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Lilly Deutschland GmbH

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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Lilly Deutschland GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die Lilly Deutschland GmbH ist eines der größten internationalen pharmazeutischen Unternehmen, das das alltägliche Leben der Menschen positiv verändern will, durch die Erforschung von Medikamenten, durch ein besseres Verständnis für den Umgang mit Krankheiten und durch Unterstützung von kranken Menschen, deren Familien und Freunden. Lilly tritt an, um den Patienten mit modernen Therapien zu mehr Lebensqualität zu verhelfen und potenzielle Folgeschäden zu vermeiden. Diese Ziele verfolgen wir auch im Rahmen der Interessenvertretung: Über Verbandsarbeit, Allianzen mit Partnern im Gesundheitswesen, politische Diskussionsveranstaltungen und Gespräche in Berlin und den Wahlkreisen stehen wir im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern in Exekutive und Legislative sowie Akteuren aus der Gesellschaft, um eine innovative Gesundheitsversorgung in Deutschland zu sichern und auszubauen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Gesundheitsversorgung; Krankenversicherung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" Regelungsvorhaben: - Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen im AMNOG-Verfahren: Ziel ist es, die im Medizinforschungsgesetz geschaffene Regelung zur Vertraulichkeit des Erstattungsbetrags „auf Verlangen des Herstellers“ im SGB V zu vereinfachen. Die an sie geknüpften Bedingungen (9% Rabatt, Ausgleich der Margen der Handelsstufen, Nachweis Forschungsaktivität) sollten wegfallen. - Preisbildungsregeln nach Nutzenbewertung im AMNOG: Ziel ist es, die mit dem GKVFinStG eingeführten Preisbildungsregeln im AMNOG-Verfahren abzuschaffen (sogenannte "Leitplanken"). - Anpassung des Lifestyleparagraphen in §34 SGB V: § 34 SGB V soll dergestalt angepasst werden, dass Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und gegen Alopecia Areata (Kreisrunder Haarausfall) erstattungsfähig sind. - Bessere Gesundheitsversorgung von Menschen mit Alzheimer-Demenz: Die Versorgung von Menschen mit Alzheimer-Demenz stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Wir sprechen uns für eine ganzheitliche Herangehensweise aus, die Forschung, Prävention und innovative Therapiekonzepte von Anfang an mitdenkt. Wichtig sind aus unserer Sicht die Berücksichtigung neuartiger Therapieoptionen in der Demenzversorgung, die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung, sowie die Stärkung der Prävention, der frühzeitigen Diagnostik und Früherkennung von Demenzerkrankungen. Diese Bausteine sollen im Rahmen der Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie berücksichtigt werden. - Reform des EU Arzneimittelrechts (Pharmaceutical Regulation and Directive): Ziel ist es, dass Patent- und Unterlagenschutz für pharmazeutische Produkte in der EU nicht verkürzt werden und die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie verbessert werden. - Patentschutzrahmen der EU stärken (EU-Patent-Package): Durch das EU-Patent-Package sollen Änderungen im Patentrecht eingeführt werden. Ziel ist es, dass bestehende Schutzfristen und Bedingungen für die Durchsetzung von Patentrechten bzw. Ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) erhalten bleiben. Die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz (CL) wird abgelehnt. - Implementierung der Urban Waste Water Treatment Directive (UWWTD): Zur UWWTD wird zeitnah der nationale Implementierungsprozess gestartet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass ein umfassendes Impact Assessment vorgenommen wird und dass alle Industrien, deren Produkte zur Mikroverunreingung des Abwassers beitragen, einen Finanzierungsbeitrag zum Aufbau der vierten Reinigungsstufe leisten. - Verbesserung der Versorgung von Stoffwechselkrankheiten: Diabetes und Adipositas sollten als Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen anerkannt und deren Prävention, Diagnostik und Therapie verbessert werden. Ferner soll der gesetzliche Rahmen für Disease Management Programme reformiert werden, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Es sollte ergänzt werden, dass alle in DMPs umfassten Therapiebausteine auch Teil des GKV-Leistungskatalogs sind. - Schaffung eines innovationsoffenen AMNOGs: Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) erweist sich angesichts des medizinischen Fortschritts als zu starr und überreguliert. Die Planungssicherheit für klinische Forschung muss verbessert werden, indem die zwischen G-BA und Hersteller vereinbarten Anforderungen verbindlich in der Nutzenbewertung akzeptiert werden. Die Anerkennung von in der Versorgungsrealität relevanten Zielwerten und krankheitsspezifischen Parametern wie bspw. die Prävention von Folgeerkrankungen muss gewährleistet sein. - GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) innovationsfreundlich gestalten: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzen wir uns dafür ein, dass der Herstellerabschlag nicht dynamisiert wird und dass Investitionen in Standorte und klinische Forschung incentiviert werden. Ferner sprechen wir uns gegen eine Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel aus. - Weiterentwicklung der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Bereich der Alzheimer-Demenz: Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V ermöglicht die sektorenübergreifende und interdisziplinäre Versorgung von Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Aus Sicht von Lilly und der BrainHealth Initiative ist die Alzheimer-Erkrankung eine Indikation, die von einer Aufnahme in die ASV profitieren könnte, um damit den Anforderungen einer modernen und zeitgemäßen Alzheimer-Versorgung besser zu entsprechen. Ziel ist es, Behandlungsabläufe zu optimieren und besser abzustimmen sowie den Zugang von Patienten zu einer zeitgerechten Diagnostik, interdisziplinären Behandlungsstrukturen und innovativen Therapieoptionen zu verbessern. - Gesetzlicher Rahmen für medizinische Register (Registergesetz): Im Rahmen der BrainHealth Initiative unterstützt die Schaffung eines rechtssicheren gesetzlichen Rahmens für medizinische Register, insbesondere im Hinblick auf demenzielle Erkrankungen. Ziel ist die Verbesserung der Datennutzung für Forschung, Qualitätssicherung und Versorgung sowie die Förderung einer standardisierten, datenschutzkonformen und interoperablen Registerlandschaft in Deutschland.

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