Deutsches Institut für Compliance - DICO e.V.
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Deutsches Institut für Compliance - DICO e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das Deutsche Institut für Compliance (DICO e.V.) wurde 2012 in Berlin auf Betreiben führender Compliance- Praktiker und -Experten gegründet und hat als gemeinnütziger Verein über 1.100 Mitglieder aus allen Branchen in Deutschland. DICO versteht sich als unabhängiges interdisziplinäres Netzwerk für den Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung und sieht sich als zentrales Forum für die konsequente und praxisbezogene Förderung und Weiterentwicklung von Compliance in Deutschland.
Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rechtspolitik; Strafrecht; Außenwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
Regelungsvorhaben:
- Referentenentwurf zur nationalen CSRD-Umsetzung: Referentenentwurf des BMJ vom 22.3.2024 zur nationalen CSRD-Umsetzung:
DICO empfiehlt eine Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen
für Unternehmen, die nach § 289b Absatz 1 HGB-E Absatz 5 sowie § 315b Absatz 1 HGB-E zu einer
Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Ferner begrüßt DICO die Reduktion der Berichtspflichten und regt eine entsprechende Klarstellung in der Gesetzesbegründung an.
- Unterstützung von Mandatsträgern für regelkonformes Verhalten: DICO hat eine Handreichung verfasst, die Mandatsträgerinnen und -trägern im politischen Umfeld helfen soll, kritische Tätigkeiten zu erkennen und dann die „richtige“ Entscheidung im Sinne der Compliance zu treffen.
- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203: Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
Relationen
Keine Relationen.