Entschließung des Bundesrates "Betriebsratswahlen besser schützen - Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt ausgestalten"
Text
Entschließung des Bundesrates "Betriebsratswahlen besser schützen - Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt ausgestalten"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 228/1/26
29.05.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
AIS - In - R
zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Entschließung des Bundesrates "Betriebsratswahlen besser
schützen - Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt
ausgestalten"
- Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen -
A
1. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender
Änderung zu fassen:
Zu Nummer 4 Satz 1
In Nummer 4 Satz 1 ist die Angabe „schützen“ durch die Angabe „bekämpfen“
zu ersetzen.
Begründung:
Ziel der Initiative ist es, die Betriebsratsarbeit zu stärken und ihre Behinderung
oder Störung zu bekämpfen. Entsprechend sollte Satz 1 der Nummer 4
angeglichen werden.
B
2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
C
3. Der Rechtsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Betriebsratswahlen besser schützen - Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt ausgestalten" (Empfehlungen der Ausschüsse)