutige F&I-Politik kaum möglich sein, Voraussetzungen zu schaffen für die notwendige Transformation der Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, für technologische Souveränität und Sicherheit – und nicht zuletzt für mehr Wachstum und Wohlstand. Dies würde die von Bundeskanzler Merz in seiner Neujahrsansprache angekündigte „Zeit des Aufbruchs“ mit dem Leben füllen, das unser Gemeinwesen dringend braucht. Berlin, 11. Februar 2026 Prof. Dr. Joachim Henkel Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter Prof. Dr. Irene Bertschek (Vorsitzende) Prof. Dr. Guido Bünstorf Prof. Dr. Carolin Häussler (stv. Vorsitzende) Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 10 – KURZFASSUNG Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 11 – Kurzfassung A Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen A 1 Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland Angesichts ihrer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und für die technologische Souveränität Deutschlands ist die Fokussierung der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) auf ausgewählte Schlüsseltechnologien ein wichtiges Signal. Im internationalen Vergleich weist Deutschland vor allem Stärken in den Bereichen klimaneutrale Energieerzeugung sowie klimaneutrale Mobilität auf. Bei den Schlüsseltechnologien künstliche Intelligenz und Mikroelektronik ist Deutschland hingegen relativ schwach positioniert. Das gilt weniger für die Forschung als primär für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien hervorzubringen. Mit den in der HTAD benannten Hebeln hat die Bundesregierung die zentralen Ansatzpunkte zur Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems (F&I- Systems) in Deutschland identifiziert. Ihre konsequente Umsetzung könnte zu einer deutlichen Steigerung der F&I-Aktivitäten beitragen. Eine ambitionierte F&I-Politik allein reicht allerdings nicht aus, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu steigern. Hierzu bedarf es als unabdingbarer Grundvoraussetzung attraktiver allgemeiner Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln. Im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten 360-Grad-Hightech- Monitorings sollten die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offengelegt werden. Die Expertenkommission unterbreitet im vorliegenden Jahresgutachten diesbezüglich konkrete Vorschläge zum methodischen Vorgehen. Die Outputseite der Schlüsseltechnologien zu erfassen, ist beim Monitoring besonders herausfordernd. Die Expertenkommission empfiehlt, die Diffusion der Schlüsseltechnologien beispielsweise mit Hilfe webbasierter semantischer Verfahren zu betrachten. A 2 Sicherheitsrelevante Forschung und Innovation Damit die Politik in einem Umfeld sich wandelnder Bedrohungslagen informiert und strategisch versiert handeln kann, muss sie auf Expertise zu sicherheitsbezogenen Herausforderungen sowie zu den entsprechenden politischen Handlungsoptionen zurückgreifen können. Die Expertenkommission empfiehlt Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 12 – daher, im Bereich der sicherheitspolitisch relevanten Forschung und Lehre exzellente Einrichtungen auf- bzw. auszubauen. Neue technologische Lösungen zur Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen werden nicht notwendigerweise von den etablierten Akteuren hervorgebracht. Strukturen für Vernetzungs- und Beratungsaktivitäten können dazu beitragen, die Potenziale von bisher nicht im Sicherheitsbereich tätigen Akteuren zu erschließen. Das neue Innovationszentrum der Bundeswehr bietet z. B. die Möglichkeit, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Akteuren des F&I-Systems und der Bundeswehr zu verbessern. Die Bundeswehr sollte zudem eine Strategie für Gründungen aus der Bundeswehr entwickeln. F&I-politische Aspekte sollten bei Beschaffungsprozessen für die Bundeswehr vermehrt berücksichtigt werden. Es gilt, die vergaberechtlichen Möglichkeiten der innovationsorientierten Beschaffung aktiv zu nutzen und hierfür die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus sollten Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich durch den Ausbau der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND oder durch die Gründung einer eigenständigen Agentur forciert werden. A 3 Europäische F&I-Politik Die EU-Kommission hat 2025 ihren Vorschlag für ein 10. Forschungsrahmenprogramm (FP10) vorgelegt und angekündigt, dieses eng mit dem geplanten Europäischen Wettbewerbsfonds (ECF) zu verknüpfen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Die Expertenkommission befürwortet dieses Ziel. Die Verknüpfung von ECF und FP10 kann dazu führen, dass industrieorientierte, anwendungsnahe Forschung ausgebaut wird. Außerdem kann die Verknüpfung beider Programme kurzfristig den Transfer aus der Forschung in die Anwendung stärken und somit zu mehr Wachstum bei den geförderten Unternehmen beitragen. Allerdings birgt sie das Risiko, dass damit die Grundlagenforschung und die Förderung neuer Ideen und bahnbrechender Innovationen, die eine wichtige Grundlage für die langfristige Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sind, zu kurz kommen. Die Verknüpfung der beiden Programme sollte daher mit Augenmaß erfolgen. Die Expertenkommission empfiehlt ferner, Sprunginnovationen gemeinsam mit europäischen Partnerländern zu fördern. Die geplante Einführung ARPA- ähnlicher Mechanismen im Europäischen Innovationsrat (EIC) wäre dafür ein möglicher Schritt, der allerdings zwei Dinge voraussetzt: Der EIC muss zu einer eigenständigen Organisation weiterentwickelt werden, die der Steuerung durch die EU-Kommission entzogen ist. Ferner benötigt er einen mit den ARPA- Institutionen vergleichbaren Kreis unabhängiger Programmmanagerinnen und -manager. Ohne diese politische und operative Unabhängigkeit sollte die Förderung von Sprunginnovationen durch Institutionen außerhalb bestehender EU-Strukturen vorangetrieben werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 13 – A 4 Ein 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt Der nach wie vor stark fragmentierte europäische Binnenmarkt stellt Start-ups und Scale-ups, die in andere EU-Länder expandieren wollen, vor Herausforderungen. Die EU-Kommission plant, den Flickenteppich nationaler Vorschriften mit einem sogenannten 28. Regime zu überwinden. Der Begriff 28. Regime bezeichnet in diesem Kontext eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen auf EU-Ebene, die zusätzlich zu den bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen der 27 Mitgliedstaaten geschaffen wird. Für seine Ausgestaltung liegen verschiedene Konzepte vor. Die Expertenkommission sieht in den vorliegenden Konzepten wichtige Ansätze, um die Fragmentierung des Binnenmarkts zumindest in Teilen zu überwinden. Sie empfiehlt, die Ausgestaltung eines 28. Regimes an den Bedürfnissen von Start-ups und Scale-ups auszurichten und keine komplizierten Zugangskriterien zu formulieren. Ferner sollte eine neue Rechtsform für Unternehmen mittels Verordnung und nicht mittels Richtlinie umgesetzt werden, um ihre einheitliche Ausgestaltung in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen. Sollte sich für ein 28. Regime innerhalb der EU keine Mehrheit finden oder sich eine Umsetzung per Verordnung nicht durchsetzen lassen, empfiehlt die Expertenkommission die Umsetzung innerhalb einer Koalition der Willigen oder im Rahmen einer gemeinsamen deutsch-französischen Harmonisierungsinitiative. B Kernthemen 2026 B 1 Innovationen im Mittelstand Der Mittelstand, der aus Unternehmen besteht, bei denen Eigentum und Geschäftsführung zusammenfallen, zeichnet sich durch langfristige Orientierung, regionale Verwurzelung und hohe unternehmerische Verantwortung aus. Mittelständische Unternehmen sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen und seltener als nicht-mittelständische in forschungs- und wissensintensiven Branchen tätig. Unter Berücksichtigung von Strukturmerkmalen wie Größe und Branchenzugehörigkeit gelang es mittelständischen Unternehmen im Zeitraum 2005 bis 2023 häufiger als vergleichbaren nicht-mittelständischen Unternehmen, Produktoder Prozessinnovationen einzuführen. Zudem erzielten sie, trotz geringerer Innovationsausgaben, höhere Umsatzanteile mit Produktinnovationen. Innovierende Unternehmen sind produktiver als nicht-innovierende Unternehmen mit vergleichbaren Eigenschaften. Bei mittelständischen Unternehmen ist der Unterschied stärker ausgeprägt, insbesondere wenn sie gleichzeitig in Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 14 – Digitalisierung investieren. Innovationsaktivitäten und Produktivität mittelständischer Unternehmen werden allerdings durch Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt. Zur Stärkung der Innovationskraft schlägt die Expertenkommission daher Maßnahmen vor, die die Rahmenbedingungen in diesen Bereichen verbessern. Die Expertenkommission empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen: — Der Antragsprozess für die Forschungszulage sollte weiter vereinfacht werden, etwa durch schlankere Erstanträge, vereinfachte Folgeanträge bei bereits geförderten Projekten und eine (teil-)automatisierte Datenerfassung nach dem Once-Only-Prinzip. — Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung und die Föderale Modernisierungsagenda sollten entschlossen vorangetrieben und umgesetzt werden, um bürokratische Hürden abzubauen sowie Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren. — Wissen sowie Erfahrungen aus der Praxis sollten systematisch bei der Ausgestaltung konkreter Regulierungen einbezogen werden. Hierzu sollten verstärkt Praxischecks genutzt werden. — Ein effektiver Regulierungsabbau sollte sich an der Kosten-Nutzen- Relation einzelner Regulierungen im Kontext der Gesamtheit aller Vorschriften und nicht an der reinen Zahl an Regulierungen orientieren. Praxischecks sind starren Regeln – wie One-In-One(Two)-Out – vorzuziehen, denn letztere berücksichtigen nicht den mit den einzelnen Regeln verbundenen Aufwand. — Das Once-Only-Prinzip muss zeitnah und konsequent umgesetzt werden. Instrumente wie Rulemapping können dabei unterstützen, unnötige Melde- und Dokumentationspflichten zu identifizieren und abzubauen. — Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte muss vereinfacht und die dazugehörigen Verfahren müssen beschleunigt werden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Work-and-Stay-Agentur kann alle Verfahren zur Einreise, Anerkennung, Qualifikationen und Erteilung von Aufenthaltstiteln integrieren. Entscheidend für ihren Erfolg sind eine praxisnahe Ausgestaltung, regelmäßige Evaluierung und spürbare Entlastung von Fachkräften, Studierenden und Unternehmen. B 2 Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem Der Wettbewerb im deutschen Hochschulsystem hat sich infolge gewachsener formaler Autonomie der Hochschulen und der damit verbundenen Hinwendung zu einer „Output-orientierten“ Steuerung deutlich intensiviert. Im Bereich Forschung ist der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. In seiner aktuellen Ausgestaltung und Umsetzung geht er mit einem erheblichen Personal- und Ressourcenbedarf einher und kann besonders innovative Projektideen benachteiligen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 15 – Im Bereich Lehre hat sich der Wettbewerb um Studierende angesichts stagnierender Studierendenzahlen und wachsender privater Angebote verschärft. Ein qualitätsbasierter Wettbewerb wird jedoch durch fehlende Transparenz über Lehrqualität, Studienerfolg und Arbeitsmarktergebnisse begrenzt. Gleichzeitig verändern Anwendungen künstlicher Intelligenz die Kompetenzanforderungen an Absolventinnen und Absolventen grundlegend. Deutschland ist international ein attraktiver Studienstandort und weist hohe Bleibequoten internationaler Studierender auf, deren Integration und Übergang in den deutschen Arbeitsmarkt jedoch weiterhin auf Hürden stößt. Der Technologietransfer als zentraler Pfeiler der „dritten Mission“ der Hochschulen gewinnt politisch an Bedeutung, wird in der Praxis jedoch vielfach noch nicht als Kernaufgabe behandelt. Forschungsbasierte akademische Gründungen und Patentanmeldungen waren zuletzt rückläufig, obwohl die Forschung an deutschen Hochschulen zunehmend innovationsrelevant ist. Zentrale Hemmnisse sind unzureichend ausgestattete Transferstrukturen, fehlende Anreize für Transferaktivitäten, langwierige IP-Verhandlungen sowie Brüche in der Förderkette von der Forschung zur Anwendung. Die Expertenkommission empfiehlt daher u. a. folgende Maßnahmen: — Die strategische Handlungsfähigkeit der Hochschulen sollte gestärkt und ihre Profilbildung erleichtert werden, indem die Finanzierung stärker an den vielfältigen Aufgaben der Hochschulen ausgerichtet wird, administrative Vorgaben abgebaut und Berufungsverfahren beschleunigt werden. — Die wettbewerbliche Forschungsförderung sollte agiler und administrativ weniger aufwendig ausgestaltet werden. Spitzenforschung sollte konsequent und ausschließlich nach forschungsbezogenen Exzellenzkriterien gefördert werden. — Die Hochschullehre sollte so weiterentwickelt werden, dass sie den durch künstliche Intelligenz veränderten Kompetenzanforderungen gerecht wird. Arbeitsmarktbezogene Indikatoren zur Erfassung der Lehrqualität sollten in der Breite etabliert, die Internationalisierung der Lehre ausgebaut und der Übergang internationaler Absolventinnen und Absolventen in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. — Der Wissenstransfer sollte als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell verankert werden. Für den erfolgreichen Transfer ist eine ganzheitliche und akteursoffene Gesamtstrategie erforderlich, die insbesondere das hohe Innovationspotenzial exzellenter Forschung konsequent hebt. Im Rahmen einer Initiative „Transferzeit“ sollten zeitliche Freiräume für Transferaktivitäten geschaffen und IP-Transferprozesse beschleunigt werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Technologietransfer sollten zeitnah umgesetzt und mit dem EU-Fördersystem verzahnt werden. Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 16 – B 3 Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in Deutschland und Europa Künstliche Intelligenz (KI) birgt enorme Innovationspotenziale und Chancen für wirtschaftliches Wachstum. Sie verspricht Produktivitätssteigerungen und ermöglicht neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Für Deutschland und die EU sind die erfolgreiche Entwicklung und Anwendung von KI daher ein zentraler Hebel, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern, digitale Souveränität zu stärken und Wohlstand langfristig zu erhalten. Die Analyse zeigt deutlich: Deutschland und Europa verfügen zwar über starke Forschungslandschaften und erste Erfolge bei der Anwendung von KI, liegen aber im internationalen Vergleich, vor allem gegenüber den USA und China, bei der Entwicklung von KI-Modellen und der Umsetzung von KI in die Wertschöpfung zurück. Um den Vorsprung der USA und Chinas aufzuholen und nicht weiter in technologische Abhängigkeiten zu geraten, sollte die Bundesregierung ihre KI- Strategie europäisch ausrichten. Es gilt, die europäische digitale Souveränität zu stärken und zentrale Elemente der Wertschöpfung in Europa zu realisieren. Dazu ist rasch eine leistungsfähige KI-Infrastruktur aufzubauen, exzellente Forschung und Entwicklung zu fördern, ein innovationsfreundlicher regulatorischer Rahmen zu schaffen sowie die breite wirtschaftliche Anwendung von KI in Deutschland und der EU zu unterstützen. Die Expertenkommission empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen: — Um das Gesamtinvestitionsvolumen in KI in der EU zu erhöhen, werden neben öffentlichen Fördermitteln dringend private Investitionen benötigt. Dafür ist es unerlässlich, unternehmensfreundlichere Rahmenbedingungen zu schaffen wie z. B. durch ein 28. Regime. — Deutschland und die EU sollten beim Aufbau von Rechenzentren auf europäischer Ebene dynamische Ausbauziele verfolgen. Um international Anschluss zu halten, sollte sich die EU zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre 10 bis 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Hierzu muss die Privatwirtschaft befähigt werden, den Ausbau zügig voranzutreiben. Insofern Rechenzentren mit staatlichen Mitteln aufgebaut werden, ist ein Begleitmonitoring einzurichten. — Um die digitale Souveränität zu stärken und sicherheitsrelevante Abhängigkeiten von außereuropäischen KI-Anbietern zu reduzieren sowie die Entwicklung abgeleiteter Modelle zu erleichtern, sollte die Bundesregierung durch eine Förderung auf eine privatwirtschaftliche europäische Kooperation zur Entwicklung eines Open-Source-Grundlagenmodells hinwirken. Da die Wettbewerbsfähigkeit solcher Modelle eine iterative Weiterentwicklung erfordert, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten das Grundlagenmodell dauerhaft als Ankerkunden unterstützen. — Deutschland und seine europäischen Partner sollten Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben, die das Potenzial für den nächsten grundlegenden Durchbruch in der globalen KI-Entwicklung bieten. In Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 17 – Anbetracht hoher Stromkosten sollte die Erforschung und Entwicklung energieeffizienter Modelle systematisch unterstützt werden. — Ein Kernhemmnis für das Trainieren europäischer KI-Modelle ist der rechtssichere Zugang zu Daten. Dazu sollte die Datenschutz- Grundverordnung entsprechend angepasst werden, um das Trainieren von Grundlagenmodellen zu erleichtern, und Möglichkeiten für das gemeinsame Trainieren spezialisierter Modelle geschaffen werden (beispielsweise Datentreuhändermodelle und der rechtssichere Einsatz von Privacy Enhancing Technologies). Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 18 – A AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND HERAUS- FORDERUNGEN Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 19 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Die Bundesregierung hat nach ihrem Amtsantritt sehr zügig ihre strategischen Überlegungen zur Forschungs- und Innovationspolitik (F&I- Politik) vorgestellt. Bereits im Juli 2025 wurde die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) beschlossen,1 die die Zukunftsstrategie der Vorgängerregierung ablöst. Für die Umsetzung der HTAD ist ein finanzieller Gesamtrahmen von 18 Milliarden Euro bis 2029 vorgesehen. Kennzeichnend für die HTAD ist die Fokussierung auf sechs sogenannte Schlüsseltechnologien (vgl. Box A1-1), für die jeweils Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken identifiziert wurden. Jede dieser Schlüsseltechnologien ist mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Zwei weitere inhaltliche Schwerpunkte der HTAD betreffen Vorhaben für technologiegetriebene Innovationen in fünf strategischen Forschungsfeldern (vgl. Box A 1-4) sowie neun sogenannte Hebel (vgl. Box A 1-5) zur Stärkung, Modernisierung und zum Schutz des F&I-Systems. Im Abschnitt „Ausblick und Umsetzung“ werden zudem die Themen Technologie-Roadmaps, Weiterentwicklung des Schlüsseltechnologieportfolios und Monitoring ausgeführt. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Kapitel notwendige Schritte zur Umsetzung der HTAD diskutiert. A 1-1 Schlüsseltechnologien Fokussierung auf Schlüsseltechnologien wichtiges Signal Angesichts ihrer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und für die technologische Souveränität Deutschlands ist die Fokussierung der HTAD auf ausgewählte Schlüsseltechnologien ein wichtiges Signal. Schlüsseltechnologien haben eine große Bedeutung für eine Volkswirtschaft, da sie sich durch besondere Eigenschaften auszeichnen, die sie von anderen Technologien unterscheiden. Dazu zählen eine breite Anwendbarkeit in einer Vielzahl von Technologiebereichen und Branchen, eine starke, nicht substituierbare Komplementarität zu einer Vielzahl anderer Technologien und ein hohes Potenzial für Leistungssteigerungen bei einer Schlüsseltechnologie selbst oder bei ihren Anwendungsbereichen.2 Dabei genügen allerdings nicht alle in der HTAD als Schlüsseltechnologien aufgeführten Bereiche den oben genannten Eigenschaften. So sind Technologien für die klimaneutrale Mobilität keine Schlüsseltechnologie im eigentlichen Sinne. Sie sind stattdessen eher ein strategisches Forschungsfeld, das mehrere unterschiedliche Technologien und Ziele umfasst, beispielsweise alternative Antriebe, Batteriesysteme sowie klimaneutrale Schiff- und Luftfahrt. Ob sich die Fusion zu einer Schlüsseltechnologie entwickeln wird, ist noch nicht absehbar. Zudem sollten Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung getrennt betrachtet werden, denn Fusion kann zwar thematisch dem Bereich der klimaneutralen Energieerzeugung zugeordnet werden, weist aber forschungs- und entwicklungsseitig kaum Gemeinsamkeiten mit anderen Energieerzeugungstechnologien auf. Andere Schlüsseltechnologien mit hoher Relevanz für die deutsche Wirtschaft3 wiederum haben keine Aufnahme in die HTAD gefunden. Beispielsweise werden die Produktionstechnologien, zu denen Advanced Manufacturing, Robotik und Photonik Box A 1-1 Schlüsseltechnologien der HTAD — Künstliche Intelligenz — Quantentechnologien — Mikroelektronik — Biotechnologie — Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung — Technologien für die klimaneutrale Mobilität A 1 Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 20 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN zählen, sowie die Materialtechnologien, die u. a. Neue Werkstoffe und Nanotechnologien umfassen, in der HTAD lediglich punktuell im Zusammenhang mit anderen Themen erwähnt.4 Die Produktionstechnologien werden in der HTAD in Form des KI-Robotikboosters bei der Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz genannt. Die Materialtechnologien finden im BMFTR-Fachprogramm zu Materialinnovationen und in der EU-Initiative Advanced Materials for Industrial Leadership Erwähnung.5 Schwächen vor allem bei den Schlüsseltechnologien KI und Mikroelektronik Um die Leistungsfähigkeit des deutschen F&I- Systems in den in der HTAD ausgewiesenen Technologien einzuordnen, werden im Folgenden sowohl die Leistungsfähigkeit in der Forschung anhand wissenschaftlicher Publikationen als auch die Fähigkeit zur Entwicklung von Technologien mittels transnationaler Patentanmeldungen erfasst und international verglichen (vgl. Abbildungen A 1-2 und A 1-3). Zur Beobachtung von Veränderungen im Zeitverlauf sowie damit verbundenen Positionsveränderungen der Vergleichsländer werden die Mittelwerte der Jahre 2010 bis 2012 und 2020 bis 2022 bzw. 2021 bis 2023 berechnet und miteinander verglichen. Der Veränderungsfaktor gibt an, wie sich die Zahl der Publikations- und Patentanmeldungen im Zeitverlauf verändert hat.6 Ein Blick auf die Publikationsdaten offenbart Stärken des deutschen F&I-Systems in den Schlüsseltechnologien klimaneutrale Energieerzeugung und klimaneutrale Mobilität. Auch bei den Publikationen im Bereich der Mikroelektronik weist Deutschland eine vergleichsweise starke Position auf. Der hohe Veränderungsfaktor (3,32) belegt zudem eine hohe Entwicklungsdynamik in diesem Technologiebereich. Dominiert wird die Mikroelektronik allerdings von China, das sowohl das mit großem Abstand höchste Publikationsaufkommen als auch den mit Abstand höchsten Veränderungsfaktor aufweist (7,60). Gleiches gilt für den Bereich KI, in dem das chinesische Publikationsaufkommen fast sieben Mal so hoch ist wie das deutsche. Insgesamt nimmt Deutschland bei den Publikationsaktivitäten zu allen in der HTAD aufgeführten Schlüsseltechnologien eine Position im Mittelfeld ein. Im Vergleich zu den wissenschaftlichen Publikationen schneidet Deutschland bei den Patentanmeldungen schlechter ab, und zwar bei vier von sieben Schlüsseltechnologien. Zudem weisen insbesondere die Patentanmeldungen in den Bereichen Mikroelektronik und Biotechnologie niedrige Veränderungsfaktoren, also eine geringe Entwicklungsdynamik, auf (1,07 bzw. 1,02). Deutschland fällt damit in diesen Schlüsseltechnologien gegenüber den meisten Vergleichsländern zurück. Die beiden europäischen Vergleichsländer Frankreich und das Vereinigte Königreich weisen bei der Mikroelektronik ebenfalls einen niedrigen Veränderungsfaktor auf. In der Biotechnologie verzeichnet Frankreich mit einem Veränderungsfaktor von 0,90 sogar einen Rückgang der Patentanmeldungen. Darüber hinaus haben Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich bei den Patentanmeldungen im Bereich KI Schwierigkeiten, mit der Dynamik in China, Südkorea und den USA mitzuhalten. Die Auswertungen bestätigen die Analyseergebnisse, die die Expertenkommission bereits in ihrem Gutachten 2022 vorgelegt hat: Deutschland ist bei den Schlüsseltechnologien KI und Mikroelektronik im internationalen Vergleich relativ schwach positioniert. Das gilt weniger für die Forschung als primär für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien hervorzubringen. Die insgesamt schwächere Position Deutschlands bei den Patentanmeldungen im Vergleich zu den Publikationsaktivitäten kann ein Hinweis auf eine Transferschwäche sein. Eine weitere Ursache vermutet die Expertenkommission in der geringen Anzahl multinationaler Unternehmen in diesen Technologiebereichen, denn multinationale Unternehmen zeichnen sich gegenüber kleineren, eher national ausgerichteten Unternehmen durch stärkere Patentierungsaktivitäten aus. Eine starke Position bei den Patentierungsaktivitäten nimmt Deutschland dagegen in den Schlüsseltechnologien klimaneutrale Mobilität und klimaneutrale Energieerzeugung ein. Im Bereich der klimaneutralen Mobilität erreicht Deutschland hinter China Platz zwei und im Bereich der klimaneutralen Energieerzeugung hinter China und den USA Platz drei. Allerdings erreicht Deutschland in beiden Technologiebereichen nicht die Entwicklungsdynamik Chinas. Ein Blick auf die Europäische Union als Ganzes (EU- 27) zeigt ähnliche Stärken und Schwächen, wie sie Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 21 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Abb. A 1-2 Mittelwert der Publikationen in den Schlüsseltechnologien der HTAD für ausgewählte Länder und Regionen 2010 – 2012 und 2021 – 2023 VF VF VF VF VF VF VF Kü ns tl ic he In te lli ge nz FR JP KR DE UK US EU-27 CN 6,00 4,25 9,33 6,84 6,02 6,05 4,86 6,94 0 12.000 24.000 36.000 48.000 60.000 Qu an te nt ec hn ol og ie n FR JP KR DE UK CN US EU-27 1,58 1,45 2,82 1,86 2,20 4,86 2,01 1,88 0 400 800 1.200 1.600 2.000 Kl im an eu tr al e En er gi ee rz eu gu ng FR KR JP UK DE US CN EU-27 3,07 4,86 1,25 1,97 1,67 1,61 6,31 1,77 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Kl im an eu tr al e M ob ili tä t FR UK KR DE JP US CN EU-27 2,47 1,91 2,75 2,30 2,14 3,71 2,31 2,35 0 1.300 2.600 3.900 5.200 6.500 M ik ro el ek tr on ik UK KR FR JP DE US EU-27 CN 3,29 5,95 2,31 2,78 3,32 2,28 2,76 7,60 0 1.200 2.400 3.600 4.800 6.000 Bi ot ec hn ol og ie KR FR JP DE UK CN US EU-27 4,21 1,32 1,57 1,57 1,29 7,19 1,45 1,79 0 7.000 14.000 21.000 28.000 35.000 Fu si on KR JP UK DE FR CN US EU-27 3,78 3,29 2,91 2,46 2,48 8,34 3,00 2,69 0 160 320 480 640 800 Frankreich Vereinigtes Königreich Japan Südkorea EU-27 DeutschlandChina USA Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Publikationsanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2021 bis 2023. Die Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2021 bis 2023. Eine einzelne Publikation kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an, wie sich die Publikationszahlen der letzten drei Jahre zu den Publikationszahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner als eins bedeutet einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Publikationszahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen. Ein Veränderungsfaktor von eins bedeutet, dass sich die Publikationszahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen nicht verändert haben. Aufgrund unterschiedlicher Datenquellen weicht die Darstellung der Publikationen in der Schlüsseltechnologie künstliche Intelligenz von den Zahlen in Kapitel B3 leicht ab. Quelle: OpenAlex. Eigene Berechnungen. Eigene Darstellung. © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Download der Abbildung und Daten Abb. A1-3 Mittelwert der transnationalen Patentanmeldungen in den Schlüsseltechnologien der HTAD für ausgewählte Länder und Regionen 2010–2012 und 2020–2022 VF VF VF VF VF VF VF Kü ns tl ic he In te lli ge nz FR UK DE KR JP EU-27 CN US 4,33 5,57 5,34 8,69 2,65 5,32 21,45 6,53 0 800 1.600 2.400 3.200 4.000 Qu an te nt ec hn ol og ie n KR FR UK DE JP CN EU-27 US 8,50 5,25 4,50 4,71 4,63 10,89 6,42 4,93 0 50 100 150 200 250 UK FR KR JP DE US CN EU-27 1,21 1,64 1,98 0,96 1,12 1,09 5,68 1,47 0 600 1.200 1.800 2.400 3.000 Kl im an eu tr al e M ob ili tä t UK KR FR JP US DE CN EU-27 1,73 2,91 1,85 1,20 2,06 1,54 10,22 1,62 0 600 1.200 1.800 2.400 3.000 M ik ro el ek tr on ik FR UK DE KR EU-27 US CN JP 1,12 1,03 1,07 1,58 1,11 1,13 5,21 1,21 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 Bi ot ec hn ol og ie FR UK DE KR JP CN EU-27 US 0,90 1,37 1,02 2,62 1,19 4,33 1,08 1,26 0 800 1.600 2.400 3.200 4.000 FR UK DE KR JP CN EU-27 US 1,29 1,08 1,31 2,38 0,96 6,40 1,38 1,65 0 50 100 150 200 250 Kl im an eu tr al e En er gi ee rz eu gu ng Fu si on Frankreich Vereinigtes Königreich Japan Südkorea EU-27 DeutschlandChina USA Transnationale Patentanmeldungen sind Anmeldungen in Patentfamilien mit mindestens einer Anmeldung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) über das PCT-Verfahren oder einer Anmeldung am Europäischen Patentamt. Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Patentanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2020 bis 2022. Die Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2020 bis 2022. Ein einzelnes Patent kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an, wie sich die Patentzahlen der letzten drei Jahre zu den Patentzahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner als eins bedeutet einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Patentzahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen. Ein Download der Abbildung und Daten Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 22 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Abb. A1-2 Mittelwert der Publikationen in den Schlüsseltechnologien der HTAD für ausgewählte Länder und Regionen 2010–2012 und 2021–2023 VF VF VF VF VF VF VF Kü ns tl ic he In te lli ge nz FR JP KR DE UK US EU-27 CN 6,00 4,25 9,33 6,84 6,02 6,05 4,86 6,94 0 12.000 24.000 36.000 48.000 60.000 Qu an te nt ec hn ol og ie n FR JP KR DE UK CN US EU-27 1,58 1,45 2,82 1,86 2,20 4,86 2,01 1,88 0 400 800 1.200 1.600 2.000 Kl im an eu tr al e En er gi ee rz eu gu ng FR KR JP UK DE US CN EU-27 3,07 4,86 1,25 1,97 1,67 1,61 6,31 1,77 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Kl im an eu tr al e M ob ili tä t FR UK KR DE JP US CN EU-27 2,47 1,91 2,75 2,30 2,14 3,71 2,31 2,35 0 1.300 2.600 3.900 5.200 6.500 M ik ro el ek tr on ik UK KR FR JP DE US EU-27 CN 3,29 5,95 2,31 2,78 3,32 2,28 2,76 7,60 0 1.200 2.400 3.600 4.800 6.000 Bi ot ec hn ol og ie KR FR JP DE UK CN US EU-27 4,21 1,32 1,57 1,57 1,29 7,19 1,45 1,79 0 7.000 14.000 21.000 28.000 35.000 Fu si on KR JP UK DE FR CN US EU-27 3,78 3,29 2,91 2,46 2,48 8,34 3,00 2,69 0 160 320 480 640 800 Frankreich Vereinigtes Königreich Japan Südkorea EU-27 DeutschlandChina USA Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Publikationsanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2021 bis 2023. Die Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2021 bis 2023. Eine einzelne Publikation kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an, wie sich die Publikationszahlen der letzten drei Jahre zu den Publikationszahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner als eins bedeutet einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Publikationszahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen. Ein Veränderungsfaktor von eins bedeutet, dass sich die Publikationszahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen nicht verändert haben. Aufgrund unterschiedlicher Datenquellen weicht die Darstellung der Publikationen in der Schlüsseltechnologie künstliche Intelligenz von den Zahlen in Kapitel B3 leicht ab. Download der Abbildung und Daten Abb. A 1-3 Mittelwert der transnationalen Patentanmeldungen in den Schlüsseltechnologien der HTAD für ausgewählte Länder und Regionen 2010 – 2012 und 2020 – 2022 VF VF VF VF VF VF VF Kü ns tl ic he In te lli ge nz FR UK DE KR JP EU-27 CN US 4,33 5,57 5,34 8,69 2,65 5,32 21,45 6,53 0 800 1.600 2.400 3.200 4.000 Qu an te nt ec hn ol og ie n KR FR UK DE JP CN EU-27 US 8,50 5,25 4,50 4,71 4,63 10,89 6,42 4,93 0 50 100 150 200 250 UK FR KR JP DE US CN EU-27 1,21 1,64 1,98 0,96 1,12 1,09 5,68 1,47 0 600 1.200 1.800 2.400 3.000 Kl im an eu tr al e M ob ili tä t UK KR FR JP US DE CN EU-27 1,73 2,91 1,85 1,20 2,06 1,54 10,22 1,62 0 600 1.200 1.800 2.400 3.000 M ik ro el ek tr on ik FR UK DE KR EU-27 US CN JP 1,12 1,03 1,07 1,58 1,11 1,13 5,21 1,21 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 Bi ot ec hn ol og ie FR UK DE KR JP CN EU-27 US 0,90 1,37 1,02 2,62 1,19 4,33 1,08 1,26 0 800 1.600 2.400 3.200 4.000 FR UK DE KR JP CN EU-27 US 1,29 1,08 1,31 2,38 0,96 6,40 1,38 1,65 0 50 100 150 200 250 Kl im an eu tr al e En er gi ee rz eu gu ng Fu si on Frankreich Vereinigtes Königreich Japan Südkorea EU-27 DeutschlandChina USA Transnationale Patentanmeldungen sind Anmeldungen in Patentfamilien mit mindestens einer Anmeldung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) über das PCT-Verfahren oder einer Anmeldung am Europäischen Patentamt. Der hellere Farbton zeigt die gemittelte Patentanzahl der Jahre 2010 bis 2012, der dunklere Farbton die der Jahre 2020 bis 2022. Die Sortierung und somit die Reihenfolge der Länder innerhalb einer jeden Einzeltechnologie folgt den Mittelwerten der Jahre 2020 bis 2022. Ein einzelnes Patent kann aus inhaltlichen Gründen mehreren Einzeltechnologien zugeordnet sein. Der Veränderungsfaktor (VF) gibt an, wie sich die Patentzahlen der letzten drei Jahre zu den Patentzahlen der ersten drei Jahre verhalten. Ein Veränderungsfaktor kleiner als eins bedeutet einen Rückgang und ein Veränderungsfaktor größer als eins einen Anstieg der Patentzahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen. Ein