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Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3945)

dip / drucksache 04.03.2026 · WP 21 · 21/4520 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3945) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4520 21. Wahlperiode 04.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/3945 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit A. Problem Die Bundesregierung stellt in dem Gesetzentwurf fest, dass der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit am 17. Juli 2025 in London unterzeichnet worden sei und nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung durch den Bundestag bedürfe. Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft. Das Vertragsgesetz im Kontext zu der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trage zur Erreichung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) bei. B. Lösung Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Wurden nicht erörtert. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Nach den Feststellungen der Bundesregierung entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger. Es würden keine Informations- oder anderweitigen Pflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, geändert oder aufgehoben. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht nach den Feststellungen der Bundesregierung kein Erfüllungsaufwand. Es würden keine Informations- oder anderweitigen Pflichten für Unternehmen eingeführt, geändert oder aufgehoben. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Entfällt. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Nach den Feststellungen der Bundesregierung entsteht für die Verwaltung Erfüllungsaufwand durch die im Vertrag vorgesehenen Dialog- und Kooperationsformate, insbesondere die zweijährlichen Regierungskonsultationen (Artikel 22). Dieser zusätzliche Koordinierungsaufwand bleibe in einem überschaubaren Rahmen und könne von den betroffenen Ressorts im Rahmen der vorhandenen Ressourcen geleistet werden. Unmittelbare neue Verpflichtungen mit quantifizierbaren Mehrkosten ergäben sich aus dem Vertrag nicht. Im Zuge der Umsetzung der im Vertrag vorgesehenen Vorhaben könne zusätzlicher Aufwand erforderlich werden, der in den jeweiligen Einzelplänen gedeckt werden solle. Ein unmittelbarer Erfüllungsaufwand für Länder und Gemeinden entstehe nicht; sie könnten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in die Umsetzung einzelner Vorhaben einbezogen werden. F. Weitere Kosten Weitere Kosten sind nach den Feststellungen der Bundesregierung nicht zu erwarten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3945 unverändert anzunehmen; b) folgende Entschließung anzunehmen: „Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind seit Jahrzehnten durch vielfältige politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Verbindungen geprägt. Zahlreiche hochrangige politische Besuche, wie der Staatsbesuch des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in London auf Einladung von König Charles III. im Dezember 2025, unterstreichen die Bedeutung der Beziehungen. Der Deutsche Bundestag würdigt die am 17. Juli 2025 in London erfolgte Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit. Unmittelbar vorausgegangen war die Vereinbarung über Zusammenarbeit im Verteidigungs- und Rüstungsbereich (Trinity House Agreement). Der sogenannte „Kensington-Vertrag“ setzt einen neuen Rahmen für die Vertiefung der bilateralen Beziehungen nach dem Brexit in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Wirtschaft, Bildung, Digitalisierung, Staatsmodernisierung, Forschung, Klimaschutz und beim Austausch zwischen den Menschen in unseren beiden Ländern. Begleitend zum Vertrag wurden 17 Leuchtturmprojekte vereinbart. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine dauert im fünften Jahr an und bedroht nicht nur die Sicherheit der Ukraine, sondern auch die europäische Souveränität, die Stabilität unserer Demokratien und die Lebensweise unserer Gesellschaften. Parallel verändern sich Grundkonstanten der transatlantischen Beziehungen, obgleich diese auch unter den neuen Bedingungen weiterhin von zentraler Bedeutung für Deutschland und Europa bleiben. Tektonische Verschiebungen der internationalen Ordnung haben tiefgreifende Auswirkungen auf Sicherheit und Wohlstand unseres Kontinents. Europa ist gefordert, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen, eigene Handlungs- und Gestaltungsmacht sowie Resilienz zu sichern und im Bündnis mit Partnern die regelbasierte Ordnung zu verteidigen. Das Vereinigte Königreich ist für Deutschland ein zentraler Partner außerhalb der Europäischen Union. In einer Sicherheitslage, die Europas Eigenverantwortung erhöht, stärkt der