Stadtwerke Leipzig GmbH
Text
Stadtwerke Leipzig GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipzig (Stadtwerke), ist ein kommunales Energieversorgungsunternehmen, das als 100%iges Tochterunternehmen der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig (LVV), Strom, Erdgas, Fernwärme sowie Energiedienstleistungen bereitstellt.
Entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen und den daraus resultierenden Kundenbedürfnissen richten sich die Stadtwerke auf den Endkundenmarkt, die regulierten Märkte und den Systemmarkt aus. Um der Erfüllung der Aufgaben der einzelnen Geschäftsfelder in den Märkten gerecht zu werden, positionieren sich die Stadtwerke als Manager komplexer Energieaufgaben in einem dynamischen Umfeld.
Im Endkundenmarkt erfolgt die Marktbearbeitung in den Geschäftsfeldern Großkunden sowie Privat- und Gewerbekunden, denen die Stadtwerke Strom- und Gasprodukte sowie ein Spektrum von Energiedienstleistungen (EDL) anbieten. Darüber hinaus umfasst der Endkundenmarkt das Geschäftsfeld Fernwärme, in dem neben dem Vertrieb von Wärmeprodukten die Leipziger Fernwärmeerzeugungsanlagen sowie das Fernwärmenetz abgebildet werden. Kennzeichnend für diesen Markt sind die direkten Endkundenbeziehungen.
Die regulierten Märkte umfassen das Netzgeschäft für Strom und Gas, die Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien sowie die Leistungen der polnischen Tochtergesellschaft Gdańskie Przedsiębiorstwo Energetyki Cieplnej Sp. z o.o., Gdańsk (GPEC), an der die Stadtwerke 82,86 % der Anteile halten. Die Umsatzerlöse in diesen Märkten werden durch staatliche Vorgaben beeinflusst.
Im Systemmarkt erfolgt der Eigenhandel der Stadtwerke in den Commodities Strom, Gas und CO2. Dieser Markt erfordert eine Risikoüberwachung in Echtzeit, Zugang zu diversen Handelsplattformen und Handelspartnern sowie eine umfangreiche IT-Unterstützung.
Im Endkundenmarkt und in den regulierten Märkten werden die Stadtwerke vor allem von den Leipziger Tochterunternehmen Netz Leipzig GmbH, Leipzig (Netz Leipzig), LAS GmbH, Leipzig (LAS), sowie der GPEC unterstützt.
Durch die Netz Leipzig erfolgt die Bereit- und Sicherstellung der Netzinfrastruktur für die Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung der Stadt Leipzig sowie der Ausbau und Betrieb eines eigenen Breitbandnetzes in Leipzig.
Von der LAS werden der Kundenservice sowie die vertrieblichen Aktivitäten der Stadtwerke, im Bereich Privat- und Gewerbekunden, sowie zusätzlich die Abrechnung für Großkunden, Immobilienwirtschaft und Netzkunden erbracht.
Die GPEC ist in den Bereichen Planung, Bau und Betrieb von Netzen und Anlagen zur Verteilung, Erzeugung und Lieferung von Fernwärme an Endkunden tätig. Des Weiteren erzeugt und vertreibt die GPEC Strom aus regenerativen Energien, vorwiegend aus Wasserkraftanlagen, und bietet Dienstleistungen im Bereich des Energie- und Facilitymanagements an. In den Regionen um die nordpolnischen Städte Gdańsk und Sopot ist die GPEC Marktführer in der Wärmeversorgung.
Die Stadtwerke Leipzig GmbH ist eine Gesellschafterin der 8KU GmbH - einer bundesweiten Kooperation von acht großen kommunalen Energieversorgungsunternehmen. Gesellschaftsvertraglicher Unternehmenszweck der 8KU GmbH ist u.a. die Vertretung gemeinsamer politischer Interessen der Gesellschafter gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung durch Erstellung von energiepolitischen Positionspapieren zu konkreten Regelungsvorhaben wie auch die Durchführung von Diskussionsveranstaltungen, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie VertreterInnen der Ministerien eingeladen werden. Ziel der Interessenvertretung ist die Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Entwicklung klimafreundlicher Strom- und Wärmeerzeugung für die Kommunen und die Region, der modernen Ausgestaltung der Daseinsvorsorge und der Stärkung der Verbindung von Klimaschutz mit regionaler Wertschöpfung durch nachhaltige, innovative Energieerzeugung. Die 8KU GmbH hat einen eigenen Eintrag im Lobbyregister (Nr. R001157).
Interessenbereiche: Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Energienetze
Regelungsvorhaben:
- Zeitliche Ausweitung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes: Entfristung des KWKG 2016 und Streichung der beihilferechtlichen Begrenzungen nach EuG-Urteil. Abschluss der Evaluierung des KWKG durch BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um den Ausbau von KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung zu stärken und mit angemessenen Vergütungssätzen auszustatten. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG im Bereich Netzförderung.
- Überarbeitung der Kraftwerksstrategie - Verbesserung Ausschreibungsbedingungen für Kraftwerksstandorte Neue Bundesländer: Erhöhung der avisierten Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten. Konkretisierung der Kriterien des geplanten Kapazitätsmechanismus im Bereich der gleichgewichteten regionalen Ausschreibung. Berücksichtigung der Besicherungsnotwendigkeiten im Wärmesektor unter Einschluss der besonderen energiepolitischen Relevanz von KWK-Anlagen.
- EEG-Novelle Erleichterte Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen: Verkürzung Verfahrensdauer und Instanzenweg bei Errichtung und Repowering von EE-Anlagen - gesetzliche Fixierung zur Durchsetzung der Flächenziele zur Ausweisung von neuen EE-Eignungsgebieten.
- Überführung der wärmepolitischen Zusagen des Fernwärmegipfels in nationales Recht: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung von WLV/BGB, AVBFW-V, BEW, WPG etc. Keine zusätzliche Regulierung der Fernwärme über den aktuellen regulatorischen Rahmen hinaus (GWB). Erleichterter Zugang von Bestandsgebäudestrukturen zu Fernwärmenetzen mit sukzessive CO2-armer Fernwärme durch Änderung § 556c BGB.
- Schaffung eines Bundesgesetzes zur Förderung Effizienter Wärmenetze: Verstetigung und gesetzliche Verankerung Absicherung der BEW-Förderung durch Überführung in eine gesetzliche Grundlage. Anhebung der finanziellen Mittel für die BEW auf ein Niveau von mind. 3 Mrd. Euro/p.a. Koordinierung der BEW mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Berücksichtigung kommunaler Wärmepläne.
- Ausgleich Versorgungssicherheit nach vorfristiger Abschmelzung vNNE im Strommarkt: Vorfristige Abschmelzung vNNE durch BNetzA gefährdet wirtschaftlichen Betrieb dezentraler KWK - Anlagen. Daher Ausgleich über KWKG-Novelle notwendig.
- Bürokratieabbau: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat Unternehmen im Rahmen des Bürokratieabbaus aufgefordert, eine Übersicht über Berichtspflichten mit hoher Belastungswirkung zu erstellen.
Relationen
Keine Relationen.