Veränderungsfaktor von eins bedeutet, dass sich die Patentzahlen zwischen den Betrachtungszeiträumen nicht verändert haben. Aufgrund unterschiedlicher Ab grenzungen weicht die Darstellung der Publikationen in der Schlüsseltechnologie künstliche Intelligenz von den Zahlen in Kapitel B 3 leicht ab. Quelle: Patstat. Eigene Berechnungen. Eigene Darstellung. © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Download der Abbildung und Daten Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 23 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN auch für Deutschland diagnostiziert werden. So sind die EU-27 bei den Publikationsaktivitäten stark und liegen, abgesehen von den Bereichen KI und Mikroelektronik, in allen Schlüsseltechnologien vor den Vergleichsländern. Bei KI und Mikroelektronik führt China. Die EU-27 folgen mit deutlichem Abstand auf Position zwei noch vor den USA. Ein weniger positives Bild zeigt sich bei den Patentanmeldungen. So erreichen die EU-27 im Bereich Mikroelektronik lediglich Position vier hinter Japan, China und den USA. Sie weisen zudem eine geringere Wachstumsdynamik auf. Auch bei den KI- Patentanmeldungen können die EU-27 nicht zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und verbleiben mit klarem Abstand auf Position drei. Stärken zeigen die EU-27 hingegen bei der klimaneutralen Mobilität und der klimaneutralen Energieerzeugung. In diesen beiden Technologiebereichen nehmen sie eine klare Führungsposition vor China und den USA ein. Die dynamischsten Entwicklungen von allen Vergleichsländern verzeichnen China und Südkorea. Sie erzielen bei fast allen hier betrachteten Technologien die höchsten Veränderungsfaktoren, und zwar sowohl bei wissenschaftlichen Publikationen als auch bei Patentanmeldungen. Einzige Ausnahme bilden die Publikationen zur klimaneutralen Mobilität, hier weisen die USA die höchste Entwicklungsdynamik auf. Entwicklung von Schlüsseltechnologien beobachten Um Schlüsseltechnologien zielgerichtet zu fördern, bedarf es der systematischen Beobachtung ihrer Entwicklung und ihres Umfelds sowie der frühzeitigen Identifikation neu aufkommender Schlüsseltechnologien. Akteure aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft erhalten so anhand klarer und operationalisierbarer Kriterien einen Überblick über bestehende und aufkommende Schlüsseltechnologien, deren Reifegrade sowie Anwendungsbereiche und haben damit eine Entscheidungsgrundlage für entsprechende Fördermaßnahmen.7 Während etablierte Schlüsseltechnologien vergleichsweise präzise identifiziert werden können, ist die Identifikation neu aufkommender Schlüsseltechnologien – sogenannter Zukunftstechnologien – deutlich anspruchsvoller, da sie noch nicht oder erst ansatzweise die für Schlüsseltechnologien charakteristischen Kriterien aufweisen (s. o.). Diese Zukunftstechnologien bieten allerdings ein hohes wirtschaftliches Potenzial, das sich durch ein frühzeitiges Engagement (Beforschung und Nutzung) erschließen lässt. Um Zukunftstechnologien frühzeitig zu erkennen und die Entwicklung von Schlüsseltechnologien zu verfolgen, ist eine kontinuierliche Anwendung von Foresight- und Monitoring-Instrumenten notwendig. Dabei sind sowohl technologische Reifegrade als auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkpotenziale zu erfassen. Ein solches wissenschaftsgeleitetes Vorgehen ist wichtig, um zu verhindern, dass einzelne Technologien oder Wirtschaftszweige aus partikularen Interessen heraus als Schlüsseltechnologien klassifiziert werden, um eine privilegierte staatliche Förderung durchzusetzen. Das BMFTR hat bereits einen Monitoring-Prozess aufgesetzt, der Entwicklungen bei Schlüsseltechnologien und anderen Technologien mittels Daten zu Patenten, Publikationen, Unternehmensgründungen und internationalem Handel erfasst. Die Expertenkommission sieht dies als einen ersten wichtigen Schritt. Sie empfiehlt zugleich, die bestehenden Strukturen im Sinne eines von politischen und wirtschaftlichen Lobbygruppen unabhängigen Monitoring- und Foresight-Prozesses auszubauen.8 Dabei sollten auch weitere Faktoren wie die gesellschaftliche Akzeptanz von Technologien und die Marktdurchdringung berücksichtigt werden. Technologie-Roadmaps flexibel gestalten Derzeit entwickelt die Bundesregierung unter Beteiligung von Stakeholdern Technologie-Roadmaps für die einzelnen Schlüsseltechnologien der HTAD. Bei Roadmaps handelt es sich um strategische Planungsinstrumente, die zum einen Maßnahmenbündel und Meilensteine umfassen und zum anderen Rückkopplungsschleifen beinhalten, die ggf. zu Richtungsänderungen oder auch zum Abbruch von Vorhaben führen können.9 Roadmapping bedeutet, unter Unsicherheit zu navigieren. Daher sollten Roadmaps so flexibel gestaltet werden, dass sie in Abhängigkeit von sich ändernden Umfeldbedingungen und von Erfahrungen mit der Umsetzung der Roadmaps aufwandsarm angepasst werden können. Dies schließt auch ein, die im Rahmen einer Roadmap geplanten Fördermaßnahmen ggf. abzubrechen. Um auf unterschiedliche Entwicklungen, auch auf internationaler Ebene, vorbereitet zu sein, Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 24 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN bietet es sich an, in den Roadmaps mit Szenarien zu arbeiten. Für jede Roadmap ist eine längerfristige Vision erforderlich, die die Perspektiven der unterschiedlichen Akteure des F&I-Systems zusammenführt – beispielsweise zur Frage, wie die Mobilität im Jahr 2035 aussehen soll. Diese Vision ist sodann auf kurz- und mittelfristige auf das F&I-System bezogene Ziele und Meilensteine herunterzubrechen. Die Ziele sollten messbar sein und mit dem 360-Grad-Hightech-Monitoring verknüpft werden (vgl. Abschnitt A 1-3). Die Roadmaps müssen je nach Technologie unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Bei einer Technologie mit niedrigem Technologiereifegrad sollte beispielsweise die Forschungsförderung stärker im Fokus stehen als bei einer Technologie mit hohem Technologiereifegrad, deren Diffusion forciert werden soll. Ebenso gibt es bei Fragen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der bürokratischen Belastungen je nach Technologie erhebliche Unterschiede. Nicht zuletzt sollte das jeweilige internationale Umfeld berücksichtigt werden. Zwischen den verschiedenen Technologie- Roadmaps bestehen zum Teil erhebliche thematische Überschneidungen, beispielsweise zwischen KI und Mikroelektronik. Im Hinblick auf die zeitliche Abfolge von Maßnahmen sollten die Roadmaps daher aufeinander abgestimmt werden. Beim Roadmapping ist die Beteiligung von Stakeholdern geboten, um deren Know-how in den Prozess einfließen zu lassen, sie für eine aktive Mitwirkung zu gewinnen und die Akzeptanz für die HTAD zu stärken. Dabei sollten (potenzielle) F&I-Akteure aller Phasen des Innovationsprozesses sowie Anwenderinnen und Anwender in den Blick genommen werden. Da Beteiligungsprozesse zeitaufwendig sind, ist zwischen der Breite der Beteiligung und der Geschwindigkeit sorgfältig abzuwägen. A 1-2 Strategische Forschungsfelder und Rahmenbedingungen Missionsorientierten Politikansatz weiterhin verfolgen Die HTAD benennt fünf strategische Forschungsfelder (vgl. Box A 1-4), die jeweils mit technologiegetriebenen Vorhaben hinterlegt sind. Für diese Forschungsfelder gilt es sorgfältig zu klären, worin jeweils der strategische Aspekt liegt.10 Hierzu muss die Bundesregierung ihre diesbezüglichen politischen Ziele benennen, die damit verbundenen Forschungslücken identifizieren und die F&I- politischen Maßnahmen darauf ausrichten. Die Bundesregierung bezieht sich in der HTAD nicht explizit auf den Ansatz der Neuen Missionsorientierung, der auf die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen gerichtet ist und auf einen transformativen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft abzielt.11 Nichtsdestoweniger ist anzuraten, zentrale Elemente der Neuen Missionsorientierung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der HTAD einzusetzen, also ambitionierte, aber realistische Ziele zu definieren sowie ein darauf gerichtetes, interministeriell koordiniertes Maßnahmenbündel umzusetzen und dadurch F&I-Akteure in den strategischen Forschungsfeldern zu mobilisieren.12 Hebelwirkung nutzen Die HTAD benennt neun Hebel zur Stärkung und Modernisierung sowie zum Schutz des F&I-Systems (vgl. Box A 1-5). Darüber hinaus sollen diese Hebel den geplanten Investitionen in die Schlüsseltechnologien die nötige Schubkraft verleihen.13 Die ersten acht Hebel setzen an den bekannten Grundvoraussetzungen eines leistungsfähigen F&I-Systems an und betreffen insbesondere den Wissens- und Technologietransfer, die Stärkung von Kompetenzen, Fragen der Finanzierung und des Ausbaus der Forschungsinfrastruktur sowie internationale Kooperationen. Der neunte Hebel ist auf die zivilmilitärische Zusammenarbeit ausgerichtet. Mit den in der HTAD genannten Hebeln hat die Bundesregierung die zentralen Ansatzpunkte zur Stärkung des F&I-Systems in Deutschland identi- Box A 1-4 Strategische Forschungsfelder der HTAD — Luft- und Raumfahrt — Gesundheitsforschung — Sicherheits- und Verteidigungsforschung — Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung — Geistes- und Sozialwissenschaften Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 25 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN fiziert. Ihre konsequente Umsetzung könnte zu einer deutlichen Steigerung der F&I-Aktivitäten in Deutschland beitragen. Zu bedenken ist allerdings, dass eine ambitionierte F&I-Politik allein nicht ausreicht, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu steigern. Hierzu bedarf es als unabdingbarer Grundvoraussetzung attraktiver allgemeiner Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln, wie z. B. eines international wettbewerbsfähigen Steuersystems sowie eines flexiblen Arbeitsrechts. F&I- Politik kann die Wirkmächtigkeit unternehmerischen Handelns zwar verbessern, nicht aber ersetzen. Innovationsfreiheitsgesetz beherzt angehen In der HTAD wird ein Innovationsfreiheitsgesetz angekündigt, „um Forschung und Entwicklung mehr Freiheit zu geben und auch Unternehmen von kleinteiliger Förderbürokratie zu entfesseln“.14 Ein solches Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Bundesregierung geht damit ein längst überfälliges Vorhaben an. Box A 1-5 Hebel der HTAD — Hebel 1: Den Wissens- und Technologietransfer zwischen allen Innovationsakteuren beschleunigen. — Hebel 2: Innovationsakteure im Land spürbar von kleinteiliger Förderbürokratie entlasten und den rechtlichen Rahmen durch Strukturreformen für ein lebendiges Innovations- und Transfergeschehen modernisieren. — Hebel 3: Neue Finanzierungsinstrumente für Forschung und Entwicklung etablieren sowie den Wagniskapitalmarkt weiterentwickeln und Wagniskapital-Investitionen attraktiver machen, um eine bessere Hebelwirkung öffentlicher Innovationsfinanzierung zu erreichen. — Hebel 4: Resilienz im Wissenschaftssystem stärken, Forschungssicherheit, Wissenschaftskommunikation und Partizipation als Querschnittsaufgabe ausbauen. — Hebel 5: Fachkräfte und Talente gewinnen, unterstützen und halten – im Inland und aus dem Ausland. — Hebel 6: Die europäische und internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation ausbauen und stärker auf die Prioritäten der Hightech Agenda Deutschland ausrichten. — Hebel 7: Versorgung mit kritischen Rohstoffen und Materialien sicherstellen und die industrielle Basis für den Hightech-Standort Deutschland stärken. — Hebel 8: Strategisch in Infrastrukturen für die Forschung investieren, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland auszubauen und den Investitionsstau im Wissenschaftssystem anzugehen. — Hebel 9: Hemmnisse, die zivil-militärische Forschungskooperationen erschweren, abbauen und Zusammenarbeit stärken. Angesichts der durchgängig hohen Belastung von F&I-Akteuren durch eine kleinteilige Förderbürokratie könnte ein Innovationsfreiheitsgesetz quer durch alle Bereiche der HTAD positive Wirkungen entfalten. Insbesondere Antragsverfahren und Nachweispflichten sollten verschlankt werden, zugleich sollte eine flexible Bewirtschaftung der Projektmittel möglich sein. Grundsätzlich ist dabei eine Abkehr von einer primär inputorientierten hin zu einer ergebnisorientierten Kontrolle der Fördermittelverwendung anzustreben.15 Die Bundesregierung kann zum Abbau der Förderbürokratie bei öffentlichen Einrichtungen auf zahlreiche Vorarbeiten zugreifen (vgl. Kapitel B 2). Über den Abbau der Förderbürokratie hinaus gilt es, wie in der Modernisierungsagenda der Bundesregierung angekündigt, auch innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.16 Dazu sollten wichtige Vorhaben wie das Reallaboregesetz und das Forschungsdatengesetz endlich verwirklicht sowie der Transfer von geistigem Eigentum und die Mobilität zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 26 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Verwaltung erleichtert werden. Dringend erforderlich sind auch bundesweit einheitliche und innovationsfreundliche Regelungen zum Datenschutz. A 1-3 360-Grad-Hightech-Monitoring Die HTAD sieht die Einführung eines sogenannten 360-Grad-Hightech-Monitorings für eine wirkungsorientierte Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik vor (vgl. Abbildung A 1-6). Integraler Bestandteil soll ein digitales Dashboard sein, das „die aktuelle Leistungsfähigkeit des Forschungs- und Technologiesystems inklusive der Entwicklungen der priorisierten Schlüsseltechnologien sowie den Fortschritt bei den Technologie-Roadmaps […] visualisieren und jederzeit abrufbar machen“ soll.17 Darüber hinaus plant die Bundesregierung „eine externe Analyse der Wirksamkeit der Roadmap- Prozesse auf die Entwicklungen im Forschungs- und Technologiesystem“.18 Im digitalen Dashboard will die Bundesregierung die entsprechenden Daten zusammenführen.19 Sie kann dabei auf dem Monitoring-Prozess des BMFTR aufbauen. Zusätzlich zu den klassischen Publikations- und Patentanalysen könnten auch die Inhalte von Publikations- und Patentdaten näher analysiert werden. Verfahren, die die semantische Ähnlichkeit zwischen Patent- und Publikationstexten messen, können Aufschluss darüber geben, inwieweit wissenschaftliche Erkenntnisse aus Publikationen in Patente eingehen.20 Die Fortschritte entlang der Technologie-Roadmaps sollten anhand der formulierten Meilensteine und Indikatoren dargestellt werden. Als Basis für eine kontinuierliche Anpassung der Roadmaps sollte das 360-Grad-Hightech-Monitoring eine Umfeldbeobachtung enthalten – etwa zu geopolitischen Entwicklungen, zum Zugang zu Rohstoffen oder zur Verfügbarkeit von Fachkräften und Kompetenzen. 3,5-Prozent-Ziel mit Nachdruck verfolgen Nachhaltige Steigerungen der Produktivität und damit langfristiges Wachstum lassen sich nur durch ein hohes Niveau an FuE-Investitionen realisieren.21 Die FuE-Intensität, also der Anteil der FuE-Ausgaben von Wirtschaft, Hochschulen und Staat am Bruttoinlandsprodukt, ist ein zentraler Indikator, der in das 360-Grad-Monitoring einbezogen werden sollte.22 Die beiden vorhergehenden Bundesregierungen hatten sich dem Ziel verpflichtet, in Deutschland bis 2025 eine FuE-Intensität in Höhe von 3,5- Prozent zu erreichen.23 Diese stagniert jedoch seit mehreren Jahren und betrug im Jahr 2024, auf das sich der neueste verfügbare Wert bezieht, lediglich 3,13 Prozent. Es ist daher davon auszugehen, Abb. A 1-6 Schema 360-Grad-Hightech-Monitoring gemäß HTAD 360-Grad- Hightech- Monitoring Entwicklung des deutschen Forschungs-, Technologie- und Innovationsstandorts Roadmap- Fortschritt Handlungsleitend Wirkungsanalyse Digitales Dashboard mit Leitindikatoren, Trends („Ampeln“) zur Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität in Schlüsseltechnologien sowie zu Umsetzungsständen und Roadmaps Begleitende externe Analyse, Verzahnung mit Begleitforschung und Monitoring auf Fachebene Quelle: BMFTR (2025). © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Download der Abbildung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 27 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN dass das 3,5-Prozent-Ziel auch 2025 nicht erreicht wurde. Die aktuelle Bundesregierung sollte das 3,5-Prozent- Ziel mit Nachdruck verfolgen. Da die FuE-Ausgaben zu rund zwei Dritteln von Unternehmen getätigt werden, müssen sowohl für etablierte Unternehmen als auch für Start-ups starke FuE-Anreize gesetzt werden – nicht nur durch FuE-Förderung, sondern vor allem durch Rahmenbedingungen, die den ökonomischen Erfolg von FuE-basierten Innovationen begünstigen. Zudem ist die FuE in außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen verlässlich zu unterstützen. Hierfür müssen ausreichend Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Finanzielle Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offenlegen Im Rahmen des Monitorings sollten auch die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offengelegt werden. Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des F&I-Systems zu mobilisieren (vgl. Abschnitt A 1-4). Hierzu bieten sich die folgenden Maßnahmen an (vgl. Box A 1-7): — Die haushaltswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Schlüsseltechnologien sollten in gebündelter Weise dargestellt werden. Sie sind derzeit nur in verschiedenen Einzelplänen der Ministerien sowie in Wirtschaftsplänen der Sondervermögen enthalten. — Der Förderkatalog des Bundes enthält Informationen zur laufenden und bereits abgeschlossenen Projektförderung des Bundes. Hier sollte eine Zuordnung der Projektförderung zu den Schlüsseltechnologien der HTAD angestrebt werden. — Selbst eine umfassende Umsetzung der HTAD kann für sich allein genommen nur wenig bewegen: Ihre volle Wirkung wird sie vielmehr nur dann entfalten können, wenn die Bundesregierung insgesamt in ausreichendem Maße Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung, neue Technologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie moderne Infrastruktur vornimmt. Deshalb sollte für den Bundeshaushalt eine Zu kunfts quote eingeführt werden. Box A1-7 Vorschläge zur Offenlegung der finanziellen Anstrengung der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD Gebündelte Darstellung der haushaltswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Schlüsseltechnologien Um die haushaltswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Schlüsseltechnologien in gebündelter Weise darzustellen, bestehen im Grundsatz zwei Möglichkeiten: — Allen Flaggschiff-Maßnahmen der HTAD könnten die entsprechenden Haushaltstitel zugeordnet werden,26 um auf dieser Grundlage einen Überblick über die im jeweiligen Jahr bereitgestellten Haushaltsmittel zu schaffen. — Um alle schlüsseltechnologiebezogenen Haushaltstitel zu identifizieren, könnte vom engen HTAD-Bezug abgerückt werden, und zwar mittels einer Methodik, die im Rahmen einer aktuellen Studie zur Berechnung des Digitalhaushalts entwickelt wurde. Diese Methodik zur Analyse des Bundeshaushalts führt Textanalysen anhand von Schlagwörtern durch, wendet Machine-Learning- Ansätze an und nutzt Zusatzinformationen der Bundesverwaltung.27 Unabhängig davon, welches Vorgehen zur Identifizierung der haushaltswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Schlüsseltechnologien gewählt wird, sollte im Nachhinein immer ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen werden. Zuordnung der Projekte im Förderkatalog des Bundes zu den Schlüsseltechnologien der HTAD Im Förderkatalog des Bundes werden die einzelnen Projekte auf Basis der Leistungsplansystematik (LPS) des Bundes thematisch zugeordnet.28 Die LPS eignet sich zwar als Ausgangspunkt für die Zuordnung der Projekte zu den Schlüsseltechnologien der HTAD, ist aber für sich genommen nicht ausreichend.29 Zum einen lassen sich nicht alle Schlüsseltechnologien klar abgegrenzten Bündeln von LPS-Klassen zuordnen. Zum anderen sind Mehrfachzuordnungen bei der LPS nicht möglich, sodass bei technologieübergreifenden Projekten – wenn beispielsweise KI in der Biotechnologie genutzt wird – ein Informationsverlust entsteht. Um die Anzahl der Projekte und die Projektvolumina in den einzelnen Schlüsseltechnologien der HTAD annäherungsweise zu erfassen, sollte der Förderkatalog des Bundes mit Hilfe eines kombinierten Vorgehens ausgewertet werden. Im ersten Schritt wird für jede Schlüsseltechnologie ein passendes Bündel an LPS-Klassen identifiziert.30 Im zweiten Schritt werden projektbasierte Textfilter entwickelt, die Schlüsselbegriffe, Synonyme und verwandte Konzepte der jeweiligen Bereiche abdecken. Im dritten Schritt werden dann LPS- und Textfilter kombiniert, sodass Projekte entweder über die LPS-Filter oder über die Textfilter als relevant eingestuft werden. Dieses methodische Vorgehen wurde im Rahmen einer im Auftrag der Expertenkommission durchgeführten Studie entwickelt und bereits erfolgreich angewendet.31 Für das 360-Grad-Monitoring ist darüber hinaus die Entwicklung eines Klassifizierungsmodells angezeigt, das zwischen FuE-basierten und sonstigen Projekten unterscheidet. Einführung einer Zukunftsquote Eine Zukunftsquote einzuführen bedeutet, im Haushalt einen festen Anteil für Investitionen in den Bereichen Bildung, Forschung, neue Technologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie moderne Infrastruktur, u.a. für Digitalisierung, vorzusehen. Im Nachhinein sollte ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen werden, um zu prüfen, ob die vorab geplanten Zukunftsinvestitionen wie geplant realisiert wurden. Eine Methodik zur Berechnung einer Zukunftsquote wurde bereits entwickelt und auf den Bundeshaushalt und den Haushalt der EU angewendet.32 Diffusion der Schlüsseltechnologien berücksichtigen Beim Monitoring ist es besonders herausfordernd, die Outputseite der Schlüsseltechnologien zu erfassen. So lassen sich Außenhandels- oder Wertschöpfungsdaten zwar FuE-intensiven Gütern sowie FuE-intensiven Industrien und wissensintensiven Dienstleistungen zuordnen, jedoch nicht den Schlüsseltechnologien der HTAD. Differenzierte Patentanalysen sind möglich, allerdings schlagen sich Patente nicht unmittelbar in Wertschöpfung nieder. Als Maße für den Transfer von Technologien in die Anwendung können zwar die Anzahl einschlägiger Start-ups und Investitionen in Wagniskapital herangezogen werden. Doch beide Maße sind ebenfalls nur Annäherungen an den Output. Daher wäre es wünschenswert, auch die Diffusion der Schlüsseltechnologien zu betrachten. Webbasierte semantische Verfahren können dabei zur Identifizierung der Organisationen dienen, die Schlüsseltechnologien entwickeln oder nutzen. Die Expertenkommission hat eine solche Analyse beispielhaft für zwei Schlüsseltechnologien der HTAD in Auftrag gegeben (vgl. Box A 1-8). Evaluation bei Maßnahmenplanung mitdenken Unzureichende Datenverfügbarkeit und Datenqualität erschweren häufig die Durchführung aussagekräftiger Kausalanalysen oder verhindern sie sogar. Deshalb sind schon bei der Maßnahmenplanung die Voraussetzungen für die Erhebung der erforderlichen Daten zu schaffen.24 Da die Maßnahmen der HTAD nicht isoliert voneinander eingesetzt werden, sondern vielmehr in unterschiedlichsten Kombinationen wirksam werden, ist es nicht nur notwendig, die Wirkung einzelner Maßnahmen zu betrachten, sondern auch ihr Zusammenwirken zu evaluieren. Diese Evaluationen sind allerdings sehr anspruchsvoll.25 A 1-4 Kooperation und Kommunikation stärken Interministerielle und europäische Zusammenarbeit stärken Eine weitere Bedingung für das Gelingen der HTAD ist eine funktionierende interministerielle Zusammenarbeit. Da aufgrund des veränderten Zuschnitts des BMFTR – anders als ursprünglich avisiert – die Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 28 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN dass das 3,5-Prozent-Ziel auch 2025 nicht erreicht wurde. Die aktuelle Bundesregierung sollte das 3,5-Prozent- Ziel mit Nachdruck verfolgen. Da die FuE-Ausgaben zu rund zwei Dritteln von Unternehmen getätigt werden, müssen sowohl für etablierte Unternehmen als auch für Start-ups starke FuE-Anreize gesetzt werden – nicht nur durch FuE-Förderung, sondern vor allem durch Rahmenbedingungen, die den ökonomischen Erfolg von FuE-basierten Innovationen begünstigen. Zudem ist die FuE in außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen verlässlich zu unterstützen. Hierfür müssen ausreichend Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Finanzielle Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offenlegen Im Rahmen des Monitorings sollten auch die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offengelegt werden. Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des F&I-Systems zu mobilisieren (vgl. Abschnitt A 1-4). Hierzu bieten sich die folgenden Maßnahmen an (vgl. Box A 1-7): — Die haushaltswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Schlüsseltechnologien sollten in gebündelter Weise dargestellt werden. Sie sind derzeit nur in verschiedenen Einzelplänen der Ministerien sowie in Wirtschaftsplänen der Sondervermögen enthalten. — Der Förderkatalog des Bundes enthält Informationen zur laufenden und bereits abgeschlossenen Projektförderung des Bundes. Hier sollte eine Zuordnung der Projektförderung zu den Schlüsseltechnologien der HTAD angestrebt werden. — Selbst eine umfassende Umsetzung der HTAD kann für sich allein genommen nur wenig bewegen: Ihre volle Wirkung wird sie vielmehr nur dann entfalten können, wenn die Bundesregierung insgesamt in ausreichendem Maße Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung, neue Technologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie moderne Infrastruktur vornimmt. Deshalb sollte für den Bundeshaushalt eine Box A 1-7 Vorschläge zur Offenlegung der finanziellen Anstrengung der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD Gebündelte Darstellung der haushaltswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Schlüsseltechnologien Um die haushaltswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Schlüsseltechnologien in gebündelter Weise darzustellen, bestehen im Grundsatz zwei Möglichkeiten: — Allen Flaggschiff-Maßnahmen der HTAD könnten die entsprechenden Haushaltstitel zugeordnet werden,26 um auf dieser Grundlage einen Überblick über die im jeweiligen Jahr bereitgestellten Haushaltsmittel zu schaffen. — Um alle schlüsseltechnologiebezogenen Haushaltstitel zu identifizieren, könnte vom engen HTAD-Bezug abgerückt werden, und zwar mittels einer Methodik, die im Rahmen einer aktuellen Studie zur Berechnung des Digitalhaushalts entwickelt wurde. Diese Methodik zur Analyse des Bundeshaushalts führt Textanalysen anhand von Schlagwörtern durch, wendet Machine-Learning- Ansätze an und nutzt Zusatzinformationen der Bundesverwaltung.27 Unabhängig davon, welches Vorgehen zur Identifizierung der haushaltswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Schlüsseltechnologien gewählt wird, sollte im Nachhinein immer ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen werden. Zuordnung der Projekte im Förderkatalog des Bundes zu den Schlüsseltechnologien der HTAD Im Förderkatalog des Bundes werden die einzelnen Projekte auf Basis der Leistungsplansystematik (LPS) des Bundes thematisch zugeordnet.28 Die LPS eignet sich zwar als Ausgangspunkt für die Zuordnung der Projekte zu den Schlüsseltechnologien der HTAD, ist aber für sich genommen nicht ausreichend.29 Zum einen lassen sich nicht alle Schlüsseltechnologien klar abgegrenzten Bündeln von LPS-Klassen zuordnen. Zum anderen sind Mehrfachzuordnungen bei der LPS nicht möglich, sodass bei technologieübergreifenden Projekten – wenn beispielsweise KI in der Biotechnologie genutzt wird – ein Informationsverlust entsteht. Um die Anzahl der Projekte und die Projektvolumina in den einzelnen Schlüsseltechnologien der HTAD annäherungsweise zu erfassen, sollte der Förderkatalog des Bundes mit Hilfe eines kombinierten Vorgehens ausgewertet werden. Im ersten Schritt wird für jede Schlüsseltechnologie ein passendes Bündel an LPS-Klassen identifiziert.30 Im zweiten Schritt werden projektbasierte Textfilter entwickelt, die Schlüsselbegriffe, Synonyme und verwandte Konzepte der jeweiligen Bereiche abdecken. Im dritten Schritt werden dann LPS- und Textfilter kombiniert, sodass Projekte entweder über die LPS-Filter oder über die Textfilter als relevant eingestuft werden. Dieses methodische Vorgehen wurde im Rahmen einer im Auftrag der Expertenkommission durchgeführten Studie entwickelt und bereits erfolgreich angewendet.31 Für das 360-Grad-Monitoring ist darüber hinaus die Entwicklung eines Klassifizierungsmodells angezeigt, das zwischen FuE-basierten und sonstigen Projekten unterscheidet. Einführung einer Zukunftsquote Eine Zukunftsquote einzuführen bedeutet, im Haushalt einen festen Anteil für Investitionen in den Bereichen Bildung, Forschung, neue Technologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie moderne Infrastruktur, u. a. für Digitalisierung, vorzusehen. Im Nachhinein sollte ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen werden, um zu prüfen, ob die vorab geplanten Zukunftsinvestitionen wie geplant realisiert wurden. Eine Methodik zur Berechnung einer Zukunftsquote wurde bereits entwickelt und auf den Bundeshaushalt und den Haushalt der EU angewendet.32 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 29 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Box A 1-8 Vorschlag zur Messung der Diffusion von Schlüsseltechnologien der HTAD Im Rahmen einer von der Expertenkommission in Auftrag gegebenen Studie wurden mit einem webbasierten und KI-gestützten Verfahren relevante Akteure in den Schlüsseltechnologien künstliche Intelligenz und klimaneutrale Mobilität identifiziert. Die Schlüsseltechnologie klimaneutrale Mobilität wurde beispielhaft anhand der Technologiebereiche alternative Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe untersucht.33 Dabei wurden Organisationen in China, Deutschland, Frankreich, den USA und dem Vereinigten Königreich betrachtet. Ein Vorteil von webbasierten Verfahren liegt darin, dass damit viele Organisationen erfasst werden können und sich Informationen aktuell, kurzfristig und je nach Bedarf mehrmals pro Jahr erheben lassen. Eine Belastung von Organisationen, insbesondere von Unternehmen, durch das Ausfüllen von Fragebögen – und als Konsequenz geringe Antwortquoten – werden dadurch vermieden. Zudem sind Umfragen in der Regel mit hohen Kosten und beträchtlichem Zeitaufwand verbunden.34 Nachteilig bei webbasierten Verfahren ist jedoch, dass die Unternehmen, die keine Webseite haben, nicht erfasst werden. Zudem schützen manche Unternehmen ihre Webseite gegen Zugriffe oder berichten über bestimmte Themen nur selektiv. Das kann zu Verzerrungen bei den Ergebnissen führen. Ausgehend von einer Grundgesamtheit von ca. acht Millionen identifizierten webaktiven Organisationen in den betrachteten Ländern wurden mittels eines regelbasierten Crawlings zunächst diejenigen Organisationen identifiziert, deren Webauftritte eine signifikante Dichte technologierelevanter Stichworte aufweisen. Im Bereich künstliche Intelligenz wurden daraus Stichproben gezogen und durch KI-gestützte semantische Verfahren validiert. Dieses Vorgehen reduziert Fehltreffer (beispielsweise Inhalte mit reiner Berichterstattung) und ermöglicht eine Klassifizierung in KI-native Organisationen, deren zentrales Geschäftsmodell auf KI-Technologien basiert, sowie KI-integrierende Organisationen, die KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios einbetten. Die resultierenden Kennzahlen basieren auf einer statistischen Hochrechnung der validierten Stichproben. Mit der verwendeten Methodik könnten künftig auch regionale Auswertungen vorgenommen und zeitliche Entwicklungen betrachtet werden. Der Studie zufolge weist das Vereinigte Königreich mit 0,95 Prozent den höchsten Anteil von Organisationen mit Aktivitäten im Bereich künstliche Intelligenz auf, gefolgt von den USA (vgl. Abbildung A 1-9). In Deutschland sind 0,58 Prozent der erfassten Organisationen im Bereich künstliche Intelligenz aktiv. Darunter finden sich deutlich häufiger KI-integrierende Organisationen (0,46 Prozentpunkte) als KI-native Organisationen (0,12 Prozentpunkte). Für den Technologiebereich alternative Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe werden potenzielle Akteure anhand der Dichte relevanter Stichworte in ihren Webauftritten identifiziert. Eine nachgelagerte Validierung erfolgt nicht. Deutschland und das Vereinigte Königreich weisen unter den betrachteten Ländern mit jeweils rund 0,03 Prozent den höchsten Anteil aktiver Organisationen im Technologiebereich alternative Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe auf. Frankreich folgt mit 0,02 Prozent (vgl. Abbildung A 1-10). In China sind die Anteile der als aktiv identifizierten Organisationen in beiden Technologiebereichen geringer als in den westlichen Vergleichsländern. Dies könnte u. a. auf Besonderheiten der chinesischen Wirtschaftsstruktur zurückzuführen sein. Diese ist zwar durch einzelne große Technologieunternehmen gekennzeichnet, die Breite der chinesischen Wirtschaft liegt jedoch im Vergleich zu westlichen Ländern technologisch zurück. Abb. A1-9 Anteil KI-integrierender und KI-nativer Organisationen in ausgewählten Ländern 0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0 China Deutschland Frankreich USA Vereinigtes Königreich KI-integrierend KI-nativ 0,79 0,16 0,60 0,21 0,48 0,13 0,46 0,25 0,14 0,12 Prozent Lesebeispiel: 0,58 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv. 0,46 bzw. 0,12 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind KI-integrierende bzw. KI-native Organisationen. Die hier verwendete Identifikation der Organisationen, die im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv sind, weicht von derjenigen in Kapitel B 3-3 ab. Diese Auswertung identifiziert lediglich Organisationen als aktiv, die KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios einbetten oder deren Geschäftsmodell auf KI basiert. In Kapitel B 3-3 werden hingegen alle Unternehmen als aktiv identifiziert, die in ihren Produkten oder Prozessen mindestens eine KI-Technologie nutzen. Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Kinne und istari.ai GmbH (2026). © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Download der Abbildung und Daten Abb. A1-10 Anteil der Organisationen mit Aktivität im Themenbereich der alternativen Antriebe und klimaneutralen Kraftstoffe in ausgewählten Ländern 0,000 0,005 0,010 0,015 0,020 0,025 0,030 China USA Frankreich Vereinigtes Königreich Deutschland 0,029 0,027 0,020 0,018 Prozent 0,003 Lesebeispiel: 0,029 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Themenbereich der alternativen Antriebe und klimaneutralen Kraftstoffe aktiv. Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Kinne und istari.ai GmbH (2026). © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Download der Abbildung und Daten Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 30 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Box A1-8 Vorschlag zur Messung der Diffusion von Schlüsseltechnologien der HTAD Im Rahmen einer von der Expertenkommission in Auftrag gegebenen Studie wurden mit einem webbasierten und KI-gestützten Verfahren relevante Akteure in den Schlüsseltechnologien künstliche Intelligenz und klimaneutrale Mobilität identifiziert. Die Schlüsseltechnologie klimaneutrale Mobilität wurde beispielhaft anhand der Technologiebereiche alternative Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe untersucht.33 Dabei wurden Organisationen in China, Deutschland, Frankreich, den USA und dem Vereinigten Königreich betrachtet. Ein Vorteil von webbasierten Verfahren liegt darin, dass damit viele Organisationen erfasst werden können und sich Informationen aktuell, kurzfristig und je nach Bedarf mehrmals pro Jahr erheben lassen. Eine Belastung von Organisationen, insbesondere von Unternehmen, durch das Ausfüllen von Fragebögen – und als Konsequenz geringe Antwortquoten – werden dadurch vermieden. Zudem sind Umfragen in der Regel mit hohen Kosten und beträchtlichem Zeitaufwand verbunden.34 Nachteilig bei webbasierten Verfahren ist jedoch, dass die Unternehmen, die keine Webseite haben, nicht erfasst werden. Zudem schützen manche Unternehmen ihre Webseite gegen Zugriffe oder berichten über bestimmte Themen nur selektiv. Das kann zu Verzerrungen bei den Ergebnissen führen. Ausgehend von einer Grundgesamtheit von ca. acht Millionen identifizierten webaktiven Organisationen in den betrachteten Ländern wurden mittels eines regelbasierten Crawlings zunächst diejenigen Organisationen identifiziert, deren Webauftritte eine signifikante Dichte technologierelevanter Stichworte aufweisen. Im Bereich künstliche Intelligenz wurden daraus Stichproben gezogen und durch KI-gestützte semantische Verfahren validiert. Dieses Vorgehen reduziert Fehltreffer (beispielsweise Inhalte mit reiner Berichterstattung) und ermöglicht eine Klassifizierung in KI-native Organisationen, deren zentrales Geschäftsmodell auf KI-Technologien basiert, sowie KI-integrierende Organisationen, die KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios einbetten. Die resultierenden Kennzahlen basieren auf einer statistischen Hochrechnung der validierten Stichproben. Mit der verwendeten Methodik könnten künftig auch regionale Auswertungen vorgenommen und zeitliche Entwicklungen betrachtet werden. Der Studie zufolge weist das Vereinigte Königreich mit 0,95 Prozent den höchsten Anteil von Organisationen mit Aktivitäten im Bereich künstliche Intelligenz auf, gefolgt von den USA (vgl. Abbildung A1-9). In Deutschland sind 0,58 Prozent der erfassten Organisationen im Bereich künstliche Intelligenz aktiv. Darunter finden sich deutlich häufiger KI-integrierende Organisationen (0,46 Prozentpunkte) als KI-native Organisationen (0,12 Prozentpunkte). Für den Technologiebereich alternative Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe werden potenzielle Akteure anhand der Dichte relevanter Stichworte in ihren Webauftritten identifiziert. Eine nachgelagerte Validierung erfolgt nicht. Deutschland und das Vereinigte Königreich weisen unter den betrachteten Ländern mit jeweils rund 0,03 Prozent den höchsten Anteil aktiver Organisationen im Technologiebereich alternative Antriebe und klimafreundliche Kraftstoffe auf. Frankreich folgt mit 0,02 Prozent (vgl. Abbildung A1-10). In China sind die Anteile der als aktiv identifizierten Organisationen in beiden Technologiebereichen geringer als in den westlichen Vergleichsländern. Dies könnte u.a. auf Besonderheiten der chinesischen Wirtschaftsstruktur zurückzuführen sein. Diese ist zwar durch einzelne große Technologieunternehmen gekennzeichnet, die Breite der chinesischen Wirtschaft liegt jedoch im Vergleich zu westlichen Ländern technologisch zurück. Abb. A 1-9 Anteil KI-integrierender und KI-nativer Organisationen in ausgewählten Ländern 0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0 China Deutschland Frankreich USA Vereinigtes Königreich KI-integrierend KI-nativ 0,79 0,16 0,60 0,21 0,48 0,13 0,46 0,25 0,14 0,12 Prozent Lesebeispiel: 0,58 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv. 0,46 bzw. 0,12 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind KI-integrierende bzw. KI-native Organisationen. Die hier verwendete Identifikation der Organisationen, die im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv sind, weicht von derjenigen in Kapitel B 3-3 ab. Diese Auswertung identifiziert lediglich Organisationen als aktiv, die KI-Komponenten in bestehende Produktportfolios einbetten oder deren Geschäftsmodell auf KI basiert. In Kapitel B 3-3 werden hingegen alle Unternehmen als aktiv identifiziert, die in ihren Produkten oder Prozessen mindestens eine KI-Technologie nutzen. Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Kinne und istari.ai GmbH (2026). © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Download der Abbildung und Daten Abb. A 1-10 Anteil der Organisationen mit Aktivität im Themenbereich der alternativen Antriebe und klimaneutralen Kraftstoffe in ausgewählten Ländern 0,000 0,005 0,010 0,015 0,020 0,025 0,030 China USA Frankreich Vereinigtes Königreich Deutschland 0,029 0,027 0,020 0,018 Prozent 0,003 Lesebeispiel: 0,029 Prozent der erfassten deutschen Organisationen sind im Themenbereich der alternativen Antriebe und klimaneutralen Kraftstoffe aktiv. Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Kinne und istari.ai GmbH (2026). © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Download der Abbildung und Daten Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 31 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Zuständigkeiten für Innovations- und Technologiepolitik nicht unter einem Dach zusammengeführt wurden, weist die F&I-Politik weiterhin zahlreiche interministerielle Schnittstellen auf. Eine intensive, lösungsorientierte Zusammenarbeit der Ressorts ist somit umso dringlicher. Die Ansiedlung der HTAD- Stabsstelle bei der Bundesforschungsministerin könnte in diesem Kontext förderlich sein. Die Erfahrungen der vergangenen Legislaturperioden haben gezeigt, wie herausfordernd diese interministerielle Zusammenarbeit ist. Interministerielle Kooperationsstrukturen sollten anhand positiver wie negativer Erfahrungen, die in der vergangenen Legislaturperiode – z. B. im Kontext der Zukunftsstrategie  – gesammelt wurden, weiterentwickelt werden, damit die HTAD zu einer Strategie der gesamten Bundesregierung und damit aller Ministerien wird. Der im November 2025 einberufene Strategiekreis für Technologie und Innovation im Bundeskanzleramt, der neben einschlägigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft auch die des BMF, des BMWE, des BMFTR sowie des BMDS umfasst, könnte hier eine unterstützende Funktion einnehmen.35 Bislang fehlen in der HTAD eine klare Willensbekundung zur interministeriellen Zusammenarbeit sowie konkrete Ausführungen zu ihrer Umsetzung. Positiv ist hingegen die starke Betonung europäischer und internationaler Zusammenarbeit. Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis zur internationalen Kooperation finden sich zahlreiche konkrete Maßnahmen, die im Verbund mit europäischen und internationalen Partnern umgesetzt werden sollen. Die Bereitschaft zur internationalen Kooperation ist insbesondere im Kontext der Förderung von Schlüsseltechnologien von hoher Bedeutung. Um den internationalen Anschluss bei der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien nicht zu verlieren, werden Deutschland und seine europäischen Partner ihre Kapazitäten und Aktivitäten weiter bündeln müssen. Zusammenarbeit mit den Ländern vorantreiben Die HTAD kann von der Bundesregierung nicht im Alleingang umgesetzt werden. Es bedarf der Beteiligung aller Akteure im F&I-System und insbesondere der Bundesländer. Um einen Ausgleich zwischen erforderlicher Beteiligung und notwendiger Agilität herzustellen, ist eine selektive Form der Beteiligung anzuraten. Ein solcher Ansatz steht zwar in einem Spannungsverhältnis zu der in Deutschland vorherrschenden Tradition der umfassenden Beteiligung,36 würde jedoch den Umsetzungsprozess aller Voraussicht nach sehr beschleunigen.37 Die Möglichkeiten einer selektiven Beteiligung der Bundesländer, so hat es der Stifterverband im Rahmen eines Policy Papers skizziert,38 ergibt sich demnach aus den in der HTAD angelegten Ansätzen für ein differenziertes Vorgehen. So wirbt die HTAD explizit „für ein gemeinsames Verständnis über regionale Prioritäten“, die den „Aufbau von Hightech-Regionen mit klaren Kompetenzprofilen in den jeweiligen Teilen Deutschlands“ stärken sollen.39 Darüber hinaus setzt die HTAD auf wettbewerbliche und selektive Verfahren beispielsweise zur Auswahl von Standorten, Infrastrukturen und Clustern,40 was im Ergebnis eine unterschiedliche Einbindung der Länder impliziert. Damit eine selektive Beteiligung nicht als willkürliche Ungleichbehandlung wahrgenommen wird, bedarf es klarer und transparenter Auswahlkriterien wie der erwarteten Effektivität einer Maßnahme oder der Bereitschaft der jeweiligen Bundesländer zur Ko-Finanzierung von Maßnahmen. So könnte die Bundesregierung jeweils geeignete Bundesländer auswählen, die bei der Förderung einzelner Schlüsseltechnologien oder ausgewählter Vorhaben federführend mitwirken.41 HTAD-Ziele und Stand der Umsetzung transparent kommunizieren Der Erfolg der Hightech-Agenda hängt nicht allein vom Engagement der Bundesregierung, sondern zu einem wesentlichen Teil auch von dem der Akteure im deutschen F&I-System ab. Die HTAD muss daher effektiv kommuniziert werden, um die relevanten Akteure zu mobilisieren. Die hochkarätig besetzte Auftaktveranstaltung zur HTAD war in diesem Kontext ein wichtiges Startsignal.42 Auch die Umsetzung der HTAD sollte transparent dargestellt werden. Um glaubwürdig zu sein, ist es essenziell, nicht nur Erfolge, sondern auch Verzögerungen zu dokumentieren. Ebenso wichtig ist es, die gesellschaftliche Akzeptanz und Offenheit gegenüber neuen Technologien zu fördern. Bundesregierung und Wissenschaftseinrichtungen sollten daher über die Potenziale und Risiken solcher Technologien transparent und wissenschaftlich basiert informieren. Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 32 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN A 2 Sicherheitsrelevante Forschung und Innovation Aufgrund geopolitischer Spannungen rücken sicherheitspolitische Fragen zunehmend auf die Agenda der Bundesregierung. Die Sicherheitspolitik umfasst dabei die Dimensionen der äußeren und der inneren Sicherheit sowie der Betriebs- und der Versorgungssicherheit.43 Hybride Bedrohungslagen44  – die neben militärischen Gefahren auch wirtschaftlichen Druck, Cyberangriffe und Desinformation in den (sozialen) Medien umfassen können – stellen die Politik sowohl in strategischer als auch in technologischer Hinsicht vor neue Herausforderungen. Ziel und Anspruch sollte es daher sein, gemeinsam mit den europäischen Partnern sicherheitsstrategische Kernkompetenzen und Innovationen zu stärken und Abhängigkeiten von anderen Ländern zu verringern. Das vorliegende Kapitel greift ausgewählte Aspekte sicherheitsrelevanter Forschung und Innovation (F&I) auf, die die Stärkung der sicherheitspolitischen Strategiefähigkeit (vgl. Abschnitt A 2-1), die Erweiterung des Akteurskreises bei sicherheitsrelevanter F&I (vgl. Abschnitt A 2-2) sowie die Förderung von Innovationen im Verteidigungsbereich durch beschaffungsseitige Maßnahmen und Sprunginnovationen (vgl. Abschnitt A 2-3) betreffen. Maßnahmen zur Stärkung der Strategiefähigkeit in der Sicherheitspolitik waren z. B. die Entwicklung der Nationalen Sicherheitsstrategie in der vergangenen und die Gründung des Nationalen Sicherheitsrats in der laufenden Legislaturperiode.45 Die Expertenkommission empfiehlt, mit Hilfe geeigneter Strukturen und Formate sicherheitsrelevantes Know-how aufseiten der Wissenschaft zu nutzen und auszubauen, um die Strategiefähigkeit der Bundesregierung weiter zu erhöhen. Der Kreis der Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft, die sicherheitsrelevante F&I betreiben, sollte erweitert werden. Zudem sollte die Vernetzung der Akteure befördert und stärker koordiniert werden. Dadurch können F&I-Aktivitäten bedarfsorientierter ausgerichtet werden, die Absorptionsfähigkeit von zusätzlichen F&I-Mitteln und einem erhöhten Beschaffungsvolumen gesteigert sowie kapazitätsbedingte Preissteigerungen gedämpft werden. Durch eine stärkere Vernetzung der Akteure können Innovationen im Verteidigungsbereich forciert und die für die Verteidigung relevante Resilienz und Anpassungsfähigkeit erhöht werden. Damit die Bundeswehr zu einer technologisch führenden und damit leistungsfähigen Streitkraft werden kann, sollten F&I-politische Aspekte bei der Beschaffung vermehrt berücksichtigt und Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich ermöglicht werden. Dies ist angesichts der geplanten massiven Erhöhung der Verteidigungsausgaben46 sowie der hohen Bedeutung neuer Technologien für Abschreckung und Verteidigung besonders wichtig. Eine hohe technologische Leistungsfähigkeit im Verteidigungsbereich und im zivilen Sektor beeinflussen sich – aufgrund von Spillover-Effekten und des Dual-Use-Charakters vieler Technologien – gegenseitig und stärken insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie die technologische Souveränität.47 A 2-1 Sicherheitspolitische Strategiefähigkeit erhöhen Sicherheitspolitische Kompetenz stärken Sicherheitspolitische Strategiefähigkeit beinhaltet, auf Krisen und Konflikte vorbereitet zu sein, klare Ziele zu verfolgen und politische Entscheidungen vorzubereiten.48 Damit die Politik in einem Umfeld sich wandelnder Bedrohungslagen informiert und strategisch versiert handeln kann, muss sie auf Expertise zu sicherheitsbezogenen Herausforderungen sowie zu den entsprechenden politischen Handlungsoptionen zurückgreifen können. Um dies zu erreichen, sollten einschlägige Forschung und Lehre sowie Wissenstransfer gestärkt werden. So konstatiert die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 33 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Engagement Deutschlands“ in ihrem Abschlussbericht, dass „das Wissen über Ursachen, Verlauf und Auswirkungen von Kriegen und Gewaltkonflikten in verschiedenen Weltregionen an deutschen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Think Tanks ausgebaut“ und der Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und Einsatzpraxis gefördert werden sollten.49 Über die Friedens- und Konfliktforschung hinaus besteht Bedarf vor allem in den Bereichen der Strategischen Studien, der Sicherheitsstudien und der Nachrichtendienstlichen Studien. Um für diese sicherheitspolitisch relevanten Forschungsfelder exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen, sind attraktive Bedingungen für die offene anwendungsbezogene Grundlagenforschung notwendig. Durch sicherheitsbezogene Inhalte in der Hochschullehre können in diesem Themenfeld Fachkräfte ausgebildet und es kann wissenschaftlicher Nachwuchs gewonnen werden. Sicherheitspolitisch relevante Forschung und Lehre im Sicherheitsbereich können etwa über die Förderung einschlägiger universitärer Studiengänge oder über die Einrichtung weiterer spezialisierter Institute oder Stiftungsprofessuren ausgebaut werden.50 Gleichzeitig werden zwischen Forschung und Politik Kanäle des Wissenstransfers benötigt – etwa über Auftragsforschung, (institutionalisierte) Dialogformate oder das temporäre Einbinden von Forscherinnen und Forschern in die Ressortarbeit.51 Internationale Beispiele für eine starke institutionelle Verankerung der sicherheitspolitisch relevanten Forschung und Lehre sowie des Wissenstransfers sind etwa das Center for Security Studies an der ETH Zürich, das National Security College an der Australian National University und die School of Security Studies am King’s College London (vgl. Box A 2-1). Die Expertenkommission spricht sich dafür aus, im Bereich der sicherheitspolitisch relevanten Forschung und Lehre eine kleine Anzahl von exzellenten Einrichtungen auf- bzw. auszubauen. Dieser Auf- bzw. Ausbau sollte gemeinsam vom Bund und dem jeweiligen Sitzland gefördert werden. Bei positiver Evaluation kann sich, wie bei den KI- Kompetenzzentren, eine institutionelle Förderung anschließen. Förderung sicherheitsrelevanter Forschung bedarfsgerecht ausrichten Um auf zukünftige Herausforderungen sowohl im sicherheitspolitisch-strategischen als auch im -technologischen Bereich vorbereitet zu sein, ist die sicherheitsbezogene Forschungsförderung des Bundes stärker als bisher auf die mittel- bis langfristig zu erwartenden Bedarfe auszurichten. Die Expertenkommission unterstützt deshalb ausdrücklich den Vorschlag des Wissenschaftsrats, ein Strategisches Dialogforum einzurichten.52 Sie stimmt mit dem Wissenschaftsrat darin überein, dass ein allein entlang der Ressortlogiken oder der Bedürfnisse von Unternehmen oder anderen Akteuren ermittelter Forschungsbedarf der komplexen Sicherheitslage nicht länger gerecht wird. Das Strategische Dialogforum institutionalisiert gemäß dem Vorschlag des Wissenschaftsrats einen regelmäßigen und systematischen Austausch von wissenschaftlichen sowie sicherheitspolitisch relevanten Akteuren, zu denen etwa Verantwortliche aus Kanzleramt und Ministerien sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Bundeswehr, Polizei, Technischem Hilfswerk und einschlägigen Unternehmen gehören. Durch einen – dem Geheimschutz unterliegenden – Austausch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie zu verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Bedarfen kann das Strategische Dialogforum eine Grundlage für eine bedarfsgerechte und effiziente Forschungsförderung sein. Es bietet sich an, das Strategische Dialogforum organisatorisch an den neu gegründeten Nationalen Sicherheitsrat anzugliedern.53 A 2-2 Kreis der Akteure bei sicherheits relevanter Forschung und Innovation erweitern Wissenschaftliche und unternehmerische Potenziale erschließen Der Kreis der Akteure, die sicherheitsrelevante F&I betreiben, sollte erweitert werden. Um die drängenden und sich wandelnden sicherheitspolitischen Herausforderungen bewältigen zu können, sind neue, insbesondere technologische Lösungen erforderlich, die nicht notwendigerweise von den etablierten Akteuren hervorgebracht werden. Es gilt daher, die wissenschaftlichen und unternehmerischen Potenziale von bisher Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 34 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN nicht im Sicherheitsbereich tätigen Akteuren zu erschließen. Der Sicherheitsbereich erfährt sowohl in der Wissenschaft als auch in der Wirtschaft einen Bedeutungszuwachs, wie zwei kürzlich durchgeführte Befragungen belegen. