Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V.
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Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V.
Tätigkeit: Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung
Die DGPs erstrebt die Förderung, Verbreitung und Anwendung der wissenschaftlichen Psychologie zum Wohle der Menschen und der Gesellschaft. Dieses Ziel strebt sie an durch die Förderung der psychologischen Wissenschaft und Forschung sowie der Anwendung gesicherter psychologischer Erkenntnisse. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung, dies insbesondere durch:
- Die Veranstaltung von Fachkongressen.
- Die Förderung der intradisziplinären Kommunikation innerhalb des
Gesamtgebietes der Psychologie.
- Die Anregung von psychologischen und interdisziplinären
Forschungsprogrammen.
- Die Förderung von Fachpublikationen.
- Die Sicherung und Erweiterung der Stellung der Psychologie an
Hochschulen, in Forschungsinstituten und sonstigen wissenschaftlichen
Einrichtungen, im Schulunterricht und anderen Ausbildungsbereichen
sowie in der Öffentlichkeit.
- Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Psychologie.
Hierzu gehört sowohl die Unterstützung postgradualer
wissenschaftlicher Qualifizierungen als auch die frühzeitige Förderung
des internationalen wissenschaftlichen Austausches.
- Die Mitwirkung bei der Regelung des psychologischen Ausbildungs-
und Prüfungswesens.
- Die Mitwirkung an der Fort- und Weiterbildung für graduierte
Psychologen und Psychologinnen, insbesondere an dem
wissenschaftlichen Teil solcher Programme.
- Die Benennung von Sachverständigen sowie Gutachterinnen und
Gutachtern für Forschungsförderungs- und sonstige Institutionen.
- Die Vorbereitung von Stellungnahmen zu wissenschaftlichen und
ethischen Fragen der Psychologie.
- Die Zusammenarbeit mit psychologischen Berufsverbänden, mit
Nachbardisziplinen und mit anderen wissenschaftlichen Vereinigungen.
In derartigen Kooperationen vertritt die DGPs insbesondere die
wissenschaftlichen Belange der Psychologie.
- Die Mitarbeit in internationalen wissenschaftlichen Vereinigungen und
Verbänden.
- Information der Öffentlichkeit über Stand und Entwicklung der
Psychologie und aktive Kommunikation psychologischer Erkenntnisse,
die für das Verständnis und die Lösung gesellschaftlicher Probleme von
Bedeutung sind.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Religion/Weltanschauung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Schulische Bildung; Gesundheitsförderung; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Kinder- und Jugendpolitik; Extremismusbekämpfung; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Geschlechterpolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Hochschulbildung; Vorschulische Bildung; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Diversitätspolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung: Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie begrüßt eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Wir fordern aber eine evidenzbasierte Bedarfsplanung und Maßnahmen, wie die Absenkung der Verhältniszahlen für die ländliche Versorgung, Überarbeitung der KSVPsych-Richtlinie, erweiterte Beauftragungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten und die Förderung der kontinuierlichen Behandlung nach stationären Aufenthalten. Kritisiert wird das Fehlen von Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung von Fachpsychotherapeuten. Positiv gesehen werden Antrags- und Stellungnahmerechte der einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
- FTPs fordert stärkere Berücksichtigung der Psychotherapie in neuem Krankenhausgesetz: Wir kritisieren den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Krankenhausversorgung und Vergütungsreform, weil er keine spezifischen Maßnahmen für die psychotherapeutische Versorgung im Krankenhaus enthält. Es werden bessere Regelungen für die leitliniengerechte Behandlung, eine Erweiterung des Diagnosen- und Prozedurenschlüssel (OPS), bessere Personalausstattung in den Fachabteilungen von Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie und eine erhöhte Zahl von Weiterbildungsplätzen im stationären Bereich gefordert.
- Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit ins ASiG aufnehmen: Arbeitspsycholog/inn/en sollen neben Betriebsärzte/innen und Sicherheitsingenieure/innen im ASIG als Fachkräfte für Arbeitssicherheit aufgenommen werden, um Gefährdungen durch psychische Belastungsfaktoren angemessen identifizieren und präventive Maßnahmen veranlassen zu können.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aus dem Jahr 1973 und die DGUV Vorschrift 2 sollten so angepasst werden, dass von Arbeitgebenden auch andere Professionen, die über entsprechende Kompetenzen zur Beratung der Betriebe bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und insbesondere bei der Einbeziehung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung verfügen, auch offiziell als Beratende der Betriebe im Rahmen der Einsatzzeiten der Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 tätig werden können.
