Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 500 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 02.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 01.
3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01.
4. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07.
5. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 662 12.
6. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel:
Kap. 0903 Tit. 526 01.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
662 01
-680
Abwicklung von Altprogrammen 492
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.
2. Einnahmen aus Verwertungserlösen schadensfälliger
Unternehmen, die von Insolvenzverwaltern quotal auf vorhandene
Gläubiger aufgeteilt werden, sowie Einnahmen aus Vergleichen des
BAFA/BMWE fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Veranschlagt ist die erwartete Inanspruchnahme aus dem Programm “Beteiligung
am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen“ (BTU) und dem ERP-
Innovationsprogramm für bis 31. Dezember 2000 eingegangene Verpflichtungen, soweit
diese aus Zusagen des Jahres 2000 resultieren. Inanspruchnahmen aus dem
BTU-Programm und dem ERP-Innovationsprogramm aus Zusagen nach dem
31. Dezember 2000 werden von der KfW allein getragen. Aus dem Ansatz können
auch notwendige Ausgaben zur Prüfung von Schadensfällen durch Dritte geleistet
werden (bis zu 100 T€).
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0910 Tit. 662 01 ............................................ 488 121
- 9 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
671 01
-045
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb und der -
verwaltung eines Impfstoffherstellers durch die KfW
984
5 000
9 320
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 11 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.
3. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B.
Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden fließen den
Ausgaben zu.
671 02
-691
Wachstums- und Innovationskapital im Deutschlandfonds
("Zukunftsfonds II")
3 000
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 3 000 T€ zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07.
3. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B.
Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden
fließen in Höhe von bis zu 3.000 T€ den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln werden Refinanzierungskosten sowie Verwaltungskosten der KfW
und der von ihr beauftragten Intermediäre geleistet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 671 01 ............................................ 1 000 -
683 01
-165
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Innovationsprogramm
für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
539 144
558 441
457 382
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 483 347 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 194 785 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 182 562 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 25 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901.
3. Die Ausgaben sind in Höhe von 20 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 01.
4. Die Ausgaben sind in Höhe von 7 000 T€ mit folgenden Titeln
gegenseitig deckungsfähig: 686 03 und 686 22.
5. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 30 000 T€ mit
der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 686 01.
Haushaltsjahr 2028 ............................................................. 15 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 10 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 5 000 T€
- 10 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 01
6. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 9 000 T€ mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 686 03 und 686 22.
Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 3 000 T€
7. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen
Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden in den
Programmen PRO INNO II, InnoNet, NEMO, INNO-WATT (KMU-Teil),
ZIM und IGP sowie aus der Rückführung von Beteiligungsausfällen
bei geförderten Technologieunternehmen im Rahmen des 2004
beendeten Programms FUTOUR bzw. FUTOUR 2000 fließen den
Ausgaben zu.
8. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich.
9. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einzel- und Kooperationsprojekte einschließlich
Netzwerkmanagementförderung............................................................................. 517 962
2. Nichttechnische und soziale Innovationsförderung......................... 21 182
Zusammen............................................................................................ 539 144
Aus dem Titel werden das bundesweite und technologieoffene "Zentrale
Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" und das "Innovationsprogramm für
Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) finanziert:
1. Förderung von FuE-Kooperationsprojekten und Kooperationsnetzwerken
kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und wirtschaftsnahen
Forschungseinrichtungen sowie von einzelbetrieblichen FuE-Projekten kleiner und mittlerer
Unternehmen, einschließlich ergänzender Leistungen zur Markteinführung.
2. Mit diesen Mitteln sollen nichttechnische Innovationen initiiert werden. Im
Fokus steht der Innovationsgehalt der Problemlösung, nicht die (ggf.)
eingesetzte Technologie. Ziel ist dabei, die Stärkung der Innovationskraft von KMU (inkl.
Gründer/innen, Freiberufler/innen).
3. 48 Prozent des Ansatzes des UT 1 sind für Projekte in strukturschwachen
Gebieten zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in nicht strukturschwachen
Gebieten verausgabt werden.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 22 346
Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 60
Fachtagungen....................................................................................... 165
683 02
-634
Innovationsberatung 4 115
6 809
4 783
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 685 01.
- 11 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 02
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno).......................................... 2 050
2. Zentrale Beratungsstellen............................................................... 1 015
3. Programm "go-cluster".................................................................... 1 050
Zusammen............................................................................................ 4 115
Aus dem Titel werden folgende Maßnahmen finanziert:
Zu 1.:
Das Programm “go-inno“ unterstützt bundesweit kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) mit technologischem Potenzial bei Produkt- und Prozessinnovationen in
Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete, qualifizierte Beratungen. Es
geht um Innovationsmanagement mit dem Ziel der Verbesserung der internen
Prozesse und der Befähigung für eigene FuE-Projekte. Einzelheiten regelt die
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Zu 2.:
Neben der direkten Unterstützung von KMU werden mit der finanziellen
Beteiligung an unterschiedlichen Beratungsstellen Unternehmen - insbesondere KMU -
Hilfestellungen gegeben. Dabei weisen vor allem die “Förderberatung Forschung
und Innovation des Bundes“ sowie die “Nationale Kontaktstelle für KMU“ rasch
und einfach Wege zu Innovationen und den Unterstützungen hierzu auf Bundes-,
Länder- sowie europäischer Ebene.
Zu 3.:
Das Programm “go-cluster“ unterstützt besonders leistungsfähige
Innovationscluster, die mehrheitlich von KMU getragen sind, als Impulsgeber für
Technologietransfer und wirtschaftliches Wachstum. Neben der generellen Unterstützungs-
und Beratungsleistung werden auch konkrete Modellvorhaben zur
Weiterentwicklung, Wissenstransfer und Vernetzung, insbesondere länderübergreifend,
unterstützt.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 810
Evaluationen/Begleitforschung............................................................. 100
Fachtagungen, Multiplikatorenarbeit und Informationstransfer............. 40
683 05
-165
Plattform Industrielle Bioökonomie 16 667
12 021
11 715
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 890 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 733 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 721 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 718 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 718 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 12 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 05
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung der Nutzung und des Baus von
Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie...... 16 667
2. Kofinanzierung der Maßnahmen zu Nr. 1 aus Zuschüssen des
Europäischen Sozialfonds (ESF).................................................... -
Zusammen............................................................................................ 16 667
Mit der im Januar 2020 beschlossenen Nationalen Bioökonomiestrategie hat die
Bundesregierung den Rahmen für eine nachhaltige Erschließung und Nutzung
biologischer Ressourcen sowie umweltschonender Produktionsverfahren in allen
Wirtschaftsbereichen geschaffen. Der Ausbau der Bioökonomie als eine der
sogenannten Game-Changer-Technologien soll zu einer starken, wettbewerbsfähigen
und innovationsoffenen Wirtschaft beitragen, die gutes Leben und
zukunftsfähige Beschäftigung in Deutschland ermöglicht. Die Bioökonomie leistet dabei
wichtige Beiträge zur Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Klimaneutralität. Ziel
ist es, durch die regionale und überregionale Vernetzung die Entwicklung der
industriellen Bioökonomie zu unterstützen. Mit der "Richtlinie zur Förderung der
Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen
für die industrielle Bioökonomie“ sollen die bereits gewonnenen Kenntnisse und
entwickelten Verfahren für eine industrielle Produktion nutzbar gemacht werden,
indem konkrete Schritte - insbesondere von Seiten KMU - im Bereich der
marktnahen experimentellen Entwicklung, des Baus von Demonstrationsanlagen und der
Skalierung bereits erprobter Verfahren gefördert werden und solche skalierten
biobasierten Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsketten integriert
werden.
Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 923
Evaluation/Begleitforschung................................................................. 75
Fachtagungen, Messen, Workshops, Kommunikationsmaßnahmen
und Ergebnistransfer............................................................................. 60
685 01
-165
Technologie- und Innovationstransfer 28 089
28 690
18 495
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 32 275 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 16 533 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 046 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 696 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 683 02.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 07.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. WIPANO.......................................................................................... 19 799
2. Förderung des Normenwesens....................................................... 4 080
3. Internationale Zusammenarbeit im Bereich der
Qualitätsinfrastruktur............................................................................................ 2 900
4. Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung............. 1 310
Zusammen............................................................................................ 28 089
- 13 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 685 01
Zu 1.:
Mit der Richtlinie “WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente
und Normen“ werden Hochschulen, Unternehmen sowie freie Erfinderinnen und
Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer
innovativen Ideen unterstützt.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Zu 2.:
Gefördert werden Normungsprojekte des Deutschen Instituts für Normung e. V.
(DIN) , Berlin. Das Institut ist für Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Verwaltung
Träger der deutschen Normenarbeit.
Zu 3.:
Mit diesem UT soll das Globalprojekt QI fortgeführt werden, das fachpolitische
Dialoge zur Qualitätsinfrastruktur (Normung, Standardisierung, Akkreditierung,
Konformitätsbewertung, Marktüberwachung und Produktsicherheit) mit
internationalen strategischen Handelspartnern unter Einbezug relevanter Stakeholder
konzipiert und implementiert.
