Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus - Industriepolitische und handelspolitische Herausforderungen im globalen Wettbewerb mit China (Antwort zu Drs. 21/2884)
Text
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus - Industriepolitische und handelspolitische Herausforderungen im globalen Wettbewerb mit China (Antwort zu Drs. 21/2884)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3439
21. Wahlperiode 22.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Omid Nouripour,
Dr. Anja Reinalter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2884 –
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus –
Industriepolitische und handelspolitische Herausforderungen im globalen
Wettbewerb mit China
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Maschinen- und Anlagenbau ist das Rückgrat der deutschen Industrie –
nirgendwo wird das deutlicher als in Baden-Württemberg. Mehr als ein Drittel
aller deutschen Maschinenbaubetriebe hat hier seinen Sitz. Die Unternehmen
sind hochspezialisiert, stark exportorientiert und sichern hunderttausende
hochwertige Arbeitsplätze in Regionen wie Stuttgart, Ulm, dem Schwarzwald
und der Rhein-Neckar-Region. Mit mehr als 1,2 Millionen Beschäftigten und
einem Exportanteil von über 80 Prozent seiner Produkte bildet der
Maschinenbau einen zentralen Pfeiler der industriellen Wertschöpfung und
technologischen Innovationskraft Deutschlands.
Doch die Wettbewerbsbedingungen verschlechtern sich zunehmend. Während
chinesische Unternehmen massive staatliche Unterstützung erhalten, kämpfen
deutsche Betriebe mit steigenden Energiepreisen, komplexen
Exportvorschriften und bürokratischen Hürden. Hinzu kommen der Protektionismus der
Volksrepublik China und die Zollpolitik des Präsidenten der Vereinigten
Staaten von Amerika Donald Trump. Der Verband Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau (VDMA) warnt vor einem zunehmenden Standortnachteil und
fordert klare industriepolitische Leitlinien, eine schnellere Exportpraxis und mehr
Unterstützung bei der Normungsarbeit.
Zugleich baut China seinen globalen Einfluss über Investitionen,
Rohstoffpolitik und technologische Standards („Normungsstrategie 2035“) systematisch
aus. Die Bundesregierung hat in ihrer China-Strategie und im Rahmen der
EU-Economic-Security-Strategie mehrfach betont, den Standort Deutschland
widerstandsfähiger machen zu wollen. Die Umsetzung dieser Ziele bleibt
jedoch vielfach unklar.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über staatliche
Subventionen, Kreditprogramme oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen der
Volksrepublik China im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus seit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
22. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dem Jahr 2018 (bitte Programme, Volumen, Laufzeit und Zielsektoren
angeben)?
Nach den öffentlich verfügbaren Informationen leistet die Volksrepublik China
in erheblichem Umfang industriepolitische Unterstützung in Form diverser
Subventionstatbestände. Einer Studie des Centers for Strategic & International
Studies von 2022 zufolge (Red Ink – Estimating Chinese Industrial Policy
Spending in Comparative Perspective) belief sich die Höhe von
Industriesubventionen in China im Jahre 2019 nach konservativen Schätzungen auf
1,73 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (zum Vergleich Deutschland 0,41
Prozent). Zahlen gesondert für den Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus sind
der Bundesregierung nicht bekannt.
2. Wie will die Bundesregierung ein „level playing field“ mit China bei
Handel und Marktzugang durchsetzen?
Die Bundesregierung unterstützt Bemühungen der Europäischen Kommission,
durch den gezielten Einsatz des handelspolitischen Instrumentariums der
Europäischen Union (Handelsschutzinstrumente, Verordnung über den Binnenmarkt
verzerrende drittstaatliche Subventionen, Verordnung über das Instrument
betreffend das internationale Beschaffungswesen) fairen Wettbewerb und
diskriminierungsfreien Marktzugang im Verhältnis zu China herzustellen. Daneben
adressiert sie die Themen in ihren Gesprächen mit gleichgesinnten Staaten und
im direkten Austausch mit der chinesischen Seite. Die Bundesregierung
unterstützt zudem die Bemühungen der Europäischen Kommission um Anpassungen
des WTO-Regelwerks zu Industriesubventionen, um eine globale
Wettbewerbsgleichheit (Level Playing Field) zu erreichen.
