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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 500 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 02. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 01. 3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. 4. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07. 5. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 662 12. 6. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 662 01 -680 Abwicklung von Altprogrammen 492 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 2. Einnahmen aus Verwertungserlösen schadensfälliger Unternehmen, die von Insolvenzverwaltern quotal auf vorhandene Gläubiger aufgeteilt werden, sowie Einnahmen aus Vergleichen des BAFA/BMWE fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Veranschlagt ist die erwartete Inanspruchnahme aus dem Programm “Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen“ (BTU) und dem ERP- Innovationsprogramm für bis 31. Dezember 2000 eingegangene Verpflichtungen, soweit diese aus Zusagen des Jahres 2000 resultieren. Inanspruchnahmen aus dem BTU-Programm und dem ERP-Innovationsprogramm aus Zusagen nach dem 31. Dezember 2000 werden von der KfW allein getragen. Aus dem Ansatz können auch notwendige Ausgaben zur Prüfung von Schadensfällen durch Dritte geleistet werden (bis zu 100 T€). Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0910 Tit. 662 01 ............................................ 488 121 - 9 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 671 01 -045 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb und der - verwaltung eines Impfstoffherstellers durch die KfW 984 5 000 9 320 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 11 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 3. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B. Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden fließen den Ausgaben zu. 671 02 -691 Wachstums- und Innovationskapital im Deutschlandfonds ("Zukunftsfonds II") 3 000 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 3 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07. 3. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B. Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden fließen in Höhe von bis zu 3.000 T€ den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus den Mitteln werden Refinanzierungskosten sowie Verwaltungskosten der KfW und der von ihr beauftragten Intermediäre geleistet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 671 01 ............................................ 1 000 - 683 01 -165 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) 539 144 558 441 457 382 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 483 347 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 194 785 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 182 562 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 100 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 25 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901. 3. Die Ausgaben sind in Höhe von 20 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 01. 4. Die Ausgaben sind in Höhe von 7 000 T€ mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 03 und 686 22. 5. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 30 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 01. Haushaltsjahr 2028 ............................................................. 15 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 10 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 5 000 T€ - 10 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 01 6. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 9 000 T€ mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 03 und 686 22. Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 3 000 T€ 7. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden in den Programmen PRO INNO II, InnoNet, NEMO, INNO-WATT (KMU-Teil), ZIM und IGP sowie aus der Rückführung von Beteiligungsausfällen bei geförderten Technologieunternehmen im Rahmen des 2004 beendeten Programms FUTOUR bzw. FUTOUR 2000 fließen den Ausgaben zu. 8. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. 9. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einzel- und Kooperationsprojekte einschließlich Netzwerkmanagementförderung............................................................................. 517 962 2. Nichttechnische und soziale Innovationsförderung......................... 21 182 Zusammen............................................................................................ 539 144 Aus dem Titel werden das bundesweite und technologieoffene "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" und das "Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) finanziert: 1. Förderung von FuE-Kooperationsprojekten und Kooperationsnetzwerken kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sowie von einzelbetrieblichen FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich ergänzender Leistungen zur Markteinführung. 2. Mit diesen Mitteln sollen nichttechnische Innovationen initiiert werden. Im Fokus steht der Innovationsgehalt der Problemlösung, nicht die (ggf.) eingesetzte Technologie. Ziel ist dabei, die Stärkung der Innovationskraft von KMU (inkl. Gründer/innen, Freiberufler/innen). 3. 48 Prozent des Ansatzes des UT 1 sind für Projekte in strukturschwachen Gebieten zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in nicht strukturschwachen Gebieten verausgabt werden. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 22 346 Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 60 Fachtagungen....................................................................................... 165 683 02 -634 Innovationsberatung 4 115 6 809 4 783 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. - 11 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 02 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno).......................................... 2 050 2. Zentrale Beratungsstellen............................................................... 1 015 3. Programm "go-cluster".................................................................... 1 050 Zusammen............................................................................................ 4 115 Aus dem Titel werden folgende Maßnahmen finanziert: Zu 1.: Das Programm “go-inno“ unterstützt bundesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit technologischem Potenzial bei Produkt- und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete, qualifizierte Beratungen. Es geht um Innovationsmanagement mit dem Ziel der Verbesserung der internen Prozesse und der Befähigung für eigene FuE-Projekte. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 2.: Neben der direkten Unterstützung von KMU werden mit der finanziellen Beteiligung an unterschiedlichen Beratungsstellen Unternehmen - insbesondere KMU - Hilfestellungen gegeben. Dabei weisen vor allem die “Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes“ sowie die “Nationale Kontaktstelle für KMU“ rasch und einfach Wege zu Innovationen und den Unterstützungen hierzu auf Bundes-, Länder- sowie europäischer Ebene. Zu 3.: Das Programm “go-cluster“ unterstützt besonders leistungsfähige Innovationscluster, die mehrheitlich von KMU getragen sind, als Impulsgeber für Technologietransfer und wirtschaftliches Wachstum. Neben der generellen Unterstützungs- und Beratungsleistung werden auch konkrete Modellvorhaben zur Weiterentwicklung, Wissenstransfer und Vernetzung, insbesondere länderübergreifend, unterstützt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 810 Evaluationen/Begleitforschung............................................................. 100 Fachtagungen, Multiplikatorenarbeit und Informationstransfer............. 40 683 05 -165 Plattform Industrielle Bioökonomie 16 667 12 021 11 715 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 890 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 733 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 721 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 718 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 718 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. - 12 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 05 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie...... 16 667 2. Kofinanzierung der Maßnahmen zu Nr. 1 aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF).................................................... - Zusammen............................................................................................ 16 667 Mit der im Januar 2020 beschlossenen Nationalen Bioökonomiestrategie hat die Bundesregierung den Rahmen für eine nachhaltige Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen sowie umweltschonender Produktionsverfahren in allen Wirtschaftsbereichen geschaffen. Der Ausbau der Bioökonomie als eine der sogenannten Game-Changer-Technologien soll zu einer starken, wettbewerbsfähigen und innovationsoffenen Wirtschaft beitragen, die gutes Leben und zukunftsfähige Beschäftigung in Deutschland ermöglicht. Die Bioökonomie leistet dabei wichtige Beiträge zur Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Klimaneutralität. Ziel ist es, durch die regionale und überregionale Vernetzung die Entwicklung der industriellen Bioökonomie zu unterstützen. Mit der "Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen und von Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie“ sollen die bereits gewonnenen Kenntnisse und entwickelten Verfahren für eine industrielle Produktion nutzbar gemacht werden, indem konkrete Schritte - insbesondere von Seiten KMU - im Bereich der marktnahen experimentellen Entwicklung, des Baus von Demonstrationsanlagen und der Skalierung bereits erprobter Verfahren gefördert werden und solche skalierten biobasierten Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsketten integriert werden. Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 923 Evaluation/Begleitforschung................................................................. 75 Fachtagungen, Messen, Workshops, Kommunikationsmaßnahmen und Ergebnistransfer............................................................................. 60 685 01 -165 Technologie- und Innovationstransfer 28 089 28 690 18 495 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 32 275 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 16 533 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 046 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 696 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 02. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 07. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. WIPANO.......................................................................................... 19 799 2. Förderung des Normenwesens....................................................... 4 080 3. Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätsinfrastruktur............................................................................................ 2 900 4. Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung............. 1 310 Zusammen............................................................................................ 