Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3945)
Text
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3945)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4520
21. Wahlperiode 04.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/3945 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit
A. Problem
Die Bundesregierung stellt in dem Gesetzentwurf fest, dass der Vertrag zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit am 17. Juli
2025 in London unterzeichnet worden sei und nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes der Zustimmung durch den Bundestag bedürfe.
Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und
Nordirland. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit,
insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere
Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung,
Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft.
Das Vertragsgesetz im Kontext zu der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der
Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom
25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung“ und trage zur Erreichung der Ziele für Nachhaltige
Entwicklung (Sustainable Development Goals) bei.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden nicht erörtert.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Nach den Feststellungen der Bundesregierung entsteht kein Erfüllungsaufwand
für die Bürgerinnen und Bürger. Es würden keine Informations- oder
anderweitigen Pflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, geändert oder aufgehoben.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht nach den Feststellungen der Bundesregierung kein
Erfüllungsaufwand. Es würden keine Informations- oder anderweitigen Pflichten für
Unternehmen eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Entfällt.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Nach den Feststellungen der Bundesregierung entsteht für die Verwaltung
Erfüllungsaufwand durch die im Vertrag vorgesehenen Dialog- und
Kooperationsformate, insbesondere die zweijährlichen Regierungskonsultationen (Artikel 22).
Dieser zusätzliche Koordinierungsaufwand bleibe in einem überschaubaren
Rahmen und könne von den betroffenen Ressorts im Rahmen der vorhandenen
Ressourcen geleistet werden. Unmittelbare neue Verpflichtungen mit
quantifizierbaren Mehrkosten ergäben sich aus dem Vertrag nicht. Im Zuge der Umsetzung der
im Vertrag vorgesehenen Vorhaben könne zusätzlicher Aufwand erforderlich
werden, der in den jeweiligen Einzelplänen gedeckt werden solle. Ein
unmittelbarer Erfüllungsaufwand für Länder und Gemeinden entstehe nicht; sie könnten
im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in die Umsetzung einzelner
Vorhaben einbezogen werden.
F. Weitere Kosten
Weitere Kosten sind nach den Feststellungen der Bundesregierung nicht zu
erwarten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3945 unverändert anzunehmen;
b) folgende Entschließung anzunehmen:
„Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind seit
Jahrzehnten durch vielfältige politische, wirtschaftliche, kulturelle und
gesellschaftliche Verbindungen geprägt. Zahlreiche hochrangige politische Besuche,
wie der Staatsbesuch des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in
London auf Einladung von König Charles III. im Dezember 2025,
unterstreichen die Bedeutung der Beziehungen. Der Deutsche Bundestag würdigt die
am 17. Juli 2025 in London erfolgte Unterzeichnung des Vertrags zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von
Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale
Zusammenarbeit. Unmittelbar vorausgegangen war die Vereinbarung über
Zusammenarbeit im Verteidigungs- und Rüstungsbereich (Trinity House Agreement).
Der sogenannte „Kensington-Vertrag“ setzt einen neuen Rahmen für die
Vertiefung der bilateralen Beziehungen nach dem Brexit in den Bereichen
Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Wirtschaft, Bildung,
Digitalisierung, Staatsmodernisierung, Forschung, Klimaschutz und beim
Austausch zwischen den Menschen in unseren beiden Ländern. Begleitend
zum Vertrag wurden 17 Leuchtturmprojekte vereinbart.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die
Ukraine dauert im fünften Jahr an und bedroht nicht nur die Sicherheit der
Ukraine, sondern auch die europäische Souveränität, die Stabilität unserer
Demokratien und die Lebensweise unserer Gesellschaften. Parallel
verändern sich Grundkonstanten der transatlantischen Beziehungen, obgleich
diese auch unter den neuen Bedingungen weiterhin von zentraler Bedeutung
für Deutschland und Europa bleiben.
Tektonische Verschiebungen der internationalen Ordnung haben
tiefgreifende Auswirkungen auf Sicherheit und Wohlstand unseres Kontinents.
Europa ist gefordert, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen, eigene
Handlungs- und Gestaltungsmacht sowie Resilienz zu sichern und im Bündnis mit
Partnern die regelbasierte Ordnung zu verteidigen.
Das Vereinigte Königreich ist für Deutschland ein zentraler Partner
außerhalb der Europäischen Union. In einer Sicherheitslage, die Europas
Eigenverantwortung erhöht, stärkt der Vertrag zusammen mit der Wiederbelebung
der E3, dem „Weimar Plus“-Format und der Group of Five/E5 die Fähigkeit
Europas, Interessen zu bündeln, Partner zu gewinnen und in den Vereinten
Nationen gestaltend mitzuwirken.
