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Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.

lobbyregister / register_entry 28.01.2022 · Original ↗

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Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder öffentliche Publikationen wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Beauftragten der Bundesregierung, gesucht. Der BVRA e.V. tritt als unabhängiger Konsumentenverband für eine dem Schadstoffgehalt (gegenüber dem brennbaren Tabak) angemessene Regulierung der sog. Substitute für Tabakzigaretten ein. Diese noch recht neue Konsumform nikotinhaltiger oder auch -freier E-Liquids leistet einen wertvollen Beitrag im Sinne der Tabakkontrolle (Harm Reduction) und hat das Potential, die Raucherquoten drastisch zu senken. Eine übermäßige Regulierung behindert diesen Prozess der sinnvollen Tabakkontrolle. Wir möchten als reine Verbrauchervertretung den politischen Entscheidern das notwendige Hintergrundwissen vermitteln und stehen ihnen bei Bedarf gern beratend zur Seite. Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Aromenverbot für E-Zigaretten verhindern: In den vergangenen Jahren gab es immer wieder politische Vorstöße zu Aromenverboten für E-Zigaretten. Dies ist aus unserer Sicht ein nicht zielführender EIngriff in die Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Zudem besteht die Gefahr, dass Aromenverbote bei der Tabakalternative E-Zigarette die klassischen Raucherzahlen zum Schaden der öffentlichen Gesundheit weiter erhöhen. - Tabaksteuer reformieren: Mit der Einbeziehung neuer Produkte in die Tabakbesteuerung im TabStMoG sind zahlreiche handwerklich schlechte Regelungen für E-Zigarettenflüssigkeiten getroffen worden. Diese haben erhebliche Teile des legalen Marktes in den Schwarzmarkt verdrängt, die geplanten Einnahmen werden dabei weit verfehlt. Klassische Zigaretten werden immer noch zu gering besteuert, Einweg E-Zigaretten zum Wegwerfen werden überhaupt nicht gesondert erfasst. Wir fordern die Herausnahme von Grundflüssigkeiten aus den zu besteuernden Flüssigkeiten, ein Einfrieren des Steuersatzes beim Stand 2023 und aus Gründen des Jugendschutzes eine gesonderte höhere Besteuerung für Einweg E-Zigaretten. - Evidenzbasierter Nichtraucherschutz: Als Konsumentenverband für risikoreduzierte Alternativprodukte zur Verbrennungszigarette befürworten wir es ausdrücklich, Dritte nicht zu belästigen. Diskussionen über Regularien in diesem Bereich müssen aus unserer Sicht aber auf Basis wissenschaftlicher Evidenz und einer breiten öffentlichen und parlamentarischen Debatte, auch unter Berücksichtigung aller Konsequenzen, erfolgen. Die Gleichsetzung von E-Zigaretten mit giftigem Rauchtabak im Nichtraucherschutzgesetz halten für für grundlegend falsch.

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