3. Welche Werkzeuge kennt die Bundesregierung zur Schaffung gleicher
Wettbewerbsbedingungen und hält sie für denkbar (bitte jeweils
begründen, wenn nicht denkbar), insbesondere: nichtpreisbezogene Kriterien
bei öffentlichen Beschaffungen; Ausschlusskriterien beim Marktzugang;
Resilienzkriterien nach dem Net-Zero-Industry-Act und Local-Content-
Kriterien?
Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen die in der Antwort zu
Frage 2 genannten Instrumente, darunter fällt unter anderem das Instrument
betreffend das internationale Beschaffungswesen. Die Europäische Union hat im
Juni 2025 unter erstmaliger Anwendung des Instruments entschieden,
chinesische Hersteller von Medizintechnik vom EU-Beschaffungsmarkt ab einem
Ausschreibungsvolumen von fünf Mio. Euro auszuschließen, da EU-Hersteller
signifikante Diskriminierungen beim Zugang zum chinesischen
Beschaffungsmarkt erfahren. Resilienzkriterien etwa nach der Netto-Null-Industrie-
Verordnung (NZIA) dienen der Verbesserung von Resilienz, insbesondere zum Abbau
kritischer Abhängigkeiten. Weitergehende (industriepolitische) Überlegungen
etwa in Form von Anforderungen an lokale Wertschöpfung werden aktuell auf
EU-Ebene diskutiert.
4. Welche Fälle unlauterer Marktpraktiken chinesischer Unternehmen
gegenüber deutschen Maschinenbauunternehmen sind der Bundesregierung
seit 2020 bekannt, und welche Maßnahmen wurden auf nationaler oder
europäischer Ebene dagegen eingeleitet?
Die EU nutzt umfangreich ihre handelspolitischen Schutzinstrumente, um
gegen unlautere Marktpraktiken seitens chinesischer Unternehmen oder Chinas
vorzugehen. Im Jahr 2024 hat sie 33 neue Untersuchungen eingeleitet und
damit dreimal so viele wie im Vorjahr. Die meisten der handelspolitischen
Maßnahmen wurden gegen China verhängt. Derzeit gibt es insgesamt vier
bestehende Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen sowie eine neue
Antidumping-Untersuchung, die dem Maschinenbaubereich zuzuordnen sind.
Zudem melden Marktüberwachungsbehörden Importe nicht konformer
Maschinen. Maßnahmen sind in der Antwort zu den Fragen 13 bis 17 aufgeführt.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um deutsche
Verbände und Unternehmen bei der Mitwirkung an der internationalen
Normungsarbeit in ISO- (Internationale Organisation für Normung), IEC-
(Internationale Elektrotechnische Kommission) und ITU-Gremien (ITU
= Internationale Fernmeldeunion) gezielt zu fördern?
Das themenoffene Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und
Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützt die Normung – auch im
Bereich Maschinenbau – mit zwei Förderschwerpunkten. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt das DIN seit dem Jahr 2018
bei Projekten zur Normung der additiven Fertigung. Das aktuelle Vorhaben
(2024 bis 2026) des DIN richtet sich mit spezifischen Maßnahmen auf die
Industrialisierung der Technologie mittels Normung. Das BMWE unterstützt
ferner die Geschäftsstelle KI, die einer Förderung von zwei deutschen
Normungsfahrplänen folgte, sowie Normungsvorhaben im Bereich Cybersicherheit. Im
Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (GPQI) führt das BMWE fachpolitische
Dialoge mit Wirtschaftspartnern weltweit. Thematisiert werden auch
maschinenbaurelevante Themen wie OPC-UA und der Digitaler Produktpass.
