Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Bayern (Antwort zu Drs. 21/7211)
Text
Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Bayern (Antwort zu Drs. 21/7211)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7631
21. Wahlperiode 14.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Evelyn Schötz, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7211 –
Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in
Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die stationäre medizinische Versorgung in Deutschland befindet sich seit
Jahren in einem tiefgreifenden Strukturwandel. In den letzten 35 Jahren hat sich
die Anzahl der Krankenhäuser um mehr als 20 Prozent verringert (vgl.
Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser 2024, www.destatis.de/DE/Themen/Gesell
schaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhauser/Publikationen/_publikationen-inne
n-grunddaten-krankenhaus.html). Gleichzeitig ist die Anzahl privater
Krankenhäuser gestiegen, sodass mittlerweile rund 40 Prozent der Krankenhäuser
in privater Hand sind (ebd.). Der Abbau der stationären Versorgung betrifft
insbesondere kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum. Hier kommt es
vermehrt zu Schließungen von Abteilungen oder ganzen Krankenhäusern,
Standortzusammenlegungen und zum Abbau medizinischer Angebote. Diese
Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von
Gesundheitsleistungen, die Notfallversorgung sowie auf spezialisierte
Versorgungsbereiche wie die Geburtshilfe und den Zugang zu
Schwangerschaftsabbrüchen haben. Die Zahl der Kreißsäle hat sich in den letzten 35 Jahren
halbiert. Während im Jahr 1991 noch fast die Hälfte aller Krankenhäuser eine
Geburtshilfe anboten, waren es im Jahr 2023 weniger als ein Drittel (Schulz, J.
u. Valentukeviciute, L.: Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft: Wie
Schließungen und Privatisierung die medizinische Versorgung verschlechtern
und was wir dagegen tun können, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Oktober 2024,
S. 41).
Bayern ist als größtes Bundesland geprägt von Disparitäten zwischen Stadt
und erweiterten ländlichen Landkreisen, die die Fahrzeiten deutlich
verlängern. Die sich aktuell in der Umsetzung befindliche Krankenhausreform hat
weitere Zentralisierung und Spezialisierung zum Ziel und wird so weitere
Krankenhausschließungen bewirken (www.deutschlandfunk.de/ministerin-war
ken-cdu-klinikschliessungen-trotz-anpassung-der-krankenhausreform-10
4.html). Nach Ansicht der Fragestellenden steht die Bundesregierung jedoch
in der Verantwortung, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung
sicherzustellen und Ungleichheiten zwischen städtischem und ländlichem
Raum nicht weiter zu verschärfen. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die
zahlenmäßige Entwicklung von Krankenhausschließungen, die Erreichbarkeit statio-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
14. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
närer Versorgung sowie die Versorgungslage im Bereich Geburtshilfe und
Schwangerschaftsabbrüche in Bayern erfragt werden.
1. Wie viele Krankenhäuser in Bayern wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geschlossen, zusammengelegt oder
in ihrer Versorgungsstufe herabgestuft (bitte nach Jahren sowie den
Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie Stadt“ aufschlüsseln und nach den
Trägerschaften privat, öffentlich, freigemeinnützig, differenzieren)?
2. Wie viele Krankenhausbetten je 100 000 Einwohnerinnen und
Einwohnern standen in Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren zur Verfügung, und wie stellt sich dieser Wert im
Vergleich zum Bundesdurchschnitt dar (bitte nach Jahren sowie den
Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie Stadt“ aufschlüsseln)?
3. Wie viele der in Bayern erfolgten Krankenhausschließungen betrafen
nach Kenntnis der Bundesregierung Standorte im ländlichen Raum, und
wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „ländlichen
Raum“?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten stationären
Versorgung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden
Krankenhäusern ist Aufgabe der Länder. Zu diesem Zweck erstellt jedes Land einen
Krankenhausplan und entscheidet damit über die Anzahl der erforderlichen
Krankenhäuser. In ihren Krankenhausplänen haben die Länder die
Versorgungsangebote im stationären Bereich unter Berücksichtigung des
unterschiedlichen Versorgungsbedarfs und des demografischen Wandels in den einzelnen
Regionen angemessen weiterzuentwickeln.
Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes erfasst allgemein die
Anzahl der Einrichtungen sowie die Anzahl der aufgestellten Betten, einsehbar
in der Tabelle der beigefügten Anlage 1*. Ob die Veränderung der Zahl der
Einrichtungen aufgrund von Schließungen oder Fusionen erfolgt, kann hierbei
nicht unterschieden werden. Ergebnisse unterhalb der Landesebene liegen dem
Statistischen Bundesamt nicht vor. Das gilt für alle Fragen unterhalb der
Landesebene und wird im Folgenden nicht wiederholt.
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu gewährleisten,
dass der Sicherstellungsauftrag für eine bedarfsgerechte stationäre
Krankenhausversorgung erfüllt wird, und welche Maßnahmen stehen der
Bundesregierung zur Verfügung, wenn die Krankenhausplanung der
Länder keine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt?
5. Welche Einschätzungen und Daten bildeten die Grundlage dafür, dass die
Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken,
Krankenhausschließungen, Krankenhauszusammenlegungen und eine Reduktion der Anzahl
der Krankenhäuser als Zielsetzung der Krankenhausreform formuliert
(www.zeit.de/politik/deutschland/2025-10/krankenhausreform-aenderun
g-warken-gesundheitsministerin-bundesregierung)?
a) Welche Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung erwartet die
Bundesregierung durch die Krankenhausschließungen infolge der
Krankenhausreform?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7631 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass aufgrund von Krankenhausschließungen entstandene
Versorgungslücken, insbesondere auch bei der Notfallversorgung,
geschlossen werden?
Die Fragen 4 bis 5b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat mit der Krankenhausreform umfangreiche
Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur
Reform der Vergütungsstrukturen umgesetzt sowie bundesgesetzliche
Rahmenbedingungen geschaffen, damit in Deutschland auch in Zukunft eine qualitativ
hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
gewährleistet werden kann.
Zentraler Bestandteil der Reform ist zunächst die Einführung einer
Vorhaltevergütung – damit soll die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern
künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem
relevanten Anteil gesichert werden. Hiervon profitieren auch Krankenhäuser im
ländlichen Raum.
Zur Stärkung der Qualität der medizinischen Versorgung werden Leistungen
der Krankenhausbehandlung in Leistungsgruppen eingeteilt, für die jeweils
Qualitätskriterien gelten. Die Leistungsgruppen werden den Krankenhäusern
durch die zuständigen Landesbehörden zugewiesen, wenn sie die maßgeblichen
Qualitätskriterien erfüllen. Die Zuweisung der Leistungsgruppen ist
Voraussetzung für den Erhalt der Vorhaltevergütung. Zur Sicherstellung der
flächendeckenden Versorgung gelten hinsichtlich der Qualitätskriterien der
Leistungsgruppen bestimmte Ausnahmeregelungen im Rahmen der
Leistungsgruppenzuweisung und Kooperationsmöglichkeiten, die den Ländern die Möglichkeit
einräumen, auch im ländlichen Raum Strukturen während des
Transformationsprozesses, aber auch dauerhaft, zu sichern.
Die Belange von ländlichen und strukturschwächeren Räumen wurden im
Rahmen der Krankenhausreform im Übrigen dadurch berücksichtigt, dass die
Zuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum um 25
Prozent erhöht wurden. Die Sicherstellungszuschläge für bedarfsnotwendige
defizitäre Krankenhäuser im ländlichen Raum bleiben erhalten. Zudem erhalten die
Länder die Möglichkeit, ländliche Krankenhäuser finanziell besonders zu
unterstützen, indem sie im Rahmen der Leistungsgruppenzuweisung
Planfallzahlen für die Vorhaltevergütung vorgeben. Im Rahmen der Vorhaltevergütung
erhalten bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser zudem mit der sogenannten
Sockelfinanzierung eine weitere finanzielle Verbesserung, indem unter
bestimmten Bedingungen eine höhere Fallzahl als die tatsächliche Fallzahl bei der
Ermittlung der Vorhaltevergütung zugrunde gelegt wird.