Vertrag zusammen mit der Wiederbelebung der E3, dem „Weimar Plus“-Format und der Group of Five/E5 die Fähigkeit Europas, Interessen zu bündeln, Partner zu gewinnen und in den Vereinten Nationen gestaltend mitzuwirken. Der Kensington-Vertrag ergänzt die bestehenden multilateralen Bindungen. Er leistet hierzu einen substanziellen Beitrag, indem dieser die sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich vertieft, industrielle Fähigkeiten bündelt und die Widerstandsfähigkeit gegenüber hybriden Bedrohungen stärkt. Mit der Ratifizierung des Kensington-Vertrags setzen Deutschland und das Vereinigte Königreich ein deutliches Zeichen für dauerhaft enge Beziehungen. Der Vertrag ist eine umfassende, zukunftsorientierte Grundlage für die Zusammenarbeit beider Länder und ergänzt die bestehenden multilateralen Verpflichtungen, insbesondere in EU und NATO. Er enthält konkrete Ansatzpunkte für Sicherheit, wirtschaftliche Dynamik und spürbare Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger – insbesondere für junge Menschen durch Mobilitätserleichterungen im Bildungsaustausch. Die verabredeten 17 prioritären Projekte geben der Zusammenarbeit messbare Ziele. Dazu gehören unter anderem die Vertiefung der Verteidigungskooperation (einschließlich industrieller Zusammenarbeit und Interoperabilität), Zusammenarbeit bei Digitalisierung, Staatsmodernisierung, Klima und Energie, eine gemeinsame Taskforce für eine neue Direktzugverbindung sowie Maßnahmen zur Mobilität junger Menschen einschließlich visafreier Klassenfahrten. Der Deutsche Bundestag betont den positiven, verlässlichen Charakter der deutsch-britischen Beziehungen in einer Phase erheblicher sicherheits- und wirtschaftspolitischer Risiken. Mit dem Kensington-Vertrag bekräftigen beide Regierungen die Zusammenarbeit in zentralen Zukunftsfeldern planbar, verbindlich und bürgernah zu gestalten. Das Abkommen signalisiert, dass Deutschland und das Vereinigte Königreich als enge Partner Verantwortung für Sicherheit, Wohlstand, Transformation und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa übernehmen. Die parlamentarische Begleitung gewährleistet Transparenz, Rechenschaft und eine zügige Umsetzung. Die gewachsene Freundschaft und enge Partnerschaft zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich besteht fort und wird vertieft. Beide Seiten bekennen sich zu enger Abstimmung in Europa, im transatlantischen Rahmen und in der NATO. Der Vertrag schafft eine verlässliche Grundlage für regelmäßige Konsultationen, eine intensivere Sicherheits- und Verteidigungskooperation ergänzend zu bestehenden NATO-Strukturen sowie für stärkere wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Beziehungen. Dazu zählen auch Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit. Direkte Kontakte der Menschen untereinander sind ein Kernstück der bilateralen Beziehungen. Vereinbarte Reiseerleichterungen im schulischen Austausch, Perspektiven für Mobilität in Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie ein Ausbau einschlägiger Programme stärken gegenseitiges Verständnis und Sprachkompetenzen. Die Bundesregierung hat in ihren Informationen zum Vertrag zudem bestehende Austauschformate wie die „UK German Connection“ als Anknüpfungspunkte benannt. Der Deutsche Bundestag macht mit seiner Zustimmung zum Deutsch- Britischen Freundschaftsvertrag seine nachdrückliche Unterstützung für diesen deutlich und wird die Umsetzung eng parlamentarisch begleiten. Er fordert die Bundesregierung auf, die im Umsetzungsplan vereinbarten Vorhaben zügig zu realisieren, die Öffentlichkeit regelmäßig zu informieren und dem Deutschen Bundestag zweijährlich Bericht zu erstatten. Der Deutsche Bundestag und das House of Commons vertiefen ihre parlamentarische Zusammenarbeit. Der Auswärtige Ausschuss und der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages streben an, einmal jährlich mit dem Foreign Affairs Committee und dem Defence Committee zusammenzukommen. Die Bedeutung der bilateralen Parlamentariergruppe soll für die Zusammenarbeit der beiden Parlamente hervorgehoben werden. Die alle zwei Jahre stattfindenden bilateralen Regierungskonsultationen sollen durch die beiden Parlamente begleitet werden. Der Deutsche Bundestag unterstützt die vertiefte sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit, einschließlich der im Vertrag und im Umsetzungsplan skizzierten Projekte. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure – insbesondere der Deutsch-Britischen Gesellschaft und der Königswinter-Konferenzen – bei der Umsetzung des Vertrags. Das Königswinter- Konferenzformat soll gestärkt und auf die Themen des Vertrags hin ausgerichtet werden. Die politischen Stiftungen spielen als zivilgesellschaftliche Organisationen eine besonders wichtige Rolle. II. Der Deutsche Bundestag strebt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an, 1. in Abstimmung mit dem House of Commons die Einrichtung eines parlamentarischen Patenschaftsprogramms vorzunehmen, dass einen Jugendaustausch auf Wahlkreisebene im jeweiligen Partnerland für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende ermöglicht. Geprüft werden soll, wie die dafür notwendigen Haushaltsmittel und Personalressourcen durch entsprechende Umpriorisierungen im Bundeshaushalt kompensiert werden können; 2. die Entwicklung eines Praktikumsprogramms, das Parlamentspraktika und Fellowships für Studierende sowie Berufseinsteigerinnen und - einsteiger umfasst, und ein Mentoring durch Abgeordnete vorsieht. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, 1. anlässlich der Regierungskonsultationen eine öffentlich zugängliche Vorhabenliste zu erstellen, Meilensteine zu dokumentieren und die Beteiligung von Ländern, Kommunen, Hochschulen, Kammern und Verbänden sicherzustellen; 2. alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung des Vertrags und des Umsetzungsplans zu berichten, einschließlich Kennzahlen zu Jugend- und Bildungsaustausch, Projekten in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Staatsmodernisierung sowie Klima und Energie; 3. gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich die Voraussetzungen zu schaffen, die den Austausch junger Menschen stärken. Dazu gehören insbesondere die zügige und praktikable Umsetzung visafreier Gruppenreisen für Schulklassen, verlässliche Rahmenbedingungen für Schul- und Hochschulpartnerschaften sowie die Erweiterung bestehender Programme um zusätzliche Mittel und Zielgruppen; 4. die Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks perspektivisch ins Auge zu fassen und vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der deutsch-britischen Beziehungen zu prüfen.“ Berlin, den 4. März 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Jürgen Hardt Berichterstatter Beatrix von Storch Berichterstatterin Hubertus Heil (Peine) Berichterstatter Deborah Düring Berichterstatterin Vinzenz Glaser Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Beatrix von Storch, Hubertus Heil (Peine), Deborah Düring und Vinzenz Glaser I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3945 in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss sowie zur Mitberatung dem Verteidigungsausschuss und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat auf Ausschuss-Drucksache 21(26)19(neu)-5 eine gutachtliche Stellungnahme zu der Vorlage abgegeben. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Bundesregierung stellt in dem Gesetzentwurf fest, dass der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit am 17. Juli 2025 in London unterzeichnet worden sei und nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung durch den Bundestag bedürfe. Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusam- menarbeit, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft. Auch stehe das Vertragsgesetz im Kontext zu der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trage zur Erreichung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) bei. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3945 in seiner 21. Sitzung am 4. März 2026 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme in unveränderter Fassung empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/3945 in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme in unveränderter Fassung empfohlen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat im Rahmen seiner Bewertung festgestellt, dass eine Prüfbitte nicht erforderlich sei. Die Bundesregierung habe Aussagen zur Nachhaltigkeit getroffen. Das Vertragsgesetz habe die Zielerreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) zum Zweck und umfasse alle SDGs. Das Regierungsvorhaben stehe daher im Einklang mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Ausführungen der Bundesregierung im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung seien nicht zu beanstanden, auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, wenn einzelne Aspekte im Prüfergebnis der Bundesregierung aufgeführt worden wären. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/3945 in unveränderter Fassung empfohlen. Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(3)3 lag vor und wurde vom Auswärtigen Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Berlin, den 4. März 2026 Jürgen Hardt Berichterstatter Beatrix von Storch Berichterstatterin Hubertus Heil (Peine) Berichterstatter Deborah Düring Berichterstatterin Vinzenz Glaser Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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