Zu 4.:
Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung ermöglichen die
Erprobung von innovativen und nachhaltigen Technologien und Geschäftsmodellen
unter realen Bedingungen (z. B. unter Nutzung von Experimentierklauseln).
Gleichzeitig bieten Reallabore die Möglichkeit, bestehende Regulierungen zu überprüfen
und den Rechtsrahmen innovations-, umwelt- und klimafreundlich
weiterzuentwickeln („regulatorisches Lernen“). Zur Stärkung von Reallaboren verbessert BMWE
u.a. deren rechtliche Möglichkeiten im nationalen und europäischen Recht, betreut
eine Informations- und Netzwerkinfrastruktur und führt regelmäßig den
Innovationspreis Reallabore durch.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 3 489
Begleitforschung/Evaluation................................................................. 130
Fachtagungen....................................................................................... 25
Bezeichnung 1 000 €
Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende
Beträge an das DIN geleistet:
0417 - 539 99........................................................................................ 170
0629 - 684 09........................................................................................ 5
0701 - 684 03........................................................................................ 1 092
0719 - 684 09........................................................................................ 10
1017 - 685 01........................................................................................ 340
1107 - 684 05........................................................................................ 461
1110 - 684 09........................................................................................ 15
1210 - 686 08........................................................................................ 231
1217 - 684 09........................................................................................ 20
1413 - 511 01........................................................................................ 1 240
1601 - 685 04........................................................................................ 1 688
2410 - 686 01........................................................................................ 221
2501 - 686 06........................................................................................ 559
3004 - 683 01........................................................................................ 125
3004 - 683 02........................................................................................ 67
3004 - 685 42........................................................................................ 60
- 14 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
685 02
-165
Nationale Akkreditierungsstelle 4 151
4 214
1 750
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 500 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901.
3. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen
Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen
und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine einzige
nationale Akkreditierungsstelle zu benennen und für diese eine angemessene
finanzielle und personelle Ausstattung sicherzustellen.
Diese nationale Akkreditierungsstelle ist in Deutschland nach dem
Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625) in
Verbindung mit der AkkStelleG-Beleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I
S. 3962) die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH).
Die DAkkS GmbH nimmt für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenverordnung
der Akkreditierungsstelle vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3964), die den
wesentlichen Teil ihrer Ausgaben abdecken werden. Eine Finanzierungslücke wird
gleichwohl verbleiben, die aus dem Bundeshaushalt zu tragen ist. Wesentlicher
Grund hierfür ist, dass nicht alle von der DAkkS GmbH auszuführenden
Tätigkeiten gebührenfähig sind (z. B. Gremientätigkeiten).
686 01
-165
Industrieforschung für Unternehmen 232 279
249 952
222 405
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 194 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 90 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 75 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 29 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 20 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 30 000 T€ mit
der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 683 01.
Haushaltsjahr 2028 ............................................................. 15 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 10 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 5 000 T€
4. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen
Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen
und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung in den
Programmen "Industrielle Gemeinschaftsforschung" und INNO-KOM
(einschl. Vorläuferprogramme) fließen den Ausgaben zu.
5. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich.
- 15 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 01
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)........... 165 279
2. Innovationskompetenz mit gemeinnützigen externen
Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)................................................ 67 000
Zusammen............................................................................................ 232 279
1. Die industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert die dauerhafte
Forschungskooperation in branchenweiten Netzwerken mit dem Ziel,
insbesondere kleinen und mittleren deutschen Unternehmen den Zugang zu
Forschungsergebnissen zu erleichtern, die sie benötigen, um den Anschluss an den
technischen Fortschritt zu erreichen bzw. zu halten.
Bei den Gesamtaufwendungen für die geförderten Forschungsvorhaben ist
eine adäquate Eigenbeteiligung durch die Wirtschaft anzustreben.
2. Das Programm “Innovationskompetenz mit gemeinnützigen externen
Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) soll die Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen Deutschlands stärken und
damit den wirtschaftlichen Aufholprozess dieser Regionen nachhaltig
unterstützen. Das Programm beinhaltet die Förderung marktorientierter FuE-Projekte
und die Förderung von Projekten der industriellen Vorlaufforschung sowie den
"Investitionszuschuss wissenschaftlich-technische Infrastruktur".
3. Mindestens 65 000 T€ des Ansatzes sind für Maßnahmen in den neuen
Ländern zweckgebunden. Ingesamt nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung
des Bundesministeriums der Finanzen für Maßnahmen in den alten Ländern
verausgabt werden.
Einzelheiten regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 7 730
Gutachten/Begleitforschung/Koordinierung von europäischen
Kooperationsvorhaben.................................................................................... 2 000
Fachtagungen....................................................................................... 100
686 02
-165
Mittelstandsinstitute 11 292
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3
BHO verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums
der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft
e. V. (RKW)............................................................................................ 87,01 100,00 7 268 7 461 7 448
- aus Kap. 0901 Tit. 686 02................................................................... 7 268 - -
- aus Kap. 0902 Tit. 686 02................................................................... - 7 461 7 448
2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn........................................ 58,43 66,67 2 052 1 859 1 862
- aus Kap. 0901 Tit. 686 02................................................................... 2 052 - -
- aus Kap. 0902 Tit. 686 02................................................................... - 1 859 1 862
- 16 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 02
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin.................................... 26,40 38,09 1 827 1 733 1 644
- aus Kap. 0901 Tit. 686 02................................................................... 1 827 - -
- aus Kap. 0902 Tit. 686 02................................................................... - 1 733 1 644
Zusammen................................................................................................. 11 147 11 053 10 954
- Summe Tit. 686 02................................................................................... 11 147 - -
- Summe Kap. 0902 Tit.686 02................................................................... - 11 053 10 954
Projektförderung
4. Projekt Entwicklung von ÜLU-Plänen der Fachstufe für das
Bauhauptgewerbe................................................................................................. 145 - -
Insgesamt.................................................................................................. 11 292 11 053 10 954
- Summe Tit. 686 02................................................................................... 11 292 - -
- Summe Kap. 0902 Tit.686 02................................................................... - 11 053 10 954
Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 0901.
Zu 1. RKW:
Das RKW Kompetenzzentrum fördert als gemeinnützige Forschungs- und Entwicklungseinrichtung des RKW e. V. auf Bundesebene
Produktivität sowie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Die praxisnahen
branchenübergreifenden Lösungen und Handlungsempfehlungen des RKW Kompetenzzentrums richten sich an Unternehmer:innen, die ihre
Produkte und betriebliche Abläufe an neue gesellschaftliche und technologische Herausforderungen zukunftsorientiert anpassen
möchten. Sie adressieren auch potenzielle Gründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen. Bei der Auswahl der
Unterstützungsangebote kooperiert das RKW Kompetenzzentrum eng mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Ist 2025 in Spalte 6
ist zu bereinigen um vom RKW zurückgezahlte Beträge in Höhe von 373 T€.
Zu 2. IfM:
Das IfM, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn, hat die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstandes zu
erforschen und damit zur Erfüllung von Aufgaben der Ressorts der Stifter beizutragen. Stifter sind der Bund und das Land Nordrhein-
Westfalen. Der Bund bringt zwei Drittel, das Land Nordrhein-Westfalen ein Drittel der Mittel auf. Ist 2025 in Spalte 6 ist zu bereinigen
um vom IfM zurückgezahlte Beträge in Höhe von 2 T€.
Zu 3. DHI:
Das DHI ist das zentrale, anwendungsorientierte Forschungsinstitut für das Handwerk. Fünf zum DHI zusammengeschlossene
Institute haben - ihren unterschiedlichen Schwerpunkten entsprechend - die Kernaufgabe, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung
vorwiegend in den Bereichen Innovation, Technik und Betriebsführung für das Handwerk zugänglich und für die betriebliche Praxis
nutzbar zu machen. Für den Bund und die im gleichen Umfang mitfinanzierenden Länder leistet das DHI Gutachter- und
Beratungstätigkeiten in der Gewerbeförderung. Ist 2025 in Spalte 6 ist zu bereinigen um vom DHI zurückgezahlte Beträge in Höhe von 2 T€.
Zu 4. :
Des Weiteren unterstützt das BMWE einmalig unmittelbardie umfangreiche Entwicklung von Unterweisungs- und
Durchschnittskostenplänender überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung der Fachstufe für 13 klimarelevante Berufe des Bauhauptgewerbes durch die
Interessengemeinschaft des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover e. V. (IG HPI), welche
aus der Novellierung der Ausbildungsordnungen für 19 Berufe des Bauhauptgewerbes resultiert.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 686 02 ............................................ 11 408 13 041
686 03
-692
Startup-Politik 13 102
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 895 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 236 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 412 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 247 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 7 000 T€ mit folgenden Titeln
gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 686 22.
3. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 07.
- 17 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 03
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 9 000 T€ mit
den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln
gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 686 22.
Haushaltsjahr 2028 ............................................................. 3 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 3 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................. 3 000 T€
5. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 000 T€ mit
der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 686 07.
Haushaltsjahr 2028 ............................................................. 2 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 2 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................. 1 000 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gründungswettbewerb Digitale Innovationen.................................. 8 291
2. Digital Hub Initiative......................................................................... 4 811
Zusammen............................................................................................ 13 102
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für Start-ups und
Scaleups strategisch weiterzuentwickeln und das deutsche Innovationsökosystem
nachhaltig zu stärken. Aus dem Titel werden daher Maßnahmen finanziert, die
den Startup Standort gezielt stärken und so zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Maßnahmen leiten sich vor allem aus der Startup- und
Scaleup-Strategie der Bundesregierung ab.
1. Um die Kohärenz der Maßnahmen sicherzustellen, wird eine neue Start-up-
und Scaleup-Strategie erarbeitet, die es konsequent umzusetzen gilt. Aus
dem Titel sollen wesentliche, zumeist übergreifende Strategiemaßnahmen
finanziert werden, wie bspw. der „Startup-Summit Germany“ und weitere
Veranstaltungen (z. B. Startup-Nights, Workshops), Maßnahmen zur intensiveren
Vernetzung des Startup-Ökosystems, Standortmarketingaktivitäten, Studien
sowie Monitoring oder aber Austauschformate der Bundesregierung mit den
Ländern zu Fragen der Startup-Politik.
2. Mit der de:hub Initiative des BMWE und BMDS ist ein Startup-
Ökosystemverbund entstanden, der es innovativen Gründerinnen und Gründern ermöglicht,
ihre zukunftsträchtigen Geschäftsmodelle schneller zum Markterfolg zu
führen. Derzeit fördert die Initiative deutschlandweit in 25 Hubs die Vernetzung
von Startups mit etablierten Unternehmen (insbesondere Mittelständlern),
Talenten, Investoren und Wissenschaft. Das BMWE und seit dieser
Legislaturperiode auch das BMDS sind zuständig, übergeordnete
Unterstützungsleistungen zur Zusammenarbeit, Internationalisierung, besseren Wirksamkeit,
Sichtbarkeit und Weiterentwicklung der Hubs zu übernehmen. Dazu gehört u.a.
auch die Vernetzung über eine zentrale Agentur mit Austausch-, Best-
Practice-, Vernetzungs- und Marketingaktivitäten.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0901 Tit. 686 23 ............................................ 7 357 14 612
Kap. 0901 Tit. 686 27 ............................................ 5 000 -
Zusammen ............................................................ 12 357 14 612
686 04
-153
Berufliche Bildung für den Mittelstand Lehrlingsunterweisung,
Berufswettbewerbe sowie Maßnahmen zur Stärkung der Zukunft des
Handwerks
80 319
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 18 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 04
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 686 05, 686 08 und 893 01.
3. Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln aus Vorjahren
fließen den Ausgaben zu.
4. Die Erläuterungen zu Nr. 3 und 4 sind verbindlich.
5. Ein Aufwuchs von Finanzierungsmitteln des Bundes darf nur
verausgabt werden, wenn der Finanzierungsanteil der Länder
für die ÜLU insgesamt (Berücksichtigung von Grund- und
Fachstufe) mindestens so hoch ist wie der Finanzierungsanteil des
Bundes.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende
der Fachstufe.................................................................................. 79 609
2. Durchführung und Teilnahme Berufswettbewerbe.......................... 120
3. Projekt „Fit für die Zukunft im Handwerk (FIT)"............................... 500
4. Zukunftskonferenz Handwerk des Zentralverbands des
Deutschen Handwerks, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie....................... 90
Zusammen............................................................................................ 80 319
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die berufliche
Bildung im Handwerk durch Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für
Auszubildende der Fachstufe (Ermäßigung der von den Ausbildungsbetrieben zu
tragenden Lehrgangsgebühren). Die Lehrgänge dienen u. a. der Anpassung des
personellen Leistungsstandes an den technischen und ökonomischen Fortschritt.
Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Zu 2.:
Ferner unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die
Durchführung von Berufswettbewerben und die Teilnahme an diesen, so dass
Fachkräfte zu einer erhöhten Leistungsbereitschaft angereizt und zu Bestleistungen
motiviert werden und schließlich die Qualität des deutschen Ausbildungssystems
insgesamt erhöht wird.
Zu 3.:
Das Projekt FIT hat zum Ziel, Auszubildende und junge Fachkräfte, insbesondere
Frauen, über Mitwirkungsmöglichkeiten in Handwerkskammern, Innungen sowie
Sozialpartnerschaft zu informieren und diese zu motivieren, sich stärker
einzubringen und die Zukunft des Handwerks mitzugestalten. Gleichzeitig qualifiziert es
Engagierte in der Selbstverwaltung des Handwerks, um das Handwerk für neue
Perspektiven zu öffnen und junge Menschen stärker einzubringen.
Zu 4.:
Aus dem Ansatz können Ausgaben für eine sozialpartnerschaftlich organisierte
Zukunftskonferenz des Handwerks zur Stärkung der Fachkräftesicherung durch
das Ehrenamt in der handwerklichen Selbstverwaltung geleistet werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten .............................................................................. 204
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 50
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 686 04 ............................................ 90 500 75 024
- 19 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
686 05
-253
Fachkräftesicherung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen 15 446
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 100 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 650 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 150 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Erläuterungen sind
übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden:
Kap. 1106 Tit. 686 12.
3. Einsparungen zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Erläuterungen
dienen bis zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von Mehrausgaben
bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03.
4. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 686 04.
5. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgendem
Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0904 Tit. 687 05.
6. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen sind in Höhe von
1 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 01.
7. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel
geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie
in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Inländische und ausländische Fachkräftepotenziale für KMU
heben ("KOFA", "Make it in Germany", Pilotprojekte)......................... 8 452
2. Fachkräfte sichern insbesondere durch Ausbildung und
Qualifizierung ("Allianz für Aus- und Weiterbildung")................................. 88
3. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung
von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus
dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul: "Passgenaue
Besetzung")..................................................................................... 500
4. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung
von offenen Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem
Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul:
"Willkommenslotsen")............................................................................. 500
5. Erschließung der Ausbildungs- und Beschäftigungspotenziale von
Geflüchteten und ausländischen Fachkräften durch
Netzwerkarbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ("BQ-
Portal", NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge").............. 2 107
6. Attraktivität berufliche Bildung ("DQR", SCHULEWIRTSCHAFT-
Preis)............................................................................................... 342
- 20 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
Bezeichnung 1 000 €
7. Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden
Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften
"Berufsbildung ohne Grenzen" ("BoG").......................................................... 3 457
8. Kofinanzierung zu 3. aus Zuschüssen des Europäischen
Sozialfonds (ESF)..................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 15 446
Im Rahmen des Förderfeldes Fachkräftesicherung werden insbesondere bei
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Einzelnen folgende Maßnahmen
durchgeführt:
Zu 1.:
Das BMWE unterstützt Unternehmen bei ihrer Fachkräftesicherung und leistet
damit einen Beitrag zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das vom BMWE geförderte
Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) sensibilisiert KMU und Multiplikatoren
für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer effektiven Fachkräftesicherung und
unterstützt sie beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften. Das KOFA
stellt KMU und Multiplikatoren spezifisch aufbereitete Informationsangebote bereit
und steht ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Seine Expertise stützt sich
auf empirisch fundierte Analysen. Angesichts der demografischen Entwicklung ist
Deutschland auch auf die Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland angewiesen.
Das Dachportal der Bundesregierung "Make it in Germany" informiert
einwanderungsinteressierte Fachkräfte aus Drittstaaten und in Deutschland ansässige
Unternehmen über die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung nach
Deutschland. Flankierend hierzu fördert das BMWE Pilotprojekte zur gezielten
Fachkräftegewinnung aus ausgewählten Herkunftsländern. Ziel dabei ist es, einen optimalen
Rekrutierungs- und Einwanderungsprozess zu entwickeln und in der Praxis zu
erproben. Die Pilotprojekte laufen Ende 2027 aus.
Zu 2.:
Alle Partner der "Allianz für Aus- und Weiterbildung" leisten substanzielle Beiträge,
um junge Menschen - einheimische wie geflüchtete - in der betrieblichen
Ausbildung zu halten, sie für eine betriebliche Ausbildung zu gewinnen und sie hierfür
zu befähigen. Die Allianzpartner beobachten kontinuierlich den Ausbildungsmarkt.
Das BMWE initiiert und koordiniert Maßnahmen zur Stärkung der dualen
Ausbildung und sichert den Informationsaustausch sowohl zwischen den Partnern als
auch mit anderen relevanten Arbeitsmarktakteuren (z. B. über themenspezifische
Workshops und die Internetseite www.aus-und-weiterbildungsallianz.de).
