Deutscher Apothekerverband e. V.
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Deutscher Apothekerverband e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) ist die Interessenvertretung der Apothekenleiter. Er bezweckt die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen der Apothekerschaft, insbesondere der öffentlichen Apotheken und ihrer Inhaber.
Mit Hilfe von Positionspapieren wird über Herausforderungen und Potentiale der pharmazeutischen Tätigkeit informiert, zudem werden Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der pharmazeutischen Tätigkeit inkl. der Arzneimittelversorgung unterbreitet. Der Verband vernetzt seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbare Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Die Beiträge der Mitgliederorganisationen fließen in den Haushalt der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., der auch die Aktivitäten des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV) abdeckt.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arzneimittel
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung der Apothekenhonorierung: Anhebung des Fixums in der AMPreisV, Erhöhung der Sonderentgelte, Ermöglichung von Skonti, regelhafte Dynamisierung der Vergütung, Erhalt des prozentualen Zuschlages
- Einbindung der Apotheken in die Digitalisierung: Praktikable Umsetzung des eRezeptes, Förderung der Interoperabilität, Unterstützung der Patientinnen und Patienten zu digitalen Anwendungen
- Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG: Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik angestrebt.
- Apothekenreform: Änderung Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung: Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Apotheken eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht wird. Dazu erfolgt zum einen im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ein Bürokratieabbau sowie eine Flexibilisierung des Apothekenbetriebs. Zum anderen werden Änderungen bei der Vergütung der Apotheken getroffen. Hier besteht Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Themen Honorierung, Verhandlungslösung, Skonti-Regelung und Ahndungen bei Verstößen gegen das Boni-Verbot.
- BStabG Vermeidung der Belastung durch Anhebung des Apothekenabschlags sowie Durchsetzung der Zuzahlungspflicht gegenüber den Versandapotheken: Zukunftssichere Finanzierung der GKV und stabile Beitragssätze ab dem Jahr 2027.
- GeDIG Fortentwicklung der Digitalisierung des Gesundheitswesens inklusive Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte: Erweiterte Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten auf Daten der ePA durch Apotheken.
- NotfallG: Verbesserung der Verzahnung des ambulanten und stationären Notdienstes: Ablehnung eines Dispensierrechts für Ärzte in der Notdienstpraxis eines integrierten Notfallzentrums. Einbindung der öffentlichen Apotheken bei der vorgesehenen Ersteinschätzung.
- Pflegeneuordnungsgesetz: Erhalt des Leistungsanspruchs bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: Erhalt des Infektionsschutzes durch einen eigenständigen, zweckgebundenen Leistungsanspruch nach § 40 Absatz 2 SGB XI. Einbeziehung des Infektionsschutzes in die Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI (neu).
- Verbesserung der Arzneimittelversorgung: Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
Relationen
Keine Relationen.