28 089 - 13 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 685 01 Zu 1.: Mit der Richtlinie “WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ werden Hochschulen, Unternehmen sowie freie Erfinderinnen und Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen unterstützt. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 2.: Gefördert werden Normungsprojekte des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN) , Berlin. Das Institut ist für Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Verwaltung Träger der deutschen Normenarbeit. Zu 3.: Mit diesem UT soll das Globalprojekt QI fortgeführt werden, das fachpolitische Dialoge zur Qualitätsinfrastruktur (Normung, Standardisierung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, Marktüberwachung und Produktsicherheit) mit internationalen strategischen Handelspartnern unter Einbezug relevanter Stakeholder konzipiert und implementiert. Zu 4.: Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung ermöglichen die Erprobung von innovativen und nachhaltigen Technologien und Geschäftsmodellen unter realen Bedingungen (z. B. unter Nutzung von Experimentierklauseln). Gleichzeitig bieten Reallabore die Möglichkeit, bestehende Regulierungen zu überprüfen und den Rechtsrahmen innovations-, umwelt- und klimafreundlich weiterzuentwickeln („regulatorisches Lernen“). Zur Stärkung von Reallaboren verbessert BMWE u.a. deren rechtliche Möglichkeiten im nationalen und europäischen Recht, betreut eine Informations- und Netzwerkinfrastruktur und führt regelmäßig den Innovationspreis Reallabore durch. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 3 489 Begleitforschung/Evaluation................................................................. 130 Fachtagungen....................................................................................... 25 Bezeichnung 1 000 € Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende Beträge an das DIN geleistet: 0417 - 539 99........................................................................................ 170 0629 - 684 09........................................................................................ 5 0701 - 684 03........................................................................................ 1 092 0719 - 684 09........................................................................................ 10 1017 - 685 01........................................................................................ 340 1107 - 684 05........................................................................................ 461 1110 - 684 09........................................................................................ 15 1210 - 686 08........................................................................................ 231 1217 - 684 09........................................................................................ 20 1413 - 511 01........................................................................................ 1 240 1601 - 685 04........................................................................................ 1 688 2410 - 686 01........................................................................................ 221 2501 - 686 06........................................................................................ 559 3004 - 683 01........................................................................................ 125 3004 - 683 02........................................................................................ 67 3004 - 685 42........................................................................................ 60 - 14 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 685 02 -165 Nationale Akkreditierungsstelle 4 151 4 214 1 750 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 500 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901. 3. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu benennen und für diese eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung sicherzustellen. Diese nationale Akkreditierungsstelle ist in Deutschland nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625) in Verbindung mit der AkkStelleG-Beleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3962) die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH). Die DAkkS GmbH nimmt für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3964), die den wesentlichen Teil ihrer Ausgaben abdecken werden. Eine Finanzierungslücke wird gleichwohl verbleiben, die aus dem Bundeshaushalt zu tragen ist. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass nicht alle von der DAkkS GmbH auszuführenden Tätigkeiten gebührenfähig sind (z. B. Gremientätigkeiten). 686 01 -165 Industrieforschung für Unternehmen 232 279 249 952 222 405 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 194 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 90 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 75 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 29 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 20 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 30 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. Haushaltsjahr 2028 ............................................................. 15 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 10 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 5 000 T€ 4. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung in den Programmen "Industrielle Gemeinschaftsforschung" und INNO-KOM (einschl. Vorläuferprogramme) fließen den Ausgaben zu. 5. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. - 15 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 01 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)........... 165 279 2. Innovationskompetenz mit gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)................................................ 67 000 Zusammen............................................................................................ 232 279 1. Die industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert die dauerhafte Forschungskooperation in branchenweiten Netzwerken mit dem Ziel, insbesondere kleinen und mittleren deutschen Unternehmen den Zugang zu Forschungsergebnissen zu erleichtern, die sie benötigen, um den Anschluss an den technischen Fortschritt zu erreichen bzw. zu halten. Bei den Gesamtaufwendungen für die geförderten Forschungsvorhaben ist eine adäquate Eigenbeteiligung durch die Wirtschaft anzustreben. 2. Das Programm “Innovationskompetenz mit gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen Deutschlands stärken und damit den wirtschaftlichen Aufholprozess dieser Regionen nachhaltig unterstützen. Das Programm beinhaltet die Förderung marktorientierter FuE-Projekte und die Förderung von Projekten der industriellen Vorlaufforschung sowie den "Investitionszuschuss wissenschaftlich-technische Infrastruktur". 3. Mindestens 65 000 T€ des Ansatzes sind für Maßnahmen in den neuen Ländern zweckgebunden. Ingesamt nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Maßnahmen in den alten Ländern verausgabt werden. Einzelheiten regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 7 730 Gutachten/Begleitforschung/Koordinierung von europäischen Kooperationsvorhaben.................................................................................... 2 000 Fachtagungen....................................................................................... 100 686 02 -165 Mittelstandsinstitute 11 292 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW)............................................................................................ 87,01 100,00 7 268 7 461 7 448 - aus Kap. 0901 Tit. 686 02................................................................... 7 268 - - - aus Kap. 0902 Tit. 686 02................................................................... - 7 461 7 448 2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn........................................ 58,43 66,67 2 052 1 859 1 862 - aus Kap. 0901 Tit. 686 02................................................................... 2 052 - - - aus Kap. 0902 Tit. 686 02................................................................... - 1 859 1 862 - 16 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 02 Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin.................................... 26,40 38,09 1 827 1 733 1 644 - aus Kap. 0901 Tit. 686 02................................................................... 1 827 - - - aus Kap. 0902 Tit. 686 02................................................................... - 1 733 1 644 Zusammen................................................................................................. 11 147 11 053 10 954 - Summe Tit. 686 02................................................................................... 11 147 - - - Summe Kap. 0902 Tit.686 02................................................................... - 11 053 10 954 Projektförderung 4. Projekt Entwicklung von ÜLU-Plänen der Fachstufe für das Bauhauptgewerbe................................................................................................. 145 - - Insgesamt.................................................................................................. 11 292 11 053 10 954 - Summe Tit. 686 02................................................................................... 11 292 - - - Summe Kap. 0902 Tit.686 02................................................................... - 11 053 10 954 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 0901. Zu 1. RKW: Das RKW Kompetenzzentrum fördert als gemeinnützige Forschungs- und Entwicklungseinrichtung des RKW e. V. auf Bundesebene Produktivität sowie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Die praxisnahen branchenübergreifenden Lösungen und Handlungsempfehlungen des RKW Kompetenzzentrums richten sich an Unternehmer:innen, die ihre Produkte und betriebliche Abläufe an neue gesellschaftliche und technologische Herausforderungen zukunftsorientiert anpassen möchten. Sie adressieren auch potenzielle Gründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen. Bei der Auswahl der Unterstützungsangebote kooperiert das RKW Kompetenzzentrum eng mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Ist 2025 in Spalte 6 ist zu bereinigen um vom RKW zurückgezahlte Beträge in Höhe von 373 T€. Zu 2. IfM: Das IfM, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn, hat die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstandes zu erforschen und damit zur Erfüllung von Aufgaben der Ressorts der Stifter beizutragen. Stifter sind der Bund und das Land Nordrhein- Westfalen. Der Bund bringt zwei Drittel, das Land Nordrhein-Westfalen ein Drittel der Mittel auf. Ist 2025 in Spalte 6 ist zu bereinigen um vom IfM zurückgezahlte Beträge in Höhe von 2 T€. Zu 3. DHI: Das DHI ist das zentrale, anwendungsorientierte Forschungsinstitut für das Handwerk. Fünf zum DHI zusammengeschlossene Institute haben - ihren unterschiedlichen Schwerpunkten entsprechend - die Kernaufgabe, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung vorwiegend in den Bereichen Innovation, Technik und Betriebsführung für das Handwerk zugänglich und für die betriebliche Praxis nutzbar zu machen. Für den Bund und die im gleichen Umfang mitfinanzierenden Länder leistet das DHI Gutachter- und Beratungstätigkeiten in der Gewerbeförderung. Ist 2025 in Spalte 6 ist zu bereinigen um vom DHI zurückgezahlte Beträge in Höhe von 2 T€. Zu 4. : Des Weiteren unterstützt das BMWE einmalig unmittelbardie umfangreiche Entwicklung von Unterweisungs- und Durchschnittskostenplänender überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung der Fachstufe für 13 klimarelevante Berufe des Bauhauptgewerbes durch die Interessengemeinschaft des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover e. V. (IG HPI), welche aus der Novellierung der Ausbildungsordnungen für 19 Berufe des Bauhauptgewerbes resultiert. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 686 02 ............................................ 11 408 13 041 686 03 -692 Startup-Politik 13 102 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 895 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 236 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 412 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 247 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 7 000 T€ mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 686 22. 3. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 07. - 17 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 03 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 9 000 T€ mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 686 22. Haushaltsjahr 2028 ............................................................. 3 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 3 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................. 3 000 T€ 5. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 07. Haushaltsjahr 2028 ............................................................. 2 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 2 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................. 1 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gründungswettbewerb Digitale Innovationen.................................. 8 291 2. Digital Hub Initiative......................................................................... 4 811 Zusammen............................................................................................ 13 102 Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für Start-ups und Scaleups strategisch weiterzuentwickeln und das deutsche Innovationsökosystem nachhaltig zu stärken. Aus dem Titel werden daher Maßnahmen finanziert, die den Startup Standort gezielt stärken und so zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Maßnahmen leiten sich vor allem aus der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung ab. 1. Um die Kohärenz der Maßnahmen sicherzustellen, wird eine neue Start-up- und Scaleup-Strategie erarbeitet, die es konsequent umzusetzen gilt. Aus dem Titel sollen wesentliche, zumeist übergreifende Strategiemaßnahmen finanziert werden, wie bspw. der „Startup-Summit Germany“ und weitere Veranstaltungen (z. B. Startup-Nights, Workshops), Maßnahmen zur intensiveren Vernetzung des Startup-Ökosystems, Standortmarketingaktivitäten, Studien sowie Monitoring oder aber Austauschformate der Bundesregierung mit den Ländern zu Fragen der Startup-Politik. 2. Mit der de:hub Initiative des BMWE und BMDS ist ein Startup- Ökosystemverbund entstanden, der es innovativen Gründerinnen und Gründern ermöglicht, ihre zukunftsträchtigen Geschäftsmodelle schneller zum Markterfolg zu führen. Derzeit fördert die Initiative deutschlandweit in 25 Hubs die Vernetzung von Startups mit etablierten Unternehmen (insbesondere Mittelständlern), Talenten, Investoren und Wissenschaft. Das BMWE und seit dieser Legislaturperiode auch das BMDS sind zuständig, übergeordnete Unterstützungsleistungen zur Zusammenarbeit, Internationalisierung, besseren Wirksamkeit, Sichtbarkeit und Weiterentwicklung der Hubs zu übernehmen. Dazu gehört u.a. auch die Vernetzung über eine zentrale Agentur mit Austausch-, Best- Practice-, Vernetzungs- und Marketingaktivitäten. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0901 Tit. 686 23 ............................................ 7 357 14 612 Kap. 0901 Tit. 686 27 ............................................ 5 000 - Zusammen ............................................................ 12 357 14 612 686 04 -153 Berufliche Bildung für den Mittelstand Lehrlingsunterweisung, Berufswettbewerbe sowie Maßnahmen zur Stärkung der Zukunft des Handwerks 80 319 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 18 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 04 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 05, 686 08 und 893 01. 3. Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln aus Vorjahren fließen den Ausgaben zu. 4. Die Erläuterungen zu Nr. 3 und 4 sind verbindlich. 5. Ein Aufwuchs von Finanzierungsmitteln des Bundes darf nur verausgabt werden, wenn der Finanzierungsanteil der Länder für die ÜLU insgesamt (Berücksichtigung von Grund- und Fachstufe) mindestens so hoch ist wie der Finanzierungsanteil des Bundes. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende der Fachstufe.................................................................................. 79 609 2. Durchführung und Teilnahme Berufswettbewerbe.......................... 120 3. Projekt „Fit für die Zukunft im Handwerk (FIT)"............................... 500 4. Zukunftskonferenz Handwerk des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie....................... 90 Zusammen............................................................................................ 80 319 Zu 1.: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die berufliche Bildung im Handwerk durch Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende der Fachstufe (Ermäßigung der von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangsgebühren). Die Lehrgänge dienen u. a. der Anpassung des personellen Leistungsstandes an den technischen und ökonomischen Fortschritt. Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 2.: Ferner unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Durchführung von Berufswettbewerben und die Teilnahme an diesen, so dass Fachkräfte zu einer erhöhten Leistungsbereitschaft angereizt und zu Bestleistungen motiviert werden und schließlich die Qualität des deutschen Ausbildungssystems insgesamt erhöht wird. Zu 3.: Das Projekt FIT hat zum Ziel, Auszubildende und junge Fachkräfte, insbesondere Frauen, über Mitwirkungsmöglichkeiten in Handwerkskammern, Innungen sowie Sozialpartnerschaft zu informieren und diese zu motivieren, sich stärker einzubringen und die Zukunft des Handwerks mitzugestalten. Gleichzeitig qualifiziert es Engagierte in der Selbstverwaltung des Handwerks, um das Handwerk für neue Perspektiven zu öffnen und junge Menschen stärker einzubringen. Zu 4.: Aus dem Ansatz können Ausgaben für eine sozialpartnerschaftlich organisierte Zukunftskonferenz des Handwerks zur Stärkung der Fachkräftesicherung durch das Ehrenamt in der handwerklichen Selbstverwaltung geleistet werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten .............................................................................. 204 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 50 Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 686 04 ............................................ 90 500 75 024 - 19 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 686 05 -253 Fachkräftesicherung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen 15 446 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 650 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 150 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Einsparungen zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03. 4. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 04. 5. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0904 Tit. 687 05. 6. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen sind in Höhe von 1 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 01. 7. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Inländische und ausländische Fachkräftepotenziale für KMU heben ("KOFA", "Make it in Germany", Pilotprojekte)......................... 8 452 2. Fachkräfte sichern insbesondere durch Ausbildung und Qualifizierung ("Allianz für Aus- und Weiterbildung")................................. 88 3. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul: "Passgenaue Besetzung")..................................................................................... 500 4. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul: "Willkommenslotsen")............................................................................. 500 5. Erschließung der Ausbildungs- und Beschäftigungspotenziale von Geflüchteten und ausländischen Fachkräften durch Netzwerkarbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ("BQ- Portal", NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge").............. 2 107 6. Attraktivität berufliche Bildung ("DQR", SCHULEWIRTSCHAFT- Preis)............................................................................................... 342 - 20 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 05 Bezeichnung 1 000 € 7. Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften "Berufsbildung ohne Grenzen" ("BoG").......................................................... 3 457 8. Kofinanzierung zu 3. aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)..................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 15 446 Im Rahmen des Förderfeldes Fachkräftesicherung werden insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Einzelnen folgende Maßnahmen durchgeführt: Zu 1.: Das BMWE unterstützt Unternehmen bei ihrer Fachkräftesicherung und leistet damit einen Beitrag zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das vom BMWE geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) sensibilisiert KMU und Multiplikatoren für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer effektiven Fachkräftesicherung und unterstützt sie beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften. Das KOFA stellt KMU und Multiplikatoren spezifisch aufbereitete Informationsangebote bereit und steht ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen. Angesichts der demografischen Entwicklung ist Deutschland auch auf die Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland angewiesen. Das Dachportal der Bundesregierung "Make it in Germany" informiert einwanderungsinteressierte Fachkräfte aus Drittstaaten und in Deutschland ansässige Unternehmen über die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Flankierend hierzu fördert das BMWE Pilotprojekte zur gezielten Fachkräftegewinnung aus ausgewählten Herkunftsländern. Ziel dabei ist es, einen optimalen Rekrutierungs- und Einwanderungsprozess zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Die Pilotprojekte laufen Ende 2027 aus. Zu 2.: Alle Partner der "Allianz für Aus- und Weiterbildung" leisten substanzielle Beiträge, um junge Menschen - einheimische wie geflüchtete - in der betrieblichen Ausbildung zu halten, sie für eine betriebliche Ausbildung zu gewinnen und sie