Entschließung des Bundesrates "Änderung der technischen Anforderung zur Übertragung und zum Empfang von Notrufen"
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Entschließung des Bundesrates "Änderung der technischen Anforderung zur Übertragung und zum Empfang von Notrufen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 673/1/25
05.12.25
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
DS - AIS - In - Wi
zu Punkt ... der 1060. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025
Entschließung des Bundesrates "Änderung der technischen
Anforderung zur Übertragung und zum Empfang von Notrufen"
- Antrag des Freistaates Sachsen -
A
Der federführende Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu
fassen:
1. Zu Nummer 3 – neu –
Nach Nummer 2 ist die folgende Nummer 3 einzufügen:
„3. Der Bundesrat bittet den Bund, die Folgekosten für die Betreiber von
kommunalen Leitstellen und die betroffene Telekommunikationsbranche dabei
abzuschätzen.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Bei der konkreten Umsetzung der Regelung ist mit Folgekosten für die
kommunalen Leitstellen und die Telekommunikationsbranche zu rechnen, die
aktuell noch nicht beziffert werden können. Um Planungssicherheit zu
gewährleisten, sollte umgehend eine Abschätzung dieser Kosten durch den Bund erfolgen.
B
2. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Änderung der technischen Anforderung zur Übertragung und zum Empfang von Notrufen" (Empfehlungen der Ausschüsse)