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Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen"

dip / drucksache 25.02.2026 · WP 21 · 738/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen" ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 738/1/25 25.02.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse U - AV - EU - Fz - Vk - Wi - Wo zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026 Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen" - Antrag des Landes Schleswig-Holstein - A Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U), der Verkehrsausschuss (Vk), der Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 4 Satz 2 In Nummer 4 Satz 2 ist vor der Angabe „Instrumenten“ die Angabe „bürokratiearmen“ einzufügen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die Bürokratiebelastung der Unternehmen in der Klimapolitik sollte nicht Wi ... durch weitere nationale Instrumente gesteigert werden. Stattdessen sollten bürokratiearm durchzuführende Maßnahmen zur Senkung der Strompreise für die Industrie geprüft werden. 2. Zu Nummer 6 Satz 4, 5 Nummer 6 ist wie folgt zu ändern: a) In Satz 4 ist die Angabe „Sie“ durch die Angabe „Er“ zu ersetzen. b) Satz 5 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen: „Hierzu sollten Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien für preiswerten Wohnraum, für gemeinnützig agierende Vereine, Verbände und Unternehmen sowie den nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr, weiterentwickelt und verstärkt werden.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die Bundesregierung hat die von der Kommission gesetzte Frist, den 30. Juni 2025, zur Vorlage eines nationalen Klimasozialplans verstreichen lassen. Der Klimasozialplan ist Voraussetzung für die Auszahlung von Mitteln aus dem Klimasozialfonds im Rahmen der Einführung des ETS 2. Der europäische Klimasozialfonds umfasst insgesamt 65 Milliarden Euro im Zeitraum von 2026 bis 2032. Deutschland erhält hiervon 8 Prozent. Dies sind 5,31 Milliarden Euro. Hinzu kommen 1,77 Milliarden Euro nationale Kofinanzierung. Insgesamt stehen damit für Maßnahmen, die Deutschland aus dem Klimasozialfonds finanziert, rund 7,1 Milliarden Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung. Die Belastung von CO2-Emmissionen in den Bereichen Heizung und Verkehr trifft sozial schwache und vulnerable Gruppen überproportional, da Heizung und Verkehr bereits jetzt einen größeren Teil ihrer Ausgaben ausmachen. Ohne sozial flankierende Maßnahmen verliert Klimapolitik ihren demokratischen Rückhalt. Wi ... 3. Zu Nummer 6 Satz 6 – neu –, 7 – neu – Nach Nummer 6 Satz 5 sind die folgenden Sätze einzufügen: „Der Bundesrat hält fest, dass die Förderung von Fuß-, Radverkehr und ÖPNV eine positive soziale Wirkung hat. Bei der Antriebswende ist dagegen eine soziale Komponente bisher nicht gewährleistet. Das neue Förderprogramm für Elektromobilität sollte dazu familienfreundlich durch die Berücksichtigung der Haushaltsgröße ausgestaltet werden.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Bei der sozialverträglichen Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen und mit Blick auf die Bedeutung der Antriebswende ist eine familienfreundliche Ausgestaltung des geplanten Förderprogramms für E-Fahrzeuge notwendig. Derzeitige Planungen stellen auf die gleichen Einkommenskriterien für Single- und Mehrpersonenhaushalte ab. 4. Zu Nummer 7 Satz 2 In Nummer 7 Satz 2 ist nach der Angabe „Ausbau der Erneuerbaren Energien“ die Angabe „und dem Ausbau des ÖPNV“ einzufügen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Bei der Forderung nach geeigneten Maßnahmen sollte Erwähnung finden, dass neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien auch der Ausbau des ÖPNV als weiteres wichtiges Element nicht ausgebremst werden darf. Vk Vk ... 5. Zu Nummer 8 Nummer 8 ist durch die folgende Nummer 8 zu ersetzen: „8. Deutschland hat die große Chance, mit der Energiewende Zukunftstechnologien für die Speicherung von Elektrizität, Wasserstoff- und Stromnetze, Energieeffizienz und Sektorkopplung voranzubringen. Häufig fehlt in der Hochlaufphase aufgrund oftmals noch höherer Preise aber noch die Nachfrage für innovative, klimafreundliche Produkte. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung dazu auf, Anreize für grüne Leitmärkte zu schaffen und damit Investitionen von Unternehmen in und für klimafreundliche Produkte zu unterstützen und damit neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und einen volkswirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Mit den Ländern sollten Möglichkeiten abgestimmt werden, entsprechende Innovationsökosysteme zu stärken, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Fachkräfte gezielt aus- und fortzubilden.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Nummer 8 sollte präzisiert und erweitert werden, um den gesamten Innovationsprozess abzudecken und anschlussfähig an entsprechende EU-Initiativen (z. B. die Netto-Null-Initiative) zu werden. 