6. Welche Analysen liegen der Bundesregierung über den Einfluss Chinas
auf internationale Normungsprozesse vor, insbesondere in den Bereichen
industrielle Automatisierung, Robotik und Fertigungstechnologien, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die deutsche und
europäische Industriepolitik?
Zu den dem BMWE bekannten Analysen zählen:
Bitkom Position Paper (2023): China Standardisation Policy –
Recommendations, Settings and Analysis; Fuchs, D., & Eaton, S. (2021): Diffusion of
Practice: The Curious Case of the Sino-German Technical Standardisation
Partnership. New Political Economy, 27(6), 958–97.
Jing Cheng, Jinghan Zeng (2024): „Digital Silk Road“ as a Slogan Instead of a
Grand Strategy, Journal of Contemporary China, 33:149, 823–838.
Skribot, M, Beier, C (2025): Chinesische Perspektiven auf Deutschland,
Studienbericht, GIZ-Büro China (Hrsg.).
Deutschland hat in den internationalen Normungsorganisationen, insb. in
seinen industriellen Kernbranchen, durch eine Vielzahl von Sekretariatsvorsitzen
(Internationale Organisation für Normung – ISO – 17 Prozent, Europäischen
Komitee für Normung – CEN – ca. 30 Prozent) eine führende Stellung und
kann somit entsprechenden Einfluss ausüben. Bei der Internationalen
Elektrotechnischen Kommission (IEC) ist Deutschland in jedem Gremium vertreten
und hat außerdem die meisten Führungspositionen inne. Dadurch ist
Deutschland für China und andere Teilnehmer ein wichtiger Partner. Im IT-Bereich ist
Deutschland mit einem Anteil von 4,2 Prozent an der Gesamtzahl der
Sekretariatsvorsitze zwar nach wie vor deutlich im Hintertreffen, zeigt aber wachsende
Dynamik. Inhaltliche Stärken Deutschland liegen bei Umwelt, Maschinenbau
und Spezialtechnologien sowie Gesundheit, Arbeitssicherheit und chemischen
Erzeugnissen.
Es gilt die deutsche Führungsrolle in der Normung zu erhalten und wo möglich
und notwendig auszubauen durch: 1) Digitale Normung forcieren: Engagement
in KI, Internet der Dinge, Quantentechnologie und beim Digitalen Produktpass
verstärken; 2) Zukunftsfelder strategisch besetzen: Nachhaltigkeit, Medizin,
Gesundheit und Kreislaufwirtschaft als Chancen für Technologieführerschaft
nutzen sowie 3) Normung als strategisches Instrument verstehen und in
Forschung, Innovations- und Wirtschaftspolitik verankern.
7. Wie wird die Bundesregierung die von der Industrie geforderte
Überarbeitung der Exportkontrollpraxis gegenüber China aufgreifen, um
Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten?
8. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um
Exportgenehmigungsverfahren zu beschleunigen, insbesondere bei Gütern, die in China bereits
eigenständig hergestellt werden oder weltweit verfügbar sind?
9. Welche rechtlichen oder organisatorischen Maßnahmen sind geplant, um
Rechtssicherheit und Planbarkeit für Exporteure, insbesondere für kleine
und mittlere Unternehmen (KMU), zu erhöhen (z. B. verbindliche
Fristen, digitale Antragssysteme, Verfahrensvereinfachungen)?
Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet aktiv daran, die Verfahrensdauer bei der
Bearbeitung von Ausfuhranträgen weiter zu beschleunigen, um Belastungen für die
deutsche Industrie, gerade auch den Mittelstand, zu verringern. Dabei steht die
Exportkontrolle nach wie vor vor der Herausforderung, das berechtigte
Interesse der Exporteure an schnelleren Genehmigungsverfahren mit den vertieften
Prüfungen in Einklang zu bringen, die außen- und sicherheitspolitische
Entwicklungen erfordern – auch im Hinblick auf Sanktionen und
Sanktionsumgehung.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Exportkontrolle strategischer, schneller und
wirtschaftsfreundlicher auszuüben und gleichzeitig angestrebte
Risikominderungsbemühungen gegenüber China zu berücksichtigen und umzusetzen. Zur
Umsetzung dieser Ziele ist die Bundesregierung im Dialog mit der Wirtschaft.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Belange der KMU sowie eine
fortschreitende Digitalisierung der Antrags- und Genehmigungsverfahren
gelegt.
10. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung insbesondere kleinen
und mittleren Unternehmen, um Planbarkeit und Rechtssicherheit bei
Exportkontrollen zu erhöhen, und plant sie gezielte Entlastungsmaßnahmen
oder Informationskampagnen für exportorientierte KMU?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen bietet auf seiner
Internetseite (www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/ausfuhrkontrolle_n
ode.html) umfangreiche Informationsmaterialien zum Thema Exportkontrolle
an. Einige davon richten sich insbesondere an KMU (z. B. Merkblatt „BAFA
und Exportkontrolle“). Darüber hinaus finden regelmäßige
Informationsveranstaltungen statt, die einem breiten Publikum offenstehen (z. B.
Exportkontrolltag, Informationstag Exportkontrolle).
11. Wie viele Exportgenehmigungen für Maschinen- und
Anlagenbauprodukte nach China wurden seit dem ersten Quartal 2022 beantragt,
bewilligt und abgelehnt (bitte quartalsweise sowie nach Bearbeitungsdauer
und betroffenen Gütergruppen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine Auswertung der Frage nicht
möglich ist, da eine Güterkennzeichnung für „Maschinen- und Anlagebau“
nicht existiert. Soweit sich die Frage auf erteilte Exportgenehmigungen für die
endgültige Ausfuhr von Dual-Use-Gütern von Werkzeugmaschinen und
Komponenten für Werkzeugmaschinen nach China bezieht, können die Angaben des
fragegegenständlichen Zeitraums bis zum aktuellen Stichtag (27. November
2025) der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr 2022 2023 2024 2025
1. Quartal 202 134 121 99
2. Quartal 149 105 106 84
3. Quartal 159 123 144 74
4. Quartal 116 100 74 75
Anzahl, gesamt 626 462 445 332
Bei den Angaben für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus Gründen des
Staatswohls verweigert werden kann.
12. Wie viele Maschinenbauunternehmen in Baden-Württemberg sind oder
waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Exportkontrollen oder
Genehmigungsverzögerungen betroffen (bitte nach Quartalen ab 2022
aufschlüsseln)?
Eine Auswertung der Frage ist nicht möglich, da der Begriff der
Genehmigungsverzögerung nicht definiert ist. Zudem ist eine Auswertung nach
einzelnen Branchen nicht möglich.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 ergriffen, um die
Marktüberwachung im Investitionsgüterbereich zu stärken und den
Import nicht konformer Maschinenprodukte aus Drittstaaten zu
unterbinden?
Für die Marktüberwachung im Bereich von Maschinenprodukten sind nach der
grundgesetzlichen Kompetenzverteilung des Artikels 83 GG grundsätzlich die
Bundesländer zuständig. Diese nehmen diese Aufgabe als eigene
Angelegenheit war. Das BMWE bringt die Marktüberwachungsbehörden im Deutschen
Marktüberwachungsforum (DMÜF) zusammen, wo sie sich zu allen Fragen der
Marktüberwachung (insbesondere auch den Herausforderungen des E-
Commerce und deren Bewältigung) austauschen und wo in Arbeitsgruppen nach
Lösungen gesucht wird.
Auch im Onlinehandel setzt sich die Bundesregierung aktiv dafür ein, die
Marktüberwachung zu stärken. Die Marktüberwachung soll zu einem
modernen, effektiven, digital gestützten und risikoorientierten System
weiterentwickelt werden. Im Aktionsplan E-Commerce hat die Bundesregierung konkrete
Maßnahmen vorgeschlagen, um die Marktüberwachung sowohl auf nationaler
Ebene als auch auf EU-Ebene zu stärken. In Umsetzung des Aktionsplans führt
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit einen Praxischeck
„Marktüberwachung im Onlinehandel“ durch. Ziel ist es, gemeinsam mit
Marktüberwachungsbehörden und weiteren relevanten Akteuren bestehende
Herausforderungen der Marktüberwachungsbehörden im Onlinehandel zu
identifizieren und konkrete Vorschläge zu entwickeln, um die Arbeit
wirkungsstärker und effizienter zu gestalten.
14. Wie viele Prüfungen, Stichproben oder Marktüberwachungsmaßnahmen
im Bereich Maschinen- und Investitionsgüter hat die Bundesregierung
bzw. haben die nachgeordneten Behörden in den Jahren von 2022 bis
2025 durchgeführt (bitte nach Jahr, Produktgruppe und Ergebnissen
aufschlüsseln)?
Wie in der Antwort zu Frage 13 ausgeführt führen die Bundesländer die
Marktüberwachung als eigene Angelegenheit aus. Es besteht keine Berichtspflicht der
Bundesländer gegenüber der Bundesregierung. Statistische Erhebungen zu
Prüfungen, Stichproben oder Marktüberwachungsmaßnahmen liegen beim Bund
nicht vor.
15. Welche Fortschritte wurden bei der personellen und organisatorischen
Stärkung der Marktüberwachungsbehörden sowie bei der
Zusammenarbeit mit den Zollbehörden erzielt, und welche weiteren Maßnahmen
sind geplant?
Wie in der Antwort zu Frage 13 bereits ausgeführt ist die Marktüberwachung
grundsätzlich Aufgabe der Bundesländer. Damit sind diese auch für deren
personelle und organisatorische Stärkung verantwortlich. Das BMWE bietet mit
dem DMÜF eine Plattform, in der sich die verschiedenen Institutionen
austauschen können.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Zusammenarbeit von
Marktüberwachungsbehörden und Zollbehörden weiter zu stärken. In Deutschland ist
diese Zusammenarbeit des Zolls mit vielen Bundesländern bereits gut. Zugleich
verfolgt der Praxischeck „Marküberwachung im Onlinehandel“ das Ziel,
weitere Vorschläge zu entwickeln, um die Arbeit der Behörden zukünftig noch
wirkungsstärker und effizienter zu gestalten.
Im Rahmen des Aktionsplans E-Commerce hat die Bundesregierung gefordert,
vermehrt konzertierte Aktionen der Behörden auf Grundlage von
Risikoprofilen durchzuführen. Dies erfolgt bereits sowohl auf nationaler als auch auf EU-
Ebene. Verbesserungsbedarf besteht primär auf europäischer Ebene. Dies wird
im Rahmen der im Jahr 2026 anstehenden Überarbeitung von New Legislative
Framework (NLF) und EU-Marktüberwachungsverordnung eine wesentliche
Rolle spielen.
16. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Benennung eines EU-Repräsentanten gemäß Artikel 4 der EU-Verordnung
zur Marktüberwachung wirksam durchzusetzen?
Für den Vollzug des Artikels 4 der EU-Marktüberwachungsverordnung sind die
Bundesländer zuständig. Bei Artikel 4 besteht erheblicher Handlungsbedarf auf
EU-Ebene. Die Bundesregierung bringt sich bei der anstehenden Überarbeitung
von NLF und EU-Marktüberwachungsverordnung dahingehend ein, dass die
Bestimmungen so nachgeschärft werden, dass tatsächlich ein verantwortlicher
Wirtschaftsakteur in der EU für jedes Produkt vorhanden sein muss und dieser
die erforderlichen Pflichten hat und zur Erfüllung in der Lage ist. Das Problem
und deutsche Lösungsvorschläge wurden seitens der Bundesregierung bereits
vor geraumer Zeit an die EU-Kommission übermittelt.
