KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.
Text
KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der KSD Katholische Siedlungsdienst e.V. ist der Dachverband der katholischen und der katholischen Kirche nahestehenden Wohnungs- und Immobilienunternehmen in Deutschland. Als Bundesverband für Wohnungswesen und Städtebau vertritt der KSD e.V. die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit. In Kontaktaufnahme und Gespräch mit Vertretern von Bundesministerien, Mitgliedern des Bundestages und weiteren (politischen) Entscheidungsträgern vermittelt der KSD die Standpunkte des Verbandes und die Sichtweisen der Wohnungswirtschaft. Ziel ist es, der gemeinwohlorientierten katholischen Wohnungswirtschaft Gehör zu verschaffen, Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung, soziale und quartiersorientierte Stadtentwicklung sowie die Ermöglichung von selbstgenutztem Wohneigentum ins Zentrum zu stellen. Der KSD wendet sich daher gerne mit Anregungen und Anmerkungen zu Initiativen und Gesetzesvorhaben an die entsprechenden politischen Akteure.
Interessenbereiche: Wohnen; Bauwesen und Bauwirtschaft; Stadtentwicklung; Ländlicher Raum
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung: Die Änderung von § 246e BauGB erscheint uns sehr weitgehend. Wir verweisen auf Aspekte des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit und warnen mit Blick auf Flächenversiegelung und Ressourcenschutz, aber auch hinsichtlich Stadt- und Raumentwicklung davor, über's Ziel hinaus zu schießen.
- Mehr Eigentumsbildung ermöglichen: Eigentumsbildung ermöglichen durch Senkung der Grunderwerbsteuer für selbstnutzende Ersterwerber einer Wohnimmobilie. Gefordert wird eine vollständig wegfallende oder stark reduzierte Grunderwerbsteuer für Ersterwerber bis zu einer Wertschwelle, die regional differenziert gestaltet werden kann, zudem eine Portabilitätsregelung, mit der beim Verkauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer auf den Kauf einer neuen selbstgenutzten Immobilie angerechnet wird. Der KSD e.V. ist Mitunterzeichner des vom ifs Institut Wohneigentum initiierten Papieres.
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes // RefE Gebäudemodernisierungsgesetz: Der KSD hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich geäußert.
Wir plädieren in unserer Stellungnahme für die Beachtung der gesetzlich verabredeten Klimaziele, die
Beibehaltung der bewährten Methode der kommunizierenden Röhren bzw. des Stufenmodells des
bestehenden Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetzes, die Ausstellung des Energieausweises auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs als valide Möglichkeit auch für Nichtwohngebäude und warnen hinsichtlich der Nullemissionsgebäude vor einer weiteren Verschärfung der energetischen Vorgaben.
- Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG 2027): Stellungnahme zum bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Plädoyer für zügigen flächendeckenden Smart Meter-Rollout: Anregung, die grundzuständigen Messstellenbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen, sowie Bitte um Prüfung von Maßnahmen zur Stärkung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs; zudem Hinweis auf Möglichkeit der Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch Etablierung eines vereinfachten digitalen Stromzählers, sog. Smart Meter light.
EnWG: Quartierstauglichkeit von Bilanzkreisen, Klarstellung hinsichtlich Kundenanlagen
Relationen
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