hierfür zu befähigen. Die Allianzpartner beobachten kontinuierlich den Ausbildungsmarkt. Das BMWE initiiert und koordiniert Maßnahmen zur Stärkung der dualen Ausbildung und sichert den Informationsaustausch sowohl zwischen den Partnern als auch mit anderen relevanten Arbeitsmarktakteuren (z. B. über themenspezifische Workshops und die Internetseite www.aus-und-weiterbildungsallianz.de). Zu 3. und 4.: Das Förderprogramm "Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund" gliedert sich in zwei Module ("Passgenaue Besetzung" und "Willkommenslotsen") und fördert bundesweit den Einsatz von Beratern und Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen. Im Modul "Passgenaue Besetzung" werden inländische Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund für eine Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis berücksichtigt. Gegenstand des Moduls "Willkommenslotsen" ist die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit sowie die Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Drittstaatsangehörigen, die zum Zwecke der Ausbildung nach Deutschland kommen. Die Berater und Willkommenslotsen sensibilisieren in ihren Regionen Unternehmen dafür, dass es sinnvoll ist, sich bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden für Bewerber mit verschiedenen Lebenshintergründen zu öffnen. Ferner bieten sie den Unternehmen niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen sowie Unterstützungsmaßnahmen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen an. Zu 5.: Das BMWE fördert zur Umsetzung des “Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ eine online Wissens- und Arbeitsplattform für ausländische Berufsabschlüsse (BQ-Portal). Den durch das Gesetz mit der Prüfung der Gleichwertigkeit beauftragten Berufskammern wird ein Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt, um eine einheitliche, transparente und schnelle Bewertungspraxis zu sichern. Das BQ-Portal wird fortlaufend um Berufs- und Länderprofile ergänzt, auch um solche, die für die Anerkennung der Qualifikationen von Geflüchteten und von beruflich Qualifizierten, die im Rahmen der geregelten Zuwanderung nach Deutschland kommen wollen, relevant sind. Maßnahmen zur Gewinnung von Migranten für eine duale Ausbildung sollen weiterentwickelt werden. Das von BMWE geförderte NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" richtet sich an Unternehmen, die geflüchtete Menschen in Ausbildung und Be - 21 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 05 schäftigung bringen (wollen). Das Netzwerk bietet den Mitgliedsunternehmen (2/3 sind KMU) die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung von praxisrelevanten Informationen zur Beschäftigung von Geflüchteten. Zu 6.: Mit Hilfe des DQR soll die Transparenz von Bildungsabschlüssen und damit die Mobilität von Fachkräften gefördert werden. Angesichts der Weiterentwicklung des DQR dienen die Mittel zur Einholung von Sachverstand, damit die Ordnungsarbeit insbesondere im Bereich Aus- und Fortbildung unterstützt und weiterentwickelt kann. Das Netzwerk SCHULE-WIRTSCHAFT prämiert mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) geförderten Preis Unternehmen, Schulen und Netzwerke für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement an der Schnittstelle Schule und Beruf. Dies dient einer frühzeitigen Nachwuchssicherung. Zu 7.: Mit der “Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften“ sollen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen und Auszubildende und junge Fachkräfte für berufliche Mobilität gewonnen werden. Durch sogenannte Mobilitätsberatende werden sie qualitativ hochwertig beraten sowie bei der Realisierung von Auslandsaufenthalten im Rahmen der Ausbildung unterstützt. Damit wird die internationale Mobilität von Auszubildenden der beruflichen Bildung ausgebaut und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert. Einzelheiten zu Nrn. 3., 4. und 7. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 414 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 49 Fachtagungen/Fachinformation............................................................ 170 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. An Auszahlungen der EU für den ESF werden 2 Mio. € in 2027 erwartet. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 686 05 zu buchen. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 686 05 ............................................ 25 835 24 132 686 06 -651 Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft 9 865 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 362 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 871 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 585 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 906 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte................................... 7 416 2. Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft..................................................................................... - - 22 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 06 Bezeichnung 1 000 € 3. Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe............ 2 449 Zusammen............................................................................................ 9 865 Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 47 Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 150 Fachtagungen....................................................................................... 800 Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 686 06 ............................................ 11 660 5 828 686 07 -165 Innovative Unternehmensgründungen 172 729 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 186 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 81 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 64 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 40 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901. 4. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 671 02. 5. Einsparungen zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03. 6. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind in Höhe von 3 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0904 Tit. 687 02. 7. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 03. 8. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 03. Haushaltsjahr 2028 ........................................................... 2 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ........................................................... 2 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ........................................................... 1 000 T€ 9. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. - 23 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 07 10. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 11. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. 12. Einnahmen aus Kostenerstattungen fließen den Ausgaben zu. 13. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST).................... 113 474 2. INVEST - Zuschuss für Wagniskapital.......................................... 30 000 3. Business Angel Markt, innovative Start-ups................................. 18 080 4. Stärkung der Gründungskultur und Nachfolge, Unterstützungsleistungen für Gründungsinteressierte.......................................... 4 675 5. Kofinanzierung der Maßnahme EXIST aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)...................................................... - 6. Exist Women................................................................................. 6 500 Zusammen............................................................................................ 172 729 Zu 1.: Das Förderprogramm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" hat zum Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. EXIST wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Zu 2.: Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sollen private Investoren dazu ermutigt werden, jungen innovativen Unternehmen Kapital bereitzustellen und sie mit unternehmerischem Know-how zu unterstützen. Dadurch sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für diese Art von risikobehafteten Investitionen gewonnen und die Finanzierungssituation junger innovativer Unternehmen verbessert werden. Der Ansatz schließt begleitende Informationsmaßnahmen ein. Zu 3.: Aus dem Ansatz können Ausgaben für begleitende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Anregung des privaten Beteiligungskapitalmarktes (Business Angel Markt) sowie zur erfolgreichen Gründung und dem Wachstum von innovativen Unternehmen (insbesondere internationale Akzeleratoren) geleistet werden. Einzelheiten zu Nr. 1. und 2. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 4.: Gründungskultur und Nachfolgegründungen sollen durch verschiedene Maßnahmen zur Information und Beratung von Gründungsinteressierten gestärkt werden. So soll u. a. das unternehmerische Wissen von Schülerinnen und Schülern weiter verbessert und Frauen verstärkt ermuntert werden, unternehmerisch tätig zu werden. Dabei wird die Notwendigkeit der Digitalisierung und Vernetzung von Informations- und Beratungsangeboten sowie von Prozessen und Akteuren weiter steigen. Ziel im Bereich Nachfolgegründungen ist ein erfolgreicher Generationswechsel, der durch eine proaktive Ansprache von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Nachfolgeinteressierten und Vernetzung regionaler Unterstützungsangebote bzw. Partner realisiert werden soll. Nachfolgende für wirtschaftlich - 24 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 07 tragfähige Unternehmen zu gewinnen, ist essentiell, um KMU und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten. Zu 6.: Mit Exist Women sollen mehr Frauen erfolgreiche Ausgründungen aus der Wissenschaft hervorbringen können. Der Anteil der Gründerinnen soll damit erhöht werden. Der Ansatz umfasst auch begleitende Informations- und Vernetzungsmaßnahmen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 7 100 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 350 Fachtagungen und -informationen........................................................ 1 000 An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 25 Mio. € in 2027 erwartet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 686 07 ............................................ 176 006 143 275 686 08 -680 Förderung unternehmerisches Know-hows 22 421 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 893 01. 4. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Steigerung des Know-hows in KMU................................................ 6 316 2. Know-how-Transfer im Handwerk, Bundesinnovationspreis, Leistungsschauen.................................................................................. 16 105 3. Kofinanzierung der Steigerung des Know-hows in KMU aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................. - Zusammen............................................................................................ 