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die benannten EU-
Repräsentanten tatsächlich existieren, über ein hinreichendes Mandat verfügen
und ihren gesetzlichen Pflichten vollständig nachkommen?
18. Welche Durchsetzungsmaßnahmen plant die Bundesregierung, um
falsche oder nicht verifizierte Angaben von Herstellern mit Sitz in
Drittstaaten zu ahnden, und welche Sanktionen sind vorgesehen, um die
Vermarktung von Produkten ohne verifizierte Angaben zu einem EU-
Repräsentanten effektiv zu unterbinden?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Für den Vollzug der Marktüberwachungsbestimmungen und damit auch deren
Ahndung sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Die Bundesländer
sind insoweit auch für die Verhängung von Sanktionen zuständig. Die
Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass die Rechtsdurchsetzung gegenüber
Anbietern aus Drittstaaten gestärkt wird. Konkrete Vorschläge werden im
Rahmen der Überarbeitung von NLF und EU-Marktüberwachungsverordnung
eingebracht. Die Bundesregierung wird sich hier für Lösungen einsetzen, die das
Problem der Drittstaatenimporte einer Lösung im Sinne europäischer
Unternehmen und Konsumenten zuführen.
19. Welche Bundesprogramme oder Bundesinitiativen fördern gezielt die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des Maschinen- und Anlagenbaus in
Baden-Württemberg (bitte Programme, Zielsetzungen, Fördervolumen
und Empfängergruppen angeben)?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWE zielt auf die
Förderung marktnaher Innovation von mittelständischen Unternehmen. Es ist
themen-, technologie- und branchenoffen und bundesweit ausgerichtet. Der
Maschinenbau in Baden-Württemberg profitiert erheblich von dem Programm.
Vom 1. Januar 2020 bis 31. Oktober 2025 wurden in Baden-Württemberg 259
Innovationsprojekte des Maschinenbaus sowie der mit der Branche
kooperierenden Forschungseinrichtungen mit rund 39 Mio. Euro gefördert. Baden-
Württemberg nimmt danach hinter Nordrhein-Westfalen eine Spitzenstellung in der
Nutzung des Förderprogramms durch den Maschinenbau ein. Weitere
Fördermöglichkeiten sind in der Antwort zu Frage 23 aufgelistet.
20. Welche Rolle misst die Bundesregierung Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der deutschen China-Strategie und
bei der Entwicklung strategischer Schlüsseltechnologien bei?
Die Bundesregierung misst der engen chinapolitischen Koordinierung zwischen
Bund und Ländern große Bedeutung bei. In der China-Strategie der
Bundesregierung von 2023 heißt es insofern, dass die Bundesregierung im Rahmen der
regulären Bund-Länder-Gespräche chinapolitische Themen mit Bezug zu den
Ländern diskutieren und diese mit weiteren Maßnahmen unterstützen wird.
Mit der Hightech Agenda Deutschland hat die Bundesregierung klar gemacht,
wie sie die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in Deutschland stärken
und gleichzeitig die Souveränität Europas festigen will. Mit dem Fokus auf
sechs Schlüsseltechnologien ist eine klare Prioritätensetzung verbunden und
Deutschland zu einem Top-Technologieland auszubauen. Hierbei spielt das
Zusammenwirken mit den Ländern eine wichtige Rolle.
21. Wie will die Bundesregierung innerhalb der EU darauf hinwirken, dass
ein kohärentes industriepolitisches Konzept entwickelt wird, das
Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und offene Märkte gleichermaßen stärkt?
