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Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · zu18/26(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 18/26 (Beschluss) 22.07.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit Schreiben vom 20. Juli 2026 Folgendes mitgeteilt: Zu der Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (2. ÄTierHaltKennzG) (Drs. 18/26 (B)) vom 30. Januar 2026 nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung: Mit dem 2. TierHaltKennzG wurde der Stichtag zur verpflichtenden Verwendung der Kennzeichnung auf den 1. Januar 2027 verschoben. Dieser zeitliche Aufschub ist notwendig, um die im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode vereinbarte Reform der Tierhaltungskennzeichnung zu erarbeiten. Diese Reform soll mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (3. ÄTierHaltKennzG) umgesetzt werden. Damit die Reform gelingt, wurden viele Erleichterungen in den Entwurf aufgenommen, die eine bürokratiearme Umsetzung der Kennzeichnung ermöglichen sollen. In diesem Zuge soll zum Beispiel die Möglichkeit des sogenannten „Downgradings" eingeführt werden. Damit können Unternehmen auf eigenen Wunsch Produkte mit einer weniger tiergerechten Haltungsform als der tatsächlich umgesetzten Haltungsform ausweisen. Weitere Kernelemente der Reform sollen unter anderem die Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Lebensmittel sowie die verpflichtende Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel sein. Die EU- und WTO-rechtliche Notifizierung des 3. ÄTierHaltKennzG sowie das Mitteilungsverfahren nach EU-Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) wurden eingeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Jahr 2026 abgeschlossen werden.

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