22 421 Mit der Förderung des unternehmerischen Know-hows (UT 1 - UT 2) sollen die KMU nachhaltig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. - 25 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 08 Zu 1.: Die Förderung soll KMU Anreize zur frühzeitigen Inanspruchnahme von externen Beratungen zu konkreten unternehmensbezogenen Fragen der Unternehmensführung geben, vor allem zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Themen. Zu 2.: Die zumeist kleinen Handwerksbetriebe sind einem zunehmenden Wettbewerbsdruck, einem immer schnelleren technologischen Wandel und kürzeren Innovationszyklen ausgesetzt. Sie müssen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt und die Bereitschaft zur Existenzgründung muss nachhaltig gestärkt werden. Das BMWE fördert daher ein handwerksinternes Beratungs- und Informationssystem, das niederschwellig erreichbar ist und kostenfrei betriebsnahe Informations- und Beratungsangebote bereit stellt. Dieses Netzwerk besteht aus Betriebsberatern, Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) sowie gewerbespezifischen Informationstransferstellen im Handwerk. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten .............................................................................. 2 000 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200 An Auszahlungen der EU für den ESF werden bis zu 16 Mio. € in 2027 erwartet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 686 08 ............................................ 30 297 50 798 686 40 -680 Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12 und 687 32. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Erläuterungen: Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU- Vorgaben kann die Weiterleitung der ESF-Mittel an das Sondervermögen nur über den Bundeshaushalt erfolgen. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 686 10 ............................................ - 87 686 41 -680 Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) 15 522 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 600 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. - 26 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 41 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 687 32. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 4. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Programmausgaben Förderung gemeinwohlorientierter KMU........ 13 984 2. Projektumsetzungskosten............................................................... 1 538 3. EU Zuschüsse zu den Programmausgaben.................................... - 4. EU Zuschüsse zu den Projektumsetzungskosten........................... - Zusammen............................................................................................ 15 522 Zu 1.: Der Titel dient der Förderung des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums/ Social Entrepreneurships. Aus dem Titel wird die Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken − Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums", die am 17. Juni 24 in Kraft trat, gefördert. Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Social Economy insbesondere in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase zu erhöhen. Dazu soll diesen Unternehmen der Zugang zu bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten zur Verfügung gestellt werden. Das Förderprogramm baut auf der zum 31.12.2023 ausgelaufenen Förderrichtlinie "REACT with impact" auf. Die Programmmittel werden zu ca. 45 % aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) kofinanziert. Dies erfolgt im Rückerstattungsprinzip. ESF-Mittel werden nachträglich erstattet und können bis zu zwei Jahre nach Bewilligung der Zuwendungen bzw. Projekte bei der KOM abgerechnet werden, sind also im Bundeshaushalt ein durchlaufender Posten. Erstattungsanträge bei der KOM können dreimal jährlich gestellt werden. Die KOM erstattet die Mittel ca. 3 - 4 Monate nach Antragstellung zurück an DEU. Zu 2.: Aus dem Ansatz werden begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums/Social Entrepreneurship, zur Weiterentwicklung der Förderrichtlinie sowie Fachtagungen und Fachstudien finanziert. Zur Finanzierung der Ausgaben für die Programmumsetzung von "Nachhaltig Wirken" stehen anteilig EU-Mittel aus der sog. Technischen Hilfe (TH) des ESF zur Verfügung. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 1 538 Strategische Begleitung und Evaluation............................................... - Fachtagungen und -information............................................................ - An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 12 Mio. € in 2027 erwartet. - 27 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 41 Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 686 12 ............................................ 16 440 28 403 Ausgaben für Investitionen 831 01 -634 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an der Meyer Werft GmbH 500 1 500 200 029 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. Erläuterungen: Aus den Ansätzen können auch Ausgaben für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligung geleistet werden. 884 01 -634 Zuweisung an das ERP-SV für Investitionen in deutsche Start-ups und Scale-ups 49 219 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 362 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 854 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 854 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 22 654 T€ Erläuterungen: Der Ansatz umfasst Investitionen in Start-ups und Scale-ups aus den ERP/ EIFProgrammen mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Start-ups) als auch in der Expansionsphase (Scale-ups) zu erleichtern; den High-Tech Gründerfonds I, II, III, IV und V, dem DeepTech & Climate Fonds, dem HTGF Opportunity, dem Fonds coparion und dem Programm der KfW Capital Scale-up Direct; den Beteiligungen des ERP-Sondervermögens an RegioInnoGrowth. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 662 02 ............................................ 45 660 39 640 893 01 -153 Berufliche Bildung - Fortbildungseinrichtungen 47 812 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 686 08. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 1 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05. Erläuterungen: Zur Stärkung der Qualität der beruflichen Weiterbildung werden Investitionszuschüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen. Mit der Förderung soll die - 28 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 893 01 Ausbildungsfähigkeit gestärkt und die Fort- und Weiterbildungskosten der kleinen und mittleren Betriebe auf ein wirtschaftlich tragfähiges Maß gesenkt werden. Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der Weiterentwicklung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Externe Gutachten................................................................................ 250 Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0902 Tit. 893 01 ............................................ 55 000 54 836 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Neue Mobilität (393 156) (409 428) (27 937) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben mit Ausnahme des Tit. 662 12 sind übertragbar. 526 11 -011 Gerichts- und ähnliche Kosten 930 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 570 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 175 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 355 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Airbus SE........................................................................................ 279 2. WTO................................................................................................ 651 Zusammen............................................................................................ 930 Aus dem Titel sollen die im Zusammenhang mit den anhängigen WTO-Verfahren für eine im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegende Verhandlungsführung und WTO-konforme Gestaltung bestehender und zukünftiger Darlehensverträge notwendigen anwaltlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Beratungskosten und weitere damit im Zusammenhang stehende Sachkosten sowie die im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Airbus SE anfallenden notwendigen Beratungskosten beglichen werden. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0901 Tit. 526 31 ............................................ 944 30 - 29 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 662 11 -634 Zinsausgleichsystem auf CIRR-Basis - - - Erläuterungen: Auf der Grundlage der OECD-Exportkreditvereinbarung vom 15. April 2002 und zur Anpassung an internationale Marktbedingungen kann für die Refinanzierung von Schiffbaukrediten auf Basis des CIRR-Satzes (Commercial Interest Reference Rate) ein Zinsausgleich gewährt werden. Einzelheiten der Förderung regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 662 12 -634 Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung der anteiligen Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeuge 4 133 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901. Erläuterungen: Der Bund unterstützt in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen die Entwicklung ziviler Luftfahrzeuge einschl. Ausrüstungskomponenten und Triebwerken. Dies erfolgt u. a. durch die Ausreichung rückzahlbarer verzinslicher Darlehen. Die Unterstützung orientiert sich prinzipiell an den tatsächlich auf Deutschland entfallenden Arbeitsanteilen bei Entwicklung und Produktion. Zur Absicherung eines eventuellen Ausfallrisikos übernimmt der Bund die notwendigen Gewährleistungen. Hierfür sind Entgelte zu zahlen. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Beratung im Zusammenhang mit der vorgenannten Gewährleistung (insbesondere Risikobewertung der verschiedenen Projekte), der Weiterentwicklung und Ergänzung des Programms Luftfahrt- Entwicklungs-Darlehen geleistet werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden. Bezeichnung 1 000 € Begleitforschung: Marktstudien, Evaluation.......................................... 150 Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0901 Tit. 662 32 ............................................ 1 896 1 850 683 11 -165 Technologien und Innovationen für die Transformation der Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie 54 256 54 587 13 469 47 256 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 41 867 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 634 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 583 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 10 068 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 582 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 11. 2. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. - 30 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 11 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Mit dem Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ wird die Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der deutschen Fahrzeugindustrie gestärkt. Im Rahmen des Programms werden insbesondere anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die innovative Lösungen im Kontext der Mobilität auf Straße und Schiene einschließlich angrenzender Wirtschaftszweige und Sektoren hervorbringen. Die entwickelten Lösungen sollen dabei stark an den drei Aspekten Skalierung, Branchenwirkung und Transferpotential ausgerichtet werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... - Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 243 Fachtagungen....................................................................................... 