Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen"
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Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 738/1/25
25.02.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
U - AV - EU - Fz - Vk - Wi - Wo
zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des
Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen"
- Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
A
Der federführende Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (U),
der Verkehrsausschuss (Vk),
der Wirtschaftsausschuss (Wi) und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo)
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen
zu fassen:
1. Zu Nummer 4 Satz 2
In Nummer 4 Satz 2 ist vor der Angabe „Instrumenten“ die Angabe
„bürokratiearmen“ einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Bürokratiebelastung der Unternehmen in der Klimapolitik sollte nicht
Wi
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durch weitere nationale Instrumente gesteigert werden. Stattdessen sollten
bürokratiearm durchzuführende Maßnahmen zur Senkung der Strompreise für
die Industrie geprüft werden.
2. Zu Nummer 6 Satz 4, 5
Nummer 6 ist wie folgt zu ändern:
a) In Satz 4 ist die Angabe „Sie“ durch die Angabe „Er“ zu ersetzen.
b) Satz 5 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen:
„Hierzu sollten Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte mit
niedrigen und mittleren Einkommen, Investitionen in
Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien für preiswerten Wohnraum, für
gemeinnützig agierende Vereine, Verbände und Unternehmen sowie den
nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr, weiterentwickelt und verstärkt werden.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Bundesregierung hat die von der Kommission gesetzte Frist, den
30. Juni 2025, zur Vorlage eines nationalen Klimasozialplans verstreichen
lassen. Der Klimasozialplan ist Voraussetzung für die Auszahlung von Mitteln
aus dem Klimasozialfonds im Rahmen der Einführung des ETS 2. Der
europäische Klimasozialfonds umfasst insgesamt 65 Milliarden Euro im Zeitraum von
2026 bis 2032. Deutschland erhält hiervon 8 Prozent. Dies sind 5,31 Milliarden
Euro. Hinzu kommen 1,77 Milliarden Euro nationale Kofinanzierung.
Insgesamt stehen damit für Maßnahmen, die Deutschland aus dem Klimasozialfonds
finanziert, rund 7,1 Milliarden Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren zur
Verfügung. Die Belastung von CO2-Emmissionen in den Bereichen Heizung
und Verkehr trifft sozial schwache und vulnerable Gruppen überproportional,
da Heizung und Verkehr bereits jetzt einen größeren Teil ihrer Ausgaben
ausmachen. Ohne sozial flankierende Maßnahmen verliert Klimapolitik ihren
demokratischen Rückhalt.
Wi
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3. Zu Nummer 6 Satz 6 – neu –, 7 – neu –
Nach Nummer 6 Satz 5 sind die folgenden Sätze einzufügen:
„Der Bundesrat hält fest, dass die Förderung von Fuß-, Radverkehr und ÖPNV
eine positive soziale Wirkung hat. Bei der Antriebswende ist dagegen eine
soziale Komponente bisher nicht gewährleistet. Das neue Förderprogramm für
Elektromobilität sollte dazu familienfreundlich durch die Berücksichtigung der
Haushaltsgröße ausgestaltet werden.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Bei der sozialverträglichen Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen und
mit Blick auf die Bedeutung der Antriebswende ist eine familienfreundliche
Ausgestaltung des geplanten Förderprogramms für E-Fahrzeuge notwendig.
Derzeitige Planungen stellen auf die gleichen Einkommenskriterien für Single-
und Mehrpersonenhaushalte ab.
4. Zu Nummer 7 Satz 2
In Nummer 7 Satz 2 ist nach der Angabe „Ausbau der Erneuerbaren Energien“
die Angabe „und dem Ausbau des ÖPNV“ einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Bei der Forderung nach geeigneten Maßnahmen sollte Erwähnung finden, dass
neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien auch der Ausbau des ÖPNV als
weiteres wichtiges Element nicht ausgebremst werden darf.
Vk
Vk
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5. Zu Nummer 8
Nummer 8 ist durch die folgende Nummer 8 zu ersetzen:
„8. Deutschland hat die große Chance, mit der Energiewende
Zukunftstechnologien für die Speicherung von Elektrizität, Wasserstoff- und Stromnetze,
Energieeffizienz und Sektorkopplung voranzubringen. Häufig fehlt in der
Hochlaufphase aufgrund oftmals noch höherer Preise aber noch die
Nachfrage für innovative, klimafreundliche Produkte. Der Bundesrat fordert vor
diesem Hintergrund die Bundesregierung dazu auf, Anreize für grüne
Leitmärkte zu schaffen und damit Investitionen von Unternehmen in und für
klimafreundliche Produkte zu unterstützen und damit neue
Wertschöpfungsmöglichkeiten und einen volkswirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen.
Mit den Ländern sollten Möglichkeiten abgestimmt werden, entsprechende
Innovationsökosysteme zu stärken, Genehmigungsverfahren zu
beschleunigen und Fachkräfte gezielt aus- und fortzubilden.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Nummer 8 sollte präzisiert und erweitert werden, um den gesamten
Innovationsprozess abzudecken und anschlussfähig an entsprechende EU-Initiativen
(z. B. die Netto-Null-Initiative) zu werden.
