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Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus - Industriepolitische und handelspolitische Herausforderungen im globalen Wettbewerb mit China (Antwort zu Drs. 21/2884)

dip / drucksache 22.12.2025 · WP 21 · 21/3439 · Antwort · Original ↗

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Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus - Industriepolitische und handelspolitische Herausforderungen im globalen Wettbewerb mit China (Antwort zu Drs. 21/2884) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3439 21. Wahlperiode 22.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Omid Nouripour, Dr. Anja Reinalter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2884 – Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus – Industriepolitische und handelspolitische Herausforderungen im globalen Wettbewerb mit China V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Maschinen- und Anlagenbau ist das Rückgrat der deutschen Industrie – nirgendwo wird das deutlicher als in Baden-Württemberg. Mehr als ein Drittel aller deutschen Maschinenbaubetriebe hat hier seinen Sitz. Die Unternehmen sind hochspezialisiert, stark exportorientiert und sichern hunderttausende hochwertige Arbeitsplätze in Regionen wie Stuttgart, Ulm, dem Schwarzwald und der Rhein-Neckar-Region. Mit mehr als 1,2 Millionen Beschäftigten und einem Exportanteil von über 80 Prozent seiner Produkte bildet der Maschinenbau einen zentralen Pfeiler der industriellen Wertschöpfung und technologischen Innovationskraft Deutschlands. Doch die Wettbewerbsbedingungen verschlechtern sich zunehmend. Während chinesische Unternehmen massive staatliche Unterstützung erhalten, kämpfen deutsche Betriebe mit steigenden Energiepreisen, komplexen Exportvorschriften und bürokratischen Hürden. Hinzu kommen der Protektionismus der Volksrepublik China und die Zollpolitik des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Donald Trump. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) warnt vor einem zunehmenden Standortnachteil und fordert klare industriepolitische Leitlinien, eine schnellere Exportpraxis und mehr Unterstützung bei der Normungsarbeit. Zugleich baut China seinen globalen Einfluss über Investitionen, Rohstoffpolitik und technologische Standards („Normungsstrategie 2035“) systematisch aus. Die Bundesregierung hat in ihrer China-Strategie und im Rahmen der EU-Economic-Security-Strategie mehrfach betont, den Standort Deutschland widerstandsfähiger machen zu wollen. Die Umsetzung dieser Ziele bleibt jedoch vielfach unklar.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über staatliche Subventionen, Kreditprogramme oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen der Volksrepublik China im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus seit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dem Jahr 2018 (bitte Programme, Volumen, Laufzeit und Zielsektoren angeben)? Nach den öffentlich verfügbaren Informationen leistet die Volksrepublik China in erheblichem Umfang industriepolitische Unterstützung in Form diverser Subventionstatbestände. Einer Studie des Centers for Strategic & International Studies von 2022 zufolge (Red Ink – Estimating Chinese Industrial Policy Spending in Comparative Perspective) belief sich die Höhe von Industriesubventionen in China im Jahre 2019 nach konservativen Schätzungen auf 1,73 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (zum Vergleich Deutschland 0,41 Prozent). Zahlen gesondert für den Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus sind der Bundesregierung nicht bekannt.  2. Wie will die Bundesregierung ein „level playing field“ mit China bei Handel und Marktzugang durchsetzen? Die Bundesregierung unterstützt Bemühungen der Europäischen Kommission, durch den gezielten Einsatz des handelspolitischen Instrumentariums der Europäischen Union (Handelsschutzinstrumente, Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen, Verordnung über das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen) fairen Wettbewerb und diskriminierungsfreien Marktzugang im Verhältnis zu China herzustellen. Daneben adressiert sie die Themen in ihren Gesprächen mit gleichgesinnten Staaten und im direkten Austausch mit der chinesischen Seite. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Bemühungen der Europäischen Kommission um Anpassungen des WTO-Regelwerks zu Industriesubventionen, um eine globale Wettbewerbsgleichheit (Level Playing Field) zu erreichen.  3. Welche Werkzeuge kennt die Bundesregierung zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und hält sie für denkbar (bitte jeweils begründen, wenn nicht denkbar), insbesondere: nichtpreisbezogene Kriterien bei öffentlichen Beschaffungen; Ausschlusskriterien beim Marktzugang; Resilienzkriterien nach dem Net-Zero-Industry-Act und Local-Content- Kriterien? Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen die in der Antwort zu Frage 2 genannten Instrumente, darunter fällt unter anderem das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen. Die Europäische Union hat im Juni 2025 unter erstmaliger Anwendung des Instruments entschieden, chinesische Hersteller von Medizintechnik vom EU-Beschaffungsmarkt ab einem Ausschreibungsvolumen von fünf Mio. Euro auszuschließen, da EU-Hersteller signifikante Diskriminierungen beim Zugang zum chinesischen Beschaffungsmarkt erfahren. Resilienzkriterien etwa nach der Netto-Null-Industrie- Verordnung (NZIA) dienen der Verbesserung von Resilienz, insbesondere zum Abbau kritischer Abhängigkeiten. Weitergehende (industriepolitische) Überlegungen etwa in Form von Anforderungen an lokale Wertschöpfung werden aktuell auf EU-Ebene diskutiert.  4. Welche Fälle unlauterer Marktpraktiken chinesischer Unternehmen gegenüber deutschen Maschinenbauunternehmen sind der Bundesregierung seit 2020 bekannt, und welche Maßnahmen wurden auf nationaler oder europäischer Ebene dagegen eingeleitet? Die EU nutzt umfangreich ihre handelspolitischen Schutzinstrumente, um gegen unlautere Marktpraktiken seitens chinesischer Unternehmen oder Chinas vorzugehen. Im Jahr 2024 hat sie 33 neue Untersuchungen eingeleitet und damit dreimal so viele wie im Vorjahr. Die meisten der handelspolitischen Maßnahmen wurden gegen China verhängt. Derzeit gibt es insgesamt vier bestehende Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen sowie eine neue Antidumping-Untersuchung, die dem Maschinenbaubereich zuzuordnen sind. Zudem melden Marktüberwachungsbehörden Importe nicht konformer Maschinen. Maßnahmen sind in der Antwort zu den Fragen 13 bis 17 aufgeführt.  5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um deutsche Verbände und Unternehmen bei der Mitwirkung an der internationalen Normungsarbeit in ISO- (Internationale Organisation für Normung), IEC- (Internationale Elektrotechnische Kommission) und ITU-Gremien (ITU = Internationale Fernmeldeunion) gezielt zu fördern? Das themenoffene Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützt die Normung – auch im Bereich Maschinenbau – mit zwei Förderschwerpunkten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt das DIN seit dem Jahr 2018 bei Projekten zur Normung der additiven Fertigung. Das aktuelle Vorhaben (2024 bis 2026) des DIN richtet sich mit spezifischen Maßnahmen auf die Industrialisierung der Technologie mittels Normung. Das BMWE unterstützt ferner die Geschäftsstelle KI, die einer Förderung von zwei deutschen Normungsfahrplänen folgte, sowie Normungsvorhaben im Bereich Cybersicherheit. Im Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (GPQI) führt das BMWE fachpolitische Dialoge mit Wirtschaftspartnern weltweit. Thematisiert werden auch maschinenbaurelevante Themen wie OPC-UA und der Digitaler Produktpass.  6. Welche Analysen liegen der Bundesregierung über den Einfluss Chinas auf internationale Normungsprozesse vor, insbesondere in den Bereichen industrielle Automatisierung, Robotik und Fertigungstechnologien, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die deutsche und europäische Industriepolitik? Zu den dem BMWE bekannten Analysen zählen: Bitkom Position Paper (2023): China Standardisation Policy – Recommendations, Settings and Analysis; Fuchs, D., & Eaton, S. (2021): Diffusion of Practice: The Curious Case of the Sino-German Technical Standardisation Partnership. New Political Economy, 27(6), 958–97. Jing Cheng, Jinghan Zeng (2024): „Digital