50 683 12 -165 Maritime Technologien - Forschung, Entwicklung und Innovation 57 549 65 703 4 702 57 316 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 32 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 900 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 600 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 7 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 8 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 14. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 10. 3. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen bis zur Höhe von 11 000 T€ zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: 683 14. Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2031 ............................................................... 2 000 T€ 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 500 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 10. Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 2 500 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 1 500 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 1 000 T€ Haushaltsjahr 2031 .................................................................. 500 T€ 5. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Schifffahrt, Schiffstechnik und Produktion maritimer Systeme........ 38 212 2. Meerestechnik................................................................................. 19 337 3. EU-Zuschuss ERA-NET-Projekte (MarTERA/MarLEN).................. - Zusammen............................................................................................ 57 549 Das Maritime Forschungsprogramm zielt darauf ab, durch die gezielte Förderung von innovativen maritimen Technologielösungen und -anwendungen die Innova - 31 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 12 (Titelgruppe 01) tionskraft der maritimen Branche im internationalen Wettbewerb zu stärken, zukunftsfähige Arbeitsplätze am Standort zu sichern und auszubauen sowie gleichzeitig den Schutz von Klima und Umwelt voranzutreiben. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung umweltschonender ("green shipping") und smarter Technologien (maritime Industrie 4.0) sowie umweltschonender meerestechnischer Anwendungen und Verfahren zur Sicherung der Rohstoff- und Energieversorgung (u. a. marine Ressourcen und Offshoretechnik). Im Rahmen des Programms beteiligt sich Deutschland an der europäischen Förderinitiative "MarLEN - Maritime Low Emission Network". Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 3 087 Fachtagungen....................................................................................... 80 683 13 -165 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft 1 346 1 153 110 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 380 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 340 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 180 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 10. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen vorrangig der Unterstützung des Koordinators der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung, Ausrichtung und Nachbereitung der Nationalen Maritimen Konferenz. In Einzelfällen können - in Umsetzung der Ergebnisse der Nationalen Maritimen Konferenzen und der Entschließung des Deutschen Bundestages zur maritimen Wirtschaft - Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen maritimen Wirtschaft dienen. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Studien, Gutachten, Fachveranstaltungen und Fachinformationen und -dokumentationen sowie Ausgaben für Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden. 683 14 -165 F &E und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit 2 883 2 901 426 3 083 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 250 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 580 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 650 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 520 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 8 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 683 12. 2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe von 11 000 T€ der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgendem Titel belegt werden: 683 12. - 32 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 14 (Titelgruppe 01): Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2031 ............................................................... 2 000 T€ Erläuterungen: Es werden FuE-Vorhaben im vorwettbewerblichen Bereich gefördert, die die Entwicklung und Erprobung von innovativen Echtzeittechnologielösungen zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen "Safety" und "Security" zum Gegenstand haben. Das Programm steht der gesamten Branche offen. 683 16 -165 Forschungsförderung von Technologievorhaben der Luftfahrt - Förderung von Einzelvorhaben 172 457 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 158 641 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 39 703 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 48 688 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 36 762 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 16 994 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 16 494 T€ Erläuterungen: 1. Eine leistungsfähige und innovative Luftfahrindustrie als Spitzen- und Schlüsseltechnologie hat strategische Bedeutung für den Hightech-Standort Deutschland. Technologien heutiger Luftfahrzeuge zeichnen sich aus durch hohe Komplexität und sind mit sehr langen Forschungs-, Entwicklungs- und Produktzyklen verbunden. Deshalb muss heute bereits erforscht werden, was in 10 bis 20 Jahren zum Einsatz kommt. Hinzu kommen hohe Markteintrittsbarrieren, Entwicklungs- und Zulassungskosten sowie komplexe Zulieferketten für "neue" Anbieter. Ziel des Luftfahrtforschungsprogramms des Bundes (LuFo) ist der Erhalt und Ausbau der technologischen (Kern-)Fähigkeiten der deutschen, kommerziellen Lutffahrtindustrie, die Verbreiterung und Vertiefung der Kompetenzen sowie die weitere Stärkung der deutschen Forschungsinfrastruktur. Durch gezielte Förderung sollen Arbeitsplätze in der gesamten Wertschöpfungskette der Luftfahrtindustrie von Forschung über Entwicklung und Produktion bis hin zu Wartungs-, Reparatur- und lnstandsetzungsverfahren (MRO) in Deutschland langfristig erhalten und ausgebaut werden. Weiteres Ziel ist die Reduzierung des Fachkräftemangels durch Förderung von Projekten der Industrie mit Universitäten und Hochschulen. Vor dem Hintergrund der Pariser Klimabeschlüsse und des Ziels der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden (Green Deal), ist die Dekarbonisierung der Luftfahrt eine zentrale Zukunftsaufgabe der kommenden Dekade. LuFo orientiert sich an den Zielen der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung sowie dem europäischen Strategiedokument "Flightpath 2050". Im Zentrum von LuFo steht die weitere Reduzierung von Lärm- und Schadgasemissionen, die Erhöhung der Flugsicherheit und die Schaffung eines leistungsfähigen und effizienten Luftverkehrssystems. Im aktuellen Luftfahrtforschungsprogramm VI wird der weit überwiegende Anteil der Fördermittel für Technologien mit direktem und indirektem Umwelt- und Klimabezug eingesetzt. Ein Schwerpunkt der Förderung ist klimaneutrales Fliegen kombiniert mit alternativen Kraftstoffen für den Luftverkehr, die einen wesentlichen Beitrag zu weiteren CO2-/THG-Einsparungen leisten können. Durch verstärkte Umsetzung der More-Electric-Aircraft- Strategie und Weiterentwicklung von Bordsystemen im Flugzeug lässt sich darüber hinaus nachhaltig der Gesamtenergieverbrauch reduzieren. Neben der direkten Verbrennung kann Wasserstoff als Energieträger für Brennstoffzellen eingesetzt werden. LuFo unterstützt hierbei u. a. Projekte in der Lausitz-Region. Ebenfalls setzt LuFo starke Akzente im Bereich Digitalisierung, die ein wichtiger Innovationstreiber in allen Teilgebieten der Luftfahrt ist. Durch Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) entstehen in der Luftfahrt neue Einsatzmöglichkeiten im Bereich der adaptiven Fertigung und Netzwerken (Smart Factory) und darauf basierenden Dienstleistungen sowie Entwicklung der notwendigen IT- Infrastruktur und -Sicherheit. Unterstützt werden insbesondere KMU durch eine eigene Förderlinie. 2. Nicht im Rahmen des Titels gefördert werden Industrievorhaben aus den Themenbereichen "hybrid", "elektrisch", "Brennstoffzelle" oder "Wasserstoff", die sich dezidiert der Zweckbestimmung bei Kap. 6092 Tit. 683 05 zuordnen - 33 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 16 (Titelgruppe 01) lassen (ausgenommen Vorhaben, die sich mit der Entwicklung von Wasserstofftanks beschäftigen und somit vorrangig die Disziplin "Bauweisen und Struktur" adressieren sowie Vorhaben, die eine Förderung im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen erhalten). 3. Das Luftfahrtforschungsprogramm wurde bei der Europäischen Kommision als staatliche Beihilfe unter SA.55829 (2019/N) angemeldet und entspricht dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (Amtsblatt EU 2014/C 19801 vom 27. Juni 2014). Mitnotifiziert wurden F&E-Vorhaben der Bundesländer, die im Interesse des jeweiligen Landes stehen. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0901 Tit. 683 31 zu buchen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden. Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 8 288 Begleitforschung: Studien, Gutachten, Evaluationen............................ 540 Fachtagungen....................................................................................... 330 Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0901 Tit. 683 31 ............................................ 175 003 179 228 686 11 -634 Zukunftsfonds Automobilindustrie 75 000 87 983 7 962 55 235 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 11. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 23. 3. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahmen bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Fachinformationsmaterialien, Studien, Ausarbeitungen und Schulungsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: 1. Der Titel dient der Umsetzung der Förderrichtlinie „Regionale Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie“ sowie der Abwicklung der Abschlussarbeiten der unter den alten Förderbekanntmachungen „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“ sowie „Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hub zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie“ geförderten Projekte (Verwendungsnachweisprüfungen, Auszahlungen von Restmitteln) . 2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Geschäftsstellen und Projektadministration geleistet werden. 3. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Studien, Gutachten, Ausarbeitungen und Begleitforschung und – Maßnahmen, Vernetzungsmaßnahmen sowie Fachöffentlichkeitsarbeit geleistet werden. 4. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektförderung und Demonstrationsvorhaben sowie Zuweisungen an öffentliche Einrichtungen geleistet werden. 5. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Informationsplattform zur Energiewende im Verkehr „alternativ-mobil“ geleistet werden. - 34 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 11 (Titelgruppe 01) Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 2 099 Gutachten/Begleitforschung.................................................................. - Fachtagungen....................................................................................... 250 892 10 -634 Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze 24 602 34 222 30 618 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 800 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 13. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 12. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 500 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 12. Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 2 500 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 1 500 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 1 000 T€ Haushaltsjahr 2031 .................................................................. 500 T€ 4. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Mit dem Förderprogramm unterstützen Bund und Länder inländische Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung innovativer schiffbaulicher Produkte und Verfahren. Dadurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie gestärkt und dazu beigetragen werden, in diesem Bereich Arbeitsplätze zu sichern. 2. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land, in dem der Antragsteller seinen Sitz bzw. Geschäftsbetrieb hat, zu einem Drittel an der jeweiligen Projektförderung beteiligt (Kofinanzierung). Dies gilt nicht für Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne von Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie für Anträge, die Offshore-Strukturen zum Gegenstand haben. 3. Grundlage der Förderung ist eine Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie basierend auf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern. Das Programm sieht eine Bezuschussung als nicht rückzahlbare Zuwendung sowie eine Förderung innovativer schiffbaulicher Verfahren und Technologien ohne unmittelbaren Schiffbauauftrag vor, sofern die geförderte Innovation zeitlich gebunden im Schiffbau genutzt wird. 4. Aus dem Ansatz können Ausgaben zur Evaluation des Programms sowie sonstige Verwaltungskosten geleistet werden. 892 11 -634 Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für transformationsrelevante Innovationen und regionale Innovationscluster - 162 879 1 378 176 983 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen - 35 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 892 11 (Titelgruppe 01): und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel dient der Umsetzung der Ziffer 35c des Konjunkturprogramms „Corona- Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Weniger aufgrund des Auslaufens des Förderprogramms in 2026. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Digitale Agenda (139 854) (399 042) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 686 22 -165 Mittelstand Digital 51 640 53 174 45 085 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 61 597 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 952 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 13 068 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 24 277 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 25. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 7 000 T€ mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 686 03. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 9 000 T€ mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 686 03. Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................... 3 000 T€ Haushaltsjahr 2030 ............................................................... 3 000 T€ 4. Einnahmen aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfungen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren........................................ 45 390 2. IT-Sicherheit in der Wirtschaft......................................................... 6 250 Zusammen............................................................................................ 51 640 Die Maßnahmen sind Bestandteil der Digitalstrategie der Bundesregierung. Im Rahmen des Förderschwerpunktes "Mittelstand-Digital" werden Maßnahmen zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft, von Start-ups und des Handwerks bei der Digitalisierung gefördert. "Mittelstand-Digital" zeigt, welche Chancen sich durch die Digitalisierung (und insb. neue Technologien wie KI) eröffnen und wie die Umsetzung in der Praxis gelingt - durch gut verständliche, neutrale und praxisorientierte Informationen, Qualifizierungsangebote sowie durch Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Darüber hinaus werden KMU beim Thema IT-Sicherheit dabei unterstützt, ein adäquates IT-Sicherheitsniveau nachhaltig zu erreichen. - 36 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 22 (Titelgruppe 02) Zu 1.: Mit dem bundesweiten Unterstützungsnetzwerk von Mittelstand-Digital Zentren erhalten KMU, Start-ups und das Handwerk vor Ort praxisnahe und mittelstandsgerechte Unterstützungsangebote für die digitale Transformation der Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Im Fokus steht bewusst nicht die Technologie als Treiber, sondern die Sicht des Unternehmens, strategisch und wirtschaftlich mithilfe der Digitalisierung nachhaltig zu handeln. Lösungsansätze für die Bewältigung der technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und sozialen Herausforderungen sollen in einer für KMU geeigneten Weise erschlossen, praxisorientiert aufbereitet und zielgruppengerecht vermittelt werden. Es werden stets für KMU aktuell relevante Digitalisierungsthemen adressiert und, wie beim Thema Künstliche Intelligenz, gezielt durch Experten (sog. KI-Trainer) vermittelt. Das Netzwerk wird seit Mitte 2024 stärker auf die Themen KI und KI-Readiness ausgerichtet. Zu 2.: Ziel der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" ist es, durch mittelstandsorientierte Instrumente und Materialien KMU, Handwerk und Start-ups zum Thema IT-Sicherheit aufzuklären und sie dabei zu unterstützen, ein adäquates IT- Sicherheitsniveau nachhaltig zu erreichen. Durch die Zuwendungsprojekte zugunsten der Zielgruppen werden bundesweit Projekte unterstützt, die z. B. zielgruppengerechte Awarenesskampagnen, Best-Practice-Anleitungen und Schulungsangebote oder einfache Werkzeuge zum eingenständigen Aufbau von Cybersicherheit anbieten. Darüber hinaus werden KMU im Sinne einer Lotsenfunktion an die weiteren Unterstützungsangebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Bereich IT-Sicherheit (insbesondere das Netzwerk der Mittelstand-Digital- Zentren und go-digital) heranführt. Die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand (Nachfolge der Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand) übernimmt seit Juli 2023 diese Lotsenfunktion und ist die Anlaufstelle für den Mittelstand, das Handwerk und Start-ups. Sie bündelt vorhandene Unterstützungsangebote für den Mittelstand und bereitet sie praxisnah und verständlich auf. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 4 985 Begleitforschung/Evaluation................................................................. 764 686 25 -692 Investitionsförderung für KMU - - 8 136 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 22. Erläuterungen: Das Investitionszuschussprogramm "Digital Jetzt" hat die digitale Transformation von KMU beschleunigt und Möglichkeiten eröffnet, neue digitale Geschäftsmodelle sowie Geschäftsprozesse zu generieren. Hierzu wurden KMU bei Investitionen in digitale Technologien (innovative Hard- und Software) sowie in die Weiterbildung der Beschäftigten zu Digitalthemen mit einem Investitionszuschuss unterstützt. Die Förderrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten. 892 23 -680 Industrielle Datenverarbeitung und KI 88 214 250 348 131 663 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 47 597 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 025 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 543 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 25 029 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 11. - 37 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 892 23 (Titelgruppe 02): 2. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Cloud-Technologien......................................................................... 79 300 2. Datenökosysteme............................................................................ 2 614 3. Industrielle Künstliche Intelligenz.................................................... 500 4. Geschäftsstelle Plattform Industrie 4.0 sowie Transfer- und Einzelprojekte....................................................................................... 5 800 Zusammen............................................................................................ 88 214 Zu 1.: Cloud- und Edge-Computing sind eine wesentliche infrastrukturelle Grundlage für digitale Lösungen in der Industrie. Die FuEuI-Förderung erfolgt aktuell im Rahmen des IPCEI Cloud. Die Förderung zielt insbesondere auf souveräne europäische Open-Source-Technologien. Die Entwicklungen werden im Rahmen der industriegetriebenen 8ra Initiative verstetigt. Zu 2.: Föderierte Datenökosysteme erlauben vertrauensvollen Datenzugang in der Industrie, der den Schutz der unternehmenseigenen Daten umfassend sichert. Dieser vertrauensvolle Zugang zu Unternehmens- und Maschinendaten ermöglicht neue Geschäftsmodelle und digitale Lösungen. Gefördert werden aktuell FuEuI- Projekte im Rahmen der Initiative Manufacturing-X. Im Jahr 2027 soll mit einem neuen Leuchtturmprojekt die Einbindung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in dieses branchenübergreifende Ökosystem erfolgen. Zu 3.: Industrielle KI ist der wesentliche Hebel, um Innovation und Produktivität in der Industrie voranzutreiben und daher zentral für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Industrie muss hierfür Knowhow, Ressourcen und Daten bündeln. Aktuell fördert das BWME insbesondere das Projekt „SOOFI“ (Sovereign Open Source Foundation Models), welches ein leistungsfähiges KI Sprachmodell für die Industrie entwickelt. Zu 4.: Die Schaffung eines leistungsfähigen Ökosystem für digitale Lösungen in der Industrie, welches die Themen digitale Infrastruktur, Daten und KI zusammenführt und gemeinschaftlich voranbringt, erfordert eine starke industriegetriebene Community. Mit der Plattform Industrie 4.0 stellt die Bundesregierung ein Forum für den direkten Austausch von Experten aus Industrie, Wissenschaft, Verbänden und Politik. Die Geschäftsstelle unterstützt die Arbeit des Netzwerkes, bereitet die Ergebnisse auf und stellt sicher, dass Schnittstellen mit anderen Initiativen genutzt werden. Industrielle KMU stehen bei der digitalen Transformation vor besonderen Herausforderungen. Der Transfer von Knowhow, die Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Mittelstands und die Entwicklung KMU- tauglicher Lösungen sollen daher verstärkt in den Blick genommen werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 5 274 Gutachten/Begleitforschung.................................................................. - Fachtagungen....................................................................................... 