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft befragte im Zeitraum Dezember 2024 bis Februar 2025 die Leitungen der deutschen Hochschulen zu sicherheitsrelevanter Forschung. 161 Hochschulleitungen nahmen teil.58 Auf die Frage, wie sich die Bedeutung sicherheitsrelevanter Forschung in den letzten fünf Jahren bei ihnen entwickelt hat, gaben 16,0 Prozent eine sehr deutliche und 37,0 Prozent eine leichte Zunahme an (vgl. Abbildung A 2-2). Die wichtigsten Herausforderungen bei sicherheitsrelevanter Forschung waren ein erhöhter bürokratischer Aufwand sowie die Einhaltung und Gewähr- Box A 2-1 Beispiele für die institutionelle Verankerung von sicherheitspolitisch relevanter Forschung und Lehre sowie Wissenstransfer Center for Security Studies an der ETH Zürich Das Center for Security Studies (CSS) an der ETH Zürich versteht sich als Kompetenzzentrum für Schweizer und internationale Sicherheitspolitik, das sicherheitsrelevante Forschung mit Politikberatung verbindet.54 Es unterhält eine strategische Partnerschaft mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Gemeinsam mit den politikwissenschaftlichen Professuren der ETH Zürich und der Universität Zürich bildet das CSS das Center for Comparative and International Studies (CIS). Die Forschung erfolgt in den Clustern „Digitale Technologien und Sicherheitspolitik“, „Konfliktlösung und Prävention“ sowie „Strategischer Wettbewerb im Zeitalter der Komplexität“. Das CSS ist im Departement für Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften (D-GESS) der ETH Zürich sowie im CIS der ETH Zürich und der Universität Zürich in die Lehre eingebunden und deckt dort sicherheitspolitische Themen ab. National Security College an der Australian National University Das National Security College (NSC) an der Australian National University (ANU) ist eine gemeinsame Initiative der australischen Regierung und der ANU mit dem Ziel, die nationalen Kompetenzen zu stärken und die Debatte über neue sicherheitsbezogene Herausforderungen und politische Optionen fundiert zu vertiefen.55 Gemäß der gemeinsamen Charta von Regierung und ANU soll das NSC die Sicherheitskompetenzen Australiens verbessern sowie durch seine Programme in den Bereichen Führungskräfte- und Fachkräfteentwicklung, akademische Lehre und Forschung, Zukunftsanalyse, politisches Engagement, Dialog und Öffentlichkeitsarbeit die Fach-Community stärken.56 School of Security Studies am King’s College London Die School of Security Studies am King’s College London gehört der Faculty of Social Science & Public Policy an und umfasst das Department of War Studies, das Defence Studies Department und das King’s Institute for Applied Security Studies.57 Die School of Security Studies ist nach eigenen Angaben eine der weltweit größten multidisziplinären Wissenschaftseinrichtungen, die sich mit der Lehre und Forschung zu allen Aspekten von Konflikten, Krieg, Sicherheit und Verteidigung befassen. leistung von Sicherheitsstandards – sie wurden von 70,1 bzw. 66,7 Prozent der Hochschulleitungen als (eher) relevant eingestuft. Eine im Jahr 2025 vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim durchgeführte Unternehmensbefragung zeigt, dass seitens der Wirtschaft Interesse besteht, sich im Bereich Sicherheit und Verteidigung verstärkt zu engagieren (vgl. Abbildung A 2-3). Zum Befragungszeitpunkt umfasste das Produkt- oder Dienstleistungsportfolio von 15,9 Prozent der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe die Bereiche Sicherheit und Verteidigung; gut die Hälfte von ihnen (8,3  Prozent) plante hier eine Intensivierung. In der Informationswirtschaft waren 10,5  Prozent der Unternehmen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung tätig, knapp zwei Drittel (6,8  Prozent) planten eine Intensivierung. Bei 6,1 Prozent der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe und Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 35 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN bei 3,3 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft umfasste das Produkt- oder Dienstleistungsportfolio zum Befragungszeitpunkt zwar noch nicht die Bereiche Sicherheit oder Verteidigung, aber eine Ausweitung des Portfolios auf diese Bereiche war vorgesehen. Vernetzung und Kooperation von F&I-Akteuren stärken Strukturen für Vernetzungs- und Beratungsaktivitäten helfen Akteuren des F&I-Systems aus Wissenschaft oder Wirtschaft, neue Tätigkeitsfelder im Sicherheitsbereich zu erschließen, (neue) Kooperationen einzugehen und Kunden zu identifizieren. Hilfreich sind die Unterstützung von Start-ups oder weitere Maßnahmen des Wissenstransfers, die Informationsbeschaffungs- und Anbahnungskosten reduzieren können. So sehen Wirtschaftsverbände eine bessere Vernetzung und Kooperationen der Akteure als notwendig an.59 Einige Strukturen und Einrichtungen verfolgen im Sicherheitsbereich bereits diese oder ähnliche Zielsetzungen, beispielsweise der Palladion Defence Accelerator der Universität der Bundeswehr München, der an den Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic (DIANA) der NATO angeschlossen ist,60 der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw),61 der von der Deutschen Raumfahrtagentur betriebene Space Innovation Hub62 und der Digital Hub Security & Defense München, der zur Digital Hub Initiative (de:hub) der Bundesregierung zählt.63 Abb. A 2-2 Entwicklung der Bedeutung sicherheitsrelevanter Forschung an Hochschulen in den fünf der Befragung vorausgegangenen Jahren (Befragung Winter 2024 /2025) 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 leicht abgenommen gleich geblieben leicht zugenommen deutlich zugenommen 1,2 16,045,7 37,0 Prozent Lesebeispiel: 37,0 Prozent der an der Befragung des Hochschulbarometers 2025 teilnehmenden Hochschulleitungen gaben an, dass die Bedeutung sicherheitsrelevanter Forschung in den fünf der Befragung vorausgegangenen Jahren leicht zugenommen hat. Quelle: Hochschul-Barometer 2025 in Gebert et al. (2025), Burk und Hetze (2025). © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Download der Abbildung und Daten Weitere Strukturen befinden sich derzeit im Aufbau, unter ihnen das Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding (vgl. Box A 2-4) und die Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung.64 Die Bundeswehr als Kooperationspartnerin für F&I-Projekte oder als Kundin für neue Lösungen zu gewinnen, gilt u. a. aufgrund der erhöhten Sicherheitserfordernisse als besonders schwierig. Die Expertenkommission begrüßt, dass die Bundesregierung Strukturen schafft, die darauf gerichtet sind, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Akteuren des F&I-Systems und der Bundeswehr zu verbessern. Der Aufbau weiterer Innovationszentren der Bundeswehr, die auf diejenigen Bedarfe ausgerichtet sind, die das Innovationszentrum in Erding nicht abdeckt  – etwa die der Marine –, kann Vernetzung und Kooperation der Akteure weiter stärken. Bei der Entwicklung von Innovationszentren sollte stets eine Aufgeschlossenheit der Bundeswehr für eine Zusammenarbeit mit neuen Akteuren entlang des gesamten F&I- Prozesses gewährleistet sein. Die Bundesregierung kündigte in der 2025 verabschiedeten Hightech Agenda Deutschland (HTAD) an, „in ausgewählten Technologiefeldern in ‚ Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung’ die Kooperation zwischen ziviler und militärischer Forschung und Entwicklung“ zu fördern.65 Diese Maßnahme ist dem strategischen Forschungsfeld „Sicherheits- und Verteidigungsforschung“ zugeordnet. Ende 2026 soll ein erster Hub etabliert werden, weitere sollen folgen.66 Die Expertenkommission empfiehlt, beim Aufbau der Hubs auf die Erfahrungen bestehender Innovation Hubs Download der Abbildung und Daten Abb. A2-3 Verbreitung der Bereiche Sicherheit und Verteidigung als Teil des Unternehmensportfolios, Anteil Unternehmen in Prozent Prozent Prozent Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten und Intensivierung geplant Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten, aber keine Intensivierung geplant Bereiche derzeit nicht im Unternehmensportfolio enthalten, aber entsprechende Ausweitung geplant 8,3 7,6 6,1 22,0 10,3 5,3 15,0 30,6 15,0 5,6 8,0 28,5 4,0 9,2 3,1 16,4 6,8 3,7 3,3 13,8 19,4 5,9 9,0 34,4 12,8 3,4 6,6 22,8 4,0 3,7 1,9 9,6 Verarbeitendes Gewerbe 5–19 Beschäftigte 20–99 Beschäftigte >= 100 Beschäftigte Informationswirtschaft 5–19 Beschäftigte 20–99 Beschäftigte >= 100 Beschäftigte 20 30 40 50100 20 30 40 50100 Lesebeispiel: Im Verarbeitenden Gewerbe sind bei 10,3 Prozent der Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten die Bereiche Sicherheit und Verteidigung im Unternehmensportfolio enthalten und es ist eine Intensivierung dieser Bereiche geplant. Rundungsdifferenzen sind möglich. Quelle: ZEW Konjunkturumfrage Informationswirtschaft 3. Quartal 2025. © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Box A2-4 Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding In Erding wird derzeit ein erstes Innovationszentrum der Bundeswehr etabliert, das „die technologie-getriebenen Innovationen zentral koordinieren und steuern und direkt vor Ort Truppe, militärische Forschung und Erprobung und das zivile Innovations-Ökosystem zusammenbringen“ soll.67 Nukleus des Innovationszentrums war das Innovationslabor System Soldat des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe.68 In räumlichem Zusammenhang mit dem Innovationszentrum der Bundeswehr entsteht das von der Bayerischen Staatsregierung vorangetriebene Defence Lab Erding.69 Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 36 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Weitere Strukturen befinden sich derzeit im Aufbau, unter ihnen das Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding (vgl. Box A 2-4) und die Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung.64 Die Bundeswehr als Kooperationspartnerin für F&I-Projekte oder als Kundin für neue Lösungen zu gewinnen, gilt u. a. aufgrund der erhöhten Sicherheitserfordernisse als besonders schwierig. Die Expertenkommission begrüßt, dass die Bundesregierung Strukturen schafft, die darauf gerichtet sind, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Akteuren des F&I-Systems und der Bundeswehr zu verbessern. Der Aufbau weiterer Innovationszentren der Bundeswehr, die auf diejenigen Bedarfe ausgerichtet sind, die das Innovationszentrum in Erding nicht abdeckt  – etwa die der Marine –, kann Vernetzung und Kooperation der Akteure weiter stärken. Bei der Entwicklung von Innovationszentren sollte stets eine Aufgeschlossenheit der Bundeswehr für eine Zusammenarbeit mit neuen Akteuren entlang des gesamten F&I- Prozesses gewährleistet sein. Die Bundesregierung kündigte in der 2025 verabschiedeten Hightech Agenda Deutschland (HTAD) an, „in ausgewählten Technologiefeldern in ‚ Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung’ die Kooperation zwischen ziviler und militärischer Forschung und Entwicklung“ zu fördern.65 Diese Maßnahme ist dem strategischen Forschungsfeld „Sicherheits- und Verteidigungsforschung“ zugeordnet. Ende 2026 soll ein erster Hub etabliert werden, weitere sollen folgen.66 Die Expertenkommission empfiehlt, beim Aufbau der Hubs auf die Erfahrungen bestehender Innovation Hubs Download der Abbildung und Daten Abb. A 2-3 Verbreitung der Bereiche Sicherheit und Verteidigung als Teil des Unternehmensportfolios, Anteil Unternehmen in Prozent Prozent Prozent Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten und Intensivierung geplant Bereiche derzeit im Unternehmensportfolio enthalten, aber keine Intensivierung geplant Bereiche derzeit nicht im Unternehmensportfolio enthalten, aber entsprechende Ausweitung geplant 8,3 7,6 6,1 22,0 10,3 5,3 15,0 30,6 15,0 5,6 8,0 28,5 4,0 9,2 3,1 16,4 6,8 3,7 3,3 13,8 19,4 5,9 9,0 34,4 12,8 3,4 6,6 22,8 4,0 3,7 1,9 9,6 Verarbeitendes Gewerbe 5–19 Beschäftigte 20–99 Beschäftigte >= 100 Beschäftigte Informationswirtschaft 5–19 Beschäftigte 20–99 Beschäftigte >= 100 Beschäftigte 20 30 40 50100 20 30 40 50100 Lesebeispiel: Im Verarbeitenden Gewerbe sind bei 10,3 Prozent der Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten die Bereiche Sicherheit und Verteidigung im Unternehmensportfolio enthalten und es ist eine Intensivierung dieser Bereiche geplant. Rundungsdifferenzen sind möglich. Quelle: ZEW Konjunkturumfrage Informationswirtschaft 3. Quartal 2025. © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Box A 2-4 Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding In Erding wird derzeit ein erstes Innovationszentrum der Bundeswehr etabliert, das „die technologie-getriebenen Innovationen zentral koordinieren und steuern und direkt vor Ort Truppe, militärische Forschung und Erprobung und das zivile Innovations-Ökosystem zusammenbringen“ soll.67 Nukleus des Innovationszentrums war das Innovationslabor System Soldat des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe.68 In räumlichem Zusammenhang mit dem Innovationszentrum der Bundeswehr entsteht das von der Bayerischen Staatsregierung vorangetriebene Defence Lab Erding.69 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 37 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN zurückzugreifen, Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Es sollten unterschiedliche Konzepte erprobt und Politiklernen durch aussagekräftige Evaluationen ermöglicht werden. Relevant ist hierbei, ob die konkreten Projekte in den Hubs zu einer Erhöhung der Sicherheit beitragen, ob seitens der Projektpartner nachhaltige Strukturen und Netzwerke geschaffen werden und inwieweit private Mittel aktiviert werden können. Strategie für Gründungen aus der Bundeswehr entwickeln Durch ihre Kenntnisse über die Bedarfe und Strukturen in der Bundeswehr können Soldatinnen und Soldaten eine wertvolle Quelle für neue Produktideen sein. Ein Weg, solche Produktideen zu realisieren, sind Unternehmensgründungen der ideengebenden Soldatinnen und Soldaten. Ein prominentes Beispiel ist das Unternehmen ARX Robotics Landsysteme, das von drei Offizieren der Bundeswehr gegründet wurde.70 Die Expertenkommission regt an, Gründungen aus der Bundeswehr aktiv zu unterstützen und dafür eine Strategie zu entwickeln, die soweit wie möglich an bestehende Programme anknüpft,71 aber auch den Besonderheiten des Verteidigungssektors Rechnung trägt. So könnte etwa Berufssoldatinnen und -soldaten zum Ende ihrer Dienstzeit eine „Gründerzeit“ angeboten werden, in der sie die Unternehmensgründung vorbereiten und einen Prototyp entwickeln können. Die Bundeswehr könnte in dieser Zeit aktiv unterstützen, z. B. indem sie Testmöglichkeiten für Prototypen bereitstellt. A 2-3 Innovationen im Verteidigungsbereich befördern Potenziale der innovationsorientierten Beschaffung von Verteidigungsgütern nutzen Am 15. Januar 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) verabschiedet. Das Gesetz ist befristet und wird mit Ablauf des Jahres 2035 außer Kraft treten. Das Gesetz zielt darauf ab, die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen zu beschleunigen sowie die innovationsorientierte Beschaffung zu stärken,72 um „perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können“.73 Die Expertenkommission begrüßt, dass der Gesetzgeber mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz auch die innovationsorientierte Beschaffung in den Blick nimmt (vgl. Box A 2-5).74 Das Gesetz überträgt das Instrument der Innovationspartnerschaften ausdrücklich auch auf verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge, präzisiert die Möglichkeiten der Durchführung von Markterkundungen und spricht die Möglichkeit funktionaler Leistungsbeschreibungen an. Diese Instrumente standen zwar im Prinzip bereits zuvor zur Verfügung,75 erfahren aber nun eine Stärkung. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz Wettbewerbe zur Entwicklung innovativer Konzepte und die Vereinbarung von Updates und Upgrades bei IT-Leistungen. Innovationspartnerschaft, Markterkundung, funktionale Leistungsbeschreibung und Wettbewerbe stehen für die vergaberechtlichen Möglichkeiten einer innovationsorientierten öffentlichen Beschaffung – es gilt nun, diese Potenziale zu nutzen. Zuständig für die bedarfsgerechte Ausstattung der Bundeswehr ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Es ist erforderlich, die dort vorhandenen technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen verstärkt für ein strategisches Beschaffungsmanagement zu erschließen und auszubauen.76 Bislang hat die Bundeswehr ihren strategischen Beschaffungsprozess zweigeteilt – in einen Planungsprozess und einen Beschaffungsprozess im engeren Sinne.77 Zukünftig sollte das Wissen über am Markt vorhandene Innovationen und Innovationspotenziale deutlich früher in den Gesamtprozess integriert werden.78 Es stellt sich jedoch – bei aller Kompetenz, über die das BAAINBw verfügt – die Frage, wie die Etablierung einer Kultur der innovationsorientierten Beschaffung innerhalb der bestehenden Strukturen gelingen kann. Die etablierten Prozesse sind vor allem auf die Realisierung des niedrigsten Preises und auf Rechtssicherheit ausgerichtet.79 Innerhalb des BAAINBw sollte deshalb ein eigenständiger „Arm“ aufgebaut werden, der für die Beschaffung innovativer Produkte und Leistungen für die Bundeswehr zuständig ist. Notwendig sind Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 38 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN hier ein hohes Maß an Freiheit und eine positive Fehlerkultur. Es ist angebracht, die innovationsorientierte Beschaffung eng mit dem Innovationszentrum der Bundeswehr in Erding zu verknüpfen,86 in dem technologische Innovationen entwickelt und erprobt werden sollen, und perspektivisch ggf. auch mit weiteren Innovationszentren der Bundeswehr. Um der innovationsorientierten Beschaffung schnell mehr Gewicht zu verleihen, wäre die  – ggf. befristete – Einführung einer Quote denkbar. So könnte etwa ein vorab festgelegter Anteil des Beschaffungsbudgets im Rahmen innovationsorientierter Beschaffungsinstrumente – also etwa unter Box A 2-5 Instrumente der innovationsorientierten Beschaffung im Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr Innovationspartnerschaft Gemäß § 14 Abs. 1 BwBBG kann die Auftragsvergabe bei Beschaffungen für die Bundeswehr, wie im zivilen Bereich bereits etabliert (§ 19 Vergabeverordnung), auch als Innovationspartnerschaft ausgestaltet werden.80 Voraussetzung ist, dass ein Beschaffungsbedarf nicht durch auf dem Markt bereits verfügbare Liefer- oder Dienstleistungen befriedigt werden kann. Innovationspartnerschaften werden im Rahmen eines mehrstufigen Vergabeverfahrens geschlossen.81 Die Innovationspartnerschaften selbst bestehen aus zwei Phasen: (1) Die Forschungs- und Entwicklungsphase umfasst die Herstellung von Prototypen oder die Entwicklung der Dienstleistung. (2) In der Leistungsphase wird die aus der Partnerschaft hervorgegangene Leistung erbracht. Für beide Phasen werden Zwischenziele festgelegt, bei deren Erreichen jeweils eine Vergütung gezahlt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann auf der Grundlage der Zwischenziele am Ende jedes Entwicklungsabschnitts entscheiden, ob er die Innovationspartnerschaft beendet.82 Zwar wurde die Innovationspartnerschaft neu eingeführt, aber es wäre auch möglich gewesen, ein Verhandlungsverfahren so auszugestalten, dass es einer Innovationspartnerschaft entspricht.83 Markterkundungen § 14 Abs. 2 BwBBG stellt klar, dass die öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen dürfen.84 Zudem dürfen öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Markterkundung den Rat von Marktteilnehmern einholen oder annehmen und diesen Rat für die Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens nutzen. Funktionale Leistungsbeschreibungen Laut § 14 Abs. 3 BwBBG soll der Auftraggeber – sofern keine marktverfügbaren Leistungen vorliegen – prüfen, ob die Leistungsanforderungen in Form funktionaler Leistungsbeschreibungen innovationsoffen ausgeschrieben werden können.85 Auftraggeber sollen, so die Gesetzesbegründung, nachdrücklich angeregt werden, insbesondere bei Fehlen marktverfügbarer Leistungen häufiger und weitgehender von funktionalen Anforderungen in der Leistungsbeschreibung Gebrauch zu machen, um Innovationen zu fördern. Wettbewerbe Auftraggeber können gemäß § 14 Abs. 4 BwBBG Wettbewerbe zur Entwicklung innovativer Konzepte ausloben. Vereinbarung von Updates und Upgrades § 14 Abs. 5 BwBBG ermöglicht, bei der Vergabe von IT-Leistungen und der Vergabe von Aufträgen, die auch IT-Leistungen umfassen, angemessene Updates und Upgrades zu vereinbaren. Verwendung von Innovationspartnerschaften oder funktionalen Leistungsbeschreibungen – zu verausgaben sein. Darüber hinaus wäre es denkbar, den militärischen Einheiten der Bundeswehr ein begrenztes Beschaffungsbudget zur Verfügung zu stellen, um – ausgehend von den eigenen Bedarfen – die Nutzung von am Markt verfügbaren Produkten und Dienstleistungen in der Bundeswehr zu testen. Eine derartige Dezentralisierung innovationsorientierter Beschaffung kann nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die Erfahrungen mit diesen Produkten und Dienstleistungen innerhalb der Bundeswehr geteilt Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 39 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN und im Rahmen des strategischen Beschaffungsmanagements systematisch ausgewertet werden.87 Ein Beispiel für eine dezentrale Beschaffung ist das Innovationsprojekt „Bottom-up Drone Innovation“ (BUDI) der Schweizer Armee, bei dem dezentral handelsübliche Drohnen angekauft wurden.88 Entstehung von Sprunginnovationen forcieren Obschon das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr die innovationsorientierte Beschaffung stärken kann, sind die Beschaffungsstrukturen nicht darauf ausgerichtet, die Entstehung von Sprunginnovationen zu fördern.89 Sie sollte daher außerhalb der klassischen Beschaffungsstrukturen und -prozesse gefördert werden. Derzeit verfügt Deutschland über zwei Agenturen zur Förderung von Sprunginnovationen: die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND und die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) (vgl. Box A 2-6). Beide Agenturen decken jedoch Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich nur begrenzt ab. Die SPRIND ist zwar mittlerweile auch im Dual-Use-Bereich tätig,90 aber im Hinblick auf die Förderung von Sprunginnovationen für die Bundeswehr derzeit nicht in geeigneter Weise aufgestellt.91 Die Cyberagentur wiederum kann die Förderung von Sprunginnovationen durch die inhaltliche Ausrichtung auf Cybersicherheit und die Fokussierung auf niedrige Technologiereifegrade nicht für den gesamten Verteidigungsbereich abdecken. Box A 2-6 Agenturen in Deutschland zur Förderung von Sprunginnovationen Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND Die SPRIND wurde 2019 gegründet, um im zivilen Bereich gezielt Sprunginnovationen zu fördern.93 Ende 2023 trat das SPRIND-Freiheitsgesetz in Kraft, das die Möglichkeiten der SPRIND, agil zu handeln, erweiterte und den Tätigkeitsbereich der SPRIND nicht auf Sprunginnovationen im zivilen Bereich beschränkt.94 Aufgabe der SPRIND ist es, Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren und zu fördern.95 Sie konzentriert sich auf Projekte der Technologiereifegrade 3 bis 7.96 Agentur für Innovation in der Cybersicherheit Die Cyberagentur ist eine 2020 gegründete Gesellschaft, die als Projektträger tätig ist mit dem Ziel, innovative Lösungen im Bereich der Cybersicherheit voranzutreiben.97 Dabei hat die Cyberagentur die voraussichtlich in zehn bis 15 Jahren bestehenden Bedarfe zum Schutz der inneren und äußeren Sicherheit im Blick. Sie beauftragt Forschungsvorhaben der anwendungsbezogenen Grundlagenforschung im Bereich der Technologiereifegrade 1 bis 4.98 Die Ergebnisse der Projekte werden dem Bund zur Verfügung gestellt. Verschiedene Akteure schlagen für den Verteidigungsbereich die Gründung einer europäischen Agentur für Sprunginnovationen vor.92 Die Expertenkommission empfiehlt der Bundesregierung jedoch, Sprunginnovationen im Verteidigungsbereich zunächst im nationalen Rahmen zu fördern, sei es durch den Ausbau der SPRIND oder durch Gründung einer eigenständigen Agentur. So werden langwierige Abstimmungsprozesse im Zuge einer Gründung auf europäischer Ebene vermieden. Diese nationale Agentur kann dann strategische Partnerschaften mit Agenturen sowohl anderer EU-Staaten als auch anderer NATO-Staaten schließen oder zu einer europäischen Agentur ausgebaut werden (vgl. Kapitel A 3). Die Arbeit der mit hohen Freiheitsgraden auszustattenden Agentur sollte auf ein breites Spektrum an Technologiereifegraden ausgerichtet sein. Damit die Ergebnisse erfolgreicher Projekte mittel- bis langfristig tatsächlich zu einer höheren Verteidigungsfähigkeit führen können, ist eine enge Anbindung an die Bundeswehr vonnöten. Die (geplanten) Innovationszentren der Bundeswehr können dabei eine Brückenfunktion einnehmen. Um die Potenziale der Cyberagentur zu stärken, spricht sich die Expertenkommission dafür aus, auch deren Möglichkeiten, agil zu handeln, zu erweitern. Darüber hinaus sollte der Auftrag der Cyberagentur so erweitert werden, dass sie auch Anschlussprojekte mit höheren Technologiereifegraden fördern kann. Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 40 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN A 3 Europäische F&I-Politik Der Plan zur Einrichtung des ECF wurde im Juli 2025 vorgestellt und beruft sich auf den sogenannten Draghi-Bericht.106 Das übergeordnete Ziel des ECF besteht laut EU-Kommission darin, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern, insbesondere in als strategisch betrachteten Sektoren und Technologien wie künstliche Intelligenz, Raumfahrt und Biotechnologie.107 Durch die Verknüpfung des FP10 mit dem ECF soll ein nahtloser Übergang von der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung hin zu Start-ups und weiterem Unternehmenswachstum ermöglicht werden.108 Die Expertenkommission weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wettbewerbsfähigkeit strenggenommen eine Eigenschaft von Unternehmen und nicht von Staaten oder Staatenverbünden ist. Staaten schaffen lediglich den Rahmen, der es Unternehmen ermöglicht oder erschwert, wettbewerbsfähig zu sein. Aus Gründen der Einfachheit und in Übereinstimmung mit der gängigen Sprachpraxis wird im Folgenden dennoch die verkürzte Formulierung „Wettbewerbsfähigkeit der EU“ verwendet. A 3-1 Grundlagenforschung in FP10 erhalten Enge Verknüpfung von ECF und FP10 geplant Die von der EU-Kommission angekündigte enge Verknüpfung von ECF und FP10 wird vor allem in der thematischen Ausrichtung der „Säule II Wettbewerbsfähigkeit und Gesellschaft“ des FP10 deutlich. Die Säule II umfasst die Verbundforschung und bildet mit einem Budget von 76  Milliarden Euro den finanziellen Schwerpunkt des FP10 (vgl. Abb. A 3-1). Die im Teil „Wettbewerbsfähigkeit“ aufgeführten thematischen Schwerpunkte decken sich mit den Schwerpunkten („policy windows“) des ECF. Diese sind 1. Umstellung auf saubere Energie und Dekarbonisierung der Industrie; 2. Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie; 3.  Digitale Führungsrolle; 4. Resilienz und Sicherheit, Die F&I-Politik der Europäischen Union (EU) verfolgt das Ziel, mittels Bündelung nationaler Ressourcen einen europäischen Mehrwehrt zu erzeugen. Durch ein koordiniertes Vorgehen und gemeinsame Investitionen in Forschung und Innovation (F&I) sollen Größenvorteile genutzt sowie Risikoteilung und grenzüberschreitende Kooperationen ermöglicht werden.99 Zentrales Instrument der europäischen F&I-Politik sind die mehrjährigen Rahmenprogramme für Forschung und Innovation. Das aktuelle Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa (FP9) mit seiner Laufzeit von 2021 bis 2027 soll u. a. die Hervorbringung und Verbreitung exzellenter Erkenntnisse und hochwertiger Technologien unterstützen, Talente auf allen Ebenen gewinnen, zur Bewältigung der globalen Herausforderungen – einschließlich des Klimawandels und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen – beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken.100 Im Juli 2025 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein 10. Forschungsrahmenprogramm (FP10) vorgelegt, das von 2028 bis 2034 laufen soll.101 Für die Finanzierung des Programms sieht die EU-Kommission Mittel in Höhe von 175 Milliarden Euro vor, was eine deutliche Aufstockung gegenüber dem mit 95,5 Milliarden Euro ausgestatteten laufenden FP9 bedeutet.102 Zugleich hat sich die Ausrichtung des FP10 gegenüber dem FP9 verschoben: Angesichts der anhaltenden Wachstumsschwäche in vielen europäischen Mitgliedstaaten wird die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als zentrales Ziel des künftigen Forschungsrahmenprogramms formuliert. Diese stärkere Fokussierung auf das Thema Wettbewerbsfähigkeit wird auch durch die Pläne der EU-Kommission deutlich, das FP10 eng mit dem geplanten Europäischen Wettbewerbsfonds (European Competitiveness Fund, ECF)103 zu verknüpfen.104 Mit einem vorgeschlagenen Budget von 234,3 Milliarden Euro ist der ECF – ebenso wie das FP10 – Bestandteil des Entwurfs für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der den Zeitraum 2028 bis 2034 umfasst.105 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 41 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Verteidigungsindustrie und Weltraum. Aufgabe des FP10 soll es sein, Forschungs- und Innovationsaktivitäten gemäß diesen ECF-Themenschwerpunkten zu unterstützen.109 Die thematische Verknüpfung der Säule II des FP10 mit den Schwerpunkten des ECF soll zu einem besseren Ineinandergreifen von Forschung und Anwendung beitragen. Wie die Abstimmung zwischen den beiden Programmen organisiert werden soll, ist allerdings noch nicht geklärt. Im laufenden FP9 steuern die den einzelnen Schwerpunktthemen zugeordneten Programmausschüsse (Programme Committees), in denen auch die zuständigen nationalen Fachministerien vertreten sind, die in Säule II organisierte Verbundforschung. Zudem können Forscherinnen und Forscher aus Deutschland über die vom Bund finanzierten nationalen Kontaktstellen eigene Themenvorschläge einbringen. Damit besteht für Mitgliedstaaten sowie für Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit, auf die Ausrichtung der Verbund- Abb. A 3-1 Struktur des geplanten EU-Forschungsrahmenprogramms „FP10“ (2028 – 2034) *Kohärent mit den Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF). Säule I Europäischer Forschungsrat (ERC) MarieSkłodowska CurieMaßnahmen Wissenschaft im Dienste der EUPolitik 44,079 Mrd. EUR WISSENSCHAFTS- EXZELLENZ Säule II Wettbewerbsfähigkeit*: 1. Umstellung auf saubere Energie und Dekarbonisierung der Industrie 2. Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie 3. Digitale Führungsrolle 4. Resilienz und Sicherheit, Verteidigungsindustrie und Weltraum Gesellschaft: 1. Globale gesellschaftliche Herausforderungen 2. EU-Missionen 3. Fazilität für das Neue Europäische Bauhaus 75,876 Mrd. EUR WETTBEWERBS- FÄHIGKEIT UND GESELLSCHAFT Säule III Europäischer Innovationsrat (EIC) Innovationsökosysteme und das Wissensdreieck 38,785 Mrd. EUR INNOVATION Säule IV Politische Maßnahmen des EFR Forschungs und Technologieinfrastrukturen Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz 16,262 Mrd. EUR EUROPÄISCHER FORSCHUNGSRAUM (EFR) Quelle: Eigene Darstellung basierend auf European Commission (2025e). © EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation 2026. Download der Abbildung forschung Einfluss zu nehmen. Ob es diese Möglichkeit im FP10 noch geben wird, ist offen. Zwar ist die Einrichtung eines mit Expertinnen und Experten besetzten Strategic Stakeholder Boards angekündigt, über die Besetzung des Boards soll aber die EU-Kommission entscheiden. Schwächung der Grundlagenforschung befürchtet An der geplanten Verknüpfung von FP10 und ECF wird von europäischen und deutschen Wissenschaftsverbänden zum Teil deutliche Kritik geäußert.110 So wird befürchtet, dass durch die Verknüpfung insbesondere die Programme der Säulen II und III des FP10 stärker als bisher an wirtschaftliche oder industriepolitische Ziele der EU- Kommission gebunden werden.111 Mit diesen Zielen nicht kongruente oder risikoreiche Forschungsprojekte könnten dadurch benachteiligt werden.112 Wissenschaftsverbände sehen die Gefahr, dass es im FP10 noch engere thematische Vorgaben geben könnte, Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 42 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN die den Entdeckungsraum der Forscherinnen und Forscher begrenzen.113 Sie verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass durch Neugier getriebene Forschung eine der zentralen Grundlagen für die wissenschaftliche Stärke ist, da sie neues Wissen erschließt, aus dem viele Erkenntnisse hervorgehen, die wiederum neue Technologien mit dem Potenzial zur gesellschaftlichen Transformation hervorbringen.114 Bereits im sogenannten Heitor- Bericht war gefordert worden, die engen thematischen Vorgaben innerhalb der Forschungsrahmenprogramme zu lockern.115 Darüber hinaus wird von Wissenschaftsverbänden befürchtet, eine enge Ausrichtung des FP10 an den bislang nicht konkretisierten industrie- und anwendungsorientierten Zielen des ECF werde zu einer Fokussierung auf höhere Technology Readiness Levels (TRL) und damit zu einer Schwächung der Grundlagenforschung führen.116 Unabhängig von der Diskussion um mögliche Folgen der Verknüpfung von ECF und FP10 gibt es Hinweise auf einen grundsätzlichen Reformbedarf der Verbundforschung in Säule II. Wissenschaftsorganisationen kritisieren schon für das laufende FP9, dass die Verbundforschung in Säule II stark auf kurzfristig kommerzialisierbare Ziele im hohen TRL-Bereich und in vorgegebenen Themenfeldern ausgerichtet ist und zu wenig Raum für Grundlagenforschung und bahnbrechende Innovationen lässt.117 Zudem sei sie primär auf etablierte Unternehmen ausgerichtet.118 Ferner stehen die formalen Kooperationsanforderungen in der Kritik, weniger an wissenschaftlichen als vielmehr an politischen Zielsetzungen wie regionalen und disziplinären Proporz- Anforderungen ausgerichtet zu sein.119 Kritisiert werden auch die hohen administrativen Kosten, die mit Bewerbung und Teilnahme an Verbundforschungsprojekten verbunden sind.120 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die hohen administrativen Kosten ein allgemeines Problem der Teilnahme am EU- Forschungsrahmenprogramm darstellen, weshalb für die administrative und finanzielle Projektsteuerung zunehmend spezialisierte private Dienstleister herangezogen werden.121 Verknüpfung von ECF und FP10 mit Augenmaß vorantreiben Die Expertenkommission befürwortet die Absicht der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Einrichtung des ECF zu verbessern. Sie gibt aber zu bedenken, dass die Verknüpfung von ECF und FP10 (insbesondere Säule II) dazu führen kann, dass industrieorientierte, anwendungsnahe Forschung auf Kosten von Grundlagenforschung und von auf bahnbrechende neue Ideen gerichteter Forschung ausgebaut wird. Dieses Vorgehen kann zwar kurzfristig den Transfer aus der Forschung in die Anwendung stärken und somit zu mehr Wachstum bei den geförderten Unternehmen führen. Allerdings birgt es das Risiko, dass damit die Förderung neuer Ideen und bahnbrechender Innovationen, die eine wichtige Grundlage für die langfristige Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sind, zu kurz kommt. Die Verknüpfung von Säule II des FP10 (Verbundforschung) und des ECF sollte daher mit Augenmaß erfolgen. Ansonsten ist zu befürchten, dass eine noch stärkere politische Steuerung die oben beschriebenen Defizite verschärft. Ferner sollten die Rahmenbedingungen der Verbundforschung im FP10 dringend überarbeitet werden. Dabei ist es wichtig, die Verbundforschung für Impulse aus der Wissenschaft offenzuhalten und nicht ausschließlich auf anwendungsbezogene Forschungsprojekte in hohen TLR-Bereichen auszurichten, die vom ECF vorgegeben werden. Um Raum für neue Ideen zu schaffen, müsste zumindest ein Teil der Forschungsförderung für Projekte ohne enge thematische Vorgaben zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollte es mehr Freiheitsgrade dahingehend geben, dass Umfang und Format von Kooperationen bottom-up durch die Forscherinnen und Forscher bestimmt und nicht top-down vorgegeben werden. In diesem Zusammenhang weist die Expertenkommission auf die im Heitor-Bericht formulierte Empfehlung hin, stärker mit neuen Förderinstrumenten wie Innovationspreisen, ARPA-ähnlichen Projekten sowie innovativen Methoden zur Identifizierung und Begutachtung von Forschungsvorhaben zu experimentieren.122 A 3-2 Sprunginnovationen ermöglichen Voraussetzungen für ARPA-ähnliche Arbeitsweise im EIC bislang nicht gegeben Die EU-Kommission hat angekündigt, den Europäischen Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) in Säule III ausbauen zu wollen. So Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 43 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN soll der EIC künftig mehr ARPA-ähnliche Mechanismen einführen, um bahnbrechende Innovationen voranzutreiben.123 Die US-amerikanischen ARPA- Einrichtungen zeichnen sich durch hohe operative Autonomie, flache Hierarchien sowie flexible Personal- und Finanzierungsregeln aus. Zentrale Akteure sind befristet eingesetzte Programmmanagerinnen und -manager, die mit großem Ermessensspielraum missionsorientierte Programme entwickeln, Projekte nach eigenem fachlichem Ermessen auswählen sowie portfoliobasiert und entlang klar definierter Meilensteine steuern. Ziel ist es, Technologien in frühen, risikoreichen TRL-Phasen gezielt weiterzuentwickeln und zur Einsatzreife zu bringen.124 Ein bekanntes ARPA-Instrument sind die sogenannten Challenges – Innovationswettbewerbe, mit denen gezielt Durchbrüche in klar umrissenen Problembereichen angestoßen werden sollen. Ferner soll der EIC – zusätzlich zu seinen zivilen Projekten – Projekte bzw. Unternehmen aus dem Bereich Dual Use fördern.125 Die Ankündigung, die bislang ausschließlich zivile Orientierung des EIC und der europäischen Forschungsrahmenprogramme aufzugeben, wird von einigen Wissenschaftsverbänden kritisch kommentiert.126 Es wird u. a. moniert, dass der Rückgriff auf Mittel aus dem Forschungsrahmenprogramm zur Finanzierung von Verteidigungs- und Dual-Use-Aktivitäten den Mittelumfang für die zivile Forschung massiv reduzieren würde.127 Unabhängig von der Kritik an der Aufhebung der ausschließlich zivilen Orientierung des EIC wird bemängelt, dass der EIC gar nicht über die Voraussetzungen für eine ARPA-ähnliche Arbeitsweise verfügt, da jede ARPA-ähnliche Institution in ihrer operativen Arbeit unabhängig von politischer Steuerung und Kontrolle sein müsse.128 Diese Voraussetzung ist beim EIC nicht gegeben. Der EIC ist keine eigenständige Organisation. Seine zentralen Förderinstrumente – Accelerator, Transition und Pathfinder – werden von der Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EIS- MEA) verwaltet, die der EU-Kommission untersteht. Das EIC Board und sein Präsident werden von der EU-Kommission ernannt und haben lediglich eine beratende Funktion; die Entscheidungsgewalt liegt bei der EU-Kommission.129 Ferner verfügt der EIC nicht in vergleichbarem Maße wie die ARPA- Einrichtungen über unabhängige Programmmanagerinnen und -manager. Aus diesem Grund hat das EIC Board der EU-Kommission eine größere Autonomie der Programmmanagerinnen und -manager vorgeschlagen.130 Abgesehen von ihrer fehlenden Unabhängigkeit stehen die Programmmanagerinnen und -manager vor der Herausforderung, jeweils eine hohe Zahl an Projekten betreuen zu müssen.131 Eine enge Projekt-Begleitung, wie sie bei den ARPA- Einrichtungen praktiziert wird, ist daher kaum möglich. Ein weiterer Unterschied zwischen dem EIC und den ARPA-Institutionen besteht hinsichtlich der administrativen Abläufe. Während die ARPA-Institutionen als sehr agil beschrieben werden,132 gelten die Auswahlmechanismen des EIC als bürokratisch.133 Ein zusätzliches Problem bei der Implementierung ARPA-ähnlicher Strukturen liegt in der für die EU bislang unüblichen Praxis, die Fortschritte von geförderten Projekten konsequent anhand vorab definierter Kriterien zu bemessen und die Förderung einzustellen, wenn die Fortschritte ausbleiben. Förderung von Sprunginnovationen mit europäischen Partnern ausbauen Die Expertenkommission erachtet es als notwendig, Sprunginnovationen nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch gemeinsam mit europäischen Partnerländern zu fördern. Die geplante Einführung ARPA-ähnlicher Mechanismen im EIC wäre dafür ein möglicher Schritt. Um diese Mechanismen zu schaffen, bedarf es allerdings zweier grundsätzlicher Voraussetzungen, die bislang nicht erfüllt sind: Der EIC muss zu einer eigenständigen Organisation weiterentwickelt werden, die der Steuerung durch die EU-Kommission entzogen ist. Darüber hinaus benötigt der EIC einen mit den ARPA-Institutionen vergleichbaren Kreis unabhängiger Programmmanagerinnen und -manager. Sollte die EU- Kommission nicht bereit sein, dem EIC diese notwendige politische und operative Unabhängigkeit, beispielsweise mittels eines EIC-Freiheitsgesetzes, zuzubilligen, rät die Expertenkommission, die Förderung von Sprunginnovationen durch Institutionen außerhalb bestehender EU-Strukturen voranzutreiben. Grundsätzlich skeptisch ist die Expertenkommission hinsichtlich der Förderung von Sprunginnovationen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich auf EU-Ebene. Die EU verfügt über keine eigenen militär- und sicherheitspolitischen Fähigkeiten und Entscheidungskompetenzen, da Sicherheits- und Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 44 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Verteidigungspolitik in Europa nach wie vor nationalstaatlich organisiert sind.134 Die Entwicklung innovativer Lösungen für die Bedarfe im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sollte daher über die entsprechend ausgerichteten internationalen Organisationen, beispielsweise über die NATO, oder direkt von den europäischen Staaten – einzeln oder im Verbund – organisiert werden. Mit dem Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic (DIANA) hat die NATO bereits eine Institution zur Förderung sicherheits- und verteidigungsrelevanter Innovationen geschaffen. DIANA verfügt zwar über ARPA-ähnliche Elemente, ist allerdings hinsichtlich der Mittelausstattung nicht mit den ARPA- Institutionen zu vergleichen.135 Um zügig mit der Förderung von Sprunginnovationen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich beginnen zu können, empfiehlt die Expertenkommission den Aufbau ARPA-ähnlicher Strukturen auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung könnte dazu die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) um einen militärischen Arm erweitern oder eine eigenständige militärisch ausgerichtete Innovationsagentur nach dem Vorbild der SPRIND – und mit ähnlichen Freiheiten – aufbauen.136 Diese Agentur sollte von Beginn an Kooperationen mit vergleichbaren Institutionen in europäischen Partnerländern anstreben. Das Ende 2025 von der SPRIND in enger Zusammenarbeit mit der schwedischen Innovationsagentur Vinnova gestartete Projekt „Anti-Drone Response 2.0“ könnte hierfür ein Vorbild sein.137 A 3-3 Erfolgsbedingungen für ERC sichern ERC auf wissenschaftliche Exzellenz ausgerichtet Der Europäische Forschungsrat (ERC) ist zentraler Bestandteil der „Säule I Wissenschaftsexzellenz“ des EU-Forschungsrahmenprogramms und gilt als Erfolgsgeschichte europäischer Forschungspolitik. Er fördert themenoffen exzellente Grundlagenforschung, für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Projekte zu Themen eigener Wahl einreichen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt ausschließlich nach wissenschaftlicher Exzellenz. Die Förderung durch den ERC steht auch den Forscherinnen und Forschern offen, die außerhalb Europas arbeiten, sofern sie für die Arbeit an dem geförderten Projekt nach Europa kommen. Damit trägt der ERC dazu bei, hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine Tätigkeit in Europa zu gewinnen. Darüber hinaus nimmt der ERC eine komplementäre Rolle zum EIC ein, was in den Übergängen von ERC-geförderten Projekten in die EIC- Förderinstrumente sichtbar wird. Mittels sogenannter Proof of Concept Grants (PoC Grants) können ERC-geförderte Projekte Machbarkeit, Verwertung und Marktpotenzial ihrer Ergebnisse prüfen und sich u. a. für das Förderinstrument EIC Transition qualifizieren. Fast 50  Prozent der erfolgreichen EIC-Transition-Anträge gehen auf ERC PoC Grants zurück.138 Auf diese Weise gelangen Ergebnisse aus der ERC-geförderten Grundlagenforschung systematisch in die Anwendung. Eine Öffnung dieser Verbindung für Forschungsprojekte aus den nationalen Fördersystemen besteht bislang nicht, wird jedoch vom EIC Board empfohlen, um vielversprechende Ideen ohne langwierige Prüfung in eine Förderung zu überführen.139 Der Erfolg des ERC beruht im Wesentlichen auf seiner Unabhängigkeit von politischen, regionalen oder thematischen Vorgaben sowie auf transparenten und qualitätsgesicherten Auswahlverfahren. Internationale Entwicklungen zeigen deutlich, wie fragil die Unabhängigkeit der Forschung und auch der Forschungsförderung ist. Potenzielle Einfallstore für eine politische Einflussnahme gibt es auch beim ERC. So ist der ERC keine eigenständige Einrichtung mit dauerhaftem Mandat, sondern Teil des EU-Forschungsrahmenprogramms. Bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen ist der ERC ebenfalls nicht unabhängig; hierfür ist eine Exekutivagentur der EU-Kommission (ERCEA) zuständig. Im aktuellen Kommissionsvorschlag für das FP10 ist zwar ein eindeutiges Mandat für den ERC vorgesehen, das auf die Förderung exzellenter Forschung ausgerichtet ist. Gleichwohl soll der ERC eng an den ECF angebunden werden, und für alle europäischen Fördereinrichtungen und -programme sollen einheitliche Verfahrensregeln gelten. Hieraus könnte zukünftig etwa abgeleitet werden, dass der ERC seine Gutachterinnen und Gutachter nicht mehr frei auswählen darf, sondern wie die anderen EU- Programme für die Begutachtung auf Personenpools zurückgreifen muss. In diesem Zusammenhang könnte der Vorschlag der EU-Kommission, die Amtszeit für die Präsidentin oder den Präsidenten des ERC von maximal vier plus vier Jahren auf maximal zwei plus zwei Jahre zu verkürzen, als Versuch Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4350– 45 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN Schwerpunktsetzungen oder eine Orientierung an regionalen Ausgleichszielen oder dem Proporz zwischen den Mitgliedstaaten sollte explizit ausgeschlossen werden. Die Expertenkommission spricht sich ferner dafür aus, die Bewerbung auf PoC Grants des ERC für exzellente Forschungsprojekte aus den nationalen Fördersystemen, beispielsweise DFG-geförderte Projekte, zu öffnen. Zudem sollten für Vorhaben, die für die PoC Grants des ERC positiv begutachtet, aber nicht gefördert wurden, Wege in die nationale Förderung geschaffen werden (vgl. Kapitel B 2). Mit dem Seal of Excellence des EIC wurde bereits ein Instrument geschaffen, das für den Übergang von positiv evaluierten EIC-Transition- und - Accelerator-Projekten in nationale Fördersysteme genutzt werden kann.141 Von dieser Option sollte künftig auch Deutschland Gebrauch machen. interpretiert werden, die Einflussmöglichkeiten der EU-Kommission auf den ERC auszuweiten. Unabhängigkeit des ERC erhalten Um die wissenschaftliche Exzellenz und Unabhängigkeit des ERC dauerhaft zu sichern, empfiehlt die Expertenkommission der Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass dem ERC der Status einer unabhängigen Einrichtung verliehen wird  – vergleichbar dem der Europäischen Investitionsbank – und er mit einem stabilen Langzeitbudget ausgestattet wird.140 Ferner sollte die vierjährige Amtszeit der Präsidentin bzw. des Präsidenten unverändert beibehalten werden. Die Expertenkommission empfiehlt zudem, das Mandat des ERC weiterhin ausschließlich auf die themenoffene Förderung exzellenter Forschung auszurichten. Eine Ausrichtung der Förderung auf politische Drucksache 21/4350 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 46 – A K TU ELLE EN TW ICKLU N GEN A 4 Ein 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt Europäische Unternehmen befinden sich dadurch gegenüber Wettbewerbern aus den USA oder China im Nachteil, die ihre Geschäftsmodelle auf ihren deutlich größeren heimischen Märkten günstiger und schneller skalieren können. Die Fragmentierung des europäischen Marktes schmälert dadurch die Renditeerwartungen und damit die Attraktivität, in europäische Unternehmen zu investieren. Vor allem für Start-ups und Scale-ups ist dies problematisch. Die EU verwendet dabei den Begriff Scale-ups für Unternehmen, die über die Gründungsphase hinausgelangt sind und ihr Wachstum, z. B. Beschäftigtenzahl, Umsatz, Marktexpansion, deutlich steigern.147 Fragmentierung des Binnenmarkts für Start-ups und Scale-ups überwinden Die Größe des europäischen Binnenmarkts bietet Unternehmen erhebliche Wachstumschancen, die nach einer Überwindung der bestehenden Fragmentierung durch einheitliche Rahmenbedingungen und verbesserte Marktzugänge noch deutlich bess

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