Silk Road“ as a Slogan Instead of a Grand Strategy, Journal of Contemporary China, 33:149, 823–838. Skribot, M, Beier, C (2025): Chinesische Perspektiven auf Deutschland, Studienbericht, GIZ-Büro China (Hrsg.). Deutschland hat in den internationalen Normungsorganisationen, insb. in seinen industriellen Kernbranchen, durch eine Vielzahl von Sekretariatsvorsitzen (Internationale Organisation für Normung – ISO – 17 Prozent, Europäischen Komitee für Normung – CEN – ca. 30 Prozent) eine führende Stellung und kann somit entsprechenden Einfluss ausüben. Bei der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) ist Deutschland in jedem Gremium vertreten und hat außerdem die meisten Führungspositionen inne. Dadurch ist Deutschland für China und andere Teilnehmer ein wichtiger Partner. Im IT-Bereich ist Deutschland mit einem Anteil von 4,2 Prozent an der Gesamtzahl der Sekretariatsvorsitze zwar nach wie vor deutlich im Hintertreffen, zeigt aber wachsende Dynamik. Inhaltliche Stärken Deutschland liegen bei Umwelt, Maschinenbau und Spezialtechnologien sowie Gesundheit, Arbeitssicherheit und chemischen Erzeugnissen. Es gilt die deutsche Führungsrolle in der Normung zu erhalten und wo möglich und notwendig auszubauen durch: 1) Digitale Normung forcieren: Engagement in KI, Internet der Dinge, Quantentechnologie und beim Digitalen Produktpass verstärken; 2) Zukunftsfelder strategisch besetzen: Nachhaltigkeit, Medizin, Gesundheit und Kreislaufwirtschaft als Chancen für Technologieführerschaft nutzen sowie 3) Normung als strategisches Instrument verstehen und in Forschung, Innovations- und Wirtschaftspolitik verankern.  7. Wie wird die Bundesregierung die von der Industrie geforderte Überarbeitung der Exportkontrollpraxis gegenüber China aufgreifen, um Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten?  8. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um Exportgenehmigungsverfahren zu beschleunigen, insbesondere bei Gütern, die in China bereits eigenständig hergestellt werden oder weltweit verfügbar sind?  9. Welche rechtlichen oder organisatorischen Maßnahmen sind geplant, um Rechtssicherheit und Planbarkeit für Exporteure, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu erhöhen (z. B. verbindliche Fristen, digitale Antragssysteme, Verfahrensvereinfachungen)? Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung arbeitet aktiv daran, die Verfahrensdauer bei der Bearbeitung von Ausfuhranträgen weiter zu beschleunigen, um Belastungen für die deutsche Industrie, gerade auch den Mittelstand, zu verringern. Dabei steht die Exportkontrolle nach wie vor vor der Herausforderung, das berechtigte Interesse der Exporteure an schnelleren Genehmigungsverfahren mit den vertieften Prüfungen in Einklang zu bringen, die außen- und sicherheitspolitische Entwicklungen erfordern – auch im Hinblick auf Sanktionen und Sanktionsumgehung. Ziel der Bundesregierung ist es, die Exportkontrolle strategischer, schneller und wirtschaftsfreundlicher auszuüben und gleichzeitig angestrebte Risikominderungsbemühungen gegenüber China zu berücksichtigen und umzusetzen. Zur Umsetzung dieser Ziele ist die Bundesregierung im Dialog mit der Wirtschaft. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Belange der KMU sowie eine fortschreitende Digitalisierung der Antrags- und Genehmigungsverfahren gelegt. 10. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, um Planbarkeit und Rechtssicherheit bei Exportkontrollen zu erhöhen, und plant sie gezielte Entlastungsmaßnahmen oder Informationskampagnen für exportorientierte KMU? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen bietet auf seiner Internetseite (www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/ausfuhrkontrolle_n ode.html) umfangreiche Informationsmaterialien zum Thema Exportkontrolle an. Einige davon richten sich insbesondere an KMU (z. B. Merkblatt „BAFA und Exportkontrolle“). Darüber hinaus finden regelmäßige Informationsveranstaltungen statt, die einem breiten Publikum offenstehen (z. B. Exportkontrolltag, Informationstag Exportkontrolle). 