Mainova AG
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Mainova AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Mainova AG ist der führende Energiedienstleister in Frankfurt am Main und Energiepartner für Privat- und Firmenkunden in ganz Deutschland. Das Unternehmen beliefert mehr als eine Million Menschen mit Strom, Gas, Wärme und Wasser und erzielte mit seinen rund 3.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jahr 2025 einen bereinigten Umsatz von rund 4,1 Milliarden Euro. Mainova erzeugt in großem Maßstab selbst Energie und bietet neben klassischen Versorgungsinfrastrukturen auch Produkte und Dienstleistungen rund um Erneuerbare Energien, Elektromobilität, Car-Sharing, Energieeffizienz und digitale Infrastrukturen. Die Mainova-Tochter NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH stellt mit ihrem rund 14.500 Kilometer umfassenden Energie- und Wassernetz die zuverlässige Versorgung in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet sicher. Die SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH sorgt mit über 70.000 Straßenleuchten sowie innovativen Dienstleistungen für die Beleuchtung im öffentlichen Raum. Die Aufgaben der Mainova Servicedienste GmbH erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der Lieferungen und Leistungen sowie das Forderungsmanagement. Größte Anteilseigner der Mainova AG sind zu rund 75 Prozent die Stadt Frankfurt am Main sowie zu rund einem Viertel die Thüga. Darüber hinaus befindet sich ein kleiner Anteil in Streubesitz.
Zweck der Tätigkeit ist die Vertretung der politischen Interessen der Mainova AG (exklusive der Mainova-Tochter NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH) gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung durch die Erstellung von energiepolitischen Positionspapieren und Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben wie auch die Durchführung von Diskussionsveranstaltungen. Darüber hinaus werden Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags sowie mit Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien geführt. Ziel der Interessenvertretung ist die Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich energiewirtschaftlicher Themenfelder.
Die Mainova AG ist eine Gesellschafterin der 8KU GmbH - einer bundesweiten Kooperation von acht großen kommunalen Energieversorgungsunternehmen. Gesellschaftsvertraglicher Unternehmenszweck der 8KU GmbH ist u. a. die Vertretung gemeinsamer politischer Interessen der Gesellschafter gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung durch Erstellung von
energiepolitischen Positionspapieren zu konkreten Regelungsvorhaben wie auch die Durchführung von Diskussionsveranstaltungen, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Ziel der Interessenvertretung ist die Erläuterung von
Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Entwicklung klimafreundlicher Strom- und Wärmeerzeugung für die Kommunen und die Region, der modernen Ausgestaltung der Daseinsvorsorge und der Stärkung der Verbindung von Klimaschutz mit regionaler Wertschöpfung durch nachhaltige, innovative Energieerzeugung. Die 8KU GmbH hat einen eigenen Eintrag im Lobbyregister (Nr. R001157).
Interessenbereiche: Fossile Energien; EU-Binnenmarkt; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Energie"; Klimaschutz; Zivilrecht; Allgemeine Energiepolitik; Stadtentwicklung; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Immissionsschutz
Regelungsvorhaben:
- Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Entfristung des KWKG und Streichung der beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWE und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken.
- Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen: Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im Energiewirtschaftsgesetz, um Investitionen in den Aufbau der Infrastruktur abzusichern.
- Novellierung der Wärmelieferverordnung: Ziel ist es, durch Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) eine grundsätzliche Regelung zur Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Dabei soll die durch ein Zusammenspiel des § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit der WärmeLV geltende sogenannte Warmmietenneutralität (Kostenneutralität") angepasst werden, so dass eine Umstellung des Heizungssystems von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferungen keine wirtschaftliche Benachteiligung mehr im Vergleich zum Umstieg auf eine andere Art der Eigenversorgung - insbesondere in Mietswohngebäuden - bedeutet.
- Industrial Accelerator Act (IAA): Was Europas Wettbewerbsfähigkeit mit dem Industrial Accelerator Act (IAA) stärken soll, könnte am Ende die kommunale Daseinsvorsorge schwächen. Die Regelungen des IAA - mit europäischen Beschaffungsvorgaben - sollen ausschließlich für öffentliche Unternehmen gelten. Komplexere Vergabeverfahren, weniger Bieter, mehr Rechtsrisiken – all das gefährdet Tempo und Wirtschaftlichkeit des Netzausbaus und führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen kommunalen und privaten Energieversorgern. Gleichzeitig können die Regelungen Beschaffung und Energiewende erheblich verteuern. Die Folge: Europäische Industriepolitik auf Kosten der Kommunen. Wir fordern daher substanzielle Anpassungen des IAA unter Berücksichtigung der noch folgenden europäische Vergaberechtsnovelle.
Relationen
Keine Relationen.