Der Kensington-Vertrag ergänzt die bestehenden multilateralen Bindungen.
Er leistet hierzu einen substanziellen Beitrag, indem dieser die sicherheits-
und verteidigungspolitische Kooperation zwischen Deutschland und dem
Vereinigten Königreich vertieft, industrielle Fähigkeiten bündelt und die
Widerstandsfähigkeit gegenüber hybriden Bedrohungen stärkt.
Mit der Ratifizierung des Kensington-Vertrags setzen Deutschland und das
Vereinigte Königreich ein deutliches Zeichen für dauerhaft enge
Beziehungen. Der Vertrag ist eine umfassende, zukunftsorientierte Grundlage für die
Zusammenarbeit beider Länder und ergänzt die bestehenden multilateralen
Verpflichtungen, insbesondere in EU und NATO. Er enthält konkrete
Ansatzpunkte für Sicherheit, wirtschaftliche Dynamik und spürbare Mehrwerte
für Bürgerinnen und Bürger – insbesondere für junge Menschen durch
Mobilitätserleichterungen im Bildungsaustausch. Die verabredeten 17
prioritären Projekte geben der Zusammenarbeit messbare Ziele. Dazu gehören unter
anderem die Vertiefung der Verteidigungskooperation (einschließlich
industrieller Zusammenarbeit und Interoperabilität), Zusammenarbeit bei
Digitalisierung, Staatsmodernisierung, Klima und Energie, eine gemeinsame
Taskforce für eine neue Direktzugverbindung sowie Maßnahmen zur
Mobilität junger Menschen einschließlich visafreier Klassenfahrten.
Der Deutsche Bundestag betont den positiven, verlässlichen Charakter der
deutsch-britischen Beziehungen in einer Phase erheblicher sicherheits- und
wirtschaftspolitischer Risiken. Mit dem Kensington-Vertrag bekräftigen
beide Regierungen die Zusammenarbeit in zentralen Zukunftsfeldern
planbar, verbindlich und bürgernah zu gestalten. Das Abkommen signalisiert,
dass Deutschland und das Vereinigte Königreich als enge Partner
Verantwortung für Sicherheit, Wohlstand, Transformation und gesellschaftlichen
Zusammenhalt in Europa übernehmen. Die parlamentarische Begleitung
gewährleistet Transparenz, Rechenschaft und eine zügige Umsetzung.
Die gewachsene Freundschaft und enge Partnerschaft zwischen Deutschland
und dem Vereinigten Königreich besteht fort und wird vertieft. Beide Seiten
bekennen sich zu enger Abstimmung in Europa, im transatlantischen
Rahmen und in der NATO. Der Vertrag schafft eine verlässliche Grundlage für
regelmäßige Konsultationen, eine intensivere Sicherheits- und
Verteidigungskooperation ergänzend zu bestehenden NATO-Strukturen sowie für
stärkere wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche
Beziehungen. Dazu zählen auch Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit.
Direkte Kontakte der Menschen untereinander sind ein Kernstück der
bilateralen Beziehungen. Vereinbarte Reiseerleichterungen im schulischen
Austausch, Perspektiven für Mobilität in Bildung, Wissenschaft und Kultur
sowie ein Ausbau einschlägiger Programme stärken gegenseitiges Verständnis
und Sprachkompetenzen. Die Bundesregierung hat in ihren Informationen
zum Vertrag zudem bestehende Austauschformate wie die „UK German
Connection“ als Anknüpfungspunkte benannt.
Der Deutsche Bundestag macht mit seiner Zustimmung zum Deutsch-
Britischen Freundschaftsvertrag seine nachdrückliche Unterstützung für diesen
deutlich und wird die Umsetzung eng parlamentarisch begleiten. Er fordert
die Bundesregierung auf, die im Umsetzungsplan vereinbarten Vorhaben
zügig zu realisieren, die Öffentlichkeit regelmäßig zu informieren und dem
Deutschen Bundestag zweijährlich Bericht zu erstatten.
Der Deutsche Bundestag und das House of Commons vertiefen ihre
parlamentarische Zusammenarbeit. Der Auswärtige Ausschuss und der
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages streben an, einmal jährlich mit
dem Foreign Affairs Committee und dem Defence Committee
zusammenzukommen. Die Bedeutung der bilateralen Parlamentariergruppe soll für die
Zusammenarbeit der beiden Parlamente hervorgehoben werden.
Die alle zwei Jahre stattfindenden bilateralen Regierungskonsultationen
sollen durch die beiden Parlamente begleitet werden.