11. Wie viele Exportgenehmigungen für Maschinen- und Anlagenbauprodukte nach China wurden seit dem ersten Quartal 2022 beantragt, bewilligt und abgelehnt (bitte quartalsweise sowie nach Bearbeitungsdauer und betroffenen Gütergruppen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine Auswertung der Frage nicht möglich ist, da eine Güterkennzeichnung für „Maschinen- und Anlagebau“ nicht existiert. Soweit sich die Frage auf erteilte Exportgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Dual-Use-Gütern von Werkzeugmaschinen und Komponenten für Werkzeugmaschinen nach China bezieht, können die Angaben des fragegegenständlichen Zeitraums bis zum aktuellen Stichtag (27. November 2025) der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr 2022 2023 2024 2025 1. Quartal 202 134 121 99 2. Quartal 149 105 106 84 3. Quartal 159 123 144 74 4. Quartal 116 100 74 75 Anzahl, gesamt 626 462 445 332 Bei den Angaben für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. 12. Wie viele Maschinenbauunternehmen in Baden-Württemberg sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Exportkontrollen oder Genehmigungsverzögerungen betroffen (bitte nach Quartalen ab 2022 aufschlüsseln)? Eine Auswertung der Frage ist nicht möglich, da der Begriff der Genehmigungsverzögerung nicht definiert ist. Zudem ist eine Auswertung nach einzelnen Branchen nicht möglich. 13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2022 ergriffen, um die Marktüberwachung im Investitionsgüterbereich zu stärken und den Import nicht konformer Maschinenprodukte aus Drittstaaten zu unterbinden? Für die Marktüberwachung im Bereich von Maschinenprodukten sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung des Artikels 83 GG grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Diese nehmen diese Aufgabe als eigene Angelegenheit war. Das BMWE bringt die Marktüberwachungsbehörden im Deutschen Marktüberwachungsforum (DMÜF) zusammen, wo sie sich zu allen Fragen der Marktüberwachung (insbesondere auch den Herausforderungen des E- Commerce und deren Bewältigung) austauschen und wo in Arbeitsgruppen nach Lösungen gesucht wird. Auch im Onlinehandel setzt sich die Bundesregierung aktiv dafür ein, die Marktüberwachung zu stärken. Die Marktüberwachung soll zu einem modernen, effektiven, digital gestützten und risikoorientierten System weiterentwickelt werden. Im Aktionsplan E-Commerce hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die Marktüberwachung sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene zu stärken. In Umsetzung des Aktionsplans führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit einen Praxischeck „Marktüberwachung im Onlinehandel“ durch. Ziel ist es, gemeinsam mit Marktüberwachungsbehörden und weiteren relevanten Akteuren bestehende Herausforderungen der Marktüberwachungsbehörden im Onlinehandel zu identifizieren und konkrete Vorschläge zu entwickeln, um die Arbeit wirkungsstärker und effizienter zu gestalten. 14. Wie viele Prüfungen, Stichproben oder Marktüberwachungsmaßnahmen im Bereich Maschinen- und Investitionsgüter hat die Bundesregierung bzw. haben die nachgeordneten Behörden in den Jahren von 2022 bis 2025 durchgeführt (bitte nach Jahr, Produktgruppe und Ergebnissen aufschlüsseln)? Wie in der Antwort zu Frage 13 ausgeführt führen die Bundesländer die Marktüberwachung als eigene Angelegenheit aus. Es besteht keine Berichtspflicht der Bundesländer gegenüber der Bundesregierung. Statistische Erhebungen zu Prüfungen, Stichproben oder Marktüberwachungsmaßnahmen liegen beim Bund nicht vor. 15. Welche Fortschritte wurden bei der personellen und organisatorischen Stärkung der Marktüberwachungsbehörden sowie bei der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden erzielt, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Wie in der Antwort zu Frage 13 bereits ausgeführt ist die Marktüberwachung grundsätzlich Aufgabe der Bundesländer. Damit sind diese auch für deren personelle und organisatorische Stärkung verantwortlich. Das BMWE bietet mit dem DMÜF eine Plattform, in der sich die verschiedenen Institutionen austauschen können. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Zusammenarbeit von Marktüberwachungsbehörden und Zollbehörden weiter zu stärken. In Deutschland ist diese Zusammenarbeit des Zolls mit vielen Bundesländern bereits gut. Zugleich verfolgt der Praxischeck „Marküberwachung im Onlinehandel“ das Ziel, weitere Vorschläge zu entwickeln, um die Arbeit der Behörden zukünftig noch wirkungsstärker und effizienter zu gestalten. Im Rahmen des Aktionsplans E-Commerce hat die Bundesregierung gefordert, vermehrt konzertierte Aktionen der Behörden auf Grundlage von Risikoprofilen durchzuführen. Dies erfolgt bereits sowohl auf nationaler als auch auf EU- Ebene. Verbesserungsbedarf besteht primär auf europäischer Ebene. Dies wird im Rahmen der im Jahr 2026 anstehenden Überarbeitung von New Legislative Framework (NLF) und EU-Marktüberwachungsverordnung eine wesentliche Rolle spielen. 16. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Benennung eines EU-Repräsentanten gemäß Artikel 4 der EU-Verordnung zur Marktüberwachung wirksam durchzusetzen? Für den Vollzug des Artikels 4 der EU-Marktüberwachungsverordnung sind die Bundesländer zuständig. Bei Artikel 4 besteht erheblicher Handlungsbedarf auf EU-Ebene. Die Bundesregierung bringt sich bei der anstehenden Überarbeitung von NLF und EU-Marktüberwachungsverordnung dahingehend ein, dass die Bestimmungen so nachgeschärft werden, dass tatsächlich ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU für jedes Produkt vorhanden sein muss und dieser die erforderlichen Pflichten hat und zur Erfüllung in der Lage ist. Das Problem und deutsche Lösungsvorschläge wurden seitens der Bundesregierung bereits vor geraumer Zeit an die EU-Kommission übermittelt. 17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die benannten EU- Repräsentanten tatsächlich existieren, über ein hinreichendes Mandat verfügen und ihren gesetzlichen Pflichten vollständig nachkommen? 18. Welche Durchsetzungsmaßnahmen plant die Bundesregierung, um falsche oder nicht verifizierte Angaben von Herstellern mit Sitz in Drittstaaten zu ahnden, und welche Sanktionen sind vorgesehen, um die Vermarktung von Produkten ohne verifizierte Angaben zu einem EU- Repräsentanten effektiv zu unterbinden? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Für den Vollzug der Marktüberwachungsbestimmungen und damit auch deren Ahndung sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Die Bundesländer sind insoweit auch für die Verhängung von Sanktionen zuständig. Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass die Rechtsdurchsetzung gegenüber Anbietern aus Drittstaaten gestärkt wird. Konkrete Vorschläge werden im Rahmen der Überarbeitung von NLF und EU-Marktüberwachungsverordnung eingebracht. Die Bundesregierung wird sich hier für Lösungen einsetzen, die das Problem der Drittstaatenimporte einer Lösung im Sinne europäischer Unternehmen und Konsumenten zuführen. 19. Welche Bundesprogramme oder Bundesinitiativen fördern gezielt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Maschinen- und Anlagenbaus in Baden-Württemberg (bitte Programme, Zielsetzungen, Fördervolumen und Empfängergruppen angeben)? Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWE zielt auf die Förderung marktnaher Innovation von mittelständischen Unternehmen. Es ist themen-, technologie- und branchenoffen und bundesweit ausgerichtet. Der Maschinenbau in Baden-Württemberg profitiert erheblich von dem Programm. Vom 1. Januar 2020 bis 31. Oktober 2025 wurden in Baden-Württemberg 259 Innovationsprojekte des Maschinenbaus sowie der mit der Branche kooperierenden Forschungseinrichtungen mit rund 39 Mio. Euro gefördert. Baden- Württemberg nimmt danach hinter Nordrhein-Westfalen eine Spitzenstellung in der Nutzung des Förderprogramms durch den Maschinenbau ein. Weitere Fördermöglichkeiten sind in der Antwort zu Frage 23 aufgelistet. 20. Welche Rolle misst die Bundesregierung Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der deutschen China-Strategie und bei der Entwicklung strategischer Schlüsseltechnologien bei? Die Bundesregierung misst der engen chinapolitischen Koordinierung zwischen Bund und Ländern große Bedeutung bei. In der China-Strategie der Bundesregierung von 2023 heißt es insofern, dass die Bundesregierung im Rahmen der regulären Bund-Länder-Gespräche chinapolitische Themen mit Bezug zu den Ländern diskutieren und diese mit weiteren Maßnahmen unterstützen wird. Mit der Hightech Agenda Deutschland hat die Bundesregierung klar gemacht, wie sie die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in Deutschland stärken und gleichzeitig die Souveränität Europas festigen will. Mit dem Fokus auf sechs Schlüsseltechnologien ist eine klare Prioritätensetzung verbunden und Deutschland zu einem Top-Technologieland auszubauen. Hierbei spielt das Zusammenwirken mit den Ländern eine wichtige Rolle. 