Zu 3. und 4.:
Das Förderprogramm "Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen
Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem
Ausland oder mit Fluchthintergrund" gliedert sich in zwei Module ("Passgenaue
Besetzung" und "Willkommenslotsen") und fördert bundesweit den Einsatz von
Beratern und Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen. Im
Modul "Passgenaue Besetzung" werden inländische Jugendliche mit und ohne
Migrationshintergrund für eine Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis
berücksichtigt. Gegenstand des Moduls "Willkommenslotsen" ist die Integration von
Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit sowie die Besetzung von Ausbildungsplätzen mit
jungen Drittstaatsangehörigen, die zum Zwecke der Ausbildung nach Deutschland
kommen. Die Berater und Willkommenslotsen sensibilisieren in ihren Regionen
Unternehmen dafür, dass es sinnvoll ist, sich bei der Suche nach geeigneten
Auszubildenden für Bewerber mit verschiedenen Lebenshintergründen zu öffnen.
Ferner bieten sie den Unternehmen niedrigschwellige und individuelle
Beratungsleistungen sowie Unterstützungsmaßnahmen bei der Besetzung von
Ausbildungsstellen an.
Zu 5.:
Das BMWE fördert zur Umsetzung des “Gesetzes zur Verbesserung der
Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ eine online
Wissens- und Arbeitsplattform für ausländische Berufsabschlüsse (BQ-Portal).
Den durch das Gesetz mit der Prüfung der Gleichwertigkeit beauftragten
Berufskammern wird ein Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt, um eine einheitliche,
transparente und schnelle Bewertungspraxis zu sichern. Das BQ-Portal wird
fortlaufend um Berufs- und Länderprofile ergänzt, auch um solche, die für die
Anerkennung der Qualifikationen von Geflüchteten und von beruflich Qualifizierten, die
im Rahmen der geregelten Zuwanderung nach Deutschland kommen wollen,
relevant sind. Maßnahmen zur Gewinnung von Migranten für eine duale Ausbildung
sollen weiterentwickelt werden.
Das von BMWE geförderte NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge"
richtet sich an Unternehmen, die geflüchtete Menschen in Ausbildung und Be
- 21 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
schäftigung bringen (wollen). Das Netzwerk bietet den Mitgliedsunternehmen (2/3
sind KMU) die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung von
praxisrelevanten Informationen zur Beschäftigung von Geflüchteten.
Zu 6.:
Mit Hilfe des DQR soll die Transparenz von Bildungsabschlüssen und damit die
Mobilität von Fachkräften gefördert werden. Angesichts der Weiterentwicklung
des DQR dienen die Mittel zur Einholung von Sachverstand, damit die
Ordnungsarbeit insbesondere im Bereich Aus- und Fortbildung unterstützt und
weiterentwickelt kann.
Das Netzwerk SCHULE-WIRTSCHAFT prämiert mit dem vom
Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) geförderten Preis Unternehmen, Schulen und Netzwerke für
ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement an der Schnittstelle Schule und
Beruf. Dies dient einer frühzeitigen Nachwuchssicherung.
Zu 7.:
Mit der “Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der
grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften“ sollen vor allem
kleinere und mittlere Unternehmen und Auszubildende und junge Fachkräfte für
berufliche Mobilität gewonnen werden. Durch sogenannte Mobilitätsberatende
werden sie qualitativ hochwertig beraten sowie bei der Realisierung von
Auslandsaufenthalten im Rahmen der Ausbildung unterstützt. Damit wird die internationale
Mobilität von Auszubildenden der beruflichen Bildung ausgebaut und die
Attraktivität der Ausbildung gesteigert.
Einzelheiten zu Nrn. 3., 4. und 7. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 414
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 49
Fachtagungen/Fachinformation............................................................ 170
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
An Auszahlungen der EU für den ESF werden 2 Mio. € in 2027 erwartet.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 686 05 zu buchen.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 686 05 ............................................ 25 835 24 132
686 06
-651
Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft 9 865
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 362 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 871 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 585 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 906 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte................................... 7 416
2. Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits- und
Pflegewirtschaft..................................................................................... -
- 22 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 06
Bezeichnung 1 000 €
3. Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe............ 2 449
Zusammen............................................................................................ 9 865
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
geleistet werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 47
Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 150
Fachtagungen....................................................................................... 800
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 686 06 ............................................ 11 660 5 828
686 07
-165
Innovative Unternehmensgründungen 172 729
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 186 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 81 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 64 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 40 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen sind
übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden:
Kap. 1106 Tit. 686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis
zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln
geleistet werden: Kap. 0901.
4. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis
zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel
geleistet werden: 671 02.
5. Einsparungen zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dienen
bis zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03.
6. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind in Höhe von
3 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 0904 Tit. 687 02.
7. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 03.
8. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 000 T€ mit
der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 03.
Haushaltsjahr 2028 ........................................................... 2 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ........................................................... 2 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ........................................................... 1 000 T€
9. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
685 01.
- 23 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 07
10. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel
geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in
den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
11. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen
und Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen
und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung
fließen den Ausgaben zu.
12. Einnahmen aus Kostenerstattungen fließen den Ausgaben zu.
13. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST).................... 113 474
2. INVEST - Zuschuss für Wagniskapital.......................................... 30 000
3. Business Angel Markt, innovative Start-ups................................. 18 080
4. Stärkung der Gründungskultur und Nachfolge,
Unterstützungsleistungen für Gründungsinteressierte.......................................... 4 675
5. Kofinanzierung der Maßnahme EXIST aus Zuschüssen des
Europäischen Sozialfonds (ESF)...................................................... -
6. Exist Women................................................................................. 6 500
Zusammen............................................................................................ 172 729
Zu 1.:
Das Förderprogramm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" hat
zum Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen
und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus
wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. EXIST wird aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
Zu 2.:
Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sollen private Investoren dazu
ermutigt werden, jungen innovativen Unternehmen Kapital bereitzustellen und sie mit
unternehmerischem Know-how zu unterstützen. Dadurch sollen mehr Menschen
mit unternehmerischer Orientierung für diese Art von risikobehafteten
Investitionen gewonnen und die Finanzierungssituation junger innovativer Unternehmen
verbessert werden. Der Ansatz schließt begleitende Informationsmaßnahmen ein.
Zu 3.:
Aus dem Ansatz können Ausgaben für begleitende öffentlichkeitswirksame
Maßnahmen zur Anregung des privaten Beteiligungskapitalmarktes (Business Angel
Markt) sowie zur erfolgreichen Gründung und dem Wachstum von innovativen
Unternehmen (insbesondere internationale Akzeleratoren) geleistet werden.
Einzelheiten zu Nr. 1. und 2. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie.
Zu 4.:
Gründungskultur und Nachfolgegründungen sollen durch verschiedene
Maßnahmen zur Information und Beratung von Gründungsinteressierten gestärkt werden.
So soll u. a. das unternehmerische Wissen von Schülerinnen und Schülern
weiter verbessert und Frauen verstärkt ermuntert werden, unternehmerisch tätig zu
werden. Dabei wird die Notwendigkeit der Digitalisierung und Vernetzung von
Informations- und Beratungsangeboten sowie von Prozessen und Akteuren
weiter steigen. Ziel im Bereich Nachfolgegründungen ist ein erfolgreicher
Generationswechsel, der durch eine proaktive Ansprache von Unternehmerinnen und
Unternehmern sowie Nachfolgeinteressierten und Vernetzung regionaler
Unterstützungsangebote bzw. Partner realisiert werden soll. Nachfolgende für wirtschaftlich
- 24 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 07
tragfähige Unternehmen zu gewinnen, ist essentiell, um KMU und deren Arbeits-
und Ausbildungsplätze zu erhalten.
Zu 6.:
Mit Exist Women sollen mehr Frauen erfolgreiche Ausgründungen aus der
Wissenschaft hervorbringen können. Der Anteil der Gründerinnen soll damit erhöht
werden. Der Ansatz umfasst auch begleitende Informations- und
Vernetzungsmaßnahmen.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 7 100
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 350
Fachtagungen und -informationen........................................................ 1 000
An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 25 Mio. € in 2027 erwartet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 686 07 ............................................ 176 006 143 275
686 08
-680
Förderung unternehmerisches Know-hows 22 421
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden:
Kap. 1106 Tit. 686 12.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 686 04 und 893 01.
4. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel
geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie
in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Steigerung des Know-hows in KMU................................................ 6 316
2. Know-how-Transfer im Handwerk, Bundesinnovationspreis,
Leistungsschauen.................................................................................. 16 105
3. Kofinanzierung der Steigerung des Know-hows in KMU aus
Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................. -
Zusammen............................................................................................ 22 421
Mit der Förderung des unternehmerischen Know-hows (UT 1 - UT 2) sollen die
KMU nachhaltig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.