780 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 526 31 -011 Gerichts- und ähnliche Kosten 944 30 662 32 -634 Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung der anteiligen Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeuge 1 896 1 850 - 38 - 0901 Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 683 31 -165 Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt - Förderung von Einzelvorhaben 175 003 179 228 686 23 -692 Potenziale der digitalen Wirtschaft 7 357 14 612 686 24 -692 Initiative Industrie 4.0 83 163 59 860 686 27 -692 Startup-Strategie 5 000 - - 39 - Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand 0901 Anlage zu Kapitel 0901 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW) Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 8 353 8 546 8 194 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 6 120 5 838 5 751 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 563 2 038 1 934 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 8 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 60 60 23 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 600 600 478 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 8 353 8 546 8 568 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 085 1 085 1 120 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 268 7 461 7 448 aus Kap. 0901 Tit. 686 02..................................................................................................... 7 268 - - aus Kap. 0902 Tit. 686 02..................................................................................................... - 7 461 7 448 Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushalt 2026 zurückgezahlten, in 2025 nicht in Anspruch genommenen Beträge. Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt. - 40 - 0901 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen und die Herausforderungen des Strukturwandels bilden einen besonders hervorgehobenen Themenschwerpunkt innerhalb der Handlungsfelder des BMWE. Merkmale des Strukturwandels sind u.a. der rasante technologische Fortschritt durch KI- Anwendungen und die Digitalisierung, demografische Entwicklungen durch die Abwanderung junger Menschen, die Überalterung der Bevölkerung in ländlichen Regionen und ständige Veränderungen in den globalen Wettbewerbsbedingungen. Besonderes Gewicht haben hier die Ausgaben im Rahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Hierfür stehen insgesamt knapp 638 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur in strukturschwachen Regionen von rd. 1,3 Mrd. Euro mobilisiert werden. Die Fördermittel werden vornehmlich im mittelständischen verarbeitenden Gewerbe und in forschungsintensiven Branchen eingesetzt. Hinzu treten investive Mittel für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW (Sonderprogramm) mit 30,5 Mio. Euro. Veranschlagt sind zudem Mittel für das Anpassungsgeld gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes für die künftigen Anpassungsgeldempfänger im Braunkohletagebau und der Stein- und Braunkohleanlagen in Höhe von über 256 Mio. Euro. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ziel der Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen mit Hilfe der GRW ist es, in diesen Regionen den Strukturwandel zu unterstützen und Wachstumsimpulse zu geben. Die Regionen sollen in die Lage versetzt werden, neue Einkommensmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen. Das soll erreicht werden durch verstärkte Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, einen verbesserten Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu KMU, die Stärkung der Humankapitalbildung wie auch von Forschung und Entwicklung bei KMU. Hinzu kommen die Verbesserung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur sowie der regionalen und überregionalen Kooperation und Vernetzung. Aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes wurde ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte eingeführt, um die sozialen Folgen abzufedern, die durch die Reduzierung und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Steinkohle- und Braunkohleanlagen entstehen. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 7, 8, 9, 13 und 15 der DNS bei. Überblick zum Kapitel 0902 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 33 265 33 265 - 22 437 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 33 265 33 265 - 22 437 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 266 563 428 062 -161 499 388 063 Ausgaben für Investitionen...................................... 668 309 729 127 -60 818 757 838 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 934 872 1 157 189 -222 317 1 145 901 davon nicht flexibilisiert........................................... 934 872 1 157 189 -222 317 1 145 901 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 072 634 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 315 053 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 312 042 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 285 539 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 80 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 80 000 - 41 - Chancen der Regionen 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 89 -691 Vermischte Einnahmen 33 265 33 265 22 437 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 02. Erläuterungen: Von den Investoren zurückfließende Mittel gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können zur Verstärkung der GRW-Förderung bei Kap. 0902 Tit. 882 02 eingesetzt werden. Übrige Einnahmen 346 01 -692 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 03. 2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 346 02 -692 Einnahmen aus Zuschüssen des europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 04. 2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. 2. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. - 42 - 0901 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW) Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B 3)............................................................................... 1,0 - - AT B................................................................................... 3,0 - - Zusammen........................................................................ 4,0 - - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 4,0 - - E 14................................................................................... 11,0 - - E 13................................................................................... 18,0 - - E 12................................................................................... 2,0 - - E 11................................................................................... 6,0 - - E 9c................................................................................... 4,0 - - E 9b................................................................................... 4,5 - - E 9a................................................................................... 5,0 - - E 8..................................................................................... 1,0 - - E 7..................................................................................... 2,5 - - E 5..................................................................................... 1,0 - - Zusammen........................................................................ 59,0 - - Insgesamt.......................................................................... 63,0 - - 2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (W 3).............................................................................. 1,0 - - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 2,0 - - E 14................................................................................... 3,0 - - E 13................................................................................... 11,8 - - E 11................................................................................... 1,0 - - E 9b................................................................................... 1,9 - - E 6..................................................................................... 2,0 - - Zusammen........................................................................ 21,7 - - Insgesamt.......................................................................... 22,7 - - 3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT B................................................................................... 3,0 - - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 5,0 - - E 14................................................................................... 6,0 - - E 13................................................................................... 18,0 - - E 10................................................................................... 1,5 - - E 9b................................................................................... 1,0 - - E 8..................................................................................... 5,0 - - E 7..................................................................................... 2,0 - - E 6..................................................................................... 2,5 - - E 5..................................................................................... 4,5 - - Zusammen........................................................................ 45,5 - - Insgesamt.......................................................................... 48,5 - - - 223 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 0901 Haushaltsvermerk: Zu Tit. 686 02 Zu Nr. 2 der Erläuterung Zu S (W 3): Das Entgelt darf die Summe aus einem Entgelt nach AT B und einem hälftigen Entgelt der Entgeltgruppe 6 nicht übersteigen. Im Falle einer gemeinsamen Berufung dürfen aus der Stelle die Besoldung und der Versorgungszuschlag für eine Professorin oder einen Professor erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei das Entgelt nach Satz 1 nicht übersteigen. Der Erstattungsbetrag für die ab dem 1. Februar 2013 amtierende Stelleninhaberin, die zugleich Professorin an der Universität Siegen ist, beträgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit am IfM von mindestens 75 Prozent bis zu 10 410,11 Euro zuzüglich der Berufungsleistungszulage zur Schließung der Pensionslücke ab dem 1. Januar 2018 in Höhe von 905,96 Euro monatlich. Leerstellenübersicht Bes.-/Verg.- E.-Gr. 2027 2026 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW) 1. Langfristige Beurlaubungen Zusammen......... 1,0 - 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD - 224 - 0901 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0902 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. 2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn - 225 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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