21. Wie will die Bundesregierung innerhalb der EU darauf hinwirken, dass ein kohärentes industriepolitisches Konzept entwickelt wird, das Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und offene Märkte gleichermaßen stärkt? Die Bundesregierung bringt sich frühzeitig in die Diskussionen auf EU-Ebene ein und berücksichtigt dabei wettbewerbs-, industrie-, wirtschaftssicherheits- und handelspolitische Aspekte. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 22. Welche Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung auf EU- Ebene, um unfairen Wettbewerbspraktiken chinesischer Unternehmen zu begegnen, etwa durch Antisubventionsverfahren, Marktüberwachung oder Ausgleichszölle? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 23. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Ausbau und die Optimierung der Forschungszulage, die Förderung der Patentierung sowie eine verstärkte Produktionsforschung unterstützen, um Deutschland als Innovations- und Produktionsstandort zu sichern? Die Bundesregierung hat sich laut Hightech Agenda Deutschland vorgenommen, die Attraktivität der Forschungszulage zu stärken, um den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen rechtssicher und themenoffen zu fördern. Die Bundesregierung wird über Öffnungs- und Experimentierklauseln und Reallabore die Möglichkeiten verbessern, um innovative Technologien oder Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen sicher zu erproben sowie schneller in die Anwendung zu bringen und zu skalieren. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bildet das Basisprogramm des BMWE für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Der Maschinenbau ist nach den technisch-wissenschaftlichen Dienstleistungen die Branche mit dem höchsten Anteil der ZIM-Nutzung (rund 13 Prozent). Die themenoffenen Industrieforschungsprogramme des BMWE „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) und „Innovationskompetenz“ (INNO-KOM) stellen die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den Vordergrund. Die Programme unterstützen die vorwettbewerblichen und marktorientierten Innovationsaktivitäten durch die projektbasierte Förderung von Forschungseinrichtungen und -vereinigungen. Die KMU sind in den Projekten an der Ideenfindung beteiligt und profitieren von den Forschungsergebnissen, die ihnen diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Das Programm „go-cluster“ des BMWE unterstützt die Weiterentwicklung der Clustermanagementorganisationen der aktuell 76 leistungsfähigsten, wirtschaftsgetriebenen Innovationscluster Deutschlands. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gefördert, um Wissenstransfer und gemeinsame Entwicklung voranzutreiben. In diesem größten Clusternetzwerk Deutschlands sind derzeit rund 15 000 Akteure vernetzt, darunter u. a. etwa 10 000 KMU und 800 Start-ups, über 700 Lehrstühle und Institute an Universitäten sowie 600 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ fördert mit dem Schwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ KMU, die ihre Erfindungen erstmals durch gewerbliche Schutzrechte, z. B. Patente, sichern und verwerten wollen – oder deren letzte Schutzrechtsanmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt. 24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit der Wissenschaft, um den ungewollten Abfluss von Wissen und Technologien aus öffentlich finanzierter, anwendungsnaher Forschung in Drittländer zu verhindern? Überlegungen zu dieser Frage sind Gegenstand interner Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Gemäß Koalitionsvertrag und Hightech Agenda Deutschland steht dabei die Verbesserung der Beratungsinfrastruktur im Fokus. Zur Sicherung der standortspezifischen Verwertung befinden sich in den Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), vormals Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Vorgaben (Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung sowie in den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben). 25. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen durch chinesische Akteure gezielte Forschungsspionage betrieben wurde, und wenn ja, welche Konsequenzen und Maßnahmen leitet sie daraus ab, um die betroffenen Hochschulen und Forschungseinrichtungen wirksamer zu sensibilisieren und ihnen bei Bedarf auch Informationen der Nachrichtendienste zu möglicher Forschungsspionage zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung verfolgt konsequent alle ihr bekannt gewordenen Verdachtsfälle von Forschungsspionage. Ziel es ist es, Unternehmen und Forschungseinrichtungen durch Informationen und Sensibilisierungen dabei zu unterstützen, sich effektiv gegen Wirtschaftsspionage und -sabotage sowie gegen extremistische und terroristische Gefahren zu schützen. In Einzelfällen werden durch die Sicherheitsbehörden Sensibilisierungsgespräche oder auch Gefährdungsansprachen mit den Forschungseinrichtungen geführt. Darüber hinaus veröffentlicht das BfV regelmäßig Warnhinweise und Informationsbroschüren auf seiner Homepage und steuert sie zusätzlich in die etablierten Kommunikationskanäle. Auch das BMFTR steht mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in einem engen Austausch zum Thema Forschungsspionage. Es gab in der Vergangenheit unterschiedliche Formate, um gezielt Forschungsspionage durch chinesische Akteure zu adressieren. Darin wurden u. a. die verschiedenen chinaspezifischen Aspekte von Forschungsspionage und Wissensabfluss thematisiert sowie Hilfestellungen zur Prüfung von Kooperationen und Stärkung von Forschungssicherheit gegeben. Seit dem Jahr 2020 hat BMFTR eine Vielzahl an Informationsveranstaltungen mit Hochschulen sowie der Allianz der Wissenschaftsorganisationen durchgeführt. 26. Welche bilateralen Gespräche oder Vereinbarungen mit China seit 2020 beziehen sich explizit auf Maschinenbau, Zertifizierungen, technische Normen oder gegenseitige Marktzugänge (bitte Datum, Beteiligte und Ergebnisse nennen)? Fragen des Marktzugangs werden regelmäßig als ein Thema in hochrangigen Gesprächen mit Vertretern der Volksrepublik China adressiert. In Bezug auf Normen fanden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils Jahressitzungen der Deutsch-Chinesischen Kommission zur Zusammenarbeit in der Normung statt. In diesem Rahmen tagten jeweils Unterarbeitsgruppen zu den Themen Industrie 4.0, Elektromobilität und Automatisiertes und vernetztes Fahren. Kernergebnisse umfassen insbesondere diverse technische Weißpapiere. Zu Zertifizierung traf sich die Deutsch-Chinesische Arbeitsgruppe Akkreditierung und Konformitätsbewertung in den Jahren 2021 bis 2023 und 2025 inklusive Erarbeitung und Umsetzung von Jahresplänen. 27. Welche Position vertritt die Bundesregierung in laufenden EU- Diskussionen zur Einführung europäischer Local-Content-Regeln oder Resilienzkriterien, insbesondere im Kontext des Net-Zero-Industry-Acts und der China-Strategie? Die Bundesregierung hat die Einführung von Resilienzkriterien im NZIA unterstützt. Weitergehende (industriepolitische) Überlegungen etwa in Form von Anforderungen an lokale Wertschöpfung werden aktuell auf EU-Ebene diskutiert. Für kritische und zentrale strategische Sektoren und Produktgruppen können EU-Präferenzregelungen für öffentliche Fördermaßnahmen geprüft werden, wenn alternative Maßnahmen wie Diversifizierung durch Freihandelsabkommen, Rohstoffpartnerschaften oder Resilienzmaßnahmen nicht reichen. Zudem ist es wichtig, dass die EU einen „Made with Europe“-Ansatz verfolgt, der auch unsere handelspolitischen Interessen sowie Partner mit Freihandelsabkommen berücksichtigt. In der öffentlichen Beschaffung kommt eine EU-Präferenz wegen des erheblichen bürokratischen Aufwands nur gezielt in kritisch-strategisch relevanten Sektoren sowie für klimafreundlichen Stahl und Zement in Betracht, unter Wahrung der internationalen Verpflichtungen. Auch entsprechende Auflagen für Direktinvestitionen sieht die Bundesregierung kritisch. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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