- 25 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 08
Zu 1.:
Die Förderung soll KMU Anreize zur frühzeitigen Inanspruchnahme von externen
Beratungen zu konkreten unternehmensbezogenen Fragen der
Unternehmensführung geben, vor allem zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen
Themen.
Zu 2.:
Die zumeist kleinen Handwerksbetriebe sind einem zunehmenden
Wettbewerbsdruck, einem immer schnelleren technologischen Wandel und kürzeren
Innovationszyklen ausgesetzt. Sie müssen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen
unterstützt und die Bereitschaft zur Existenzgründung muss nachhaltig gestärkt
werden. Das BMWE fördert daher ein handwerksinternes Beratungs- und
Informationssystem, das niederschwellig erreichbar ist und kostenfrei betriebsnahe
Informations- und Beratungsangebote bereit stellt. Dieses Netzwerk besteht aus
Betriebsberatern, Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) sowie
gewerbespezifischen Informationstransferstellen im Handwerk.
Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten .............................................................................. 2 000
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200
An Auszahlungen der EU für den ESF werden bis zu 16 Mio. € in 2027 erwartet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 686 08 ............................................ 30 297 50 798
686 40
-680
Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen -
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12 und 687 32.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
272 02.
Erläuterungen:
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei
denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-
Vorgaben kann die Weiterleitung der ESF-Mittel an das Sondervermögen nur über
den Bundeshaushalt erfolgen.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 686 10 ............................................ - 87
686 41
-680
Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen
(Social Entrepreneurship)
15 522
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 600 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
- 26 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 41
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden:
Kap. 1106 Tit. 687 32.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden:
Kap. 1106 Tit. 686 12.
4. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel
geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie
in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
5. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Programmausgaben Förderung gemeinwohlorientierter KMU........ 13 984
2. Projektumsetzungskosten............................................................... 1 538
3. EU Zuschüsse zu den Programmausgaben.................................... -
4. EU Zuschüsse zu den Projektumsetzungskosten........................... -
Zusammen............................................................................................ 15 522
Zu 1.:
Der Titel dient der Förderung des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums/
Social Entrepreneurships.
Aus dem Titel wird die Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken − Förderung des
gemeinwohlorientierten Unternehmertums", die am 17. Juni 24 in Kraft trat,
gefördert. Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen der Social Economy insbesondere in ihrer Gründungs- und
Wachstumsphase zu erhöhen. Dazu soll diesen Unternehmen der Zugang zu
bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten zur Verfügung
gestellt werden. Das Förderprogramm baut auf der zum 31.12.2023 ausgelaufenen
Förderrichtlinie "REACT with impact" auf.
Die Programmmittel werden zu ca. 45 % aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF) kofinanziert. Dies erfolgt im Rückerstattungsprinzip. ESF-Mittel
werden nachträglich erstattet und können bis zu zwei Jahre nach Bewilligung der
Zuwendungen bzw. Projekte bei der KOM abgerechnet werden, sind also im
Bundeshaushalt ein durchlaufender Posten. Erstattungsanträge bei der KOM können
dreimal jährlich gestellt werden. Die KOM erstattet die Mittel ca. 3 - 4 Monate nach
Antragstellung zurück an DEU.
Zu 2.:
Aus dem Ansatz werden begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des
gemeinwohlorientierten Unternehmertums/Social Entrepreneurship, zur
Weiterentwicklung der Förderrichtlinie sowie Fachtagungen und Fachstudien finanziert. Zur
Finanzierung der Ausgaben für die Programmumsetzung von "Nachhaltig Wirken"
stehen anteilig EU-Mittel aus der sog. Technischen Hilfe (TH) des ESF zur
Verfügung.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 1 538
Strategische Begleitung und Evaluation............................................... -
Fachtagungen und -information............................................................ -
An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 12 Mio. € in 2027 erwartet.
- 27 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 41
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 686 12 ............................................ 16 440 28 403
Ausgaben für Investitionen
831 01
-634
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer
Beteiligung an der Meyer Werft GmbH
500
1 500
200 029
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.
Erläuterungen:
Aus den Ansätzen können auch Ausgaben für Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit der Beteiligung geleistet werden.
884 01
-634
Zuweisung an das ERP-SV für Investitionen in deutsche Start-ups und
Scale-ups
49 219
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 362 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 854 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 854 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 22 654 T€
Erläuterungen:
Der Ansatz umfasst Investitionen in Start-ups und Scale-ups aus den ERP/
EIFProgrammen mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von
haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Start-ups) als auch
in der Expansionsphase (Scale-ups) zu erleichtern; den High-Tech Gründerfonds
I, II, III, IV und V, dem DeepTech & Climate Fonds, dem HTGF Opportunity,
dem Fonds coparion und dem Programm der KfW Capital Scale-up Direct; den
Beteiligungen des ERP-Sondervermögens an RegioInnoGrowth.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 662 02 ............................................ 45 660 39 640
893 01
-153
Berufliche Bildung - Fortbildungseinrichtungen 47 812
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 686 04 und 686 08.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 1 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 05.
Erläuterungen:
Zur Stärkung der Qualität der beruflichen Weiterbildung werden
Investitionszuschüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher
Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der
Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen. Mit der Förderung soll die
- 28 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 893 01
Ausbildungsfähigkeit gestärkt und die Fort- und Weiterbildungskosten der kleinen
und mittleren Betriebe auf ein wirtschaftlich tragfähiges Maß gesenkt werden.
Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie.
Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der
Weiterentwicklung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert
werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Externe Gutachten................................................................................ 250
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0902 Tit. 893 01 ............................................ 55 000 54 836
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Neue Mobilität (393 156)
(409 428)
(27 937)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben mit Ausnahme des Tit. 662 12 sind übertragbar.
526 11
-011
Gerichts- und ähnliche Kosten 930
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 570 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 175 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 355 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Airbus SE........................................................................................ 279
2. WTO................................................................................................ 651
Zusammen............................................................................................ 930
Aus dem Titel sollen die im Zusammenhang mit den anhängigen WTO-Verfahren
für eine im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegende
Verhandlungsführung und WTO-konforme Gestaltung bestehender und zukünftiger
Darlehensverträge notwendigen anwaltlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen
Beratungskosten und weitere damit im Zusammenhang stehende Sachkosten sowie
die im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Airbus SE anfallenden
notwendigen Beratungskosten beglichen werden.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0901 Tit. 526 31 ............................................ 944 30
- 29 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
662 11
-634
Zinsausgleichsystem auf CIRR-Basis -
-
-
Erläuterungen:
Auf der Grundlage der OECD-Exportkreditvereinbarung vom 15. April 2002 und
zur Anpassung an internationale Marktbedingungen kann für die Refinanzierung
von Schiffbaukrediten auf Basis des CIRR-Satzes (Commercial Interest Reference
Rate) ein Zinsausgleich gewährt werden.
Einzelheiten der Förderung regeln Richtlinien des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie.
662 12
-634
Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit
Darlehen zur Finanzierung der anteiligen Entwicklungskosten ziviler
Luftfahrzeuge
4 133
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901.
Erläuterungen:
Der Bund unterstützt in Übereinstimmung mit den internationalen
Verpflichtungen die Entwicklung ziviler Luftfahrzeuge einschl. Ausrüstungskomponenten und
Triebwerken. Dies erfolgt u. a. durch die Ausreichung rückzahlbarer verzinslicher
Darlehen.
Die Unterstützung orientiert sich prinzipiell an den tatsächlich auf Deutschland
entfallenden Arbeitsanteilen bei Entwicklung und Produktion.
Zur Absicherung eines eventuellen Ausfallrisikos übernimmt der Bund die
notwendigen Gewährleistungen. Hierfür sind Entgelte zu zahlen.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Beratung im Zusammenhang mit der
vorgenannten Gewährleistung (insbesondere Risikobewertung der verschiedenen
Projekte), der Weiterentwicklung und Ergänzung des Programms Luftfahrt-
Entwicklungs-Darlehen geleistet werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden.
Bezeichnung 1 000 €
Begleitforschung: Marktstudien, Evaluation.......................................... 150
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0901 Tit. 662 32 ............................................ 1 896 1 850
683 11
-165
Technologien und Innovationen für die Transformation der Fahrzeug- und
Mobilitätsindustrie
54 256
54 587
13 469
47 256
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 41 867 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 634 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 583 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 068 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 582 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 11.
2. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen
Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen
und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung
fließen den Ausgaben zu.
- 30 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 11 (Titelgruppe 01)
Erläuterungen:
Mit dem Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital –
Nachhaltig – Systemfähig“ wird die Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz
der deutschen Fahrzeugindustrie gestärkt. Im Rahmen des Programms werden
insbesondere anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungs- und
Entwicklungsprojekte gefördert, die innovative Lösungen im Kontext der Mobilität auf
Straße und Schiene einschließlich angrenzender Wirtschaftszweige und Sektoren
hervorbringen. Die entwickelten Lösungen sollen dabei stark an den drei Aspekten
Skalierung, Branchenwirkung und Transferpotential ausgerichtet werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... -
Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 243
Fachtagungen....................................................................................... 50
683 12
-165
Maritime Technologien - Forschung, Entwicklung und Innovation 57 549
65 703
4 702
57 316
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 32 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 900 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 600 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 7 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 8 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 14.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
892 10.
3. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen bis zur
Höhe von 11 000 T€ zur Deckung der weiteren
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: 683 14.
Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2031 ............................................................... 2 000 T€
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 500 T€ mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 892 10.
Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 2 500 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 1 500 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 1 000 T€
Haushaltsjahr 2031 .................................................................. 500 T€
5. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Schifffahrt, Schiffstechnik und Produktion maritimer Systeme........ 38 212
2. Meerestechnik................................................................................. 19 337
3. EU-Zuschuss ERA-NET-Projekte (MarTERA/MarLEN).................. -
Zusammen............................................................................................ 57 549
Das Maritime Forschungsprogramm zielt darauf ab, durch die gezielte Förderung
von innovativen maritimen Technologielösungen und -anwendungen die Innova
- 31 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 12 (Titelgruppe 01)
tionskraft der maritimen Branche im internationalen Wettbewerb zu stärken,
zukunftsfähige Arbeitsplätze am Standort zu sichern und auszubauen sowie
gleichzeitig den Schutz von Klima und Umwelt voranzutreiben. Ein besonderer Fokus
liegt auf der Förderung umweltschonender ("green shipping") und smarter
Technologien (maritime Industrie 4.0) sowie umweltschonender meerestechnischer
Anwendungen und Verfahren zur Sicherung der Rohstoff- und Energieversorgung
(u. a. marine Ressourcen und Offshoretechnik).
Im Rahmen des Programms beteiligt sich Deutschland an der europäischen
Förderinitiative "MarLEN - Maritime Low Emission Network".
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 3 087
Fachtagungen....................................................................................... 80
683 13
-165
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft 1 346
1 153
110
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 380 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 340 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 180 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen
bei folgendem Titel geleistet werden: 892 10.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Mittel dienen vorrangig der Unterstützung des Koordinators der
Bundesregierung für die maritime Wirtschaft. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung,
Ausrichtung und Nachbereitung der Nationalen Maritimen Konferenz. In
Einzelfällen können - in Umsetzung der Ergebnisse der Nationalen Maritimen Konferenzen
und der Entschließung des Deutschen Bundestages zur maritimen Wirtschaft -
Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die der Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen maritimen Wirtschaft dienen.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Studien, Gutachten,
Fachveranstaltungen und Fachinformationen und -dokumentationen sowie Ausgaben für
Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden.
683 14
-165
F &E und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit 2 883
2 901
426
3 083
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 250 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 580 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 650 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 520 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 8 000 T€ der Einsparungen
bei folgendem Titel geleistet werden: 683 12.
2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe von
11 000 T€ der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei
folgendem Titel belegt werden: 683 12.
- 32 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 14 (Titelgruppe 01):
Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2031 ............................................................... 2 000 T€
Erläuterungen:
Es werden FuE-Vorhaben im vorwettbewerblichen Bereich gefördert, die die
Entwicklung und Erprobung von innovativen Echtzeittechnologielösungen zur
Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen "Safety" und "Security" zum
Gegenstand haben. Das Programm steht der gesamten Branche offen.
683 16
-165
Forschungsförderung von Technologievorhaben der Luftfahrt - Förderung
von Einzelvorhaben
172 457
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 158 641 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 39 703 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 48 688 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 36 762 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 16 994 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 16 494 T€
Erläuterungen:
1. Eine leistungsfähige und innovative Luftfahrindustrie als Spitzen- und
Schlüsseltechnologie hat strategische Bedeutung für den Hightech-Standort
Deutschland. Technologien heutiger Luftfahrzeuge zeichnen sich aus durch
hohe Komplexität und sind mit sehr langen Forschungs-, Entwicklungs- und
Produktzyklen verbunden. Deshalb muss heute bereits erforscht werden, was
in 10 bis 20 Jahren zum Einsatz kommt. Hinzu kommen hohe
Markteintrittsbarrieren, Entwicklungs- und Zulassungskosten sowie komplexe
Zulieferketten für "neue" Anbieter. Ziel des Luftfahrtforschungsprogramms des Bundes
(LuFo) ist der Erhalt und Ausbau der technologischen (Kern-)Fähigkeiten der
deutschen, kommerziellen Lutffahrtindustrie, die Verbreiterung und Vertiefung
der Kompetenzen sowie die weitere Stärkung der deutschen
Forschungsinfrastruktur. Durch gezielte Förderung sollen Arbeitsplätze in der gesamten
Wertschöpfungskette der Luftfahrtindustrie von Forschung über Entwicklung und
Produktion bis hin zu Wartungs-, Reparatur- und lnstandsetzungsverfahren
(MRO) in Deutschland langfristig erhalten und ausgebaut
werden. Weiteres Ziel ist die Reduzierung des Fachkräftemangels durch
Förderung von Projekten der Industrie mit Universitäten und Hochschulen. Vor
dem Hintergrund der Pariser Klimabeschlüsse und des Ziels der EU, bis 2050
klimaneutral zu werden (Green Deal), ist die Dekarbonisierung der Luftfahrt
eine zentrale Zukunftsaufgabe der kommenden Dekade. LuFo orientiert sich
an den Zielen der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung sowie dem
europäischen Strategiedokument "Flightpath 2050". Im Zentrum von LuFo steht die
weitere Reduzierung von Lärm- und Schadgasemissionen, die Erhöhung der
Flugsicherheit und die Schaffung eines leistungsfähigen und effizienten
Luftverkehrssystems. Im aktuellen Luftfahrtforschungsprogramm VI wird der weit
überwiegende Anteil der Fördermittel für Technologien mit direktem und
indirektem Umwelt- und Klimabezug eingesetzt. Ein Schwerpunkt der Förderung
ist klimaneutrales Fliegen kombiniert mit alternativen Kraftstoffen für den
Luftverkehr, die einen wesentlichen Beitrag zu weiteren CO2-/THG-Einsparungen
leisten können. Durch verstärkte Umsetzung der More-Electric-Aircraft-
Strategie und Weiterentwicklung von Bordsystemen im Flugzeug lässt sich darüber
hinaus nachhaltig der Gesamtenergieverbrauch reduzieren. Neben der
direkten Verbrennung kann Wasserstoff als Energieträger für Brennstoffzellen
eingesetzt werden. LuFo unterstützt hierbei u. a. Projekte in der Lausitz-Region.
Ebenfalls setzt LuFo starke Akzente im Bereich Digitalisierung, die ein
wichtiger Innovationstreiber in allen Teilgebieten der Luftfahrt ist. Durch Einsatz von
Künstlicher Intelligenz (KI) entstehen in der Luftfahrt neue
Einsatzmöglichkeiten im Bereich der adaptiven Fertigung und Netzwerken (Smart Factory) und
darauf basierenden Dienstleistungen sowie Entwicklung der notwendigen IT-
Infrastruktur und -Sicherheit. Unterstützt werden insbesondere KMU durch
eine eigene Förderlinie.
2. Nicht im Rahmen des Titels gefördert werden Industrievorhaben aus den
Themenbereichen "hybrid", "elektrisch", "Brennstoffzelle" oder "Wasserstoff",
die sich dezidiert der Zweckbestimmung bei Kap. 6092 Tit. 683 05 zuordnen
- 33 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 16 (Titelgruppe 01)
lassen (ausgenommen Vorhaben, die sich mit der Entwicklung von
Wasserstofftanks beschäftigen und somit vorrangig die Disziplin "Bauweisen und
Struktur" adressieren sowie Vorhaben, die eine Förderung im Rahmen des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen erhalten).
3. Das Luftfahrtforschungsprogramm wurde bei der Europäischen Kommision
als staatliche Beihilfe unter SA.55829 (2019/N) angemeldet und entspricht
dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung,
Entwicklung und Innovation (Amtsblatt EU 2014/C 19801 vom 27. Juni 2014).
Mitnotifiziert wurden F&E-Vorhaben der Bundesländer, die im Interesse des
jeweiligen Landes stehen.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0901 Tit. 683 31 zu buchen.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden.
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 8 288
Begleitforschung: Studien, Gutachten, Evaluationen............................ 540
Fachtagungen....................................................................................... 330
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0901 Tit. 683 31 ............................................ 175 003 179 228
686 11
-634
Zukunftsfonds Automobilindustrie 75 000
87 983
7 962
55 235
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 683 11.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 892 23.
3. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen
Rücknahmen bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen
und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung
fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Fachinformationsmaterialien, Studien, Ausarbeitungen und Schulungsmaterialien
gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben
werden.
Erläuterungen:
1. Der Titel dient der Umsetzung der Förderrichtlinie „Regionale
Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie“ sowie der Abwicklung der
Abschlussarbeiten der unter den alten Förderbekanntmachungen
„Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“ sowie
„Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hub zur Unterstützung von
Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie“
geförderten Projekte (Verwendungsnachweisprüfungen, Auszahlungen von
Restmitteln) .