6. Zu Nummer 11 Satz 3 – neu –
Nach Nummer 11 Satz 2 ist der folgende Satz einzufügen:
„Den Ländern sind zusätzliche Finanzhilfen bereitzustellen, um eine auf die
jeweiligen regionalen Bedarfe und landesspezifischen Besonderheiten
zugeschnittene Landesförderung anbieten zu können.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Den Ländern muss ermöglicht werden, ergänzend zur Bundesförderung eigene
Wi
Wo
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landesspezifische Sanierungsförderprogramme aufstellen zu können, die den
Ländern die nötigen Spielräume lassen, wie sie bei der sozialen
Wohnraumförderung bestehen.
7. Zu Nummer 12 Satz 2
In Nummer 12 Satz 2 ist nach der Angabe „in den Blick zu nehmen“ die
Angabe „und diese je nach Prüfergebnis sozialverträglich zu reduzieren oder
vollständig abzuschaffen“ einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Eine Prüfung von umweltschädlichen Subventionen erscheint ohne etwaige
Schlussfolgerungen nicht ausreichend. Vielmehr sollte je nach Prüfergebnis
auch eine sozialverträgliche Reduktion oder Abschaffung erfolgen.
8. Zu Nummer 13 Satz 1
Nummer 13 Satz 1 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen:
„Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Umsetzung von Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen zum Teil erhebliche Flächenkonkurrenzen mit
anderen Vorhaben gegenüberstehen.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die vorgeschlagene Änderung soll der Klarstellung dienen, dass die
Flächenkonkurrenzen nicht in erster Linie aufgrund von bzw. zwischen Klimaschutz
und Klimaanpassung bestehen, sondern dass insgesamt ein Flächendruck
besteht, der auch Auswirkungen auf die Umsetzung von Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen haben kann.
U
U
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9. Zu Nummer 13 Satz 2
In Nummer 13 Satz 2 ist die Angabe „Landnutzungskonzepte“ durch die
Angabe „Landnutzungs- und Siedlungsentwicklungskonzepte“ zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
In dem Entschließungsantrag wird in Nummer 13 der Fokus lediglich auf das
Erfordernis integrierter und nachhaltiger Landnutzungskonzepte gelegt, jedoch
die Siedlungsentwicklung nicht in Bezug auf Flächenkonkurrenzen betrachtet.
Doch im Siedlungsraum kann es insbesondere in verdichten Gebieten, sowohl
im städtischen und ländlichen Raum, zu Flächenkonkurrenzen in Bezug auf
Klimaschutz/-anpassung, Energieerzeugung oder Infrastrukturprojekten
kommen.
10. Zu Nummer 13 Satz 2
In Nummer 13 Satz 2 ist nach der Angabe „Landnutzungskonzepte“ die Angabe
„ , die Mehrfachnutzungen insbesondere in urbanen Räumen“ einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Städte und Metropolregionen stehen vor besonders starken
Flächenkonkurrenzen, da hier Infrastruktur, Wohnraum, Gewerbe, Freiflächen und
Klimaschutzmaßnahmen auf engem Raum realisiert werden müssen. Die Förderung
von Mehrfachnutzungen – auch durch den Bund – würde es ermöglichen, diese
Ansprüche zu synchronisieren und die begrenzte Fläche effizienter zu nutzen –
ohne die Ziele des Klima- und Naturschutzes zu gefährden. So können urbane
Mehrfachnutzungen unter anderem auch Synergien, zum Beispiel zwischen
Energiegewinnung (zum Beispiel Geothermie), Freiraumgestaltung (zum
Beispiel Grünflächen) und sozialer Infrastruktur (zum Beispiel Sportanlagen)
schaffen. Integrierte Konzepte, die Mehrfachnutzungen berücksichtigen, sind
ein zentraler Baustein für eine nachhaltige und resilientere Stadtentwicklung.
Wünschenswert wären zum Beispiel Investitionszuschüsse für Pilotprojekte
oder die Förderung von Machbarkeitsstudien.
Wo
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11. Zu Nummer 13 Satz 2
In Nummer 13 Satz 2 ist die Angabe „Energieerzeugung“ durch die Angabe
„Energiebereitstellung“ zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Landnutzungskonzepte müssen nicht nur die Energieerzeugung, sondern auch
die Bereitstellung von Energie einbeziehen.
12. Zu Nummer 14 Satz 2
Nummer 14 Satz 2 ist durch den folgenden Satz zu ersetzen:
„Der Bundesrat hält die Konzeption entsprechender geeigneter
Gemeinschaftsaufgaben für erforderlich.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf Basis der bereits angestoßenen Prüfung, der bereits erfolgten Arbeiten u. a.
in Bund-Länder-Gremien und der auch in diesem Zusammenhang vorliegenden
Gutachten sollte nun die Konzeption, d. h. die genaue Ausgestaltung geeigneter
Gemeinschaftsaufgaben, erfolgen, um im Ergebnis eine Einrichtung und
Umsetzung zu ermöglichen.
B
13. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der
Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Wi
U
C
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hat seine
Beratungen noch nicht abgeschlossen.*
* Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 24.02.2026 bei dem Präsidenten des Bundesrates beantragt, die
Vorlage auf die Tagesordnung der 1062. Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026 zu setzen.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen" (Empfehlungen der Ausschüsse)