Bundesarchitektenkammer e. V.
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Bundesarchitektenkammer e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. In Angelegenheiten, welche die Architektenschaft berühren, bringt sie die Auffassung des Berufsstandes gegenüber der Allgemeinheit sowie den zuständigen Institutionen auf Bundes-, europäischer sowie internationaler Ebene zur Geltung, pflegt Kontakte zu den Architektenverbänden und Organisationen im Bereich des Bauwesens und vertritt den Berufsstand auf Bundes-, europäischer und internationaler Ebene.
Das Ziel ihrer Interessenvertretung ist, die gemeinsamen Belange der Architektenschaft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, auf europäischer und internationaler Ebene gemäß den Beschlüssen der Bundeskammerversammlung und des Vorstandes zur Geltung zu bringen.
Zum Zweck der Interessenvertretung übt die BAK folgende Tätigkeiten aus:
Die BAK nimmt regelmäßig Kontakt mit dem Deutschen Bundestag und mit der Bundesregierung auf. Die BAK tritt dafür an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung heran, korrespondiert mit ihnen und führt mit ihnen Gespräche. Die BAK führt zudem regelmäßig Veranstaltungen u. a. mit Fachdiskussionen zu berufspolitischen Themen oder zur Vernetzung ihrer Mitglieder mit der Politik durch und lädt dazu Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung ein. Die BAK adressiert im Deutschen Bundestag die Organe, Gremien, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die BAK adressiert die Bundesregierung sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter sowie Referatsleiterinnen und Referatsleiter
Die BAK nimmt zu Regelungsvorhaben Stellung. Sie reicht die Stellungnahmen im Rahmen von Verbändeanhörungen bei den zuständigen Bundesministerien ein und veröffentlicht sie auf bak.de. Die BAK übermittelt ihre Stellungnahmen auch an Vertretungen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung.
Die BAK informiert in Positionspapieren und Pressemitteilungen öffentlichkeitswirksam über ihre Haltung zu berufspolitischen Anliegen und sendet die Dokumente auch an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung.
Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft; Wohnen; Urheberrecht; Datenschutz und Informationssicherheit; Wettbewerbsrecht; Zivilrecht; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Hochschulbildung; EU-Binnenmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rente/Alterssicherung; Rechtspolitik; Stadtentwicklung; Außenwirtschaft; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Artenschutz/Biodiversität; Sonstige Interessenbereiche; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kultur; Öffentliches Recht; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Kleine und mittlere Unternehmen
Regelungsvorhaben:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure novellieren: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) muss dringend modernisiert werden. Leistungsbilder und Honorarsätze entsprechen noch dem Stand von 2013. Das Fachgutachten zur HOAI-Novellierung wurde 2022 – 2024 erarbeitet, konnten jedoch durch die vorgezogene Bundestagswahl nicht umgesetzt werden. Die Novellierung ist schnellstmöglich fortzuführen und abzuschließen. Eine zeitgemäße HOAI ist Voraussetzung, um die Bau- und Infrastrukturziele der Bundesregierung – darunter Wohnungsbau, Infrastruktursanierung und Digitalisierung durch BIM – umzusetzen. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels sichert eine faire und angemessene Vergütung die notwendigen Planungskapazitäten. Die HOAI dient Planenden, Auftraggebern und Verbrauchern gleichermaßen als verlässliche Orientierung.
- Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberichtlinien reformieren und dabei auch Kriterien für eine EU-Präferenz einführen: Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat die BAK mit einem Fragebogen (Oktober 2025) um ihre Einschätzung zu Anwendungsbereich, Ausgestaltung und Praxisumsetzung gebeten. Die BAK befürwortet eine EU-Präferenz grundsätzlich, da deutsche und europäische Planungs- und Architekturbüros im Nicht-EU-Ausland vielfach benachteiligt werden, während der deutsche Markt ausländischen Bietern gegenüber sehr offen ist. Ziel sollte ein faires „level playing field" sein – nicht der vollständige Ausschluss von Drittstaaten, sondern eine verhältnismäßige Benachteiligung als Verhandlungsinstrument zum gegenseitigen Abbau von Handelshemmnissen.
- Klimaschutzprogramm 2026 im Gebäudebereich praxistauglich ausgestalten: Die BAK bewertet die geplanten Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 mit Blick auf den Gebäudebereich und formuliert Empfehlungen zur praxistauglichen Ausgestaltung ordnungsrechtlicher und förderpolitischer Instrumente. Im Fokus stehen insbesondere die Umsetzbarkeit für Planung und Baupraxis sowie die Verknüpfung von Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Baukultur.
- Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten: Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- § 50a EStG entbürokratisieren: Die BAK ist Teil der Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d), die sich für eine zukunftsfähige nationale und europäische Strategie der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) einsetzt. KKW erwirtschaftet als Branche 123 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung, beschäftigt knapp 2 Millionen Erwerbstätige und ist 2023 entgegen dem gesamtwirtschaftlichen Trend um über 5 Prozent gewachsen. k3d fordert u. a. die Entbürokratisierung des § 50a EStG: Der deutsche Sonderweg bei der Abzugsteuer stellt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar. Notwendig sind eine EU-weite Vereinheitlichung sowie vereinfachte Antrags- und Freistellungsverfahren mit schnelleren Bearbeitungszeiten. Am 22.04.2026 fand eine Anhörung im Bundestagsausschuss Kultur und Medien statt.
- BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen: Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
- Nationaler Gebäuderenovierungsplan soll stärker zur strategischen Steuerung der Transformation des Gebäudebestands beitragen: Die BAK hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Bundesregierung zu dem Entwurf des
Nationalen Gebäuderenovierungsplans eine Stellungnahme eingereicht. Der Nationale Gebäuderenovierungsplan soll zur strategischen Steuerung der Transformation des Gebäudebestands beitragen durch belastbare Daten, nachvollziehbare Zielpfade, wirksame Maßnahmen und bessere Verzahnung von Bund, Ländern, Kommunen und Marktakteuren.
- Nationale Umsetzung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie, insbesondere Lebenszyklus-THG-Bilanzierung und Rechen-/Nachweisregeln im Gebäudebereich: Wir setzen uns dafür ein, die nationale Umsetzung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie praxistauglich, planungssicher und klimaschutzwirksam auszugestalten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verankerung der Deklaration und schrittweisen Reduktion von Lebenszyklus-THG-Emissionen im Ordnungsrecht. Dafür braucht es klare, harmonisierte und bereits in der Planungsphase anwendbare Rechen- und Nachweisregeln sowie verlässliche Grundlagen für Planende, Bauherrinnen und Bauherren und den Vollzug.
- Gebäudetyp-E zivilrechtlich flankieren und in der Baupraxis fördern: Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten: Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.
- Natürliche Infrastruktur stärken und Eingriffsregelung praxistauglich fortentwickeln: Die BAK hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung positioniert. Sie unterstützt die Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und die multifunktionale Flächennutzung. Zugleich setzt sie sich dafür ein, Naturschutzbelange gegenüber priorisierten Infrastrukturvorhaben nicht pauschal zurückzustellen, den räumlich-funktionalen Bezug von Kompensationsmaßnahmen zu sichern und den Vorrang der Realkompensation vor Ersatzzahlungen praktisch wirksam zu erhalten.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude planbar und praxistauglich ausgestalten: Die BAK hat die Entwürfe der Förderrichtlinien BEG EM, BEG WG und BEG NWG sowie die überarbeitete WPB-Definition kommentiert und sich hierzu in mehreren Verbändegesprächen mit dem BMWE eingebracht. Ziel sind planbare, vollzugssichere und fachlich konsistente Förderbedingungen. Die BAK setzt sich unter anderem für angemessene Übergangsregelungen, eine stärkere Berücksichtigung von Gebäudehülle und systemischer Sanierung, praxistaugliche Regelungen für iSFP und Worst Performing Buildings sowie geeignete Anforderungen an Wärmenetze, Lüftung und Lebenszyklusbetrachtungen ein.
- Aktionsplan Nachhaltigkeit umsetzungsorientiert und praxistauglich ausgestalten: Die BAK hat sich an der Konsultation zum Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beteiligt. Sie unterstützt die stärkere Umsetzungsorientierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die BAK setzt sich insbesondere dafür ein, vorhandene qualitätsgesicherte Register und Planungsinstrumente zu nutzen, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren durchgängig zu digitalisieren und die Nachhaltigkeitsprüfung um einen Kohärenzcheck zu ergänzen. Weitere Schwerpunkte sind eine KMU-taugliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, nachhaltige öffentliche Beschaffung, Umnutzung und Sanierung sowie klima- und ressourcengerechte Quartiere.