2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Geschäftsstellen und
Projektadministration geleistet werden.
3. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Studien, Gutachten,
Ausarbeitungen und Begleitforschung und – Maßnahmen, Vernetzungsmaßnahmen sowie
Fachöffentlichkeitsarbeit geleistet werden.
4. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektförderung und
Demonstrationsvorhaben sowie Zuweisungen an öffentliche Einrichtungen geleistet
werden.
5. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Informationsplattform zur
Energiewende im Verkehr „alternativ-mobil“ geleistet werden.
- 34 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 11 (Titelgruppe 01)
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 2 099
Gutachten/Begleitforschung.................................................................. -
Fachtagungen....................................................................................... 250
892 10
-634
Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze 24 602
34 222
30 618
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 800 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 13.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
683 12.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 500 T€ mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 683 12.
Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 2 500 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 1 500 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 1 000 T€
Haushaltsjahr 2031 .................................................................. 500 T€
4. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Mit dem Förderprogramm unterstützen Bund und Länder inländische Werften
bei der erstmaligen industriellen Anwendung innovativer schiffbaulicher
Produkte und Verfahren. Dadurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Werftindustrie gestärkt und dazu beigetragen werden, in diesem
Bereich Arbeitsplätze zu sichern.
2. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land, in dem der
Antragsteller seinen Sitz bzw. Geschäftsbetrieb hat, zu einem Drittel an der
jeweiligen Projektförderung beteiligt (Kofinanzierung). Dies gilt nicht für Anträge
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne von Anhang I der
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie für Anträge, die
Offshore-Strukturen zum Gegenstand haben.
3. Grundlage der Förderung ist eine Richtlinie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie basierend auf der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und
den betroffenen Ländern. Das Programm sieht eine Bezuschussung als nicht
rückzahlbare Zuwendung sowie eine Förderung innovativer schiffbaulicher
Verfahren und Technologien ohne unmittelbaren Schiffbauauftrag vor, sofern
die geförderte Innovation zeitlich gebunden im Schiffbau genutzt wird.
4. Aus dem Ansatz können Ausgaben zur Evaluation des Programms sowie
sonstige Verwaltungskosten geleistet werden.
892 11
-634
Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die
Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für
transformationsrelevante Innovationen und regionale Innovationscluster
-
162 879
1 378
176 983
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen
Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen
- 35 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 892 11 (Titelgruppe 01):
und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Umsetzung der Ziffer 35c des Konjunkturprogramms „Corona-
Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“.
Weniger aufgrund des Auslaufens des Förderprogramms in 2026.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Digitale Agenda (139 854)
(399 042)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
686 22
-165
Mittelstand Digital 51 640
53 174
45 085
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 61 597 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 952 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 13 068 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 24 277 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 25.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 7 000 T€ mit folgenden Titeln
gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 686 03.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 9 000 T€ mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 683 01 und 686 03.
Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 3 000 T€
Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 3 000 T€
4. Einnahmen aus Rückforderungen nach
Verwendungsnachweisprüfungen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren........................................ 45 390
2. IT-Sicherheit in der Wirtschaft......................................................... 6 250
Zusammen............................................................................................ 51 640
Die Maßnahmen sind Bestandteil der Digitalstrategie der Bundesregierung.
Im Rahmen des Förderschwerpunktes "Mittelstand-Digital" werden Maßnahmen
zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft, von Start-ups und des
Handwerks bei der Digitalisierung gefördert. "Mittelstand-Digital" zeigt, welche Chancen
sich durch die Digitalisierung (und insb. neue Technologien wie KI) eröffnen und
wie die Umsetzung in der Praxis gelingt - durch gut verständliche, neutrale und
praxisorientierte Informationen, Qualifizierungsangebote sowie durch
Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Darüber
hinaus werden KMU beim Thema IT-Sicherheit dabei unterstützt, ein adäquates
IT-Sicherheitsniveau nachhaltig zu erreichen.
- 36 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 22 (Titelgruppe 02)
Zu 1.:
Mit dem bundesweiten Unterstützungsnetzwerk von Mittelstand-Digital Zentren
erhalten KMU, Start-ups und das Handwerk vor Ort praxisnahe und
mittelstandsgerechte Unterstützungsangebote für die digitale Transformation der Unternehmen
entlang der Wertschöpfungskette. Im Fokus steht bewusst nicht die Technologie
als Treiber, sondern die Sicht des Unternehmens, strategisch und wirtschaftlich
mithilfe der Digitalisierung nachhaltig zu handeln. Lösungsansätze für die
Bewältigung der technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und sozialen
Herausforderungen sollen in einer für KMU geeigneten Weise erschlossen, praxisorientiert
aufbereitet und zielgruppengerecht vermittelt werden. Es werden stets für KMU
aktuell relevante Digitalisierungsthemen adressiert und, wie beim Thema
Künstliche Intelligenz, gezielt durch Experten (sog. KI-Trainer) vermittelt. Das Netzwerk
wird seit Mitte 2024 stärker auf die Themen KI und KI-Readiness ausgerichtet.
Zu 2.:
Ziel der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" ist es, durch
mittelstandsorientierte Instrumente und Materialien KMU, Handwerk und Start-ups zum Thema
IT-Sicherheit aufzuklären und sie dabei zu unterstützen, ein adäquates IT-
Sicherheitsniveau nachhaltig zu erreichen. Durch die Zuwendungsprojekte zugunsten
der Zielgruppen werden bundesweit Projekte unterstützt, die z. B.
zielgruppengerechte Awarenesskampagnen, Best-Practice-Anleitungen und Schulungsangebote
oder einfache Werkzeuge zum eingenständigen Aufbau von Cybersicherheit
anbieten. Darüber hinaus werden KMU im Sinne einer Lotsenfunktion an die
weiteren Unterstützungsangebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
im Bereich IT-Sicherheit (insbesondere das Netzwerk der Mittelstand-Digital-
Zentren und go-digital) heranführt. Die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand
(Nachfolge der Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand) übernimmt seit Juli
2023 diese Lotsenfunktion und ist die Anlaufstelle für den Mittelstand, das
Handwerk und Start-ups. Sie bündelt vorhandene Unterstützungsangebote für den
Mittelstand und bereitet sie praxisnah und verständlich auf.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 4 985
Begleitforschung/Evaluation................................................................. 764
686 25
-692
Investitionsförderung für KMU -
-
8 136
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei
folgendem Titel geleistet werden: 686 22.
Erläuterungen:
Das Investitionszuschussprogramm "Digital Jetzt" hat die digitale Transformation
von KMU beschleunigt und Möglichkeiten eröffnet, neue digitale
Geschäftsmodelle sowie Geschäftsprozesse zu generieren. Hierzu wurden KMU bei Investitionen
in digitale Technologien (innovative Hard- und Software) sowie in die
Weiterbildung der Beschäftigten zu Digitalthemen mit einem Investitionszuschuss
unterstützt. Die Förderrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft
getreten.
892 23
-680
Industrielle Datenverarbeitung und KI 88 214
250 348
131 663
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 47 597 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 025 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 543 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 25 029 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 11.
- 37 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 892 23 (Titelgruppe 02):
2. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen
Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen
und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Cloud-Technologien......................................................................... 79 300
2. Datenökosysteme............................................................................ 2 614
3. Industrielle Künstliche Intelligenz.................................................... 500
4. Geschäftsstelle Plattform Industrie 4.0 sowie Transfer- und
Einzelprojekte....................................................................................... 5 800
Zusammen............................................................................................ 88 214
Zu 1.:
Cloud- und Edge-Computing sind eine wesentliche infrastrukturelle Grundlage für
digitale Lösungen in der Industrie. Die FuEuI-Förderung erfolgt aktuell im Rahmen
des IPCEI Cloud. Die Förderung zielt insbesondere auf souveräne europäische
Open-Source-Technologien. Die Entwicklungen werden im Rahmen der
industriegetriebenen 8ra Initiative verstetigt.
Zu 2.:
Föderierte Datenökosysteme erlauben vertrauensvollen Datenzugang in der
Industrie, der den Schutz der unternehmenseigenen Daten umfassend sichert.
Dieser vertrauensvolle Zugang zu Unternehmens- und Maschinendaten ermöglicht
neue Geschäftsmodelle und digitale Lösungen. Gefördert werden aktuell FuEuI-
Projekte im Rahmen der Initiative Manufacturing-X. Im Jahr 2027 soll mit einem
neuen Leuchtturmprojekt die Einbindung der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie in dieses branchenübergreifende Ökosystem erfolgen.
Zu 3.:
Industrielle KI ist der wesentliche Hebel, um Innovation und Produktivität in der
Industrie voranzutreiben und daher zentral für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die
Industrie muss hierfür Knowhow, Ressourcen und Daten bündeln. Aktuell fördert
das BWME insbesondere das Projekt „SOOFI“ (Sovereign Open Source
Foundation Models), welches ein leistungsfähiges KI Sprachmodell für die Industrie
entwickelt.
