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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge

dip / drucksache 08.05.2026 · WP 21 · 57/26(B)(2) · Beschluss · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 57/26 (Beschluss) (2)*) 08.05.26 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge COM(2025) 994 final; Ratsdok. 17016/25 Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag über saubere Unternehmensfahrzeuge, mit dem neben der Schaffung von steuerlichen Anreiz- und Förderregelungen für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge (wie beispielsweise beschleunigte Abschreibungsregelungen) die schrittweise Abschaffung von finanziellen Anreizen für nicht emissionsfreie oder emissionsarme Unternehmensfahrzeuge vorgesehen wird, zur Kenntnis. 2. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die EU im Bereich der direkten Steuern keine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Aus diesen Gründen wird die in Artikel 4 des Verordnungsvorschlags vorgesehene Regelung, die unmittelbare Auswirkungen auf die Ertragsbesteuerung von Unternehmen haben könnte, unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung kritisch hinterfragt. Eine Abschaffung von finanziellen Anreizen in Form der Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten durch Absetzungen für Abnutzungen oder von Mietaufwendungen für Unternehmensfahrzeuge als Betriebsausgaben würde massiv in die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze eingreifen (objektives Nettoprinzip). Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende Klarstellung einzusetzen. *) Erster Beschluss des Bundesrates vom 27.03.2026, BR-Drucksache 57/26 (Beschluss) Drucksache 57/26 (Beschluss) (2) - 2 - 3. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.

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