6. Zu Nummer 11 Satz 3 – neu – Nach Nummer 11 Satz 2 ist der folgende Satz einzufügen: „Den Ländern sind zusätzliche Finanzhilfen bereitzustellen, um eine auf die jeweiligen regionalen Bedarfe und landesspezifischen Besonderheiten zugeschnittene Landesförderung anbieten zu können.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Den Ländern muss ermöglicht werden, ergänzend zur Bundesförderung eigene Wi Wo ... landesspezifische Sanierungsförderprogramme aufstellen zu können, die den Ländern die nötigen Spielräume lassen, wie sie bei der sozialen Wohnraumförderung bestehen. 7. Zu Nummer 12 Satz 2 In Nummer 12 Satz 2 ist nach der Angabe „in den Blick zu nehmen“ die Angabe „und diese je nach Prüfergebnis sozialverträglich zu reduzieren oder vollständig abzuschaffen“ einzufügen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Eine Prüfung von umweltschädlichen Subventionen erscheint ohne etwaige Schlussfolgerungen nicht ausreichend. Vielmehr sollte je nach Prüfergebnis auch eine sozialverträgliche Reduktion oder Abschaffung erfolgen. 8. Zu Nummer 13 Satz 1 Nummer 13 Satz 1 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen: „Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zum Teil erhebliche Flächenkonkurrenzen mit anderen Vorhaben gegenüberstehen.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die vorgeschlagene Änderung soll der Klarstellung dienen, dass die Flächenkonkurrenzen nicht in erster Linie aufgrund von bzw. zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung bestehen, sondern dass insgesamt ein Flächendruck besteht, der auch Auswirkungen auf die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen haben kann. U U ... 9. Zu Nummer 13 Satz 2 In Nummer 13 Satz 2 ist die Angabe „Landnutzungskonzepte“ durch die Angabe „Landnutzungs- und Siedlungsentwicklungskonzepte“ zu ersetzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): In dem Entschließungsantrag wird in Nummer 13 der Fokus lediglich auf das Erfordernis integrierter und nachhaltiger Landnutzungskonzepte gelegt, jedoch die Siedlungsentwicklung nicht in Bezug auf Flächenkonkurrenzen betrachtet. Doch im Siedlungsraum kann es insbesondere in verdichten Gebieten, sowohl im städtischen und ländlichen Raum, zu Flächenkonkurrenzen in Bezug auf Klimaschutz/-anpassung, Energieerzeugung oder Infrastrukturprojekten kommen. 10. Zu Nummer 13 Satz 2 In Nummer 13 Satz 2 ist nach der Angabe „Landnutzungskonzepte“ die Angabe „ , die Mehrfachnutzungen insbesondere in urbanen Räumen“ einzufügen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Städte und Metropolregionen stehen vor besonders starken Flächenkonkurrenzen, da hier Infrastruktur, Wohnraum, Gewerbe, Freiflächen und Klimaschutzmaßnahmen auf engem Raum realisiert werden müssen. Die Förderung von Mehrfachnutzungen – auch durch den Bund – würde es ermöglichen, diese Ansprüche zu synchronisieren und die begrenzte Fläche effizienter zu nutzen – ohne die Ziele des Klima- und Naturschutzes zu gefährden. So können urbane Mehrfachnutzungen unter anderem auch Synergien, zum Beispiel zwischen Energiegewinnung (zum Beispiel Geothermie), Freiraumgestaltung (zum Beispiel Grünflächen) und sozialer Infrastruktur (zum Beispiel Sportanlagen) schaffen. Integrierte Konzepte, die Mehrfachnutzungen berücksichtigen, sind ein zentraler Baustein für eine nachhaltige und resilientere Stadtentwicklung. Wünschenswert wären zum Beispiel Investitionszuschüsse für Pilotprojekte oder die Förderung von Machbarkeitsstudien. Wo Wo ... 11. Zu Nummer 13 Satz 2 In Nummer 13 Satz 2 ist die Angabe „Energieerzeugung“ durch die Angabe „Energiebereitstellung“ zu ersetzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Landnutzungskonzepte müssen nicht nur die Energieerzeugung, sondern auch die Bereitstellung von Energie einbeziehen. 12. Zu Nummer 14 Satz 2 Nummer 14 Satz 2 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen: „Der Bundesrat hält die Konzeption entsprechender geeigneter Gemeinschaftsaufgaben für erforderlich.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Auf Basis der bereits angestoßenen Prüfung, der bereits erfolgten Arbeiten u. a. in Bund-Länder-Gremien und der auch in diesem Zusammenhang vorliegenden Gutachten sollte nun die Konzeption, d. h. die genaue Ausgestaltung geeigneter Gemeinschaftsaufgaben, erfolgen, um im Ergebnis eine Einrichtung und Umsetzung zu ermöglichen. B 13. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen. Wi U C Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen.* * Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 24.02.2026 bei dem Präsidenten des Bundesrates beantragt, die Vorlage auf die Tagesordnung der 1062. Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026 zu setzen.

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