REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH
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REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH ist ein deutsches Tabakunternehmen mit Sitz in Hamburg und beschäftigt in Deutschland über 1.600 Mitarbeiter. Seit 2002 sind wir ein Teil der Unternehmensgruppe Imperial Brands mit Sitz in Bristol (UK). Zu den Produkten von Reemtsma zählen neben klassischen Tabakwaren (Zigaretten und Feinschnitttabak) sowie Zubehör (Zigarettenpapier, Filter und Hülsen) auch neuartige Produktalternativen mit potenziell deutlich geringeren gesundheitlichen Risiken, namentlich E-Zigaretten und Kautabak.
Für Reemtsma ist klar: Die Gesellschaft und das damit verbundene Image klassischer Tabakprodukte wandeln sich. Das hat direkte Auswirkungen auf unsere Branche und unser Geschäftsmodell. Diesem Wandel stellen wir uns und möchten ihn auch im Dialog mit Vertretern von Politik, Regierung, Behörden und Zivilgesellschaft aktiv mitgestalten.
Denn als verantwortungsvoller Konsumgüterhersteller wissen wir um die Rolle, die wir als Unternehmen bei der Erreichung von mehr Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft spielen. Eine wesentliche Bedingung für verantwortungsvolles Verhalten ist es für uns, transparent zu arbeiten und zu kommunizieren. Dies gilt insbesondere für unsere Kommunikation mit Politik und Zivilgesellschaft.
Wir zeigen Offenheit im Handeln und bei neuen Strategien, bringen uns mit Expertise in aktuelle Debatten sowie Gesetzes- und Willensbildungsprozesse ein und scheuen dabei auch keine kontroversen, faktenbasierten und zielorientierten Diskussionen. Integres, offenes, ehrliches und professionelles Handeln ist dabei für uns eine Selbstverständlichkeit.
Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Lebens- und Genussmittelindustrie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebensmittelsicherheit; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"
Regelungsvorhaben:
- Änderung der Tabakerzeugnisverordnung: Ja, aber evidenzbasiert und verhältnismäßig.: Wir setzen uns für ein angemessenes Produktregelwerk für E-Zigaretten bzw. Aromen und Kühlstoffe ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien wie aktuell geplant lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
- Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU: Ja, aber evidenzbasiert und verhältnismäßig.: Die EU-Kommission führt gegenwärtig eine Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs durch und erwägt eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG). Die Evaluierung und ggf. punktuelle Anpassung des EU-Rechtsrahmens müssen auf belastbarer Evidenz basieren und insbesondere berücksichtigen, ob vorliegende Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. einer Senkung der Raucherprävalenz, wirksam beigetragen haben. Die Regulierung von neuartigen Erzeugnissen muss darauf abzielen, das volle Potenzial dieser schadstoffärmeren Produkte zur Schadensminimierung auszuschöpfen.
- Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU mit Berücksichtigung auf dt. Gesetzgebung: Die Reform der EU-Tabaksteuerrichtlinie (EUTED) hat erhebliche Auswirkungen auf die nationale Steuerpolitik sowie auf den deutschen und europäischen Markt für Tabak- und Nikotinerzeugnisse. Gegenstand der Beratungen sind insbesondere die Anpassung der Mindeststeuersätze, die Besteuerung verschiedener Produktkategorien sowie die steuerpolitischen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten.
Reemtsma setzt sich für eine verlässliche, planbare und evidenzbasierte Tabaksteuerpolitik ein. Der bestehende nationale Stufenplan sollte beibehalten werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Zudem sollten nationale Gestaltungsspielräume und eine differenzierte Besteuerung der Produktkategorien erhalten bleiben.
- Plastikabgabe - für eine adäquate Abgabe mit Lenkungswirkung: Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss des Bundeshaushaltes 2024 verkündigt, dass die EU-Plastikabgabe in Höhe von 1,4 Mrd. Euro pro Jahr nicht mehr aus dem Staatshaushalt finanziert werden soll. Die Abgabe von 80ct/kg für nicht recycelten Kunststoff-Verpackungsmüll soll zukünftig von Herstellern und Inverkehrbringern entrichtet werden. Für Hersteller und Inverkehrbringer entstehen dadurch Mehrkosten, die sich auf den Verkaufspreis der Produkte niederschlagen dürften. Wir setzten sich dafür ein, dass bis zur Umsetzung der Abgabe in Abstimmung mit den betroffenen Stakeholdern eine adäquate Regelung gefunden wird, mit der eine ökologische Lenkungswirkung tatsächlich erzielt werden kann.
- Überarbeitung des Tabaksteuergesetz: Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes sieht eine Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die Änderung sollten in moderater, planbarer Größenordnung folgen. Zudem sollten die Preisabstände zwischen den Produktkategorien erhalten bleiben.
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