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Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V.

lobbyregister / register_entry 17.02.2022 · Original ↗

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Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V. Tätigkeit: Berufsverband Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V. (BdP) ist ein Zusammenschluss von Internisten mit Schwerpunkt Pneumologie. Seit 1964 vertritt er die Interessen seiner Mitglieder im Bundesgebiet gegenüber den Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden, Krankenkasse und politischen Parteien sowie gegenüber der ärztlichen Selbstverwaltung und freien ärztlichen Verbänden.Der BdP ist regional in 13 eigenständige Landesverbände gegliedert. Zu den Zielen des BdP gehört die Gestaltung von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung der hohen Behandlungsqualität in der Pneumologie. Außerdem fördert der BdP die Qualifizierung seiner Mitglieder durch Fortbildungsveranstaltungen. Jährlich finden die Pneumologischen Praxistage statt, bei denen der Austausch zwischen Klinikern und Niedergelassenen im Mittelpunkt steht. Der BdP betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über die Krankheitsbilder der Atemwege. Zur Erreichung seiner Ziele arbeitet der BdP mit dem Verband des Pneumologischen Assistenzpersonals zusammen und hat ein Informationsnetzwerk für die Versorgungsforschung im Bereich der ambulanten Pneumologie gegründet. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Klarstellung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren (GVSG) bzgl. Gründereigenschaften ärztlicher Genossenschaften, MVZ`s durch eine eG: Einschub: §95 Absatz 6 Satz 6:Die Gründungsvoraussetzungen liegen auch vor, wenn in der Trägerschaft einer eingetragener Genossenschaft ein oder mehrere medizinische Versorgungszentren betrieben werden u. sie angestellten Ärzte auf ihre Zulassung zugunsten d. Anstellung in einem d. med. Versorgungszentren derselben Genossenschaft verzichtet haben, solange sie in einem der med. Versorgungszentren tätig sind u. Mitglied derselben eingetragenen Genossenschaft sind oder sofern angestellte Ärzte die Mitgliedsanteile der Ärzte nach Absatz 1a Satz 1 derselben eingetragenen Genossenschaft übernehmen u. solange sie in einem der med. Versorgungszentren d. Genossenschaft tätig sind;die Übernahme von Mitgliedsdanteilen durch angestellte Ärzte derselben eingetragenen Genossenschaft ist jederzeit mögl. - Stellungnahme zur 10. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vom 3.5.24: Wir fordern, dass im Zuge der effektiven, effizienten und versorgungsorientierten Patientensteuerung mittels Primärarztsystem, bei dem sich Patienten bei einem Hausarzt Ihrer Wahl einschreiben, auch eine direkte Einschreibung für Patientinnen und Patient mit dauerhaft betreuungsbedürftigen chronischen Erkrankungen bei dem hierfür zuständigen Facharzt, hier dem Pneumologen, ohne den Weg über den Primärarzt erfolgen kann. Darüber hinaus muss die Organisation und Abwicklung von Disease Management Programm zukünftig in die Zuständigkeit von spezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten fallen. - Entwurf Gesundes-Herz-Gesetz: Der Gesetzentwurf fokussiert sich zu stark auf die Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vergisst dabei den großen Anteil der zum Tode führenden chronischen Lungenerkrankungen einschließlich der Todesfälle durch Lungenkrebs. - Umsetzung der Regelvorhaben der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung: Das Ziel der Interessenvertretung besteht darin, Änderungen am Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu erreichen und auf die gefährdete pneumologische Versorgung hinzuweisen – Fachärzte fordern Nachbesserungen.

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