Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit
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Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 129/1/26
25.03.26
Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale
Zusammenarbeit
Punkt 13 der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat würdigt die engen und vielfältigen Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Beide Staaten
verbindet eine lange gewachsene Partnerschaft, die auf gemeinsamen
demokratischen Werten, enger wirtschaftlicher Verflechtung sowie einer intensiven
Zusammenarbeit in Europa und im transatlantischen Bündnis beruht. Der
Bundesrat begrüßt, dass der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Vereinigten Königreich über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit
diese Beziehungen in einem neuen institutionellen Rahmen weiterentwickelt
und vertieft.
2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die deutsch-britische Freundschaft
besonders in den Ländern und Kommunen gelebt wird. Der Austausch zwischen
deutschen und britischen Partnern wird nicht zuletzt aufgrund des ausgeprägten
Engagements der Zivilgesellschaft auf regionaler und kommunaler Ebene stetig
gepflegt und weiter vertieft.
...
3. Der Bundesrat stellt fest, dass gerade im Bereich der Jugend und Bildung der
bilaterale Austausch und die Ermöglichung von Begegnungen ein elementarer
Teil der deutsch-britischen Freundschaft und Zusammenarbeit darstellt. Er
begrüßt daher Initiativen zur Förderung von Mobilität und Begegnung, vor allem
im Bereich von Jugend-, Schul- und Hochschulaustausch sowie der
wissenschaftlichen Zusammenarbeit.
4. Der Bundesrat bittet deshalb, dass insbesondere die angestrebten visafreien
Gruppenreisen für Schulklassen sowie verlässliche Rahmenbedingungen für
Schul- und Hochschulpartnerschaften zügig umgesetzt werden. Auch die
Stärkung und Weiterentwicklung einschlägiger Strukturen und Initiativen sowie die
Erweiterung bestehender Programme um zusätzliche Mittel und Zielgruppen
sind von großer Bedeutung.
5. Aus Sicht des Bundesrates wäre die Einrichtung eines deutsch-britischen
Jugendwerks ein wichtiger Schritt zur Förderung des Jugend- und
Schüleraustauschs. Er bittet die Bundesregierung, dies gemeinsam mit der britischen Seite
zu prüfen. Als Grundlage dafür könnte insbesondere die Weiterentwicklung der
„UK-German Connection“ in Betracht gezogen werden.
6. Der Bundesrat betont, dass zur Stärkung des Austauschs von Studierenden,
Auszubildenden und Lehrern die gegenseitige Anerkennung von
Schulabschlüssen wichtig ist.
7. Der Bundesrat begrüßt insbesondere, dass der Vertrag die strategische
Partnerschaft zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich sowie die
sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit stärkt. Damit leistet er
einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der europäischen Sicherheitsarchitektur.
8. Der Bundesrat begrüßt, dass der Vertrag die bilaterale Zusammenarbeit auch in
zentralen Zukunftsfeldern ausbaut. Dazu zählen insbesondere die Innovation in
der Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, Digitalisierung,
Staatsmodernisierung sowie Klima- und Energiepolitik. Auch die Einrichtung einer
gemeinsamen Taskforce für eine neue Direktzugverbindung zwischen London und
Deutschland ist ein wichtiger Schritt. Eine Direktzugverbindung würde dazu
beitragen, sowohl die Handelsbeziehungen als auch den persönlichen Austausch
zwischen Menschen in Deutschland und dem Vereinigten Königreich weiter zu
intensivieren.
9. Der Bundesrat unterstützt die Forderung des Deutschen Bundestags, anlässlich
der Regierungskonsultationen eine öffentlich zugängliche Vorhabenliste zu
erstellen und Meilensteine zu dokumentieren. Die Beteiligung der Länder ist
dabei sicherzustellen.
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