Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
Text
Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Aufgabe des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. ist es, die Gesamtinteressen der Personenverkehrsunternehmer mit PKW gegenüber Ministerien und anderen Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit zu vertreten. Der Bundesverband und seine Landesverbände sowie die ihm angeschlossenen örtlichen Organisationen des Taxi- und Mietwagengewerbes auf Bundesebene leisten ganze Arbeit für diese durch die Betreuung und Förderung gemeinsamer Interessen der Verbandsmitglieder.
Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von dem Taxigewerbe und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von denen. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Personenverkehr; Automobilwirtschaft; Straßenverkehr; Verkehrspolitik
Regelungsvorhaben:
- Gelegenheitsverkehr nach PBefG und verwandte Bereiche: Anpassung PBefG: Unsicherheiten der örtlichen Behörden bei der Anwendung dieses Gesetzes sollen beseitigt werden.
- MobDG muss so umgesetzt werden, dass es auch für Kleinunternehmer zumutbar ist.: Änderungen im Mobilitätsdatengesetz zur Steigerung der Transparenz
- StVG Novelle: Änderungen im Straßenverkehrsgesetz zur Steigerung der Sicherkeit von Taxifahrern und Taxifahrerinnen
- Anpassungsbedarf Krankenfahrten: Vereichfachnung der Abrechnung von Krakenfahrten mit Taxi/Mietwagen und bessere zugänglichkeit von Inklusionstaxis.
- Förderung von E-Taxis: Förderrichtlinie E-Taxi - um den Kauf von E-Autos für Taxiunternehmen attraktiver zu machen.
- Berücksichtigung von Taxi/Mietwagen im Ausbau- und Modernisierungspakt: Flexible Lösungen müssen bei der Qualitätsoffensive für einen atrraktiven ÖPNV Berücksichtigung finden.
- Entlohnung von Fahrpersonal: Anwendung des Mindeslohngesetzes im Bereich des Gelegenheitsverkehrs.
Relationen
Keine Relationen.