Deutscher Zigarettenverband e.V.
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Deutscher Zigarettenverband e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) versteht sich als zentraler Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Medien rund um das Thema Rauchen und Zigarette.
Die im DZV vertretenen Mitgliedsfirmen repräsentieren einen Marktanteil von über 60 Prozent. Sie treten einig und im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Interessen der Zigarettenindustrie in Deutschland ein.
Der DZV versteht sich auch als Interessenvertreter für die rund 15 Millionen Konsumenten von Tabakprodukten in Deutschland. Wir wollen ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern fördern. Wir glauben, dass mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz viel erreicht werden kann.
Der Deutsche Zigarettenverband ist Mitglied im Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE). Der DZV führt Gespräche mit Entscheidungsträgern, organisiert und unterstützt Austausch- und Informationsveranstaltungen, veröffentlicht Stellungnahmen und Gutachten und betreibt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Urheberrecht; Lebens- und Genussmittelindustrie; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Werbung; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Lebensmittelsicherheit; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Deutsches Tabakrecht: Tabak ausreguliert: Der DZV setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
- EU-Tabakrecht: Tabak ausreguliert: Die EU-Kommission führt gegenwärtig eine Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs durch und erwägt eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG). Die Evaluierung und ggf. punktuelle Anpassung des EU-Rechtsrahmens müssen auf belastbarer Evidenz basieren und insbesondere berücksichtigen, ob vorliegende Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. einer Senkung der Raucherprävalenz, wirksam beigetragen haben.
- Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden.
Der DZV unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- EU-TabStRL: angemessene Anpassung für klassische Tabakwaren: Zur Überarbeitung der TabStRL liegt bislang kein Entwurf der EU-Kommission vor. Mit der Vorlage müsste den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der Tabak- und Nikotinerzeugnisse Rechnung getragen werden. Eine Überarbeitung der Richtlinie sollte eine angemessene Anpassung der EU-Mindestverbrauchsteuersätze für klassische Tabakwaren vorsehen.
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