Die Bundesregierung bringt sich frühzeitig in die Diskussionen auf EU-Ebene
ein und berücksichtigt dabei wettbewerbs-, industrie-, wirtschaftssicherheits-
und handelspolitische Aspekte. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
22. Welche Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung auf EU-
Ebene, um unfairen Wettbewerbspraktiken chinesischer Unternehmen zu
begegnen, etwa durch Antisubventionsverfahren, Marktüberwachung
oder Ausgleichszölle?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
23. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Ausbau und die
Optimierung der Forschungszulage, die Förderung der Patentierung
sowie eine verstärkte Produktionsforschung unterstützen, um Deutschland
als Innovations- und Produktionsstandort zu sichern?
Die Bundesregierung hat sich laut Hightech Agenda Deutschland
vorgenommen, die Attraktivität der Forschungszulage zu stärken, um den
Investitionsstandort Deutschland zu stärken und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
von Unternehmen rechtssicher und themenoffen zu fördern.
Die Bundesregierung wird über Öffnungs- und Experimentierklauseln und
Reallabore die Möglichkeiten verbessern, um innovative Technologien oder
Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen sicher zu erproben sowie schneller in
die Anwendung zu bringen und zu skalieren.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bildet das
Basisprogramm des BMWE für die marktorientierte Technologieförderung der
innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Der Maschinenbau ist
nach den technisch-wissenschaftlichen Dienstleistungen die Branche mit dem
höchsten Anteil der ZIM-Nutzung (rund 13 Prozent).
Die themenoffenen Industrieforschungsprogramme des BMWE „Industrielle
Gemeinschaftsforschung“ (IGF) und „Innovationskompetenz“ (INNO-KOM)
stellen die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den
Vordergrund. Die Programme unterstützen die vorwettbewerblichen und
marktorientierten Innovationsaktivitäten durch die projektbasierte Förderung von
Forschungseinrichtungen und -vereinigungen. Die KMU sind in den Projekten
an der Ideenfindung beteiligt und profitieren von den Forschungsergebnissen,
die ihnen diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.
Das Programm „go-cluster“ des BMWE unterstützt die Weiterentwicklung
der Clustermanagementorganisationen der aktuell 76 leistungsfähigsten,
wirtschaftsgetriebenen Innovationscluster Deutschlands. Dadurch wird die
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gefördert, um Wissenstransfer
und gemeinsame Entwicklung voranzutreiben. In diesem größten
Clusternetzwerk Deutschlands sind derzeit rund 15 000 Akteure vernetzt, darunter u. a.
etwa 10 000 KMU und 800 Start-ups, über 700 Lehrstühle und Institute an
Universitäten sowie 600 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch
Patente und Normen“ fördert mit dem Schwerpunkt „Patentierung –
Unternehmen“ KMU, die ihre Erfindungen erstmals durch gewerbliche Schutzrechte,
z. B. Patente, sichern und verwerten wollen – oder deren letzte
Schutzrechtsanmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt.
24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit der
Wissenschaft, um den ungewollten Abfluss von Wissen und
Technologien aus öffentlich finanzierter, anwendungsnaher Forschung in Drittländer
zu verhindern?
Überlegungen zu dieser Frage sind Gegenstand interner Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung. Gemäß Koalitionsvertrag und Hightech Agenda
Deutschland steht dabei die Verbesserung der Beratungsinfrastruktur im Fokus.
Zur Sicherung der standortspezifischen Verwertung befinden sich in den
Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR), vormals Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) Vorgaben (Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung
sowie in den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben).
25. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen durch chinesische
Akteure gezielte Forschungsspionage betrieben wurde, und wenn ja,
welche Konsequenzen und Maßnahmen leitet sie daraus ab, um die
betroffenen Hochschulen und Forschungseinrichtungen wirksamer zu
sensibilisieren und ihnen bei Bedarf auch Informationen der
Nachrichtendienste zu möglicher Forschungsspionage zur Verfügung zu stellen?
