Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V.
Text
Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V.
Tätigkeit: Arbeitgeberverband
Weiterentwicklung der Geschäftsfelder haushaltsnaher Dienstleistungen, Entlastung und Betreuung
Interessenvertretung gegenüber Politik und Entscheidungsträgern
Unterstützung der Unternehmen, zum Beispiel bei Neugründungen
Aufklärung der Verbraucher mittels Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hebung des öffentlichen Ansehens der Hauswirtschaft als qualifiziertes Ausbildungs- und Beschäftigungsfeld
Einsatz für Qualifizierung in der Branche
Bekämpfung der Schwarzarbeit und Schaffung neuer sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitsverhältnisse
Entwicklung und Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems für haushaltsnahe und betreuende
Dienstleistungsunternehmen
Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedsunternehmen
Vorträge und Gesprächsrunden mit Mitgliedern aus Politik und Wirtschaft
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Pflege; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
Regelungsvorhaben:
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz: Das Gesetz bedarf weiterer Anpassungen, z.B. die Sicherung der Qualität, die Absicherung von personenbezogenen Einzelhelfenden und die Erhöhung der finanziellen Unterstützung für pflegebedürftige Menschen.
- Abschaffung von Pflegegrad 1: Der Pflegegrad 1 muss erhalten bleiben bzw. keine Abschaffung ohne mindestens gleichwertigen präventiven Ersatz mit gesicherter Finanzierung. Entlastungsleistungen sind Prävention zur Vermeidung eines höheren Pflegebedarfs. Pflegeberatung und niedrigschwellige Unterstützung müssen gestärkt werden, um eine Höherstufung und stationäre Unterbringung hinauszuzögern. Außerdem müssen die Entlastungsdienste entbürokratisiert werden: vereinfachte Abrechnung, digitale Nachweise, aber aicj verlässliche Refinanzierung von Qualitätsanforderungen, Förderung der Qualifizierung für Demenzbegleitung und kognitiv-aktivierende Angebote.
- Pflegeversicherung reformieren und häusliche Versorgung stärken: Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Pflegereform muss folgende Punkte berücksichtigen:
1. Prävention darf nicht auf Beratung verengt werden – alltagspraktische Entlastung muss als Prävention erhalten bleiben.
2. Ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI müssen als eigenständige, niedrigschwellig-professionelle Versorgungsstruktur erhalten bleiben.
3. Nachbarschaftshilfe soll gestärkt werden – aber auf einer missbrauchssicheren und qualitäts- gesicherten Grundlage.
Die Reform der Pflegeversicherung kann nur dann wirksam sein, wenn sie niedrigschwellige professionelle Entlastungsdienste nach § 45a SGBXI, eine qualitätsgesicherte Nachbarschaftshilfe sowie die reale Nutzbarkeit von Entlastungsleistungen auch in Pflegegrad 1 realisiert.
- Unterstützung der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung durch ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI: Der Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Uunternehmen (BHDU) e.V. fordert, folgende Maßnahmen in den Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen:
100 prozentige Umwandlung des Sachleistungsbetrags in Entlastungsleistungen
Bundesweite Vereinheitlichung der Anerkennungskriterien
Förderung eines gedeihlichen Miteinanders der am Pflegeprozess beteiligten professionellen Dienste und der Kostenträgern
Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Verband für ambulante Entlastungsdienste
Relationen
Keine Relationen.