Zu 4.:
Die Schaffung eines leistungsfähigen Ökosystem für digitale Lösungen in der
Industrie, welches die Themen digitale Infrastruktur, Daten und KI zusammenführt
und gemeinschaftlich voranbringt, erfordert eine starke industriegetriebene
Community. Mit der Plattform Industrie 4.0 stellt die Bundesregierung ein Forum für
den direkten Austausch von Experten aus Industrie, Wissenschaft, Verbänden
und Politik. Die Geschäftsstelle unterstützt die Arbeit des Netzwerkes, bereitet
die Ergebnisse auf und stellt sicher, dass Schnittstellen mit anderen Initiativen
genutzt werden. Industrielle KMU stehen bei der digitalen Transformation vor
besonderen Herausforderungen. Der Transfer von Knowhow, die Berücksichtigung
der spezifischen Anforderungen des Mittelstands und die Entwicklung KMU-
tauglicher Lösungen sollen daher verstärkt in den Blick genommen werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 5 274
Gutachten/Begleitforschung.................................................................. -
Fachtagungen....................................................................................... 780
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
526 31
-011
Gerichts- und ähnliche Kosten
944
30
662 32
-634
Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit
Darlehen zur Finanzierung der anteiligen Entwicklungskosten ziviler
Luftfahrzeuge
1 896
1 850
- 38 -
0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
683 31
-165
Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt -
Förderung von Einzelvorhaben
175 003
179 228
686 23
-692
Potenziale der digitalen Wirtschaft
7 357
14 612
686 24
-692
Initiative Industrie 4.0
83 163
59 860
686 27
-692
Startup-Strategie
5 000
-
- 39 -
Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901
Anlage zu Kapitel 0901 - Wirtschaftspläne
Zu Tit. 686 02
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW)
Wirtschaftsplan
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 8 353 8 546 8 194
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 6 120 5 838 5 751
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 563 2 038 1 934
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 8
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 60 60 23
1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 600 600 478
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 8 353 8 546 8 568
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 085 1 085 1 120
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 268 7 461 7 448
aus Kap. 0901 Tit. 686 02..................................................................................................... 7 268 - -
aus Kap. 0902 Tit. 686 02..................................................................................................... - 7 461 7 448
Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushalt 2026 zurückgezahlten, in 2025 nicht in Anspruch genommenen Beträge.
Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen
Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt.
- 40 -
0901 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen und
die Herausforderungen des Strukturwandels bilden einen
besonders hervorgehobenen Themenschwerpunkt innerhalb der
Handlungsfelder des BMWE. Merkmale des Strukturwandels
sind u.a. der rasante technologische Fortschritt durch KI-
Anwendungen und die Digitalisierung, demografische
Entwicklungen durch die Abwanderung junger Menschen, die
Überalterung der Bevölkerung in ländlichen Regionen und
ständige Veränderungen in den globalen
Wettbewerbsbedingungen. Besonderes Gewicht haben hier die Ausgaben im
Rahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Hierfür
stehen insgesamt knapp 638 Mio. Euro zur Verfügung.
Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein
Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen
Wirtschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der
kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur in strukturschwachen
Regionen von rd. 1,3 Mrd. Euro mobilisiert werden. Die Fördermittel
werden vornehmlich im mittelständischen verarbeitenden
Gewerbe und in forschungsintensiven Branchen eingesetzt.
Hinzu treten investive Mittel für betriebliche Investitionen und
wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW
(Sonderprogramm) mit 30,5 Mio. Euro. Veranschlagt sind
zudem Mittel für das Anpassungsgeld gemäß
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes für die künftigen
Anpassungsgeldempfänger im Braunkohletagebau und der Stein- und
Braunkohleanlagen in Höhe von über 256 Mio. Euro.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Ziel der Investitionsförderung in strukturschwachen
Regionen mit Hilfe der GRW ist es, in diesen Regionen den
Strukturwandel zu unterstützen und Wachstumsimpulse zu
geben. Die Regionen sollen in die Lage versetzt werden, neue
Einkommensmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen. Das
soll erreicht werden durch verstärkte Investitionen der
gewerblichen Wirtschaft, einen verbesserten Wissenstransfer von
Forschungseinrichtungen zu KMU, die Stärkung der
Humankapitalbildung wie auch von Forschung und Entwicklung bei
KMU. Hinzu kommen die Verbesserung der wirtschaftsnahen
kommunalen Infrastruktur sowie der regionalen und
überregionalen Kooperation und Vernetzung.
Aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes wurde
ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte eingeführt, um
die sozialen Folgen abzufedern, die durch die Reduzierung
und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des
Braunkohletagebaus und der Steinkohle- und Braunkohleanlagen
entstehen.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 7, 8, 9, 13 und 15 der DNS bei.
Überblick zum Kapitel 0902
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 33 265 33 265 - 22 437
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 33 265 33 265 - 22 437
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 266 563 428 062 -161 499 388 063
Ausgaben für Investitionen...................................... 668 309 729 127 -60 818 757 838
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 934 872 1 157 189 -222 317 1 145 901
davon nicht flexibilisiert........................................... 934 872 1 157 189 -222 317 1 145 901
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 072 634
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 315 053
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 312 042
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 285 539
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 80 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 80 000
- 41 -
Chancen der Regionen 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 89
-691
Vermischte Einnahmen 33 265
33 265
22 437
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 882 02.
Erläuterungen:
Von den Investoren zurückfließende Mittel gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über
die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(GRW) können zur Verstärkung der GRW-Förderung bei Kap. 0902 Tit. 882 02
eingesetzt werden.
Übrige Einnahmen
346 01
-692
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 882 03.
2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der
Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.
346 02
-692
Einnahmen aus Zuschüssen des europäischen Fonds für einen
gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF)
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 882 04.
2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der
Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01.
2. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel:
Kap. 0903 Tit. 526 01.
- 42 -
0901 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2027
Soll
2026
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 686 02
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW)
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
S (B 3)............................................................................... 1,0 - -
AT B................................................................................... 3,0 - -
Zusammen........................................................................ 4,0 - -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 4,0 - -
E 14................................................................................... 11,0 - -
E 13................................................................................... 18,0 - -
E 12................................................................................... 2,0 - -
E 11................................................................................... 6,0 - -
E 9c................................................................................... 4,0 - -
E 9b................................................................................... 4,5 - -
E 9a................................................................................... 5,0 - -
E 8..................................................................................... 1,0 - -
E 7..................................................................................... 2,5 - -
E 5..................................................................................... 1,0 - -
Zusammen........................................................................ 59,0 - -
Insgesamt.......................................................................... 63,0 - -
2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
S (W 3).............................................................................. 1,0 - -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 2,0 - -
E 14................................................................................... 3,0 - -
E 13................................................................................... 11,8 - -
E 11................................................................................... 1,0 - -
E 9b................................................................................... 1,9 - -
E 6..................................................................................... 2,0 - -
Zusammen........................................................................ 21,7 - -
Insgesamt.......................................................................... 22,7 - -
3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT B................................................................................... 3,0 - -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 5,0 - -
E 14................................................................................... 6,0 - -
E 13................................................................................... 18,0 - -
E 10................................................................................... 1,5 - -
E 9b................................................................................... 1,0 - -
E 8..................................................................................... 5,0 - -
E 7..................................................................................... 2,0 - -
E 6..................................................................................... 2,5 - -
E 5..................................................................................... 4,5 - -
Zusammen........................................................................ 45,5 - -
Insgesamt.......................................................................... 48,5 - -
- 223 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
0901
Haushaltsvermerk:
Zu Tit. 686 02
Zu Nr. 2 der Erläuterung
Zu S (W 3):
Das Entgelt darf die Summe aus einem Entgelt nach AT B und einem hälftigen Entgelt der Entgeltgruppe 6 nicht übersteigen.
Im Falle einer gemeinsamen Berufung dürfen aus der Stelle die Besoldung und der Versorgungszuschlag für eine Professorin
oder einen Professor erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei das Entgelt nach Satz 1 nicht übersteigen.
Der Erstattungsbetrag für die ab dem 1. Februar 2013 amtierende Stelleninhaberin, die zugleich Professorin an der Universität
Siegen ist, beträgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit am IfM von mindestens
75 Prozent bis zu 10 410,11 Euro zuzüglich der Berufungsleistungszulage zur Schließung der Pensionslücke ab dem 1. Januar
2018 in Höhe von 905,96 Euro monatlich.
Leerstellenübersicht
Bes.-/Verg.-
E.-Gr. 2027 2026 lfd. Nr. Erläuterung
1 2 3 4 5
Zu Titel 686 02
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW)
1. Langfristige Beurlaubungen
Zusammen......... 1,0 - 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD
- 224 -
0901 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0902
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.
2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn
- 225 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger