Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 18/26 (Beschluss)
30.01.26
Beschluss
des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, zu dem
vom Deutschen Bundestag am 15. Januar 2026 verabschiedeten Gesetz einen
Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende
E n t s c h l i e ß u n g
zu fassen:
a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die erneute Verlängerung der
Übergangsregelung für kennzeichnungspflichtige Lebensmittel um zehn Monate auf den
1. Januar 2027.
b) Diese Verlängerung ist aus Sicht des Bundesrates dringend geboten, denn es ist
weiter nicht gelungen, zentrale Kritikpunkte am Gesetz auszuräumen. Der
Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seinen Beschluss vom 11. Juli
2025, BR-Drucksache 278/25 (Beschluss).
c) Der Bundesrat hebt die besondere Bedeutung der Ermöglichung des
Downgradings und der Einbeziehung ausländischer Ware in den Geltungsbereich des
Gesetzes hervor.]
Relationen
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Beschlussdrucksache)