Der Deutsche Bundestag unterstützt die vertiefte sicherheits- und
verteidigungspolitische Zusammenarbeit, einschließlich der im Vertrag und im
Umsetzungsplan skizzierten Projekte.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Einbindung zivilgesellschaftlicher
Akteure – insbesondere der Deutsch-Britischen Gesellschaft und der
Königswinter-Konferenzen – bei der Umsetzung des Vertrags. Das Königswinter-
Konferenzformat soll gestärkt und auf die Themen des Vertrags hin
ausgerichtet werden. Die politischen Stiftungen spielen als zivilgesellschaftliche
Organisationen eine besonders wichtige Rolle.
II. Der Deutsche Bundestag strebt im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel an,
1. in Abstimmung mit dem House of Commons die Einrichtung eines
parlamentarischen Patenschaftsprogramms vorzunehmen, dass einen
Jugendaustausch auf Wahlkreisebene im jeweiligen Partnerland für
Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende ermöglicht. Geprüft werden
soll, wie die dafür notwendigen Haushaltsmittel und
Personalressourcen durch entsprechende Umpriorisierungen im Bundeshaushalt
kompensiert werden können;
2. die Entwicklung eines Praktikumsprogramms, das Parlamentspraktika
und Fellowships für Studierende sowie Berufseinsteigerinnen und -
einsteiger umfasst, und ein Mentoring durch Abgeordnete vorsieht.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
1. anlässlich der Regierungskonsultationen eine öffentlich zugängliche
Vorhabenliste zu erstellen, Meilensteine zu dokumentieren und die
Beteiligung von Ländern, Kommunen, Hochschulen, Kammern und
Verbänden sicherzustellen;
2. alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung des Vertrags und des
Umsetzungsplans zu berichten, einschließlich Kennzahlen zu Jugend-
und Bildungsaustausch, Projekten in den Bereichen Sicherheit und
Verteidigung, Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Staatsmodernisierung sowie Klima und Energie;
3. gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich die Voraussetzungen zu
schaffen, die den Austausch junger Menschen stärken. Dazu gehören
insbesondere die zügige und praktikable Umsetzung visafreier
Gruppenreisen für Schulklassen, verlässliche Rahmenbedingungen für
Schul- und Hochschulpartnerschaften sowie die Erweiterung
bestehender Programme um zusätzliche Mittel und Zielgruppen;
4. die Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks perspektivisch
ins Auge zu fassen und vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung
der deutsch-britischen Beziehungen zu prüfen.“
Berlin, den 4. März 2026
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Beatrix von Storch
Berichterstatterin
Hubertus Heil (Peine)
Berichterstatter
Deborah Düring
Berichterstatterin
Vinzenz Glaser
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Beatrix von Storch, Hubertus Heil (Peine),
Deborah Düring und Vinzenz Glaser
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/3945 in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss sowie zur Mitberatung dem
Verteidigungsausschuss und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. Der
Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat auf Ausschuss-Drucksache 21(26)19(neu)-5 eine
gutachtliche Stellungnahme zu der Vorlage abgegeben.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Bundesregierung stellt in dem Gesetzentwurf fest, dass der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale
Zusammenarbeit am 17. Juli 2025 in London unterzeichnet worden sei und nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
der Zustimmung durch den Bundestag bedürfe.
Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusam-
menarbeit, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und
Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und
Gesellschaft.
Auch stehe das Vertragsgesetz im Kontext zu der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution
der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trage zur Erreichung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung
(Sustainable Development Goals) bei.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/3945 in seiner 21. Sitzung am 4. März 2026
abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme in unveränderter Fassung empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/3945 in
seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme in
unveränderter Fassung empfohlen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat im Rahmen seiner
Bewertung festgestellt, dass eine Prüfbitte nicht erforderlich sei. Die Bundesregierung habe Aussagen zur
Nachhaltigkeit getroffen. Das Vertragsgesetz habe die Zielerreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) zum
Zweck und umfasse alle SDGs. Das Regierungsvorhaben stehe daher im Einklang mit den Zielen der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie. Die Ausführungen der Bundesregierung im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung seien
nicht zu beanstanden, auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, wenn einzelne Aspekte im Prüfergebnis der
Bundesregierung aufgeführt worden wären.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/3945 in unveränderter Fassung
empfohlen.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(3)3 lag vor und
wurde vom Auswärtigen Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Berlin, den 4. März 2026
Jürgen Hardt
Berichterstatter
Beatrix von Storch
Berichterstatterin
Hubertus Heil (Peine)
Berichterstatter
Deborah Düring
Berichterstatterin
Vinzenz Glaser
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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