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Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

dip / drucksache 30.01.2026 · WP 21 · 18/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 18/26 (Beschluss) 30.01.26 Beschluss des Bundesrates Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. Januar 2026 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende E n t s c h l i e ß u n g zu fassen: a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die erneute Verlängerung der Übergangsregelung für kennzeichnungspflichtige Lebensmittel um zehn Monate auf den 1. Januar 2027. b) Diese Verlängerung ist aus Sicht des Bundesrates dringend geboten, denn es ist weiter nicht gelungen, zentrale Kritikpunkte am Gesetz auszuräumen. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seinen Beschluss vom 11. Juli 2025, BR-Drucksache 278/25 (Beschluss). c) Der Bundesrat hebt die besondere Bedeutung der Ermöglichung des Downgradings und der Einbeziehung ausländischer Ware in den Geltungsbereich des Gesetzes hervor.]

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