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Bündnis für Tabakfreien Genuss

lobbyregister / register_entry 27.01.2022 · Original ↗

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Bündnis für Tabakfreien Genuss Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Das BfTG setzt sich für einen sachlichen Dialog zu notwendigen Regulierungen sowie dem gesundheits- und wirtschaftspolitischen Potenzial der E-Zigarette ein. Zu den Mitgliedern zählen namhafte Liquid- und Hardwarehersteller sowie Groß- und Einzelhändler aus ganz Deutschland. Unser Verband vernetzt Mitglieder mit Wirtschaft, Politik und Wissenschaft, fördert den Austausch und setzt sich für faire Marktbedingungen, Jugendschutz und Tobacco Harm Reduction ein. Durch den Dialog mit Fachpolitikern und Behörden, etwa zur Besteuerung, Aromenvielfalt und Regulierung, stärken wir die Branche und den lauteren Wettbewerb. Zudem unterstützen wir den direkten Austausch zwischen Handel und Politik, um sachliche und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen der E-Zigarettenbranche und Potenziale der E-Zigarette für die Gesundheitspolitik in Deutschland. Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kriminalitätsbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kleine und mittlere Unternehmen; Lebens- und Genussmittelindustrie; Handel und Dienstleistungen Regelungsvorhaben: - E-Zigaretten nach Schadenspotenzial regulieren. Aromenvielfalt erhalten. Verbote verhindern.: Das BfTG setzt sich für eine wissenschaftlich fundierte Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein, die das reduzierte Schadenspotenzial (THR) berücksichtigt. Produkte mit geringem Risiko sollten nicht übermäßig reguliert werden. Insbesondere bei E-Zigaretten fordern wir verhältnismäßige Maßnahmen und lehnen zusätzliche Einschränkungen oder Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen ab, sofern der bestehende gesetzliche Rahmen bereits Schutz bietet. - Anpassung des EU-Rechtsrahmens der E-Zigarettenregulierung auf belastbarer Evidenz.: Die EU-Kommission plant Änderungen der Tabakproduktrichtlinie und der Werberichtlinie. Das BfTG verfolgt mit der politischen Ansprache das Ziel, dass diese Anpassung des EU-Rechtsrahmens auf belastbarer Evidenz basiert und politische Entscheidungen sich vom Potenzial der E-Zigarette für die Reduktion der Raucherquote leiten lassen. - Besteuerung der E-Zigarette im europäischen Rahmen nach Schadenspotenzial: Ein Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie steht noch aus. Eine Anpassung muss den Entwicklungen im Bereich der E-Zigarette gerecht werden. Derzeit gibt es keine einheitliche Steuerregelung für E-Zigaretten. Statt einer pauschalen Besteuerung braucht es eine differenzierte Regelung, die das reduzierte Schadenspotenzial alternativer Produkte berücksichtigt. Eine unverhältnismäßig hohe Steuer auf E-Zigaretten würde Raucher davon abhalten, auf weniger schädliche Alternativen umzusteigen, und könnte den Schwarzmarkt fördern. Eine verantwortungsvolle Regulierung sollte daher Rauchstopp-Optionen nicht behindern, sondern fördern.

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