Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge
Text
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 57/26 (Beschluss) (2)*)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge
COM(2025) 994 final; Ratsdok. 17016/25
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag über saubere
Unternehmensfahrzeuge, mit dem neben der Schaffung von steuerlichen Anreiz- und
Förderregelungen für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge (wie
beispielsweise beschleunigte Abschreibungsregelungen) die schrittweise Abschaffung von
finanziellen Anreizen für nicht emissionsfreie oder emissionsarme
Unternehmensfahrzeuge vorgesehen wird, zur Kenntnis.
2. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die EU im Bereich der direkten
Steuern keine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Aus diesen Gründen wird die
in Artikel 4 des Verordnungsvorschlags vorgesehene Regelung, die
unmittelbare Auswirkungen auf die Ertragsbesteuerung von Unternehmen haben könnte,
unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung kritisch hinterfragt. Eine
Abschaffung von finanziellen Anreizen in Form der Abzugsfähigkeit der
Anschaffungskosten durch Absetzungen für Abnutzungen oder von
Mietaufwendungen für Unternehmensfahrzeuge als Betriebsausgaben würde massiv in die
allgemeinen Besteuerungsgrundsätze eingreifen (objektives Nettoprinzip).
Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene
für eine entsprechende Klarstellung einzusetzen.
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 27.03.2026, BR-Drucksache 57/26 (Beschluss)
Drucksache 57/26 (Beschluss) (2) - 2 -
3. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge KOM(2025) 994 endg.; Ratsdok. 170 (Beschlussdrucksache)