Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.
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Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft ist der Verband der Krankenhausträger in Bayern. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft nimmt die ihr im Rahmen der Selbstverwaltung des
Gesundheitswesens durch Gesetz, Verordnung oder sonstigen Hoheitsakt übertragenen Aufgaben wahr. Hierzu ist sie insbesondere berechtigt, Verträge abzuschließen.
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft unterstützt die bayerischen Krankenhäuser auch in der Bundespolitik. Sie setzt sich für die notwendigen Rahmenbedingungen einer flächendeckenden, patientenorientierten sowie qualitativ hochwertigen Versorgungslandschaft mit Krankenhausleistungen in Bayern ein.
Als Stimme der bayerischen Krankenhäuser vertritt die Bayerische Krankenhausgesellschaft ihre Mitglieder bei gesundheitspolitischen Entscheidungen, daher sind auch die sorgfältige Analyse der aktuellen Gesundheitspolitik und die Öffentlichkeitsarbeit auf Bundesebene weitere zentrale Aufgaben der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere und Stellungnahmen (u.a. gesundheitspolitisches Magazin "am Puls") wird der Dialog mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gesucht. Auch über Fachveranstaltungen tritt die BKG in Kontakt mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie sucht für die Interessensvertretung das direkte Gespräch mit MdBs.
Sie vereinigt Rechtsträger und Verbände von Rechtsträgern der bayerischen Krankenhäuser und ist Mitglied der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Der Bayerischen Krankenhausgesellschaft obliegt im Zusammenwirken mit allen Institutionen des Gesundheitswesens die Förderung des Krankenhauswesens im Freistaat Bayern. Im Interesse der Volksgesundheit will sie die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser erhalten und steigern und alle am Krankenhaus tätigen Kräfte zur Mitarbeit heranziehen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern über die Bündelung von Kompetenzen bzw. Ressourcen bei Fördervorhaben: Praxisnähe und Umsetzbarkeit von Förderrichtlinien bei Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen durch Krankenhäuser / Krankenhausverbünden
- Hinwirken auf regulatorische Anpassungen beim Sicherstellungszuschlag gem. § 136c Abs. 3 SGB V: 1. Der G-BA definiert die Anforderungen in der Regelung zu einem gestuften System der Notfallstrukturen, die von Sicherstellungshäusern nur optional erbracht werden müssen, z. B. die Art und Anzahl der Intensivkapazitäten, Einschränkg. bei der 24/7-Versorgung und der Vorhaltg. und Qualif. v. Personal. Die Länder können hiervon zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung abweichen.
2. § 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: Streichung „die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs“
3. Ergänzung des § 115 g SGB V (Entwurf KHVVG) für „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, welche stationäre Leistungen der Leistungsgruppen AllgINN und AllgCHI erbringen und zur Versorgung von Notfällen geeignet sind, um eine Beschreibung der Teilnahme an einer – integrierten – Notfallversorgung“
- Einsatz für eine Überarbeitung der bürokratischen Regularien des Bundes-Klinik-Atlas bis hin zu einer Abschaffung: Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Einsatz für die Belange der bayerischen Krankenhäuser - Stellungnahme der BKG für die Arbeit des Deutschen Bundestages in der 21. Legislaturperiode: Aufzeigen notwendiger krankenhauspolitischer Handlungsbedarfe einer neuen Bundesregierung: Krankenhausreform praktisch wirksam machen, Vorhaltefinanzierung überarbeiten, Defizitlücke beim LBFW schließen, Basisfallwert bundesweit einheitlich festlegen, resilientes Gesundheitswesen schaffen, Pflegereform und Pflegeprofessionsreform, Ambulantisierung ausbauen, Nutzung Telematikinfrastruktur, Anpassungen am Krankenhaustransformationsfonds, Kriterien für Sicherstellungszuschläge anpassen, Patientensteuerung durch Notfallreform und mit digitaler Unterstützung, mehr Fokus auf Prävention
- Einsatz für die Belange der bayerischen Krankenhäuser - Stellungnahme der BKG zum Koalitionsvertrag: Bewertung der mit dem Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben im Bereich der Gesundheits- und Krankenhauspolitik aus Sicht der bayerischen Krankenhäuser
- Einsatz für eine praxistaugliche Anpassung der Krankenhausreform über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG): Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Einsatz für eine bessere Berücksichtigung der Belange der bayerischen Krankenhäuser in der Notfallreform: Die BKG setzt sich dafür ein, dass die Belange der bayerischen Krankenhäuser in der geplanten Notfallreform besser berücksichtigt werden, so ist u.a. die Finanzierung und Vorhaltung der ambulanten Notfallversorgung sachgerecht anzupassen.
- Überbelastung der Krankenhäuser durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verhindern: Die BKG setzt sich dafür ein, eine überproportionale Belastung der Krankenhäuser an den geplanten Einsparmaßnahmen zu verhindern.
- Praxisnahe Ausgestaltung eines künftigen APN-Gesetz, um den Einsatz im akutstationären Bereich zu ermöglichen: Mit einem APN-Gesetz sollten aus Sicht der Krankenhäuser, Qualifikation, Befugnisse, Verantwortlichkeiten und Finanzierung konsistent geregelt werden. Der Einsatz von APN im Krankenhaus sollte ausdrücklich mit einbezogen werden.
Relationen
Keine Relationen.