- Steuerpolitik muss die Rahmenbedingungen der freiberuflichen und überwiegend KMU-strukturierten Planungsbüros berücksichtigen: Die BAK unterstützt das Ziel, Wachstum, Beschäftigung und verfügbare Einkommen
zu stärken. Dieses Ziel sollte jedoch mit einer Steuerpolitik verbunden werden, die
die wirtschaftliche Stabilität der freien Berufe sichert und Investitionen in den
Gebäudebestand fördert. Gerade für die Architekturbranche sind verlässliche
Rahmenbedingungen, tragfähige Personalkosten und investitionsfreundliche
steuerliche Anreize zentrale Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden
Bau-, Sanierungs- und Transformationsaufgaben.
- Neue UVgO als echtes eigenes Unterschwellenvergaberecht etablieren, das mittelständische Interessen berücksichtigt und fördert: Wir unterstützen das mit dem Entwurf verbundene Ziel, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu vereinfachen und die Vergabe von Aufträgen in der Unterschwelle dadurch zu beschleunigen. Wir begrüßen, dass der Losgrundsatz in der neuen Regelung beibehalten bleibt und dass auch die Neufassung der UvgO sicherstellt, dass nur Sonderregelungen Anwendung finden, wenn Planungsleistungen vergeben werden. Die neue UVgO sollte ein echtes eigenes
Unterschwellenvergaberecht etablieren und nicht mehr, wie bislang, mehr oder weniger eine Nachbildung der VgV darstellen.
- Natürlichen Klimaschutz im Siedlungsraum qualitätsvoll und dauerhaft umsetzen: Die BAK hat sich zur geplanten Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz positioniert. Sie begrüßt die Fortführung und Intensivierung des natürlichen Klimaschutzes im Siedlungsraum sowie die Weiterentwicklung der kommunalen Förderung. Zugleich setzt sie sich für ambitioniertere Förderziele, eine stärkere Berücksichtigung von Qualität und Multifunktionalität bei Grün- und Freiflächen sowie eine Förderung der gesamten Umsetzungskette von Planung und Beteiligung bis zu Pflege, Monitoring und Evaluation ein. Darüber hinaus fordert sie eine verlässliche Finanzierung der Pflege, die stärkere Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit und der vielfältigen Funktionen von Grünflächen sowie die Einbeziehung der Landschaftsplanung in Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.
- KOM-Entwurf für europäische Vergabe darf nicht zur Absenkung bewährter Schutzstandards für Planungsbüros führen: Mit ihrem Entwurf für eine EU-Vergabeverordnung will die Europäische Kommission die bisherigen Vergaberichtlinien durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk ersetzen. Das Ziel eines stärker vereinheitlichten Binnenmarkts ist nachvollziehbar. Allerdings drohen bewährte nationale Regelungen für die Qualität von Planungsleistungen, den Mittelstandsschutz und einen fairen Wettbewerb verloren zu gehen. Die BAK vertritt diese Kernforderungen: 1. Losvergabe als zentrales Instrument des Mittelstandsschutzes sichern, 2. Planungswettbewerbe als eigenständiges Verfahren erhalten, 3. Faire Vergütung von Planungsleistungen gewährleisten. Europa braucht ein modernes, effizientes und transparentes Vergaberecht. Allerdings nicht zulasten von Planungsqualität, Mittelstandsförderung und fairem Wettbewerb
- KI-Strategie der EU KOMM für den Kultur- und Kreativsektor praxisgerecht absichern und wirtschaftlich tragfähig umsetzen: Die BAK ist Teil der Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d), die sich für eine zukunftsfähige nationale und europäische Strategie der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) einsetzt. k3d fordert für die Ausgestaltung und Umsetzung der europäischen KI-Strategie menschliche Kreativität und aktive kulturelle Praxis zu stärken; KI-Innovationen zu ermöglichen und Wettbewerb zu stärken; faire Wertschöpfung und einen funktionierenden Lizenzmarkt zu sichern; faire digitale Märkte zu gewährleisten; die Folgen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu betrachten; die Kultur- und Kreativwirtschaft für die KI-Transformation zu befähigen; europäische Souveränität und Vielfalt zu sichern und KI-Regulierung risikobasiert und verhältnismäßig auszugestalten.
- Beibehalten der Möglichkeit, im Nichtoffenen RPW-Wettbewerb Teilnehmende vorauszuwählen: Auch eine novellierte RPW soll die Kombination von Vorauswahl von Losentscheid weiterhin erlauben.
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