- Verbesserte Arbeitsbedingung und Karrierewege in Wissenschaft und Psychotherapie: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und
des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG)
genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen
Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung
von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche
Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen
Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter
verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher
Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
- Verbesserte Durchführbarkeit bei Änderung der Approbationsordnung (PsychThApprO): Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) bemüht sich mit dem Fakultätentag Psychologie (FTPs) um Verbesserungen bei dem Referentenentwurf zur Änderung der
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dabei wird das Ziel der langfristigen Durchführbarkeit und die Notwendigkeit weiterer Anpassungen zur Reduzierung der Prüfungskomplexität betont.
- Gesundheitssystem statt Krankheitssystem: Anlass für unsere Stellungnahme ist das angekündigte Gesetz zur Stärkung der
Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG).
Grundsätzlich ist das Gesetz angesichts der Relevanz der Problematik sehr zu begrüßen.
Wir stimmen zu, dass modifizierbare Lebensstilfaktoren, die Früherkennung von
Risikofaktoren sowie eine frühzeitige Unterstützung bei der Verhaltensänderung aus
psychologischer Sicht zentrale Punkte herzgesundheitsfördernder Maßnahmen darstellen.
Die Absicht, diesbezügliche Maßnahmen auszuweiten und gesetzlich zu verankern
unterstützen wir.
- Staerkere Berücksichtigung psychischer Erkrankungen sowie Multidisziplinarität der Praevention und Gesundheitsfoerderung: Anlass für unsere Stellungnahme ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit vom
21.06.2024. Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin vor. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) begrüßt die Einrichtung dieses Instituts mit Blick auf die dringende Notwendigkeit von Prävention in unserem
Gesundheitssystem und der Gesellschaft. Leider scheinen in dem vorgelegten Gesetzesentwurf allerdings die Kritikpunkte, die die DGPs in einer Stellungnahme vom 12.01.2024 formuliert hat, nur teilweise adressiert zu sein. Daher möchten wir in dieser Stellungnahme zwei
wichtige Kritikpunkte nochmals betonen.
- Stellungnahme der Jungmitgliedervertretung der DGPs zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG): Da der Referentenentwurf des BMBF vom 06. Juni 2023 zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) unverändert in das Kabinett eingebracht und am 27.03.2024 als Regierungsentwurf beschlossen wurde, möchten wir als Vertretung der Jungmitglieder der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) nochmals auf die für uns kritischen zentralen Punkte hinweisen.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Erstes Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG): Die DGPs begrüßt ausdrücklich das mit der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
verbundene Ziel einer Gesamtzuständigkeit für junge Menschen mit und ohne Behinderung. Eine entsprechend inklusive Kinder- und Jugendhilfe soll den betroffenen Familien den Zugang zu Leistungen erleichtern und die Behörden entlasten, da eine Schnittstelle der Leistungssysteme entfällt (RefE S. 2).
- Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bereich psychotherapeutischer Versorgung: Anlass ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Gegenstand des Regelungsvorhabens ist ein Maßnahmenpaket zur Begrenzung der Ausgabendynamik und zur Stabilisierung der Beitragssätze, insbesondere durch die Anbindung von Vergütungs- und Preissteigerungen im Gesundheitswesen an die Grundlohnrate, Anpassungen bei Vergütungsregelungen der Leistungserbringer, Änderungen auf der Einnahmenseite sowie Regelungen zu Zuzahlungen und Leistungen der Versicherten.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novellierung von WissZeitVG und ÄArbVtrG: Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) begrüßt den am 26.05.2026 vorgelegten
Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und
des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung
(ÄArbVtrG). Der Entwurf verfolgt das wichtige Ziel, wissenschaftliche Karrierewege verlässlicher,
planbarer und familienfreundlicher zu gestalten und damit die Attraktivität wissenschaftlicher
Laufbahnen nachhaltig zu stärken.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention: Die DGPs nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention. Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs, insbesondere im Hinblick auf verbindliche Regelungen zur Umsetzung, Finanzierung, Qualitätssicherung, Datenerhebung und Evaluation sowie zur dauerhaften Verankerung zentraler Strukturen der Suizidprävention.
Relationen
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