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Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband

lobbyregister / register_entry 07.03.2022 · Original ↗

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Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband Tätigkeit: Arbeitnehmerverband Der Verband bezweckt die Wahrung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Zugrundelegung ärztlicher Berufsauffassung. Er ist die gewerkschaftliche und berufspolitische Vertretung der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte und Interessenvertretung der Medizinstudierenden. Zur Interessenvertretung können alle notwendigen Maßnahmen Streiks getroffen werden. Er ist politisch und weltanschaulich unabhängig, sein Aufbau erfolgt nach demokratischen Grundsätzen. Dem Verband obliegt insbesondere: - die angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte gegenüber Parlamenten und Regierungen zu vertreten; - auf angemessene Beschäftigungsbedingungen der beamteten Ärztinnen und Ärzte hinzuwirken; - auf sachgerechte Regelungen für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt und für die ärztliche Weiterbildung hinzuwirken; - die Interessen der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte gegenüber den öffentlichen Institutionen, Verbänden und Einrichtungen des Gesundheitswesens zu vertreten. Interessenbereiche: Rente/Alterssicherung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Krankenversicherung; Arbeitsmarkt; EU-Gesetzgebung; Gesundheitsförderung; Hochschulbildung; Gesundheitsversorgung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit" Regelungsvorhaben: - Bürokratieabbau: Abbau der überbordenden Bürokratie im Gesundheitswesen - Änderung Arbeitszeitgesetz: Änderung der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit - Änderung Krankenhausreform: Ökonomische Dimension Krankenhausversorgung reduzieren. Qualität der Versorgung verbessern. - Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (SuizidPrävG-E): Im Referentenentwurf werden verschiedene Impulse zur Stärkung der Suizidprävention aufgegriffen und die Anstrengungen des Bundes zur Unterstützung von Menschen in Krisensituationen und zur Suizidprävention fortgesetzt. Der Deutsche Bundestag sprach sich in seiner Sitzung am Juli 2023 im Kontext der Diskussion um mögliche Regelungen zur Suizidassistenz insbesondere für eine weitere Stärkung der Suizidprävention aus und nahm hierzu die Entschließung „Suizidprävention stärken“ - Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich: Mit der Änderung des WissZeitVG sollen verlässliche und transparente Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Qualifizierung und die Vielfalt der Karrierewege geschaffen werden - GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Die Empfehlungen sollen das hohe Ausgabenwachstum ohne Einschränkungen der Versorgungsqualität senken und die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen - Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: Der Fachkräftemangel wird sich auch angesichts des demografischen Wandels weiter verschärfen. Um diesen Engpässen zu begegnen, ist es einerseits wichtig, eine optimale Berufsausbildung in Deutschland zu ermöglichen. Zum anderen braucht es eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Mit dem Gesetzentwurf sollen bürokratische Hürden im Anerkennungsverfahren abgebaut werden. - Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): Elektronische Patientenakte (ePA): Stärkung der Nutzung und Anpassung an den praktischen Behandlungsalltag. Telematikinfrastruktur (TI): Gezielte Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung des technischen Betriebs. Elektronische Überweisung: Einführung neuer digitaler Versorgungselemente zur Vereinfachung von Abläufen in Arztpraxen. Datennutzung & Forschung: Erweitere Befugnisse für Krankenkassen und das Forschungsdatenzentrum Gesundheit für eine datenschutzkonforme Sekundärnutzung - Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt: Bessere zivilrechtliche Durchsetzung (Auskunftsansprüche, Account-Sperren) und Schließung von Straflücken (z. B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deepfakes) - Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Das in § 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Des Weiteren soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Der Gesetzentwurf dient zudem der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht. - Gesetz zur Änd. Regelung über ärztl. Zwangsmaßn. im Betreuungsrecht und zur Stärkung ultima-ratio-Gebot sowie Selbstbestimmung d. Betroffenen: Um zukünftig in der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil beschriebenen Fallgestaltung unangemessene Belastungen für die Betroffenen durch die Durchführung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen in einem Krankenhaus in jedem Fall zu vermeiden, wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in eng begrenzten Ausnahmefällen die Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme auch außerhalb eines Aufenthalts in einem Krankenhaus ermöglicht.

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