Im Ergebnis sollen durch die Förderung von Spezialisierungen die Patientinnen
und Patienten von einer höheren Behandlungsqualität profitieren. Die Reform
zielt darauf ab, den Zugang zu spezialisierten Behandlungen zu verbessern,
ohne die Erreichbarkeit der Grundversorgung zu beeinträchtigen. Dabei ist es
auch weiterhin die Aufgabe der Länder, im Rahmen ihrer Krankenhausplanung
darauf zu achten, dass eine flächendeckende Versorgung gewährleistet bleibt.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
von Krankenhausschließungen in Bayern auf die Notfallversorgung und
Rettungsdienstzeiten vor?
7. Auf der Grundlage welcher Zahlen, Studien und Einschätzungen
formulierte die Bundesgesundheitsministerin, die Gesundheitsversorgung in
Deutschland sei „gut erreichbar“ (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-
10/krankenhausreform-aenderung-warken-gesundheitsministerin-bundes
regierung)?
8. Wurden in Orten und Landkreisen, wo Krankenhäuser geschlossen
wurden (z. B. in Weilheim-Schongau, Roding, Tirschenreuth), die
Rettungsdienstkapazitäten dementsprechend aufgestockt?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Krankenhausplanung liegt in der Verantwortung der Länder. Dies gilt
gleichermaßen für die Rettungsdienstbedarfsplanung, für welche die Länder die
organisatorische und planerische Hoheit innehaben. Fragen zu Anpassungen der
Kapazitäten unterhalb der Landesebene sind entsprechend an die in Bayern
zuständigen Behörden zu richten. Der Bundesregierung liegen dazu keine
Erkenntnisse vor.
9. Wie viele geburtshilfliche Abteilungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Bayern seit 2010 geschlossen (bitte nach Jahren und
Regionen sowie den Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie Stadt“
aufschlüsseln)?
10. Wie viele Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell über keine geburtshilfliche
Abteilung?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Informationen über einzelne Schließungen liegen der Bundesregierung nicht
vor; es können lediglich Entwicklungen abgebildet werden. Es wird auf die
entsprechende Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes verwiesen,
einsehbar in der Tabelle der beigefügten Anlage 2*.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Erreichbarkeit der
Geburtshilfe in Bayern vom Wohnort aus und deren Entwicklung?
Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2019 in
Auftrag gegebenen Gutachtens zur stationären Hebammenversorgung wurden für
die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Geburtshilfe in Deutschland
Erreichbarkeitsanalysen mit zwei unterschiedlichen Geschwindigkeitsmodellen (KBV-
Geschwindigkeitsmodell und VRP-Geschwindigkeitsmodell) durchgeführt, vgl.
Kapitel 2.2. und 5.2 des IGES-Gutachtens zur stationären
Hebammenversorgung, abrufbar unter www.iges.com/sites/igesgruppe/iges/content/e2622/e263
4/e8244/e8616/e8617/e8619/attr_objs8621/IGES_stationaere_Hebammenverso
rgung_092019_ger.pdf. Bei Zugrundelegung des KBV-
Geschwindigkeitsmodells beträgt die durchschnittliche Fahrzeit zur nächsten Geburtsklinik in
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7631 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutschland 17,6 Minuten bei einer durchschnittlichen Entfernung von
10,6 Kilometern. Unter Zugrundelegung eines Geschwindigkeitsmodells aus
der Verkehrs- und Raumplanung mit höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten
(„VRP-Geschwindigkeitsmodell“) sinken die Fahrzeiten bis zum
nächstgelegenen Klinikstandort deutlich. Demnach beträgt die durchschnittliche Fahrzeit zur
nächsten Geburtsklinik in Deutschland 10,2 Minuten bei einer
durchschnittlichen Entfernung von neun Kilometern.
Neuere Erkenntnisse liefert der Krankenhausatlas des Statistischen
Bundesamtes (vgl. www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/krankenhausatla
s.html).
12. Wie viele Kliniken in Bayern boten nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2025 Schwangerschaftsabbrüche an, und wie stellt sich diese
Zahl im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2020 dar?
Die Zahl der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in Bayern in den o. g.
Jahren kann der entsprechenden Krankenhausstatistik des Statistischen
Bundesamtes entnommen werden, einsehbar in der Tabelle der beigefügten Anlage 3*.
Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird
statistisch nicht erfasst. Die Zahl der Meldestellen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) lässt keine Rückschlüsse auf
die Anzahl der Kliniken zu.
Nach § 13 Absatz 2 SchKG ist es Aufgabe der Länder, ein ausreichendes
Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von
Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang zu diesen sicherzustellen. Die
Bundesärztekammer führt nach § 13 Absatz 5 SchKG für den Bund eine Liste
der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr
mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den
Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) durchführen. Die
Liste ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer abrufbar unter www.bun
desaerztekammer.de/themen/aerzte/schwangerschaftsabbruch. Die
Bundesärztekammer stellt die Liste zudem dem Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den
Ländern zur Verfügung. Die Eintragung in diese Liste ist freiwillig, sodass die
Liste nicht vollständig ist. Zusätzlich erfasst sie neben Kliniken auch Ärztinnen
und Ärzte sowie andere Einrichtungen.
13. Welche durchschnittlichen Wegstrecken bzw. Fahrzeiten müssen Frauen
in Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung für einen
Schwangerschaftsabbruch zurücklegen (bitte regionale Unterschiede darstellen)?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu regionalen
Versorgungsengpässen im Bereich Schwangerschaftsabbrüche in Bayern vor?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Innerhalb des so genannten ELSA-Projektes „Erfahrungen und Lebenslagen
ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (vgl. www.
bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/elsa) wurden in
einer Erreichbarkeitsanalyse auf Grundlage von selbst ermittelten Adressen von
Angeboten zum Schwangerschaftsabbruch Berechnungen angestellt über den
Anteil der gesamten Bevölkerung eines Bundeslandes, die mehr als 40 Minuten
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7631 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
mit dem Auto von der nächsten Einrichtung für einen
Schwangerschaftsabbruch entfernt sind. Für Bayern wurde ein Bevölkerungsanteil von 19,2 Prozent
ermittelt. Die Auswertungen zeigen, dass in Bayern eine starke Konzentration
auf einzelne Einrichtungen (Meldestellen) stattfindet. Der Studie zufolge
fanden 76,9 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2020 in Bayern in
sogenannten „großen Meldestellen“ statt, in denen mehr als 250 Abbrüche im
Jahr erfolgten. Weitere Daten sind dem Abschlussbericht der Studie zu
entnehmen, abrufbar unter www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatio
nen/details/elsa.
15. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung wirtschaftliche
Gründe, Personalmangel oder Vorgaben der Krankenhausplanung als
Ursache von Krankenhausschließungen in Bayern?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
16. Inwiefern ist die Aussage der Bundesgesundheitsministerin „Es werden
künftig die Kliniken am Netz bleiben, die auch wirtschaftlich arbeiten
können“ (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-10/krankenhausreform-a
enderung-warken-gesundheitsministerin-bundesregierung) so zu
verstehen, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass
bedarfsnotwendige Krankenhäuser dann geschlossen werden sollen, wenn sie aufgrund
des aktuellen Finanzierungssystems nicht wirtschaftlich arbeiten
können?
Durch eine mit der Krankenhausreform angestrebte stärkere Konzentration in
der Krankenhausversorgung soll einerseits eine größere Spezialisierung und
damit eine Verbesserung der Behandlungsqualität erreicht und andererseits die
wirtschaftliche Sicherung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser
gewährleistet werden. Dabei werden zum Beispiel im Rahmen von Zusammenschlüssen
auch Krankenhäuser schließen. Die bestehenden Sicherstellungszuschläge
sowie die Zuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum,
die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) um
25 Prozent erhöht worden sind, dienen dazu, die Schließung von
bedarfsnotwendigen Krankenhäusern zu verhindern. Die Sicherstellung einer
flächendeckenden und bedarfsgerechten stationären Versorgung bleibt im Übrigen
Aufgabe der Länder.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand
der Zuteilung von Leistungsgruppen an die Krankenhausträger in Bayern
und die Folgen der Zuteilung für die Anzahl von
Krankenhausstandorten?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Die Bundesregierung
hat keine Kenntnis über den aktuell in Bayern bestehenden Umsetzungsstand
der Zuweisung von Leistungsgruppen nach § 6a
Krankenhausfinanzierungsgesetzes durch die zuständigen Landesbehörden.
18. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um eine
flächendeckende stationäre Versorgung sowie den Zugang zu Geburtshilfe und
Schwangerschaftsabbrüchen in Bayern dauerhaft sicherzustellen?
Die Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung liegt in der
Planungshoheit der Länder. Unabhängig davon ist anzumerken, dass
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder einer Fachabteilung für
Gynäkologie und Geburtshilfe seit dem Jahr 2023 jährlich zusätzlich 120 Mio.
Euro erhalten. Die Länder verteilen die Mittel, um Geburtshilfestandorte nach
bestimmten Kriterien zu fördern. Diese finanzielle Förderung wurde mit dem
KHVVG verstetigt und wird fortgeführt. Ab dem Jahr 2028 erfolgt die
Verteilung des Förderbetrags mit der Einführung der Vorhaltevergütung und der
neuen Leistungsgruppensystematik gezielt an diejenigen Krankenhäuser, denen
die Länder eine geburtshilfliche Leistungsgruppe zugewiesen haben. Die
Festlegung, welche Leistungsgruppen dem geburtshilflichen Bereich zugeordnet
sind, hat der Gesetzgeber den Vertragsparteien auf Bundesebene übertragen.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für
Geburtshilfe oder einer Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe von
der Förderung für Krankenhäuser im ländlichen Raum profitieren können.
Jedes Krankenhaus, das die Vorgaben für den Erhalt eines
Sicherstellungszuschlags nach § 136c Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
erfüllt, erhält – auch ohne Vorhandensein eines Defizits – 500.000 Euro pro Jahr.
Hält ein Krankenhaus mehr als zwei der basisversorgungsrelevanten
Fachabteilungen vor und erfüllt die für die jeweiligen Leistungsbereiche vorgesehenen
Kriterien, erhält es je weiterer basisversorgungsrelevanter Fachabteilung
zusätzlich 250.000 Euro pro Jahr.
19. Welche Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds wurden in den Jahren
2016 bis 2025 für Vorhaben in Bayern bewilligt (bitte nach geförderten
Vorhaben, Fördertatbeständen, Antragstellenden, Zeiträumen, Höhe der
Mittel, Ergebnis aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Bayern im Rahmen des
Krankenhausstrukturfonds I nach § 12 KHG insgesamt fünf
Konzentrationsvorhaben mit einem Gesamtfördervolumen von 76.864.269,69 Euro bewilligt. Die
Bewilligungen erfolgten überwiegend im Jahr 2017. Zwei dieser fünf Vorhaben
sind noch nicht abgeschlossen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Bayern im Rahmen des
Krankenhaustrukturfonds II nach § 12a KHG insgesamt 25 Vorhaben mit einem
Gesamtfördervolumen von 124.962.485,80 Euro bewilligt. Die Bewilligungen
erfolgten in den Jahren 2020 bis 2025 und umfassen 13 Vorhaben zur
Verbesserung der Informationssicherheit, sieben Vorhaben zur Schaffung von
Ausbildungskapazitäten, vier Konzentrationsvorhaben und ein
Umwandlungsvorhaben. Der überwiegende Teil der Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen.
