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Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA

lobbyregister / register_entry 18.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Der BVDVA ist im Austausch mit Mandatsträgern, deren Mitarbeitenden sowie Vertreterinnen und Vertreter der Administration. Es geht um die Übermittlung von Informationen zu aktuellen regulativen Fragestellungen des Arzneimittelversandhandels in Deutschland sowie damit in Verbindung stehehende pharmazeutische und arzneimittelrechtliche Themen. Dieses Wissensvermittlung erfolgt anhand von Papieren, Studien oder Gutachten und in persönlichen Gesprächen (online + offline). Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Arzneimittel Regelungsvorhaben: - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes: Forderung 1: Eine echte Verordnung braucht einen verifizierten Aussteller, sprich Arzt oder Ärztin. Forderung 2: Erstkontakt mit dem Arzt, der auch digital und telemedizinisch, sprich per Videosprechstunde möglich sein muss. Forderung: 3: kein Versandverbot für Medizinalcannabis - Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG): Das ApoVWG sieht verschiedene Ergänzungen/Änderungen u.a. in den angegliederten Verordnungen (Arzneimittelpreisverordnung und Apothekenbetriebsordnung) vor. Hier beziehen wir Stellung hinsichtlich der Themen geplante Kühlpflicht im Versand, pharmazeutische Dienstleistungen mit Blick auf Telepharmazie. Außerdem fordert der BVDVA die Ausweitung des apothekenüblichen Sortiments und mach Vorschläge hinsichtlich des Fachkräftemangels. U.a. geht es uns hier um die Einführung einer Heilberufe-GmbH, die es für den Nachwuchs attraktiver macht, eine Apotheke zu übernehmen/weiterzuführen. - Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): 1. Telepharmazie gesetzlich stärken Digitale pharmazeutische Beratung und pharmazeutische Dienstleistungen müssen als regulärer Bestandteil der Versorgung anerkannt werden. 2. Digitale Identitäten vereinfachen Eine einheitliche Gesundheits-ID muss digitale Versorgungsprozesse ohne zusätzliche analoge Hürden ermöglichen. 3. ePA- und E-Rezept-Prozesse versandhandelsfähig ausgestalten Tokenbasierte Zugriffe und digitale Prozessketten müssen auch für Versandapotheken vollständig nutzbar sein. 4. Freie Apothekenwahl digital absichern Patientinnen und Patienten müssen auch in ePA-, E-Rezept- und App-Prozessen frei und unbeeinflusst ihre Apotheke wählen können.

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