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Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft. Konkret vertritt die DAlzG die Interessen ihrer Zielgruppe durch Kontaktaufnahme zu den zuständigen Ministerien, regelmäßige Pressemitteilungen, Mitwirkung in relevanten Gremien wie dem Unabhängigen Beirat zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, aktive Mitarbeit in Organisationen und Bündnissen, die ebenfalls die Interessen von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen vertreten. Interessenbereiche: Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflegeversicherung; Pflege; Familienpolitik Regelungsvorhaben: - Familienpflegezeitgesetz - Reform: Das Familienpflegezeitgesetz soll, ggf. in Kombination mit dem Pflegezeitgesetz, dahingehend geändert werden, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege möglich wird. Dazu gehört u.a. die Einführung einer Entgeltersatzleistung für die Zeit, in der informelle Pflege von An- und Zugehörigen geleistet wird. - Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) - Reform: Für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sind weitere Reformen geplant, einerseits zur Finanzierung, andererseits zur Ausgestaltung der Leistungen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft setzt sich für flexiblere Nutzungsmöglichkeit der Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines umfassenden Entlastungsbudgets ein. Zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien wird der sogenannte "Sockel-Spitze-Tausch" angestrebt, eine Deckelung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten und umfangreichere Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung, auch in der häuslichen Versorgung. Die DAlzG unterstützt die Forderungen nach einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung sowie einer Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen. - Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz: Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt viele der Neuregelungen im Referentenentwurf des BMG. Grundlegende Forderungen, wie die Einführung eines Entlastungsbudgets, eine zukunftssichere Ausgestaltung der Pflegeversicherung und eine Verbesserung der Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige, insbesondere im Bereich ambulante Pflege, Tages- und Kurzzeitpflege, werden hiermit aber nicht angegangen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert darüber hinaus, auch Beratungs- und Präventionsangebote für Menschen mit Demenz in den Leistungskatalog aufzunehmen. Die Absenkung der Anforderungen an die Qualitätssicherung bei alltagsunterstützenden Angeboten sehen wir mit Skepsis und Sorge und fordern hier eine stärkere Konkretisierung insbesondere bezogen auf die "Einzelhelfenden". - Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2024 (1 BvL 1/24) gibt Anlass zu einer Änderung des Betreuungsrechts. Nach geltendem Recht kann der Betreuer gemäß § 1832 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, in dem die gebotene medizinische Versorgung des Betreuten einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist, einwilligen. Diese ausnahmslose Vorgabe kann in Einzelfällen zu einem unangemessenen Eingriff in den Schutzbereich des Artikels 2 Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 des Grundgesetzes führen. Die DAlzG befürwortet die Möglichkeit des ambulanten Settings, fordert aber strukturelle Anpassungen für die Umsetzung. - Änderungen am Gesetzentwurf zur Pflegereform vom 3. Juni 2026: Der Gesetzentwurf sieht deutliche Verschlechterungen der Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor, insbesondere einen Wegfall der Leistungen für niedrigschwellige Unterstützungsangebote in Pflegegrad 1 sowie die Verhinderungspflege als privat organisierte Entlastung. Darüber hinaus ist eine Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige vorgesehen. Gegen diese und weitere Kürzungen setzt sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ein.

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