Anlage 1 - Tabelle zu AW auf Frage 1-3, Kleine Anfrage 21/7211
Krankenhäuser und aufgestellte Bettenabsulut und je 100 000 Einwohner in Krankenhäusern in Bayern und Deutschland nach Jahren
Merkmale 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Bayern
Krankenhäuser (Anzahl) 364 360 357 354 354 347 353 351 353 352 347
Aufgestellte Betten 75 907 76 000 76 128 76 265 76 226 75 934 76 031 75 423 75 098 74 565 73 846
Krankenhäuser je 100 000 Einwohner 2,9 2,8 2,8 2,7 2,7 2,6 2,7 2,7 2,7 2,7 2,6
Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner 600,2 595,3 590,7 588,3 584,7 579,6 579,0 573,2 577,5 567,4 558,9
Deutschland
Krankenhäuser (Anzahl) 1 980 1 956 1 951 1 942 1 925 1 914 1 903 1 887 1 893 1 874 1 841
Aufgestellte Betten 500 680 499 351 498 718 497 182 498 192 494 326 487 783 483 606 480 382 476 924 472 851
Krankenhäuser je 100 000 Einwohner 2,4 2,4 2,4 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,2
Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner 618,3 611,3 605,6 601,5 600,9 594,9 586,6 581,3 582,1 572,6 566,2
Quelle: Grunddaten der Krankenhäuser, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026.
Anlage 2 - Tabelle zu AW Frage 9-10, Kleine Anfrage 21/7211
Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und dort aufgestellte Betten absolut in Krankenhäusern in Bayern und Deutschland nach Jahren
Fachabteilungen gem. KHStatV (bis 2017) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Hauptfachabteilung gem. § 301
SGB V (ab 2018) 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Bayern
Anzahl Fachabteilungen
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 154 151 149 145 142 139 138 136 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 136 132 132 127 125 122 121
darunter: Geburtshilfe 11 12 11 10 11 10 10
Frauenheilkunde 54 58 58 58 59 59 60 59
Geburtshilfe 35 35 35 36 34 33 32 32
Anzahl Aufgestellte Betten
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 5 061 4 920 4 837 4 614 4 501 4 465 4 447 4 350 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 4 018 3 908 3 851 3 785 3 667 3 519 3 554
darunter: Geburtshilfe 261 279 264 294 342 330 255
Frauenheilkunde 850 864 898 809 784 789 804 784
Geburtshilfe 620 634 631 605 614 646 662 654
Deutschland
Anzahl Fachabteilungen
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 925 903 888 863 850 834 819 801 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 778 759 744 734 722 702 681
darunter: Geburtshilfe 95 86 79 76 74 75 77
Frauenheilkunde 536 530 517 497 487 475 473 443
Geburtshilfe 453 440 430 411 399 390 382 355
Anzahl Aufgestellte Betten
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 35 228 34 157 33 464 32 226 31 395 30 877 30 128 29 055 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 25 846 25 039 24 125 23 658 23 119 22 550 21 906
darunter: Geburtshilfe 2 349 2 205 2 137 2 176 2 235 2 200 2 189
Frauenheilkunde 12 208 11 922 11 574 10 848 10 461 10 177 9 757 8 785
Geburtshilfe 8 785 8 543 8 537 8 175 7 983 7 893 7 758 7 306
Fachabteilungsgliederung: Durch die Reform der Krankenhausstatistik liegt ab dem Berichtsjahr 2018 eine andere Fachabteilungsgliederung zugrunde.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Anlage 3 - Tabelle zu AW auf Frage 12, Kleine Anfrage 21/7211
Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Bayern (Land, in dem der Eingriff erfolgte) für ausgewählte Zeiträume und Eingriffsort
Land, in dem der
Eingriff vorgenommen wurde Anzahl insgesamt Anzahl mit Eingriffsort: Krankenhaus (ambulant) Anzahl mit Eingriffsort: Krankenhaus (stationär) Anzahl mit Eingriffsort: Praxis / OP-
Zentrum
2015 11 660 667 550 10 443
2020 12 365 475 508 11 382
2025 12 455 545 450 11 465
Quelle: Statitsches bundesamt (Destatis), 2026
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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