Die Bundesregierung verfolgt konsequent alle ihr bekannt gewordenen
Verdachtsfälle von Forschungsspionage. Ziel es ist es, Unternehmen und
Forschungseinrichtungen durch Informationen und Sensibilisierungen dabei zu
unterstützen, sich effektiv gegen Wirtschaftsspionage und -sabotage sowie gegen
extremistische und terroristische Gefahren zu schützen.
In Einzelfällen werden durch die Sicherheitsbehörden
Sensibilisierungsgespräche oder auch Gefährdungsansprachen mit den Forschungseinrichtungen
geführt. Darüber hinaus veröffentlicht das BfV regelmäßig Warnhinweise und
Informationsbroschüren auf seiner Homepage und steuert sie zusätzlich in die
etablierten Kommunikationskanäle.
Auch das BMFTR steht mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in
einem engen Austausch zum Thema Forschungsspionage. Es gab in der
Vergangenheit unterschiedliche Formate, um gezielt Forschungsspionage durch
chinesische Akteure zu adressieren. Darin wurden u. a. die verschiedenen
chinaspezifischen Aspekte von Forschungsspionage und Wissensabfluss
thematisiert sowie Hilfestellungen zur Prüfung von Kooperationen und Stärkung von
Forschungssicherheit gegeben. Seit dem Jahr 2020 hat BMFTR eine Vielzahl
an Informationsveranstaltungen mit Hochschulen sowie der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen durchgeführt.
26. Welche bilateralen Gespräche oder Vereinbarungen mit China seit 2020
beziehen sich explizit auf Maschinenbau, Zertifizierungen, technische
Normen oder gegenseitige Marktzugänge (bitte Datum, Beteiligte und
Ergebnisse nennen)?
Fragen des Marktzugangs werden regelmäßig als ein Thema in hochrangigen
Gesprächen mit Vertretern der Volksrepublik China adressiert. In Bezug auf
Normen fanden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils Jahressitzungen der
Deutsch-Chinesischen Kommission zur Zusammenarbeit in der Normung statt.
In diesem Rahmen tagten jeweils Unterarbeitsgruppen zu den Themen Industrie
4.0, Elektromobilität und Automatisiertes und vernetztes Fahren.
Kernergebnisse umfassen insbesondere diverse technische Weißpapiere. Zu Zertifizierung
traf sich die Deutsch-Chinesische Arbeitsgruppe Akkreditierung und
Konformitätsbewertung in den Jahren 2021 bis 2023 und 2025 inklusive Erarbeitung
und Umsetzung von Jahresplänen.
27. Welche Position vertritt die Bundesregierung in laufenden EU-
Diskussionen zur Einführung europäischer Local-Content-Regeln oder
Resilienzkriterien, insbesondere im Kontext des Net-Zero-Industry-Acts und
der China-Strategie?
Die Bundesregierung hat die Einführung von Resilienzkriterien im NZIA
unterstützt. Weitergehende (industriepolitische) Überlegungen etwa in Form von
Anforderungen an lokale Wertschöpfung werden aktuell auf EU-Ebene diskutiert.
Für kritische und zentrale strategische Sektoren und Produktgruppen können
EU-Präferenzregelungen für öffentliche Fördermaßnahmen geprüft werden,
wenn alternative Maßnahmen wie Diversifizierung durch
Freihandelsabkommen, Rohstoffpartnerschaften oder Resilienzmaßnahmen nicht reichen. Zudem
ist es wichtig, dass die EU einen „Made with Europe“-Ansatz verfolgt, der auch
unsere handelspolitischen Interessen sowie Partner mit Freihandelsabkommen
berücksichtigt. In der öffentlichen Beschaffung kommt eine EU-Präferenz
wegen des erheblichen bürokratischen Aufwands nur gezielt in kritisch-strategisch
relevanten Sektoren sowie für klimafreundlichen Stahl und Zement in Betracht,
unter Wahrung der internationalen Verpflichtungen. Auch entsprechende
Auflagen für Direktinvestitionen sieht die Bundesregierung kritisch.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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